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    Deutschland - ein Rechtsstaat ...? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 25.07.08 05:27:46 von
    neuester Beitrag 23.12.11 08:29:42 von
    Beiträge: 298
    ID: 1.143.107
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      Avatar
      schrieb am 25.07.08 05:27:46
      Beitrag Nr. 1 ()
      Avatar
      schrieb am 25.07.08 06:37:12
      !
      Dieser Beitrag wurde moderiert.
      Avatar
      schrieb am 25.07.08 07:38:52
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.583.547 von DerStrohmann am 25.07.08 06:37:12
      Die Polizisten haben nur ihre Arbeit gemacht.

      Wenn 16 durchtrainierte und waffenstarrende Elitepolizisten einen Handwerker zusammenschlagen, den Gefesselten und am Boden liegenden mit Fußtritten traktieren, das ist dann deren Arbeit ?

      Gehts noch ?

      Selbst wenn man den Polizisten zugute halten möchte daß sie in Ihrer Ausbildung proportional zum Muskelaufbau einen Gehirnschwund erleiden, dann muß das Land für diese Kampfmaschinen haften.

      Der Mann ist ein Krüppel, hat sein Geschäft verloren, sein Haus und seine psychische Gesundheit. Aber das Land NRW mit dem Wahlkampfsozialisten Rüttgers an der Spitze prozessiert seit 8 (!!) Jahren um eine Entschädigung.

      Ein Land, in dem kommunale Spekulanten, wie z.B. in Hagen, öffentliche Gelder in Swap-Geschäften verzocken, das sich aber weigert für das Unrecht seiner Polizisten einzustehen, ist kein Rechtsstaat !!

      Dein Posting ist im Inhalt und im Ton genauso daneben wie das Verhalten dieser staatlichen Kampfmaschinen incl. der sie deckenden Blabla-Politiker.
      Avatar
      schrieb am 25.07.08 08:17:22
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.583.526 von Guerilla Investor am 25.07.08 05:27:46er hat Glück gehabt,das sie ihn nicht gleich erschossen haben :eek:
      Einen sogenannten "Rechtsstaat" gibt es auf der ganzen Welt nicht.
      Wer die Macht hat,hat das Recht,sagte meine Oma immer.Beweise mir einer das Gegenteil :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 25.07.08 08:55:47
      Beitrag Nr. 5 ()
      scheiß deutsche richter ! ... wenn ei deutscher zugestochen hätte, hätten die türkischen gruppierungen schon dafür gesorgt das es ein mordversuch war .... aber die mulucken dürfen sich in deutschland (grade auch in den links regierten ländern) eben alles erlauben



      http://europenews.dk/de/node/12478




      und immer dran denken : Im Namen des Volkes wurden sie verurteilt :laugh:

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      Avatar
      schrieb am 25.07.08 09:12:54
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.583.606 von farniente am 25.07.08 07:38:52Das Land haftet ja auch. Es ist bereits verurteilt worden, wie du mitbekommen haben solltest. Aber die eigentliche Schuld tragen die Nachbarn, die den Fliesenleger zu Unrecht verdächtigt haben! Ohne diese Denunzianten hätte die Polizeieinheit nicht tätig werden müssen. Wer verdächtigt wird, Kriegswaffen in rauen Mengen zu horten, wird eben nicht mit Samthandschuhen angefasst. Ich bleibe dabei, dass nunmal Späne fallen, wo gehobelt wird.
      Avatar
      schrieb am 25.07.08 09:23:55
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.584.034 von DerStrohmann am 25.07.08 09:12:54Das Land ist in Berufung gegangen - nach 8 Jahren Prozess und kollektivem Gedächtnisschwund der 16 Polizisten.

      Überprüf mal Deine Einstellung zu Recht und Gerechtigkeit. Wer angesichts dieser Faktenlage nur trozig meint daß

      dass nunmal Späne fallen, wo gehobelt wird.


      der hat eine verdächtige geistige Nähe zu Gewalt und Terror - von Staats wegen.

      Und Dein Argument mit den Nachbarn geht ja voll daneben.

      1. Die Nachbarn haben nicht von Flugzeuträgern gesprochen, sondern von Handgranaten.

      2. Wenn der Staat für seine Rambos gezahlt hätte, dann hätte er ohne weiteres diese "Nachbarnn verklagen und ebenfalls auf Schadensersatz verklagen können.

      Das Problem ist, daß Du zu den Leuten gehörts, denen Unrecht solange scheißegal ist, solange Du nicht selbst betroffen bist.
      Dich möchte ich auch nicht zum Nachbarn haben.
      Avatar
      schrieb am 25.07.08 09:31:26
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.583.915 von Jockelsoy am 25.07.08 08:55:47Unsere Richter tragen zur Lösung des Gewaltproblems absolut nichts bei.

      Weite Teile der Richterschaft sind mittlerweile ein Teil des Problems.

      Die Saat der 68-er Spinner geht auf.
      Ich habe das schon einmal geschrieben, worauf man mir geantwortet hat daß Richter alle ein Prädikatsexamen hätten.

      Na toll, dann gibts halt Drecksurteile summa cum laude.

      Freisler war auch Prädikatsjurist - was immer das sein mag.
      Avatar
      schrieb am 25.07.08 09:32:06
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.583.547 von DerStrohmann am 25.07.08 06:37:12... linker Zecke ...

      Was soll dieser Neonazi-Jargon? Geht es Dir noch gut?
      Avatar
      schrieb am 25.07.08 09:32:40
      Beitrag Nr. 10 ()
      also auch bei einem vermuteten schweren verstoss gegen das kriegswaffengesetz kommt es immer auf die umstände an...schliesslich hat der mann sich nicht in seinem haus verbarrikadiert sondern wurde in seinem auto angehalten...da ist es sicher nicht nötig scheiben einzuschlagen und mit solcher gewalt gegen den mann vorzugehen...eine einfache verkehrskontrolle mit dem sek als sicherheit im hintergrund hätte vollkommen ausgereicht...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 25.07.08 09:38:06
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.584.118 von farniente am 25.07.08 09:23:55Die Rechtskraft eines Urteils ändert nichts daran, dass es ein Urteil ist, das möglicherweise sogar vorläufig vollstreckbar ist, also auch Rechtswirkungen entfaltet. Auch Handgranaten sind Kriegswaffen oder muss ich dir die Definition liefern? Wer meint, den Rechtsstaatsgedanken gepachtet zu haben, müsste eigentlich fitter in solchen Grundbegriffen sein, um überhaupt mitreden zu können. Wer sagt eigentlich, dass ich dem Mann sein Recht auf Schadenersatz abspreche? Ich wehre mich nur dagegen, den Rechtsstaat in Gänze infrage zu stellen, weil ein paar Polizisten ihren Dienst zu ernst genommen haben.
      Avatar
      schrieb am 25.07.08 09:38:44
      Beitrag Nr. 12 ()
      ... und der Dienstherr Rechtsmittel einlegt, was zum Wesen eines Rechtsstaates dazu gehört.
      Avatar
      schrieb am 25.07.08 09:58:13
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.583.547 von DerStrohmann am 25.07.08 06:37:12Die Polizisten haben nur ihre Arbeit gemacht. Was meinst du, was mit dir linker Zecke passieren würde, wenn man dich des Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verdächtigte?

      Die Polizisten mögen ja, in Anbetracht der Tatsache, dass sie davon ausgegangen sind, dass der Mann Handgranaten hatte, sogar richtig vorgegangen sein. Man musste immerhin verhindern, dass er vielleicht noch eine Granate ziehen kann. Aber es ändert nichts daran, dass der Mann anscheinend Unschuldig war.

      Wenn sich also herausstellt, dass das Verhalten der Beamten nicht gerechtfertigt war, hat der Staat, in dem Fall das entsprechende Bundesland, auch die Verantwortung zu übernehmen, sich zu entschuldigen, und entsprechenden Ersatz zu stellen, und sich nicht so zu zieren, und sogar noch in Berufung zu gehen.

      Des Weiteren sollte auch der Staat selbst Anzeige gegen die Nachbarn stellen, wegen falscher Beschuldigung.
      Avatar
      schrieb am 25.07.08 10:11:38
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.584.258 von DerStrohmann am 25.07.08 09:38:06Glaubst Du daß der Verlust der Rechtsstaatlichkeit ein eintretendes Ereignis ist, das in der Tagesschau verkündet wird ?

      Der ehemalige Rechtsstaat Deutschland wurde in den letzten Jahren systematisch unterwandert, ausgehöhlt und abgeschafft. An Dir sind die ganzen Gesetze zur Abschaffung von Bürgerrechten in den letzten Jahren offensichtlich voll vorbeigegangen.

      Das ist aber genau die Vergesslichkeit, auf die sich sämtliche Politiker immer wieder verlassen können, und ganz besonders nutzen und nutzten dies Schily und Schäuble aus.

      Wieviele Gesetze hat denn das BVerfG in den letzten Jahren kassiert ? Und was passierte dann ?

      Nichts.

      Wenn die Verfassungsrichter feststellen daß ein Einsatz der BW verfassungswidrig war - business as usual.

      Wenn serienweise Urteile des Finanzhofes nicht veröffentlicht werden, nur weil sie Geld kosten würden, aber ohne Veröffentlichung im Bundesanzeiger keine Wirkung entfalten können ?

      Was ist mit permanentem Unrecht gegen das der Staat aus dumpfer Trögheit nichts tut, wie z.B. die Enteignung durch Mietnomaden ?

      Alleine die Strukturen zur Bildung eines Rechtsstaates, wie die Gewaltenteilung, werden durch die Omnipotenz der Parteien voll unterlaufen, ebenso wie die Meinungsfreiheit, Persönlichkeitsrechte oder die Beachtung von höchstrichterlicher Rechtsprechung.

      Ich könnte darüber stundenlang schreiben. Cui bono ?
      Solnge Höflinge wie Du den Rechtsstaat messen an der freien Wahl des Supermarktes für den Wochenendeinkauf, solange wird diese Entwicklung weitergehen.

      Bist Du Dir sicher, daß wir zwei momentan nicht den Verfassungsschutz bereits auf der Festplatte haben ? Das ist dann rechtsstaatlich oder wieder nur entschuldbarer Eifer einzelner Personen ?

      Bevor Du mir Vorhaltungen zur Definition von Kriegswaffen machst, solltest Du einmal ein gutes Buch lesen über den theoretischen Unterbau eines Rechtsstaates. Hier könnte ich Dir einige Empfehlungen liefern.
      Avatar
      schrieb am 25.07.08 10:19:58
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.583.526 von Guerilla Investor am 25.07.08 05:27:46Solche Beiträge gehen schon unter die Haut, sie schmerzen geradezu.
      Warum sich da kein Politiker einschaltet, kann ich ehrlich gesagt überhaupt nicht verstehen. In einem Rechtsstaat kann zwar passieren, daß Unschuldige der Staatsräson zum Opfer fallen, jedoch die völlige Rehabilitation, auch die Entschädigung des Opfers dürften kein Thema sein.

      Ich hätte mich an meinen für mich zuständigen Heimatpolitiker gewandt.
      Avatar
      schrieb am 25.07.08 10:23:11
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.584.591 von farniente am 25.07.08 10:11:38Wenn also ein Polizeieinsatz nicht reicht, den Rechtsstaat infrage zu stellen, müssen die Schäuble-Gesetze herhalten.... das nenne ich redliche Diskussionskultur. Mit dem Thema dieses Threads hat all das nichts mehr zu tun. Ich folgere daraus, dass meinen Ausführungen (zu diesem Thema hier!) zugestimmt wird.
      Avatar
      schrieb am 25.07.08 10:24:47
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.584.258 von DerStrohmann am 25.07.08 09:38:06Die Rechtskraft eines Urteils ändert nichts daran, dass es ein Urteil ist, das möglicherweise sogar vorläufig vollstreckbar ist, also auch Rechtswirkungen entfaltet


      Das ist ja wohl lächerlich. Der Mann kann nichts vollstrecken.

      Ein Rechtsstaat sollte in der Lage sein, Rechtsurteile in einem angemessenem Zeitraum zu fällen. Es kann nicht angehen, dass es für so ein Urteil, gegen das man ja auch noch Berufung einlegen kann, acht Jahre braucht. Auch für Gutachten und Gegengutachten braucht man nicht so lange.

      Der Staat kümmert sich in diesem Land um viel Scheiße, die ihn nichts angeht. Aber sie füllt ihre eigentlichen Aufgaben, zum Beispiel in einem angemessenem Zeitraum Recht zu sprechen nicht mehr aus.

      Acht Jahre ist kein angemessener Zeitraum
      Avatar
      schrieb am 25.07.08 12:48:09
      Beitrag Nr. 18 ()
      Der Staat verstösst doch ständig gegen geltendes Recht.:(:cry:

      Ob
      -Pendlerpauschale
      -Rechnungen nicht bezahlen
      und und ..........

      Ist nicht anders als in der ehemaligen DDR
      Die drehen alles so wie sie es brauchen SED meassig eben

      http://www.wochenblatt.de/live/php3/redaktion/ausgabevolltex…


      :keks:
      Avatar
      schrieb am 25.07.08 14:22:28
      Beitrag Nr. 19 ()
      Sowas ist natürlich der Hammer.Allerdings muß ich sagen daß die SEK in diesem Fall von ihrem Standpunkt aus gesehen nichtmal wirklich verkehrt gehandelt haben.Was natürlich keine Entschuldigung für die nachfolgenden Ereignisse bzw. Nichereignisse ist.
      Viel schlimmer finde ich daß es heutzutage immer öfter üblich ist daß Richter ihre Einwilligung zu Hausdurchsuchungen,Abhörmaßnahmen u.ä. ohne ausreichende Gründe und ohne gründliche Prüfung geben.
      Sowas findet in den Medien in letzter Zeit ja öfter Erwähnung.

      Hier mal ein Beispiel dafür:

      http://www.mdr.de/fakt/5039319.html

      Der einzige Verdachtsmoment gegen den Familienvater: Er hatte im Wartezimmer dieser Arztpraxis zu einem anderen Patienten gesagt, dass die 40 Millionen, die der Papstbesuch kostet, besser hätten verwendet werden können.
      Avatar
      schrieb am 25.07.08 14:27:23
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.584.034 von DerStrohmann am 25.07.08 09:12:54Ich wünsche Dir daß es Dich mal trifft.
      Avatar
      schrieb am 25.07.08 15:48:17
      Beitrag Nr. 21 ()
      #1 ... Josef Hoss: "Mit dem Laufen wird das nie mehr besser. Die Wirbelsäule ist kaputt, ich habe ständig Schmerzen in der Brust, an der Wirbelsäule, in beiden Beinen."

      Damals hatte er mit seinen Nachbarn Streit. Sie erzählten sich, der Hoss besäße Handgranaten und meldeten das der Polizei. Um sein Haus zu durchsuchen, nahmen ihn 16 Elitepolizisten fest. Da saß er gerade im Auto.

      Josef Hoss: "Dann kamen hinten acht Mann 'raus gelaufen, von vorne, und dann haben sie Scheiben eingeschlagen und haben mich mit 'nem Gummiknüppel traktiert, die Brust kaputtgeschlagen und ins Gesicht und haben mich raus gezogen, haben mich dann auf die Straße geschmissen, und dann haben sie mich gefesselt mit drei, vier Mann, haben ... dass ganze Gelenk oben, das knackte alles. Und dann haben sie mir Handfesseln. Und wie ich gefesselt mit dem Gesicht auf dem Pflaster lag, hat mir einer links in die Rippen getreten, dann habe ich noch einen Riesentritt gekriegt rechts in die Rippen und einer ist mir in den Rücken gesprungen oder getreten mit einem Kampfstiefel. Und dann habe ich das Bewusstsein verloren."

      Die Bilanz des Einsatzes: Hoss hatte keine einzige Handgranate. Ein unschuldiger Bürger wurde von der Polizei arbeitsunfähig geprügelt. Rippenbrüche, schwere Prellungen, Schäden an der Wirbelsäule. Hoss musste seine Firma auflösen, das Haus verkaufen und ist heute schwer behindert. Das Strafverfahren gegen die Kölner Beamten wurde eingestellt, denn keiner der Polizisten konnte sich genauer erinnern, was sie da mit Bürger Hoss veranstaltet hatten. ...

      ... Eine Zeugenaussage aus dem Verfahren gegen das SEK: "Bei einem Einsatz am 8.12.2000, also der Fall Hoss in Siegburg, wurde die festzunehmende Person von Polizeikommissar S. grundlos zusammengeschlagen. Polizeihauptkommissar M. sorgte wider besseres Wissen dafür, dass die Maßnahmen von allen beteiligten Beamten des SEK als rechtmäßig dargestellt wurden.". Und trotzdem wurden die Ermittlungen gegen die Beamten eingestellt. ... http://www.wdr.de/tv/monitor/beitrag.phtml?bid=766&sid=141
      ------------------------------------------------------

      Unabhängig von der in diesem Fall vielleicht noch zu ermittelnden Wahrheit ist das Problem, dass einige schlechte und sogar bösartige Menschen wichtige Jobs mit Verantwortung haben. Die müssen schnellstmöglich (aber sozialverträglich) entlassen werden. Der durch negative Menschen angerichtete Schaden ist unglaublich. Egal wie schlecht die Personalsituation ist: es wird wird besser, wenn man relevant schlechte Menschen entläßt.

      Ein weiteres Problem ist, dass es die auf allen Ebenen gibt und dass es immer schlimmer wird, weil diese Menschen bevorzugt weitere korrupte Menschen einstellen, in der trügerischen Hoffnung von ihnen unterstützt zu werden. Das Ergebnis ist ein allgegenwärtiges (aber zum Glück recht instabiles) Netzwerk moralisch schwacher und negativer Menschen.

      Die schlechten Menschen profitieren davon, dass es in unserem "Rechtsstaat" nicht so leicht ist Recht zu bekommen. Anstatt dass sich sofort Staatsanwälte eines Falles annehmen und versuchen die Wahrheit aufzudecken, muss ein Privatmensch selbst tätig werden und viel Zeit und Geld investieren ... wegen korrupter aber gewiefter Anwälte der Gegenseite jedoch mit äußerst ungewissen Aussichten.

      Solange in Deutschland noch nicht totale Willkür und das Recht des Stärkeren gilt, sollte man rechtzeitig aufräumen (mit legalen Mitteln versteht sich). Jeder kann selbst ein bisschen dazu beitragen, indem er argumentativ für positive Dinge und Verbesserungen eintritt. Man muss Verbesserungen nicht einmal durchsetzen können (häufig unmöglich), aber man trägt dazu bei, die dreiste Selbstgerechtigkeit schlechter Menschen zu erschüttern. Auch wenn man es sich in einigen Fällen gar nicht vorstellen kann: die denken doch tatsächlich alle, sie wären im Recht. Es ist übrigens wichtig möglichst höflich und sachlich zu bleiben, weil alles (z.B. wenn auch noch so gerechtfertigter Ärger) sofort den negativen Menschen als Rechtfertigung dienen kann: sie ignorieren alle Argumente und halten sich an einer kleinen Unsachlichkeit der Guten fest, um ihr negatives Verhalten vor sich selbst rechtfertigen zu können. Es kann allerdings nicht schaden, sich zu wiederholen und beharrlich zu bleiben.

      PS: siehe auch http://www.wallstreet-online.de/diskussion/1141666-1-500/neg…
      Avatar
      schrieb am 25.07.08 18:00:45
      Beitrag Nr. 22 ()
      Alle Staaten sind verbrecherisch, die einen mehr, die anderen weniger.
      Die weniger verbrecherischen nennt man Rechtsstaat.
      Avatar
      schrieb am 25.07.08 19:18:15
      Beitrag Nr. 23 ()
      Was passieren kann, wenn Deutschland nicht endlich die Reißleine zieht:
      http://www.spreeblick.com/2008/07/25/berlusconi/#more-8566
      Avatar
      schrieb am 26.07.08 07:31:42
      Beitrag Nr. 24 ()
      Ein Polizeioberkommissar hat einen Banküberfall in Mönchengladbach gestanden.
      Kollegen hatten ihn auf dem Videoband, das den Überfall aufgezeichnet hatte, erkannt.
      http://www.n-tv.de/Aller_klar_Herr_Kommissar_Polizist_ueberf…

      Okay, kann ja mal passieren, aber bei einem Polizeioberkommissar ist das schon ein wenig bedenklich.
      Avatar
      schrieb am 30.07.08 10:20:38
      Beitrag Nr. 25 ()
      Avatar
      schrieb am 30.07.08 10:55:30
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.584.190 von farniente am 25.07.08 09:31:26Ich hatte damals geantwortet.

      Deine Richterschelte, die in Rede stehenden Fälle betreffend, war unsachlich.
      Du hast Dich mit Deiner Rechtsfindung im Bereich der Rechtsbeugung befunden.

      Den vorliegenden Fall nimmst Du nun schon wieder zum Anlaß über deutsche Richter zu schimpfen und einen Vergleich mit VGH-Freisler zu bringen.
      Dabei ist es hier eindeutig so, daß dem Kläger vor dem LG Recht gegeben wurde.
      Auch wenn das Verfahren zu lange gedauert hat und noch nicht beendet ist.
      Was gibt es also wieder an Richtern zu kritisieren?
      Avatar
      schrieb am 30.07.08 12:44:59
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.612.765 von maeusefaenger am 30.07.08 10:55:30Wer kritisiert denn die Richter ?

      Ich für meinen Teil kritisiere den sogenannten "Rechtsstaat" !!!!

      Es ist nicht zwangsläufig das Gleiche





      Jockel
      Avatar
      schrieb am 02.08.08 06:34:27
      Beitrag Nr. 28 ()
      Polizei entdeckt explosive Chemikalien bei Drogen-Razzia (9.7.2008 13:54 Uhr)
      ... Bei der Überprüfung einer Wohnung in der Pankower Wollankstraße 123 entdeckten die Beamten hochexplosive Substanzen, wie ein Polizeisprecher sagte. Drei Häuser wurden evakuiert, acht Personen mussten in Sicherheit gebracht werden. Anschließend haben Kriminaltechniker die Chemikalien überprüft und vor Ort abgebrannt, weil es zu riskant war, sie zu transportieren. Mittlerweile sind die Maßnahmen beendet. ... http://www.tagesspiegel.de/berlin/Polizei-Justiz-Drogenhande…

      Explosionsgefahr - Drogenlabore ausgehoben (10. Juli 2008 07:32)
      http://www.morgenpost.de/berlin/article679992/Explosionsgefa…

      In einem Fall lief wohl ziemlich viel schief:

      Von Chemikalien, Aquarianern, Sprengstoffen und Drogen
      ... Bei unseren Nachbarn bin ich jetzt herzlich unbeliebt [...] in der Schule guckt mich jeder komisch an [...] und in der Straße jeder Dritte [...] die Zeitungen hatten auch ordentlich Futter. Nur, weil deren Polizeisprecher gesagt hat, es wäre hochexplosives Material gefunden worden. ... http://www.heise.de/tp/r4/artikel/28/28448/1.html

      Das Problem ist hier weniger, dass die Polizei in der Aufregung teilweise falsch reagiert hat (Abhilfe: bessere Leute, Weiterbildung), das Problem ist vielmehr, dass danach die Wahrheit, sobald sie zuverlässig bekannt war, von Polizei und Presse nicht ausreichend verbreitet wurde.
      Avatar
      schrieb am 02.08.08 08:58:31
      Beitrag Nr. 29 ()
      Den Heise-Artikel habe ich heute morgen auch schon gelesen. Sollte das den Tatsachen entsprechen, kann man nur noch von Hysterie sprechen. Genau genommen müsste der Chemie-Unterricht an allen Schulen abgeschafft werden um zu verhindern, dass dieses Wissen irgend wann gegen den deutschen Staat/das deutsche Volk angewendet wird.
      Avatar
      schrieb am 02.08.08 09:05:35
      Beitrag Nr. 30 ()
      Auch Berliner Schulen sind "Bombenlabore" :laugh:

      PIKRIN-LAGERUNG IN SCHULEN
      Kracher im Chemiesaal
      Von Armin Himmelrath

      Chemie ist, wenn es stinkt und kracht. Gewaltig krachen könnte es an Berliner Schulen, die Pikrinsäure falsch lagern - ein hochexplosiver Stoff, gefährlich wie TNT. Wegen des Sprengstoff-Schlendrians mussten bereits Experten anrücken.

      Den Start in die großen Ferien hatten sie sich anders vorgestellt: 200 Schüler des Berliner Diesterweg-Gymnasiums hatten eigentlich noch ihr Schulfußballturnier ausspielen wollen. Doch mit dem Kicken war es jäh vorbei, als Polizei, Feuerwehr und Experten des Landeskriminalamts anrückten und das Gelände räumten. Der Grund: eine 0,2-Liter-Flasche im Chemieraum der Schule, gefüllt mit kristalliner Pikrinsäure.

      An bisher mehr als zehn Berliner Schulen war das Wasser-Nachgießen in den vergangenen Wochen und Monaten aber offenbar vergessen worden und die Pikrinsäure eingetrocknet. Immer wieder mussten in den vergangenen Tagen deshalb Feuerwehr und Polizei ausrücken und rigide Schutzmaßnahmen ergreifen: Gebäudeevakuierungen und Straßensperrungen, der Abtransport in Spezialbehältern, schließlich die Sprengung durch Experten des Landeskriminalamts.

      Spezialisten im Dauereinsatz

      "Fast im Stundentakt liefen an manchen Tagen bei uns neue Meldungen ein", sagt der Berliner Polizeisprecher Bernhard Schodrowski. "Wir hatten regelrechte Pikrin-Wochen in Berlin."

      So mussten allein am 17. Juli fünf Schulen geräumt werden: um zehn Uhr der erste Einsatz an der Ernst-Abbe-Oberschule in Neukölln, um 11.25 Uhr die Rheingau-Oberschule in Schöneberg, 14 Uhr wieder Neukölln mit dem Hermann-von-Helmholtz-Gymnasium, kurz vor drei das Immanuel-Kant-Gymnasium in Lichtenberg, um halb vier schließlich die Manfred-von-Ardenne-Schule ein paar Straßen weiter. Und kaum gab es Berichte über neue Funde, meldeten sich schon die nächsten Chemielehrer, die an ihrer Schule ebenfalls auf verdächtige Substanzen gestoßen waren.
      ...
      http://www.spiegel.de/schulspiegel/wissen/0,1518,569386,00.h…
      Avatar
      schrieb am 02.08.08 09:49:17
      Beitrag Nr. 31 ()
      #28 Zumindest muss Chemie kein Pflichtfach sein (wenn auch aus anderen Gründen, nämlich dass das Wissen für die Mehrheit komplett überflüssig ist). Für notwendiges chemisches Grundwissen könnte es ein Fach Allgemeinwissen geben. Wissen über den Bombenbau kann man nicht verhindern, dazu ist dergleichen zu einfach. Es reicht, dass Bomben legen verboten ist. Messer sind aus dem Haushalt doch auch nicht wegzudenken.

      Allerdings müsste der Verkauf von Chemikalien (insbesondere über das Internet) streng kontrolliert werden. Hobbychemiker könnten vielleicht zukünftig eine Lizenz brauchen, wenn sie sich mit potentiell gefährlichen Chemikalien beschäftigen wollen. Dazu würden auch Auflagen an das Chemielabor gehören.

      Aufwand und bürokratische Übertreibungen lassen sich mit einer mehrstufigen Lizenz vermeiden. Die Vergabe einfacherer (z.B. jährlich zu erneuernder) Lizenzen könnte relativ unbürokratisch die lokale Polizeidienststelle nach Kriterien wie z.B. "verhält sich normal" und "hat festen Wohnsitz" machen.
      Avatar
      schrieb am 02.08.08 10:07:24
      Beitrag Nr. 32 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.635.530 von HeWhoEnjoysGravity am 02.08.08 09:49:17Der Verkauf von riskanten chemischen Stoffen wird jedenfalls in Deutschland kontrolliert, d. h. die Verkäufer müssen die Anschriften ihrer Abnehmer kennen. Wäre dies anders, hätte man diese fürchterlichen "Drogenlabore" nicht aushebeln können.

      Das Fach Chemie in den Schulen abzuschaffen, wäre ein Rückfall in das 19. Jahrhundert! Und wer sich für dieses Themas interessiert, der eignet sich sein Wissen anderswo z. B. im Internet an.

      Irre hat es immer gegeben und wird es auch in Zukunft geben, ein Chemie-Unterrichtsverbot nützt da nichts, auch nicht Online- und Videoüberwachung oder aber der Einsatz der Bundeswehr im Inland.

      Ich hoffe, Du plädierst jetzt nicht dafür, alle chemischen Substanzen meldepflichtig zu machen. Alkohol darf dann nur noch in Apotheken gegen Vorlage einer staatlichen Genehmigung gekauft werden und vermutlich auch eine ganze Menge Lebensmittel, die zwar nicht unmittelbar zu einer externen Explosion führen, aber im Menschen nicht unbeträchtlichen Schaden anrichten können :laugh:
      Avatar
      schrieb am 02.08.08 12:03:50
      Beitrag Nr. 33 ()
      #31 Du hast doch in #28 von der Abschaffung des Chemie-Unterrichts geschrieben, nicht ich.
      Avatar
      schrieb am 02.08.08 12:17:08
      Beitrag Nr. 34 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.635.894 von HeWhoEnjoysGravity am 02.08.08 12:03:50:rolleyes:

      http://de.wikipedia.org/wiki/Ironie
      Avatar
      schrieb am 02.08.08 12:30:12
      Beitrag Nr. 35 ()
      #33 Hä? Aber ich wundere mich hier schon lange über nix mehr. Es gibt bekanntlich für alles eine gute Erklärung.
      Avatar
      schrieb am 02.08.08 13:02:53
      Beitrag Nr. 36 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.635.970 von HeWhoEnjoysGravity am 02.08.08 12:30:12Richtich ...! :cool: Man muß sie nur finden ... :eek:

      Aber wahrscheinlich schafft man auch besser gleich noch den Biologie- und den Physikunterricht ab, damit gar keiner erst auf dumme Gedanken kommt ... oder bindet den Kidz wenigstens beim Experimentieren die Hände auf den Rücken ... :cool:

      Potentiellen Bombenbastlern bleiben so die einschlägigen Verluste ihrer Extremitäten bei der Ausübung ihres Hobbys für einige Zeit erspart ...

      Aber zurück zum Thema - wie siehts denn nun im vorliegenden Fall aus mit der Verantwortung des hiesigen sogenannten demokratischen Rechtsstaates für die rechtswidrigen Entgleisungen seiner Executive gegenüber einem unbescholtenen Bürger ...? :eek:
      Avatar
      schrieb am 16.08.08 18:45:03
      Beitrag Nr. 37 ()
      Cops als Übeltäter in Gewaltvideos
      Bei YouTube sind die Aufnahmen ein Renner, doch für die New Yorker Polizei ein Imageproblem: Immer öfter werden Polizisten mittels Überwachungskameras bei Prügelattacken erwischt. ... http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,572517,00.html

      Deutschland sollte auf ein hohes Niveau bei den Polizisten achten. Für Außendienst ungeeignete Polizisten (z.B. Alkoholsüchtige, Bestechungsanfällige, etc.) kann man auch im Innendienst beschäftigen. Anstatt Milliarden irgendwo aus dem Fenster zu werfen (ich sach' nur Bankenpleite, Bahnprivatisierung, ...), sollte man das Geld lieber sinnvoll verwenden, z.B. auch bei der Polizei. Lieber ein paar mehr neue gute Polizisten ausbilden und dafür ein paar Nieten in den Vorruhestand schicken.
      Avatar
      schrieb am 17.08.08 08:09:56
      Beitrag Nr. 38 ()
      @von farniente:
      Der ehemalige Rechtsstaat Deutschland wurde in den letzten Jahren systematisch unterwandert, ausgehöhlt und abgeschafft. An Dir sind die ganzen Gesetze zur Abschaffung von Bürgerrechten in den letzten Jahren offensichtlich voll vorbeigegangen.

      Das ist aber genau die Vergesslichkeit, auf die sich sämtliche Politiker immer wieder verlassen können, und ganz besonders nutzen und nutzten dies Schily und Schäuble aus.

      Wieviele Gesetze hat denn das BVerfG in den letzten Jahren kassiert ? Und was passierte dann ?

      Nichts.

      Wenn die Verfassungsrichter feststellen daß ein Einsatz der BW verfassungswidrig war - business as usual.

      Wenn serienweise Urteile des Finanzhofes nicht veröffentlicht werden, nur weil sie Geld kosten würden, aber ohne Veröffentlichung im Bundesanzeiger keine Wirkung entfalten können ?

      Was ist mit permanentem Unrecht gegen das der Staat aus dumpfer Trögheit nichts tut, wie z.B. die Enteignung durch Mietnomaden ?

      Alleine die Strukturen zur Bildung eines Rechtsstaates, wie die Gewaltenteilung, werden durch die Omnipotenz der Parteien voll unterlaufen, ebenso wie die Meinungsfreiheit, Persönlichkeitsrechte oder die Beachtung von höchstrichterlicher Rechtsprechung.


      Absolut zutreffende Beschreibung unserer Situation. Gleichlaufend zur Enteignung der Mittelschicht dürfte die Justiz die größte Baustelle in Deutschland sein.
      Interessant zu sehen wie beim Abbau der Strukturen eines einstmals gut funktionrendes Landes die steuernden Elemente morodieren.

      Ich hab durch etliche Urteile unserer Richter zeils selbst/teils als außenstehender wirklich dazugelernt.
      Speziell in Sachen Mietrecht ist das doch wunderschön zu beobachten. Du baust dir mühevoll über Bankkredite was auf und solche Mietnomaden (haben zweimal bei mir zugeschlagen) leben auf deine Kosten unter deutscher richterlicher Gewalt.Die gehören scheinbar geschützt.
      Ich habe gelernt.Beim letzten Male gings gegen einen Sozialschmarotzer, der natürlich auch noch seinen deutschen Anwalt bezahlt bekommt,sprach der Richter: "Nehmen sie doch ne Hypothek auf und gehen sie in Berufung."
      Danke, ich habe verstanden.
      Für mich gibt dafür keine deutschen Gerichte mehr.
      Ich bin mein eigener Richter. Und, beim letzten Streitfall hats funktioniert.Nutze seitdem entsprechenden Elemente der Straße, funktioneren viel besser,effektiver und ist billiger.

      Der Rechtsstaat interessiert sich doch für Belange der Mittelschicht überhaupt nicht mehr.
      Avatar
      schrieb am 17.08.08 10:00:53
      Beitrag Nr. 39 ()
      Richter, Staatsanwälte und Polizei, da mag ja formal Gewaltenteilung vorliegen, aber im Ernst: Die gehören doch zum selben Team! Natürlich helfen die sich gegenseitig, wenn es hart auf hart kommt. Etwas anderes zu erwarten ist doch naiv.
      Avatar
      schrieb am 17.08.08 13:09:10
      Beitrag Nr. 40 ()
      #38 Klar sollen Richter, Staatsanwälte und Polizei zusammenarbeiten, aber nur im Rahmen der Gesetze und in guter Absicht.
      Ein echtes Problem wären Korruption und Verdeckung von Straftaten.
      Avatar
      schrieb am 22.12.08 12:24:36
      Beitrag Nr. 41 ()
      "Ein rechtswidriger, ja krimineller Deal"
      Schwere Vorwürfe nach dem Rocker-Prozess in Hannover: Ein Amtsrichter hat einem Zeitungsbericht zufolge Strafanzeige gegen Staatsanwaltschaft und Richter erstattet. Er wittert Rechtsbeugung und Strafvereitelung im Amt. ... http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,597736,00.html
      Avatar
      schrieb am 01.04.09 10:54:54
      Beitrag Nr. 42 ()
      Militante Ermittler
      Im laufenden Verfahren gegen die "militante gruppe" hat das Bundeskriminalamt Beweise gefälscht. Nun muss das Ausmaß der Manipulation geklärt werden

      Eines der spektakulärsten Antiterrorverfahren in Deutschland hat eine ungeahnte Wende bekommen: Ende vergangener Woche musste der Ermittlungsführer des Bundeskriminalamtes vor dem 1. Senat des Kammergerichts Berlin eingestehen, Beweise gegen drei mutmaßliche Mitglieder der "militanten gruppe" (mg) gefälscht zu haben. Dabei hatte Kriminalhauptkommissar Oliver Damm die Manipulation der Beweismittel zunächst bestritten. Erst auf wiederholte Nachfrage der Verteidigung gestand er die Falsifikate ein. Der Fall bringt nun nicht nur das aktuelle Verfahren in Zwielicht. Inzwischen steht das polizeiliche Vorgehen generell in Frage. ...

      ... Kritik äußern die Verteidiger deswegen auch an der Entscheidung des Gerichtes, die Akten des Ermittlungsführers Damm nicht umgehend beschlagnahmt zu haben. Der BKA-Mann hatte am Donnerstag nach seiner Falschaussage den Gerichtssaal unter Verweis auf Termindruck eilends verlassen. Die Richter hatten die von den Verteidigern geforderte Beschlagnahmung seiner mitgeführten Dokumente zuvor mit dem Argument abgelehnt, dass es sich dabei um Amtsakten einer Polizeibehörde handele. Bei Bedarf würden diese dem Gericht zur Verfügung gestellt werden. "Ich bin mir sicher", sagt Verteidiger Hoffmann nun, "dass wir die 'angereicherte' Akte des BKA nie mehr zu Gesicht bekommen werden." Alles in allem könne der Prozess nicht mehr als fair bezeichnet werden: "Als Konsequenz muss er eingestellt werden." ... http://www.heise.de/tp/r4/artikel/30/30054/1.html
      Avatar
      schrieb am 18.04.09 08:20:13
      Beitrag Nr. 43 ()
      "Die bringt uns die Leute um"
      Zwei Patienten verbluteten aus ungeklärter Ursache, sechs andere fielen in eine Wachlähmung: Unheimliche Vorgänge in einer schwäbischen Klinik beunruhigen die Bevölkerung und spalten das Personal. Im Mittelpunkt stehen ein Arzt und eine Krankenschwester. ...

      ... Sie fühle sich als Opfer, sagt die 46-Jährige mit den inzwischen kastanienbraun gefärbten Haaren, denunziert, zu Unrecht verurteilt, ruiniert. Schließlich hätten doch alle auf der Intensivstation Zugang zum Narkosemittel Succinyl gehabt, oder?

      Damit nach den mysteriösen Vorfällen wieder Ruhe einkehre, habe man einen Sündenbock gebraucht. Wobei sich doch die Frage stelle: "Wenn ich es nicht war, wer war es dann?" ... http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,618444,00.html

      Hier wurde möglicherweise (grob) fahrlässig eine dem vielfachen Mord an hilflosen Patienten (Schutzbefohlenen) Verdächtige zu 2 Jahren auf Bewährung verurteilt.

      Wenn Cornelia V. unschuldig sein sollte, dann läuft da noch ein unentdeckter Massenmörder frei rum.

      Der Fall soll gründlich von guten Experten untersucht werden. (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 25.04.09 06:53:49
      Beitrag Nr. 44 ()
      Der Fehler im System
      Mit welcher Selbstverständlichkeit in Deutschland gegen die Grundsätze von Gewaltenteilung und unabhängiger Justiz verstoßen wird

      In Nordrhein-Westfalen streiten sich SPD und CDU über die Besetzung eines vakanten Richterstuhls beim Verfassungsgericht. Dieses muss demnächst darüber entscheiden, ob die Verlegung des Kommunalwahltermins durch die CDU/FDP-Regierung rechtens war. Der neue Richter wäre Zünglein an der Waage, denn bisher standen vier SPD- drei CDU-Richtern gegenüber. Ein Richter der SPD [extern] schied jedoch aus – bezeichnenderweise, weil er in die Politik gewechselt ist. Nun steht es drei zu drei unentschieden. Dieser Streit verdeutlicht vor allem eins: Mit welcher Selbstverständlichkeit in Deutschland gegen die Grundsätze von Gewaltenteilung und unabhängiger Justiz verstoßen wird.

      Begründet wird dies mit der angeblich notwendigen "Gewaltenverschränkung": Eine gegenseitige Kontrolle der drei Staatsgewalten sei nicht ausreichend. Jeder Gewalt müsse die Möglichkeit eingeräumt werden, die andere zur Verantwortung zu ziehen und ihre Fehler zu korrigieren. Doch die Begründung ist in diesem Fall dürftig, denn der Modus für die Wahl von Verfassungsrichtern bietet die Möglichkeit, missliebige Kontrolle von vornherein zu verhindern oder im Vorfeld Absprachen zu treffen. Die Unabhängigkeit der Verfassungsrichter wird also im Grunde nur dadurch gewährleistet, dass sie nicht wiederwählbar sind und wenigstens das Amt des Bundesverfassungsrichters in den meisten Fällen das letzte vor der Pensionierung ist. "Gewaltenverschränkung ist nichts anderes als ein vornehmerer Begriff für Machtverfilzung", meint dazu der Münchener Anwalt Bernd Tremml. Er klagt gerade im Auftrag der Opposition gegen den Entschluss der CSU/FDP-Koalition, der CSU durch die Änderung der Geschäftsordnung eine Blockademehrheit in den Ausschüssen zu verschaffen, obwohl sie selbst nicht mehr die Mehrheit im Landtag stellt. ... http://www.heise.de/tp/r4/artikel/30/30150/1.html

      Richter sollen als erstes gut sein müssen, für Gerechtigkeit sorgen und gute Ziele verfolgen müssen. Es macht Sinn, wenn Verfassungsrichter innerhalb dieser Vorgabe unterschiedliche Ansichten haben, d.h. es wäre schädlich z.B. nur Traditionalisten (Fortschrittsgegner), nur radikale Umweltschützer oder nur Hightech-Freaks als Richter zu haben. Die Parteizugehörigkeit spielt hierbei jedoch eine untergeordnete Rolle.

      Ich befürchte dass in der Vergangenheit Lobbyismus, Kungelei und (versteckte) Korruption eine sehr große Rolle gespielt haben, d.h. dass vielfach auch schlechte Menschen in höchste Ämter gehievt wurden. Schlimmer noch: aufgrund der Tatsache, dass sich schlechte Menschen fälschlicherweise als gut bezeichnen, könnten herausragend gute Menschen, wie sie für solch wichtige Ämter notwendig sind, in der Minderheit sein.

      Nur gute und fähige Menschen sollen Macht und Verantwortung bekommen. (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 19.05.09 10:31:31
      Beitrag Nr. 45 ()
      US-Musikindustrie triumphiert vor Gericht

      In ihrem Kampf gegen Musikpiraterie hat die amerikanische Musikindustrie am Donnerstag einen für Beobachter überraschenden und deutlichen Sieg errungen. Zwölf Geschworene befanden eine 30 Jahre alte Amerikanerin im US-Bundesstaat Minnesota schuldig, durch die Weitergabe von Musikdateien an andere Internetnutzer vorsätzlich die Urheberrechte führender Plattenfirmen verletzt zu haben. Die alleinstehende Mutter wurde der Urheberrechtsverletzung in 24 Fällen schuldig gesprochen und zur Zahlung einer Geldstrafe von 222.000 US-Dollar (rund 156.000 Euro) verurteilt. Der einflussreiche Verband Recording Industry Association of America (RIAA) warf ihr vor, unter dem Benutzernamen "tereastarr" über den Shared-Ordner eines Kazaa-Clients insgesamt rund 1.700 Musik-Dateien verbreitet zu haben. Geklagt hatten betroffene Labels von insgesamt 24 Songs. ... http://www.heise.de/newsticker/US-Musikindustrie-triumphiert…

      RIAA-Verfahren: Anwalt schmeißt kurz vor der Wiederaufnahme hin

      In dem bisher einzigen vor Gericht verhandelten Filesharing-Verfahren der US-Musikindustrie droht eine weitere Verzögerung. Der Anwalt von Jammie Thomas will sich aus dem in Duluth (US-Bundesstaat Minnesota) anhängigen Verfahren zurückziehen, das kurz vor der Wiederaufnahme steht. Am 15. Juni sollte Thomas zum zweiten Mal der Prozess gemacht werden, nachdem die spektakuläre Verurteilung im ersten Anlauf wegen eines Verfahrensfehlers später wieder aufgehoben worden war. In seinem am Freitag eingereichten Rückzugsgesuch (PDF-Datei) führt Rechtsanwalt Brian Toder finanzielle Gründe an. Auch um das Vertrauensverhältnis zwischen Mandantin und Anwalt scheint es nicht mehr zum Besten zu stehen. Toder hatte das Mandat kurz vor dem ersten Prozess schon einmal niederlegen wollen. ...

      ... Thomas erhebt in einer separaten Eingabe (PDF-Datei) keinen Widerspruch gegen Toders Rückzug. Der begründet seinen Schritt unter anderem mit Kosten von knapp 130.000 US-Dollar, die durch den Prozess bisher aufgelaufen seien. Für den weiteren Verlauf des Verfahrens rechnet der Anwalt mit noch einmal dieser Summe. Thomas ist weitgehend mittellos, hatte sich in der Vergangenheit aber zu regelmäßigen Zahlungen an Toders Kanzlei bereiterklärt. ...

      ... Wie das auch ausgeht, für Thomas wird es schwer: Auch wenn sie kurzfristig einen neuen Verteidiger findet, muss der sich erst einarbeiten. "Auf keinen Fall kann ein anderer Anwalt diesen Fall am 15. Juni verhandeln", meinte Toder dazu gegenüber Wired. ... http://www.heise.de/newsticker/RIAA-Verfahren-Anwalt-schmeis…

      Ohne mich jetzt über Straftat und Urteil zu äußern, denke ich, dass das System privat bezahlter Anwälte eher Reiche und weniger die Wahrheitsfindung befünstigen könnte. Richter sind (theoretisch) unabhängig und im Staatsdienst, warum also nicht auch alle Anwälte? Eine freie Presse sorgt für ein ausreichendes Gegengewicht.
      Avatar
      schrieb am 21.05.09 10:11:07
      Beitrag Nr. 46 ()
      "Seine Zerstörungswut macht fassungslos"
      Nikolai H. muss lebenslang in Haft, weil er mit seinem Holzklotzwurf die Mutter von zwei Kindern tötete. Der 31-Jährige habe aus Frust gehandelt, sagte der Richter - dennoch dürfe der Täter nicht verteufelt werden. ... http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,626083,00.html

      Ich glaube, dass Nikolai H. die Tat nicht begangen hat. Das ist nur meine Meinung, woher auch immer.

