Kindergeld - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 19.07.08 21:30:18 von
neuester Beitrag 20.07.08 16:55:26 von
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Mal ne kurze Frage, hoffe es ist das richtige Forum: Ich fange zum 01.10 ein BA-Studium an und bekomme von meinen Elter Unterhalt gezahlt. Bekomme ich nun auch noch Kindergeld dazu?
BA-Lohn: 900€
Unterhalt: 400€
Wohnungsmiete: 300€ kalt
Ich muss wenn ich es richtig verstanden habe unter die Schwelle von ca. 7600€ jährlich kommen, um berechtigt zu sein Kindergeld zu empfangen. Kann ich Dinge wie Miete, Sprit, Aktienverluste, Lebensmittel, Kleidung für Versicherung, Strom, Internet irgendwie abziehen?
BA-Lohn: 900€
Unterhalt: 400€
Wohnungsmiete: 300€ kalt
Ich muss wenn ich es richtig verstanden habe unter die Schwelle von ca. 7600€ jährlich kommen, um berechtigt zu sein Kindergeld zu empfangen. Kann ich Dinge wie Miete, Sprit, Aktienverluste, Lebensmittel, Kleidung für Versicherung, Strom, Internet irgendwie abziehen?
Hier besteht im Ergebnis spätestens ab 2009 keine Berechtigung zum Bezug von Kindergeld mehr. Die genannten Abzüge sind alle als Kosten der privaten Lebensführung nicht abzugsfähig und mindern die Einkünfte nicht. Die negativen Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften sind nicht mit anderen Einkünften zu verrechnen. Der Unterhalt hingegen dürfte unter "Einkünfte und Bezüge" zu subsumieren sein, was zu einem zufließenden Betrag ab VZ 2009 von über 15.000 Euro führt. Dann noch Kindergeld kassieren zu können, wäre zu schön, um wahr zu sein. Quelle: http://bundesrecht.juris.de/estg/__32.html
Angenommen ich würde nur 300€ Unterhalt bekommen, dann sieht meine bisherige Rechnung wie folgd aus: Lohn 900€ plus Unterhalt 300€ = 1200€, abzüglich 100€ Sprit im Monat (zur BA), abzüglich Wohnungsmiete Warm 500€ = 600€: Somit würde ich doch noch kindergeld bekommen? Oder ist es nicht Möglich die Miete abzusetzen?
Miete abzusetzen ist nur möglich bei doppelter Haushaltsführung, d. h. man kann die Miete des 2. Wohnsitzes steuerlich geltend machen. Studenten können das m. W. in der Regel nicht, da die doppelte Haushaltsführung eine Arbeitsaufnahme an einem anderen Ort als den 1. Wohnsitz voraussetzt. Da Du aber ein BA-Studium machst und Einkommen erzielst, könnte das evtl. möglich sein. Die Regelungen sind kompliziert, und sollte das für Dich in Frage kommen, auf jeden Fall vorher mit deinem zuständigen FA sprechen und schriftlich Auskunft geben lassen.
Bekommst Du die 900 € brutto oder netto?
Wie alt bist Du?
Zum Kindergeld und Einkommen:
Mögliche Abzüge vom Einkommen
Vom Bruttoeinkommen des Kindes (bei abhängiger Beschäftigung) können sowohl die Sozialversicherungsbeiträge als auch die Werbungskosten abgezogen werden. Die Werbungskostenpauschale (die man ohne besonderen Nachweis bei abhängiger Beschäftigung immer gewährt bekommt) beträgt aktuell 920 €. Somit besteht bei einer abhängigen Beschäftigung mind. bis zu einem Bruttoeinkommen (siehe dazu auch den nächsten Abschnitt) von 8600 € Anspruch auf Kindergeld. Da auch die Sozialabgaben, die vom Bruttolohn abgehen, abgezogen werden können, sind es i.a. mehr als 8600 €.
Man sollte allerdings vorsichtig damit sein, die Grenze voll auszureizen. Überschreitet man sie nur um einen Cent, wird das Kindergeld komplett gestrichen. Gerade da die Berechnung der Sozialabgaben nicht so einfach ist, sollte man so kalkulieren, dass noch etwas "Luft" ist.
Dass die Sozialabgaben vom Lohn abgezogen werden dürfen, bevor die Einkommensgrenze beim Kindergeld greift, geht aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 11.01.2005, 2 BvR 167/02) hervor, das erst im Mai 2005 allgemein bekannt wurde. Da vorher die Behörden nur die Werbungskosten berücksichtigt hatten, kann es sein, dass sogar rückwirkend ein Anspruch auf Kindergeld besteht - sofern der Steuerbescheid noch offen ist und es um die letzten vier Jahre geht. Es lohnt sich, das zu prüfen, falls das Kind mit seinem Einkommen nur knapp über der Einkommensgrenze lag und Sozialversicherungsbeiträge zahlen musste!
Nach zwei neuen Urteilen des Bundesfinanzhofs (III R 74/05 vom 16.11.06 und III R 24/06 vom 14.12.06, siehe Pressemitteilung des BFH) sind in jedem Fall auch Beiträge des Kindes als freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung oder Mitglied einer privaten Krankenversicherung vom Einkommen abzuziehen. Bei privater Versicherung allerdings nur die unvermeidbaren Beiträge (also die für die Grundversorgung entsprechend den Leistungen der gesetzlichen KV).
...
http://www.studis-online.de/StudInfo/kindergeld.php#p2
Bekommst Du die 900 € brutto oder netto?
Wie alt bist Du?
Zum Kindergeld und Einkommen:
Mögliche Abzüge vom Einkommen
Vom Bruttoeinkommen des Kindes (bei abhängiger Beschäftigung) können sowohl die Sozialversicherungsbeiträge als auch die Werbungskosten abgezogen werden. Die Werbungskostenpauschale (die man ohne besonderen Nachweis bei abhängiger Beschäftigung immer gewährt bekommt) beträgt aktuell 920 €. Somit besteht bei einer abhängigen Beschäftigung mind. bis zu einem Bruttoeinkommen (siehe dazu auch den nächsten Abschnitt) von 8600 € Anspruch auf Kindergeld. Da auch die Sozialabgaben, die vom Bruttolohn abgehen, abgezogen werden können, sind es i.a. mehr als 8600 €.
Man sollte allerdings vorsichtig damit sein, die Grenze voll auszureizen. Überschreitet man sie nur um einen Cent, wird das Kindergeld komplett gestrichen. Gerade da die Berechnung der Sozialabgaben nicht so einfach ist, sollte man so kalkulieren, dass noch etwas "Luft" ist.
Dass die Sozialabgaben vom Lohn abgezogen werden dürfen, bevor die Einkommensgrenze beim Kindergeld greift, geht aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 11.01.2005, 2 BvR 167/02) hervor, das erst im Mai 2005 allgemein bekannt wurde. Da vorher die Behörden nur die Werbungskosten berücksichtigt hatten, kann es sein, dass sogar rückwirkend ein Anspruch auf Kindergeld besteht - sofern der Steuerbescheid noch offen ist und es um die letzten vier Jahre geht. Es lohnt sich, das zu prüfen, falls das Kind mit seinem Einkommen nur knapp über der Einkommensgrenze lag und Sozialversicherungsbeiträge zahlen musste!
Nach zwei neuen Urteilen des Bundesfinanzhofs (III R 74/05 vom 16.11.06 und III R 24/06 vom 14.12.06, siehe Pressemitteilung des BFH) sind in jedem Fall auch Beiträge des Kindes als freiwilliges Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung oder Mitglied einer privaten Krankenversicherung vom Einkommen abzuziehen. Bei privater Versicherung allerdings nur die unvermeidbaren Beiträge (also die für die Grundversorgung entsprechend den Leistungen der gesetzlichen KV).
...
http://www.studis-online.de/StudInfo/kindergeld.php#p2
Also ich bekomme exakt 923€ brutto pro Monat und bin 18 Jahre alt. Somit dürfte, das Kindergeld aufjeden Fall wegfallen. Wie stehts mit dem Unterhalt, sind meine Eltern dazu verpflichtet, mir bei diesem doch recht hohen Einkommen etwas dazuzugeben?
Also was ich jetzt rausgefunden haben: wenn ich die grenze von 640€ pro Monat überschreite, was ich ja definitiv tue, steht mir weder Kindergeld noch Unterhalt zu.
Aber kann mir mal jemand sagen, wie ich davon eine eigene Wohnung finanzieren soll plus Sprit/ Essen/ Kleidung etc.
Aber kann mir mal jemand sagen, wie ich davon eine eigene Wohnung finanzieren soll plus Sprit/ Essen/ Kleidung etc.
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.546.042 von Miamo am 20.07.08 14:54:26Sprich mit Deinen Eltern, evtl. unterstützen Sie Dich auch weiterhin.
Ob BA-Studenten Anspruch auf HartzIV-Aufstockung oder Wohngeld haben, weiß ich nicht. Erkundige Dich bei der zuständigen Behörde in Deinem Wohnort.
Ob BA-Studenten Anspruch auf HartzIV-Aufstockung oder Wohngeld haben, weiß ich nicht. Erkundige Dich bei der zuständigen Behörde in Deinem Wohnort.
730€ Netto, davon müsste ich Miete 450€ zahlen plus Sprit rund 100€. Bleiebn 170€ für Internet, Kabel, Strom, GEZ, ESSen, Trinken, Kleidung, Stdiengebühren etc. Wie soll das gehen?
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.546.181 von Miamo am 20.07.08 15:50:00Ja so ist das in good old Germany.
Deine einzige Chance ist dich beruflich zu qualifizieren um mehr zu verdienen.
Deine einzige Chance ist dich beruflich zu qualifizieren um mehr zu verdienen.
170€ für Internet -
kein Mensch verlangt, dass du das haben musst - das ist ausgesprochener Luxus
kein Mensch verlangt, dass du das haben musst - das ist ausgesprochener Luxus
Ich hab mit 18 überhaupt nichts bekommen oder verdient
Ein Freund von mir allerdings 30.000 DM an der Diamantenbörse in Amsterdam.
Jetzt ist er aber Hartz 4 Empfänger und hat ausser einer Scheidung noch einen haufen Schulden am Hals
.. und mir geht es blendend
Ein Freund von mir allerdings 30.000 DM an der Diamantenbörse in Amsterdam.
Jetzt ist er aber Hartz 4 Empfänger und hat ausser einer Scheidung noch einen haufen Schulden am Hals
.. und mir geht es blendend
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.546.288 von Red_Eileen am 20.07.08 16:32:56Lies den Satz 170 € ... zu Ende, dann weißt Du mehr
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.546.288 von Red_Eileen am 20.07.08 16:32:56Deine Aussage fällt unter hinterwäldlerisch!
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.546.305 von StellaLuna am 20.07.08 16:41:03 der Hinterwald ist das Paradies
die City die Hölle
Bussi
die City die Hölle
Bussi
Aber stell deine Fragen auch mal hier Miamo
http://arbeits-abc.de/forum/login.php?do=logout&logouthash=e…
lg. R_E
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lg. R_E
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