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    Stromliefrung durch Nachbarn - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.07.08 22:00:22 von
    neuester Beitrag 19.07.08 12:22:31 von
    Beiträge: 29
    ID: 1.142.969
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      schrieb am 18.07.08 22:00:22
      Beitrag Nr. 1 ()
      Guten Abend,

      ich habe ein Problem mit meinem Nachbarn. Er macht ständig Krach und laute Musik bis in den morgen. Seinen Strom hat er schon seit Jahren nicht bezahlt und der Energielieferant hat den Strom daher abgestellt. Da nun aber sein Vater schräg hinter dem Grundstück wohnt, "versorgt" er ihn mittels Kabel quer durch den Garten mit Strom.

      Was kann beiden, Vater und Sohn, rechtlich passieren, wenn ich es dem Stromversorger mitteile. Es ist ja irgendwie Betrug, da der Versorger noch Forderungen hat und auch um die Zählermiete betrogen wird.

      Abklemmen des Stroms ist klar, aber sind auch Geldstrafen etc. möglich, denn ich möchte nicht, dass der Typ noch "austickt" und gewalttätig wird.

      Danke für die Antworten.
      Gruß Grauer
      Avatar
      schrieb am 18.07.08 22:25:49
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.541.958 von graue eminenz am 18.07.08 22:00:22Was genau passiert weiß ich auch nicht, aber es ist definitiv nicht erlaubt wenn bei ihren eigenen Zähler haben.
      Ich denke es geht beiden an den Arsch wegen Diebstahl oder beihilfe zum Betrug oder so etwas.
      Dir kann eigentlich nichts passieren, ich denke Du kannst auf deine anonymität bestehen, die Anzeige stellt ja der Versorger.
      Kannst ja mal bei dem Netzbetreiber anklingeln und nachfragen, die freuen sich bestimmt.;)
      Avatar
      schrieb am 18.07.08 22:31:43
      Beitrag Nr. 3 ()
      Was hast Du denn davon, wenn Du es dem Stromversorger mitteilst? Willst Du, dass der Nachbar ausziehen muss und auf der Straße landet?

      Ich würde dem jungen Mann sagen, wenn der Krach nicht aufhört, rufst Du das nächste Mal wegen der Lärmbelästigung die Polizei. Hilft das nicht, red doch mal mit dem Vater und deute ihm vielleicht wegen des Kabels was an - hoffentlich nimmt er dann Einfluss auf seinen Sohn.

      Dann sollte Ruhe sein. Aber ohne nachbarschaftliche Verhandlungen gleich zur Keule zu greifen, fänd ich unschicklich... :keks:
      Avatar
      schrieb am 18.07.08 22:34:40
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.542.230 von kevine1 am 18.07.08 22:31:43der hockt ja auf meinem grundstück, ich habe es in einer zwangsversteigerung zugeschlagen bekommen ... natürlich weigert sich der typ das grundstück zu verlassen, aber die räumungsklagwe dauert leider sehr lange ... eine andere möglichkeit gibt es ja leider nicht :(
      Avatar
      schrieb am 18.07.08 22:39:02
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.541.958 von graue eminenz am 18.07.08 22:00:22Keine Ahnung, ob es rechtswidrig ist. Denke aber schon. Vielmehr würde es mich aber sorgen, wenn das Kabel monatelang offen der Witterung ausgeliefert ist und der Sohn vermutlich über mehrere zusammengesteckte Mehrfachsteckdosen seinen Strombedarf deckt. Ist - ohne das ich Experte bin - sicherlich kein zu vernachlässigendes Risiko, oder?

      Ansonsten: Erst reden und gütlich einigen. Sonst in der Tat Hinweis an den Versorger geben.

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      schrieb am 18.07.08 22:41:18
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.542.246 von graue eminenz am 18.07.08 22:34:40Na, dann hilft wohl kein Reden. Die Familie ist mit Sicherheit verbittert. Ist ja auch nicht gerade gesichtswahrend, wenn ausgerechnet der Nachbar den Zuschlag bei der Versteigerung bekommt. Oder hast Du zumindest den Preis in relativ angemessene Höhe getrieben? Such is life....
      Avatar
      schrieb am 18.07.08 22:58:51
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.542.246 von graue eminenz am 18.07.08 22:34:40es gibt andere möglichkeiten, aber die sind wie so oft illegal und strafbar....bedenklich und gefährlich ist das kabel, das durch die freie landschaft läuft...wenn dies kein outdoorkabel ist, dann kann feuchtigkeit eindrungen...vom strom schlag bis zu einem brand ist dann alles möglich....

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 18.07.08 22:58:51
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.542.230 von kevine1 am 18.07.08 22:31:43Ich bin davon ausgegangen, das er es schon mit Gespräche versucht hat und nun genervt ist und sich andere Wege sucht.
      Ich bin jedenfalls nicht davon ausgegangen, das er als ersten schritt hier ins Forum schreibt. Des weiteren hasse ich Schmarotzer!:mad: Sonst bin ich eigendlich ganz entspann:lick: Aber ich hasse Schmarotzer:mad::laugh:
      Und nach der Geschichte mit der Zwangsversteigerung könnte ich auch gut vorstellen, wenn der Charakter passt, das der Kerl handgreiflich wird, wenn das Schicksal einem so übel mitspielt.
      Avatar
      schrieb am 18.07.08 23:01:12
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.542.341 von invest2002 am 18.07.08 22:58:51Nicht schlecht, geschickt formuliert!!!:laugh::laugh:
      Hast zu viele Mafia Filme gesehen, was?!:laugh:
      Avatar
      schrieb am 18.07.08 23:02:19
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.542.246 von graue eminenz am 18.07.08 22:34:40Verstehe...
      Rechtlich kann ich leider nicht weiterhelfen, und menschlich deren Lage einschätzen kannst wohl nur du.

      Kannst Du als Eigentümer nicht selber das Kabel abklemmen? Auf Deinem Grundstück duldest Du keinen Betrug, basta. Da können sie dann noch froh sein, dass sie keine Strafe zahlen müssen. Dann kann er sich überlegen, wie lange er da noch wohnt oder ob er sich was Kleineres sucht, wo er den Strom auch bezahlen kann.

      Und wenn keine Ruhe einkehrt, dann sagst Du ihnen, dass Du sie wegen Betruges anzeigst.

      Wenn er sich vernünftig benimmt, könntest Du ihn ja ansonsten da wohnen lassen, oder.
      Avatar
      schrieb am 18.07.08 23:03:40
      Beitrag Nr. 11 ()
      Ist das Ökostrom?
      Avatar
      schrieb am 18.07.08 23:10:40
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.542.355 von derDerbste am 18.07.08 23:01:12sei dir sicher dass es auch in deutschland gewisse gruppen gibt, die ausserhalb der deutschen gesetze und justiz, es verstehen, ihre forderungen durchzusetzen...der deutsche michel hat zu diesen aber meistens keinen kontakt... und ob ein solcher kontakt empfehlenswert wäre, wenn man beruhigt schlafen will, muss jeder selbst beurteilen...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 18.07.08 23:20:22
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.542.342 von derDerbste am 18.07.08 22:58:51@derDerbste
      Ich mag auch keine Schmarotzer, aber ich glaube, dass man heutzutage schneller in Armut geraten kann als man sich vorstellen kann - und ein Leben ohne Strom stelle ich mir schröcklich vor...

      Es ist mir einmal passiert, dass ich einen Monat lang arbeitslos war, und genau da geschah der erste große Stromausfall in 20 Jahren. Unsere Tiefkühltruhe war bis oben hin voll mit selbst vorgekochtem Essen für die Kinder und ich in heller Panik...

      Von daher habe ich ein gewisses Mitgefühl für diese Leute.

      Aber wenn er Dich echt nervt, dann pochst Du eben auf den Eigentümer und hast nun noch ein Druckmittel mehr.
      Avatar
      schrieb am 18.07.08 23:22:28
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.542.435 von kevine1 am 18.07.08 23:20:22Pardon,
      der letzte Satz ging natürlich an die graue eminenz.
      Avatar
      schrieb am 18.07.08 23:26:28
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.542.443 von kevine1 am 18.07.08 23:22:28na er betreibt doch schon die räumungsklage....

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 18.07.08 23:27:11
      Beitrag Nr. 16 ()
      der typ ist nicht unverschuldet in not geraten ... er hat einfach aufgehört seine rechnungen zu bezahlen, arbeiten zugehen und für seine kinder zu sorgen ... das grundstück sieht aus wie bei einem messi, was ja auch der grund war, warum ich es gekauft habe (wollte den zustand nicht länger dulden)

      ich habe einfach kein mitleid mit ihm ... ausserdem kann er mir dankbar sein, dass ich seine schuldenlast gemindert habe ... denn im dritten versteigerungstermin wären die wertgrenzen gefallen und er hätte wahrscheinlich weniger als 50 prozent des VW bekommen ... das "haus" ist sowieso nur noch abrissfähig ... er ist quasi ein "höhlenmensch" ... und der steurzahler musste für seine drei kinder jahrelang den unterhalt bezahlen .. na herzlichen dank :mad:
      Avatar
      schrieb am 18.07.08 23:34:23
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.542.453 von graue eminenz am 18.07.08 23:27:11Genau so was hasse ich! Ich da vieleicht nicht so tolerant, aber ich kann solche Typen einfach nicht leiden.
      Avatar
      schrieb am 18.07.08 23:37:21
      Beitrag Nr. 18 ()
      Durch das Kabel kann eine nicht zu vernachlässigende Gefährdung ausgehen (z.B. Kabelbrand durch Überlastung).

      Da das Grundstück Dir gehört, mußt Du das nicht dulden - schließlich ist es Dein Eigentum und im Härtefall bist Du der Depp wenn tatsächlich was passiert.

      Ich würde den Stromversorger anrufen, das Problem melden und die kommen dann vorbei und kappen das Kabel - evtl. ist das aber auch ein Fall für die Polizei.
      Avatar
      schrieb am 18.07.08 23:37:39
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.542.453 von graue eminenz am 18.07.08 23:27:11da du ja schon die räumungsklage betreibst, wozu du sicher einen anwalt beauftragt hast, frage ich mich, warum du mit diesem problem nicht zu deinem anwalt gehst?

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 18.07.08 23:41:27
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.542.491 von invest2002 am 18.07.08 23:37:39sowohl polizei als auch anwalt sagen, dass E.ON dafür zuständig ist ... anders wäre es, wenn er den strom ohne zustimmung des vaters bezieht, das wäre diebstahl ... davon gehe ich mal nicht aus ;)

      nächste woche werde ich den ratschlägen mal folgen und bei E.On vorstellig werden, mal sehen wíe lange die brauchen :confused:

      dann kann er nur noch batterie-musik machen :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 18.07.08 23:43:51
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.542.435 von kevine1 am 18.07.08 23:20:22Es ist schon richtig, das so was schnell passieren kann und ohne Strom ist es bestimmt echt mies hier in Deutschland, aber wenn einer die Schuld für diese Lage strägt ist es der Kerl/die Familie, ich bin nicht schuld und du sicher auch nicht, aber am ende zahlen es die Stromkunden und die Steuerzahler.
      Man kann natürlich auch unverschuldet in Not geraten, wenn z.B. der Partner stirbt, gerade wenn man noch ein Haus finanzieren muß und Kinder hat kann es ganz schön eng werden, aber da kann man immer noch Freunde, Bekannte und die Nachbarn um hilfe bitten und/oder einen professionellen Schuldenberater hinzuziehen, aber stumpf einfach soweiter leben auf Kosten Anderer geht gar nicht.
      Avatar
      schrieb am 18.07.08 23:48:52
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.542.504 von graue eminenz am 18.07.08 23:41:27ok...gegen die lärmbelästigung durch krach und laute musik kannst du aber durch eine anzeige bei der polizei vorgehen und die muss dann einschreiten...zumindest passiert das so wenn du nicht gerade in einem "sozial problematischem" gebiet lebst...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 18.07.08 23:54:07
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.542.515 von derDerbste am 18.07.08 23:43:51ja und vor allem muss man nicht leben wie ein dreckschein ... selbst mit wohngeld und hartz4 kann man sauber und ordentlich sein ... das liegt aber an einem selbst :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 18.07.08 23:55:28
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.542.534 von graue eminenz am 18.07.08 23:54:07soll natürlich heißen "DRECKSCHWEIN" :laugh:
      Avatar
      schrieb am 19.07.08 00:05:46
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.542.536 von graue eminenz am 18.07.08 23:55:28Du darfst das Kabel natürlich nicht mit einer ausreichend isolierten Zange durchschneiden, da du dann die Reparatur zahlen mußt.
      Kauf nach der Arbeit ein paar Sixpacks und zwei Flaschen Wodka und gehe damit zum Musikhören rüber.Wenn du deinen Nachbar hinreichend abgefüllt hast, kannst du die störende Musik leiser drehen.
      Avatar
      schrieb am 19.07.08 00:08:32
      Beitrag Nr. 26 ()
      ok ich klinke mich hier jetzt aus, wenn ich so die weiteren kommentare lese...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 19.07.08 06:48:13
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.542.504 von graue eminenz am 18.07.08 23:41:27"...sowohl polizei als auch anwalt sagen, dass E.ON dafür zuständig ist..."???
      "Normalerweise" (und das wird auch bei Dir so sein) macht das EVU die Versorgung davon abhängig das die VDE-Vorschriften beim Abnehmer (Kunden) sichergestellt sind.

      Allso, hat der Nachbar ein Verlängerungskabel fachgerecht (der VDE entsprechend und konform mit den EVU-Bedingungen)vom Nachbarhaus aus verlegt und daran einen VDE zulässigen Verbraucher aufgeschaltet (eingesteckt) so ist da nichts zu machen(glaube ich), außer man verläßt bewust den Boden des Rechts.

      Wie man aber eine auf Dauer ausgelegte VDE gemäße(!) Versorgung mit Hilfe eines Verlängerungskabels zu einem Nachbargebäude herstellt, dies (sviel sei veraten) ist nicht so einfach.
      Mit einem "normalem" Kabel (NYM oder NYY) ist das zwar möglich aber für einen Laien kaum fachgerecht ausführbar.
      Ist dem aber so, dass die VDE 0100 nicht eingehalten wurde und davon gehe ich mal aufgrund meiner Erfahrung aus, geht von der "Anlage" auf jedem Fall eine Gefahr aus und zwar sowohl für Leben und Gesundheit (z.B. Stromschlag) als auch gegenüber Sachen (z.B. Brandgefahr) nicht nur für den Betreiber sondern auch gegenüber Dritte(!) Das sollt auch die Polizei und der Herr RA wissen. In diesem Fall ist sofortiges handeln zur Gefahrenabwehr notwendig.
      Hat der Nachbar gar über das "Verlängerungskabel" eine Einspeisung ins bestehende System des Hauses oder der Wohnung vorgenommen. So halte ich es für nahezu ausgeschlossen das die VDE Vorschriften eingehalten wurden bzw ob überhaupt die Möglichkeit besteht diese bei einer solchen Montage einzuhalten.
      So oder so, ich habe einen (berechtigten) Verdacht das von der Anlage eine unmittelbare Gefahr gegen Leben und Sachen besteht. Dies würde ich den dafür zuständigen und für eine Gefahrenabwehr zuständigen Stellen Polizei vor allem aber dem EVU anzeigen (zur Kenntnis bringen). Der Weg auf dem das geschehen soll kann ist abzuwägen. Datum, Uhrzeit, Name, Dienststelle usw notieren. Das wars. Lung Ching
      Avatar
      schrieb am 19.07.08 08:36:19
      Beitrag Nr. 28 ()
      Rechtlich ist das grundsätzlich so: mit dem Zähler wechselt der Gefahrenübergang vom EVU (Netzbetreiber) auf den Hauseigentümer. Heisst, wird vor dem Zähler etwas angeschlossen (= Manipulation und Stromdiebstahl), ist das EVU zuständig. Erfolgt eine Veränderung der Elektroinstallation nach der Anlage, ist das Sache des Hauseigentümers. Besteht Gefahr für Leib und Leben durch die Veränderung der Installation nach dem Zähler, ist das eine Sache der Polizei, die ggf. weitere Maßnahmen einleiten muss. Das soweit aus Sicht der reinen Technik.

      Es gibt nun 2 Standpunkte, die der Energielieferant aus wirtschaftlicher Sicht vertreten kann: er kann erstens damit argumentieren, dass der entnommene Strom vollständig gemessen wurde und daher die Entnahme auch durch weitere Personen nicht rechtswidrig ist. Unabhängig ob Zahlungsverpflichtungen der dritten Person erfüllt wurden oder nicht. Erfüllt der Kunde, der den Strom weiterleitet, seine nun steigenden Zahlungsverpflichtungen durch die erhöhte Stromentnahme nicht, so geht das auch hier seinen normalen Gang. Ganz simples Beispiel mit dem diese Auslegung verglichen werden kann, ist der Vermieter der eine Wohnung inkl. Strom vermietet oder ein Einfamilienhaus in dem ein Zimmer an einen dritten Vermietet wird. Hier erfolgt die Abrechnung ausschließlich über den Vertragspartner des Lieferanten.

      Der andere Standpunkt ist der, dass die Belieferung mit Energie nach der Grundversorgungsverordnung (StromGVV) nur für den Nutzer der Energie bestimmt ist (ich glaube §6). Hier könnte das EVU argumentieren, dass hier Strom an einen Dritten weiterverkauft wird und damit gegen die GVV verstoßen wird. Die rechtliche Handhabe ist dann aber nicht die Stromsperre, sondern eher ein Prozess gegen den "Täter". In der Praxis wird es solche Fälle jedoch nicht wirklich geben. Praxis-Beispiele sind hier eher, dass jemand nicht für einen Dritten einen Stromliefervertrag unterzeichnen darf, bzw. der Energieversorger den Vertragabschluss ablehnen kann.

      Fazit: entscheidend für die Zuständigkeit ist, wo in die Installation eingegriffen wurde. Vor dem Zähler --> EVU (bzw. Netzbetreiber), nach dem Zähler --> Hauseigentümer/Polizei.
      Avatar
      schrieb am 19.07.08 12:22:31
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.542.246 von graue eminenz am 18.07.08 22:34:40Wegloben! Zieht immer!


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      Stromliefrung durch Nachbarn