      Mit Sicherheit ist aber eine gründliche Untersuchung aller für das Urteil verantwortlichen Beteiligten fällig (angefangen mit Sebastian Bührmann), wenn das wirklich ein eklatantes Fehlurteil gewesen sein sollte. Schauen wir mal, was (z.B. an neuen Erkenntnissen) noch so kommt.
      Avatar
      schrieb am 21.05.09 15:06:00
      Beitrag Nr. 47 ()
      wir sind ein rein formaler rechtsstaat in einer formalen demokratie, deren oberste vertreter Staatsaufgaben an wirtschafts und Finanzkartelle abgegeben haben.

      Da nützen auch Wahlen nichts mehr, mit denen nur dads bestehende weiter legitimiert wird.
      Avatar
      schrieb am 07.07.09 19:19:40
      Beitrag Nr. 48 ()
      St. Pauli-Anhänger verletzt und entsetzt
      Tränende Augen und herausgeschlagene Zähne: Die Polizei hat am vergangenen Wochenende die St. Pauli-Fankneipe "Jolly Roger" gestürmt. Dabei wurden zahlreiche Anhänger verletzt. Der Grund ist rätselhaft, mittlerweile wird polizeiintern ermittelt. ...

      ... Die internen Ermittler sollten laut "taz" bereits direkt nach dem Vorfall zu der Fankneipe entsandt werden, was von Gesamteinsatzleiter Peter Born aber "fernmündlich verweigert" worden sein soll. Daraufhin hatte der Hamburger Rechtsanwalt Manfred Getzmann Strafanzeige wegen Strafvereitelung im Amt sowie wegen Sachbeschädigung an. ...

      ... Unter den St. Pauli-Fans macht unterdessen die Theorie die Runde, dass dieser Vorfall mit vorherigen Krawallen in Zusammenhang stehen könnte. Der Beamte einer Eutiner Beweis- und Festnahmeeinheit hatte sich im März bei Auseinandersetzungen nach dem Zweitliga-Derby gegen Rostock bei einer Straßenschlacht zwischen Randalierern und der Polizei schwere Schnittverletzungen in der Straße vor dem "Jolly Roger" zugezogen.

      Im Juni beklagten zahlreiche St. Pauli-Fans dann einen überzogenen Polizeieinsatz beim Auswärtsspiel in Kiel. Die zweite Mannschaft der Hamburger war damals in die Regionalliga aufgestiegen, bei den anschließenden Feierlichkeiten kam es dann zu den Auseinandersetzungen mit der Polizei. Dabei soll es sich laut Augenzeugen ebenso um eine Eutiner BF-Einheit gehandelt haben, wie auch in der Nacht zu Sonntag im "Jolly Roger". Die Polizei wollte sich dazu nicht äußern. Auch vom FC St. Pauli gab es zunächst keine Stellungnahme. ... http://www.spiegel.de/sport/fussball/0,1518,634632,00.html

      Ich halte eine illegale Racheaktion der Polizei für vorstellbar.
      Das soll von der Bundespolizei und Bundesstaatsanwälten untersucht werden.

      Mal angenommen, hier liegt ein grobes Fehlverhalten der Polizei vor, für das es ja schon einige Hinweise gibt, dann sind das schlimme Zustände wie in primitiven Unrechtsstaaten. Höchstbedenklich ist, dass sich dann viele Polizeibeamte für eine größere illegale Aktion zusammengerottet haben und auch noch Unterstützung von hoher Stelle (Gesamteinsatzleiter) erfuhren. (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 07.07.09 19:53:37
      Beitrag Nr. 49 ()
      Im Zweifel für den Todesschützen
      Es war das tragische Ende eines Routineeinsatzes: Im Sommer 2007 erschoss ein Hamburger Zivilfahnder einen unbewaffneten Mann. Jetzt hat eine Amtsrichterin den Polizisten freigesprochen - aus Mangel an Beweisen. ... http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,634840,00.html

      Der ganze Artikel läßt viele Zweifel an der Korrektheit des Urteils aufkommen.
      Der Fall soll von einem höheren Gericht neu aufgerollt werden. (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 07.07.09 20:23:43
      Beitrag Nr. 50 ()
      Und das Ende der Geschichte wird verschwiegen.

      Nach 8 Jahren bekommt Josef Hoss Recht und ein Schmerzensgeld von 345.000 Euro.


      http://www.welt.de/wams_print/article2661535/Ein-Opfer-bekom…
      Avatar
      schrieb am 09.07.09 22:26:31
      Beitrag Nr. 51 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.528.547 von HeWhoEnjoysGravity am 07.07.09 19:53:37"Der Fall soll von einem höheren Gericht neu aufgerollt werden."

      Höhere Gerichte rollen Fälle nicht von selbst auf. Recherchier mal in Ruhe, wie unser Rechtssystem funktioniert.
      Avatar
      schrieb am 17.07.09 08:54:21
      Beitrag Nr. 52 ()
      Sozialpädagogische Menschenrechtsverletzungen
      Für die Zustände in deutschen Gefängnissen sind auch Gemeinschaftsideologien aus den 1970er Jahren verantwortlich

      In den letzten Jahren las man mit schöner Regelmäßigkeit von Folter, Mord und teilweise sehr seltsamen "Selbstmorden"[1] in deutschen Gefängnissen - zuletzt in der Jugend-Justizvollzugsanstalt Regis-Breitingen, dem "sächsischen Abu-Ghuraib".

      In diesem Fall kam (wie in zahlreichen anderen zuvor) scheibchenweise ans Tageslicht, dass in der Haftanstalt Gewalt offenbar kein Ausnahmefall, sondern Normalität war. Die stellvertretende Anstaltsleiterin Claudia Ramsdorf musste unter anderem zugeben, dass auch die Trennung von erstmals und wiederholt Inhaftierten die sofortige Bildung von Hierarchien nicht verhindern konnte und dass es Gefangene gab, die aus Angst vor Gewalt das Duschen verweigerten. ... http://www.heise.de/tp/r4/artikel/30/30736/1.html
      Avatar
      schrieb am 31.07.09 09:08:51
      Beitrag Nr. 53 ()
      "Zivilcourage offenkundig missbilligt"
      Mouctar Bah, Gründer der Oury Jalloh-Gedenkinitiative, wurde von der Internationalen Liga für Menschenrechte ausgezeichnet – wenig später stand die Polizei vor seiner Türe ... http://www.heise.de/tp/r4/artikel/30/30819/1.html

      "Vertuschungen und verschwundene Beweismittel"
      http://www.heise.de/tp/r4/artikel/28/28205/1.html
      Avatar
      schrieb am 19.08.09 10:09:07
      Beitrag Nr. 54 ()
      Dossier Die Posse mit der Steuerfahndung
      Auf der legendären Daten-CD, die Klaus Zumwinkel zum Verhängnis wurde, stand auch der Name des Topbeamten Karl Michael Betzl. Doch anders als beim Ex-Postchef wurde dessen Steuerverfahren still und leise eingestellt. Auf mögliche Beweise verzichtete Bayerns Justiz. ...

      ... Betzl zeigt sich von Anfang an wenig kooperativ. Auf die Frage, was seine Frau beruflich mache, antwortet er, sie sei bei der Finanzbehörde. Doch wenig später findet die Staatsanwältin, fein säuberlich verpackt im Schrank, eine Ernennungsurkunde seiner Frau - zur leitenden Regierungsdirektorin. Dienstherr: der Bundesnachrichtendienst. Ausgerechnet jener um Diskretion bemühte Auslandsgeheimdienst, der die Daten-CD aus Liechtenstein besorgt hat. Ihre Position: Leiterin des Referats 80B. Ihre Aufgabe: undichte Stellen in den eigenen Reihen aufdecken. ...

      ... Derweil arbeitet das Fraunhofer-Institut in Berlin daran, die Schnipsel aus Betzls Schredder zusammenzusetzen. Jedes Teil muss gescannt und von einem Computer nach Risskanten, Farbe, Papierstärke und Schriftbild zusammengesetzt werden. Es gelingt den Experten, einzelne Seiten zu rekonstruieren, doch die Arbeit dauert. Zu lange, findet die Münchner Staatsanwaltschaft. Das Warten sei unzumutbar für Betzl. Sie handelt auf eine ungewöhnliche Weise. "Ich habe noch nie erlebt, dass unser Institut so unter Druck gesetzt wurde", sagt ein Fraunhofer-Mitarbeiter.

      Auch wundert er sich über den Ton der Staatsanwältin. Sie soll "ausgerastet" sein, als das Institut erklärte, bislang alle Erkenntnisse an die Bochumer Behörde geleitet zu haben. Schließlich sei der Auftrag von dort gekommen. Die Münchner Staatsanwältin habe daraufhin dem Institut untersagt, "mit Bochum zu sprechen." In einem anderen Telefonat habe es geheißen, noch vor der Landtagswahl 2008 müsse der Fall abgeschlossen sein. "Über den Zusammenhang habe ich mich sehr gewundert", sagt ein Mitarbeiter.

      Die Landtagswahl war im September 2008. Zu dem Zeitpunkt dauerten die Ermittlungen gerade mal sechs Monate. Dabei gibt es keine feste Dauer für ein Ermittlungsverfahren. "Das hängt von der Schwere der Tat, den Umständen und der Zumutbarkeit ab", sagt Stefan Heilmann, Sprecher im Bayerischen Justizministerium. "Aber ein Jahr ist nie unzumutbar."

      Im Frühjahr 2009 setzen die Münchner dem Fraunhofer-Institut eine letzte Frist. Bis Ostern müsse geklärt sein, ob für den Fall relevante Daten rekonstruiert werden können. Doch noch vor Ablauf der Frist wird das Verfahren eingestellt - am 7. April, still und leise. Fünf Tage vor Ostern.

      Erst auf Nachfrage bei der Münchner Staatsanwaltschaft, fast zwei Monate später, erfahren die Steuerfahnder, dass das Verfahren eingestellt wurde: nach Paragraf 153a, gegen eine Zahlung von 15.000 Euro. Ein ungewöhnlicher Vorgang, sind doch die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen. ... http://www.ftd.de/politik/deutschland/:Agenda-Die-Posse-mit-…

      Der Fall soll neu aufgerollt werden und zwar soll auch gegen mögliche Fälle von Rechtsbeugung und Strafvereitelung ermittelt werden. (imho)
      Avatar
      schrieb am 10.09.09 08:53:01
      Beitrag Nr. 55 ()
      Ping-Abzocker werden in Hannover nicht belangt

      Die Ping-Abzocke ist ebenso einfach wie wirkungsvoll: Ein automatisches System ruft auf vielen parallelen Leitungen zahlreiche Anschlüsse nach dem Zufallsprinzip an und trennt die Verbindung sofort nach dem ersten Klingeln wieder. Dabei wird dem Angerufenen eine Mehrwertdienste-Rufnummer angezeigt. Wer irrtümlich davon ausgeht, dass er einen für ihn bestimmten Anruf verpasst habe, und die angegebene Nummer zurückruft, tappt in die Falle und muss einen erhöhten Anrufpreis berappen, der zum Großteil an den Betreiber der Mehrwertdiensterufnummer geht. Der Betreiber des Anrufsystems und der des Mehrwert-Dienstes sind dabei entweder identisch oder machen gemeinsame Sache. ... http://www.heise.de/newsticker/Ping-Abzocker-werden-in-Hanno…

      Eine bessere Überschrift wäre meiner Meinung nach:
      Staatsanwaltschaft Hannover und Generalstaatsanwaltschaft Celle unterstützen organisierten Betrug.


      § 263 Betrug

      (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. ... http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html

      Also "... Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält ..." ist hier eindeutig anwendbar. (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 11.09.09 11:13:47
      Beitrag Nr. 56 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.951.443 von HeWhoEnjoysGravity am 10.09.09 08:53:01diese abzocke funktioniert doch nur, weil sich jeder zu wichtig nimmt. was heißt denn "anruf verpaßt"...wer mich erreichen will, spricht auf meinen ab.
      ich rufe nie zurück:D wenn keiner was sagt:D

      telefon, tv und internet sind erfindungen des teufels:D

      (tv hab ich schon abgeschafft:laugh:)
      Avatar
      schrieb am 11.09.09 11:16:26
      Beitrag Nr. 57 ()
      was so in den medien verbreitet wird, ist nur show fürs mob

      ....deswegen lese ich auch keine tageszeitungen mehr, vielleicht mal ab zu zu den nd:D
      Avatar
      schrieb am 14.09.09 19:30:41
      Beitrag Nr. 58 ()
      Ratiopharm-Skandal
      "Das erschüttert den Glauben an den Rechtsstaat"
      Der Pharmakonzern Ratiopharm hat jahrelang Ärzte geschmiert. Doch jetzt wurden die Verfahren eingestellt. Ein "verheerendes Signal" - findet Anke Martiny, Gesundheitsexpertin von Transparency International, im Gespräch mit SPIEGEL ONLINE. Sie fordert, bestechliche Ärzte zu bestrafen. ...

      ... SPIEGEL ONLINE: Die Staatsanwaltschaft argumentiert, um unter diesen Paragrafen zu fallen, müsste der Arzt als "Beauftragter" der gesetzlichen Krankenkassen angesehen werden.

      Martiny: Das ist er ja auch! Die Krankenkassen sind öffentlich-rechtliche Organisationen. Und der Arzt hat nach dem Sozialgesetzbuch die Pflicht, wirtschaftlich zu verordnen. Wenn er nun Schecks annimmt um Präparate zu verordnen, die zwar teurer, aber nicht besser sind, als andere Präparate - und er tut dies nur um seines eigenen Vorteils willen -, dann verstößt er ganz klar gegen die Interessen der Krankenversicherten und fügt der Krankenkasse einen Schaden zu. Es wäre ein großer Fortschritt, wenn die Staatsanwälte das Ratiopharm-Verfahren nicht einfach niederschlagen, sondern auch mal durchführen würden. Ich hoffe, dass sich nicht alle Staatsanwälte, die mit diesen Verfahren betraut sind, der Meinung jener Behörden anschließen, die die Akten nun geschlossen haben. Auch die Krankenkassen sollten sich das nicht gefallen lassen und Widerspruch einlegen. ... http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/0,1518,648892,00.ht…

      Gute Staatsanwälte sollen imho diese Argumentationslinie prüfen und wenn möglich korrupte Ärzte verklagen.
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      schrieb am 15.09.09 08:16:35
      Beitrag Nr. 59 ()
      ... "Diverse Schläge und Tritte"

      Laut Pressemeldung der Polizei vom Sonntag sei es während der Überprüfung eines Lautsprecherwagens "seitens mehrerer Teilnehmer zu massiven Störungen der polizeilichen Maßnahmen" gekommen. "Trotz wiederholter Aufforderungen, den Ort zu verlassen, störte insbesondere ein 37-Jähriger weiter" - gemeint war der Radfahrer. Daraufhin habe man ihm einen Platzverweis erteilt und ihn festgenommen.

      Dieser Geschichte widerspricht der Radfahrer vehement. Die Darstellung der Berliner Polizei sei falsch, ließ der 37-Jährige über seinen Anwalt in einem Schreiben ausrichten. "Mein Mandant ist Augenzeuge eines aus seiner Sicht unverhältnismäßigen polizeilichen Gewalteinsatzes gegenüber einer Frau geworden und hat daran beteiligte Polizeibeamte nach der Dienstnummer gefragt. Diese weigerten sich, die Dienstnummer herauszugeben …" Als er wie von der Polizei angeordnet auf den Bürgersteig gehen wollte, sei er "von hinten von einem Polizeibeamten" ergriffen worden. Neben diversen Schlägen und Tritten habe man ihn daraufhin auch "mit dem Kopf 2x gegen einen Lautsprecherwagen (…) geschlagen", ihn in einen Polizeitransporter gebracht "und dort weiter misshandelt."

      Berlins Innensenator Ehrhart Körting äußerte sich am Montag nicht. Erst müsse der Fall komplett aufgeklärt werden. Dennoch kam die politische Diskussion zu dem Fall bereits in Gang. Die Oppositionsfraktion der Grünen forderte, jeder Polizist solle bei Einsätzen künftig seinen Namen an der Uniform tragen. Der Chaos Computer Club, Mitorganisator der Demonstration "Freiheit statt Angst", forderte seinerseits "Nummernschilder" für Polizisten, um sie zumindest während eines konkreten Einsatzes identifizierbar zu machen. http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,648982,00.html

      Lobenswert ist, dass an der Aufklärung gearbeitet wird. Sehr problematisch ist, wenn mehrere (auch höherrangige) Polizisten massiv gelogen haben (hier muss aber erst noch ermittelt werden).
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      schrieb am 16.09.09 13:01:27
      Beitrag Nr. 60 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.583.606 von farniente am 25.07.08 07:38:52#2

      Die Polizisten hatten vermutlich eine schwere Kindheit oder wurden provoziert, und überhaupt ist nur die böse Gesellschaft schuld...

      :mad:
      Avatar
      schrieb am 17.09.09 16:53:59
      Beitrag Nr. 61 ()
      Gutachten stellt Notwehr-Version der Polizei in Frage
      Bei einem Polizeieinsatz im April wurde der Regensburger Student Tennessee Eisenberg von Beamten erschossen. Ein neues Gutachten lässt ihre Version, es habe sich um Notwehr gehandelt, zweifelhaft erscheinen.

      Regensburg - Knapp fünf Monate nach den tödlichen Polizeischüssen auf den Regensburger Studenten Tennessee Eisenberg gibt es neue Zweifel an einer Notwehrsituation der Beamten.

      "Anders als das Ergebnis der polizeilichen Ermittlungen halten wir es für sehr fraglich, ob zu diesem Zeitpunkt die Voraussetzungen einer Nothilfe oder Notwehr vorlagen", teilten die drei Rechtsanwälte der Familie Eisenberg am Donnerstag mit.

      Laut einem neuen Gutachten sei der 24-Jährige durch acht Treffer bereits schwerst verletzt gewesen, bevor die vier tödlichen Schüsse auf die Brust des Studenten abgegeben worden waren: "Er hatte ein zerschossenes Kniegelenk und einen durchschossenen Oberarmknochen, einen Steckschuss in der Lunge sowie weitere Treffer an den Extremitäten erhalten", heißt es. ... http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,649665,00.html

      Wurde der Student vielleicht zum Schluß erschossen, um ein vorheriges Fehlverhalten der Polizei zu vertuschen?

      In diesem Fall müssen dann wohl einige Polizisten in den Knast. Ein Polizist hat zuerst dem Guten und dann einem guten Deutschland (respektive Recht und Gesetz) zu dienen. Von einer Pflicht zur Verschleierung von Straftaten (z.B. begangen durch schlechte Polizisten) steht nirgends was, oder? (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 21.10.09 11:17:00
      Beitrag Nr. 62 ()
      Zwei Männer gestehen Beteiligung an Entführung
      Ein Arzt ist geknebelt im Elsass gefunden worden. Zwei Männer haben nun zugegeben, an der Verschleppung des Mediziners beteiligt gewesen zu sein. Der Hauptverdächtige macht den Kardiologen für den Tod seiner Tochter verantwortlich - und hat eingeräumt, aus Sorge vor der Verjährung gehandelt zu haben. ...

      ... Der Mediziner war 1995 in Frankreich wegen der Ermordung von B.'s leiblicher Tochter Kalinka zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Er war zur Tatzeit 1982 mit Kalinkas Mutter liiert, also der Stiefvater des Mädchens. Bei dem Prozess war er nicht anwesend. Der Haftbefehl wurde nie vollstreckt. ...

      ... Die deutsche Justiz lehnte die Auslieferung des Arztes nach Frankreich ab, weil die Todesursache des 14-jährigen Mädchens nicht eindeutig zu klären war. B. ist davon überzeugt, dass der Mediziner Kalinka 1982 eine tödliche Spritze verabreichte und sie vergewaltigen wollte. Fest steht, dass bei der Obduktion des Mädchens Genitalverletzungen festgestellt wurden. ...

      ... Der Kardiologe hatte seine Zulassung in Deutschland 1997 wegen sexuellen Missbrauchs verloren. Das Landgericht Kempten befand ihn für schuldig, eine 16-jährige Patientin unter Narkose vergewaltigt zu haben. Er wurde zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. ... http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,656364,00.html
      Avatar
      schrieb am 21.10.09 13:05:24
      Beitrag Nr. 63 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 38.220.600 von HeWhoEnjoysGravity am 21.10.09 11:17:00 Der Kardiologe hatte seine Zulassung in Deutschland 1997 wegen sexuellen Missbrauchs verloren. Das Landgericht Kempten befand ihn für schuldig, eine 16-jährige Patientin unter Narkose vergewaltigt zu haben. Er wurde zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. ... http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,656364,00.html

      typisch.
      da lese ich heute in meiner zeitung:

      zwei männer 25 und 30+ haben eine halle gemietet und hasch angebaut.
      die erste ernte war vertrocknet,
      die zweite ernte wurde von ungeziefer vernichtet,
      die dritte ernte haben sie verkauft, aber sind um das geld beschissen worden.

      Urteil: je 3,5 jahre ohne bewärung.
      also ungefähr soviel wie für einen kindertotschlag, oder ehren-totschlag, mord gibt es da glaube ich nicht, weil alle, die sowas tun, laut gutachten etwas bekloppt sind.

      ich bin kei junkee, aber meiner ansicht nach, waren die hanffarmer auch etwas bekloppt.

      mich stört dabei, dass man das zeug in nl frei kaufen kann, und hier gibt es darauf soviel wie für ein schwerstverbrechen.
      Avatar
      schrieb am 21.10.09 18:47:53
      Beitrag Nr. 64 ()
      Ihr geht von dem Falschen aus...Nämlich das Richter nach Recht und Gesetz urteilen, steht sogar im Grundgesetz 20.3...Nur interessiert das keinen Richter, weil was passiert, wenn er Unschuldige verurteilt?
      Einfach nichts...er hat keinerlei Bestrafung zu fürchten...deutsche Richter stehen über dem Gesetz...Ich persönlich wurde im 1. Prozeß wegen einer angeblich Versäumnis verurteilt, wobei der Richter selber schriftlich zugegeben hat, dass garkeine Versäumnis existiert...Mich würds auch nicht mehr wundern, wenn die Leute wegen Mordes verurteilen, wenn der Ermordete noch lustig und gesund herumläuft. Im zweiten Prozeß wurde dann der Rechtsgrundsatz aufgestellt, dass VORWÜRFE ausreichend seien, Beweise seien vollkommen unnötig...Kein Wunder, dass bis heute praktisch kein Nazirichter verurteilt wurde und der BGH 1961 entschieden hat, dass alle Urteile seit 1933 entsprechend der Rechts- und Sachlage waren.
      Hendrik Broder nannte diese Leute sinnig "Rechtsextreme"
      Avatar
      schrieb am 22.10.09 18:37:54
      Beitrag Nr. 65 ()
      Mal was positives:

      Triumph des Richters
      Zwölf Jahre lang wurde der Installateur Harry Wörz einer Straftat beschuldigt, die er nicht beging. Indizien wurden vernichtet, die Polizei, so der Verdacht, könnte den mutmaßlich wahren Täter gedeckt haben. Der jüngste Prozess geriet zu einer knallharten Abrechnung mit den Ermittlern - und zu einer Schmach für die Staatsanwälte.

      Mannheim - Es war eine Sternstunde der deutschen Justiz, wie sie nur alle Jubeljahre einmal vorkommt. ... http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,656792,00.html

      Hoffentlich wird jetzt gegen den wahren Täter und die ihn deckenden Verbrecher ermittelt.
      Avatar
      schrieb am 23.10.09 06:39:21
      Beitrag Nr. 66 ()
      "Er wird wie ein Volksheld gefeiert"
      Der Franzose André Bamberski ist überzeugt, dass Dieter K. Schuld am Tod seiner Tochter ist. Fast 30 Jahre lang verfolgte er den Deutschen, ließ ihn entführen - seit dieser Woche nun sitzt K. in Haft in Paris. Ein Drama um Gerechtigkeit, Rache und Selbstjustiz über Grenzen hinweg. ...

      ... Bamberski ist nicht davon abzubringen, dass Dieter K. die 15-jährige Kalinka betäubte, vergewaltigte und sie infolge der Betäubung starb. Die gerichtsmedizinische Untersuchung der Leiche habe der Arzt von einem befreundeten Kollegen machen lassen, um die Vergewaltigung zu vertuschen, behauptet Bamberski in Interviews. Bei einer Exhumierung des Mädchens im Jahr 1985 habe sich herausgestellt, dass bei der Autopsie die Geschlechtsteile entfernt worden seien - und damit die Beweise für den Missbrauch seiner Tochter. ...

      ... Laut Gerichtsunterlagen verwickelte sich K. in Widersprüche

      Dieter K. hatte zum Tod seiner Stieftochter erklärt, diese sei am Abend des 10. Juli 1982 gegen 19.30 Uhr - müde vom Schwimmen und Surfen auf dem Bodensee - nach Hause gekommen. Da sie glaubte, ihr Teint sei nicht genügend gebräunt, habe er ihr vor dem Abendessen eine Injektion von Kobalt-Ferrlezit, einem Eisenpräparat, verabreicht. Gegen 22.30 Uhr habe Kalinka noch Wasser getrunken und sich danach ins Bett gelegt. Erst am nächsten Morgen habe er festgestellt, so K., dass sie sich in einem kritischen Zustand befinde und habe mehrfach versucht, sie mit Injektionen wiederzubeleben.

      Später soll K. Akten zufolge behauptet haben, er habe die Kobalt-Ferrlecit-Injektion nicht vor, sondern nach dem Abendessen gegen 20.30 Uhr verabreicht. Die Eisenspritze sollte eine Anämie behandeln, an der Kalinka litt. Er habe diese Behandlung schon bei vielen anderen Patienten angewandt. Weiterhin gab er an, dass er Kalinka in der Nacht, als sie Durst hatte, und nicht einschlafen konnte, ihr eine Tablette des Beruhigungsmittels Frisium gegeben zu haben.

      Bei der Autopsie der Toten 1982 in einem Krankenhaus im Memmingen fanden sich laut einem Papier des Appelationsgerichtshofs von Paris unter anderem Blutspuren in ihrem Slip sowie ein "oberflächlicher Riss von etwa einem Zentimeter" im Genitalbereich. Dieser könnte jedoch auch "postmortem" entstanden sein, so ein Mediziner später. Für Bamberski sind diese Spuren Beweise seiner Tathergangstheorie. ... http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,656802,00.html
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      schrieb am 29.10.09 12:34:16
      Beitrag Nr. 67 ()
      Neue Justizministerin verspricht grundlegende Datenschutzreform

      ... Ihre erneute Tätigkeit als Justizministerin sieht Leutheusser-Schnarrenberger als Chance, "eine grundlegende Richtungsänderung einzuleiten". Über ein Jahrzehnt sei "sicherheitspolitische Prävention im Zweifel vor Freiheit" gekommen, bedauerte die Liberale. Mit dem Koalitionsvertrag sei nun der "Einstieg in einen Paradigmenwechsel" hin zu einer stärkeren Beachtung der Freiheits- und Bürgerrechte geschafft, auch wenn dafür wohl ein "langer Atem" nötig sei. Zugleich versicherte Leutheusser-Schnarrenberger, dass sie auch an ihrer Beteiligung an Verfassungsbeschwerden etwa gegen die Vorratsdatenspeicherung sowie heimliche Online-Durchsuchungen und das BKA-Gesetz festhalten werden. Sie sehe es nicht als Problem an, das sie dabei persönlich neben anderen Vertretern des Justizministeriums quasi auf verschiedenen Seiten im Verhandlungssaal sei: "Vorrangig ist die Aufwertung der Privatsphäre." ... http://www.heise.de/newsticker/meldung/Neue-Justizministerin…

      Das also ist die Justizministerin von Deutschland. Kann das wirklich wahr sein?
      Avatar
      schrieb am 05.11.09 06:17:05
      Beitrag Nr. 68 ()
      Anwalt des mutmaßlichen SchülerVZ-Erpressers weist Vorwürfe zurück
      Nach einem Erpressungsversuch wurde ein 20-jähriger Programmierer festgenommen, der sich Daten des Netzwerks SchülerVZ beschafft hatte. Der Mann nahm sich in Untersuchungshaft das Leben. Sein Anwalt wies die Vorwürfe gegen seinen Mandanten nun zurück.

      Hamburg/Berlin - Auf seiner Internetseite veröffentlichte der Berliner Strafverteidiger Ulrich Dost am Dienstag eine Pressemitteilung. Darin heißt es: "Ich sehe mich veranlasst, der offensichtlich auf einer unzureichenden Quelle basierenden, sachlich falschen und unvollständigen Berichterstattung entgegenzutreten." Sein Mandant habe keinen "Datenklau" betrieben. Es handele sich hierbei um eine "Mär".

      Ein Ausspähen von Daten im strafrechtlichen Sinn, so Dost, sei nur dann gegeben, wenn die Daten "besonders gesichert" seien und ein Unbefugter sie sich durch Überwindung der Zugangssicherung verschaffe. Dies bei seinem Mandanten nicht der Fall gewesen: "Die hier relevanten Daten waren von Nutzern selbst, offen einsehbar für jedermann ins Netz gestellt und in keiner Weise verschlüsselt worden", schreibt Dost. Das sei wie bei einem Telefonbuch. "Es liegt auf der Hand, dass Daten, die frei einsehbar für jedermann veröffentlicht werden, von einem Dritten nicht ausgespäht werden können."

      Der 20-jährige Programmierer aus Erlangen hatte sich am Samstag in seiner Gefängniszelle in der Jugendstrafanstalt Plötzensee erhängt. Laut Berliner Staatsanwaltschaft hatte er zuvor "im Wesentlichen gestanden", versucht zu haben, die VZ-Netzwerke zu erpressen. Er soll gedroht haben, mehr als eine Million Daten aus den sozialen Netzwerken nach Osteuropa zu verkaufen. Nach Angaben der VZ-Netzwerke, die SchülerVZ, StudiVZ und MeinVZ betreiben, soll der Verdächtige für das Vernichten der Datensätze bis zu 80.000 Euro verlangt haben.

      Das stimme nicht, sagt Rechtsanwalt Dost. Es gebe Hinweise darauf, "dass eine Erpressung nicht versucht wurde". Die VZ-Netzwerke hätten den Kontakt zu seinem Mandanten aufgenommen und freiwillig ein "unbeziffertes Zahlungsangebot" gemacht. Eine Drohung seitens des 20-Jährigen habe es nicht gegeben. Es stelle sich deshalb die Frage, ob das Unternehmen versucht habe, "Schweigegeld" zu zahlen. Dost habe seinen Mandanten als einen "außerordentlich begabten jungen Mann kennengelernt", der "ohne jeden kriminellen Hintergrund handelte".

      Die Antwort der VZ-Netzwerke folgte postwendend. Auf der netzwerkeigenen Seite schreibt Markus Berger-de León, Chef der VZ-Netzwerke: "Die Vorwürfe des Anwalts Ulrich Dost sind ebenso unglaublich wie haltlos. Die Beurteilung und Handhabung des Falls lag und liegt aber bei den zuständigen Behörden."

      Die Berliner Staatsanwaltschaft will die Aussagen der Beteiligten nicht kommentieren. "Es handelt sich um eine schwierige Rechtslage, bei der es unterschiedliche Auffassungen gibt", sagte Sprecher Martin Steltner SPIEGEL ONLINE. Das Verfahren werde nach dem Suizid des Verdächtigen nun eingestellt. Ein "Großteil" der Daten, die der Programmierer auf seinem Computer gesammelt hatte, seien sichergestellt worden und würden vernichtet. Wann und in welcher Form dies geschehen werde, sei derzeit aber noch unklar. ... http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,659262,00.html

      Das Verfahren soll nicht eingestellt werden. Der Fall soll gründlich untersucht werden. Wenn Ulrich Dost recht hat, dann hätte der 20-jährige Programmierer wohl gerade mal eine Bewährungsstrafe bekommen, wenn überhaupt. Man muss daher untersuchen, ob hier ein Fehlverhalten der Ermittlungsbeamten oder sogar Mord vorliegt. Bis zum Abschluß dieser Untersuchungen sollen keine potentiellen Beweismittel vernichtet werden. (imho)
      Avatar
      schrieb am 05.11.09 06:37:36
      Beitrag Nr. 69 ()
      in einem Rechtsstaat
      hat man das Recht der Wahlfreiheit

      Kapitalrücklagen für Notfälle zu bilden

      in Deutschland zwingt man hundertausende von Menschen
      Geld in ein gesetzliches Rentenversicherungssystem einzuzahlen

      das auf Versprechen beruht
      und grösste Fehler aufzeigt
      wie der Nachhaltigkeistfaktor auch Kinder-Zeugungs-Faktor
      der Ähnlichkeiten mit einem Schneeballsystem hat.
      ( je mehr Kinder Du hast desto höher sind die Zinsen auf deinem Sparbuch für Notzeiten ) Nenn mir bitte eine Bank auf der Welt
      die eine Kinder-Zins-Faktor benutzen !!!


      Hätte man die Wahlfreiheit
      würden viele ihre Rücklagen
      in Goldmünzen und Silberbarren suchen


      Die Legislative und die Judikative
      verhindert die Wahlfreiheit bei Rücklagen für Notfälle

      Dikatatur im Finanzbereich wird immer offensichtlicher
      Avatar
      schrieb am 06.11.09 06:44:43
      Beitrag Nr. 70 ()
      Verfahren gegen Bundespolizei eingestellt
      In Heidelberg soll im Mai ein Student aus Kamerun von Bundespolizisten angegriffen worden sein und dabei eine Gesichtsfraktur erlitten haben. Nun erging gegen den jungen Mathematiker ein Strafbefehl - und die Ermittlungen gegen einen Beamten wurden eingestellt. ... http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,659438,00.html

      Das Verfahren soll nicht eingestellt, sondern der Fall soll gründlich aufgeklärt werden. Alle beteiligten Beamten sollen angeklagt werden. Hier handelt es sich schließlich nicht um eine Kleinigkeit und wer als Polizist bei dem Verfahren lügt, soll mindestens aus dem Dienst entlassen werden. Deutschland soll ein Rechtsstaat sein. (imho)
      Avatar
      schrieb am 18.11.09 06:48:36
      Beitrag Nr. 71 ()
      Gräueltaten im Kongo
      Wie die Drahtzieher der Massaker in Deutschland Zuflucht fanden
      Kaum irgendwo auf der Welt wird so hemmungslos gemordet, massakriert, vergewaltigt und entführt wie im Osten des Kongo. Verantwortlich dafür ist die Hutu-Miliz FDLR, deren Drahtzieher seit Jahren unbehelligt in Deutschland leben. Nun haben die Behörden reagiert - reichlich spät.

      Nairobi - Lange lief das Leben für Ignace Murwanashyaka in Deutschland denkbar glatt. Der mutmaßliche Kriegsverbrecher wohnte unbehelligt in Mannheim. Gleichzeitig soll er über Jahre hinweg von dort aus als Rädelsführer Gräueltaten im Kongo befohlen haben. Am Dienstag war es vorbei mit dem ruhigen Leben des Ignace Murwanashyaka. Ermittler des Bundeskriminalamts nahmen den 46-Jährigen fest. ...

      ... 2008 schickte die ruandische Regierung in Kigali einen Haftbefehl wegen Kriegsverbrechen samt Auslieferungsantrag. Den lehnte das Oberlandesgericht Karlsruhe noch ab. Im vergangenen März dann verurteilte das Amtsgericht Mannheim Murwanashyaka auf Bewährung, weil er mit seinen regelmäßigen Ausflügen in den Kongo vielfach gegen die auferlegten Aufenthaltsbedingungen verstoßen hatte.

      Im Mai kam Ruandas Generalstaatsanwalt persönlich nach Bonn, um der deutschen Bundesanwaltschaft seine Beweise für Murwanashyakas mutmaßliche Verbrechen vorzulegen. Die Bundesanwaltschaft hatte bereits 2006 ein Ermittlungsverfahren gegen Murwanashyaka wegen des "Anfangsverdachts wegen Beteiligung an Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der Demokratischen Republik Kongo" eingeleitet, das Verfahren aber nie mit besonderem Eifer betrieben. Auch nach dem Besuch des Chefanklägers aus Kigali brauchten die deutschen Ermittler noch einmal ein halbes Jahr, um jetzt einen Haftbefehl zu erlassen. Dabei hatten deutsche und internationale Menschenrechtsgruppen wie etwa die Gesellschaft für bedrohte Völker oder Human Rights Watch seit Jahren belastendes Material gegen die mutmaßlichen Strippenzieher des Massenmordens gesammelt.

      Zuletzt nahm der Druck auf die deutschen Behörden weiter zu: Kürzlich hatten sich auch die Vereinten Nationen verwundert gezeigt, wie unbehelligt Murwanashyaka von Mannheim aus seine Banden im Kongo dirigieren konnte. Nun endlich haben die Karlsruher Ermittler reagiert: Ein Jahr lang, heißt es in der Mitteilung der Bundesanwaltschaft, hätten die Fahnder den Fall von Ignace Murwanashyaka und Straton M. "mit großem Aufwand" untersucht, bis genügend Beweise gefunden waren, um den "dringenden Tatverdacht zu bejahen". Die beiden sitzen nun in Untersuchungshaft. http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,661879,00.h…

      Besser spät als nie.
      Avatar
      schrieb am 30.11.09 07:30:08
      Beitrag Nr. 72 ()
      Herrhausen-Attentat
      Zwanzig Jahre danach werden manche Fragen und Spuren immer unbequemer

      Am 30. November 1989 wurde der Sprecher der Deutschen Bank, Dr. Alfred Herrhausen, Opfer eines Bombenanschlags, dessen Urheberschaft noch immer der RAF zugeordnet wird. Doch im Laufe der Jahre bröckelte diese These immer stärker. Jetzt, zum zwanzigsten Jahrestag des Todes von Herrhausen, spricht weitaus mehr dagegen als dafür, dass Deutschlands mächtigster Banker von der Roten Armee Fraktion ermordet wurde. Den unbequemen Fragen und Spuren weicht man auf Seiten der Behörden allerdings aus, wo es nur möglich ist. Welche Fragen damit umgangen werden sollen - eine Bestandsaufnahme. ...

      ... Das Rätsel um die Sprengladung: Erstmals kam am 30. November 1989 im hessischen Oberursel/Taunus bei dem Angriff auf die Wagenkolonne des Bankers ein Sprengsatz zur Verwendung, der von hochqualifizierten Spezialisten hergestellt worden sein musste. Nach Angaben des BKA wurde die Sprengladung mittels eines unterirdisch verlaufenden Kabels und einer Lichtschranke, die vom Spiegel eines auf der anderen Straßenseite abgestellten Fahrrades reflektiert wurde, gezündet. Zahlreiche Experten sind sich sicher: Die Bombe konnte nicht allein aus den Händen der deutschen Stadtguerilla stammen. Dabei müssen zumindest im Hintergrund Fachleute eines Militärs oder Geheimdienstes unterstützend tätig gewesen sein. Dort ist auch das dritte Rätsel um den Herrhausen-Anschlag angesiedelt, die Herkunft des Bekennerschreibens:

      Das mit dem obligatorischen RAF-Zeichen ausgestattete Selbstbezichtigungsschreiben zum Tode Dr. Alfred Herrhausens, wirft bei seiner Lektüre interessante Fragen auf. Nämlich jene nach den wahren Urhebern des Pamphlets, das mit Aussagen durchsetzt ist, die inhaltlich so gar nicht zur RAF passen wollen. Der Spitzenmanager, so erfahren wir aus dem Papier, "bereite mit der Deutschen Bank den Einbruch in die Länder des Ostblocks" vor. Tatsächlich hatte der Chef des größten deutschen Geldinstitutes kurz vor seinem Tod den Aufkauf einer Warschauer Großbank anvisiert. Ein ökonomisch-politischer Bereich, der in den Überlegungen der RAF bezüglich ihrer Anschläge nie eine Rolle spielte. ...

      ... Rätselhaft bleiben auch bis heute die ominösen Sicherheitsleute: Entgegen der landläufigen Vorstellung, die Personenschützer Herrhausens seien BKA-Beamte oder andere Polizisten gewesen, soll es sich bei ihnen jedoch um Angehörige des Werkschutzes der Deutschen Bank gehandelt haben, da Herrhausen kein öffentliches Amt bekleidete und somit nicht von staatlichen Organen geschützt werden konnte. Bis heute wirft die Tatsache, dass das Fahrzeug der Personenschützer zwar vor dem Wagen Herrhausens die Lichtschranke passierte, aber nicht den Zünder der Sprengladung auslöste, drängende Fragen auf. Warum die Männer nach der Explosion Minuten warteten, bis sie zum völlig zerfetzten Herrhausen-Auto liefen, ebenfalls. Und noch mysteriöser erscheint das sich in Kreisen polizeilicher Sondereinheiten hartnäckig haltende Gerücht, wonach einer der Personenschützer kurz nach dem Attentat auf fragwürdige Art und Weise aus dem Leben schied. ... http://www.heise.de/tp/r4/artikel/31/31612/1.html
      Avatar
      schrieb am 02.12.09 09:13:22
      Beitrag Nr. 73 ()
      Abschiedsbrief: http://www.bild.de/BILD/digital/internet/2009/11/29/schueler…

      Der Todes-Code des SchülerVZ-Hackers (29.11.2009)

      Matthias L., 20, war der Computer-Freak, der sich mit Deutschlands grösstem Jugend-Internetportal anlegte und sich, als alles aufflog, in der U-Haft das Leben nahm. In BamS sprechen die Eltern über ihren Jungen, der im Internet verloren ging.

      In seiner Zelle in der Jugendhaftanstalt Plötzensee in Berlin hat Matthias L. keinen Computer. Aber der 20-Jährige tut, was sein Leben bestimmt, seit er mit 14 den ersten PC geschenkt bekommen hat: Er schreibt ein Computerprogramm, diesmal mit Kugelschreiber auf Papier.

      Es ist ein kleines Programm, nur 10 Zeilen, aber diesem Programm überlässt Matthias L. die Entscheidung über sein Leben. Er füttert es mit den Argumenten, die gegen das Weiterleben sprechen („2–3 Jahre Knast“, „Einsamkeit“, „andere Welt, wenn ich rauskomme“), sein Gehirn wird zum Computer, wieder und wieder geht er die logische Abfrage durch. Das Programm hat ein Ergebnis: „bye world“; auf Wiedersehen Welt . . . ... http://www.bild.de/BILD/digital/internet/2009/11/29/schueler…

      Also wohl ein echter Selbstmord. Bleibt die Frage, wie er auf die 2-3 Jahre Knast kam, denn ich hätte eine Bewährungsstrafe durchaus für wahrscheinlich gehalten.

      PS: siehe auch http://www.wallstreet-online.de/community/posting-drucken.ph…
      Avatar
      schrieb am 11.12.09 10:24:50
      Beitrag Nr. 74 ()
      Familie belastet Angeklagten schwer
      Entwicklung im Mordfall Kardelen: Der mutmaßliche Täter Ali K. bestreitet weiterhin, das achtjährige Mädchen vor knapp einem Jahr getötet zu haben. Doch die Aussage der Ehefrau und ihres Vaters sind deutlich: Sie bezichtigen K. ...

      ... Ermittler hatten K.s Darstellung, der Schwiegervater sei der Täter, bereits zurückgewiesen. Es waren lediglich DNA-Spuren von K. und seiner Frau am Tatort gefunden worden. Entsprechend lehnte das Gericht den Antrag der Verteidigung ab, A. einem DNA-Test zu unterziehen. Auch sind aufgrund dieser Informationen nach Auskunft der Paderborner Staatsanwaltschaft derzeit keine Ermittlungen gegen den Schwiegervater vorgesehen. ... http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,666462,00.html

      Wie bitte kann man ohne einen DNA-Test von dem Schwiegervater Kadir A. gemacht zu haben wissen, dass lediglich DNA-Spuren von K. und seiner Frau am Tatort waren?

      Es soll gegen Schwiegervater Kadir A. in diesem Mordfall ermittelt werden. (imho)
      Avatar
      schrieb am 15.12.09 15:57:47
      Beitrag Nr. 75 ()
      Erneute Razzia gegen Hells Angels
      Rocker unter Verdacht: Bei einer groß angelegten Razzia haben Polizei und Spezialeinheiten fast zwei Dutzend Wohnungen im Kölner Rotlichtmilieu durchsucht. Mitglieder der "Hells Angels Charter Cologne" sollen Huren bedroht und Gewinne aus der Prostitution nicht versteuert haben. ...

      ... Dem Chef der Gruppe und weiteren Mitgliedern werden Erpressung, Menschenhandel, Körperverletzung, schwere Brandstiftung, Waffendelikte und bandenmäßig begangene Steuerhinterziehung vorgeworfen.

      Laut Staatsanwaltschaft befinden sich die Tatverdächtigen weiter auf freiem Fuß. ... http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,667217,00.html

      Prima, sehr begrüßenswert, diese Razzia. Kann mir aber mal wer erklären, warum der Chef und die Hauptverdächtigen nicht in U-Haft sind? Das kann doch wohl nicht sein, oder?
      Avatar
      schrieb am 17.12.09 11:28:09
      Beitrag Nr. 76 ()
      Solidarisches Schweigen
      Bei Straftaten von Polizisten sagen die Beamten nur selten gegeneinander aus. Staatsanwälte und Richter sind meist hilflos. Experten fordern unabhängige Ermittlungsbehörden.

      Ouri Jallow lag auf einer Schaumstoffmatratze, Arme und Beine gefesselt, als das Feuer in Zelle 5 im Keller des Polizeireviers Dessau ausbrach. Im Nu stand die Matratze in Flammen, der Rauchmelder schlug an. Laut Gutachtern war der Asylbewerber aus Sierra Leone spätestens nach zwei Minuten tot.

      Würde Jallow noch leben, wenn die Polizisten früher reagiert hätten?

      Der Dienstgruppenleiter hatte nichts unternommen, als die Gegensprechanlage merkwürdige Geräusche von sich gab. Den Alarm des Rauchmelders stellte er erst einmal aus, und als er schließlich mit einem Kollegen doch noch zu Jallows Zelle kam, musste er wieder zurücklaufen, um den Feuerlöscher zu holen.

      Doch wie konnte die Matratze überhaupt in Brand geraten? Hatte ein Polizist bei der Durchsuchung des stark alkoholisierten Jallow ein Feuerzeug übersehen, hatte er es vielleicht selbst im Handgemenge in der Zelle verloren? Oder waren es Polizisten, die die Matratze angesteckt haben, wie Angehörige vermuteten?

      Jallows Nase war frisch gebrochen, wie sich erst bei einer zweiten Obduktion herausstellte. Warum? Das Feuerzeug, mit dem er die Matratze selbst angezündet haben soll, tauchte auf der ersten Asservatenliste nicht auf. Und es war kaum verschmort. Weshalb? Während des laufenden Prozesses ordnete der Revierleiter ein Treffen aller Zeugen an. Wozu?

      Die Staatsanwaltschaft Dessau erhob Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung im Amt mit Todesfolge gegen Dienstgruppenleiter Andreas S. und den Polizisten, der Jallow durchsucht hatte. Jallow, sind die Ermittler überzeugt, hätte gerettet werden können, wenn S. an jenem 7. Januar 2005 gleich nach dem Alarm gehandelt hätte.

      Fragwürdige Solidarität unter Polizisten

      Doch die Tat konnte an 58 Verhandlungstagen vor dem Landgericht Dessau-Roßlau nicht aufgeklärt werden - auch weil die beteiligten Polizeibeamten widersprüchliche und zum Teil vermutlich falsche Aussagen machten.

      "Das hat mit Rechtsstaat nichts mehr zu tun", sagte Richter Manfred Steinhoff, als er die Freisprüche begründen musste. "Wir hatten nicht die Chance auf ein rechtsstaatliches Verfahren, auf die Aufklärung des Sachverhalts." Das Verfahren sei "gescheitert" an der "Schlamperei" und den "Falschaussagen der Beamten". ...

      ... Allerdings ist auch bei der Polizei inzwischen ein Umdenken zu beobachten. "Damit man in der Polizei offen und konstruktiv mit Fehlern umgehen kann, muss Fehlverhalten bereits in der Gesellschaft enttabuisiert und entskandalisiert werden", sagt der Kölner Polizeidirektor Udo Behrendes. Und intern müssten vor allem die Vorgesetzten klarmachen, "dass nicht derjenige, der ein Fehlverhalten anspricht, ein Nestbeschmutzer ist, sondern derjenige, der sich rechtswidrig verhält oder rechtswidrig schweigt".

      Behrendes weiß, wovon er spricht. Als nach der Prügelorgie in Köln ein Saubermann her musste, hat er die Eigelstein-Wache übernommen. Auch er hatte, als Vorgesetzter, zuvor schon zweimal Kollegen angezeigt. Er hat dennoch Karriere gemacht. http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,667026,00.html
      Avatar
      schrieb am 08.01.10 16:02:15
      Beitrag Nr. 77 ()
      Häftlinge sollen 16-Jährigen zum Suizid aufgefordert haben
      Gefangene der Justizvollzugsanstalt Herford sollen einen 16-jährigen Mithäftling misshandelt und aufgefordert haben, sich aufzuhängen. Der Fall wurde nur durch Zufall publik. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.

      Hamburg - Keine drei Jahre ist es her, dass sich der 20-jährige Hermann H. in der Zelle 104 der Justizvollzugsanstalt Siegburg erhängte. Drei Mithäftlinge hatten ihn zwölf Stunden lang misshandelt, vergewaltigt, gedemütigt und ihn schließlich gezwungen, sich das Leben zu nehmen. Nun ist ein ähnlicher Fall publik geworden: Vier Jugendliche im Alter von 15 bis 20 Jahren sollen im Herforder Gefängnis einen 16-Jährigen schwer misshandelt und zum Selbstmord durch Erhängen aufgefordert haben. Die Staatsanwaltschaft Bielefeld ermittelt.

      Das mutmaßliche Opfer ist nach Angaben seines Rechtsanwalts Peter Wüller aus dem westfälischen Halle ein Junge aus Gütersloh, der "eine Odysee an Pflegefamilien hinter sich hat". "Aus Verzweiflung" habe der Teenager Zigaretten und Lebensmittel geklaut. Wegen zahlreicher Einbrüche kam er schließlich in die Justizvollzugsanstalt (JVA) Herford in Untersuchungshaft.

      Erst im Prozess gegen den Jugendlichen im August 2009 vor dem Jugendschöffengericht in Detmold kam per Zufall heraus, dass der Junge in dieser Haftzeit schlimme Erfahrungen gemacht haben soll. Ein anderer Mithäftling habe, so Oberstaatsanwalt Reinhard Baumgart, in dem Verfahren als Zeuge ausgesagt und dabei darum gebeten, das Gericht möge den 16-Jährigen nicht zurück in die JVA Herford schicken, da er dort "drangsaliert" werde.

      Erst daraufhin habe der 16-Jährige zugegeben, von Mitgefangenen gefoltert worden zu sein. Demnach soll er zwischen Mai und Juli 2009 mit einem anderen Häftling Streit gehabt haben. Dieser 17-Jährige habe den Jungen in seine Zelle eingeladen, in der sich auch ein Mitgefangener aufhielt.

      Unvermittelt habe der 17-Jährige mit einem Besenstiel auf ihn eingeschlagen und ihn aufgefordert, sich an der Gardine aufzuhängen. Als er sich gewehrt habe, habe ihm der 17-Jährige den Vorhang um den Hals gelegt und zugezogen. "So lange, bis der Junge keine Luft mehr bekam", sagt Rechtsanwalt Wüller.

      Scheinhinrichtung mit Rasierklingen

      Dem Jugendlichen sei es gelungen, sich zu befreien. Doch danach habe er massive Prügel mit dem Besenstiel einstecken müssen. Anschließend hätten ihn die beiden Häftlinge auf einen Stuhl gezwungen und eine Scheinhinrichtung inszeniert. Mit Rasierklingen sollen sie den 16-Jährigen angeblich eingeschüchtert und ihm gedroht haben, ihm die Kehle durchzuschneiden. Zudem sollen sie ihm auf dessen Armen und Beinen brennende Zigaretten ausgedrückt haben.

      Die Misshandlungen gipfelten nach Angaben des 16-Jährigen in einer Vergewaltigung: Mit einem Stuhlbein sei er missbraucht, sein Glied mit einem Gürtel abgeschnürt worden. Sollte er die Häftlinge verpetzen, würde man ihn umbringen, soll ihm einer seiner Peiniger gedroht haben.

      "Es gibt Mithäftlinge, die den Vorfall vom Hörensagen bestätigen", sagte Oberstaatsanwalt Baumgart. Drei Hauptverdächtige bestreiten die Tat, ein vierter sei noch nicht vernommen worden.

      Der 16-Jährige konnte von der Staatsanwaltschaft noch nicht vernommen werden, da er direkt nach seiner Verurteilung im Sommer in ein Camp für schwer erziehbare Jugendliche in die Türkei geflogen wurde. "Nach der bisherigen Beweislage kann man noch nicht sagen, ob der Vorfall tatsächlich stimmt oder nachgewiesen werden kann", sagt Baumgart. Eine Strafanzeige habe der Junge nicht gestellt.

      "Er hat sich mit seinen 16 Jahren fürchterlich geschämt", erklärt der Anwalt des Jugendlichen, warum dieser seine Mitgefangenen nicht angezeigt habe. "Von sich aus hätte er den Vorfall nie publik gemacht. Er weiß aber, dass die Staatsanwaltschaft nun ermittelt - und ermitteln muss." ... http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,670827,00.html

      Unfassbar. Das Gefängnis darf kein rechtsfreier Raum sein.

      Eine gute und leicht umzusetzende Maßnahme ist eine Videoüberwachung auch in den Zellen - problemlos, wenn die Daten verschlüsselt aufgezeichet und vor Gericht zur Wahrheitsfindung genutzt werden.
      Avatar
      schrieb am 12.02.10 08:32:07
      Beitrag Nr. 78 ()
      Wenn in naher Zukunft die Strafverfolgung in Deutschland intensiviert wird (rechtsstaatlich, gemäß geltender Gesetze), dann werden vielleicht die verfügbaren Gefängnisplätze nicht mehr ausreichen.

      Was tun?

      Man kann nicht schnell genug neue Gefängnisse bauen und die Errichtung von Notgefängnissen ist zweifelhaft und beides ist ja auch nicht ganz billig (zudem wird man in Zukunft nicht mehr so viele Gefängnisplätze brauchen).

      Also?

      1. Prüfen, welche Gefangenen gefahrlos und mit Auflagen vorzeitig entlassen werden können. Prinzip: leichte Fälle machen Platz für schwere Fälle.

      2. Überwachung von potentiellen Gefangenen (zu Gefängnis verurteilten aber nicht gemeingefährlichen Straftätern) in kontrollierter Freiheit, z.B. mittels elektronischer Fußfessel, Handy + automatischen Kontrollanrufen, verschärfte Überwachung der ganzen Kommunikation (Vorratsdatenspeicherung mit Datenaufzeichnung).

      Das ist problemlos realisierbar und klingt für mich sehr vernünftig. Das beste daran ist, dass man das freiwillig machen kann (wer lieber in den Knast will: bitte schön - irgendwo findet sich schon noch ein Plätzchen). (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 27.02.10 04:46:03
      Beitrag Nr. 79 ()
      Aufseher soll Häftling misshandelt haben
      Ein Häftling der JVA Bielefeld hat gegen einen Vollzugsbeamten Anzeige erstattet, weil dieser ihn geschlagen haben soll. Aus Angst vor Repressionen habe er den Vorfall erst nicht gemeldet.

      Bielefeld - Es werde ermittelt, teilte Staatsanwalt Christoph Mackel am Freitag mit und bestätigte damit einen Bericht der "Neuen Westfälischen". Der Häftling der Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Brackwede I habe Mitte Januar Anzeige erstattet. Demnach soll der 44 Jahre alte Beamte ihn am 11. Dezember 2009 grundlos in den Nierenbereich geschlagen haben.

      Der Häftling sei daraufhin gestürzt und kurzzeitig bewusstlos gewesen. Aus Angst vor Repressionen habe er den Vorfall erst eine Woche später gemeldet. Der Beschuldigte habe sich noch nicht geäußert, sagte Mackel. Er ist vorläufig suspendiert.

      "Wir nehmen die Anzeige sehr ernst", sagte Anstaltsleiter Robert Dammann. Man habe umgehend reagiert. Der Häftling habe sich erst auf Nachfrage und eine Woche nach dem angeblichen Vorfall geäußert. Er sei an dem Freitag (18. Dezember 2009) dann umgehend ärztlich untersucht worden. Der JVA-Beamte sei an dem darauffolgenden Montag suspendiert worden.

      Dem Zeitungsbericht zufolge sitzt der Häftling wegen Betrugs in der JVA. Wegen guter Führung genieße er Vollzugslockerungen. Der Anzeige zufolge sollte er mit zwei Mithäftlingen den Bereich der Beamten reinigen, als er von dem Vollzugsbeamten grundlos geschlagen wurde. Noch eine Woche später habe der Arzt erhebliche Blutergüsse in der Nierengegend festgestellt.

      Es gebe immer wieder Anschuldigungen von Häftlingen, sagte Dammann. Seit seinem Amtsantritt vor acht Jahren habe es in der JVA aber weder eine Anklageerhebung noch eine rechtskräftige Verurteilung eines JVA-Bediensteten gegeben.

      Das Justizministerium wollte sich nicht zu dem aktuellen Fall äußern. Derartige Taten würden nicht gesondert erfasst. Zum jetzigen Zeitpunkt könne man nur "allgemein mitteilen, dass es sich bei den von Strafgerichten rechtskräftig entschiedenen Fällen, in denen Bedienstete des Justizvollzuges gegenüber Inhaftierten rechtswidrig körperliche Gewalt angewendet haben, um absolute Ausnahmen handelt". http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,680582,00.html
      Avatar
      schrieb am 02.03.10 10:45:31
      Beitrag Nr. 80 ()
      Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen Verfassung
      Das Verfassungsgericht hat entschieden: Das umstrittene Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verstößt ins seiner jetzigen Form gegen das Grundgesetz. Jetzt muss die Bundesregierung nachbessern.

      Karlsruhe/Berlin - Die Paragraphen zur Vorratsdatenspeicherung verstoßen dem Bundesvervassungsgericht zufolge gegen Artikel 10 Abs. 1 des Grundgesetzes und sind "somit nichtig". Die Daten seien "unverzüglich zu löschen".

      Ganz abschaffen muss der Gesetzgeber die Vorratsdatenspeicherung dem Urteil zufolge nicht - das Gericht hat aber massive Einschränkungen angemahnt, und bis die umgesetzt werden, sind die entsprechenden Gesetzespassagen nicht mehr gültig. Das ist auch der Grund, warum die Internet-Provider ihre bislang vorhandenen Speicherbestände "unverzüglich" zu löschen hätten. ... http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,681122,00.…

      Meiner Meinung nach ist bei einer Löschung der Daten aus der Vorratsdatenspeicherung der Tatbestand § 258 Strafvereitelung (http://dejure.org/gesetze/StGB/258.html) und § 258a Strafvereitelung im Amt (http://dejure.org/gesetze/StGB/258a.html) erfüllt.

      Dieses Urteil des Verfassungsgericht zur Vorratsdatenspeicherung verstößt meiner Meinung nach
      - gegen das Grundgesetz (http://www.bundestag.de/dokumente/rechtsgrundlagen/grundgese…)
      - gegen den Diensteid (http://bundesrecht.juris.de/bbg_2009/__64.html)
      - gegen den Amtseid (http://de.wikipedia.org/wiki/Amtseid)

      Eine Begründung für meine Meinung findet sich in Thread: Hinweise und Verbesserungsvorschläge.

      PS: gute Richter sind für die Rechtsprechung nicht ganz irrelevant - gute Gesetze alleine reichen noch nicht.

      PPS: Vielleicht ist das ja eine nette Pointe, noch mal so richtig zu zeigen, wo wir stehen ...
      ... aber langsam ist es wirklich mal an der Zeit für richtige Entscheidungen.
      Avatar
      schrieb am 02.03.10 10:58:04
      Beitrag Nr. 81 ()
      ... Grundlage für das jetzige Urteil ist unter anderem ein anderes, das vom Bundesverfassungsgericht 1983 gefällt wurde: Im sogenannten Volkszählungsurteil definierten die Richter damals ein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Das besagt, vereinfacht formuliert, dass jeder Bürger die Hoheit über seine persönlichen Daten besitzt. Er muss selbst entscheiden dürfen, was damit geschieht, welche davon er preisgibt. Diesen Grundsatz sahen die Karlsruher Richter mit dem Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in seiner bisherigen Form offenbar verletzt. ... http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,681122,00.…

      Mal gucken, was mir dazu einfällt ... also ich meine:

      Soll das vielleicht heißen, dass jetzt selbst die räudigsten Mörder Daten über sich der Staatsanwaltschaft verwehren können? Sicher nicht. Ein Mörder ist ein Mörder, wenn er einen Mord begangen hat - mit oder ohne weltlichem Urteil.

      Offensichtlich darf der Staat Annahmen treffen, insbesondere wenn diese dem Wohl des Staates und dem Guten dienen und eine solche Annahme ist demzufolge: "Jeder gute Bürger ist mit der Vorratsdatenspeicherung einverstanden". Wer seine Daten gelöscht haben will, soll sich beim BKA melden. Die prüfen dann, ob die Daten ohne Verletzung von § 258 Strafvereitelung (http://dejure.org/gesetze/StGB/258.html) und § 258a Strafvereitelung im Amt (http://dejure.org/gesetze/StGB/258a.html) gelöscht werden können. Das kann vielleicht etwas länger dauern, aber das macht nix - gut Ding will Weile haben.
      Avatar
      schrieb am 02.03.10 12:06:44
      Beitrag Nr. 82 ()
      #80 (39.039.182) > Wer seine Daten gelöscht haben will, soll sich beim BKA melden.

      In nur zwei Stunden gibt es bei Heise aktuell schon über 750 Beiträge, bei denen fast alle Threads grün (zustimmend) sind. Alle? Nein, einer wurde von den Lesern rot markiert:

      In Terrorkreisen knallen die Sektkorken.
      http://www.heise.de/newsticker/foren/S-In-Terrorkreisen-knal…

      Karlsruhe kippt Vorratsdatenspeicherung [2. Update]
      http://www.heise.de/newsticker/meldung/Karlsruhe-kippt-Vorra…

      Kommentare: http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Karlsruhe-kippt-Vorra…
      Avatar
      schrieb am 02.03.10 14:19:43
      Beitrag Nr. 83 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.039.798 von HeWhoEnjoysGravity am 02.03.10 12:06:44"Wer seine Daten gelöscht haben will, soll sich beim BKA melden"

      Nicht so eilig. Erst soll die Verbrecherbande richtig bluten.
      Damit es richtig teuer wird, sollte jeder eine lückenlose Aufstellung darüber einfordern, welche Daten von ihm im Rahmen der Vorratsdatenspeicherung unter Verletzung seiner Rechte rechtswidrig erhoben worden sind.
      Löschen lassen kann man hinterher, wenn nicht mehr damit vertuscht werden kann.
      Avatar
      schrieb am 02.03.10 14:28:44
      Beitrag Nr. 84 ()
      ....Deutschland - ein Rechtsstaat ...?

      Nein!

      Korruption nennt man jetzt Sponsoring ! :laugh:

      Kannte ich bisher nur vom Sport.
      Avatar
      schrieb am 05.03.10 10:08:11
      Beitrag Nr. 85 ()
      Handel mit Steuer-CDs bald verboten?
      Ein neues Gesetz könnte den Streit mit dem nördlichen Nachbarn beschwichtigen. In Deutschland wollen Rechtsexperten der Regierungsparteien Union und FDP den Ankauf von Steuersünder-Daten gesetzlich verbieten.

      Der Vorsitzende des Rechtsausschusses im Bundestag, Siegfried Kauder (CDU), sagte der «Neuen Osnabrücker Zeitung», er werde einen Gesetzentwurf auf den Weg bringen, «der dem Ankauf von Steuersünder- Daten einen Riegel vorschiebt». Der Rechtsstaat dürfe den Handel mit entwendeten Daten nicht «anheizen», indem er Millionensummen an Kriminelle zahle.

      Nach Plänen Kauders soll «gesetzlich klargestellt werden, dass Steuerbehörden rechtswidrig handeln, wenn sie Kriminellen ihre Beute abkaufen». Spätestens dann könnten sich die Finanzministerien nicht mehr damit herausreden, es gebe in dieser Frage keine eindeutige Rechtslage, erklärte Kauder.

      Unterstützung bekommt der Unionsexperte vom Koalitionspartner. Der rechtspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Christian Ahrendt, sagte dem Blatt: «Der Fiskus darf sich nicht länger mit Straftätern gemein machen.» http://www.20min.ch/news/ausland/story/22801317

      Also da verweise ich doch noch mal auf § 258a Strafvereitelung im Amt (http://dejure.org/gesetze/StGB/258a.html).

      Dass der Staat sich nicht länger mit Straftätern gemein machen soll, sehe ich allerdings auch so:
      Staatsfeinde sollen keine Beamte werden dürfen und entlassen werden.
      Avatar
      schrieb am 08.03.10 06:25:38
      Beitrag Nr. 86 ()
      Übergriffe auf Datenschutz-Demo: Schuldfrage weiterhin unklar

      Ein halbes Jahr nach Übergriffen von Polizisten auf den Teilnehmer einer Berliner Datenschutz-Demonstration sind die Ermittlungen abgeschlossen. Wie es weitergeht, ist aber unklar. Die Akten lägen inzwischen bei den Anwälten des beschuldigten Polizisten zur Einsicht, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft muss entscheiden, ob sie Anklage erhebt. Der Rechtsanwalt des verprügelten Radfahrers kritisierte das Verfahren als viel zu lang. Der Fall hatte nach der Demonstration am 12. September 2009 für Aufsehen gesorgt, weil auf Filmaufnahmen im Internet zu sehen war, wie ein Polizist einen Radfahrer am Hemd zurückzerrt, ein anderer Polizist ihm ins Gesicht schlägt und der Mann dann zu Boden gedrückt wird.

      Der Anwalt des Radfahrers kritisierte, dass das Verfahren sich ohne Grund hinziehe. "Wir haben sehr viel zu den Ermittlungen beigetragen und sind frustriert, dass es nicht weiter geht", sagte Johannes Eisenberg der dpa. "Die machen einfach nichts." Auch gegen Polizisten müsse der Staat schnell und nachhaltig das Recht durchsetzen. Eine lückenlose Zusammenstellung der Ereignisse aus verschiedenen Filmaufnahmen zeige deutlich, dass der Radfahrer nichts getan habe, außer einen Polizisten nach dessen Dienstnummer zu fragen. Daraufhin sei er verprügelt worden.

      Die Polizei wertete nach der Demonstration am Potsdamer Platz Videos aus und leitete gegen mehrere Beamte von Amts wegen Ermittlungen zur Körperverletzung im Amt ein. Zwei beschuldigte Beamte wurden in den Innendienst versetzt, aber nicht suspendiert. Polizeipräsident Dieter Glietsch hatte "lückenlose" Aufklärung angekündigt und betont, er wolle nicht, dass "ein mögliches Fehlverhalten einzelner Beamter" die erfolgreichen Bemühungen aller Mitarbeiter in Misskredit bringe. http://www.heise.de/newsticker/meldung/Uebergriffe-auf-Daten…
      Avatar
      schrieb am 08.03.10 14:21:06
      Beitrag Nr. 87 ()
      Justizministerin lehnt längere Verjährungsfristen ab
      Das Schweigen durchbrechen - dieses Ziel haben Politiker im Missbrauchsskandal ausgerufen. Längere Verjährungsfristen lehnt Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger aber ab. Sie griff erneut die katholische Kirche an. Dort gebe es eine "Schweigemauer". ...

      ... Die Forderung, die Verjährung ganz aufzuheben, halte sie aus grundsätzlichen Überlegungen für "nicht den richtigen Weg". Es sei schwierig, Straftaten nach sehr langen Zeiträumen noch aufzuklären. Es müsse stattdessen nach Wegen gesucht werden, "dass möglichst frühzeitig, wenn es auch nur Anhaltspunkte gibt, ermittelt werden kann, denn dann können wir auch den Kreislauf von Verjährung durchbrechen". ... http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,682335,00.h…

      Also da ich nicht hoffen will, dass eine deutsche Justizministerin die Strafverfolgung vereiteln will, dann hoffe ich mal, dass der letzte Absatz als Wunsch nach umfassender Vorratsdatenspeicherung, Deep Packet Inspection, Erfassung der Genprofile aller Bundesbürger und die schonungslose Ausweitung von Hausdurchsunchungen bei hinreichenden Verdachtsfällen gesehen werden kann (jeweils bei Wahrung der Informationssicherheit und zur Sicherstellung eines guten Deutschlands). Ja ja, schon klar, lacht nur aber man wird ja wohl noch träumen dürfen.

      PS: http://www.wallstreet-online.de/community/posting-drucken.ph… (Thread: Hinweise und Verbesserungsvorschläge)
      Avatar
      schrieb am 09.03.10 06:16:52
      Beitrag Nr. 88 ()
      ... Die Staatsanwaltschaft Braunschweig ist nach der Behörde in Hannover die zweitgrößte Staatsanwaltschaft in Niedersachsen. In ihrem Zuständigkeitsbereich wohnen fast eine Million Einwohner. Pro Jahr werden hier rund 60 000 Ermittlungsverfahren gegen einen oder mehrere namentlich bekannte Beschuldigte geführt. Hinzu kommen nochmals knapp 40 000 Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Täter.

      Für die Erfüllung der der Staatsanwaltschaft Braunschweig gesetzlich zugewiesenen Aufgaben stehen insgesamt etwa 260 Mitarbeiter zur Verfügung, darunter 57 Staatsanwälte und 14 Amtsanwälte. Die Staatsanwaltschaft trägt die Verantwortung für die Rechtmäßigkeit und Gründlichkeit strafrechtlicher Ermittlungen. Sie wird in dieser Funktion durch die Mitarbeiter der Polizei wirkungsvoll unterstützt.

      Sie braucht dabei aber auch die Unterstützung der Bürger, Ihre Bereitschaft, strafbares Verhalten anzuzeigen und sich als Zeuge für das Verfahren zur Verfügung zu stellen. Das kann im Einzelfall belastend sein, ist aber von größter Bedeutung, um der Kriminalität auf unseren Straßen Einhalt gebieten zu können. Diese Kriminalität kann auch Sie im beruflichen wie im privaten Bereich treffen und auch Sie wären dankbar für den Beistand und die Aussage Anderer, die zur Aufklärung der Straftat und Überführung beiträgt.

      "Verbrechen darf sich nicht lohnen" sagt der Volksmund, und er hat Recht. Damit das so bleibt, benötigen wir jetzt und künftig Ihre Hilfe zu unser aller Wohl. ... http://www.staatsanwaltschaften.niedersachsen.de/master/C373…

      Waaaaaaaaaaas? Pro Jahr Hunderttausend Ermittlungsverfahren bei einer Million Einwohner? 260 Mitarbeiter?

      Da ist aber ganz heftig was nicht in Ordnung und zwar als allererstes, dass einige Politiker und Richter die Strafverfolgung behindern. Meiner Meinung nach sogar mit voller Absicht aber das ist selbstverständlich nicht zu verallgemeinern, es gibt auch viele gute Politiker und Richter. (imho)
      Avatar
      schrieb am 09.03.10 12:40:04
      Beitrag Nr. 89 ()
      Vakuum bei der Kriminalitätsbekämpfung im Internet ist ein Hochrisiko für die Sicherheit der Bürger – Sondersitzung der IMK und JuMiKo zur Schadensbegrenzung unverzichtbar

      Offener Brief des Bundesvorsitzenden i.S. Vorratsdatenspeicherung an Bundeskanzlerin Frau Dr. Merkel

      Sehr geehrte Frau Bundeskanzlerin,

      konsterniert haben meine Kolleginnen und Kollegen auf das Urteil des BVerfG insbesondere deshalb reagiert, weil der Verzicht auf eine Übergangsregelung dazu geführt hat, dass das, was gestern noch Beweismittel oder Ermittlungsansatz war, nun unmittelbar nach dem Urteil gelöscht werden musste. Damit ist ein Flurschaden bei Kriminalitätsbekämpfung und Gefahrenabwehr entstanden, der in seiner Tragweite überhaupt noch nicht abzuschätzen ist. Bundesweit wurden bereits in den ersten Tagen nach dem Karlsruher Urteil hunderte Ermittlungsakten geschlossen, weil sie ohne die Nutzung der Verkehrsdaten nicht aufzuklären sind.

      Ernüchternd ist die Erkenntnis aus dem Urteil, dass im Wesentlichen die Durchführungsbestimmungen die Reaktion des BVerfG herausgefordert haben – und man muss hierbei die Berechtigung der Kritik ausdrücklich einräumen. Hier hat die Bundesnetzagentur die Handlungsbedarfe jahrelang verschlafen!

      Als Gesellschaft befinden wir uns in einer problematischen Gemengelage, in der weder Politik noch Justiz die Herausforderungen verstehen, ohne in fast schon verantwortungsloser Weise abhängig zu sein von Lobbyisten aus dem Bereich der IT–Industrie (Politik) oder sich ausgesprochen einseitig vor der Urteilsfindung durch den Chaos Computer Club (CCC) beraten zu lassen (BVerfG). Kriminalpolizei und/oder Opfer spielen bei den Beratungen in beiden Bereichen nach wie vor keine Rolle, was u.a. auch die eingesetzte Enquete Kommission allein schon durch die gewählte Zusammensetzung signalisiert.

      Aus vielen Gesprächen des BDK mit der sog. Netzkultur wurde deutlich, welche Wirklichkeitsverzerrungen und zum Teil naive Vorstellungen dort dazu vorherrschen, was Kriminalpolizei tut oder darf. Diese Naivität muss zu meinem Bedauern auch bei den „Polizeiexperten“ konstatiert werden, die in dieser Lage (wie immer) nach mehr Polizei rufen, die bei weniger Handlungsspielräumen dann im Internet spazieren gehen sollen – so bitte nicht!

      Wenn diese gefährliche Gemengelage noch dadurch angereichert wird, dass sich Ihre Justizministerin dafür feiern lässt, dass sie bestehende Schutzlücken erst nach gründlicher Überlegung ggf. schließen will, dann wird die Kriminalpolizei in den erforderlichen Arbeitsmöglichkeiten beschränkt und der Bürger im Netz total sich selbst überlassen. Der Bund Deutscher Kriminalbeamter wird dieses so nicht hinnehmen. Bereits am 5.3.2010 haben wir in einem Brief an die Vorsitzenden der IMK/JuMiKo eine gemeinsame Sondersitzung eingefordert.

      Mit der vorliegenden Blaupause des Urteils des BVerfG darf man im Interesse aller darauf vertrauen, dass zeitnah die Schutzlücke für die Bürger und damit auch für den Wirtschaftsstandort Deutschland geschlossen werden wird. Ich darf in diesem Zusammenhang Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) aus der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 6.3.2010 zitieren "Ich verstehe die zögerliche Haltung der Justizministerin nicht. Sie muss das Urteil nur noch abschreiben. Einfacher geht es nicht".

      Sehr geehrter Frau Bundeskanzlerin,

      der Bund Deutscher Kriminalbeamter bittet Sie nachdrücklich zu diesem Themenbereich die Zügel selber in die Hand zu nehmen. Setzen Sie sich an die Spitze der Initiative für die sichere Nutzung der neuen Medien, installieren Sie dafür einen Koordinator im Bundeskanzleramt, wie wir dieses aus fachlichen Gründen = das sind andere Motive, als sie bei der BITKOM vorliegen) bereits mit einer entsprechenden Presseerklärung seit dem 23.09.2009 fordern.

      Hochachtungsvoll

      Klaus Jansen
      Bundesvorsitzender des Bund Deutscher Kriminalbeamter
      http://www.bdk.de/kommentar/artikel/vakuum-bei-der-kriminali…
      Avatar
      schrieb am 10.03.10 09:44:33
      Beitrag Nr. 90 ()
      Polizei wimmelte Opfer ab
      Die Opfer des sexuellen Missbrauchs an der hessischen Odenwaldschule haben nicht alle geschwiegen. Vor Jahren schon soll sich eine ehemalige Schülerin der Heppenheimer Polizei offenbart haben. Die reagierte – mit Androhung einer Gegenanzeige. Unterdessen werden auch in Sachsen Fälle sexuellen Missbrauchs bekannt.

      Die Heppenheimer Polizei soll vor Jahren eine Schülerin der Odenwaldschule abgewimmelt haben, die anrief und von sexuellen Übergriffen berichtete. Dem "Darmstädter Echo" liegen Hinweise darauf vor, dass die Beamten "handfeste Beweise" verlangt hätten. Außerdem hätten sie das Mädchen darauf hingewiesen, dass es mit einer Gegenanzeige wegen falscher Anschuldigung zu rechnen habe. Die heutige Leiterin der Heppenheimer Polizei zeigte sich erschüttert von den Vorwürfen. Ob sie stimmen oder nicht, sei nicht mehr nachvollziehbar, da die Aufbewahrungsfrist für Dienstbücher nach fünf Jahren ende. ... http://www.n-tv.de/panorama/Polizei-wimmelte-Opfer-ab-articl… (Seite triggert automatisch ein Plugin, wie z.B. Flash)
      Avatar
      schrieb am 16.03.10 09:12:12
      Beitrag Nr. 91 ()
      Mehr als 60 Fälle
      Polizei nimmt mutmaßlichen Sexualstraftäter fest
      Erfolg einer internationalen Fahndung: Die Polizei hat in der Eifel einen mutmaßlichen Serienvergewaltiger festgenommen. Der 46-Jährige soll mindestens 60 Frauen sexuell belästigt oder vergewaltigt haben.

      Krefeld - Nach jahrelanger Jagd auf einen trickreichen Serienvergewaltiger hat die Polizei jetzt einen Verdächtigen festgenommen. Der 45 Jahre alte Familienvater, der im rheinland-pfälzischen Teil der Eifel lebt, gelte als dringend tatverdächtig und sitze in Untersuchungshaft, sagte ein Sprecher der Krefelder Polizei am Montag. Eine DNA-Analyse soll klären, ob er tatsächlich der Täter ist.

      Der Mann, der der Polizei bereits wegen anderer Sexualdelikte bekannt ist, soll in den vergangenen 19 Jahren in Deutschland, Belgien und den Niederlanden bis zu 18 Frauen vergewaltigt und Dutzende weitere mit einer Mitleidsmasche sexuell belästigt haben. Insgesamt sollen mindestens 60 Frauen betroffen sein, teilten die Krefelder Polizei und die Staatsanwaltschaft Düsseldorf mit.

      Bislang geht die Polizei von bis zu sieben Vergewaltigungen in Deutschland, zehn in Belgien und einer in Holland aus. Der Täter hat Frauen bei Einbrüchen in Wohnungen, Pflegekräfte in Altenheimen und Frauen in Düsseldorfer Studentenwohnheimen vergewaltigt. In einigen Fällen sei der Täter seinen Opfern auch mit dem Auto oder zu Fuß gefolgt, erklärte die Staatsanwaltschaft.

      Mehr als 40 Frauen soll der Mann zudem mit Hilfe einer Mitleidsmasche sexuell belästigt haben: Er gab vor, auf der Suche nach einer Behindertenstätte zu sein und beim Urinieren Hilfe zu benötigen, weil er aufgrund einer Behinderung seine Arme nicht bewegen könne.

      Der Zusammenhang zwischen den Taten sei durch DNA-Spuren nachgewiesen worden, erklärten die Ermittlungsbehörden.

      Der entscheidende Tipp für die Festnahme des 46-Jährigen kam von einem belgischen Kollegen, der gegen ihn wegen eines im Raum Eupen begangenen Diebstahldelikts ermittelt hatte. Vier Opfer hätten den Verdächtigen bislang wiedererkannt.

      Der Fall des Serienvergewaltigers war in der vergangenen Woche auch in der Sendung "Aktenzeichen XY - ungelöst" gezeigt worden. http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,683729,00.html

      Herzlichen Glückwunsch zur Festnahme.

      Ich betrachte es aber als erheblichen Mißstand, dass dem Täter so viele Straftaten möglich waren.
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      schrieb am 17.03.10 14:26:26
      Beitrag Nr. 92 ()
      Pädophiler Peter H.
      "Er predigte Wasser und trank Wein"
      Ein Missbrauchskandal verstört ein Dorf: Peter H. predigte lange im bayerischen Garching - obwohl er ein verurteilter Kinderschänder ist. Viele erinnern nun an Verdachtsmomente gegen den Pfarrer, der unter Joseph Ratzinger ins Erzbistum versetzt wurde. Wirklich verfolgt wurden sie nie. ...

      ... Seit SPIEGEL ONLINE über den Fall berichtet hat, haben sich in der Redaktion viele Garchinger gemeldet und geschildert, dass sie schon länger einen Verdacht gegen den Pfarrer hegten - in der Gemeinde aber jede Debatte über ihn abgetan wurde.

      "Es war bekannt, dass mit dem was nicht ganz koscher ist", sagt Andrea Sorg aus Garching, die Cousine von Stefan Angerer. Nachdem sie erfuhr, dass sich Pfarrer Peter H. weigerte, auf eine sogenannte Kommunionsfahrt - ein Freizeitlager für Kommunionskinder - andere Betreuer mitzunehmen, nahm sie ihre Tochter aus der Kirche. "Ich bin davon überzeugt, dass viele von H.s Vorliebe für Kinder wussten."

      Christine Unger sagt, im Bierzelt habe sich Pfarrer H. immer unter die Jugendlichen gemischt. Im Rahmen des Schülergottesdiensts habe er mittwochs Kindern des Öfteren sein Schlafzimmer gezeigt. Einmal solle er einer alleinerziehenden Mutter samt Kindern den Urlaub spendiert haben - Bedingung: Er reist mit. "Er hat Wasser gepredigt und Wein getrunken." Warum schlug sie nicht Alarm? "Ach, das sagt sich so leicht, wenn man gegen Windmühlen kämpft. Es war so frustrierend."

      Gespräche besorgter Eltern mit Mitgliedern des Pfarrgemeinderats seien abgeblockt und Vorwürfe abgeschmettert worden, sagt Peter Schramm*, ein alteingesessener Garchinger. Dann habe es bloß geheißen, die alleinerziehende Frau hätte sonst keinen Urlaub machen können. Oder die Kinder sollten sehen, wie der Pfarrer so lebt - und dazu gehöre auch das Schlafzimmer. Einer Frau, die andere Eltern vor H. warnte, sei von Pfarrgemeinderatsmitgliedern mit Anzeige wegen übler Nachrede gedroht worden, sagt Schramm. "Die Frau war enttäuscht, dass so viele in Garching Augen und Ohren zugesperrt haben." ... http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/0,1518,683988,00…
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      schrieb am 18.03.10 09:39:44
      Beitrag Nr. 93 ()
      Strafverfolger: Kampf gegen "Hydra" Kinderpornographie teils verloren

      Oberstaatsanwalt Peter Vogt aus Halle hat bemängelt, dass es "momentan kein geeignetes Konzept zur Bekämpfung der Kinderpornographie im Internet" gebe. Die Beschneidung der Köpfe der "Hydra" sei teils nicht mehr zu schaffen, beklagte der Strafverfolger auf einer Anhörung der FDP-Bundestagsfraktion am Mittwoch in Berlin. Seine Sorge galt vor allem der Verbreitung von Missbrauchsbildern per E-Mail und über Peer-to-Peer-Netzwerke (P2P). Vor allem bei entsprechenden illegalen Filesharing-Aktivitäten habe das Urteil zur Vorratsdatenspeicherung des Bundesverfassungsgericht einen "rechtsfreien Raum" geschaffen.

      Bisher konnten Ermittler laut Vogt durch "anlassunabhängige Recherchen" mit speziellen Code-Wörtern dem Austausch kinderpornographischer Dateien über P2P-Netze "begegnen". Dabei hätten sie aber nur die IP-Adresse als Ansatz gehabt. Die Internetkennungen würden nun von den Providern aber nicht mehr sechs Monate verdachtsunabhängig aufbewahrt. Dies habe dazu geführt, erläuterte Vogt, dass er selbst "30 Akten" mit einem Schadensvolumen von rund 30 Millionen Euro habe zumachen müssen.

      Auch die Aufklärungsmöglichkeiten bei elektronischer Post gab der Staatsanwalt "verloren". Dort sei es "dem Zufall überlassen", ob ein Täter auffalle. Im Gegensatz dazu verwies Vogt auf die Praxis in den USA, wo automatisiert E-Mail-Anhänge auf Kinderpornographie gescannt und mit Datenbanken mit Missbrauchsbildern abgeglichen würden. Auf Nachfrage erklärte der Strafverfolger, dass er selbst eine solche Durchleuchtung des Mailverkehrs nicht wünsche, auch wenn dabei "kein Text gelesen wird". Bei Newsgroups hielt Vogt ein Vorgehen mit verdeckten Ermittlern für möglich. Auch soziale Netzwerke stellten kein Problem dar, da dort die Verbreitung einschlägigen Materials mit Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren geahndet werden könne.

      Der Ermittler geht davon aus, dass der Bereich "kommerzieller Homepages" einen Markt mit Jahresumsätzen zwischen drei und 20 Milliarden Euro bilde. Eine Auswertung eines entsprechenden Rings mit 100.000 kinderpornographischen Seiten habe ergeben, dass dabei Einnahmen von 10 Millionen Euro pro Jahr erzielt worden seien. ... http://www.heise.de/newsticker/meldung/Strafverfolger-Kampf-…
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      schrieb am 20.03.10 10:46:28
      Beitrag Nr. 94 ()
      Odenwaldschule: schwere Vorwürfe gegen Behörden
      Kultusministerium und Staatsanwaltschaft sollen beim ersten Bekanntwerden der Missbrauchsfälle 1999 nicht reagiert haben.

      Frankfurt/Main. Im Skandal um die Missbrauchfälle an der Odenwaldschule erheben Opfer und ihre rechtlichen Vertreter nach einem Bericht der „Frankfurter Rundschau“ (Sonnabend-Ausgabe) schwere Vorwürfe gegen das hessische Kultusministerium und die Staatsanwaltschaft Darmstadt. Beide Institutionen hätten sich 1999, als die sexuellen Übergriffe des ehemaligen Schulleiters Gerold Becker erstmals bekanntwurden, durch Untätigkeit ausgezeichnet, sagte der Opferanwalt Thorsten Kahl der Zeitung. „Was da gelaufen ist, könnte man als Strafvereitelung im Amt bezeichnen.“

      Ein Ex-Schüler sagte der „FR“, Aussagen der derzeitigen Kultusministerin Dorothea Henzler (FDP) seien „mit gesundem Menschenverstand nicht mehr nachvollziehbar“. Henzler hatte am Donnerstag erklärt, sie sehe kein Versagen der Schulaufsicht beim Umgang mit Missbrauchsfällen an der Odenwaldschule. Damals sei die Schulaufsicht davon ausgegangen, es gebe nur einen verdächtigen Lehrer und zwei betroffene Schüler. Es habe keinerlei Hinweise auf weitere Fälle gegeben.

      Nach Angaben der „FR“ hatten dagegen schon im Juni 1998 zwei Missbrauchsopfer in einem Brief an den damaligen Schulrektor Wolfgang Harder davon gesprochen, dass es noch mehr Betroffene gebe. Dieser habe dies an das zuständige Staatliche Schulamt weitergeleitet. Die Schüler, die damals die Vorwürfe ins Rollen gebracht hätten, seien von den Behörden nie befragt worden. http://www.abendblatt.de/vermischtes/article1428517/Odenwald…
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      schrieb am 22.03.10 10:11:32
      Beitrag Nr. 95 ()
      Justizministerin hält Vorratsdatenspeicherung für verzichtbar

      Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger hält eine Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten nicht unbedingt für erforderlich. ... http://www.heise.de/newsticker/meldung/Justizministerin-hael…

      Und ich halte Sabine Leutheusser-Schnarrenberger als Bundesjustizministerin für nicht unbedingt erforderlich.

      Sabine Leutheusser-Schnarrenberger soll zurücktreten und alle ihre Ämter abgeben. (imho)
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      schrieb am 25.03.10 10:52:16
      Beitrag Nr. 96 ()
      Polizeipräsident: Urteil zur Vorratsdatenspeicherung bremst Polizei aus

      Dass das Bundesverfassungsgericht die Vorratsspeicherung von Telekommunikations- und Internet-Verbindungsdaten gestoppt hat, bremst nach Einschätzung von Hannovers Polizeipräsident Uwe Binias die Fahnder aus. Binias bekräftigte damit die Kritik, die auch andere Polizeivertreter an dem Urteil übten. Unter anderem hatte der Bund Deutscher Kriminalbeamter gefordert, möglichst schnell ein dem Urteil entsprechendes Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung auf den Weg zu bringen.

      Er erwarte für das laufende Jahr spürbare Einschnitte bei der Kriminalitätsbekämpfung und bei der Gefahrenabwehr. Der Kampf gegen Kinderpornografie im Internet oder den Warenkreditbetrug werde erheblich erschwert, wenn nicht sogar unmöglich gemacht, sagte Binias. Selbst auf die Aufklärung von Kapitalverbrechen oder die Bekämpfung organisierter Kriminalität könne das Urteil erheblichen Einfluss habe. Die Verzögerungen bei der Anpassung des Telekommunikationsgesetzes helfe ausschließlich den Verbrechern. Der Polizeichef rief die Bundesregierung auf, den Beamten schnell wieder einen Einblick in die Internetdaten von Verdächtigen zu ermöglichen.

      Die Behinderung der Ermittlungsarbeit sei bereits jetzt konkret, sagte der Polizeipräsident. Im März hatte laut Binias ein Zeuge die Polizei informiert, dass in einem Chatroom kinderpornografische Fotos ausgetauscht wurden. War es zuvor möglich, über die nur kurzzeitig vergebenen dynamischen IP-Adressen die Verantwortlichen zu ermitteln, sind den Fahndern nun die Hände gebunden. "Jetzt bekommen wir von den Dienstleistern nur noch freundlich formulierte Standardabsagen auf unsere Anfragen", erklärt Binias.

      Binias meinte zudem, dass Amokläufe an Schulen oftmals in einem Chatroom angedroht würden. "Ich mag mir gar nicht vorstellen, dass uns künftig die Hände gebunden sind, dass wir unter Umständen das Leben und die Gesundheit von Schülern nicht mehr schützen können." Der Polizeipräsident zeigte "keinerlei Verständnis für den einen oder anderen verantwortlichen Politiker in Berlin, der meint, ein Thema auf die lange Bank schieben zu können". ...

      ... Leutheusser-Schnarrenberger besteht zudem darauf, einen eventuellen neuen Gesetzesentwurf entgegen dem Drängen von einigen Polizeivertretern und auch entgegen den Wünschen ihres Kabinettskollegen Thomas de Maizière in Ruhe vorzubereiten und die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts genau zu analysieren. Vor der Sommerpause will sie auf keinen Fall einen Gesetzentwurf vorlegen. http://www.heise.de/newsticker/meldung/Polizeipraesident-Urt…

      Von "Quick-Freeze" halte ich übrigens nichts - man weiß doch nicht lange im Voraus, wo was passieren wird.

      Zweifelsohne können auch ältere Verbindungsdaten bei der Aufklärung von Verbrechen helfen.
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      schrieb am 03.05.10 06:50:31
      Beitrag Nr. 97 ()
      Die zweifelhaften Urteile der RAF-Tribunale
      Zwielichtige Zeugen, Namensverwechslungen, Kollektivschuld-Konstruktionen: Bei den RAF-Verfahren der Siebziger und Achtziger standen die Richter unter enormem Druck - und machten Fehler. SPIEGEL ONLINE zeigt sechs Fälle, in denen Terroristen möglicherweise zu unrecht verurteilt wurden. ... http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,691931,00.h…
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      schrieb am 04.05.10 08:26:06
      Beitrag Nr. 98 ()
      Todesschuss aus kurzer Distanz
      Wildwest in Deutschlands Osten: Am Silvesterabend 2008 erschoss ein Zivilfahnder in Brandenburg den Kleinkriminellen Dennis J. - acht Mal feuerte der Kommissar auf den 26-Jährigen. Jetzt will die Justiz den skandalösen Polizeieinsatz aufarbeiten, doch die beteiligten Beamten schweigen.

      Berlin - Eigentlich scheint es vor Gericht doch nur noch um diese eine Frage zu gehen, um ein Wort vielleicht bloß.

      Warum?

      Warum musste der Berliner Kleinkriminelle Dennis J. am Silvesterabend 2008 in einem Wohngebiet im brandenburgischen Schönfließ sterben? Warum feuerte der Polizeikommissar Reinhard R., 34, acht Kugeln auf den 26-Jährigen ab, teilweise sogar aus kurzer Distanz? Und warum schweigt der Zivilfahnder seither beharrlich zu den Gründen seines fatalen Schusswaffengebrauchs? ...

      ... Die Polizisten haben einen Tipp bekommen, darum sind sie nun so kurz vor dem Jahreswechsel noch unterwegs in die brandenburgische Pampa, obwohl sie eigentlich frei haben: Dennis J. soll am Abend seine Freundin Patricia "Ticy" M., 19, abholen, Stieftochter eines Bundespolizisten. Wahrscheinlich wollen sie zusammen in der Hauptstadt feiern. Für die drei Berliner Fahnder ist es die Chance, J. endlich zu erwischen.

      Dann sehen sie den Jaguar in einer Parkbucht. Der silbergraue XJ Executive 3.2 ist gestohlen, am Steuer sitzt Dennis J., mal wieder völlig zugekokst, wie sich später herausstellen wird. Doch als sich die Beamten heranpirschen, braust der Gesuchte davon und entkommt dem Opel Astra der Fahnder. Zunächst. Wenig später ist J. zurück. Er parkt wieder am Straßenrand, an derselben Stelle wie zuvor.

      Die Beamten blockieren die Limousine mit ihrem Opel. Reinhard R. und Heinz Werner S. stürzen auf den Jaguar zu. Sie brüllen: "Polizei". R. zieht seine Dienstwaffe, eine Sig Sauer P 6. Die Fahnder reißen an den verriegelten Türen, sie schreien: "Mach auf!" Doch J., unbeeindruckt vom neuerlichen Ansturm der Staatsmacht, greift stattdessen zum Zündschlüssel, wie die Staatsanwaltschaft Neuruppin ermittelt hat: Da drückt Reinhard R. ab. ...

      ... Der wegen Totschlags angeklagte Kommissar R. ließ den Ermittlern über seinen Anwalt mitteilen, dass er abgedrückt habe, um den angefahrenen Kollegen S. zu schützen. Den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Neuruppin sowie des Landeskriminalamts (LKA) Brandenburg zufolge muss der tödliche Schuss jedoch schon vorher gefallen sein. Außerdem sei ganz klar auch in Momenten geschossen worden, in denen keiner der Beamten gefährdet gewesen sei. ...

      ... Die Polizisten Olaf B. und Heinz Werner S., deren Aussagen vielleicht Aufschluss über die Motive des Schützen hätten geben können, behaupteten in ihren Vernehmungen, sie hätten gar keinen oder nur einen Schuss wahrnehmen können. Die Ermittler - sie haben den misslungen Zugriff vom LKA nachstellen lassen - gehen jedoch inzwischen davon aus, dass die beiden Beamten aus falsch verstandener Kameradschaft lügen.

      B. und S. müssen sich daher auch vor Gericht verantworten - wegen Strafvereitelung im Amt. http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,692343,00.html
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      schrieb am 04.05.10 09:27:13
      Beitrag Nr. 99 ()
      Deutschland ein Rechtsstaat ?

      Da lach ich ja wie ein Gummizwerg !!!
      Man braucht überhaupt nicht an den Raub der DM denken oder an die Geschenke für die Griechen, wobei es im eigenen Land an allem fehlt.

      Einfach mal folgenden Clip anschauen.
      Ein Prozeß von sage und schreibe 20 (in Worten: zwanzig) Jahren bei eindeutiger Rechtslage.
      Die leute sind krank und ruiniert.
      Rechtsstaat ? Lachhaft !!


      http://www.ardmediathek.de/ard/servlet/content/3517136?docum…
      Avatar
      schrieb am 04.05.10 21:09:09
      Beitrag Nr. 100 ()
      Manche fragen sich, warum Richter und Politiker so hirnverdreht und schizophren sind.

      Ist das richtig? Wieso sind die Politiker schizophren? Wer in der Politik der letzten 10 Jahre keine klare Linie erkennt, dem ist nicht mehr zu helfen.

      -Zerstören der Nationalstaaten durch Migration
      -Ständige Steigerug der Immigration
      -Islam als neue Staatsreligion etablieren
      -Widerstand der Bevölkerung eliminieren
      -Bestrafen von Notwehr
      -ein Klima der Angst erzeugen
      -systematische Verdummung der Bevölkerung
      -Gleichschaltung der Medien

      Das ist alles andere als “kopflos” oder “schizophren”. Das ist in höchstem Masse systematisch, und je mehr Zeit vergeht, desto mehr treten die eigentlichen Ziele unserer “Eliten” zum Vorschein.

      Man muss realistisch sagen, dass die anderen bereits weit gekommen sind. Unsere einzige Chance ist die Flucht in Gebiete, wo sie noch nicht so weit sind (Ostdeutschland) und dort dann an der endgültigen Auswanderung aus Europa arbeiten.

      Deutschland ist ein totes Pferd
      Avatar
      schrieb am 04.05.10 23:26:53
      Beitrag Nr. 101 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.456.142 von tuuzzi am 04.05.10 21:09:09Wir sind Anfang, nicht das Ende, Funke jetzt, doch Flamme bald,doch wer bringt des Schicksals Ende, gegen Lüge und GEwalt.!?!
      Avatar
      schrieb am 04.05.10 23:36:50
      Beitrag Nr. 102 ()
      Mit der Gesetzesinitiative des BERliner SEnats, Migranten zu bevorzugen, ist das Maß bald voll!
      Avatar
      schrieb am 26.05.10 18:41:37
      Beitrag Nr. 103 ()
      Vulkan: Verfahren eingestellt Beweise verloren, Ehre gewonnen (29.01.2010)
      Der Betrugs-Skandal um den Bremer Vulkan-Konzern wird nach 14 Jahren zu den Akten gelegt. Ex-Chef Hennemann ist damit rehabilitiert.

      Es ging um 854 Millionen Mark verschwundener Subventionen; um eine Werftenpleite, die vier Milliarden Mark Schulden hinterließ; um 15.000 verlorene Arbeitsplätze. Und Friedrich Hennemann war in dem Skandal, der Mitte der 90er Jahre für Schlagzeilen sorgte, die Schlüsselfigur. ...

      ... Hennemann hat nicht nur einen Prozess gewonnen, der mittlerweile 73-Jährige hat seine Ehre zurück: Weil das Unternehmen kurz nach den ersten Betrugsvorwürfen pleite ging, stand auch sein Traum vom maritimen Großkonzern vor Gericht. 1987 hatte die sozialdemokratische Bremer Landesregierung den gelernten Apotheker und langjährigen Senatsdirektor an die Konzernspitze gehievt.

      Hennemann schmiedete einen Verbund aus vier Werften an der Weser und einigen Maschinenbaufirmen im Hinterland. 1992 nahm er auch ostdeutsche Schiffbaubetriebe auf: Gegen das Versprechen, die maroden Werften in Wismar und Stralsund zu sanieren und 5200 Arbeitsplätze zu sichern, gab die Treuhand Subventionen von mehr als zwei Milliarden Mark dazu. Ein Teil dieser öffentlichen Gelder zirkulierte später im gesamten Konzern, floss also auch in die westdeutschen Tochterunternehmen. Genauer gesagt: Es versickerte dort.

      Zweieinhalb Wochen in Untersuchungshaft ... http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/vulkan-verfahren-einge…
      Avatar
      schrieb am 27.05.10 15:35:52
      Beitrag Nr. 104 ()
      Hamburger Hotelier erstickte an Abendessen
      Der Mitinhaber des berühmten Hamburger Hotels "Atlantic", Dieter Bock, soll in seiner Suite an einem Stück Fleisch erstickt sein. Über die näheren Todesumstände ist nichts bekannt, die Polizei schließt aber Fremdverschulden aus. ...

      ... Im Polizeibericht hieß es später dazu: Tod durch Aspiration (Ersticken). Für eine Obduktion hätten die Mediziner keinen Grund gesehen, hieß es. "Es lag definitiv kein Fremdverschulden vor", sagte Polizeisprecherin Ulrike Sweden SPIEGEL ONLINE. Das Hotel "Atlantic" wollte sich auf Anfrage von SPIEGEL ONLINE nicht zu dem Fall äußern.

      Der wendige Immobilienunternehmer und Kunstförderer Bock lebte zurückgezogen in Darmstadt und London. Unter den reichsten Deutschen landete er laut "Manager-Magazin" im Jahr 2009 auf Platz 153 von 300 - und galt mithin als "ärmerer Reicher" im Land. ... http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/0,1518,697111,00…

      Warum keine Obduktion? Ein Fleisch erstickt man doch nicht so leicht.
      Avatar
      schrieb am 27.05.10 18:30:11
      Beitrag Nr. 105 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.593.532 von HeWhoEnjoysGravity am 27.05.10 15:35:52Warum keine Obduktion? Ein Fleisch erstickt man doch nicht so leicht.

      Dummkopf.

      Es sind schon Leute an einer Gräte oder Kirsche erstickt.
      Avatar
      schrieb am 28.05.10 08:29:16
      Beitrag Nr. 106 ()
      Mordermittler folgen Handy-Spur
      Auf einem Parkplatz im niederrheinischen Kamp-Lintfort wurde ein Obdachloser getötet - vorher soll er die Täter mit dem Handy gefilmt haben. Die Ermittler haben einen furchtbaren Verdacht: Wurde der Mann mit einem Auto zu Tode gejagt?

      Hamburg - In der Nacht zum Pfingstsonntag, um 2.30 Uhr, fanden Passanten Klaus B.. Der Obdachlose lag auf dem Asphalt auf einem Parkplatz des Strandbades Pappelsee im niederrheinischen Kamp-Lintfort. Er war blutüberströmt, vor allem an den Beinen und am Kopf schwer verletzt. ...

      ... Klaus B. war den Bewohnern der Umgebung bekannt. In der gutbürgerlichen Wohngegend störte sich jedoch niemand an dem Obdachlosen. Klaus B. war nach Polizeiangaben weder alkoholkrank noch drogenabhängig, er randalierte nicht, sondern verhielt sich unauffällig, höflich, zurückhaltend.

      Nur einmal kam Klaus B. mit der Polizei in Kontakt: Im Dezember 2009 erstattete er Anzeige gegen einige Jugendliche, die ihn bedroht und angegriffen haben sollen. Doch das Verfahren wurde eingestellt, weil die Angreifer nicht ermittelt werden konnten. B. wohnte weiterhin in seinem fahrbaren Untersatz, ohne aufzufallen.

      Nun starb Klaus B. dort, wo er zuletzt gelebt hat: Auf dem Parkplatz des ehemaligen Baggersee-Geländes, ermordet von Unbekannten. ...

      ... Der oder die Täter könnten demnach ihr wehrloses Opfer mit dem Wagen über den Parkplatz gehetzt und es zudem mit Tritten und Schlägen malträtiert haben. Dass Klaus B. selbst den Corsa lenkte, schließen die Ermittler aus. ...

      ... "Es gibt mehrere denkbare Varianten, wie dieser obdachlose Mann ums Leben kam", sagte ein Polizeisprecher. "Dass er zu Tode gejagt wurde, gehört zu den grauenvollsten." ... http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,697145,00.html

      Das ist mal ein lobenswertes Beispiel, ich wünsche den Ermittlern viel Erfolg.

      Allerdings will ich auch nicht mit allgemeiner Kritik sparen: hier gibt es viele Hinweise und ein äußerst verdächtigen Todesfall mit vielen Spuren. Was, wenn jemand z.B. "nur" ertränkt wird? Wird da auch ermittelt oder wird das als Selbstmord oder Unfall abgetan?
      Avatar
      schrieb am 28.05.10 08:36:52
      Beitrag Nr. 107 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.597.411 von HeWhoEnjoysGravity am 28.05.10 08:29:16Allerdings will ich auch nicht mit allgemeiner Kritik sparen: hier gibt es viele Hinweise und ein äußerst verdächtigen Todesfall mit vielen Spuren. Was, wenn jemand z.B. "nur" ertränkt wird? Wird da auch ermittelt oder wird das als Selbstmord oder Unfall abgetan?

      Dummkopf

      Es ist erschreckend, wie sehr sich Leute aufregen, oder dumme Fragen stellen, nur weil sie einfach von der Welt keine Ahnung haben. Das passiert wohl, wenn man dn ganzen Tag in einer virtuellen Welt lebt.

      Schau doch mal bei Wikipedia (ist ja sowieso für jede Lebensweise dein Nachhilfebucht) nach, vielleicht findest du ja was.
      Avatar
      schrieb am 28.05.10 08:51:01
      Beitrag Nr. 108 ()
      Knastausbrecher Heckhoff legt Geständnis ab
      Jetzt hat auch Michael Heckhoff gestanden: "Die Anklage ist im Wesentlichen richtig", sagte der Schwerverbrecher, der zusammen mit Peter Paul Michalski aus dem Aachener Gefängnis geflohen war und mehrere Geiseln genommen hatte. ...

      ... Ein Vollzugsbeamter habe ihm in Aachen illegal seine Personalakte verschafft. Derselbe Mann sei mit eingeschaltetem Handy in eine Besprechung gegangen, so dass Heckhoff mithören konnte, was über ihn gesagt wurde. Der "grüne Kollege" habe das gemacht, "weil das ein Beamter war, dem ich Geschäfte vermittelt habe. Der unzufrieden mit seinem Chef war und der frustriert war." ... http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,697215,00.html
      Avatar
      schrieb am 28.05.10 09:01:24
      Beitrag Nr. 109 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.597.517 von HeWhoEnjoysGravity am 28.05.10 08:51:01Na, da siehst du mal. Klappt doch in Deutschland.

      Sicher ist es nicht gut, dass ein Beamter sich bestechen ließ, aber das wäre auch in einem totalitären Staat nicht ganz zu vermeiden. In China und Iran, immerhin gehören die zu dienen Lieblingsstaatssystemen, wird mit Sicherheit mehr bestochen, als bei uns.
      Avatar
      schrieb am 06.06.10 07:30:12
      Beitrag Nr. 110 ()
      Missgebildeter attackiert Bayer Schering
      Klage gegen Bayer Schering: Ein Mann sieht sich durch ein Medikament des Pharmaunternehmens schwer geschädigt. Seine Mutter und andere Frauen hatten damit ihre Schwangerschaften getestet - rund tausend Babys kamen mit Missbildungen zur Welt. Die Firma weist die Vorwürfe zurück.

      Hamburg - Ein Lehrer aus Bayern hat das Pharmaunternehmen Bayer Schering Pharma AG verklagt, weil er sich durch das Medikament Duogynon schwer geschädigt sieht. Es ist ein Pilotverfahren, dem sich weitere potentielle Opfer anschließen werden. Gemeinsam wollen sie eines der möglicherweise größten Pharmaunglücke der Nachkriegszeit aufklären und Schadensersatz erhalten.

      In den siebziger Jahren hatten Frauen das Hormonpräparat Duogynon verschrieben bekommen, um damit zu testen, ob sie schwanger sind. Rund tausend Frauen brachten in der Folgezeit Kinder mit Wasserkopf, offenem Bauch, offenem Rücken oder Missbildungen der inneren Organe zur Welt.

      Einige Fachleute sahen die Behinderungen im Zusammenhang mit der Einnahme von Duogynon, sie stellten die Fälle auf eine Stufe mit der Contergan-Tragödie. Ein Ermittlungsverfahren gegen den Hersteller Schering wurde indes 1980 eingestellt, auch Zivilprozesse der Eltern scheiterten. Danach gerieten die Duogynon-Fälle weitgehend in Vergessenheit. ... http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,698963,00.h…

      Fehlbildungsfördernde Medikamente http://de.wikipedia.org/wiki/Fehlbildung#Fehlbildungsf.C3.B6…
      Avatar
      schrieb am 08.06.10 07:34:47
      Beitrag Nr. 111 ()
      Was gehört eigentlich alles zu einem Rechtsstaat? Was macht einen Rechtsstaat aus?

      Da kann man Bücher schreiben aber kurz gesagt geht es wohl darum, dass es gute Gesetze zum Wohle der Gemeinschaft gibt, die möglichst gerecht angewendet werden. Wie man zu guten Gesetzen kommt ist egal, Hauptsache sie sind gut. Die aktuelle Staatsstruktur von Deutschland ist schon ziemlich gut (das Problem ist nur, dass es auch schlechte Menschen in Machtpositionen gibt) aber sicher auch noch verbesserbar.

      Gerechtigkeit erfordert es, dass der Staat aktiv nach Gesetzesverstößen sucht. Wenn man nur darauf wartet, dass ein Verbrechen von alleine bekannt wird, dann geschieht noch zu viel Unrecht.

      Ein weiteres wichtiges Element zur Durchsetzung von Gerechtigkeit ist die Wahrheitssuche, die Aufdeckung der Wahrheit.

      Ein guter Anwalt ist für Wahrheit und für Gerechtigkeit, d.h. er will dafür sorgen, dass seinem Mandanten nicht Unrecht geschieht.

      Wie viele private Anwälte gibt es wohl, die für Geld wissentlich für Ungerechtigkeit sorgen, indem sie einem Straftäter helfen (z.B. mit Lügen und einer Störung der gerichtlichen Wahrheitsfindung)? Ist ein schlechter Anwalt im Sinne des Rechtsstaates? Nein.

      Alles, was massives Unrecht in Deutschland noch verhindert, sind ausreichend viele gute und an Wahrheit und Gerechtigkeit interessierte Menschen aber je mehr schlechte (ungerechte) Menschen es in Machtpositionen gibt, desto gefährdeter sind Wahrheit und Gerechtigkeit, desto gefährdeter ist der deutsche Rechtsstaat.

      Die Wahrheit ist nicht immer leicht zu finden. Gerade wenn es auch starke negative Kräfte gibt, kann die Öffentlichkeit helfen. Lug & Trug existiert im Verborgenen. Die Bösen wollen mittels Korruption und einigen bösen Helfern Unrecht als Recht verkaufen und eine informierte Öffentlichkeit stört die Bösen dabei. Das ist logisch, denn je mehr jeder erfahren kann, desto eher kann er sich selbst Gedanken machen, was wohl Recht und was Unrecht ist und desto schwieriger ist es für die Bösen, Unrecht zu bewirken.

      Die Unschuldsvermutung ist schön und gut aber Wahrheit, Gerechtigkeit und (ehrliche) Meinungsfreiheit sind höhere Werte ("ehrlich" im Gegensatz zu Verleumdung). Die Unschuldsvermutung besagt, dass kein Unschuldiger als schuldig gelten sollte aber nicht, dass ein Schuldiger als unschuldig hingestellt werden muss. Bevor es ein offizielles und rechtmäßiges Gerichtsurteil gibt, muss jeder das Recht haben, mit dem Ziel der Wahrheitsfindung über Schuld und Unschuld diskutieren zu können.

      Nicht nur für hochbegabte Genies (die überdurchschnittlich oft Recht haben) gilt die Meinungsfreiheit, sondern auch für Minderbegabte, Geistesgestörte und Böse. Es ist zwar relativ unwahrscheinlich, dass jemand in bester ehrlicher Absicht einen Unschuldigen fortgesetzt schwerwiegend belastet aber möglich - auch das muss man im Gesamtinteresse hinnehmen, denn dergleichen ist nicht völlig zu verhindern. Für schwere Fälle gibt es ja § 187 Verleumdung (http://bundesrecht.juris.de/stgb/__187.html, http://de.wikipedia.org/wiki/Verleumdung), so dass Streitfälle vor Gericht geklärt werden können.

      Verleumdung wird auch dadurch begrenzt, dass jemand einen anderen nicht besonders schwerer Straftaten beschuldigen kann, ohne sich duch Nichtanzeige selbst strafbar zu machen, siehe § 138 Nichtanzeige geplanter Straftaten (http://bundesrecht.juris.de/stgb/__138.html, http://de.wikipedia.org/wiki/Nichtanzeige_geplanter_Straftat…). Jemand kann also nicht (ggf. heimlich) einen anderen schwerer Straftaten beschuldigen, ohne sich selbst strafbar oder wenigstens höchst verdächtig zu machen (nämlich dann, wenn er nicht die Behörden informiert). Was übrigens auch nur dem gesunden Menschenverstand entspricht, denn was hat man wohl von denen zu halten, die jemanden schwerer Straftaten beschuldigen aber diese nicht zur Anzeige bringen? Tja, nix gutes jedenfalls.

      Jetzt gibt es aber ein Problem: einen Verdacht hat man schnell aber Beweise hat man deswegen noch lange nicht. Man erinnere sich noch mal daran: Gerechtigkeit erfordert es, dass der Staat aktiv nach Gesetzesverstößen sucht. Das bedeutet, dass der Staat jedem Verdacht gründlich nachgehen muss und erst bei einem mehrfach falschen Verdacht kann er anfangen, einen Bürger zu ignorieren, wobei aber hierzu eine öffentliche und rechtmäßige Feststellung dieses Umstandes erforderlich ist. Jemand muss also zur Polizei gehen dürfen und sagen: "Jungs, macht mal bei XYZ eine Hausdurchsuchung, ich habe den Verdacht auf schwere Straftaten" und die Polizei muss sich dann über die Staatsanwaltschaft eine richterliche Genehmigung zur Hausdurchsuchung besorgen und darf nicht sagen "was, der? och nö, keine Lust". Dass dergleichen nicht zur Mode wird, dafür sorgt schon der Rechtsstaat (der nämlich dringende Fälle zuerst behandeln muss und somit offensichtliche Wirrköpfe hintenanstellen darf) und die Tatsache, dass ein Bürger i.a. nicht als Gesellschaftsschädling gelten möchte (sich also schon Mühe gibt, nur Verbrecher anzuzeigen, denn das ist ja eine gute und achtenswerte Tat). (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 08.06.10 08:03:16
      Beitrag Nr. 112 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.645.787 von HeWhoEnjoysGravity am 08.06.10 07:34:47Die Unschuldsvermutung besagt, dass kein Unschuldiger als schuldig gelten sollte aber nicht, dass ein Schuldiger als unschuldig hingestellt werden muss. Bevor es ein offizielles und rechtmäßiges Gerichtsurteil gibt, muss jeder das Recht haben, mit dem Ziel der Wahrheitsfindung über Schuld und Unschuld diskutieren zu können.

      Du bist es hier im Forum, der mehrmals Leute, die deinen idealen Staat, deine politische Auffassung öffentlich Verbrecher beschimpf hast, und verlangt hast, die Leute so lange Verbrecher nennen zu dürfen, bis sie das Gegenteil beweisen.

      Das ist keine Diskssion, das ist Verleumdung.

      Jede öffentliche Diskussion, jeder öffentliche Behautung, jemand sei ein Verbrecher, kann dessen Ruf, dessen ganzes Leben ruinieren. Wie hieß noch einmal der Fernsehmoderator, den man öffentlich wegen angeblcher Vergewaltigung, auch hier im Forum zerrissen hat, und bei dem sich dann herausstellte, er war unschuldig? Türck oder so ähnlich.

      Es ist dsa Gericht, dass festzustellen hat, ob jemand schuldig ist oder nicht. Solange nicht klar ist, dass er unschuldig ist, hat die Öffentlichkeit nicht das Recht ein Urteil über ihn zu fällen. Selbst ein Diskussion ist, wegen Rufmord zu unterlassen. Niemand, außer die zu untersuchenden Behörden haben eine ausreichende Einsicht über die Sachlage, um sie beurteilen zu können.

      Wie kann jemand, der anderen vorwirft ihn schlecht machen zu wollen,, selbst wenn diese nur seine Behauptungen auf den Punkt bringen, sich das Recht herausnehmen, diese als Verbrecher, unteschwellig als Trunkenbolde und als bezahlte korrupte böse Menschen zu bezeichnen, und solche Anschuldigungen auch noch für rechtens wünschenweert erklären zu wollen.

      Was würdest du machen, wenn eine Frau in Braunschweig, nur weil sie deine rechthaberische und frauenfeindliche Art, zum kotzen findst, dich einfach mal wegen Vergewaltigug anzeigt. Würdest du das toll finden, wenn halb Deutschland wie es bei Türck (ode wie er noch hieß) war, dich esteinmal öffentlich in den Dreck zieht?

      Na ja, du bist vielleicht eine Ausnahme, du ziehst dich ja hier selbst gerne in den Dreck, und gibst Peilchkeiten aus deinem Privatleben von dir, hier bei WO, preis.
      Avatar
      schrieb am 08.06.10 08:28:52
      Beitrag Nr. 113 ()
      Ich bin dafür, dass Beitrag http://www.wallstreet-online.de/community/posting-drucken.ph… stehen bleiben soll, der ist nämlich ganz lehrreich. Ich überlasse es dem Leser zu beurteilen, inwieweit in Beitrag Nr. 39.645.874 nicht durch ein Gerichtsurteil gestützte Behauptungen gegen mich aufgestellt werden (ich wurde noch nie von einem Gericht verurteilt).

      Ich erinnere da auch noch mal an folgende zwei Beiträge von 23552:
      http://www.wallstreet-online.de/community/posting-drucken.ph… (Thread: Hinweise und Verbesserungsvorschläge)
      http://www.wallstreet-online.de/community/posting-drucken.ph… (Thread: Wann bricht dieses Lügen-Finanz-System zusammen?????)
      Avatar
      schrieb am 08.06.10 09:16:21
      Beitrag Nr. 114 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.645.998 von HeWhoEnjoysGravity am 08.06.10 08:28:52Ich bin dafür, dass Beitrag http://www.wallstreet-online.de/community/posting-drucken.ph… stehen bleiben soll, der ist nämlich ganz lehrreich. Ich überlasse es dem Leser zu beurteilen, inwieweit in Beitrag Nr. 39.645.874 nicht durch ein Gerichtsurteil gestützte Behauptungen gegen mich aufgestellt werden (ich wurde noch nie von einem Gericht verurteilt).

      Man hat dich auch wegen der Vorwürfe nicht vor Gericht angegzeigt, sondern nur bei den Verantwortlichen bei WO. Darum wurdest du ja auch schon zweimal gesperrt.

      Im übrigen ist es kein großer Aufwand, wenn jemand die entsprechendn Beiträge lesen will, ihm diese Beitragsnummern per Bordmail mitzuteilen, so dass er nachlesen kann.

      Die Beiträge, worfür HeWhoEnjoyGravity dieses Jahr im April gesperrt wurde, in denen er hier nicht nur einen User, der seine politische Ansicht nicht teilt, als Verbrecher beschimpft hat, und HeWho... sogar noch darauf bestand, dasss er den User so lange als Verbrecher beschuldigen darf, bis der User das Gegenteil beweisen kann, wurden zwar gelöscht, haber von mir gespeichert. Somit kann ich, wenn jemand die Beiträge einsehen will, diese als Bordmail versenden.

      Im übrigen hat HeWho... hier gerade einen meiner Vorwürfe bestätigt, auch wenn er es selbst nicht merkt.

      Während er der Auffassung ist, dass man grundsätzlich öffentlich über Leute dieskutieren darf, die als Verbrecher vedächtigt sind, kritisiert er, auch wenn er gnädiger Weise erlaubt, dass mein Beitrag stehen bleiben darf, meine Beschuldigung gegen ihn, da er doch noch nie von einem Gericht verurteilt wurde.


      Ich erinnere da auch noch mal an folgende zwei Beiträge von 23552:
      http://www.wallstreet-online.de/community/posting-drucken.ph… (Thread 1144490)
      http://www.wallstreet-online.de/community/posting-drucken.ph… (Thread 1143153)


      Nun denn, in dem von HeWho genannten ersten Beitrag von mir, habe ich auf eine Lüge von ihm im Posting 1110 hingewiesen (die Nummer steht da, und somit kann der Beitrag nachgelesen werden, und die Lüge von HeWho erkannt werden. Der Rest ist nur eine logische Schlussfolgerung. HeWho bezeichnet die Leute als "schlechte Menschen" die Lügen. Da er selbst lügt, muss er also, nach seinen eigenen Kriterien, ein schlechter Mensch sein.


      Was den zweiten Hinweis von HeWho betrifft, weise ich ihm, nachdem er unser demokratisches System angezweifelt hat darauf hin, dass er selbst eine Par5tei gründen kann.

      De weiteren behauptet er ja, dass wohl nur Staatsfeinde bei uns wirklich macht haben. Er sieht hinter jeder Ecke einen Verbrecher versteckt. Solche Wahnvorstellungen nennt nam nun allgemein Paranoia.

      HeWho hat mehr als einmal klar gemacht, dass er unser demokratisches System verachtet, auf besonderen Wunshc gebe ich per Bordmail jeden Interessiereten die entsprechenden Beitragsnummern zum nachlesen mit. Somit hat er sich eindeutig als Staatsfeind dieses Staates, der sich immerhin auf die Grundlagen des Grundgesetzes stützt, geoutet.

      Nur mal ein Beispielt. In Positng # 52 aus dem Thread in dem der den Ausverkauf Deutschland verhindern will, hat er das Massake auf den Platz des himmlischen Friedens in Peking 1989 als ein "verständliche Überreaktion des Staates bezeichnet "verständliche". Bei dieser Einstellung wäre Deutschland (west) Ende der 60er in ein Blutbad untergegangen, und mit diese Einstellung ist die brutale Niederwerfung des Aufstandes in der DDR am 17. Juni 1953 und der Aufstand in Ungarn und in Prag auch eine "veständliche Überreaktion des Saates"
      Avatar
      schrieb am 08.06.10 10:24:12
      Beitrag Nr. 115 ()
      Ich bin dafür, dass Beitrag http://www.wallstreet-online.de/community/posting-drucken.ph… stehen bleiben soll, der ist nämlich ganz lehrreich. Ich wünsche mir allerdings, dass der gelöschte Beitrag, der zu meiner ersten Sperrung geführt hatte, hier dargestellt werden kann, damit sich jeder ein Urteil bilden kann (die Entscheidung seitens der WO-Mitarbeiter dazu steht noch aus).

      Bis dahin können die Leser schon mal über das erwähnte Posting #52 meditieren:
      http://www.wallstreet-online.de/community/posting-drucken.ph… (Thread: Stoppt den Ausverkauf Deutschlands!)

      PS: ich fände es prima, wenn sich Journalisten rechtzeitig diese angeblichen Beweise über Bordmail holen würden.
      Avatar
      schrieb am 08.06.10 10:26:41
      Beitrag Nr. 116 ()
      Ein sehr wichtiger Punkt ist Wahrheit und eine ehrlich gute Absicht.

      Darf man es einem Menschen verbieten, den Antichristen "Antichrist" zu nennen? Sicher nicht.

      Kleines Problem: wie kann man sicher sein, ob jemand der Antichrist ist? Zwar kann man versuchen, einen mutmaßlichen Antichristen oder einen mutmaßlichen Messias (zwei verschiedene Personen) mittels wissenschaftlicher Methoden zu erkennen aber zuvor braucht es einen Verdacht, einen Hinweis.

      Was, wenn der Antichrist zum Präsident gewählt werden soll oder gar schon gewählt wurde?
      (das wird meiner Meinung nach beides nicht in Deutschland passieren)

      Auch dann muss jemand sagen dürfen: "ey, Leute, kann der Typ nicht der Antichrist sein? Ich fordere eine gründliche Untersuchung". Nun wird wegen einer (möglicherweise irren) Einzelmeinung nicht ein Präsident von einem wissenschaftlichen Untersuchungsteam gescannt, also ist es notwendig, dass sich schon im Vorfeld mehrere Menschen eine Meinung bilden (darüber diskutieren, ob jemand vielleicht der Antichrist ist) und z.B. eine Petition einreichen. Die Meinungsfreiheit gestattet es also auch u.U. zu sagen "ich bin der Meinung, dass XYZ der Antichrist ist". Natürlich könnte jemand auch eine Klage vor Gericht einreichen aber er hat ja keine Beweise (wie sollte er die auch haben?) und somit wird eine solche Klage vermutlich abgewiesen werden.

      Nun ist der Vorwurf, dass jemand ein Antichrist ist, keine leichte Anschuldigung aber was will man machen? Wenn der Beschuldigte wirklich der Antichrist ist, dann droht höchste Gefahr und nur ein Unrechtsregime wird den echten Antichristen durch die Verfolgung von Kritikern schützen - also muss ein Rechtsstaat auch solch eine Anschuldigung erstmal zulassen.

      Wo aber ist in diesem Beispiel der Unterschied zur Verleumdung? Ganz einfach: der Ankläger muss ehrlich und nach bestem Wissen und Gewissen der Meinung sein, dass der Beschuldigte der Antichrist sein könnte. Dazu gehört aber auch das Bestreben, nach Aufklärung und Aufdeckung der Wahrheit, d.h. man darf nicht einfach etwas propagieren à la "XYZ ist der Antichrist", sondern man muss wissenschaftliche Untersuchungen und öffentliche Aufklärung fordern.

      Nun wird (ganz zu Recht) nicht sofort die Behauptung "X ist Jesus" oder "Y ist der Antichrist" ernst genommen und zur Bildung eines wissenschaftlichen Gremiums und zu einem Gerichtsverfahren führen, also muss man vorher (z.B. auch im Internet) Hinweise zusammentragen und über den Sachverhalt diskutieren dürfen. Wenn sich der Verdacht erhärtet, wenn jemand zunehmend als Antichrist oder Jesus angesehen wird, dann muss es auch objektive Untersuchungen zur Aufdeckung der Wahrheit geben.

      Wenn es sich beim Beschuldigten um den Bundespräsident handeln würde, dann muss man natürlich schon sachlicher und vorsichtiger argumentieren. Allgemein hat der Beschuldigte die Möglichkeit, gegen eine solche Anschuldigung gerichtlich vorzugehen - was in einigen Fällen ratsam ist aber in anderen nicht. Es gibt Gründe, auch bei einer falschen Anschuldigung auf eine Klage zu verzichten, z.B. weil die Anschuldigung offensichtlich schwachsinnig ist oder weil zu viele ein Interesse an der Anschuldigung haben und ein schneller (zu vorzeitiger) Freispruch mangels Beweise gar nicht alle überzeugen kann.

      So, das war jetzt ein eher extremes Beispiel aber eines, das man auch auf das alltägliche Leben übertragen kann (muss ja nicht gleich der Antichrist sein, kann ja auch ein gemeiner Verbrecher sein). Wie schon in http://www.wallstreet-online.de/community/posting-drucken.ph… begründet, sollte ein Rechtsstaat einem Verdacht nachgehen, sofern dies im Interesse eines guten Staates und der Allgemeinheit erforderlich ist.

      Was aber heißt das für WO? Darf WO wilde Anschuldigungen zulassen? Ja und Nein. Man muss im Einzelfall abwägen. Weil die Anonymität leichtsinnig machen kann, sollte es allerdings ein Forum für besonders kritische Diskussionen geben, wo zwar jeder (Erwachsene) mitlesen darf aber nur diejenigen schreiben dürfen, die auch ihren wirklichen Namen und Adresse angeben - damit können anonyme Anschuldigungen wirkungsvoll verhindert werden, denn wer nicht in ehrlich guter Absicht handelt, steht öffentlich als potentieller Verleumder da und das dürfte schon einige ausbremsen. (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 08.06.10 18:33:03
      Beitrag Nr. 117 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.646.868 von HeWhoEnjoysGravity am 08.06.10 10:24:12Na klar hat das Pwoting stehen zu bleiben. Immerhin steht dort die Wahrheit drin. Und du billigst militärischer Gewalt gegen das eigene Volk, wenn der Staat er für richtig hält.
      Avatar
      schrieb am 10.06.10 08:57:48
      Beitrag Nr. 118 ()
      Mann ersticht im Hafturlaub seine Ehefrau
      Die Tage in Freiheit nahmen ein dramatisches Ende: Ein 50-Jähriger hat während eines Hafturlaubs seine Ehefrau auf offener Straße erstochen. Die Rettungskräfte kamen schnell, konnten aber nur noch den Tod des Opfers feststellen. ...

      ... Im Mai 2009 war der Täter vom Landgericht Detmold wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt worden, die er seit Januar im offenen Strafvollzug verbüßte.

      Auf Antrag seines Verteidigers war dem Häftling vom 2. Juni bis zum 5. Juli eine Strafunterbrechung gewährt worden. Der Leiter der JVA soll dies unterstützt haben, weil der Mann von früheren Ausgängen sowie nach zwei Hafturlauben zuverlässig zurückgekehrt war. http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,699785,00.html

      Leider steht hier nichts über die Tat, die zur Haftstrafe führte aber 3,5 Jahre wegen gefährlicher Körperverletzung kriegt man heute wohl nicht so leicht - wie also konnte es dann zu den Ausgängen und Hafturlauben innerhalb des ca. ersten Haftjahres kommen?
      Avatar
      schrieb am 11.06.10 07:14:42
      Beitrag Nr. 119 ()
      Karlsruhe erschwert Durchsuchung von Demonstranten
      Das Bundesverfassungsgericht hat die Versammlungsfreiheit gestärkt. Künftig dürfen Demonstranten nur noch durchsucht werden, wenn ein konkreter Verdacht gegen sie vorliegt. Die Polizei fühlt sich alleine gelassen. ...

      ... Rechte und linke Gewalt nähmen stark zu. Hinzu komme, dass immer häufiger gezielt Polizisten angegriffen würden. Die Polizei gerate oft zwischen die Fronten, deshalb seien Durchsuchungen bei Demos für die Beamten ein sehr wichtiges Mittel. ... http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,700033,00.h…

      Vielleicht sollte man sich endlich mal klarmachen, was "konkreter Verdacht" bedeutet.

      Konkreter Verdacht heißt, dass jemand (im Unterschied zu einem Unverdächtigen) verdächtigt wird, Straftaten begangen zu haben oder mit (im Vergleich zum Durchschnitt) erhöhter Wahrscheinlichkeit Straftaten begehen könnte. Mit ganz großer Sicherheit reicht dazu eine feindseelige Haltung gegenüber Staatsbeamten aus. Eine feindseelige Haltung kann sich bekanntlich auch nonverbal ausdrücken. Daraus folgt, dass befugte Staatsbeamte jederzeit eine ordentliche Untersuchung zur Aufdeckung der Wahrheit und Feststellung von Tatsachen durchführen können, wenn sie jemanden für verdächtig halten.

      Wenn jemand zu Unrecht verdächtigt wurde (das kann ja auch mal passieren), dann hat sich die Sache ja schnell geklärt (keine verdächtigen Gegenstände dabei und staatsfreundliches Verhalten - das dauert doch keine 3 Minuten bis das geklärt ist). Das einzige noch bestehende Problem sind einige schlechte Beamte und gegen die hilft ein Nummernschild auf der Uniform und reichlich filmende Polizeibeamte (es muss sich nur mal die Einstellung durchsetzen, dass das Gute und ein guter Staat über falsch verstandener Kameradschaft mit Bösen steht).

      Ganz selbstverständlich darf nicht schon ein Beweis für eine ordentliche staatliche Untersuchung erforderlich sein, denn die Untersuchung soll den Beweis ja erst erbringen. Man stelle sich mal vor, ein Polizist befürchtet, dass ein Demonstrant eine Waffe trägt - vielleicht hat er sich geirrt, vielleicht nicht, er ist sich noch unsicher - was soll der Polizist tun? Soll er warten bis der Demonstrant die Waffe benutzt? Nein. Der Polizist soll den Demonstranten (sofern nichts wichtigeres anliegt) kurz untersuchen. Derzeit kann es da zu Ärger kommen ... also kommen zu einer Untersuchung mehrere Beamte und zwar am besten auch mit Videokamera dazu.

      Bundestagsabgeordnete und Diplomaten haben mehr Rechte aber ganz bestimmt kein einfacher Demonstrant.

      Die Versammlungsfreiheit wird durch ordentliche staatliche Untersuchungen gestärkt, weil gute Demonstranten so vor subversiven Elementen geschützt werden.

      Um es noch mal so zu sagen: man betrachte dieses Urteil als großes Geschenk, denn es führt dazu (soll dazu führen), dass "konkreter Verdacht" nicht mehr als "gerichtsfeste Beweislage" interpretiert wird. (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 12.06.10 07:58:01
      Beitrag Nr. 120 ()
      #118 (39.666.757) Vielleicht noch ein Beispiel: wenn ein paar Hundert Mütter mit ihren Kindern friedlich für den Bau einer neuen Kita demonstrieren, dann wird die Polizei vielleicht keinen einzigen konkreten Verdacht haben und niemanden durchsuchen. Wenn allerdings eine Gruppe mutmaßlich rechtsradikaler Neonazis aufmarschiert oder kreativ vermummte Autonome gegen den Staat demonstrieren, dann kann es sein, dass die Polizei gegen jeden einzelnen Demonstranten einen konkreten Verdacht hegt und diesen durchsucht. Man kann also nicht sagen, dass die Polizei nur max. 10% der Teilnehmer durchsuchen darf - die Polizei muss jeden durchsuchen dürfen, gegen den sie einen konkreten Verdacht hegt.

      Selbstverständlich kann ein konkreter Verdacht auch zur Aufnahme der Personalien führen, nämlich um überprüfen zu können, ob gegen den Verdächtigen schon etwas vorliegt und wer seinen Perso "vergessen" hat, der wird eben erkennungsdienstlich behandelt (http://de.wikipedia.org/wiki/Erkennungsdienstliche_Behandlun…). Die Polizei darf also u.U. alle Teilnehmer einer radikaleren Demonstration registrieren. Ist das ein Problem? Aber nein. Verurteilt wird nur nach geltenden Gesetzen, d.h. wer nicht gegen Gesetze evrstoßen hat, dem passiert diesbezüglich auch nichts weiter.

      Die Polizei muss die Gesetze durchsetzen dürfen und dazu gehört es auch, Gesetzesbrecher aufzuspüren und vor Gericht zu stellen. Es ist nicht im Sinne eines guten Rechtsstaates, wenn Verbrecher so lange unbehelligt bleiben, bis sie im Drogenrausch oder Wahn endlich mal einen Fehler begehen und auffällig werden. In einem guten Rechtsstaat muss aktiv nach Verbrechern gesucht werden, um sie dann vor Gericht zu stellen. (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 12.06.10 13:39:18
      Beitrag Nr. 121 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.672.772 von HeWhoEnjoysGravity am 12.06.10 07:58:01"In einem guten Rechtsstaat muss aktiv nach Verbrechern gesucht werden, um sie dann vor Gericht zu stellen."

      Da die meisten Verbrecher einen festen Wohnsitz haben, könnte man, wenn man alle finden will, doch sämtliche Wohnungen durchsuchen (wir fangen am besten mit deiner an). Der Vorteil: es geht kaum einer durch die Lappen.
      Das Verdachtsmoment liegt auch fast immer vor. Wer seine Wohnung abschließt, hat was zu verbergen.
      Avatar
      schrieb am 12.06.10 14:07:38
      Beitrag Nr. 122 ()
      Bei Hausdurchsuchungen macht es keinen Sinn, z.B. alphabetisch vorzugehen - man muss vielmehr Verdachtsfälle aufspüren.

      Ich denke, man sollte erstmal mittels DPI (http://en.wikipedia.org/wiki/Deep_packet_inspection) herausfinden, welches die vielversprechenden Kandidaten für eine Hausdurchsuchung sind. Einfach mal gucken, wer Tor (http://de.wikipedia.org/wiki/Tor_(Netzwerk)) nutzt und wer Kinderpornos konsumiert. Die Überwachung aller Banktransaktionen kann auch wichtige Informationen liefern, denn die Mafia und Drogenhändler tragen ja nicht nur Geldkoffer durch die Gegend. So kann man etliche vielversprechende Kandidaten für eine Hausdurchsuchung finden. Ist ganz einfach, man muss nur wollen.

      Das schöne daran: so mancher Verbrecher führt zu weiteren Verbrechern ... bis die ganze Mafia im Knast oder geflohen ist.

      PS: selbstverständlich bin ich bereit mit gutem Beispiel voranzugehen: ich habe nichts gegen eine ordentliche staatliche Hausdurchsuchung bei mir.
      Avatar
      schrieb am 12.06.10 14:58:55
      Beitrag Nr. 123 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.673.462 von HeWhoEnjoysGravity am 12.06.10 14:07:38"selbstverständlich bin ich bereit mit gutem Beispiel voranzugehen: ich habe nichts gegen eine ordentliche staatliche Hausdurchsuchung bei mir."

      Das freut uns, daß sie so viel Vertrauen in notwendige staatliche Maßnahmen zur Aufdeckung der Wahrheit haben.
      Wir können ihnen mitteilen, daß die Durchsuchung Ihrer Wohnung nicht mehr erforderlich, weil bereits erfolgt, ist. Daß Sie dies offensichtlich nicht bemerkt haben, ist einerseits dadurch erklärbar, daß Durchsuchungen grundsätzlich in Abwesenheit des Wohnungsinhabers durchgeführt werden und andererseits unsere Mitarbeiter angewiesen sind, die Beeinträchtigung für die betroffenen Bürger so gering wie möglich zu halten.
      Bitte haben Sie Verständnis dafür, daß Auskünfte über die Ergebnisse der Durchsuchung weitere Maßnahmen erschweren könnten (z. B. durch Flucht des Betreffenden), und aus diesem Grund nicht gegeben werden können.

      Mit freundlichen Grüßen
      Ihr St. A. z. A. d. W.
      Avatar
      schrieb am 12.06.10 15:30:42
      Beitrag Nr. 124 ()
      Es freut mich sehr, dass anscheinend die Akzeptanz von ordentlichen Hausdurchsuchungen (also durch befugte deutsche Staatsbeamte) wächst.

      Übrigens kann man Telekommunikationsdaten automatisch scannen, ohne dass ein Mensch den Dateninhalt kennen muss. Der Computer wirft einfach nur eine hübsch nach Wahrscheinlichkeit sortierte Adressliste raus, wo sich Hausdurchsuchungen lohnen können (=> konkreter Verdacht). Selbstverständlich sollte der Computer noch vor möglichem Waffengebrauch warnen und in etwa das Untersuchungsziel (z.B. staatsfeindliche Aktivitäten, Steuerbetrug, Kinderpornokonsum, illegaler Waffenbesitz, Verdacht auf Freiheitsberaubung, Mißbrauch oder Mord, usw.) angeben. Ist natürlich schon schlau, dass in besonders schweren Fällen sich die Ermittler vorher ein Bild machen, d.h. ob sie mit schwerem Gerät anrücken müssen (Mafia-Räuberhöle gefunden) oder nur ein drogensüchtiger Kinderpornofreak (trotzdem Obacht: es gibt viele Schußwaffen in Deutschland) festzunehmen ist.
      Avatar
      schrieb am 13.06.10 06:59:49
      Beitrag Nr. 125 ()
      Polizisten bei Großdemo schwer verletzt
      Zehntausende Menschen haben gegen das schwarz-gelbe Sparpaket demonstriert. In Berlin wurden Polizisten mit Böllern, Flaschen und Steinen beworfen - und zwei von ihnen schwer verletzt, als ein Wurfgeschoss explodierte. Sie mussten im Krankenhaus operiert werden. ...

      ... Was genau geworfen wurde und dann explodierte, werde noch ermittelt, sagte der Sprecher. Bei einem Wurfgeschoss müsse es sich um mehr als normale Pyrotechnik gehandelt haben, erfuhr die Nachrichtenagentur dpa. ... http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,700378,00.html

      Man kann vermuten, dass ein Attentäter versucht, vor einem Terroranschlag nicht aufzufallen.

      Daraus folgt, dass die Polizei ganz einfach das Recht haben muss, jeden Verdächtigen zu durchsuchen. "Konkreter Verdacht" ist eher so zu interpretieren, dass die Polizei nicht verpflichtet ist, jeden (auch ohne konkreten Verdacht) zu untersuchen. Dabei kann der Polizei zwar auch mal ein Attentäter durch die Lappen gehen aber ich denke trotzdem, dass es nicht zweckmäßig ist, jeden Demonstranten oder Passanten bei einer Demo pflichtmäßig zu kontrollieren. (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 13.06.10 12:22:43
      Beitrag Nr. 126 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.674.293 von HeWhoEnjoysGravity am 13.06.10 06:59:49"dass die Polizei ganz einfach das Recht haben muss, jeden Verdächtigen zu durchsuchen"

      Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil klargestellt, daß zu unterscheiden ist zwischen einem einfachen oder allgemeinen Verdacht (der nicht zur Durchsuchung berechtigt) und einem konkreten Verdacht. Für einen konkreten Verdacht sind konkrete und nachvollziehbare tatsächliche (und nicht nur vermutete) Anhaltspunkte erforderlich. Bloße Verdachtsmomente oder Vermutungen ohne hinreichende Tatsachengrundlage reichen hierzu nicht aus.
      Niemand muß es hinnehmen, ohne daß er Anlaß für so einen begründeten Verdacht gegeben hat, von der Polizei in der Öffentlichkeit in einer Weise behandelt zu werden, die geeignet ist, ihn in den Augen anderer als eventuell gefährlich erscheinen zu lassen.
      Avatar
      schrieb am 13.06.10 13:17:45
      Beitrag Nr. 127 ()
      Artikel 2
      (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
      (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
      http://www.bundestag.de/dokumente/rechtsgrundlagen/grundgese…

      Um die Rechte Unschuldiger zu schützen, muss die Polizei Straftaten verhindern. Eine Durchsuchung Verdächtiger zur Verhinderungen von Straftaten ist, wenn nicht direkt gefordert, so doch das Recht der Polizei.

      Es wäre völlig inakzeptabel und in keiner Weise mit dem Grundgesetz vereinbar, wenn Straftäter sich erst selbst zu erkennen geben müssten, bevor sie näher untersucht oder verhaftet werden dürfen.

      Das Grundgesetz fordert Gerechtigkeit und ein gutes Deutschland. Das Grundgesetz fordert die Enttarnung, Verfolgung und Verurteilung derjenigen, die die Gesetze oder die Rechte anderer verletzen. Es ist nicht hinnehmen, dass Verbrecher ungestraft frei rumlaufen dürfen.

      Straftaten sind zu verfolgen und zu verhindern - gemäß geltender Gesetze.

      Ein guter Polizist will sich doch nicht lächerlich oder unnötig Arbeit machen - ein guter Polizist durchsucht daher automatisch nur dann jemanden, wenn er einen konkreten Verdacht hat. Wenn ein guter Polizist jemanden durchsucht, dann hatte er einen konkreten Verdacht.

      Ein allgemeiner Verdacht ist: jeder 40-Jährige hat mindestens einmal gegen ein Gesetz verstoßen. (ist übrigens äußerst wahrscheinlich)
      Ein konkreter Verdacht ist z.B.: dieser Mann sollte durchsucht werden, weil er auf einen ausgebildeten Polizisten verdächtig wirkt.

      Wer nicht durchsucht werden will, der soll gefälligst dafür sorgen, dass er keinen konkreten Verdacht erregt (am besten, indem er ein treuer und guter Staatsbürger ist). Eine Durchsuchung hat selbstverständlich angemessen und ordnungsgemäß zu erfolgen und verurteilt wird nur nach geltenden Gesetzen. Selbstvertständlich sollen relevant schlechte Polizisten nach Möglichkeit entlassen werden.

      Dass nur bei einem konkreten Verdacht zu untersuchen ist, ist zum Schutz der Polizisten zu interpretieren: wenn doch mal was passiert, weil jemand ohne gründliche Untersuchg durchgewunken wurde, dann muss ein guter Polizist nicht deswegen bestraft werden.

      Ist mir schon klar, dass das nicht jeder so sehen wird ... und wißt ihr was? Es ist mir total egal (Einwände angesehener guter Menschen berücksichtige ich gerne). Wer diese meine Ansicht nicht teilt, der darf gerne aus Deutschland auswandern: und Tschüß - versucht aber trotzdem sauber zu bleiben. (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 13.06.10 13:28:44
      Beitrag Nr. 128 ()
      Artikel 1
      (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
      (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
      (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
      http://www.bundestag.de/dokumente/rechtsgrundlagen/grundgese…

      Die Würde eines guten treuen Staatsbürgers muss vor Gewalttätern geschützt werden.

      Im Grundgesetz steht nirgends, dass man erst warten muss, bis ein Attentäter die Bombe gezündet hat - die Polizei darf sie ihm vorher wegnehmen. Weil aber ein Attentäter i.a. nicht mit einem fetten Schild "Attentäter - Vorsicht Explosionsgefahr" rumläuft, muss die Polizei jeden durchsuchen dürfen, gegen den sie einen konkreten Verdacht hat und ein konkreter Verdacht lag bei jedem vor, der von einem (hinreichend guten) Polizisten durchsucht wurde. (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 13.06.10 13:57:53
      Beitrag Nr. 129 ()
      Sind Sie dafür, dass die Polizei ihr verdächtige Menschen ordentlich (ohne unnötige Gewalt, ohne unnötige Verletzung der Privatsphäre), wahrheitsgemäß (mit dem Ziel die Wahrheit zu ermitteln, der Gerechtigkeit zu dienen) und in guter Absicht (um Straftaten aufzudecken oder zu verhindern, um einem guten Deutschland zu dienen) durchsuchen darf? Ja, na klar.

      So, also jetzt möchte ich mal wissen, wer da "nein" sagt und ich hoffe nicht, dass darunter auch ein Verfassungsrichter ist.

      Der entscheidende Punkt ist, dass man nicht pauschal die Rechte des Staates beschneiden darf, sondern dass man nur Fehlhandlungen unwahrscheinlicher machen muss und dazu braucht man als erstes gute Menschen in allen wichtigeren Ämtern und dann noch gute Strukturen und eine objektive Datenerfassung.

      Wie bescheuert wäre es denn, Polizisten pauschal die Durchsuchung Verdächtiger zu verbieten? Ja wo leben wir denn?

      Wo wollen wir leben? In einem guten Deutschland ... und dazu muss das Grundgesetz endlich mal richtig interpretiert werden. (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 13.06.10 14:12:57
      Beitrag Nr. 130 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.674.894 von HeWhoEnjoysGravity am 13.06.10 13:57:53Was Du da beschreibst dafür bedarf es keine neuen Gesetze, denn in Verdachtsfällen wie auch bei Gefahr in Verzug für die öffentliche Sicherheit, dürfen ensprechende Organe immer ermitteln. Das ist Gesetz und damit abgedeckt.

      Aber darum geht es eben nicht, wie z.B. auch bei der Vorratsdatenspeicherung ...denn bei ihr werden auch OHNE hinreichende Verdachtsgründe Daten erhoben und gesammelt.

      Und das ist nicht hinnehmbar, weil so der einzelne Bürger als Kollektiv unter Generalverdacht gezogen ist, einerlei, was er tut oder eben nicht getan hat. ;)
      Avatar
      schrieb am 13.06.10 14:23:55
      Beitrag Nr. 131 ()
      Jeder, der eine illegale Waffe tragen könnte, darf also durchsucht werden.

      Vorratsdatenspeicherung dient der Gerechtigkeit und Gerechtigkeit fordert das Grundgesetz.

      Von einem Generalverdacht steht in Grundgesetz nichts.
      Avatar
      schrieb am 13.06.10 14:43:46
      Beitrag Nr. 132 ()
      Gefahr im Verzug (http://de.wikipedia.org/wiki/Gefahr_im_Verzug) behandelt übrigens das Wissen um eine Gefahr oder wenigstens die berechtigte Annahme eines potentiell gefährlichen Tatbestandes und nicht den Verdacht. Weil die Polizei bei Gefahr im Verzug in eine Wohnung eindringen darf (http://bundesrecht.juris.de/gg/art_13.html) aber derzeit nicht bei einem konkreten Verdacht, kann das Urteil zur Durchsuchung (http://www.wallstreet-online.de/community/posting-drucken.ph…) sogar dazu führen, dass in Zukunft (ggf. besondere) Polizeibeamte auch bei einem konkreten Verdacht eine Wohnung (eher oberflächlich) durchsuchen dürfen (geeignete Richtlinien sind zu erarbeiten). (imho)
      Avatar
      schrieb am 13.06.10 15:26:13
      Beitrag Nr. 133 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.674.940 von HeWhoEnjoysGravity am 13.06.10 14:23:55"Vorratsdatenspeicherung dient der Gerechtigkeit und Gerechtigkeit fordert das Grundgesetz"

      Vorratsdatenspeicherung dient der Kriminalisierung Unschuldiger. Das ist das genaue Gegenteil von Gerechtigkeit.
      Avatar
      schrieb am 13.06.10 15:40:25
      Beitrag Nr. 134 ()
      Durch die objektive Datenerfassung wird man nicht kriminalisiert. Die Dokumentation einer legalen Handlung beweist, dass zu diesem Zeitpunkt und in dieser Form keine kriminelle Handlung vorgenommen wurde. Ein Mensch wird doch auch nicht schon dadurch kriminalisiert, weil ihn jemand anguckt.

      Gerechtigkeit ist, wenn gutes belohnt und böses (strafbares) bestraft wird und zwar möglichst proportional.

      Eine objektive Datenerfassung dient der Gerechtigkeit, weil so die Taten im Verdachtsfall durch Richter beurteilt werden können: Unschuldige werden freigesprochen und Schuldige werden bestraft. Somit dient die Vorratsdatenspeicherung der Gerechtigkeit.

      Selbstverständlich müssen die Daten vor Mißbrauch geschützt werden, d.h. nur befugte gute Staatsbeamte dürfen Zugriff auf die Daten haben und die Daten dürfen nicht (leicht) manipuliert werden können. (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 13.06.10 16:21:23
      Beitrag Nr. 135 ()
      Staatsschutz ermittelt nach Demo
      "Sprengsatz" verletzt 15 Polizisten
      Ein "Sprengsatz" verletzt bei einer Demonstration gegen die Sparpolitik in Berlin 15 Polizisten. Zwei der verletzten Beamten müssen operiert werden. Die Polizei spricht von einer selbst gebauten Splitterbombe und "einer neuen Qualität" der Straßengewalt. Auch in Stuttgart kommt es zu tumultartigen Szenen. ...

      ... Die verletzten Beamten wurden nach Angaben der Polizei aus einem Block linksgerichteter, teils vermummter Demonstranten heraus mit Steinen, Flaschen und einer Splitterbombe beworfen. ... http://www.n-tv.de/politik/Sprengsatz-verletzt-15-Polizisten…

      Sprengsatz-Attacke in Berlin schockiert Polizei
      "Das ist eine neue Qualität": Bei einer Demonstration gegen das Sparpaket haben Krawallmacher in Berlin einen verbotenen, aufgerüsteten Böller auf Polizisten geworfen. Auf einem Video ist die enorme Wucht der Explosion zu sehen - zwei Beamte erlitten schwere Brand- und Fleischverletzungen. ... http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,700392,00.html
      Avatar
      schrieb am 25.06.10 07:34:19
      Beitrag Nr. 136 ()
      Subjektives Recht
      http://de.wikipedia.org/wiki/Subjektives_Recht

      Ein paar Thesen von mir:

      Das Ziel ist ein idealer (möglichst guter) Staat und Kriminalität muss daher bekämpft werden.

      Der Bürger hat ein Recht auf Gerechtigkeit aber Verbrecher haben kein Recht auf Ungerechtigkeit.

      Es darf keine Abwehrrechte gegen einen guten Staat geben, die einem guten Staat und somit dem Allgemeinwohl schaden.

      Abwehrrechte gegen Verbrecher (und durch sie begangene Menschenrechtsverletzungen) haben Vorrang gegenüber Abwehrrechten gegen den Staat.

      Es muss Abwehrrechte gegen einen schlechten Staat und gegen Ungerechtigkeit geben. Das bedeutet aber am Beispiel der Hausdurchsuchung, dass es Verfahren geben muss, die Ungerechtigkeit verhindern helfen (z.B. Videoaufzeichnungen der Durchsuchung, Protokollierung konfizierter Gegenstände, staatsanwaltschaftliche Untersuchung des Falls) aber es darf nicht sein, dass die Bemühungen eines guten Staates um Gerechtigkeit sabotiert werden.

      Schlimmer als mal eine unnötige Hausdurchsuchung bei einem gesetzestreuen Bürger ist eine ausbleibende Hausdurchsuchung bei einem Verbrecher, der aufgrund dessen dem Staat und unschuldigen Bürgern fortgesetzt schaden kann (siehe auch das Grundgesetz, das den Schutz der Menschenwürde fordert). Derzeit haben wir weit mehr frei herumlaufende Verbrecher als unnötige Hausdurchsuchungen.

      Der Staat hat ein Recht auf einen Verdacht und das Recht jeden Verdacht wahrheitsgemäß, ordnungsgemäß und mit dem Ziel eines möglichst guten Staates (soziale Gerechtigkeit) aufzuklären und dazu gehört auch ganz klar, dass der Staat in jedem Verdachtsfall nach Beweisen für eine Straftat suchen darf. Mindestens jeder Polizist, Staatsanwalt und Richter hat das Recht auf einen Verdacht und die Veranlassung einer ordnungsgemäßen staatlichen Untersuchung des Verdachtsfalles.

      Es ist einem guten Staat abträglich, wenn quasi vor einer Ermittlung schon Beweise für eine Straftat vorgelegt werden müssen. Die Ermittlungen sollen doch erst zu (ggf. auch entlastenden) Beweisen führen. Derzeit werden Verbrecher geradezu geschützt (und somit wird grob gegen das Grundgesetz verstoßen, denn Verbrecher verletzen die Menschenwürde anderer Menschen) und dass das so ist sieht man daran, dass tonnenweise illegale Drogen pro Jahr konsumiert werden, es Millionen illegaler Waffen gibt und dass überhaupt noch ein organisiertes Verbrechen existieren kann (Kindesmißbrauch, Vergewaltigungen und Kinderpornos gibt es auch und noch viel mehr). Verbrechen verletzen die Menschenwürde in einem weit größerem Umfang, als ein Staat, der im Bemühen um Gerechtigkeit nach Straftätern sucht.
      Avatar
      schrieb am 04.07.10 08:33:23
      Beitrag Nr. 137 ()
      Bewährungsstrafe für Polizisten wegen Todesschuss
      Ein junger Mann starb in Brandenburg durch eine Polizeikugel, der Schütze will aus Notwehr gehandelt haben. Diese Version hat ein Gericht nicht überzeugt: Der Beamte wurde zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt - im Gerichtssaal kam es zu Tumulten. ...

      ... Das Landgericht Neuruppin hatte den 36-jährigen Beklagten zuvor wegen Totschlags in einem minderschwerem Fall zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Gegen zwei mitangeklagte Kollegen wurden wegen versuchter Strafvereitelung im Amt Geldstrafen von 10.800 und 8400 Euro verhängt. Dem Hauptangeklagten war zur Last gelegt worden, in der Silvesternacht vor zwei Jahren in der Gemeinde Schönfließ am Berliner Stadtrand während einer missglückten Festnahme achtmal auf den unbewaffneten Dennis J. geschossen zu haben. Das Gericht verurteilte ihn wegen des ersten, zugleich tödlichen Schusses. ...

      ... Auch der Polizistenstatus sei strafmildernd berücksichtigt worden, sagte der Richter in der Urteilsbegründung. Als Polizist sei er "extrem haftempfindlich", im Falle einer Inhaftierung hätte er sich "unter jenen einordnen müssen, die er sonst verfolgt hat". Die Staatsanwaltschaft hatte drei Jahre und sechs Monate Haft gefordert. Bei dieser Strafe hätte der Mann auch seinen Beamtenstatus verloren.

      Die beiden mitangeklagten Polizisten wurden zu Geldstrafen von 120 Tagessätzen verurteilt. Sie hatten behauptet, von den Schüssen des Kollegen nichts mitbekommen zu haben. ... http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,704529,00.html

      Ohne die Polizisten zu kennen, ist es schwierig, das Urteil zu beurteilen. Eines ist aber sicher: wenn diese Polizisten schlechte Polizisten sind und wenn sie nach so einer Aktion weiterhin Polizisten bleiben dürfen, dann stimmt aber ganz grob was nicht. Übrigens sollte man endlich mal die deutschen Gefängnisse auf Vordermann bringen und bis das geschafft ist, sollte man einen (nicht zu kleinen) Spezialknast für Polizisten, Richter und Politiker einrichten. (imho)
      Avatar
      schrieb am 04.07.10 13:15:46
      Beitrag Nr. 138 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.773.629 von HeWhoEnjoysGravity am 04.07.10 08:33:23"wegen Totschlags in einem minderschwerem Fall"

      Er hat ja bloß achtmal geschossen, bevor er annahm, daß sein Opfer endlich tod ist.
      Und das war auch bloß ein bißchen tod. Deswegen minderschwerer Fall.
      Avatar
      schrieb am 08.07.10 16:21:25
      Beitrag Nr. 139 ()
      ... 16-Jährigen verprügelt

      Von ausgeprägtem Korpsgeist zeugt ein Fall aus Lüneburg, wo im Mai 2009 zwei Streifenbeamte wegen Körperverletzung und Strafvereitelung verurteilt wurden. Nach einer wilden Verfolgungsfahrt stellten die Beamten einen 16-jährigen Mofafahrer, der ohne Führerschein gefahren war. "Ich mach' Dich platt, du Sau", brüllte Kommissar E. und stieß den Teenager, der laut Zeugenaussagen keinerlei Widerstand leistete, mit dem Knie gegen die Schläfen. Selbst als der Junge am Boden lag, schlug der Polizist "dem wehrlosen Zeugen mit der Faust auf den Rücken", wie es im Urteil heißt. Als seine Kollegin versuchte, ihn zu stoppen, brüllte E.: "Halt du dich da raus". Die Beamtin, die zehn Jahre jünger war, als ihr Kollege, erstattete keine Anzeige.

      Auch die sieben Anwohner, die den Vorfall beobachtet hatten, gingen nicht zur Polizei. "Ich dachte, da kommt ohnehin nichts bei raus", gab einer später vor Gericht an. Nur über Umwege kam der Vorfall ans Licht. Anwohnerin B. erzählte ihrem Chef, einem Zahnarzt, was sie beobachtet hatte. Der Zahnarzt informierte Lüneburgs Polizeichef Hans-Jürgen Felgentreu, der Ermittlungen in Gang setzte. Das Amtsgericht verurteilte Kommissar E. zu sechs Monaten auf Bewährung. Seine Kollegin wurde wegen Strafvereitelung im Amt zu einer Geldstrafe von 3000 Euro verurteilt. Kommissar E. legte Berufung ein. Und konnte sich wieder auf einen Kollegen verlassen. Kurz vor der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht tauchte Kommissar W., ein Kollege des verurteilten Kommissars, in der Zahnarztpraxis bei Zeugin B. auf. Breitbeinig, die Hände in die Hüften gestützt, habe er vor ihr gestanden. "Er hat mich zur Rede gestellt, wollte wissen, warum ich gegen seinen Kollegen ausgesagt hätte", erinnert sich B. "Er meinte, man werde ja wohl Verbrecher noch ein bisschen härter anfassen dürfen."

      Dass er die Zeugin tatsächlich auf ihre Aussage angesprochen hat, gibt Kommissar W. vor dem Landgericht sogar zu. Er habe die Zeugin jedoch "nicht einschüchtern wollen", sondern ihr nur "seine persönliche Einschätzung der Sachlage mitgeteilt." Der Vorfall bleibt ohne Folgen. Das Landgericht bestätigt das Urteil gegen die Polizisten. ... http://www.stern.de/panorama/2-bericht-von-amnesty-internati…

      Ähm, besagter Kommissar E. wurde doch hoffentlich in den Innendienst versetzt und das Recht entzogen, Waffen zu tragen, oder? Wenn nicht, dann soll das nachgeholt werden. Wenn die Gesetzeslage dazu nicht ausreichend, dann soll die Gesetzeslage verbessert werden.

      Wie sind die beiden eigentlich Kommissar geworden? Ich habe da eine Idee: es soll bei beiden Komissaren (E. + W.) eine gründliche Hausdurchsuchung (Drogen, Kinderpornos, Steuerhinterziehung, ... wonach man halt so suchen kann) geben. Wenn die sauber sind, dann dürfen sie von mir aus bei der Polizei bleiben.

      Wer mit Straftaten auffällt, bei dem soll es bei hinreichendem Verdacht eine gründliche Hausdurchsuchung geben und diese Hausdurchsuchung sollen die Staatsanwaltschaft ohne weitere Begründung fordern und der betroffene Richter ohne weitere Begründung anordnen können (Suche nach Beweismitteln, Verdacht auf weitere Straftaten, egal - bestraft werden sollen selbstverständlich nur real begangene Straftaten).

      Rechtsstaat heißt nämlich, dass der Staat um Gerechtigkeit bemüht ist und das bedeutet, dass bei Verdächtigen nach Beweisen für Straftaten gesucht werden muss (bei hinreichendem Verdacht und wenn sonst nichts wichtigeres zu tun ist). Rechtsstaat heißt, dass nur wirklich begangene Straftaten möglichst gerecht und im Hinblick auf ein gutes Deutschland bestraft werden. Mit Sicherheit bedeutet es nicht, dass Straftäter wenn überhaupt so gering wie möglich nur für das bestraft werden, bei dem sie irgendwie so sehr aufgefallen sind, dass man es nicht mehr ignorieren kann.

      Klar darf auch ein Polizist auch mal Fehler machen und ein reuiger guter Polizist darf auch mit einer geringen Bewährungsstrafe weiterarbeiten aber die unverzichtbaren Bedingungen sind a) reuig und b) gut. (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 09.07.10 07:22:36
      Beitrag Nr. 140 ()
      Manche sind ein bisschen gleicher
      Amnesty International beklagt mangelnde Aufklärung von mutmaßlichen Misshandlungen durch Polizeibeamte

      Vor dem Gesetz sind alle gleich. Also sind die Behörden bei Polizeibeamten, die Straftaten im Amt begehen, verpflichtet, umgehend, umfassend, unabhängig und unparteiisch zu ermitteln. Wie bei allen anderen Straftätern auch. Nur leider kommen die zuständigen Behörden dieser Verpflichtung nicht – oder zumindest nur sehr selten – im gebotenen Maße nach. Das stellt Amnesty International (ai) in dem am Donnerstag veröffentlichten Bericht Täter unbekannt - Mangelnde Aufklärung von mutmaßlichen Misshandlungen durch die Polizei in Deutschland fest. Um Abhilfe zu schaffen, fordert die Organisation u. a. die "Einrichtung von unabhängigen Untersuchungsmechanismen" mit weit reichenden Kompetenzen und hat die Kampagne Mehr Verantwortung bei der Polizei sowie eine Online-Demo gestartet. ... http://www.heise.de/tp/r4/artikel/32/32928/1.html
      Avatar
      schrieb am 09.07.10 08:50:38
      Beitrag Nr. 141 ()
      EU plant einheitliches Asylrecht in Europa
      Dürfen Asylbewerber künftig nicht mehr auf deutschen Flughäfen in Transitzonen festgehalten und von dort abgeschoben werden? Die EU-Kommission plant laut einem Zeitungsbericht ein einheitliches Asylrecht für Europa - die Bundesregierung kündigt bereits Widerstand an. ... http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,705496,00.html

      ... Während 2005 allein in Berlin nach geltendem Recht 19.787 Personen sofort ausreisepflichtig gewesen wären, wurden 2005 1400 Personen tatsächlich abgeschoben, davon laut einer Pressemitteilung des Innensenators Körting, 41 % direkt aus dem Strafregelvollzug.[3] Ähnlich sieht es beispielsweise in Niedersachsen aus, wo laut Innenministerium [4] 1.336 Personen abgeschoben wurden, 369 aufgrund von Straftaten, davon 215 aufgrund schwerer Straftaten. ...

      ... Die jetzt in §§ 5 Abs. 4, 54 Nr. 5 und 5a Aufenthaltsgesetz (zuvor seit 1. Januar 2002 § 8 Abs. 1 Nr. 5 Ausländergesetz) enthaltenen Versagungs- und Ausweisungsgründe sind eine Neuregelung aus den nach dem früheren Bundesinnenminister Otto Schily scherzhaft „Otto-Katalog" benannten Anti-Terror-Maßnahmen. Danach reicht der begründete Verdacht auf Mitgliedschaft oder Unterstützung einer den Terrorismus unterstützenden im In- oder Ausland tätigen Gruppierung, um eine schnelle Abschiebung ins Herkunftsland zu veranlassen.

      An diese Gesetzesnovelle richteten sich große Erwartungen, gewalttätige Islamisten künftig leichter abschieben zu können. Diese haben sich zunächst nicht erfüllt: Wenn die Betroffenen rechtzeitig Rechtsmittel einlegten, gab es einen unter Umständen jahrelangen Klageweg durch die Gerichtsinstanzen.

      Das Zuwanderungsgesetz sieht nunmehr vor, dass in Fällen einer „besonderen Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland" der Rechtsschutz erheblich eingeschränkt wird. Es wird eine sofort vollziehbare Abschiebungsandrohung erlassen, der Ausländer kommt gegebenenfalls in Abschiebehaft, er kann nur innerhalb von sieben Tagen Klage beim Bundesverwaltungsgericht einreichen, das in erster und einziger Instanz über die Abschiebung entscheiden soll (Abschiebungsanordnung, § 58a AufenthG). ... http://de.wikipedia.org/wiki/Abschiebung_(Recht)

      Also dass in den Wikipedia-Beispielen 2005 anscheinend nicht mal überwiegend verurteilte Straftäter abgeschoben wurde, finde ich sehr bedenklich - insbesondere, wenn man an die schwierige Lage der Ausländer denkt, die u.U. bei Schleußerbanden verschuldet sind und nicht legal arbeiten können.

      Kann es vielleicht sein, dass bevorzugt (oder wenigstens ein nicht geringer Prozentsatz) Menschen abgeschoben werden, die von der Mafia (dem organisierten Verbrechen) der Polizei zum Abschieben überreicht/gemeldet werden, weil sie nicht genug mit der Mafia kooperieren? Um den Druck auf andere Illegale aufrechterhalten zu können? Ich weiß, ein ungewöhnlicher Gedanke aber sicher etwas, was mal untersucht werden muss, denn das ist alles andere als undenkbar, weil die Mafia so rechtlose Sklaven bekommt (und Polizei + Justiz machen mit der Abschiebung i.a. ja nicht mal was direkt illegales).

      Tja. Was tun? Ganz klar: endlich mal das organisierte Verbrechen wirkungsvoll bekämpfen. (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 13.07.10 08:31:20
      Beitrag Nr. 142 ()
      Spezialeinsatzkommando fasst Verdächtigen
      Der Norden Berlin-Neuköllns gilt als berüchtigter Problemkiez, Britz im Süden des Bezirks hingegen als ruhige Wohngegend. Doch hier hat die Polizei innerhalb weniger Tage drei tote Männer entdeckt. Ein Spezialeinsatzkommando stellte nun den mutmaßlichen Mörder. ...

      ... Nachbarn berichten, sie hätten Maik S. öfter mit Verletzungen gesehen. Doch Anzeige habe er nie erstatten wollen, obwohl ihm Unbekannte angeblich einmal mehrere Zähne ausgeschlagen haben sollen. "Er war scheu, hilflos, ein richtig armer Kerl, der einem leidtat", sagte Nachbarin Erika M. SPIEGEL ONLINE. ... http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,706069,00.html

      Gratulation an die Polizei zum Fahndungserfolg. Der Artikel steht hier wegen dem Absatz mit Maik S. - was wäre wohl passiert, wenn jemand die Polizei auf das Leiden von Maik S. hingewiesen hätte? Nichts? So viel zum Rechtsstaat. So viel zu Artikel 1 GG. Das ist übrigens ein generelles, gesamtstaatliches Problem.
      Avatar
      schrieb am 14.07.10 18:28:09
      Beitrag Nr. 143 ()
      Milde für den Milliardenzocker
      Zehn Monate Haft auf Bewährung plus 100.000 Euro Geldstrafe - das Urteil gegen Ex-IKB-Chef Ortseifen hinterlässt Ratlosigkeit. Immerhin geriet der Geldkonzern unter seiner Ägide an den Rand des Zusammenbruchs. Ist der Manager zu gut weggekommen? ...

      ... Und auch die Causa Ortseifen ist noch lange nicht abgeschlossen. "Ich bin überzeugt, dass ich mich nicht strafbar gemacht habe", sagte der Manager noch einen Tag vor dem Urteil. Zu Prozessbeginn hatte er zwei Verhandlungstage lang seine Sicht der Dinge erläutert. Das Urteil von Richterin Koppenhöfer über die damaligen Ausführungen fällt im Nachhinein vernichtend aus. "Vorlesungsartig" habe Ortseifen die Finanzmärkte erklärt, zu entscheidenden Punkten habe er sich aber nicht geäußert.

      Sie werte die Ausführungen - die in Schriftform satte 180 Seiten füllen - deshalb als "beredtes Schweigen", so Koppenhöfer. ... http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,706323,00.h…

      Am schlimmsten finde ich, dass die Wahrheitsfindung und wenigstens prinzipiell gerechte Urteile (also prinzipiell schuldig oder nicht) in vielen (größeren) Fällen so lange dauern und so viele Ressourcen fressen. Ein Kardinalproblem ist, dass viele Anwälte (i.a. die Verteidiger offensichtlich Schuldiger) nicht selten die Wahrheitsfindung so gut sie können behindern und mit allen Tricks für Ungerechtigkeit zugunsten des Angeklagten sorgen.

      Anwälte haben die Pflicht, ein ungerechtes Urteil zu verhindern (indem sie an der Aufdeckung der Wahrheit mitwirken und Fehlinterpretationen aufzeigen) aber nicht das Recht, vor Gericht zu lügen oder die Aufdeckung der Wahrheit zu bekämpfen.

      Vielleicht wissen gute Richter und Staatsanwälte mitunter ganz genau, wenn sie verarscht werden aber können ohne klare Beweise nur wenig tun und dabei kommen schon nur noch relativ vielversprechende Fälle vor Gericht. Der Tiefpunkt ist erreicht, wenn auch der Richter noch richtig schlecht (also nicht nur ein bisschen unzureichend begabt) ist. Zum Heulen. Ganz allgemein und nur eine Vermutung, ich war ja noch bei keiner Gerichtsverhandlung dabei.

      Was man dringend braucht, das ist ein wirklich guter (zuverlässiger und einfach anzuwendender) Lügendetektor, der bei jeder Aussage vor Gericht zur Anwendung kommen muss (ganz besonders auch bei Anwälten). Vor Gericht soll schließlich die Wahrheit aufgedeckt und ein möglichst gerechtes Urteil gefunden werden. (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 18.07.10 17:34:47
      Beitrag Nr. 144 ()
      Brunner-Prozess
      Vertuscht? Verteidigung beschuldigt Staatsanwalt
      Hat die Staatsanwaltschaft Dominik Brunners Todesursache verschleiert? Die Verteidiger eines Angeklagten werfen der Sprecherin Stockinger vor, zu spät zugegeben zu haben, dass das Opfer an Herzversagen starb.

      Schwere Vorwürfe gegen die Münchner Staatsanwaltschaft: Nach Bekanntwerden neuer Details zur Todesursache im Mordprozess Dominik Brunner gehen die Verteidiger des Angeklagten Sebastian L. in die Offensive. Erst auf Presseanfragen habe die Anklage eingeräumt, dass Brunner infolge eines Herzversagens gestorben sei, so die Juristen des Beschuldigten.
      Staatsanwaltschaft sieht Schuld trotz Herztod Brunners Bild vergrößern

      Weiterhin lasse die Anklagebehörde unerwähnt, dass dem 50-Jährigen bei Faustschlägen und Tritten durch seine beiden jugendlichen Peiniger "keine Verletzungen zugefügt wurden, die zu seinem Tode geführt hätten", erklären die Vertreter der Angeklagten. Zum Tod Brunners sei es aufgrund seiner Vorerkrankung gekommen, schreiben die beiden Verteidiger Roland Autenrieth und Jochen Ringler am Sonntag in einer Mitteilung. Er habe an einer "krankhaften Herzvergrößerung" gelitten, die bei psychischer oder auch körperlicher Belastung zu einem Kammerflimmern führen könne. ... http://www.sueddeutsche.de/muenchen/muenchen/brunner-prozess…

      Oha. Handelt es sich hier vielleicht um einen Fall von einer "Verfolgung nicht deswegen Schuldiger"?

      PS: siehe § 344 Verfolgung Unschuldiger http://dejure.org/gesetze/StGB/344.html
      Avatar
      schrieb am 24.07.10 10:50:40
      Beitrag Nr. 145 ()
      Tod in der Badewanne

      ... Die Umstände, die zum Tod führten, seien noch nicht geklärt, aber den Ermittlern lägen Hinweise auf Fremdverschulden vor. Die zahlreichen Hämatome, die Blutergüsse am Körper der Neunjährigen, stammen nach Aussage der Pflegeeltern von einem Sturz des Mädchens am Tag zuvor.

      Es sei vom Balkon der im Hochparterre gelegenen Wohnung gesprungen, weil es nicht habe baden wollen. Anna hatte nach GA-Informationen eine Wasserphobie. Am Donnerstagabend sollte sie wieder baden. Ob sie sich gewehrt hat, ist nicht bekannt. In der Vernehmung sagte die Pflegemutter laut Faßbender, sie sei kurz aus dem Badezimmer hinaus gegangen, als sie zurückgekommen sei, habe Anna leblos in der Wanne gelegen.

      Weiter sagten die Pflegeeltern aus, das Mädchen habe dazu geneigt, sich durch Stöße mit dem Kopf und anderen Körperteilen gegen Möbel oder Wände selbst zu verletzen. Ärzte und andere Personen bestätigten diese Aussagen zum sogenannten autoaggressiven Verhalten des Kindes. ...

      ... Weniger harmonisch schildert eine Frau, die sich in der Bad Honnefer Redaktion des General-Anzeigers meldete, ihren Eindruck von der Familie. Sie berichtet, dass sie das Jugendamt Bad Honnef bereits auf merkwürdige Vorgänge in Annas Pflegefamilie aufmerksam gemacht habe. Die Frau, die namentlich nicht genannt werden will, ist richtig wütend und unendlich traurig.

      "Ich kannte die Familie", sagt sie. "Und dort ist man sehr aggressiv mit den Kindern umgegangen." Auch Nachbarn hätten ihr von seltsamen Geschehnissen in der Familie berichtet, oft seien die Kinder spät nachts gebadet worden. Sie habe sich mit der Beschwerde an das Honnefer Jugendamt gewandt, passiert sei nichts, so die Frau. "Ich verstehe nicht, warum man die Kinder da nicht rausgeholt hat." ...

      ... Die Honnefer Mitarbeiter hätten auch selbst die Kollegen im Nachbarort informiert, äußerte Feiden. Erst am Donnerstag, dem Tag des Vorfalls, sei die letzte Meldung in Honnef eingegangen, und auch die sei nach Königswinter weitergeleitet worden. "Wir haben nachgefragt, ob eine akute Gefährdung vorliege, denn dann wären wir selbst tätig geworden, egal ob wir zuständig sind", versichert Feiden.

      "Das ist ausdrücklich verneint worden." Die Person am Telefon habe gesagt, es komme ihr aber merkwürdig vor, dass das Kind so oft weine. "Es ist entsetzlich, und natürlich auch ein großer Schock hier bei uns", zeigt sich die Bürgermeisterin betroffen. ... http://www.general-anzeiger-bonn.de/index.php?k=loka&itemid=…

      Man sollte mal in allen Medien wiederholt klarmachen, dass sich Kinder an die Polizei wenden können, dass die Polizei bei Verdacht auf relevante Straftaten (und dazu reicht es, wenn irgendwer auf die Möglichkeit von entsprechende Straftaten hinweist) die Staatsanwaltschaft (und das Jugendamt) informieren muss und dass eine solche Aktion i.a. das Leben der Kinder verbessert, weil es für Aufmerksamkeit sorgt. Dabei sollte man darauf hinweisen, dass die Kinder nichts beweisen müssen, sondern dass es völlig reicht, wenn sie mit ihrer Lage relevant unzufrieden sind. (imho)

      Anfangsverdacht ist eine der Verdachtsstufen bei der Strafverfolgung in Deutschland. Bei Vorliegen eines Anfangsverdachts sind die Strafverfolgungsbehörden zur Aufnahme von Ermittlungen verpflichtet, hierbei gilt das Legalitätsprinzip. ... http://de.wikipedia.org/wiki/Anfangsverdacht

      Das Legalitätsprinzip ist in Deutschland die Verpflichtung der Strafverfolgungsbehörde (Staatsanwaltschaft und Polizei), ein Ermittlungsverfahren zu eröffnen, wenn sie Kenntnis von einer Straftat erlangt hat (etwa durch Anzeigeerstattung) (§§ 152 Abs. 2, 160, 163 StPO; § 386 AO) und, sofern der Verdacht eine Verurteilung des Beschuldigten überwiegend wahrscheinlich macht, auch Anklage zu erheben. ... http://de.wikipedia.org/wiki/Legalit%C3%A4tsprinzip
      Avatar
      schrieb am 24.07.10 11:21:18
      Beitrag Nr. 146 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 39.821.340 von HeWhoEnjoysGravity am 14.07.10 18:28:09"Anwälte haben ... aber nicht das Recht, vor Gericht zu lügen"

      Warum sollten sie das nicht haben?
      Kein Angeklagter hat die Pflicht, bei seiner eigenen Verurteilung mitzuhelfen.
      Wenn er glaubt, daß es ein geeignetes Mittel zu seiner Verteidigung ist, darf er auch lügen, daß sich die Balken biegen und es ist Sache der Anklage und des Gericht, dies zu widerlegen.
      Der ihn verteidigende Anwalt nimmt diese Rechte nur in seiner Vertretung wahr. Sie stehen ihm also genauso zu.
      Avatar
      schrieb am 24.07.10 11:34:16
      Beitrag Nr. 147 ()
      ... Der Rechtsanwalt übt einen freien Beruf aus, kein Gewerbe. Für ihn gilt anwaltliches Berufsrecht [3], welches gesetzlich durch die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt ist. Alle Rechtsanwälte sind Pflichtmitglieder der örtlich für sie zuständigen Rechtsanwaltskammer. Die Rechtsanwaltskammer ist u.a. für die Einhaltung des Berufsrechts zuständig. Als Dachorganisation hat die Bundesrechtsanwaltskammer [4] gegenüber allen Anwälten Satzungsgewalt. Sie hat das Berufsrecht zusätzlich durch die Berufsordnung (BORA) und die Fachanwaltsordnung (FAO) geregelt.

      Die deutsche Rechtsordnung sieht den Rechtsanwalt als „unabhängiges Organ der Rechtspflege“ (§ 1 BRAO). Diese „Organformel“ wurde erstmals vom "Ehrengerichtshof für Rechtsanwälte" in einer Entscheidung vom 25. Mai 1883 gebraucht.[7] Inhaltlich bedeutet dies, dass der Anwalt nicht nur seinem Mandanten verpflichtet ist, sondern auch der Rechtsordnung. Er ist so ein dem Richter und Staatsanwalt gleichgeordnetes Organ der Rechtspflege. Der Anwalt darf deshalb vor Gericht nicht bewusst die Unwahrheit vortragen. ... http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsanwalt

      § 43a Grundpflichten des Rechtsanwalts
      (1) Der Rechtsanwalt darf keine Bindungen eingehen, die seine berufliche Unabhängigkeit gefährden.
      (2) Der Rechtsanwalt ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was ihm in Ausübung seines Berufes bekanntgeworden ist. Dies gilt nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen.
      (3) Der Rechtsanwalt darf sich bei seiner Berufsausübung nicht unsachlich verhalten. Unsachlich ist insbesondere ein Verhalten, bei dem es sich um die bewußte Verbreitung von Unwahrheiten oder solche herabsetzenden Äußerungen handelt, zu denen andere Beteiligte oder der Verfahrensverlauf keinen Anlaß gegeben haben.
      (4) Der Rechtsanwalt darf keine widerstreitenden Interessen vertreten.
      (5) Der Rechtsanwalt ist bei der Behandlung der ihm anvertrauten Vermögenswerte zu der erforderlichen Sorgfalt verpflichtet. Fremde Gelder sind unverzüglich an den Empfangsberechtigten weiterzuleiten oder auf ein Anderkonto einzuzahlen.
      (6) Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, sich fortzubilden.
      http://bundesrecht.juris.de/brao/__43a.html
      http://bundesrecht.juris.de/brao/index.html
      Avatar
      schrieb am 25.07.10 06:46:05
      Beitrag Nr. 148 ()
      Annas Pflegeeltern gestehen Misshandlung
      Die beiden Pflegeeltern der toten Anna aus Bad Honnef haben gestanden, die Neunjährige misshandelt zu haben - als „Erziehungsmaßnahme".

      Der Pflegevater der toten neunjährigen Anna aus Bad Honnef hat schwere Misshandlungen des Mädchens gestanden. Anna sei mehrfach, auch am Tattag, mit Klebeband an Händen und Füßen gefesselt worden. Auch die Pflegemutter sei daran beteiligt gewesen, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft. Es habe sich um eine „Erziehungsmaßnahme“ gehandelt, wenn das Kind beim Essen oder Baden „bockig“ und aggressiv gewesen sei, soll der 51-Jährige der Polizei im Verhör erklärt haben.

      Gegen die Pflegeeltern ist Haftbefehle erlassen worden. Das Amtsgericht Bonn erließ auf Antrag der Staatsanwaltschaft die Haftbefehle gegen die beiden 51-Jährigen wegen mehrfachen Missbrauchs von Schutzbefohlenen sowie Körperverletzung und Freiheitsberaubung mit Todesfolge, teilte die Polizei am Abend mit.

      Das Mädchen war mit zahlreichen Hämatomen bewusstlos in der Badewanne gefunden worden und später im Krankenhaus gestorben. Die Obduktion ergab Tod durch Ertrinken. In der richterlichen Vernehmung behauptete der Pflegevater entgegen seinen Aussagen bei der Polizei, er habe das Kind untergetaucht. Die Pflegemutter bestritt nach Angaben der Polizei jegliche Gewalt gegen das Kind im Bad. Das Gericht habe die Frage offengelassen, wer von beiden das Kind untergetaucht hat. http://www.welt.de/vermischtes/article8627147/Annas-Pflegeel…

      Warum wollte das arme Mädchen wohl nicht baden? Gab es dort vielleicht sexuellen Mißbrauch?

      Ein Rechtsstaat hat für Gerechtigkeit zu sorgen. Wenn es in der DDR insgesamt und bezogen auf die Einwohnerzahl weniger Unrecht als heute in Deutschland gab ... was bedeutet das dann wohl? Man muss nämlich auch zwischen Theorie und Staatsstruktur einerseits und gelebter Realität andererseits unterscheiden.
      Avatar
      schrieb am 27.07.10 09:48:32
      Beitrag Nr. 149 ()
      Sie haben Anna (†9) gefesselt und ertränkt!
      Was musste die kleine Anna († 9) bloß erleiden? Das Amtsgericht erließ jetzt Haftbefehl gegen ihre Pflegeeltern.

      Es ist kaum vorstellbar: Das hilflose Kind wurde mit Paketband gefesselt und in der Badewanne ertränkt!

      Am Freitag waren die Pflegeeltern Ralf und Petra W. (beide 51 Jahre) festgenommen worden. Sie hatten den Notruf gewählt, als Anna bewusstlos in der Wanne lag – zu spät. Das Kind hatte am ganzen Körper Blutergüsse, starb in der Klinik.

      Im Polizeiverhör gestand Ralf W. am Wochenende, dass das Paar in den letzten Monaten Anna regelmäßig mit Klebeband an Händen und Füßen gefesselt hat – nur weil sie nicht baden wollte. Dies sei eine „Erziehungsmaßnahme“ gewesen. Auch am Donnerstagabend. ...

      .. Die kleine Anna hatte deshalb so große Wasserscheu gehabt, weil sie unter starker Neurodermitis litt, jedes Bad eine Qual für das Kind war ... http://www.bild.de/BILD/regional/koeln/aktuell/2010/07/26/ha…

      ... Georg Ehrmann von der Kinderhilfe: „Anna muss schon vorher erhebliche Gewalt- oder Missbrauchserfahrungen durchgemacht haben. Wenn Autoaggression bei den Pflegeeltern anhält, ist die Pflegefamilie schlichtweg nicht der geeignete Ort für das Mädchen.“ ... http://www.bild.de/BILD/regional/koeln/aktuell/2010/07/27/an…

      Ging’s den Pflegeeltern nur ums Geld?

      Das Drama um die kleine Anna (†9). Von den Pflegeeltern misshandelt, gefesselt, in der Badewanne ertränkt. Ging es Petra und Ralf W. (beide 51) bei der Betreuung des Mädchens nur ums Geld?

      BIS ZU 857 EURO UNTERHALT ZUZÜGLICH 212 EURO ERZIEHUNGSGELD BEKAMEN SIE – ALSO FAST 1100 EURO IM MONAT!

      „Die haben das nicht aus Kinderliebe gemacht – für die war Anna eine Geldquelle, sonst nichts“, vermutet eine Nachbarin. Mehrere Hausbewohner bezeugen zudem: „Regelmäßig schrie das Kind das ganze Haus zusammen.“

      Eine weitere Nachbarin: „Nie sah man Anna wie andere Kinder draußen spielen. Als ich mal fragte, sagte die Kleine ganz traurig: ‚Ich darf nicht. Zuhause hab ich so viel zu tun, dass ich keine Zeit habe.“ ... http://www.bild.de/BILD/regional/koeln/aktuell/2010/07/27/an…


      Tja, also Liebe war da wohl nicht im Spiel. Wie bitteschön konnten solche Typen Pflegeeltern werden?

      Wenn es nicht genug gute Pflegeeltern gibt, dann haben Heime gebaut zu werden. Es darf ganz einfach nicht sein, dass Kinder von den Behörden an geldgierige oder perverse Arschlöcher abgegeben werden (allgemein).

      Ein weiterer Mißstand ist, dass es in Deutschland unmöglich zu sein scheint, dass Menschen die Behörden informieren und sich darauf verlassen können, dass auch was getan wird. Ein simples "da schreit öfter ein Kind" muss sofort zu einem Besuch der Polizei führen und wenn die nicht den allerbesten Eindruck, sondern einen Verdacht hat (Fragen nicht plausibel beantwortet oder Zugang zur Wohnung verwährt sind schwerwiegende Verdachtsmomente), dann muss es eine Razzia geben und die Staatsanwaltschaft muss informiert werden. Wenn die Polizei oder andere beamte was wußten aber nicht genug taten, dann sind die wegen Strafverteitelung (http://de.wikipedia.org/wiki/Strafvereitelung) zu belangen.

      Verdacht auf Kindesmißhandlung, Kinderpornographie, ... also wenn da Behörden, Beamte oder gar Polizisten an Vertuschung und Strafvereitelung beteiligt sind, dann hat das aber rund zu gehen. Dann hat es ruckzuck eine Gerichtsverhandlung zu geben und das Mindeste bei hinreichender Schuld ist eine Entlassung aus dem Staatsdienst. (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 27.07.10 10:29:38
      Beitrag Nr. 150 ()
      Jugendamt http://de.wikipedia.org/wiki/Jugendamt

      § 1 Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe

      (1) Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.

      (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

      (3) Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des Rechts nach Absatz 1 insbesondere
      1. junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen,
      2. Eltern und andere Erziehungsberechtigte bei der Erziehung beraten und unterstützen,
      3. Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützen,
      4. dazu beitragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen.
      http://bundesrecht.juris.de/sgb_8/__1.html

      § 8a Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung

      (1) Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte abzuschätzen. Dabei sind die Personensorgeberechtigten sowie das Kind oder der Jugendliche einzubeziehen, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder des Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird. Hält das Jugendamt zur Abwendung der Gefährdung die Gewährung von Hilfen für geeignet und notwendig, so hat es diese den Personensorgeberechtigten oder den Erziehungsberechtigten anzubieten.

      (2) In Vereinbarungen mit den Trägern von Einrichtungen und Diensten, die Leistungen nach diesem Buch erbringen, ist sicherzustellen, dass deren Fachkräfte den Schutzauftrag nach Absatz 1 in entsprechender Weise wahrnehmen und bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos eine insoweit erfahrene Fachkraft hinzuziehen. Insbesondere ist die Verpflichtung aufzunehmen, dass die Fachkräfte bei den Personensorgeberechtigten oder den Erziehungsberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken, wenn sie diese für erforderlich halten, und das Jugendamt informieren, falls die angenommenen Hilfen nicht ausreichend erscheinen, um die Gefährdung abzuwenden.

      (3) Hält das Jugendamt das Tätigwerden des Familiengerichts für erforderlich, so hat es das Gericht anzurufen; dies gilt auch, wenn die Personensorgeberechtigten oder die Erziehungsberechtigten nicht bereit oder in der Lage sind, bei der Abschätzung des Gefährdungsrisikos mitzuwirken. Besteht eine dringende Gefahr und kann die Entscheidung des Gerichts nicht abgewartet werden, so ist das Jugendamt verpflichtet, das Kind oder den Jugendlichen in Obhut zu nehmen.

      (4) Soweit zur Abwendung der Gefährdung das Tätigwerden anderer Leistungsträger, der Einrichtungen der Gesundheitshilfe oder der Polizei notwendig ist, hat das Jugendamt auf die Inanspruchnahme durch die Personensorgeberechtigten oder die Erziehungsberechtigten hinzuwirken. Ist ein sofortiges Tätigwerden erforderlich und wirken die Personensorgeberechtigten oder die Erziehungsberechtigten nicht mit, so schaltet das Jugendamt die anderen zur Abwendung der Gefährdung zuständigen Stellen selbst ein.
      http://bundesrecht.juris.de/sgb_8/__8a.html

      § 42 Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen

      (1) Das Jugendamt ist berechtigt und verpflichtet, ein Kind oder einen Jugendlichen in seine Obhut zu nehmen, wenn

      1. das Kind oder der Jugendliche um Obhut bittet oder ... http://bundesrecht.juris.de/sgb_8/__42.html


      Also die Gesetzeslage ist soweit ganz in Ordnung.

      Ob die arme Anna wohl wußte, dass sie das Jugendamt (wahlweise jeden Polizisten) um eine Inobhutnahme hätte bitten können? Hier sehe ich übrigens ein Versäumnis der Medien und der Schulen, die Kinder unzureichend über ihre Möglichkeiten aufklären.

      Jetzt kommt der Knaller: wäre sie dann auch sofort in Obhut genommen worden? Wie viele hätten sie zu ihren Eltern zurückgeschickt? Man bedenke, dass sie vielleicht nur verwirrt und verheult dagestanden hätte und nicht mit einem ausgefeilten Bericht über Mißstände angetreten wäre.

      Wird Zeit, dass Deutschland besser wird.
      Avatar
      schrieb am 02.08.10 09:54:19
      Beitrag Nr. 151 ()
      ... Auf die Frage an Ex-Staatsanwalt Karge, ob er denn nach seinen eigenen Erfahrungen bei Vergewaltigung zur Anzeige raten würde, antwortet der Jurist: "Meiner Tochter würde ich im Zweifelsfall raten, nicht zur Polizei zu gehen." ... http://www.sueddeutsche.de/medien/medienfall-kachelmann-schu…

      ... Zum Beispiel die ebenso ehrliche wie ernüchternde Erkenntnis, dass selbst Ex-Generalstaatsanwalt Hansjürgen Karge seiner Tochter im Zweifelsfall raten würde, nach einer Vergewaltigung in der Beziehung „nicht zur Polizei zu gehen. Für die Frauen ist es eine Tortur, sie werden in einem solchen Prozess durch die Mangel gedreht.“ ... http://www.welt.de/fernsehen/article8769989/Anne-Will-verhed…

      ... Es gibt eine harte Aussage in dieser Quatschrunde. Der Ex-Staatsanwalt Karge sagt: „Wenn ich eine Tochter hätte, würde ich ihr nach einer Vergewaltigung nicht raten, diese anzuzeigen.“ Wie bitte? „So traurig das ist.“ Das Opfer würde so sehr in die Mangel genommen, dass es sich dieses Prozedere im Vorfeld sehr genau ausmalen müsse. Opfer-Anwältin Sabine Schräer glaubt gar, dass nach dem Kachelmann-Fall weniger vergewaltigte Frauen es wagen würden, zur Polizei zu gehen. ... http://www.focus.de/kultur/kino_tv/focus-fernsehclub/anne-wi…
      Avatar
      schrieb am 11.08.10 14:09:03
      Beitrag Nr. 152 ()
      Zehn Irrtümer über die Sicherungsverwahrung
      http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2010-08/sicher…

      Cool. Mindestens 10 Irrtümer in einem Artikel. Das kriegt nicht jeder hin.

      Dabei ist es so einfach:

      1. Es gibt stark rückfallgefährdete Straftäter, von denen die schlimmsten zum Schutz der Allgemeinheit in Sicherungsverwahrung müssen.

      2. Die Betroffenen gilt es möglichst objektiv und korrekt zu erkennen. Egal wann und am besten kurz vor der Entlassung, denn dann hat der Täter noch Zeit, bis dahin ausreichende Besserung zu beweisen.

      3. Eine "neuen Tatsache" ist alleine schon der Umstand, dass trotz der Haft und der damit verbundenen Hoffnung auf Reue und Besserung kurz vor einer Entlassung des Straftäters eine erhebliche Gefährdung des Straftäters für andere Menschen besteht (weil die erhoffte Charakterbesserung ausgeblieben ist).

      Unter Umständen kann man schon zum Zeitpunkt des Urteils eine Sicherungsverwahrung anordnen, doch ich halte eine nachträgliche Sicherungsverwahrung aufgrund fortgesetzter Boshaftigkeit und ausgebliebener ausreichender Charakterbesserung für humaner, gerechter und somit besser mit den Menschenrechten vereinbar. (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 26.08.10 09:43:51
      Beitrag Nr. 153 ()
      Ende einer Ehe voller Gewalt
      Gülsen M. galt fast zwei Monate lang als vermisst. Dann zog die Wasserschutzpolizei ihren Leichnam aus der Spree. Wenige Stunden später wurde der Ehemann der Deutsch-Türkin festgenommen. Ihrer Familie zufolge wollte sich die 28-Jährige von dem Türken scheiden lassen. ...

      ... "Sie hatte die Scheidung eingereicht, wollte endlich ein Leben ohne Gewalt führen", sagte eine Cousine. "Aber die Angst vor ihrem Mann blieb, der ist unberechenbar." Anderen Verwandten zufolge soll Fahrettin M. seine Ehefrau immer wieder misshandelt und sie auch während der Schwangerschaften geschlagen und erniedrigt haben. Gülsen M. habe es "ihrer Kinder zuliebe" mit stoischer Geduld ertragen, sich selten gewehrt, um ihren Ehemann nicht noch mehr zu provozieren.

      "Die Kinder wurden Zeugen seiner Gewaltausbrüche, versuchten oft, ihrer Mutter zu helfen", sagte ein Nachbar. Fahrettin M. habe sich regelmäßig an der jungen Frau "regelrecht abreagiert". Einmal habe er sie weinend neben dem Kinderwagen sitzen sehen. "Sie wirkte verzweifelt und gleichzeitig stark. Sie suchte nach einem Weg, aus dieser Ehehölle zu fliehen und gleichzeitig, ihre Kinder zu schützen." ... http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,713798,00.html

      Ein Rechtsstaat muss aktiv Unrecht verhindern.
      Avatar
      schrieb am 06.09.10 11:23:04
      Beitrag Nr. 154 ()
      Kokain, Rausch - Selbstmord? Oder doch Mord?
      Ein Messer im Herzen, eines in der Hand. So starb Andreas Grotz, Wirt der Berliner Phoenix-Lounge. "Selbstmord", sagten die Ermittler schnell. Sie sprachen von Drogen und Realitätsverlust. "Mord", sagt der Vater, und zieht vor Gericht.

      Sie fanden ihn am 2. Januar im weiß gefliesten Badezimmer. Er lag in seinem Blut neben der Toilette, in T-Shirt und Unterhose. Seine Augen waren offen. Andreas Grotz, der Wirt des Schöneberger Lokals „Phoenix-Lounge“, war tot. In der einen Hand hielt er ein Brotmesser, ein großes Fleischermesser steckte in seinem Herz. Am Hals klafften tiefe Wunden. Ein brutaler Mord? Nein, sagten die Ermittler schnell, es war Selbstmord.

      „Dafür gab es keinerlei Anzeichen“, sagt Vater Bernd Grotz. „Mein Sohn war nicht depressiv.“ Der Bäcker aus Schleswig-Holstein glaubt nicht an Selbstmord, und er ist nicht allein mit seinen Zweifeln. Wie kann sich ein Mensch die Kehle selbst aufschlitzen und eine Klinge mit solcher Wucht in die Brust rammen, dass Rippen brechen? Wie weit kann einer gehen? ...

      ... Experten schätzen, dass in Berlin jeden Tag eine Kokainmenge im zweistelligen Kilobereich konsumiert wird. Etwa 10 000 Opiatabhängige gibt es in der Stadt, die Dunkelziffer der Kokainabhängigen liegt deutlich darüber. ...

      ... „Warum“, fragt der Vater Bernd Grotz, „wurde die Mordkommission nicht eingeschaltet, warum haben die Ermittler nicht mit den Angestellten des Phoenix und mit Freunden gesprochen?“ Es gebe Hinweise darauf, dass sich sein Sohn bedroht gefühlt habe. „Die Ermittlungen zur Todesursache sind als fehlerhaft und unzureichend anzusehen“, steht in seinem Antrag auf Wiederaufnahme. Die Polizei aber bleibt dabei: Es gebe „keine Anhaltspunkte für ein Fremdverschulden“. ...

      ... Andreas Grotz’ nächster Zahnarzttermin Anfang Januar steckte auf einem Zettel an der Pinnwand neben der Eingangstür. Eine Terminerinnerung beim Psychologen fand sich auf dem Schreibtisch. Mitte Januar wollte er erneut eine Drogentherapie anfangen. ... http://www.tagesspiegel.de/berlin/kokain-rausch-selbstmord-o…

      Was ist jetzt zu tun? Ermittlungen aufnehmen und zwar auch gegen die ehemaligen Ermittler. (imho)

      PS: im Artikel gibt es noch ein paar lesenswerte Infos über Kokser.
      Avatar
      schrieb am 10.09.10 12:31:34
      Beitrag Nr. 155 ()
      Kinderpornografie im Internet
      "Viele Kriminelle werden nicht zur Verantwortung gezogen"
      http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,716629,00.html

      Da muss man ganz einfach Hunderte Millionen investieren, z.B. auch in Hochleistungscomputer (ein paar kW Multi-CPU-Server-Rack reicht, muss ja kein Petaflops-Supercomputer sein), die mit speziell entwickelter Software automatisch die Kinderpornos scannen und katalogisieren/katagorisieren/bewerten. Klar, die Software muss auch noch entwickelt werden aber wenn man da Profis ransetzt, dann hat man in einem Jahr vielleicht schon eine ganz passable Beta-Version und in der Zeit kann man geeignete Hochleistungscomputer auswählen und installieren. Ermittler müssen dann nur noch stichprobenartig die Computerresultate prüfen. So können ohne Stress die schlimmsten Fälle automatisch für die Gerichtsverhandlung selektiert werden (wo die Daten dann von Menschen wie gehabt beurteilt werden). (imho)
      Avatar
      schrieb am 10.09.10 12:42:39
      Beitrag Nr. 156 ()
      Nützliche Ansätze gibt es bereits:

      Bilderkennung mit Textbeschreibung
      Forscher an der University of California in Los Angeles (UCLA) haben zusammen mit dem US-Bilderkennungsspezialisten ObjectVideo ein Kamerasystem entwickelt, welches das, was es aufnimmt, parallel in Textform erfassen kann. Ziel des Projekts ist es, Überwachungsaufnahmen deutlich leichter navigierbar zu machen, damit der Nutzer interessante Stellen mit wenigen Mausklicks aufrufen kann, berichtet Technology Review in seiner Online-Ausgabe. ... http://www.heise.de/newsticker/meldung/Bilderkennung-mit-Tex… (30.07.2010)
      Avatar
      schrieb am 15.09.10 11:39:09
      Beitrag Nr. 157 ()
      Kinderporno-Prozess geplatzt
      Der Prozess gegen die Mitglieder eines Kinderpornographie-Rings ist geplatzt. Das Landgericht Darmstadt erklärte den von einem Verteidiger gestellten Befangenheitsantrag gegen eine Schöffin für begründet. In zwei Wochen soll das Verfahren mit einem anderen Schöffen neu aufgerollt werden. Zwei der neun Angeklagten wird auch mehrfacher Kindesmissbrauch vorgeworfen. ... http://www.focus.de/panorama/vermischtes/darmstadt-kinderpor…

      Was soll das? Jeder vernünftige Mensch muss in dieser Lage davon ausgehen, dass die meisten Angeklagten schuldig sind. Formal hätte die Schöffin das wohl nicht sagen dürfen aber ich denke, wie manche Verteidiger in offensichtlichen Schuldfällen vorgehen, ist unerträglich. Ein Verteidiger hat einen Unschuldigen vor Strafe zu bewahren und bei einem Schuldigen für eine gerechte Strafe zu sorgen aber Verteidiger dürfen nicht der Ungerechtigkeit Vorschub leisten. Selbstverständlich müssen Gefangene ordnungsgemäß behandelt werden aber wer Kinder mißbraucht hat, sollte die Klappe nicht zu weit aufreißen, das wird dann nämlich zu Recht als bodenlose Frechheit empfunden.

      Man sollte übrigens mal darüber nachdenken, ob mehr Öffentlichkeit nicht auch eine Lösung sein kann, denn wenn die Menschen endlich wieder Vertrauen in die Rechtsprechung haben können, dann bleibt auch an wirklich Unschuldigen weniger hängen.

      Wie jetzt, kein Vertrauen in die deutsche Rechtsprechung? Nun, es könnte zugegebenermaßen viel schlimmer sein aber es gibt schon Hinweise (will jetzt kein Beispiel nennen), die mächtige die Verbrecher schützende Kräfte vermuten lassen. Sehr bedenklich ist, dass viele (so vermute ich), der deutschen Rechtsprechung nicht bedingungslos vertrauen - nicht selten bleiben Zweifel zurück und das wird seinen Grund haben.

      Ich habe eher das Gefühl, dass es ein ziemlicher Kampf ist, selbst offensichtliche Straftäter zu verurteilen (wenn diese von bedeutenden Kräften unterstützt werden). Anstatt dass sich alle (auch die Verteidiger, denn auch die haben für Gerechtigkeit zu sorgen) um eine schonungslose Aufdeckung der Wahrheit bemühen, gibt es einen langwierigen Hickhack mit allen Tricks zum Schaden der Allgemeinheit. Möglich ist das alles nur, weil es zu viele schlechte Menschen in Machtpositionen gibt. (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 23.09.10 06:48:15
      Beitrag Nr. 158 ()
      Flucht ins Abseits
      Heinz Sprenger gilt als einer der erfahrensten Kriminalbeamten Nordrhein-Westfalens: Er klärte die Duisburger Mafia-Morde auf und sorgte im Rockerkrieg für Ruhe - doch nun sucht er das Weite. Nach SPIEGEL-ONLINE-Informationen lässt sich der 58-Jährige zur Schutzpolizei versetzen. ...

      ... Zu den Hintergründen der von ihm betriebenen Versetzung schweigt Sprenger sich aus. Auch Präsidiumssprecher Hausch wollte sich dazu nicht näher äußern, nur so viel: "Der Kollege war ein Aktivposten unserer Firma. Dass er geht, ist sehr schade." Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) jedoch, mit der sich der seit Jahren im Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) organisierte Sprenger häufiger öffentlich gestritten hatte, sprang dem Ermittler bei.

      In einer Erklärung deutete die DPolG an, dass Sprenger mit seinem als schwierig geltenden Chef, dem ebenfalls im BDK engagierten Leiter der Kriminalpolizei, wiederholt aneinandergeraten sein könnte: "Selbstherrlichkeit, Profilierungssucht, Empfindlichkeiten und charakterliche Mängel dürfen bei der Polizei und erst recht bei Führungskräften keine Rolle spielen", schreibt die Gewerkschaft recht unverhohlen an die Adresse des Leitenden Kriminaldirektors. ... http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,718914,00.html

      Erpressung? Nötigung? Mobbing?

      Auf alle Fälle muss hier ermittelt werden. Wenn der Chef keinen besonders guten Eindruck macht, dann soll man ganz einfach mal bei dem anfangen: Verbindungsdaten und Kontentransaktionen prüfen + Hausdurchsuchung. Einfach mal Informationen sammeln (möglichst gerecht gerurteilt werden soll selbstverständlich nur vor ordentlichen Gerichten gemäß geltender Gesetze). Das kann ja das BfV veranlassen, denn die Möglichkeit, dass Kriminalbeamte vom organisierten Verbrechen erpresst oder genötigt werden, ist ein schwerer Angriff auf Verfassung und Rechtsstaat. (imho)
      Avatar
      schrieb am 25.09.10 07:14:21
      !
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      Avatar
      schrieb am 25.09.10 07:15:51
      Beitrag Nr. 160 ()
      Deal im Straf-prozess (den "-" habe ich eingefügt, weil WO "a f p" blockt)
      "Besserung ist bisher leider nicht in Sicht" (das "bisher" habe ich eingefügt)
      Der Deutsche Juristentag will Absprachen zwischen Gericht, Verteidigung und Staatsanwaltschaft stärker einschränken lassen. Im SPIEGEL-ONLINE-Interview erklärt BGH-Richter Thomas Fischer, was schiefläuft vor deutschen Strafkammern - und warum viele Deals sogar illegal sind. ...

      ... Fischer: Es kann vor allem die Gerechtigkeit leiden, weil der Deal fast zwangsläufig bestimmte Tätergruppen privilegiert. Wer gleich gesteht oder sich als Schläger oder Dieb einer eher einfachen Beweislage gegenübersieht, hat keine Verhandlungsmasse zum Dealen. In schwierigen Wirtschaftsstrafverfahren dagegen, mit Regalen voll beschlagnahmter Unterlagen und einem gut organisierten Verteidigerteam ist der Reiz zum Dealen und daher auch der Druck auf die Gerichte sehr groß - weil man so ein Verfahren, das sonst ein Jahr dauern würde, in einem Tag erledigen kann. Da kann es zu unangemessen milden Strafen kommen. ...

      ... Fischer: ... Existentiell wichtig für unseren Rechtsstaat ist es aber, die Zahl der illegalen Absprachen einzudämmen und wieder zu einer funktionierenden Kontrolle zu kommen, die in den vergangenen Jahren leider verloren gegangen ist. Dazu braucht es vor allem auch ein richterliches Ethos, das Absprachen am Gesetz vorbei nicht mehr besonders geschickt erscheinen lässt, sondern als das, was es ist: als illegale, und im Extremfall sogar strafwürdige Praxis. Und es bedarf einer fachlich und personell ausreichend ausgestatteten Justiz. Besserung ist hier bisher leider nicht in Sicht. ... http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,719481,00.html
      Avatar
      schrieb am 25.09.10 09:09:32
      Beitrag Nr. 161 ()
      Kolpingstiftung entlässt Geschäftsführerin
      "Es riecht nach Sauerei"


      Wenige Wochen nachdem Geschäftsführerin Brigitte Fuzellier mit Korruptionsvorwürfen an die Öffentlichkeit gegangen ist, wird sie entlassen.

      Brigitte Fuzelliers Vorwürfe sind erheblich: Zwischen 2002 und 2007 sollen in einem Bildungsprojekt der Kolpingstifung in Paraguay Hilfsgelder in Millionenhöhe veruntreut worden sein. Allein beim Neubau eines Stiftungsgebäudes geht es um Millionen Dollar. Dazu um fehlende Buchhaltung, gefälschte Schecks, verschwundene Verantwortliche. Dies alles hat Fuzellier an die Öffentlichkeit gebracht. Jetzt muss sie gehen.

      Wie die taz erfuhr, hat der Vorstand des Kolpingwerks in Paraguay die Geschäftsführerin mit sofortiger Wirkung entlassen. Vorangegangen war ein Besuch der Vorstandsmitglieder vom Kolpingwerk Deutschland, Hubert Tintelott und Hans Drolshagen. Fuzellier hatte sie beschuldigt, ebenfalls in den Korruptionsskandal verwickelt zu sein.

      http://www.taz.de/1/politik/deutschland/artikel/1/es-riecht-…

      So sieht die Korruptionsbekämpfung in Deutschland aus! Wer Missstände anprangert, wird mundtot gemacht.
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      schrieb am 25.09.10 13:27:12
      Beitrag Nr. 162 ()
      Geht es noch mit rechten Dingen zu, fragt sich der H4-Empfänger?

      HRE-Vorstände verlassen Bank mit üppiger Pension

      Nach Axel Wieandt verlassen zwei weitere Vorstände die Krisenbank HRE. Alle drei nehmen rekordverdächtige Pensionsansprüche mit. Der personelle Aderlass bei der verstaatlichten Krisenbank Hypo Real Estate geht weiter. Wie die „Welt am Sonntag“ aus Finanzkreisen erfuhr, werden zwei Vorstände das Münchener Finanzinstitut schon bald verlassen – mit einem Anspruch auf üppige Pensionszahlungen. Beide Manager erhalten nach Berechnungen der Zeitung ab ihrem 60. Lebensjahr jeweils 186.000 Euro jährlich.

      Der Abschied der Manager wird voraussichtlich mit erheblichen Zahlungen verbunden sein. Beide Banker können darauf zählen, bisher gestundete Bonuszahlungen von jeweils 325.000 Euro ausgezahlt zu bekommen.

      Axel Wieandt steht dem Bericht zufolge eine jährliche Pension von 240.000 Euro zu, wie die „Bild“ heute vorrechnet, macht monatlich fast 20.000 Euro. „Für eine solche Rente müsste ein Durchschnittsverdiener fast 730 Jahre arbeiten!“, empört sich die Zeitung. Wieandt war nur 19 Monate im Amt.
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      schrieb am 27.09.10 17:06:30
      Beitrag Nr. 163 ()
      Wie die Mafia die Welt erobert
      Ob Spiesen-Elversberg, Caracas oder Toronto - die Mafia ist überall. Kein Land der Welt bleibt von den Statthaltern der kriminellen Holdings verschont. Clan-Experte Francesco Forgione hat die Handelsrouten und Wohnorte der Bosse ausgemacht - und nirgendwo sind sie so präsent wie in Deutschland. ...

      .... "Deutschland ist am besten kolonialisiert" ... http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,719762,00.html

      Sehenswerte Bilder mit angeblichen Mafiastandorten in Deutschland: http://www.spiegel.de/fotostrecke/fotostrecke-59824.html


      Man darf die finsteren Hintergründe und Hauptmachthaber nicht unterschätzen: es geht bei weitem nicht nur ums Geld ... es geht um die Weltherrschaft. Die italienische Mafia und Italien sind nicht die bösen Erzschurken; die Mafia ist nicht die Spitze der bösen Pyramide.

      Des Weiteren darf man keineswegs den Umstand unterschätzen, dass so verdammt wenig gegen das organisierte Verbrechen getan wird: die Gangster haben mächtige Unterstützer. Man muss davon ausgehen, dass der deutsche Staat gründlich (aber noch nicht fatal) vom organisierten Verbrechen unterwandert ist. (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 27.09.10 17:31:36
      Beitrag Nr. 164 ()
      Deutschland - ein Rechtsstaat ...?

      Ich hätte jetzt rein gefühlsmäßig diese Frage verneint.
      Aber ich stelle sehr oft fest, dass wir doch noch (ein Paar) unabhängige Richter haben.
      Man sollte allerdings auch dafür sorgen das dies so bleibt.
      Der Deutsche neigt zur Diktatur und wenn ich mir das Heutige Regieren, von CDU und FDP, betrachte ahnt mir nichts gutes.
      Es fehlt nur noch eine kleine Initialzündung und die Kacke ist am brennen.
      Der Hauptinitiator des Demokratieabbaus und der Armenspeisung, war allerdings die SPD mit ihrem Russenlakaien Schröder.
      :mad:
      Avatar
      schrieb am 06.10.10 12:28:53
      Beitrag Nr. 165 ()
      "Es war wie der Schlag von einem Riesenboxer"
      Der Strahl eines Wasserwerfers zerriss dem Rentner Dietrich Wagner die Lider, richtete schwere Augenverletzungen an, er ist derzeit blind. Den Polizeieinsatz gegen Stuttgart-21-Gegner beschreibt er im "Stern" als Inferno. Ministerpräsident Mappus kündigt jetzt eine Offensive des Dialogs an. ... http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,721537,00.h…

      Wurde die Besatzung des Wasserwerfers mittlerweile identifiziert und offiziell befragt? Etwa nicht? Wieso?
      Avatar
      schrieb am 07.10.10 09:18:09
      Beitrag Nr. 166 ()
      Hat das S-21-Opfer selbst Steine geworfen?
      ... Wie Sat 1 am Mittwochabend berichtet, ist auf einem Polizei-Video zu sehen, dass Wagner selbst Steine oder Ähnliches geworfen haben soll, bevor er von einem Wasserstrahl verletzt wurde! ... http://www.bild.de/BILD/politik/2010/10/07/stuttgart-21-opfe…

      Wann wird endlich eine offizielle Untersuchung eingeleitet?

      Sicher spielt es auch eine Rolle, wenn Wagner vorher nicht friedlich war aber es besteht die Möglichkeit, dass auch die Wasserwerferbesatzung illegal gehandelt hat. Mit welchem Wasserdruck wurde gerarbeitet? Wurde der Wasserdruck kurz vorher absichtlich erhöht? Wurde genau und hinterhältig auf Kopf/Oberkörper gezielt? Also solche Typen haben doch keine Polizisten sein zu dürfen, oder?

      Das muss natürlich untersucht werden und zwar ordentlich. Ist Deutschland ein Rechtsstaat, oder was?
      Avatar
      schrieb am 07.10.10 17:03:42
      Beitrag Nr. 167 ()
      Kinderporno-Prozess
      Verteidiger wollten Verfahren einstellen lassen
      Die neun Angeklagten im Kinderporno-Prozess vor dem Darmstädter Landgericht sollen jahrelang einschlägige Bilder und Filme im Internet getauscht haben. Nun wollte die Verteidigung die Einstellung des Verfahrens erwirken. Das Gericht lehnte ab.

      Darmstadt - In der zweiten Auflage des Prozesses gegen einen mutmaßlichen Kinderpornografie-Ring hat der Anwalt eines Mönchengladbacher Angeklagten einen Antrag auf Einstellung des Verfahrens gestellt. Ermittlungsergebnisse der Landeskriminalämter (LKA) und des Bundeskriminalamts seien auf illegalem Weg gewonnen worden. ...

      ... Das niedersächsische LKA habe im September 2008 von einem Informanten einen Hinweis auf strafbare Aktivitäten von Pädophilen im Internet bekommen, führte der Mönchengladbacher Verteidiger aus. Die Ermittlungen seien anschließend nicht ausreichend dokumentiert worden und erfüllten überdies den Straftatbestand des Ausspähens von Daten. Auch fehle in den Akten jede Information über den Hinweisgeber. Die Ermittlungsergebnisse seien somit unrechtmäßig zustande gekommen und prozessual nicht verwertbar. ... http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,721867,00.html

      Selbstverständlich soll der Staat möglichst legal handeln aber auch möglicherweise teilweise ungesetzlich eruierte Informationen sollen zur Wahrheitsfindung, gerechten Rechtssprechung und Verbesserung von Deutschland (der Welt) genutzt werden dürfen. Wichtig ist, dass vor Gericht verwendete Informationen wahr sind. Die Gesetze sind nicht zum Rumkaspern da, sondern für Gerechtigkeit und ein möglichst gutes Deutschland.

      Dass man den Anwälten von Kinderschändern nicht gerade einen Informanten offenbaren möchte, sollte verständlich sein.

      Auch Anwälte haben sich um Gerechtigkeit zu bemühen und dürfen nicht aus niederen Beweggründen der Ungerechtigkeit Vorschub leisten (das folgt aus der Sachlichkeit in § 43a Grundpflichten des Rechtsanwalts, siehe http://www.wallstreet-online.de/community/posting-drucken.ph…). Kann allerdings nicht schaden, wenn man das in der Bundesrechtsanwaltsordnung noch mal deutlicher zum Ausdruck bringt: Anwälte dürfen nicht vor Gericht lügen und müssen der Gerechtigkeit und einem guten Deutschland dienen.

      Wenn die Angeklagten Strafminderung wollen, dann sollen sie gestehen und neue wichtige Informationen liefern (Reue, Kronzeugenregelung). (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 08.10.10 09:45:45
      Beitrag Nr. 168 ()
      Unterschrift vom Chef gefälscht - Kündigung widerrufen
      Was wie eine klare Sache klingt, hat Arbeitsrichter in Frankfurt nicht überzeugt: Der Mitarbeiter einer Sparkasse hat die Unterschrift seines Chefs gefälscht - und wurde prompt entlassen. Zu Unrecht, sagt das Gericht. ...

      ... Um sich als Organisationsleiter bei einem Giroverband zu bewerben, hatte ein Sparkassen-Teamleiter sein Arbeitszeugnis selbst geschrieben. Auf einem Blanko-Formular ergänzte er den Text und kopierte die Unterschrift des Geschäftsführers darunter. ...

      ... Laut den Richtern ist der Vorfall zwar als "außerdienstliches Fehlverhalten" zu werten, habe aber keinerlei Einfluss auf die Arbeitsleistung des Teamleiters oder die "betriebliche Verbundenheit aller Mitarbeiter".

      Die gefälschte Unterschrift dürfe somit nicht als Kündigungsgrund herangezogen werden, auch wenn es sich möglicherweise um eine Straftat gehandelt habe. ... http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,721960,00.html

      Das Urteil soll von guten Richtern überprüft werden. Gegen die diese Kündigung widerrufen habende Richter soll ermittelt werden. (imho)

      Was man auch mal untersuchen sollte: Woher kommt die Frechheit, überhaupt gegen diese Kündigung zu klagen?
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      schrieb am 08.10.10 11:09:03
      Beitrag Nr. 169 ()
      »Strahl gezielt ins Gesicht gerichtet«

      ... Das hat dem einen oder anderen Beamten sogar noch Spaß gemacht: Ein Video zeigt, wie z. B. der Bediener des Wasserwerfers grinsend am Steuerknüppel sitzt und die Leute wegbläst. ...

      ... Der Strahl war so hart und heftig, daß Schüler über Tische und Bänke eines Biergartens geschleudert wurden. ...

      ... Er sagt, der Wasserwerfer habe seinen Strahl gezielt in sein Gesicht gerichtet, er sei regelrecht abgeschossen worden. Er ging zu Boden und verlor das Bewußtsein. ... http://www.jungewelt.de/2010/10-05/037.php

      Ermittelt nun die Staatsanwaltschaft? Ist Deutschland ein Rechtsstaat, oder was?

      Da soll sofort ein entsprechender Auftrag zur Untersuchung von Innenminister Heribert Rech (http://de.wikipedia.org/wiki/Heribert_Rech) an die Staatsanwaltschaft gehen oder Heribert Rech soll zurücktreten (was dann nicht die Untersuchung verhindert). Die Untersuchung soll auch alle betreffen, die eine Untersuchung vereiteln wollten. (imho)
      Avatar
      schrieb am 11.10.10 15:45:36
      Beitrag Nr. 170 ()
      Justizministerin kontert Kampagne zur Vorratsdatenspeicherung

      ... Wegen des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit dürften gespeicherte Daten "nur zum Schutz von überragend wichtigen Rechtsgütern verwendet werden". Darunter fielen Leib, Leben oder Freiheit einer Person ­ – nicht aber ihr Vermögen. ... http://www.heise.de/newsticker/meldung/Justizministerin-kont…

      Die Vorratsdatenspeicherung kann ganz offensichtlich hilfreich bei der Beweisführung vor Gericht und auch im Kampf gegen den Terrorismus und gegen das organisierte Verbrechen sein (man muss nur mal verstärkt die Daten nutzen, dann findet man auch mehr Verbrecher) und dient somit auch dem Schutz von überragend wichtigen Rechtsgütern.

      Es sollte doch jedem halbwegs intelligenten Menschen klar sein, dass man mit den gespeicherten Daten eines Kinderfickers noch andere Kinderficker finden kann und dass nicht gefundene oder mangels Beweise nicht verurteilte Kinderficker weiter Kinder ficken können - irgendwie schon eine Verletzung überragend wichtiger Rechtsgütern, oder?

      Es kann doch wohl nicht angehen, dass ein deutscher Justizminister (ob unabsichtlich oder nicht) Straftäter und das organisierte Verbrechen schützt.

      Kurz gesagt: Deutschland soll schnellstmöglich eine mindestens 12-monatige Vorratsdatenspeicherung realisieren und zwar so umfangreich wie möglich. (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 11.10.10 18:21:46
      Beitrag Nr. 171 ()
      Nachbetrachtung zum "agent provocateur" auf der Stuttgart 21 Demo am 30.09. (2010-10-10 – 17:08:10)
      http://stuttgart21.blog.de/2010/10/10/nachbetrachtung-agent-…

      Prima Zusammenstellung.

      Es soll endlich eine gründliche unabhängige (aber staatliche) Untersuchung der Vorfälle geben und der erste Schritt ist es, eine solche Untersuchung anzukündigen und das hat gefälligst umgehend zu geschehen.

      Ist Deutschland ein Rechtsstaat, oder was? Das ist übrigens keine Frage zum drüber nachdenken - die korrekte Antwort lautet: "wir geben uns größte Mühe, dass Deutschland ein excellenter guter Rechtsstaat ist". Und wenn dazu ein Innenminister (z.B. Heribert Rech) aus dem Amt geworfen werden muss, dann wird dieser Innenminister aus dem Amt geworfen - natürlich gerechtfertigt und legal aber dann ohne zu zögern. (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 19.10.10 12:40:26
      Beitrag Nr. 172 ()
      ... Unterdessen plaudern in der Montagsausgabe des Hamburger Abendblatts zwei Polizisten ein wenig aus dem Nähkästchen. (Der Artikel ist im Internet hier zu finden, jedoch nur gegen Gebühr einsehbar.) Der Mannheimer Beamte Thomas Mohr war nach Angabe des Blatts bei jenem brutalen Polizeieinsatz Ende September in Stuttgart dabei, bei dem unter anderem mehreren Demonstranten mit Wasserwerfern in die Augen geschossen wurde. Er berichtet in der Springer-Zeitung: „Wenn man scharfe Kampfhunde, ich meine die Polizei-Spezialeinheiten, mit zu einer Demonstration nimmt und sie dann auch noch ohne ersichtlichen Grund von der Leine und räumen lässt, dann beißen sie ohne Erbarmen zu. Dafür wurden sie gedrillt und ausgebildet. Das wussten die, die für den Einsatz verantwortlich waren, ganz genau. Sie mussten das Okay von oben haben. Von ganz oben. Mindestens vom Innenministerium.“

      Laut Abendblatt war Mohr von dem Einsatz, bei dem rund 400 Menschen zum Teil schwer verletzt wurden, schockiert. „Wir werden von der Politik immer mehr missbraucht und verheizt. Zweckentfremdet und benutzt, der Imageschaden für uns Polizisten, die per Treueschwur und Dienstbefehl für die Regierung den Kopf da draußen auf der Straße hinhalten müssen, ist durch Stuttgart enorm.“

      Gleichzeitig zitiert das Blatt einen anonym bleibenden Beamten, der über illegale Methoden der Polizei bei solchen Einsätzen spricht, wie sie Anti-AKW-Demonstranten im Wendland und anderswo schon unzählige Male erlebt haben: „Ich weiß, dass wir bei brisanten Großdemos verdeckt agierende Beamte, die als taktische Provokateure, als vermummte Steinewerfer fungieren, unter die Demonstranten schleusen. Sie werfen auf Befehl Steine oder Flaschen in Richtung der Polizei, damit die dann mit der Räumung beginnen kann.“ ... http://www.heise.de/tp/blogs/2/148601

      Tja ... und wann gibt es eine ordentliche, rechtsstaatliche Untersuchung der Vorfälle?

      Werden die zuständigen Politiker von der Mafia erpresst oder sind sie gar Mitglieder des organisierten Verbrechens? Ich hoffe nicht aber wie bitte läßt ich erklären, dass es anscheinend keine ordentliche Untersuchungskommission gibt?
      Avatar
      schrieb am 19.10.10 16:28:55
      Beitrag Nr. 173 ()
      Und wieder schlägt der Fiskus zu, kauft Hehlerware ein.

      "Wie die Staatsanwaltschaft Münster bestätigte, haben die Fahnder eine CD mit 200 Datensätzen gekauft, auf der die Kontoverbindungen deutscher Steuerpflichtiger bei der Schweizer Privatbank Julius Bär registriert sind.
      Gezahlt haben sie dafür rund 1,4 Millionen Euro an den anonymen Verkäufer.
      Es ist das zweite Mal in diesem Jahr, dass NRW-Fahnder eine CD mit Steuerdaten gekauft haben. Beim ersten Mal waren 2,5 Millionen Euro gezahlt worden. Auch damals ging es um Kontoverbindungen in der Schweiz. Somit geraten Steuerpflichtige, die ihr Vermögen in der Schweiz vor dem Zugriff des deutschen Fiskus schützen wollten, immer stärker unter Druck." schreibt die RP in Düsseldorf.

      Der Fiskus kauft immer nur gestohlene Daten von schweizer Banken. Doch führen auch deutsche Landesbanken, bzw deren schöne Töchter in der Schweiz, Konten für deutsche Kunden. Ob diese charakterlich anders sind als die Deutschen, die bei den Originalschweizern Vermögen verwalten lassen? Oder liegen auf den LB(CH)-Bankkonten auch die Gelder der Politik?

      Hier ein Beispiel:
      Die LB(Swiss) Privatbank AG mit Sitz in Zürich ist eine gemeinsame Tochtergesellschaft der Landesbank Hessen-Thüringen, Frankfurt/Erfurt, und der Bayerischen Landesbank, München. In ihrer heutigen Form entstand sie Anfang 2001 aus der Fusion der Bayerischen Landesbank (Schweiz) AG mit der Helaba (Schweiz) Landesbank Hessen-Thüringen AG.
      Als Aktiengesellschaft schweizerischen Rechts ist die LB(Swiss) Privatbank AG seit 1955 auf anspruchsvolles, individuelles Private Banking spezialisiert. Dabei legen die Bank grössten Wert auf eine persönliche Beziehung zu ihren Kunden. Zwar verfügt die Bank über ein grosses Repertoire an Produkten und Dienstleistungen – letztlich aber gibt es pro Kunde eine massgeschneiderte Gesamtlösung.

      Ob sich der Fiskus auch für diese Töchter der staatlichen Banken interessiert? Bei den Hausdurchsuchungen der Bayern LB in München gab es doch sicher auch Vorstandsakten zur Geschäftspolitik dieser schönen Tochter und ihrer reichen Freier. :laugh:
      Avatar
      schrieb am 20.10.10 09:21:25
      Beitrag Nr. 174 ()
      Leutheusser-Schnarrenberger gegen RTL-2-Pranger
      In die Debatte um das umstrittene RTL-2-Fernsehformat "Tatort Internet" hat sich nun die Bundesjustizministerin eingeschaltet. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger warnt, der Rechtsstaat könnte durch das öffentliche Bloßstellen vermeintlicher Kinderschänder in eine Schieflage geraten.

      Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat sich vehement gegen das öffentliche Anprangern im Internet oder Fernsehen ausgesprochen. "Öffentlichen Pranger braucht der Rechtsstaat nicht", sagte sie der "Passauer Neuen Presse" vom Dienstag. ...

      ... Leutheusser-Schnarrenberger sagte der "Passauer Neuen Presse", durch solches Vorgehen drohe eine Aushöhlung des Rechtsstaates. ... http://www.spiegel.de/kultur/tv/0,1518,723995,00.html

      Ein Pranger ist unerwünscht aber darum geht es hier nicht. Eine Aushöhlung des Rechtsstaates ist bereits gegeben, weil einige das organisierte Verbrechen schützen. Weil einige Politiker nicht genug gegen das organisierte Verbrechen tun und den Staat eine effiziente Verbrechensbekämpfung verwehren, muss für eine verbesserte Verbrechensbekämpfung Stimmung gemacht werden. (imho)

      PS: siehe auch Thread: Sexueller Mißbrauch sicher auch in Vereinen und sonst wo? "Sexueller Mißbrauch sicher auch in Vereinen und sonst wo?"
      Avatar
      schrieb am 20.10.10 11:16:46
      Beitrag Nr. 175 ()
      ... Die Welt: Die RTL2-Sendung "Tatort Internet" sorgt für Aufregung. Wie groß ist die Gefahr, die von Pädophilen im Internet für Kinder ausgeht?

      Günter Maeser: Das ist schwierig zu sagen, weil wir immer nur die Spitze des Eisberges mitbekommen. Aber sie ist in jedem Fall sehr groß. Pädophile stellen bei der Internetkriminalität die größte Tätergruppe, wobei das auch den Austausch von kinderpornografischem Material mit einschließt.

      Die Welt: Wie gehen Sie gegen diese Täter vor?

      Maeser: Das ist oft eine schwierige Arbeit. Es gibt eine Vielzahl von Chats, in denen Kontaktanbahnungen von Pädophilen untereinander und zwischen Pädophilen und Kindern möglich sind. Wenn wir solche Fälle verfolgen, wird häufig der Kontakt im Internet vorher abgebrochen, bevor wir einschreiten können, weil sie nach der ersten Kontaktanbahnung in geschlossene Foren verlegt werden, auf die wir keinen Zugriff mehr haben.

      Die Welt: Das heißt, Sie könnten sich nicht in solche Foren einhacken?

      Maeser: Nein, das dürfen wir nicht. Und wir dürften die dabei gewonnenen Infos auch nicht gerichtlich verwenden. Wir könnten zwar bei einem begründeten Verdacht das Telefon abhören - allerdings nur, wenn das gerichtlich angeordnet wurde. ...

      ... Die Welt: Deckt sich Ihre Erkenntnis zu den Tätern mit denen der Sendung, dass viele auch beruflich oder ehrenamtlich mit Kindern zu tun haben und sie in allen Schichten anzutreffen sind?

      Maeser: Ja. Es fällt sogar auf, dass eher wenige aus der sogenannten Unterschicht stammen. ...
      http://www.welt.de/print/die_welt/vermischtes/article1041601…

      Kann das wahr sein? Die Polizei darf nicht ein kriminelles Forum zur Verbreitung von Kinderpornos und Vorbereitung von Kindesmißbrauch infiltrieren? Kaum zu glauben. Ein richterliche Erlaubnis sollte doch da noch am selben Tag vorliegen und wenn nicht, dann hat es ein Untersuchungsverfahren gegen den Richter zu geben (entsprechende Gesetzeslage vorausgesetzt).

      Es gibt einen unglaublichen verdammten Mißstand und was der deutschen Justizministerin dazu einfällt ist es, gegen eine Sendung zu wettern, die auf diesen Mißstand aufmerksam machen will. Da dürfen Kinderschänder unbehelligt von Ermittlern Kinderschändungen planen und Videos tauschen und die Justizministerin klagt gegen die Vorratsdatenspeicherung und wettert gegen die Mißstände anprangerte Sendungen. Wohlbemerkt: die Justizministerin - und nicht etwa irgendein Mafiosi, von dem man dergleichen erwarten kann. Passiert das wirklich in Deutschland?

      Ist Deutschland ein Rechtsstaat? Wer weiß. Im Prinzip schon, theoretisch, irgendwie jedenfalls.

      Wichtig ist, dass Deutschland ein guter Rechtsstaat wird und dazu gehört eine effiziente Verfolgung von Straftaten. Die Polizei (ausgewählte gute Beamte und SoKos) müssen unbedingt das Recht bekommen, die ITK lückenlos mitzuschneiden (solange, bis alle Verbrecher vor Gericht stehen), um Straftäter ermitteln zu können. Selbstverständlich haben alle Überwachungsmaßnahmen für eine unabhängige (aber staatliche) Kontrolle protokolliert zu werden und es muss auch Kontrollen geben, um Verräter (Mafia-Günstlinge) unter den Ermittlern aufspüren zu können.

      Der Staat sollte keine Straftaten provozieren. (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 22.10.10 15:36:10
      Beitrag Nr. 176 ()
      Monitor erhebt schwere Vorwürfe gegen Ministerpräsident Mappus
      Das ARD-Magazin stützt sich in seinem Verdacht, dass bei den S21-Demonstrationen absichtlich eine Konfrontation herbeigeführt werden sollte, unter anderem auf einen Polizei-Whistleblower ...

      ... Siegfried Stumpfs ehemaliger enger Mitarbeiter Günther Rathgeb, ein leitender Polizeidirektor im Ruhestand, äußert in dem Bericht die Überzeugung, dass das Vorgehen am 30. September der 35 Jahre lang entwickelten und gepflegten "Stuttgarter Linie" derart widerspricht, dass er es sich nur mit massivem Druck auf den Polizeipräsidenten erklären kann - selbst wenn dieser öffentlich das Gegenteil versichert. Auch der ehemalige Leiter der baden-württembergischen Polizeihochschule, Thomas Feltes, beurteilt den Einsatz in der Sendung als "von Anfang an auf Konfrontation [und] Gewalt" angelegt, weshalb er eine politische Vorgabe für die einzig plausible Ursache hält.

      Die Trumpfkarte der Monitor-Mitarbeiter Achim Pollmeier, Kim Otto, Ralph Hötte und Alexander Milanés ist ein vor dem Ereignis verfasster Brief eines angeblichen Angehörigen des Führungs- und Einsatzstabes der Polizei an die Landtagsfraktionen von SPD und Grünen, in dem eine Änderung des polizeilichen Vorgehens ankündigt wird. Diese, so das Schreiben, habe das Ziel zu "dokumentieren, dass die Teilnehmer gewaltbereit sind", und zu "verhindern, dass weiterhin eine große Anzahl von Menschen [an den Demonstrationen] teilnimmt". Außerdem wolle sich Ministerpräsident Mappus damit als "Law-and-Order-Mann" für die Landtagswahl positionieren. Experten bestätigten dem Magazin, dass der Autor über seine Behauptungen zur Strategie hinaus über "Insider-Wissen" verfügte und deshalb wahrscheinlich wirklich in Polizeikreisen zu suchen ist. http://www.heise.de/tp/blogs/8/148616

      Was bitte ist das für ein Rechtsstaat, wo so etwas möglich ist?

      Da muss es doch jetzt unbedingt eine hochrangige und unabhängige Untersuchungskommission und Gerichtsverfahren geben.

      Was denken sich eigentlich die Bundespolitiker, wenn sie so was lesen?

      Angela Merkel hat sich doch auch schon zu Stuttgart 21 geäußert - wird die eigentlich über so was informiert? Wenn nicht, dann ist zu klären warum und wenn Angela Merkel informiert ist, dann erwarte ich, dass sie die besagte hochrangige und unabhängige Untersuchungskommission fordert. Das ist doch keine Kleinigkeit, worum es hier geht. Das sind doch Indizien, dass der Rechtsstaat auch hoher Ebene von Verfassungsfeinden unterwandert ist. (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 26.10.10 11:22:25
      Beitrag Nr. 177 ()
      Staat kuscht vor kriminellen Clans

      ... Der Vorfall ist vielerlei Hinsicht bezeichnend für das Problem, das in einigen Regionen Deutschlands entstanden ist - und das zahlreiche Fachleute für inzwischen eigentlich unlösbar halten: Mafiöse Ausländerclans mit Tausenden Mitgliedern haben sich unter Ausnutzung rechtlicher Schlupflöcher, sozialer Leistungen und internationaler Kontakte zu dominierenden Größen der Organisierten Kriminalität entwickelt.

      Kriminelle Parallelgesellschaft

      Sie handeln mit Heroin und Kokain, kassieren in Bordellen oder sind im Schleusergeschäft aktiv. Die Brutalität, mit der sie dabei vorgehen, haben sie zur Macht im Milieu werden lassen, Polizisten fürchten sich vor ihnen. Der Staat schaut dem Treiben der Sippen meist tatenlos zu, die Politik ignoriert das Phänomen. ...

      ... Vier Polizisten, Hunderte Straftäter ...
      ... "Die betrachten uns als Beutegesellschaft" ...
      ... Feste Größen der Organisierten Kriminalität ...

      ... Die Jugendlichen wüchsen in einem Umfeld auf, so Reusch, in dem "schwerste Straftaten zur völligen Normalität" gehörten: "Sie haben eine Selbstbedienungsmentalität entwickelt, die darauf abzielt, sich zu nehmen, was immer sie wollen und wann und so oft sie es wollen." Damit seien sie ein "ideales Reservoir für die Fußtruppen des organisierten Verbrechens". ... http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,721741,00.html

      Prima Artikel - wobei selbstverständlich Straftäter und nicht Ausländer zu verfolgen sind.

      Die organisierte Kriminalität muss endlich wirkungsvoll bekämpft werden und dazu ist die Vorratsdatenspeicherung zur Beweissicherung und für schnellere und erfolgreichere Gerichtsverfahren unverzichtbar. Ein "Snapshot" der Daten auf Nachfrage ist völlig unzureichend, weil man bei einer kriminellen Vereinigung möglichst alle Vorgänge (Verbindungen) der letzten Jahre braucht.

      Wenn es nicht genug Polizisten gibt, dann muss nach den Verbrechern mittels Rasterfahndung und DPI-Scans der ITK gesucht werden.

      Wenn die Justizministerin den deutschen Rechtsstaat nicht schützen will, dann hat sie gefälligst umgehend zurückzutreten. (alles imho)

      PS: Argumente für einen guten Überwachungsstaat http://www.wallstreet-online.de/community/posting-drucken.ph… (Thread: Hinweise und Verbesserungsvorschläge (2))
      Avatar
      schrieb am 27.10.10 21:30:04
      Beitrag Nr. 178 ()
      Avatar
      schrieb am 30.10.10 07:03:11
      Beitrag Nr. 179 ()
      Schöffe lag betrunken auf der Straße
      Der Prozess gegen den Vater des Amokschützen von Winnenden musste unterbrochen werden, nachdem die Polizei einen sturzbetrunkenen Schöffen aufgegriffen hatte. Der Laienrichter musste die Nacht in der Ausnüchterungszelle verbringen. ...

      ... Der 59-Jährige war am Mittwoch kurz nach Mitternacht in Stuttgart sturzbetrunken und schlafend von der Polizei aufgegriffen worden, wie die "Bild"-Zeitung schrieb. Die Beamten weckten den Laienrichter auf und wurden nach dpa-Informationen "aufs Übelste" beschimpft. ... http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,726227,00.html

      ... Als Schöffen werden in der Bundesrepublik Deutschland die ehrenamtlichen Richter der ordentlichen Gerichtsbarkeit bei der Strafgerichtsbarkeit der Amts- und Landgerichte bezeichnet. In Deutschland gab es im Jahr 2009 laut Bundesamt für Justiz 36.956 Hauptschöffen. ... http://de.wikipedia.org/wiki/Ehrenamtlicher_Richter

      Man bedenke, dass das nicht irgendein unbedeutender Prozeß ist.

      Wer wird eigentlich ehrenamtlicher Richter? Okay, vielleicht auch der ein oder andere rüstige Rentner oder gute Reiche, der etwas für die Gemeinschaft tun will aber ansonsten muss man befürchten, dass es auch viele selbstverliebte, machtgeile, süchtige (kurz: ungeeignete) Schöffen gibt. Ich vermute mal, dass Tausende Schöffen nicht gut genug sind, um Schöffen sein zu dürften. (imho)
      Avatar
      schrieb am 02.11.10 14:50:01
      Beitrag Nr. 180 ()
      Hessens Landespolizeipräsident muss gehen
      Hessens Landespolizeipräsident Norbert Nedela wird in den einstweiligen Ruhestand versetzt. Hintergrund ist eine Affäre um mutmaßliche Datenfälschungen, in die der Beamte verwickelt sein soll. ... http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,726729,00.html

      Vorwürfe gegen Landespolizeipräsident Nedela
      ... Über das Motiv, das zur Manipulation des Protokolls geführt hat, wird derzeit spekuliert. Nicht wenige meinen, es habe vor allem dazu gedient, die Erkenntnisse in bestimmten Disziplinarverfahren, die das Frankfurter Polizeipräsidium betreffen, abzuschwächen oder sogar zu verschleiern. Dass dabei Thurau, die als frühere Frankfurter Polizeivizepräsidentin die meisten Ermittlungen bei mutmaßlichen Dienstvergehen ins Rollen gebracht hat, belastet wird, sehen viele als „Nebenprodukt“. ...

      ... Einige Beobachter gehen sogar noch weiter und sprechen von einer inszenierten Verleumdungskampagne. Thurau habe sich dem „System Nedela“, das nur willige Beamte dulde, nicht gefügt. Nicht zuletzt deshalb habe sich der Landespolizeipräsident damals gegen die Ernennung Thuraus als Präsidentin des Landeskriminalamts ausgesprochen. ... http://www.faz.net/s/Rub5785324EF29440359B02AF69CB1BB8CC/Doc…

      Schlimm, dass es zu diesen Unregelmäßigkeiten kam aber Klasse, dass jetzt anscheinend aufgeräumt wird. Wenn Norbert Nedela für Verschwörung, Sabotage und Verleumdungsaktionen verantwortlich sein sollte, dann muss man sich fragen, wie so jemand überhaupt Landespolizeipräsident hatte werden können. (imho)
      Avatar
      schrieb am 03.11.10 13:55:43
      Beitrag Nr. 181 ()
      Italienische Polizei sprengt Mafia-Netzwerk
      Erfolg mit "Operation Iblis": Spezialeinheiten der Carabinieri haben etwa 100 Mafiosi festgenommen und Dutzende von ihnen in Untersuchungshaft genommen. Unter den mutmaßlichen Kriminellen sind namhafte Lokalpolitiker, Beamte und Unternehmer. ... http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,726962,00.html

      Gratuliere.

      Ich hoffe doch sehr, dass die Deutschen Ermittler bereits fleißig ermitteln - in Deutschland gibt es nämlich auch organisierte Kriminalität, die Mafia und am schlimmsten: die organisierten Verbrecher der bösen Weltverschwörung. Mangelnde Ermittlungserfolge lassen sich am besten mit einer massiven Unterwanderung des Staates erklären - ich gehe allerdings davon aus, dass das besser wird. (imho)
      Avatar
      schrieb am 03.11.10 17:03:56
      Beitrag Nr. 182 ()
      Fahnder durchsuchen Büros von Sicherheitsfirma Prevent
      Der Druck auf HSH-Chef Dirk Jens Nonnenmacher wächst: Ermittler haben nun eine Razzia bei der Sicherheitsfirma des Geldkonzerns durchgeführt. Es geht um den Verdacht, das Unternehmen Prevent habe einem Mitarbeiter der Bank Kinderpornos untergeschoben. ...

      ... Für die Hamburger Polizisten ist es ein Besuch bei ehemaligen Kollegen. Prevent-Gründer Thorsten Mehles war einst Chef der Abteilung Interne Ermittlungen in der Hamburger Innenbehörde und später Leiter der Abteilung zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität.

      Nach einem abrupten Wechsel zum Bundesnachrichtendienst, den er angeblich aus gesundheitlichen Gründen nach wenigen Monaten wieder verließ, gründete er mit dem ehemaligen nordrhein-westfälischen SPD-Politiker Jürgen Gramke die Prevent AG.

      Ehemaliger Hamburger Senator arbeitet für Prevent

      Um diese Gründung ranken sich zahlreiche Gerüchte. Führende SPD-Politiker sollen dabei die Strippen gezogen haben. Das Ziel: Eine Organisation, die Firmen in juristisch heiklen Bereichen hilft. Eine Firma also für Dinge, die besser nicht ans Tageslicht kommen sollen. Dafür holte Mehles sich ein paar Vertraute aus der Polizei ins Haus.

      Seine Biografie weist nicht nur eine Station beim deutschen Geheimdienst auf, auch bei der CIA soll er Gelegenheit gehabt haben, Verbindungen zu knüpfen, als er sie nach seinem Wechsel von der Polizei zum Nachrichtendienst häufiger besucht hatte. In Deutschland setzten sich namhafte Politiker in den Vorstandsetagen bedeutender Unternehmen für die bis dahin unbekannte Firma ein.

      Dabei soll es schon früh Beschwerden über überhöhte Rechnungen gegeben haben, ohne dass dies zu polizeilichen Ermittlungen führte. Zur Überraschung der Hamburger Polizei wechselte der ehemalige Hamburger Innensenator Udo Nagel zu Prevent, selbst der ehemalige BND-Chef und Staatssekretär im Bundesinnenministerium, August Hanning, trat in die Dienste der Prevent AG. ... http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/0,1518,726953,0…

      Tja. Interessant, was?
      Avatar
      schrieb am 05.11.10 10:37:30
      Beitrag Nr. 183 ()
      US-Geheimdienst soll hunderte Norweger überwacht haben
      Spionageskandal in Norwegen: Die US-Botschaft in Oslo hat einem Fernsehbericht zufolge hunderte Norweger jahrelang illegal überwachen lassen. Die norwegische Regierung gibt sich unwissend.

      Die US-Botschaft in Oslo hat einem Fernsehbericht zufolge hunderte Norweger jahrelang illegal überwachen lassen. Die norwegische Regierung forderte von der US-Vertretung am Donnerstag eine Erklärung zu den mutmaßlichen Überwachungsaktivitäten. Hintergrund ist ein Bericht des Senders TV2, wonach die US-Botschaft seit dem Jahr 2000 zwischen 15 und 20 Experten beschäftigt, die unter anderem damit befasst seien, Fotos von Demonstranten zu machen und deren persönlichen Angaben in eine Datenbank einzupflegen. Mit diesem Vorgehen sollen demnach Angriffe auf die Botschaft verhindert werden. Für die Überwachung seien auch ranghohe norwegische Polizisten bezahlt worden. ... http://www.stern.de/news2/aktuell/spionageskandal-us-geheimd…

      http://www.welt.de/print/die_welt/politik/article10743856/US…

      Wie schaut das diesbezüglich in Deutschland aus?
      Avatar
      schrieb am 10.11.10 11:37:19
      Beitrag Nr. 184 ()
      Die RAF und die Geheimdienste
      Wolfgang Kraushaar über die Verbindungen von Geheimdiensten und Terrorgruppen, den Prozess gegen Verena Becker und die Positionierung der Medien ... http://www.heise.de/tp/r4/artikel/33/33595/1.html

      Sind die deutschen Geheimdienste (im weiteren Sinne, also auch BfV) jetzt gut, oder was?

      Hat man Staatsfeinde gnadenlos entlassen und dafür gesorgt, dass keine Staatsfeinde mehr die Geheimdienste unterwandern können?

      Nun weiß man aber (bzw. kann es vermuten), dass das organisierte Verbrechen in Deutschland nicht wirksam bekämpft wird. Ach du Scheiße.

      Wie tief sitzt Deutschland in der Scheiße? Droht ein neues Unrechtsregime?

      Das sind die entscheidenden Fragen und mangelhafte Aufklärung läßt schlimmes befürchten, denn wenn jetzt alles gut wäre, dann bräuchte man ja ein paar Verfehlungen von vor ein paar Jahrzehnten nicht so zu verstecken, oder?

      Wer kontrolliert eigentlich die Geheimdienste?

      Deutschland braucht dringend eine staatliche Kontrollbehörde als 4. Macht im Staate zur Überwachung der Staatsorgane. Weil die Kontrollbehörde nur die Aufgabe hat, offen Gesetze und Vorschriften zu überwachen und Mißstände aufzudecken, ist die Kontrollbehörde selbst keine Gefahr sondern eine echte Bereicherung des Rechtsstaates. Im Unterschied zu Geheimdiensten ermittelt die Kontrollbehörde offen (mittels Kontrollbesuchen, Ermittlungskommissionen und Prüfungen von Protokollen) und nicht verdeckt. Selbstverständlich muss auch die Kontrollbehörde überwacht und kontrolliert werden aber das kann dann eine Spezialabteilung der Polizei oder des BfV erledigen. (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 10.11.10 17:34:49
      Beitrag Nr. 185 ()
      Auf der Flucht
      Aus Angst vor einem vielfach vorbestraften Gewalttäter, der diesen Monat aus dem Gefängnis entlassen werden soll, taucht die von ihm vergewaltigte Frau mit staatlicher Hilfe unter. Der Mann, der in der Haft keine Reue zeigte, hatte noch im Gerichtssaal mit Vergeltung gedroht. ...

      ... Seltsam: Obwohl K.s sich wiederholende Attacken auf Frauen krankhafte Züge tragen, zumindest psychische Auffälligkeiten möglich erscheinen lassen, wird kein psychiatrischer Gutachter zugezogen. Das Gericht hält den Mann für völlig normal.

      Die Drohungen, die K. noch im Gerichtssaal ausstößt, ängstigen Frau G. noch lange, zumal der Gefangene anfangs keine Ruhe gibt. Er schreibt Briefe, die Frau G. ungeöffnet ihrer Anwältin übergibt. Er schickt ehemalige Mitgefangene vorbei, die schöne Grüße aus dem Knast ausrichten. ...

      ... Tatsächlich ist die Verhängung nachträglicher Sicherungsverwahrung - unabhängig von der derzeitigen politischen Diskussion um europäische Rechtsstandards - in Deutschland durchaus möglich. Die Hürden sind jedoch hoch. Die Sanktion kann nur angeordnet werden, wenn nach dem ursprünglichen Gerichtsurteil neue, bislang nicht berücksichtigte Umstände bekannt werden, die bei einer Freilassung auf eine erhebliche Gefährlichkeit des Täters für die Allgemeinheit schließen lassen. Dies sei bei Andreas K. nicht der Fall, versichert die Münchner Oberstaatsanwältin Andrea Titz. Das jedenfalls habe eine sorgfältige Prüfung bei der Staatsanwaltschaft und dem Vollstreckungsgericht ergeben.

      Der Kripo bekanntgewordene Details aus der Haftzeit lassen freilich darauf schließen, dass K. wenig einsichtig ist, auch keinerlei Reue zeigt. Weil er sich einer Therapie verweigert habe, sei er nicht, wie allgemein üblich, nach zwei Dritteln der Haftzeit entlassen worden, sondern müsse seine Strafe bis zum letzten Tag absitzen. ...

      ... Bei der Polizei wird K.s bevorstehende Freilassung deshalb als ernsthafte Bedrohung für Frau G. gesehen. Dazu heißt es in einem Papier der Kriminalpolizeiinspektion Fürstenfeldbruck: "Seit seiner Inhaftierung versucht der Täter immer wieder, Kontakt mit der Geschädigten aufzunehmen. Insbesondere ist er daran interessiert, den aktuellen Wohnort von Frau G. zu erfahren. Hierzu stellt er fadenscheinige Anfragen an verschiedene öffentliche Stellen. Die Geschädigte hat deshalb Angst, dass der Täter nach seiner Entlassung erneut Kontakt zu ihr sucht und sie angeht. Diese Befürchtungen teilt auch der unterzeichnende Sachbearbeiter."

      In einer Gefährdungsanalyse kommen Kripo-Experten zu einem alarmierenden Ergebnis: Gefährdet ist nicht nur Frau G., sondern die ganze Familie, bedroht sind insbesondere die bereits volljährigen Töchter. Der Familie wird deshalb dringend empfohlen, mit Hilfe eines speziellen Schutzprogramms eine neue Identität anzunehmen und unterzutauchen. ... http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,727654,00.html


      Nun könnte man sagen, dass ein Einzelfall die Sicherheit von Deutschland nicht bedroht aber sehr bedenklich ist, dass so etwas überhaupt möglich ist (ist ja keine Kleinigkeit, siehe ganzen Artikel). Okay, Mißstände gibt es aber es ist nicht akzeptabel, dass nicht umgehend an einer grundlegenden Behebung dieser Mißstände gearbeitet wurde - und das ist ein schwerer Systemmangel.

      Es muss eine mächtige Instanz (z.B. Kontrollbehörde, siehe http://www.wallstreet-online.de/community/posting-drucken.ph…) geben, der man nur eine (etwas auführlichere eMail) über solch schwere Mißstände schicken muss und die sich dann darum kümmert (es reicht, die suche nach einer guten Lösung an Politiker, Expertengruppen, usw. zu delegieren und die Fortschritte zu überwachen). Die (erst noch zu schaffende) Kontrollbehörde ist dann zuständig, wenn (weil) andere Staatsorgane bei der Behebung der Mißstände versagen, denn dies ist dann ein Hinweis auf ein (potentiell schweres) Systemversagen.

      Es ist doch schon total verrückt, dass ein Privatmensch sich überhaupt um die Strafverfolgung (mit Anzeige, Anwälten, ...) kümmern muss - alles was er zu tun haben muss, ist die Polizei/Staatsanwaltschaft auf eine Straftat aufmerksam zu machen und die Staatsbeamten haben dann den Fall (unter Beachtung der Priorität) zu lösen und weitere Straftaten nach Möglichkeit zu verhindern. Idealerweise wird ein Opfer (je nach Fall und Bedarf) betreut und muss sich um nichts kümmern (nicht mal um einen Anwalt, obwohl diese Möglichkeit selbstverständlich weiterhin besteht), sondern nur noch als Zeuge mitarbeiten. (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 11.11.10 07:39:14
      Beitrag Nr. 186 ()
      Polizei verhaftet mutmaßlichen Mörder (02.06.2010 )
      Nach dem gewaltsamen Tod des 43-jährigen Werner Pschigoda am vergangenen Samstag hat die ermittelnde Mordkommission einen Tatverdächtigen festgenommen.

      Es handelt sich um einen 47 Jahre alten Mitbewohner des Getöteten. In seiner polizeilichen Vernehmung bestreitet der Beschuldigte,etwas mit der Tat zu tun zu haben und beruft er sich auf Erinnerungslücken. ... http://www.newsclick.de/index.jsp/menuid/2044/artid/12335022

      Richter erlässt Haftbefehl (03.06.2010)
      ... In seiner Vernehmung bestritt der Beschuldigte, etwas mit der Tat zu tun zu haben. Er beruft sich auf Erinnerungslücken, räumt aber ein, am Freitag im Zimmer des Opfers und auch mit dem Opfer bis etwa 22 Uhr gezecht zu haben. Damit ist er die letzte bekannte Kontaktperson des Getöteten. In dem Heim leben gegenwärtig 44 wohnungslose Männer. ... http://www.newsclick.de/index.jsp/menuid/2048/artid/12339790

      Anklage nach Tod im Männerwohnheim (17.09.2010)
      http://www.newsclick.de/index.jsp/artid/12940936/menuid/2048

      In einem Artikel der "neue Braunschweiger" (10.11.2010) steht, dass der Angeklagte andere Heimbewohner verdächtigt, mit denen das Opfer öfter im Streit war. Der Angeklagte sagte über das Opfer vor Gericht: "Der Werner war ein guter Kumpel". Bemerkenswerterweise steht im Artikel kein Wort von Beweisen. Was hat denn die Spurensuche ergeben? Fingerabdrücke, genetische Spuren? Vielleicht alles verpennt und einfach nur mal dumm rumgefragt?

      Oberstaatsanwältin Kerstin Stang hält den Angeklagten für nicht schuldfähig und will eine Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik beantragen. Was da nicht steht ist, ob Oberstaatsanwältin Kerstin Stang den Angeklagten auch für schuldig hält. Tja, mal gucken, wie Richter Wilfried Knieriem entscheiden wird.

      Ich glaube nicht, dass der Angeklagte der Mörder war. Ich hoffe nicht, dass hier ein Unschuldiger trotz anscheinend fehlender Beweise und Motive verurteilt wird. Warum? Zu unfähig den echten Mörder zu finden und dann noch einfacherheitshalber einem Unschuldigen die Tat anhängen, damit man Ruhe hat?

      Mal abgesehen von dem Unrecht hat man nämlich das Problem, dass dann der Mörder noch frei herumläuft. Nun kann ich das aus der Ferne nicht sicher wissen aber wer den Angeklagten für den Mörder hält, soll erstmal ein paar Beweise oder ein Geständnis liefern. Nach meiner Informationslage kommt jedenfalls eine Verurteilung nicht in Frage, sondern nur ein Freispruch. Ist klar, dass bei einem Freispruch einige ganz schön blöd dastehen. Ich freue mich über weitere Infos und nach Lage der Dinge sind die auch dringend notwendig, um den Rechtsstaat in der Öffenlichtkeit nicht zweifelhaft dastehen zu lassen. (alles imho)

      PS: man Vergleiche das mal mit dem Aufwand, der bei Jörg Kachelmann betrieben wird (Thread: Dunkle Wolken über Kachelmann?). Und das, obwohl wir doch gar keine offizielle Klassengesellschaft haben. Interessant, oder?
      Avatar
      schrieb am 24.11.10 14:48:01
      Beitrag Nr. 187 ()
      Anwalt wirft JVA-Leitung schlimme Versäumnisse vor
      Thomas Wolf war der meistgesuchte Verbrecher Deutschlands, bis man ihn auf der Hamburger Reeperbahn schnappte. Im Knast erkrankte er dann an einer gefährlichen Borreliose. Sein Anwalt erhebt nun schwere Vorwürfe gegen das Gefängnis: Es verweigere dem Patienten dringend nötige Spezialnahrung. ...

      ... Gemessen an der Fülle von Zuschriften, die den SPIEGEL wöchentlich von Strafgefangenen erreichen, scheint der Fall Thomas Wolf nur einer von vielen zu sein. Duztende Inhaftierte berichten über eine unzureichende - oder unterbleibende - ärztliche Versorgung und schikanöse Behandlung in den Vollzugsanstalten. ... http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,730518,00.html
      Avatar
      schrieb am 12.12.10 13:21:17
      Beitrag Nr. 188 ()
      Selbst Folteropfer und Kranke müssen in Abschiebehaft

      ... Auch Pater Hillebrand ist empört. „Dieser Mann ist schwer krank und das ist sogar aktenkundig und jeder merkt es“, sagt er, „jeder – nur nicht der polizeiärztliche Dienst“. Kein Einzelfall, wie der 48-jährige Seelsorger sagt. Abschiebehäftlinge würden nicht gründlich untersucht. So habe man eine offenbar traumatisierte Frau aus der Ukraine eingesperrt und abgeschoben. Auch schwerste Folterspuren wie schlecht verheilte Rippenbrüche und ausgerissene Zehennägel bei einem Häftling seien nicht festgestellt worden. Erst nachdem der Seelsorger die Verletzungen entdeckt hatte, kam der Mann frei. ... http://www.tagesspiegel.de/berlin/selbst-folteropfer-und-kra…
      Avatar
      schrieb am 12.12.10 13:38:27
      Beitrag Nr. 189 ()
      There's no business like deportation business
      http://www.heise.de/tp/r4/artikel/33/33826/1.html

      und das in Deutschland - ist das Naziregime schon vergessen?
      Avatar
      schrieb am 15.12.10 13:05:20
      Beitrag Nr. 190 ()
      http://www.wallstreet-online.de/community/posting-drucken.ph…

      Mysteriöser Tod eines Gastwirts
      Andreas Grotz lag tot in seiner Berliner Wohnung. Die Kehle war aufgeschnitten, ein Messer steckte in der Brust. Für die Ermittler stand bald fest: Der 42-Jährige beging Selbstmord. Seine Eltern sind entsetzt: Sie beklagen die schlampigen Ermittlungen in dem rätselhaften Todesfall. ...

      ... Feuerwehrleute brechen um 13.50 Uhr die Tür zu seiner Altbauwohnung in Berlin-Schöneberg auf, der Schlüssel steckt von innen. Im Flur und im Bad brennt Licht. Die Männer entdecken Andreas Grotz auf den weißen Fliesen des Badezimmers, bekleidet mit einer dunkelgrünen Unterhose - tot. Er liegt in einer Blutlache, die Augen geöffnet, die Kehle durchgeschnitten, ein Fleischermesser steckt fast bis zum Anschlag in seiner linken Brust. Ein weiteres liegt in der Blutlache. Und seine rechte Hand umklammert den Griff eines Brotmessers.

      War es Mord? Die Ermittler geben sich zunächst bedeckt. In dem noch am selben Tag angefertigten Polizeibericht heißt es: "Aufgrund der Auffindesituation des 42 Jahre alt gewordenen Andreas Grotz kann ein Fremdverschulden derzeit nicht zweifelsfrei ausgeschlossen werden." Eine Obduktion des Leichnams wird angeordnet, eine Mordkommission jedoch nicht eingeschaltet.

      Zwei Monate lang bleibt die Wohnung des Toten verschlossen. Am 9. März werden die versiegelten Räume freigegeben. Der Staatsanwalt teilt Grotz' Eltern mit, dass "die durchgeführten polizeilichen Ermittlungen und gerichtsmedizinischen Untersuchungen keinerlei Anhaltspunkte für ein etwaiges Verschulden Dritter am Tode Ihres Sohnes ergeben haben". Das Todesermittlungsverfahren sei "daher eingestellt worden".

      Das zweieinhalb Seiten lange Schreiben endet mit den Worten: "Insgesamt ist von einem tragischen Suizid Ihres Sohnes auszugehen." Ein Abschiedsbrief wird allerdings nicht gefunden. ...

      ... Seine Handy- und Festnetzverbindungen wurden laut Akte nicht explizit ausgewertet....

      ... "Die Ermittlungen waren einseitig, unzureichend, lückenhaft, lustlos"

      Der Wiederaufnahmeantrag der Eltern beim Kammergericht blieb ohne Erfolg, derzeit ist noch eine Sachaufsichtsbeschwerde beim Berliner Justizsenat anhängig. "Es ist nicht nachvollziehbar, warum man isoliert auf das gerichtsmedizinische Gutachten abgestellt und alles weitere völlig ausgeblendet hat", sagt ihr Rechtsanwalt Christian Böse aus Elmshorn. "Die Möglichkeit einer Fremdbeibringung ist angesichts der Gesamtumstände nicht von der Hand zu weisen. Entsprechend hätte hier weiter ermittelt werden müssen."

      Zudem habe der Bestatter festgestellt, dass Andreas Grotz einen gebrochenen Kiefer hatte - im Obduktionsbericht wird dies nicht erwähnt. Weder der Computer noch das Handy des Opfers wurden untersucht. Ein Zeuge, der sich freiwillig bei der Polizei per Mail meldete, wurde nicht vernommen. ... http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,734611,00.html

      Wie viele Fälle unaufgeklärter Morde gibt es? Tausende?

      Vermutlich ist es viel zu aufwendig, in jedem Fall nachträglich einen großen Aufriß zu machen - man muss vielmehr endlich dafür sorgen, dass Verbrecher und schlechte Beamte effizient gesucht werden und zwar mit Vorratsdatenspeicherung, DPI-Scans der ITK, Rasterfahndungen. Ich kann es ja ein bisschen verstehen, wenn die Polizei sich nicht so sehr für einen ermordeten Junkie interessiert aber es ist unverzeihlich, wenn der Staat keine effiziente Strafverfolgung betreibt. Eine Justizministerin, die gegen eine umfassende Vorratsdatenspeicherung ist, ist zwar unter künstlerischen Gesichtspunkten (Witz, Satire, Farce, Trauerspiel, ...) bemerkenswert aber in der derzeitigen Situation nicht tragbar. (imho)
      Avatar
      schrieb am 15.12.10 13:40:01
      Beitrag Nr. 191 ()
      Es läuft beides paralell ab : Bürgerrechte als auch Eigentumsrechte

      werden abgeschafft.

      Das Ganze ist taktisch und strategisch so angelegt ,das es den möglichst größten Schaden für die Bürgergesellschaft hat.

      Zunächstmal Softkilling um das Kollektiv an den Verlust von Lebensqualität (Eigentum & Recht) zu gewöhnen.

      Später dann mit offenem Visier die Zivilisation vor die Wand fahren.
      Avatar
      schrieb am 15.12.10 13:47:03
      Beitrag Nr. 192 ()
      Das Ganze passiert nicht zufällig . Man möchte halt runter von der hohen Welbevölkerungszahl >>>> Ziel Resourcenschonung und Totalkontrolle.
      Avatar
      schrieb am 16.12.10 08:42:33
      Beitrag Nr. 193 ()
      Freispruch für Harry Wörz
      Lebenslänglich Justizopfer
      13 Jahre lang hat Harry Wörz beteuert: Er hat nicht versucht, seine Frau zu töten - doch immer wieder musste er sich vor Gericht rechtfertigen. Nun hat der Bundesgerichtshof seinen Freispruch endgültig bestätigt. Ein Trost ist das für den 44-Jährigen nicht. ...

      ... Was dann folgt, so stellt es sich heute dar, ist ein Beispiel falsch verstandenen Korpsgeistes schlimmster Art. Denn der Geliebte H. ist auch Polizist, wie das Opfer in Pforzheim beschäftigt, wo auch der Vater des Opfers Polizist ist. Wörz ist der Einzige, der nicht "dazugehört". Die Polizeikollegen decken H. offensichtlich, vielleicht weil sie es nicht für möglich halten, dass er der Täter ist, oder weil sie nicht den Mut zur Wahrheit haben. ...

      ... 2001 aber gelingt Wörz eine Wiederaufnahme des Falls dadurch, dass sein Ex-Schwiegervater rund 150.000 Euro für die aufwendige Pflege seiner Tochter einzuklagen versucht. Einem wehrhaften Amtsrichter in Karlsruhe kommen Zweifel an den absichtlich oder unabsichtlich schlampigen Ermittlungen und an der Verurteilung, er weist die Klage ab. Mit den kritischen Feststellungen dieses Gerichts erzwingt Hubert Gorka, der neue Verteidiger, nach zähem und erbittertem Kampf die Wiederaufnahme, obwohl die Fehlerhaftigkeit der Verurteilung jedermann ins Auge springt. Im Mai 2005 muss das Landgericht Mannheim den Fall erneut verhandeln.

      Wörz wird im Oktober 2005 freigesprochen, doch dieses Urteil ist mit so vielen Fehlern behaftet, dass der Bundesgerichtshof dem Antrag der Staatsanwaltschaft und der Nebenklägerin folgt, den Freispruch aufzuheben. Der zuständige Erste Strafsenat mit dem Vorsitzenden Armin Nack verweist die Sache wieder nach Mannheim zurück mit einer unmissverständlichen Anleitung, wie eine neuerliche Verurteilung herbeizuführen sei.

      Im April 2009 beginnt der dritte Prozess vor der 3. Großen Strafkammer des Landgerichts Mannheim mit dem Vorsitzenden Richter Rolf Glenz. Die Kammer prüft mit größter Sorgfalt jedes kleinste Indiz und fragt, ob es auf Wörz als Täter hindeute oder nur gegen ihn interpretiert wurde. Es gelingt eine sensationelle Aufklärungsarbeit. Immer mehr Ermittlungsfehler der Polizei werden deutlich, immer stärker konzentriert sich der Tatverdacht auf den bisher unbehelligt gebliebenen Liebhaber Thomas H. ... http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,734867,00.html

      Klasse (der Freispruch). Ich werte das mal als Zeichen der Besserung.
      Avatar
      schrieb am 18.12.10 14:07:39
      Beitrag Nr. 194 ()
      Solange die Täter für seine Inhaftierung (voreingenommen und schlampig arbeitende Ermittler sowie Richter, die ohne stichhaltige Beweise verurteilen) nicht selber hinter Schloß und Riegel sitzen, wo sie hingehören, kann von Besserung keine Rede sein.

      Solange Harry Wörz anstatt einer lächerlichen Haftentschädigung keine angemessene Wiedergutmachung erhält, die alle seine Verluste, Entbehrungen, Demütigungen, Rufschädigungen und Ängste, die geklauten Lebensjahre sowie die kriminelle Energie der Justiz bei seiner Abstempelung als Täter berücksichtigt, solange kann von Besserung keine Rede sein.

      Das war kein Justizirrtum, das war ein Justizverbrechen. Es wurde ein Schuldiger gebraucht und es wurde ein Schuldiger gemacht.

      Auch heute noch wird die Unschuldsvermutung massiv mißachtet. Auch heute noch reichen fadenscheinige Verdächtigungen, um Unschuldigen restlos des Boden unter den Füßen wegzuziehen und sie allem zu berauben, was sie sich und ihrer Familie geschaffen haben.
      Ein solches System ist nicht auf dem Weg der Besserung, sondern einfach bloß verachtungswürdig.
      Avatar
      schrieb am 18.12.10 15:03:32
      Beitrag Nr. 195 ()
      Man muss alle schlechte Menschen legal entmachten und das geht nur, wenn man massiv und effizient nach Verbrechern sucht:
      - umfangreiche Vorratsdatenspeicherung,
      - Scans aller Überweisungen und Razzien bei Banken,
      - automatischen DPI-Scans der ITK nach illegalen Inhalten,
      - Rasterfahndung nach Terroristen und Staatsfeinden (orangisierte Verbrecher).

      Das sollte alles kein Problem sein, denn nur Verdachtsfälle werden untersucht und mit diesen Maßnahmen sammelt man objektive Daten (gerichtsdienliche Beweise). Der Staat muss das Grundgesetz ernst nehmen und die Menschenwürde seiner Bürger vor Verbrechern schützen.

      Staatsfeinde handeln doch nicht aus eigenem Bestreben heraus - die sind in bösen Netzwerken organisiert und schützen (ggf. auf Zuruf) ihre Komplizen. Der Staat muss also die bösen Netzwerke zerstören, die die Staatsfeinde aufgebaut haben ... und zwar besser rechtzeitig, bevor ein neues Unrechtsregime gebildet wird. (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 21.12.10 08:35:48
      Beitrag Nr. 196 ()
      #193 (40.732.907) selbstverständlich soll man nach Möglichkeit den wahren Täter ermitteln aber der Versuch alle zu bestrafen, die hier gelogen und böse Absichten hatten, ist schwierig, zeitraubend und ggf. nicht besonders erfolgsversprechend - zudem gibt es viele ähnliche Fälle, so dass man systematisch nach schlechten Menschen suchen muss. Es bringt wenig, ein paar Auffällige langwierig zu verfolgen, wenn die eigentlichen Hintermänner davon kommen. Deutschland muss ganz allgemein höchsteffizient nach Straftätern suchen. (imho)

      --------------------------------------------------

      Gericht verurteilt 17-Jährige zu Bewährungsstrafen
      Zusammen mit einem Komplizen soll ein Schüler aus Kamp-Lintfort einem Obdachlosen den Schädel zerschmettert haben. Weil nicht geklärt werden konnte, welcher der Jugendlichen zuschlug, wurden beide zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. ...

      ... Die Polizei war den Jugendlichen auf die Spur gekommen, weil sie sich mit der Tat gebrüstet hatten. Bei der Polizei sagten die jungen Männer damals aus, dass sie den Obdachlosen aus Langeweile geärgert hätten. Der Obdachlose erlitt einen Trümmerbruch des Schädels und erstickte laut Obduktionsergebnis an seinem eigenen Blut. Passanten hatten die Leiche entdeckt. ... http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,735761,00.html

      Warum nicht jeweils 3 bis 5 Jahre Erziehungsheim? Die Falschen trift man damit definitiv nicht. Es ist absolut unverantwortlich, derartige Gestörte einfach so davon kommen zu lassen. Normaler Knast ist allerdings auch keine Lösung, daher braucht es (geschlossene und gesicherte) Erziehungsheime für solche Fälle, in denen auch wirklich eine Besserung der Täter erzielt wird (gar nicht so schwierig, außer bei schlimmen Sadisten). (imho)
      Avatar
      schrieb am 07.01.11 08:19:57
      Beitrag Nr. 197 ()
      Vorratsdatenspeicherung: Richter und Staatsanwälte springen Justizministerin bei
      http://www.heise.de/newsticker/meldung/Vorratsdatenspeicheru…

      Die Neue Richtervereinigung (http://de.wikipedia.org/wiki/Neue_Richtervereinigung) soll vom Bundesamt für Verfassungsschutz überwacht werden. (imho)

      PS: siehe meine Interpretation des Grundgesetzes in diesem Thread und in Thread: Hinweise und Verbesserungsvorschläge (2).
      Avatar
      schrieb am 12.01.11 09:00:51
      Beitrag Nr. 198 ()
      Neues Verfahren im Fall Jallow
      Tod in der Zelle
      Hätte der Feuertod des Asylbewerbers Ouri Jallow in einer Dessauer Arrestzelle verhindert werden können? Diese Frage beschäftigt jetzt erneut ein Gericht. Der Bundesgerichtshof hat den Freispruch für einen Polizisten kassiert - denn zu viele Punkte blieben ungeklärt.

      Hamburg - Er muss vor seinem Tod bis zu 800 Grad heiße Gase eingeatmet haben. Der aus Sierra Leone stammende Asylbewerber Ouri Jallow starb am 7. Januar 2005 bei einem Feuer in einer Ausnüchterungszelle des Dessauer Polizeireviers. Hände und Füße des 23-Jährigen waren ans Bett gefesselt - trotzdem soll er mit einem Feuerzeug die Matratze angezündet haben. Niemand kam rechtzeitig zu Hilfe.

      Zwei Polizisten mussten sich deswegen vor Gericht verantworten: Der Dienstgruppenleiter des Reviers Andreas S. wurde wegen Körperverletzung mit Todesfolge angeklagt. S. soll nicht sofort nach Ertönen des Rauchmelders die Zelle geöffnet haben, um Jallow zu retten, sondern den Alarm mehrmals abgeschaltet haben. Einem zweiten Beamten wurde fahrlässige Tötung vorgeworfen - er soll das Feuerzeug bei Jallow übersehen haben. Am Ende des Prozesses forderte die Staatsanwaltschaft für S. eine Geldstrafe von 4800 Euro und einen Freispruch für den anderen Angeklagten.

      Das Landgericht Dessau-Roßlau jedoch sprach die Beamten im Dezember 2008 frei. Es sei nicht erwiesen, dass S. mit Körperverletzungsvorsatz gehandelt oder Schäden Jallows in Kauf genommen habe. Auch sei nicht nachzuweisen, dass er den Tod des Asylbewerbers hätte verhindern können. ...

      ... Die damalige Senatsvorsitzende Ingeborg Tepperwien betonte, es sei fraglich, ob und wie es Jallow möglich gewesen sein könnte, den Brand zu legen. Die Lücken sprächen jedoch nicht zwingend dafür, dass das Feuer von einem Dritten, also einem Polizisten, gelegt wurde. Angehörige und Freunde Jallows verfolgen eine Mordtheorie, wonach Polizisten den Brand legten. ... http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,738804,00.html

      Unfassbar. Ist das wirklich in Deutschland passiert?
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      schrieb am 14.01.11 07:44:36
      Beitrag Nr. 199 ()
      Deutschland kassiert weitere Schlappe in Straßburg
      Bislang konnten etwa 100 Schwerverbrecher ihre Freilassung verlangen. Nach vier neuen Urteilen des Straßburger Gerichtshofs für Menschenrechte sind es noch weit mehr - wenn die Bundesrepublik sich nicht international blamieren will. ... http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,739376,00.html

      Das Menschenrecht und insbesondere der Gerichtshof für Menschenrechte blamieren sich hier auf das gröbste, weil sie den Schutz der Menschenrechte Unschuldiger niedriger bewerten als den Freiheitsdrang verurteilter Schwerverbrecher. Deutschland kann und soll daher dieses Urteil ignorieren, denn es ist offensichtlich grob falsch (was allerdings noch offiziell festgestellt werden muss). Deutschland würde sich blamieren, wenn Deutschland so einem schwachsinnigen Urteil folgen würde. Das Urteil ist schlicht grob schädlich und zwar nicht nur für Unschuldige sondern auch für Straftäter, denn eine naheliegende Folge wäre die schnellere Verhängung von lebenslänglicher Unterbringung (bzw. eine großzügige Anordnung der Sicherungsverwarung schon im ersten Gerichtsverfahren). Ich möchte wissen, wie die Straßburger Richter zu so einem menschenfeindlichen Fehlurteil gekommen sind (ähm, ich hätte da schon ein paar Ideen aber vielleicht erklären sich die Richter erstmal selbst).

      Artikel 1 Absatz 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland fordert den Schutz der Menschenwürde und das bedeutet, dass Unschuldige vor Verbrechern zu schützen sind. Darüber hinaus sind Verbrecher (angemessen) vor dem Begehen weiteren Straftaten zu schützen, denn schwere Straftaten entwürdigen auch die Straftäter (es ist offensichtlich unwürdig, wenn ein Perverser ein Kind mißhandelt).

      Also ganz einfach: eine gerechtfertigte nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung ist in Deutschland legal.

      Wichtig ist allerdings, dass nach einer Verbüßung der eigentlichen Strafe die Sicherungsverwahrung menschenwürdig und hinreichend komfortabel ist. Des Weiteren muss es eine Chance zur Besserung (Therapiemöglichkeiten) und die Möglichkeit einer Freilassung bei erfolgter Besserung geben, also auch in angemessenen Abständen auf Wunsch eine erneute Prüfung, ob weiterhin ausreichende Gründe für eine Sicherungsverwahrung vorliegen. (alles imho <= das heißt, dass das von mir selbst geschriebene meine Meinung ist, denn es ist zu nervig, in jedem Satz ein "in my honest/humble opinion"-Äquivalent einzubauen)

      PS: Ein Lager für Gefährder der Allgemeinheit kann wie folgt aussehen:
      http://www.wallstreet-online.de/community/posting-drucken.ph… (Thread: Sexueller Mißbrauch sicher auch in Vereinen und sonst wo?)
      http://www.wallstreet-online.de/community/posting-drucken.ph…

      PPS: Bis zur Errichtung einer idealen Anlage kann man für die ersten Hundert übergangsweise eine Wohnanlage mit Park freiräumen und einzäunen. Jedenfalls hoffe ich, dass sich kein deutscher Politiker oder Verfassungsrichter traut, Hunderte hochgefährliche Straftäter auf die deutschen Kinder loszulassen, denn das dürfte nicht nur im Konflikt zu besagtem Artikel 1 Absatz 1 GG stehen, sondern auch im Konflikt zum Amtseid. (imho)
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      schrieb am 19.01.11 08:03:19
      Beitrag Nr. 200 ()
      "Lieber tot als in Aachen"
      Die Schwerverbrecher Michael Heckhoff und Peter Paul Michalski flohen unter Mithilfe eines Vollzugsbeamten aus dem Aachener Gefängnis. Angeblich, weil ihre Lage ohnehin aussichtslos war. Doch der Prozess zeigt: Die beiden hatten durchaus noch etwas zu verlieren. ...

      ... Schnaps, Handys, Pornos gegen Bares

      Im Verfahren hatte der mitangeklagte Michael K. katastrophale Zustände hinter den Gefängnismauern beschrieben. Er schilderte, wie Langzeitgefangene die Körperpflege vernachlässigten, ihre Zellen nicht mehr reinigten und regelrecht verwahrlosten. Wie sich viele, die keine Arbeit oder Geld haben, anderen Gefangenen als Prostituierte zur Verfügung stellten. Und wie Heroinabhängige sich selbst überlassen würden.

      Eindringlich berichtete der Justizobersekretär vom Handel mit Heroin, Alkohol und Hardcore-Pornos und davon, wie groß die Versuchung ist, Häftlingen Wünsche zu erfüllen - gegen Bares, versteht sich. Erst schmuggle man ein paar Dosen Bier in den Knast, dann Schnaps und Handys. Deals zwischen Vollzugsbeamten und Gefangenen gehörten zum Knastalltag, so der 41-Jährige.

      Michael K. war im Hafthaus eigenen Angaben zufolge ohne Schutz seiner Vorgesetzten dem Frust, der Aggression und der Resignation der Häftlinge ausgesetzt. Er zeichnete nach, wie er für die beiden Schwerverbrecher vom Vollzugsbeamten zum Kumpel wurde. Irgendwann habe er Heckhoff gar als "Leidensgenossen" betrachtet. ...

      ... Das desolate Vollzugssystem in Aachen habe seinen Mandanten zu der Flucht getrieben. ... http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,740179,00.html

      Wie kann es in einem deutschen Knast längere Zeit solche Mißstände geben?

      Wie kann es sein, dass man in deutschen Gefängnissen nur Störsender gegen Handys installiert (http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,738936,00.html), anstatt mal zu gucken wie (und zu verhindern dass) diese illegal ins Gefängnis gelangen?

      Wie konnte es nur passieren, dass ausgerechnet Deutschland so verludert?

      Derzeit wird doch geradezu die Mafia geschont, Lobbyisten professionell in den Arsch gekrochen und Mißstände nur notdürftig verwaltet. Es herrschen Korruption und Mißstände anstatt Ideale.

      Deutschland soll sich bessern und um ein Ideal bemühen. (alles imho)
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      schrieb am 15.02.11 06:46:00
      Beitrag Nr. 201 ()
      Missbrauchsfall im Westerwald
      "Es brauchte kein Verlies"

      ... Die Opfer-Anwältinnen berichten von einem wahren Martyrium: Detlef S. arbeitet in jener Zeit als Fernfahrer, ist oft unterwegs. Wenn er zu Hause ist, trinkt er und schlägt zu. Er verprügelt die Kinder und seine Ehefrau mit der bloßen Hand, einem Gürtel, einer Peitsche. Manchmal bis zur Bewusstlosigkeit.

      Als Ines zwölf Jahre alt ist, fällt er über sie her, missbraucht sie. Ihren Zwillingsbruder penetriert er bereits seit frühen Kindesjahren. Auch an seiner leiblichen Tochter vergeht er sich.

      Als S. schließlich seinen Führerschein wegen Trunkenheit am Steuer verliert, nimmt seine Brutalität gegenüber den Kindern und der Frau noch zu. ...

      ... Nach außen mimt er den liebevollen Großvater.

      Ines' Zwillingsbruder alarmiert nach jeder Geburt das Jugendamt, erstattet sogar Anzeige. Die Kinder sehen dem Stiefvater auffallend ähnlich, das macht ihn misstrauisch. Doch die Behörde tut die Beschuldigungen des Zwillingsbruders ab, unterstellt diesem, er führe gegen seinen Stiefvater einen "Rachefeldzug" - und stellt die Bemühungen vorerst ein.

      Ein Onkel wendet sich ebenfalls an das Jugendamt. Auch die Hebamme, die drei der Kinder zur Welt bringt, wundert sich. Beim ersten Mal habe sie sich noch nichts dabei gedacht, beim zweiten Mal sei sie jedoch misstrauisch geworden, sagte die 57-Jährige. Ines habe resigniert gewirkt, so als wolle sie die Geburt nur schnell hinter sich bringen und dann wieder raus aus der Klinik. Gemeinsam mit dem leitenden Stationsarzt habe auch sie das Jugendamt informiert, so die Hebamme. ...

      ... Im Februar 2008 schließlich meldet sich ein Mann "aus dem familiären Umfeld" beim Jugendamt und erkennt alle Vaterschaften an. Er ist ein Kumpel von Detlef S., stammt aus dem Nachbardorf. "Vermutlich hat er dafür Geld genommen", sagt Ines' Rechtsanwältin Katharina Hellwig.

      Den Hinweisen sei das Jugendamt immer nachgegangen, so Brenner. Bei einer Untersuchung der Kinder seien aber keine Spuren von Misshandlungen festgestellt worden. Auch habe keines der Kinder den Vater oder Stiefvater beschuldigt.

      "Dennoch hätte man den Hinweisen nachgehen müssen", sagt Hellwig. Auch gibt es weitere schwere Vorwürfe: Detlef S. soll Ines sowie seine leibliche Tochter an Bekannte "vermietet" haben, die sich für 30 bis 40 Euro an ihnen vergehen durften. Ab 18. März steht einer der Männer wegen Kindesmissbrauchs vor Gericht. ... http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,745472,00.html

      Wozu haben wir eigentlich Jugendamt, Polizei und Staatsanwaltschaften?

      Ansonsten muss es (mehr) staatliche Einrichtungen (für Mißhandelte) geben, wo jeder Mensch auf Antrag sofort einziehen kann, wo ihm geholfen wird und wo es sofort eine Benachrichtigung der Polizei und Staatsanwaltschaft gibt. Im Verdachtsfall hat jeder Jugendamt-Angestellte, Polizist und Staatsanwalt dieses Angebot zu machen und dies als sinnvolle Lösung und Ausweg darzustellen. Kinder wissen doch meist gar nicht, dass sie sich von ihren Eltern lossagen und in die Obhut des Staates begeben können.

      Das Problem ist nämlich, dass Mißbrauchsopfer i.a. im Stress sind, nicht so den Durchblick und keinen Anwalt haben (gar nicht so einfach, einen guten zu finden) und mitunter (nicht ganz zu Unrecht) sich nicht so vorstellen können, dass sie ein Gang zum örtlichen Klüngel (Jugendamt, Dorfpolizist) retten wird. Okay, eine Anzeige und massive Beschuldigungen setzen auch da was in Bewegung aber das Problem ist, dass ein Opfer oft keine Beweise hat und (nicht ganz zu Unrecht) befürchten muss, dass man ihm erstmal nicht glaubt. Das ist vielleicht etwas übertrieben formuliert und der konkreten Fall war aufgrund des Verhaltens von Ines schwierig aber die Behörden tun sich derzeit schon etwas schwer, mal eine Untersuchung einzuleiten (vielleicht nach dem Motto: Geld gibt's auch so und Hauptsache, man hat eine Ausrede). (alles imho)

      PS: siehe auch
      http://www.wallstreet-online.de/community/posting-drucken.ph…
      http://www.wallstreet-online.de/community/posting-drucken.ph…
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      schrieb am 17.02.11 07:10:00
      Beitrag Nr. 202 ()
      Missbrauchsfall im Westerwald

      ... Als Björn B. 15 Jahre alt ist, fasst er schließlich Mut, wendet sich ans Jugendamt, das die Familie längst betreut. Doch der zuständige Mitarbeiter vertröstet ihn. Eine "härtere Erziehung" sei in Großfamilien wie seiner "normal".

      Als er im Mai 2002 seine Halbschwester mit Blut an den Oberschenkeln im Bad sieht, konkretisiert sich der Verdacht, den Björn schon länger hat: Der Stiefvater missbraucht seine beiden Schwestern, die anderen Geschwister sind allesamt Jungen.

      Er konfrontiert den Stiefvater mit seinen Ahnungen, doch Detlef S. streitet alles ab, spricht von "frühreifem Zustand" - und wird wütend. Erst recht, als auch andere Familienmitglieder Björn beispringen. Die Situation eskaliert. Detlef S. prügelt seine Ehefrau Erika bewusstlos. Die weinenden Kinder alarmieren den Notarzt und die Polizei.

      Björn und sein Bruder Sven packen auf der Wache aus, berichten von den brutalen Gewaltorgien und den sexuellen Übergriffen, die sich in dem Fachwerkhaus der Familie in Fluterschen im Westerwald abspielen.

      Sie sollen sich ans Jugendamt wenden, raten die Polizisten. Doch Björn B. lässt es dabei, zu oft sei er dort gewesen, erzählt er - und nie sei etwas passiert.

      Das belegt auch die Akte des Amtes. Demnach hat Sven S. dort angegeben, dass er vermute, seine Schwester sei drei Mal von Detlef S. geschwängert worden. Zudem vermerkt ist die Beobachtung seines Bruders, wie dieser die jüngere Schwester im Bad ertappt. Notiert ist auch, dass Sven "erhebliche Angst" davor habe, dass sich der Vater an ihm rächen werde. ...

      ... Gleichzeitig vertraut sich Björn B. seiner Lehrerin an. Das Jugendamt vermerkt in seiner Akte, der Junge habe die Lehrerin um Hilfe gebeten. Diese beschrieb ihn als "aufgelöst", er habe viel geweint und von Suizid gesprochen.

      Dokumentiert ist auch, dass Björn gegenüber dem Jugendamt angab, Detlef S. habe ihn gezwungen, Aussagen bei der Polizei zurückzuziehen. Immer wieder sei er vom Stiefvater eingeschüchtert worden, Nachbarn hätten ihn ermutigt, sich zur Wehr zu setzen. ... http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,746020,00.html
      Avatar
      schrieb am 18.02.11 05:49:02
      Beitrag Nr. 203 ()
      ... Markus erzählt vor Gericht, wie einmal die leibliche Tochter von Detlef S. laut aus dem Badezimmer schrie. Alle rannten hoch. Das Mädchen blutete. "Lass die Finger von meiner Tochter", habe die Mutter so lange gebrüllt, bis Detlef S. sie bewusstlos schlug. Alle waren entsetzt, aber keiner schlug zurück.

      Als die Polizei kam, zog Erika S. ihre belastende Aussage sofort zurück.

      Über allem schwebte die Angst vor Detlef S. - einem schmächtigen Männlein, 1,63 Meter groß, mit klapprigen Beinen und dünnen Armen. Er wirke nur nach außen so schwach, sagte Markus S. am Donnerstag. Meist sei Detlef S. alkoholisiert gewesen, permanent hätten zwölf Kästen Bier im Haus gestanden. Er habe mit allen Gegenständen auf sie eingeschlagen. Manchmal bis das Gesicht komplett zugeschwollen war. ...

      ... Die Peitsche, mit der Detlef S. seine Kinder regelmäßig malträtierte, baute er aus dem Leder eines Schulranzens. Wenn die Kinder vor Schmerzen zu laut schrien, packte er sie ins Auto, fuhr sie in den Wald und prügelte sie windelweich. "Hier könnt ihr schreien, so viel Ihr wollt. Hier hört euch kein Schwein", sagte er dann. ... http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,746167,00.html

      Warum wurden eigentlich keine staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen wegen des Verdachts auf schwere Körperverletzung eingeleitet? Warum guckt man nicht mal nach, ob bei den Angestellten der beteiligten Behörden was zu finden ist?

      Es gibt massive Mißstände in Deutschland (z.B. sexueller Mißbrauch, illegaler Waffenbesitz, Kinderpornos, illegale Drogen, ... sind relativ verbreitet) aber der Klüngel der Schuldigen verhindert Vorratsdatenspeicherung, Scans der ITK nach illegalen Daten und Hausdurchsuchungen.

      Viele Tausende Opfer aber der "deutsche Rechtsstaat" tut bei weitem nicht genug, um Straftaten zu verhindern.

      Wieso ist das eigentlich so? Thread: Rettet Deutschland! Rettet die Welt!
      Avatar
      schrieb am 25.02.11 07:51:38
      Beitrag Nr. 204 ()
      "Man brauchte Geständnisse"
      Im zweiten Prozess um den vermeintlich zerstückelten Bauern Rudolf Rupp bleibt der Staatsanwalt dabei: Die Familie hat den Landwirt getötet. Die Verteidigung forderte hingegen Freisprüche. Die Theorie, dass die Angehörigen den 52-Jährigen den Hunden zum Fraß vorwarfen, stamme von den Ermittlern.

      War das nun überraschend, dass Staatsanwalt Ralph Reiter wieder eine Verurteilung gefordert hat - wenn auch nur für zwei der Angeklagten? Nein, es war keine Überraschung. Leider nicht. ...

      ... Im Gegensatz zum Landgericht Ingolstadt, das die Ehefrau des Bauern, seine beiden Töchter und den Freund der älteren 2005 zu Freiheitsstrafen zwischen achteinhalb und zweieinhalb Jahren wegen Totschlags und durch Unterlassen begangene Beihilfe dazu verurteilt hatte, wissen die Landshuter Richter heute zwar, dass Rupp nicht mit einem Hammer erschlagen, zerstückelt und den Hunden zum Fraß vorgeworfen sein kann - weil nämlich das Auto samt zum Teil skelettierter Leiche 2009 aus der Donau gezogen worden war und sich keinerlei Spuren von Gewalteinwirkung an Knochen und Torso fanden. ... http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,747535,00.html

      Warum wird nicht gegen die Staatsanwälte und Ermittler ermittelt? Einfach mal gucken, ob die sauber sind (Steuerfahndung, Hausdurchsuchung, Prüfung der Verbindungsdaten, ...). Das sollte Usus werden: wer relevant negativ auffällt, der hat mit einer kurzen aber gründlichen Untersuchung zu rechnen - selbstverständlich soll nur wegen real begangene Straftaten in einem ordentlichen Gerichtsverfahren geurteilt werden. (imho)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 04.03.11 11:24:21
      Beitrag Nr. 205 ()
      Eben habe ich auf n-tv "Rainer Griesbaum, Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof und ständiger Vertreter des Generalbundesanwaltes sowie Abteilungsleiter Terrorismus" (http://www.heise.de/newsticker/meldung/BKA-Tagung-Das-harte-…) gesehen und ich dachte: das kann doch nicht wahr sein - wie um alles in der Welt ist der zu diesem Job gekommen? Okay, der paßt vielleicht irgendwie zu Sabine Leutheusser-Schnarrenberger als Justizministerin aber mir passen beide nicht ... hoffentlich wird Deutschland bald besser. (imho)
      Avatar
      schrieb am 04.03.11 16:27:28
      Beitrag Nr. 206 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.104.032 von HeWhoEnjoysGravity am 25.02.11 07:51:38Es ist entsetzlich, immer wieder (den Fall Harry Wörz hatten wir ja erst kürzlich) feststellen zu müssen, mit wieviel verbrecherischer Energie trotz nicht vorhandener Beweise Menschen zu Tätern gestempelt werden, nur damit Ermittler und Richter einen Fall zu den Akten legen können.
      Avatar
      schrieb am 07.03.11 08:39:57
      Beitrag Nr. 207 ()
      Behördenwillkür in Österreich?
      Behördenkritiker wird Tochter weggenommen

      Vor etwa einem Jahr wurde sein Sohn Luca vom schwer verhaltensauffälligen neuen Freund der Mutter totgeschlagen. Seither kämpft Bernhard Haaser gegen die Behörden, denen er vorwirft, auf massenhaft vorhandene Hinweise auf eine massive Gefährdungssituation nicht adäquat reagiert zu haben. Jetzt wurde ihm die Tochter weggenommen

      Der Vorwurf, Mitschuld am medial sehr präsenten Tod an Haasers siebzehn Monate alten Sohn zu tragen, dürfte den davon betroffenen Personen indes nicht gefallen haben. Jedenfalls schlug die Behörde zurück: Er habe seine jüngste Tochter gequält und vernachlässigt, weshalb sie ihm nun weggenommen wurde. Das wisse die Behörde aufgrund einer "anonymen" Anzeige einer Ex-Freundin Haasers.

      Natürlich wurde ihm das nicht persönlich mitgeteilt, sondern Silvia Rass-Schell, die Leiterin der Tiroler Jugendwohlfahrt, schickte am Donnerstagnachmittag ohne Vorankündigung zwei Sozialarbeiterinnen in Haasers Wohnung, wo die kleine Emina (7) von einer Tagesmutter betreut wurde, um sie abzuholen.

      Wie das Nachrichtenmagazin xlarge berichtet sollte sie nun auftragsgemäß ins Landeskinderheim Axams verbracht werden, aufgrund der heftigen Gegenwehr des Mädchens, welche laut xlarge Hämatome zur Folge hatte, landete das Mädchen jedoch in der Uniklinik Innsbruck.

      Der Autor ist nach eingehender Rücksprache mit dem angeblichen Täter überzeugt, dass keine Handlungen vorgefallen sind, die die Maßnahmen der Behörden rechtfertigen, und fragt sich zudem nach deren innerer Logik. Wenn von Haaser schon eine derart schwere Bedrohung für die eine Tochter ausgeht, warum dann nicht auch für die andere? Haaser sagt, die Behörde habe dies ihm gegenüber so begründet, dass die größere Tochter (11) eben groß genug sei, um zu seinen Gunsten zu lügen. Haaser sagt hingegen, die kleinere lasse sich leicht beeinflussen, und wenn sie ausreichend bearbeitet werde, würde sie irgendwann sagen, was man ihr vorsagt. http://www.heise.de/tp/blogs/8/149389

      Da soll untersucht werden und zwar gründlichst von einer unabhängigen Staatsanwaltschaft und am besten beginnt man mit einer Sicherung der Verbindungsdaten und Hausdurchsuchungen und zwar bei dem Verdächtigen (den ich für eher unschuldig halte) und allen an der Entführung und dem vorherigen Todesfall ursächlich beteiligten Staatsbeamten. (imho)
      Avatar
      schrieb am 24.03.11 14:21:41
      Beitrag Nr. 208 ()
      16 Zentimeter lange Klemme im Bauch vergessen
      Monatelang klagte eine 49-Jährige nach einer gynäkologischen OP über starke Schmerzen. Dann stellte sich heraus: Ihn ihrem Bauch war eine Arterienklemme vergessen worden. ...

      ... Die Patientin hatte nach Medienberichten schon bald nach der Operation unter erheblichen Schmerzen gelitten. Sie habe starke Beschwerden gehabt, die Wunden seien nicht geheilt und sie habe unter der Haut etwas Hartes gespürt, sagte die Frau dem „Westfalen-Blatt“. Statt ihr zu helfen, habe der operierende Arzt sie als Hypochonder dargestellt. Sie sei beruhigt und vertröstet worden. ... http://www.welt.de/vermischtes/weltgeschehen/article12944017…

      Ermittelt die Staatsanwaltschaft schon, z.B. wegen StGB § 224 "Gefährliche Körperverletzung" oder worauf warten die? Darf der Operateur etwa ohne jede Prüfung einfach so woanders wieder operieren oder was? Ist das in Deutschland oder in einer Voodoo-Bananenrepublik passiert?
      Avatar
      schrieb am 27.03.11 15:30:16
      Beitrag Nr. 209 ()
      "Das schreit zum Himmel"
      Ein Arzt, der Patienten ohne Grund Organe entfernte, kommt nach Informationen des SPIEGEL wohl mit einer geringen Strafe davon. Hinterbliebene sind empört - weil der Mediziner schon bald wieder operieren könnte.

      Zumindest in einem Punkt gibt es keine Zweifel mehr: Arnold Pier, 54, war ein übler Kurpfuscher. ... http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,753287,00.html

      Lebenslanger Entzug der Approbation zum Arzt für Arnold Pier ist hier ja wohl Pflicht. Ganz schlimm finde ich auch, dass es bei glasklaren Tatbeständen ein ewig langes Verfahren gibt - wie kann das möglich sein? (imho)
      Avatar
      schrieb am 28.03.11 13:22:52
      Beitrag Nr. 210 ()
      Vier Jahre Haft für Ex-Chefarzt
      Er desinfizierte Wunden mit Zitronensaft, entfernte Organe ohne Indikation und beging tödliche Behandlungsfehler: Jetzt muss der frühere Chefarzt und Eigentümer einer Klinik in Nordrhein-Westfalen für vier Jahre in Haft - und kommt damit gut weg. ...

      ... Mit zeitraubenden Befangenheitsanträgen gegen Richter und Schöffen hatten die Vertreter des ehemaligen Chefarztes versucht, das Tempo im Verfahren zu drosseln. Um einen langjährigen Prozess zu umgehen, hatte das Gericht dann nach 37 Verhandlungstagen der Staatsanwaltschaft und Verteidigung einen Deal vorgeschlagen. Die Strafkammer stellte Pier eine Verurteilung zu etwa vier Jahren Haft in Aussicht - falls er gestehe. Die Staatsanwaltschaft rückte vom Vorwurf der Profitgier ab.

      In ihrer 386-seitigen Anklageschrift hatten die Ermittler 69 Fälle aufgeführt, in denen Pier Fehldiagnosen erstellt oder nicht nötige Operationen durchgeführt habe. Um Geld zu sparen, sei statt einer sterilen Lösung frisch gepresster Zitronensaft zur Wunddesinfektion verwendet worden. Teure Medikamente wie Antibiotika, Heparin und Blutkonserven seien nur sparsam eingesetzt worden.

      Der Patientin Anneliese K. entfernte der Ärztliche Direktor ohne Grund 67 Zentimeter Dünndarm und ordnete eine nicht notwendige Chemotherapie an. Bei anderen Krankenhausinsassen entnahm er gesunde Organe wie Gallenblase, Blinddarm oder Nieren. http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,753578,00.html

      Also wenn Arnold Pier nach der Haft irgendwo noch mal als Arzt praktiziert, dann soll das in den Zeitungen auf Seite 1 gemeldet werden. Was kann man eigentlich tun, dass Gerichtsverfahren nicht mehr von Anwälten ungerechtfertigterweise sabotiert werden können? Reicht es, das organisierte Verbrechen effizient zu bekämpfen oder hat das deutsche Justizsystem noch ein paar Fehler? (imho)
      Avatar
      schrieb am 02.04.11 10:22:40
      Beitrag Nr. 211 ()
      Gericht spricht angeklagten Anwalt frei
      http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,754615,00.html

      Der Artikel nur mal so als kleines Beispiel dafür, dass im deutschen Rechtsstaat nicht alles rund läuft.

      Mal von korrupten Richtern und Staatsanwälten abgesehen, sind gekaufte Rechtsanwälte das Problem. Es ist von Übel, wenn Rechtsanwälte wider besseres Wissen und wider Wahrheit und Gerechtigkeit alles tun, um einen Verbrecher die Strafe zu mindern. Das schadet Deutschland beträchtlich.

      Anwälte müssen für Wahrheit und Gerechtigkeit sorgen, d.h. sie müssen verhindern, dass dem Angeklagten ein Unrecht geschieht. Anwälte dürfen aber nicht lügen, täuschen, betrügen oder ein gerechtes Gerichtsverfahren sabotieren.

      Es wäre viel besser, wenn Deutschland mittels einer effizienten Strafverfolgung Verbrechen wenn nicht unmöglich so doch viel weniger lohnenswert machen würde. Die Strafen müssen gar nicht so hoch sein - viel wichtiger ist, dass ein Straftäter mit hoher Wahrscheinlichkeit erwischt wird.

      Insbesondere bei ehrlicher Reue und gutem Verhalten (z.B. Zustimmung zu Therapie, Weiterbildung, etc. in der Haft) braucht eine Haftstrafe gar nicht so lange zu sein (sofern keine Gefahr für die Allgemeinheit besteht). Hilfreich kann auch eine elektronisch überwachte Bewährungsstrafe mit Auflagen sein.

      Man sollte mal ausrechnen, wie viele Milliarden man jährlich sparen würde, wenn Gerichtsverfahren nicht mehr sabotiert werden und die Mafia dank einer wirksamen Verbrechensbekämpfung Geschichte ist.

      Man kann geradezu den Verdacht haben, dass die Mißstände vom organisierten Verbrechen gezielt gefördert werden, denn dem nützen korrupte Anwälte, hohe Strafen (verhindern Reue und Selbstanzeige) und eine mangelhafte Strafverfolgung (siehe auch Thread: Rettet Deutschland! Rettet die Welt!). Jeder weiß, dass es auch verbrecherische Mafiaanwälte gibt - warum also werden die nicht mal gesucht und vor Gericht gestellt? Warum genießen auch korrupte Journalisten (man denke an die Propaganda gegen Muammar al-Gaddafi und die Unterstützung des Angriffs auf Libyen mit Bomben und Raketen durch drei Atommächte, siehe Thread: Keine Einmischung in Libyen!), Gangsteranwälte und Kinder mißbrauchende Priester irgendwelche Sonderrechte? Wird Zeit, dass Deutschland besser wird. (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 13.04.11 11:06:01
      Beitrag Nr. 212 ()
      Sohn schwänzte Schule
      Mutter muss sechs Monate ins Gefängnis
      Wenn Kinder nicht zur Schule gehen, kann es bitter für die Eltern werden: In Hessen schickt ein Gericht eine Mutter nun deswegen in den Knast. Die Höchststrafe sei gerechtfertigt, meinen die Richter. Schließlich hätten andere Maßnahmen nicht zum Erfolg geführt. ... http://www.spiegel.de/schulspiegel/wissen/0,1518,756586,00.h…

      Eine Gefängnisstrafe für Schuleschwänzen ist nur dann gerechtfertigt, wenn die Mutter aktiv das Schuleschwänzen gefördert hat. Selbst dann kann man sich fragen, was das helfen soll. Die Einweisung des Schülers in ein geschlossenes Internat (staatliches Erziehungsheim) halte ich für sinnvoller. Selbstverständlich müssen staatliche Erziehungsheime hinreichend gut sein - man spare nicht mit Kontrollen (auch von Lehrern) und Videokameras zur Beweissicherung (d.h. nur Aufzeichnung, keine Livekontrolle). (imho)
      Avatar
      schrieb am 16.04.11 09:57:52
      Beitrag Nr. 213 ()
      Justiz erschwert Aufklärung von Fahrzeugbränden
      BDK unterstützt Forderung von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich nach 6monatiger Speicherzeit für Telekommunikationsdaten

      "Wer behauptet, dass die Vorratsdatenspeicherung nicht zur Aufklärung von Straftaten beiträgt, lügt und macht sich mitschuldig", so der stellv. Bundesvorsitzende des BDK, André Schulz, im Rahmen einer Fachtagung zum Thema Telekommunikationsdatenauswertung vor über 200 Kriminalisten und dem neuen Hamburger Innensenator Michael Neumann (SPD) heute in Hamburg.

      "Die Argumente von Frau Leutheusser-Schnarrenberger sind teilweise untauglich, gehen in wichtigen Bereichen an der Realität vorbei und zeugen von großer Unkenntnis. Die Alternative dazu wäre, dass die Bundesjustizministerin wissentlich in einigen Punkten die Unwahrheit sagt. Was es auch immer ist, es müsste in jedem Fall Konsequenzen haben", so der stellv. BDK-Bundesvorsitzende André Schulz.

      "Besonders das von ihr aber auch den Grünen so geliebte "Quick-Freeze" ist für die Praxis ungeeignet. Wo nichts gespeichert wurde, kann auch nachträglich nichts eingefroren werden", so Schulz.
      "Viele Taten, wie Skimming und auch der sogenannte Enkel-Trick, die mit teils erheblicher Verzögerung angezeigt oder den Strafverfolgungsbehörden bekannt werden, können derzeit kaum noch sachgerecht bearbeitet werden, weil der wesentliche erfolgsversprechende Ermittlungsansatz nicht vorliegt. Nach der Logik von Frau Leutheusser-Schnarrenberger könnten wir dann zukünftig auch auf die Sicherung von Fingerabdruckspuren oder die DNA-Untersuchung verzichten", so Schulz weiter.

      "Der BDK respektiert die Kritik und die Sorgen, die sich für einige aus der Vorratsdatenspeicherung ergeben. Den Bürgern und Bürgerinnen dieses Landes muss aber deutlich gemacht werden, dass die Polizei vielleicht gerade den Fall, in dem der Betroffene selbst Opfer geworden ist, nicht aufklären kann, weil einzelne Politiker sachfremde Klientelpolitik betreibt. ... http://www.bdk.de/der-bdk/aktuelles/pressemitteilungen/justi…
      Avatar
      schrieb am 22.04.11 09:06:03
      Beitrag Nr. 214 ()
      Bei einer Demonstration in Berlin wollte ein Bereitschaftspolizist seinen in Zivil anwesenden Vorgesetzten unter Einsatz von Pfefferspray festnehmen ...

      ... In dieser Woche geriet ein Polizist bei einer Links-Rechts-Demonstration im Berliner Stadtteil Rudow allerdings an den Falschen - nämlich an Joachim Haß, den Leiter der örtlichen Versammlungsbehörde. Möglicherweise, um sich die Arbeit so einfach wie möglich zu machen, sprühte der Beamte dem in Zivil gekleideten LKA-Mann erst einmal Pfefferspray ins Gesicht, bevor er sich an dessen Festnahme machte. Journalisten, die Haß kannten, fotografierten die Aktion und machten den Bereitschaftspolizisten darauf aufmerksam, wen er sich gerade vornahm.

      Darauf hin versuchte sich der Täter einem Bericht des Berliner Tagesspiegel zufolge damit zu rechtfertigen, dass er vorbrachte, er habe den grauhaarigen älteren Herrn für einen "Autonomen" gehalten. Dabei war der Schnauzbartträger zuvor sogar von eben solchen "Autonomen" körperlich attackiert worden – diese jedoch ließ der Uniformierte unbehelligt entkommen. Haß musste sich nach der Pfefferspray-Attacke in medizinische Behandlung begeben. Welche dienstlichen oder strafrechtlichen Konsequenzen der Vorgang für den Bereitschaftspolizisten haben wird, ist noch nicht bekannt. Das Berliner Polizeipräsidium wollte zu den Vorgängen keine Stellung nehmen. http://www.heise.de/tp/blogs/8/149712
      Avatar
      schrieb am 04.05.11 11:04:02
      Beitrag Nr. 215 ()
      Verfassungsgericht kippt Regelungen zur Sicherungsverwahrung
      ... Extrem gefährliche Straftäter dürfen aber zum Schutz der Bevölkerung bis zu einer Neuregelung weiter eingesperrt bleiben, entschied das Gericht. In sogenannten Altfällen muss die besondere Gefährlichkeit der Betroffenen bis Jahresende geprüft werden. Die Sicherungsverwahrung, die nur dem Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Tätern dient, unterscheide sich nicht deutlich genug von einer Strafhaft. Dieses sogenannte Abstandsgebot hatte der EGMR bereits im Dezember 2009 eingefordert. ...

      ... Laut Urteil können nur noch die Täter weiter festgehalten werden, von denen eine "hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten" ausgeht und die zudem an einer "zuverlässig nachgewiesenen psychischen Störung" leiden.

      Die Richter verwiesen in diesem Zusammenhang darauf, dass auch nach Artikel 5 der Europäischen Menschenrechtskonvention eine nachträglich verlängerte oder angeordnete Sicherungsverwahrung nur unter der Voraussetzung einer psychischen Störung zulässig ist. ... http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,760514,00.html

      Potentiell ein gutes Urteil. Man sollte allerdings bedenken, dass es theoretisch möglich ist (bei Verschärfung der Gesetzeslage), für schwere Verbrechen einfach lebenslänglich zu verhängen. Es ist daher unlogisch, eine zukünftig komfortable Sicherheitsverwahrung so negativ zu bewerten.

      Man kann auch argumentieren, dass jeder Verbrecher, der aus niederen Beweggründen andere Menschen schwer schädigt, irgendwie psychisch gestört sein muss.

      In jedem Fall sollte es eine elektronisch überwachte Probezeit geben und relevantes Fehlverhalten ehemaliger Verbrecher sollte zur sofortigen Sicherungsverwahrung führen können (eine erneute Freilassung muss allerdings bei Besserung möglich sein). Bei vielen Verbrechern ist eine lupenreine ja/nein-Entscheidung unmöglich, d.h. es ist unsinnig, nur die Wahl zwischen "ganz frei und völlig ungefährlich" oder "unfrei und höchstgefährlich" zu haben. Eine Unterscheidung zwischen "Hochsicherheitsverwahrung", "lockere Sicherungsverwahrung", "frei aber elektronisch überwacht" und "wieder Normalbürger" sollte möglich sein und zwar sinnvollerweise schrittweise ohne größere Sprünge.

      Wegen der 70 Altfällen braucht man sich nicht übermäßig aufzuregen - es gibt zig Tausende frei herumlaufende Verbrecher, die man endlich mal effizient suchen sollte. (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 07.05.11 06:59:46
      Beitrag Nr. 216 ()
      Artikel 5
      (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
      (2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.
      (3) Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.
      http://www.bundestag.de/dokumente/rechtsgrundlagen/grundgese…

      § 140 Belohnung und Billigung von Straftaten
      Wer eine der in § 138 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und in § 126 Abs. 1 genannten rechtswidrigen Taten oder eine rechtswidrige Tat nach § 176 Abs. 3, nach den §§ 176a und 176b, nach den §§ 177 und 178 oder nach § 179 Abs. 3, 5 und 6, nachdem sie begangen oder in strafbarer Weise versucht worden ist,

      1. belohnt oder
      2. in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) billigt,

      wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
      http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__140.html

      Wie ein Richter Merkel zur Räson bringen will
      Die Äußerung Angela Merkels, sie "freue" sich über die Tötung Bin Ladens, sei "abseits aller Werte", befindet ein Hamburger Richter. Nun will Heinz Uthmann für Ordnung sorgen. Er hat die Kanzlerin angezeigt. ... http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,761166,00.html

      Hahaha, wie ist denn der Richter geworden? Armes Deutschland.

      Angela Merkel hat nicht ungebührlich den öffentlichen Frieden gestört und somit ist die Anzeige meiner Meinung nach offensichtlicher Blödsinn.

      Hat der schon mal was von Artikel 5 GG gehört? Die Bundeskanzlerin wegen einer einfachen Meinungsäußerung anzuzeigen halte ich für potentiell grob grundgesetzwidrig und staatsfeindlich.

      Mmm, was fällt mir u.a. zu Hamburg ein? Hafen, Drogen, Nutten, Mafia, ... da stimmt doch was nicht, oder?

      Tja, also da ist jetzt aber eine gründliche Untersuchung fällig und aufgrund der Verwicklung der Bundeskanzlerin hat es umgehend eine Untersuchung des Bundesamtes für Verfassungsschutz zu geben und zwar aufgrund § 3 Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden Artikel (1) Absatz 1 des BVerfSchG "... Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind ..." (http://bundesrecht.juris.de/bverfschg/__3.html) zu geben. Zwar ist eine auch noch so lächerliche Anklage nicht verboten aber ich halte angesichts der Umstände einen Verdacht auf staatsfeindliche Bestrebungen für nicht ausgeschlossen. Aufgrund des Bezugs zum internationalen Terrorismus darf auch der BND und MAD tätig werden. Also los Jungs, schnappt euch die Staatsfeinde. (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 12.05.11 11:13:07
      Beitrag Nr. 217 ()
      Häftling soll im Knast Millionen ergaunert haben
      Er sitzt seit Jahren im Gefängnis - doch gebessert scheint er sich dort nicht zu haben. Der Jurist Ludger W. soll aus der Zelle heraus mit dubiosen Geldanlagemodellen Hunderte Menschen um ihr Erspartes gebracht haben. Die Geschichte eines Millionencoups, wohl eingefädelt von einem Sicherungsverwahrten. ...

      ... Ungeklärt ist bislang, warum W.s Millionengeschäfte aus dem Gefängnis heraus möglich waren, warum jemand, von dem man wusste, dass er schon enorme Betrügereien begangen hatte, weiterhin im großen Stil mit Geld jonglieren konnte.

      Die Aachener Justizvollzugsanstalt hat jedenfalls ohnehin keinen besonders guten Ruf, seitdem dort im November 2009 zwei Schwerverbrecher mit Hilfe eines Beamten ausgebrochen waren. ... http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,761911,00.html

      Naheliegende Maßnahme: Überprüfung der Verbindungsdaten aller Angestellten der Aachener Justizvollzugsanstalt und Razzien in Verdachtsfällen. (imho)

      PS: "Jahrelang haben zwei Beamte die Bezirksregierung Detmold um Gebühren von knapp einer Million Euro betrogen" http://www.wallstreet-online.de/community/posting-drucken.ph… (Thread: Mitten in Deutschland....)
      Avatar
      schrieb am 13.05.11 08:05:58
      Beitrag Nr. 218 ()
      Freigelassen, aber nicht freigesprochen
      Der ehemalige KZ-Lageraufseher John Demjanjuk muss wohl nicht mehr hinter Gitter. Das Landgericht München verurteilte ihn zwar zu fünf Jahren Freiheitsstrafe, hob aber gleichzeitig den bestehenden Haftbefehl auf. Auch wenn die Freilassung auf Kritik stößt, folgt sie nur den Grundsätzen des Rechts. ...

      ... "Altersheime voll von wahren Tätern" ...

      ... Damit ist klar, dass bisherige Argumentationsmuster von Nazi-Schergen so nicht mehr gelten sollen: Man habe nur Befehle befolgt, man habe bei Nichtgehorchen selbst um Leib und Leben gefürchtet. "Der Angeklagte war Teil der Vernichtungsmaschinerie", heißt es im Urteil. Und was in den Lagern geschah, das sei allen Helfern zu jedem Zeitpunkt klar gewesen. Jeder, der an der planmäßige Ermordung mitwirkte, habe sich schuldig gemacht - auch wenn ihm, wie Demjanjuk, keine konkrete Tat nachgewiesen werden könne. ... http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,762280,00.html

      Klasse Urteil - eine Haftstrafe ist in diesem Fall unnötig und man denke auch an die vielen Fälle, die erst gar nicht vor Gericht kamen. Man sollte nicht anfangen, in Altersheimen nach weiteren Fällen zu suchen, denn das wäre nur Zeit- und Geldverschwendung. Deutschland muss sich um die derzeit aktiven Verbrecher kümmern. (imho)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 18.05.11 13:08:09
      Beitrag Nr. 219 ()
      Staatsanwalt zitiert aus geheimer SMS
      Im Endspurt des Prozesses um Jörg Kachelmann kommt es zu einem heftigen Schlagabtausch: Der Verteidiger des wegen Vergewaltigung angeklagten Moderators unterbrach das Plädoyer des Staatsanwalts, weil dieser aus dem SMS-Verkehr zwischen Kachelmann und seiner Ex-Freundin zitiert hatte. ...

      ... Schwenn sieht in der Angabe dieser Details eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte seines Mandanten. ... http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,763241,00.html

      Vor Gericht hat Wahrheit und (soziale) Gerechtigkeit höchste Priorität. Es darf nicht sein, dass ein (mutmaßlicher) Verbrecher gerichtlich potentiell relevante Fakten mit dem Hinweis auf die Persönlichkeitsrechte vertuschen kann. Die entscheidende Frage vor Gericht lautet: was ist wahr? Die (ganze) Wahrheit ist naturgemäß gerecht. (imho)
      Avatar
      schrieb am 18.05.11 15:57:57
      Beitrag Nr. 220 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.495.924 von HeWhoEnjoysGravity am 13.05.11 08:05:58Wenn man nicht mitgemacht hat war man dran.

      Wir haben es selbst erlebt, daß sie einen Nachbarn abholen wollten. Mehrere Mann standen im Hausflur, alle mit MP38. Einer hatte sich damit im Anschlag sogar auf die Treppe gelegt.

      Der Nachbar galt als fahnenflüchtig und die Feldgendarmen wollten ihn noch vor der Tür abknallen. Es war ein windiger Typ, der eh nicht arbeiten wollte und einiges auf den Kerbholz hatte. Sie haben ihn aber nicht bekommen. Er tauchte nach 45 plötzlich wieder auf. Richtig gearbeitet hat er danach nie, da er ja traumatisiert war hat er auf sozial gemacht.

      Mein Vetter hatte den Schneid nicht. Dafür mußte er dann bei den Russen für 7Jahre nach Sibirien. Er kam früher nach Hause, weil er Thyfus hatte und mit 1,85 noch 43kg wog. Den haben sie nicht als traumatisiert eingestuft. Der mußte sofort wieder arbeiten, da er ja auf Russen geschossen hatte (wohl aus Spaß an der Freud). Er hat seine Rente knapp nicht erlebt.
      Avatar
      schrieb am 19.05.11 12:00:33
      Beitrag Nr. 221 ()
      ... Das Plädoyer der Staatsanwaltschaft hatte mit einem Paukenschlag begonnen, der befürchten ließ, dass sich der Prozess ein weiteres Mal unabsehbar verzögern könnte. Lars-Torben Oltrogge hatte noch keine zehn Minuten gesprochen, da stürmte Kachelmanns Verteidiger Johann Schwenn ohne Vorwarnung zum Richtertisch und verwickelte den Vorsitzenden Richter Michael Seidling in eine geflüsterte Diskussion. ... http://www.sueddeutsche.de/panorama/kachelmann-prozess-ankla…

      ... Hier wird Oltrogge jäh von Schwenn gestoppt. Mit wütendem Gesicht stürmt der zur Richterbank, redet eindringlich, aber für den Rest des Saales unhörbar, auf den Vorsitzenden Michael Seidling ein. Seidling erklärt den Disput: Diese SMS seien in nicht-öffentlicher Sitzung erwähnt worden. Man habe sich aber zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung darauf verständigt, dass man die Persönlichkeitsrechte der Beteiligten in den Plädoyers schützen wolle. Schwenn poltert: "Die Staatsanwaltschaft will die letzte Chance nutzen, dem Angeklagten zu schaden. Wir wollen aber keine Beschädigung des Angeklagten und der Nebenklägerin." Der Anwalt beantragt nicht-öffentliche Plädoyers zu halten. Erstauntes Raunen im Publikum, war doch Schwenn stets für öffentliche Sitzungen eingetreten. Unterbrechung. Eineinhalb Stunden verhandelt das Gericht hinter verschlossener Tür mit den Verfahrensbeteiligten - und kann Schwenn zu einer Rücknahme des Antrags bewegen. ... http://www.stern.de/panorama/plaedoyer-im-kachelmann-prozess…

      Das muss man sich mal reinziehen: da wollte anscheinend ein Anwalt im geflüsterten Gespräch mit dem Vorsitzenden Richter der Staatsanwaltschaft die Nennung der Wahrheit verwehren.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 19.05.11 16:52:52
      Beitrag Nr. 222 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.525.530 von HeWhoEnjoysGravity am 19.05.11 12:00:33Das muss man sich mal reinziehen: da wollte anscheinend ein Anwalt im geflüsterten Gespräch mit dem Vorsitzenden Richter der Staatsanwaltschaft die Nennung der Wahrheit verwehren.

      ALso HiHu: Wo man Dich auch trifft. In Sachen Rechtsstaat und Schutz der bürgerlichen Rechte liegst Du daneben wie die Sau neben dem Eber.

      Es gab eine gültige Vereinbarung, Inhalte, die unter Ausschluss der Öffentlichkeit (slao einvernehmlich nach Meinung des Gerichts schützenswrt) im öffentlichen Plädoyer auszulassen. Da war eine Intervention im Interesse des Beschuldigten voll gerechtfertigt. Ob Kachelmann schuldig ist oder nicht.

      Gruss Oreganogold
      Avatar
      schrieb am 20.05.11 06:21:43
      Beitrag Nr. 223 ()
      1. Hauptaufgabe des Gerichts ist die Ermittlung der Wahrheit für eine möglichst gesetzmäßige und idealerweise (sozial) gerechte Rechtsprechung (Urteilsfindung).

      2. Es gibt kein Gesetz, das dem Staatsanwalt die Nennung der Wahrheit verbietet - jetzt mal vom Verrat staatlicher Geheimnisse abgesehen und der Erhalt des Guten (einer guten Welt) hat höchste Priorität.

      3. Dem widersprechende Absprachen sind möglicherweise schlicht gesetzwidrig und in jedem Fall anrüchig - insbesondere in einem Fall, wo der Angeklagte bevorzugt schweigt und der Anwalt anscheinend größeren Wert auf den Persönlichkeitsschutz eines mutmaßlichen Vergewaltigers legt, als auf die Wahrheitsfindung und ein gerechtes Urteil.

      Dass das Verbrecher möglicherweise anders sehen, kann ich allerdings nachvollziehen. (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 20.05.11 12:54:59
      Beitrag Nr. 224 ()
      Netz-Kriminalität steigt auf Rekordwert
      Laut Polizeistatistik ist die Zahl erfasster Straftaten in Deutschland im vergangenen Jahr auf den niedrigsten Stand seit der Wiedervereinigung gesunken. