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    Schmerzensgeldansprüche eines 5-jährigen Kindes gegen die Mutter? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 24.07.08 12:14:49 von
    neuester Beitrag 06.09.08 22:37:10 von
    Beiträge: 26
    ID: 1.143.087
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      Avatar
      schrieb am 24.07.08 12:14:49
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich habe mal eine Frage an die Rechtsexperten dieses Forums

      Kann ein 5-jähriges Kind gegen die eigene Mutter (getrennt lebend, jedoch Recht zur elterlichen Sorge) wegen Verletzung der Aufsichtspflicht haben?
      Die Kleine hat im Garten gespielt, Mama hat Zeitung gelesen. Die Kleine ist entwischt und auf die Straße gelaufen. Es kam zum Unfall.
      Nun ist die Frage, ob (neben den Ansprüchen gegen den anderen Unfallteilnehmer) die KLEINE auch einen Anspruch auf Schmerzensgeld haben kann.
      Nach § 1626, 1629 BGB beinhaltet die elterliche Sorge auch alle Vermögensfragen.
      Steht das nicht einem Anspruch schon entgegen?

      Bei dem Unfallgegner, der übrigens ein bisschen geträumt hat, als der Unfall passierte, will ich versuchen, über §§ 823, 253II BGB ranzukommen.
      Mir stellt sich nun die Frage, an welcher Stelle das Mitverschulden nach § 254 geprüft werden muss.
      Bei der Anspruchsentstehung oder der Durchsetzbarkeit????

      Bitte um Hilfe!

      LG Makalu
      Avatar
      schrieb am 24.07.08 12:26:26
      Beitrag Nr. 2 ()
      und warum warst du nicht da? verklag dich selber:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 24.07.08 12:31:28
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.576.977 von Chartsetter am 24.07.08 12:26:26solche Komentare kannst du dir sparen. dann schreib lieber gar nichts!
      Avatar
      schrieb am 24.07.08 12:35:37
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.576.863 von Makalu8000 am 24.07.08 12:14:49Ich verstehe den Satz nicht:

      Kann ein 5-jähriges Kind gegen die eigene Mutter wegen Verletzung der Aufsichtspflicht haben? :confused::confused::confused::confused:
      Avatar
      schrieb am 24.07.08 12:50:18
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.577.061 von BloodySunday am 24.07.08 12:35:37müsste heißen: Kann ein 5-jähriges Kind einen Schmerzensgeldanspruch gegen die eigene Mutter habe, wenn diese die Aufsichtspflicht verletzt hat und dadurch ein Unfall zustande gekommen ist?

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      Avatar
      schrieb am 24.07.08 12:56:50
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.577.187 von Makalu8000 am 24.07.08 12:50:18Ok, in diesem Falle: Nein
      Avatar
      schrieb am 24.07.08 13:21:39
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.577.024 von Makalu8000 am 24.07.08 12:31:28Gibt es unabhängige Zeugen für den Unfall, wer hat gesehen das deine Exfrau sich nicht gekümmert hat? Wer sind die Zeugen, kann denen Unabhängigkeit;) nachgewiesen werden? Könnte man die als befangen bezeichnen und oder so darstellen

      Kannst du es ihr nachweisen?

      Möchtest du dein Kind gegen die Mutter aussagen lassen?

      Ich entnehme deinem Beitrag das ihr mal zusammen wart, ist wirklich der Unfall die treibende Kraft?

      Du könntest mit Leichtigkeit das Jugendamt überzeugen, aber kein Gericht wird sich so schnell ohne drückende Beweise dafür entscheiden.

      Was sagt deine Kind dazu? Wer reicht die Klage denn ein DU oder deine Kleine?

      Wer kann dem Fahrer nachweisen das er geträumt hat. Ein guter Anwalt dreht das so das am Ende du und deine Frau sich auf dem Rücken von der kleinen und dem Unfallgegner einen Streit austragen.

      Verlieren wird nur die kleine


      der Unfallgegner nur Versicherungs - technisch(außer du kannst ihm gravierendes Verschulden nachweisen) wird schwer sobald er einen besseren Anwalt hat als du $$$)

      Im Fall eines Siegs gegen deine ExFrau, wer leidet immer mit egal wie du dich entscheidest zu handeln.

      Ist sie pleite wird der kleinen was fehlen, machst du sie schlecht wird der kleinen was fehlen.

      Frage mal das Jugendamt was passiert wenn die Kleine aussagen muss, wenn sie überhaupt eine Aussagekraft hat.

      Wenn du alle Klagen durchbekommst, bist du dann der Sieger und deine Tochter wird die Mutter nie wieder sehen, nie wieder an sie denken."Seelische Spaltung"

      wird sie wenn sie bei ihr ist dann drunter leiden weil nur ne Pommes Majo drin ist statt ein Besuch im Kinderland.

      Du begibst dich auf ein dünnes Eis,

      gruß ein Scheidungskind
      Avatar
      schrieb am 24.07.08 13:22:34
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.576.863 von Makalu8000 am 24.07.08 12:14:49§§§§§§
      ich hoffe der kleinen ist nicht viel passiert---das ist viel wichtiger als alles andere.
      ich empfehle das ganze zu vergessen und das leben zu geniesen und nicht bei gericht viel lebenszeit zu vergeuden.

      sonnige grüße vom wörthersee
      hardy
      Avatar
      schrieb am 24.07.08 13:23:13
      Beitrag Nr. 9 ()
      Lass deinen Verstand das entscheiden und nicht deine Gefühle

      gruß christian
      Avatar
      schrieb am 24.07.08 13:25:35
      Beitrag Nr. 10 ()
      Die Frau verklagen zu wollen, die dein Kind zur Welt gebracht und noch das Kind damit zu belasten, das geht ja gar nicht!:rolleyes:
      Schein ja keine friedliche Trennung gewesen zu sein?!
      Avatar
      schrieb am 24.07.08 13:42:18
      Beitrag Nr. 11 ()
      Mensch, sei doch froh, daß deiner Tochter nicht viel passiert ist
      und vergiss den Schmarrn von wegen Schmerzensgeldanspruch.
      Wie schon die Vorredner schreiben, das müsstest du alles beweisen können und dann Gerichte und Jugedamt damit beschäftigen.
      Kostet alles Zeit, Nerven und vor allem Geld !!!!

      Man, hast du keine anderen Sorgen ???? :eek:
      Geniese das Leben mit deiner Tochter und freue dich, wie sie wächst und gedeiht.

      Koppfschüttel von einem mehrfachen Familienvater
      :rolleyes:
      janolo
      Avatar
      schrieb am 24.07.08 13:46:30
      Beitrag Nr. 12 ()
      wie kommt ihr eigentlich darauf, dass es sein Kind und seine Exfrau ist, von der er redet ?

      Vielleicht ist er ja nur ein gelangweilter Jurastudent, der aus diesem, am Schreibtischfenster beobachteten Unfall der Nachbarn, sein Thema für eine Diplomarbeit gefunden hat ? :D
      Avatar
      schrieb am 24.07.08 13:50:56
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.577.815 von schulzse am 24.07.08 13:46:30Bei dem Unfallgegner, der übrigens ein bisschen geträumt hat, als der Unfall passierte, will ich versuchen, über §§ 823, 253II BGB ranzukommen.


      wer lesen kann ist klar im Vorteil ;)
      Avatar
      schrieb am 24.07.08 14:08:48
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.577.866 von janolo am 24.07.08 13:50:56"Asche auf mein Haupt" :D

      dann wirste wohl Recht haben; im Übrigen gehe ich kondom ähhh konform mit Deiner Sichtweise....er soll froh sein, dass nicht mehr passiert ist und vielleicht auch mal die Tochter immer wieder an die Gefahren, die im Straßenverkehr lauern, erinnern........

      Ich zumindest rede gebetsmühlenartig auf meine Kinder diesbezüglich ein.........
      Avatar
      schrieb am 24.07.08 14:24:38
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.578.022 von schulzse am 24.07.08 14:08:48es sei dir vergeben :D

      das mit dem ständigen Einreden kenne ich zu genüge.:O

      Vor ca. 5 Wochen ist eine meiner Töchter mit dem Rad schwer gestürzt. 1 Tag Krankenhaus - Arm gebrochen - Gerhirnerschütterung - blaue Flecken und Abschürfungen.:rolleyes:

      Gestern: der jüngste Sohn überschlägst mit dem Fahrrad, als ihm ein
      Auto die Vorfahrt genommen hat.
      Blaue Flecken, Abschürfungen und der Arm richtig verstaucht. Frau geht heute noch zum Doc mit ihm.

      Tja, soviel zum Thema "Kinder und Straßenverkehr"
      Könnte noch einiges schreiben, aber das würde jetzt den Rahmen sprengen :cool:
      Avatar
      schrieb am 24.07.08 14:40:54
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.578.022 von schulzse am 24.07.08 14:08:48"im Übrigen gehe ich kondom ähhh konform mit Deiner Sichtweise....er soll froh sein, dass nicht mehr passiert ist "

      Wir wissen doch gar nicht, wie es dem armen Kind im Moment geht :confused:
      Avatar
      schrieb am 24.07.08 15:00:21
      Beitrag Nr. 17 ()
      Ich hoffe das es dem Kind gut geht, aber das Thema des Threads ist ja auch :

      Schmerzensgeldansprüche eines 5-jährigen Kindes gegen die Mutter?



      Wenn sie Fehler gemacht hat, kann man sie bestimmt zur Rechenschaft ziehen. Muss man das?

      @ Makalu8000

      Würdest du den Fall weiter hier immer mal Updaten, welche Schritte und ob du welche einleitest. Wirklich es interessiert mich sehr.

      Aber schön das es auf W:O noch vernünftige Diskussionen gibt. Warst du schon bei einem Anwalt?
      Avatar
      schrieb am 24.07.08 15:39:49
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.578.544 von Chartsetter am 24.07.08 15:00:21Ich sehe da die Möglichkeiten als sehr sehr begrenzt an...

      Vielleicht dann, wenn die Mutter besoffen im Garten sitzt etc.

      Ich glaube, es müsste schon eine grobe Fahrlässigkeit nachweisbar sein....... Dies setzt meines Erachtens im Vorfeld eine staatsanwaltschaftliches Strafverfahren mit Verurteilung voraus, um auf dieser Basis zivilrechtliche Ansprüche mit Erfolg durchsetzen zu wollen....

      In meiner Verwandschaft, ist ein Ehepaar mit seinem Neugeborenen von Norddeutschland an den Gardasee mit dem Auto gefahren - als sie angekommen sind, war das Kind auf der Rückbank tot. Todesursache "Hitzschlag" - die Eltern hatten das Kind in einer klassischen Babyschale gegen die Fahrtrichtung angeschnallt und "vernünftig" zugedeckt - leider schien während der ganzen Fahrt die pralle Sonne durchs Heckfenster auf das Kind.....(Kind hat angabegemäß nicht geschrien, Pausen wurden angabegemäß auch nicht gemacht...)

      Das Strafverfahren wurde seinerzeit ohne Strafe eingestellt - m.E. zu Recht, die Eltern waren bereits schon so bestraft genug.......
      Avatar
      schrieb am 24.07.08 16:57:33
      Beitrag Nr. 19 ()
      Ohne rechtliche Beratung machen zu wollen.

      Vielleicht gibt es für Eltern ja eine Haftungserleichterung in der Form, dass nicht jedes fahrlässige Verhalten für die Begründung eines Schadensersatzanspruchs ausreicht.

      Wenn ich mich mit den Einwendungen des Unfallfahrers wegen eines Verschuldens der Mutter auseinandersetzen müsste, würde ich mal den Begriff "gestörtes Gesamtschuldverhältnis" googeln.

      Als Anspruchsgrundlage soll bei Verkehrsunfällen auch das StVG eine tolle Sache sein.

      Im Ergebnis:
      Wenn etwas ansteht, sollte man solche Fragen ggf. doch lieber von einem Anwalt prüfen lassen.
      Avatar
      schrieb am 25.07.08 09:23:36
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.579.797 von Garion am 24.07.08 16:57:33Das Problem mit der StVG habe ich auch schon überlegt. Da es sich hier aber um einen Fahrradfahrer handelt, kommt § 7 STVG nicht zum tragen, da der Unfallfahrer kein KFZ geführt hat.

      Aber vielen Dank für die Tips, die hier gegeben wurden.

      Es ist nicht wichtig, welches Verhältnis zu er Mutter besteht. Es geht nur darum, eine juristische Argumentation aufzubauen und alle möglichen Ansprüche auzuloten.

      Das ist kniffeliger, als ich dachte....
      Avatar
      schrieb am 25.07.08 09:28:00
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.584.115 von Makalu8000 am 25.07.08 09:23:36wie geht´s denn dem Kind überhaupt:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 25.07.08 09:37:34
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.584.154 von janolo am 25.07.08 09:28:00anscheinend unwichtig......
      Avatar
      schrieb am 25.07.08 09:38:59
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.584.154 von janolo am 25.07.08 09:28:00genauso unwichtig, wie welches Verhältnis zur Mutter besteht......natürlich bezieht sich die Unwichtigkeit nur rein juristisch.....:D
      Avatar
      schrieb am 25.07.08 15:45:44
      Beitrag Nr. 24 ()
      Schmerzensgeldansprüche sehe ich nicht. Die Mutter hat dem Kind keine Schmerzen zugefügt.

      Du kannst allenfalls versuchen,die Situation auszunutzen, damit das Sorgerecht der Mutter eingeschränkt wird. Dem Kind tust du damit aber keinen Gefallen. Darum auch explizit der Ausdruck "ausnutzen". Aber auch das wird schon sehr schwer.
      Und Erziehungsberechtigte, die meinen, so etwas würde Ihnen nie widerfahren, sind weltfremd. Ich wünsche Dir, dass nichts passiert, wenn Dir mal die Kleine ausbüchst. ;)
      Avatar
      schrieb am 06.09.08 22:37:10
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.584.115 von Makalu8000 am 25.07.08 09:23:36wer das glaubt wird seelig
      Avatar
      schrieb am 10.09.08 11:09:29
      !
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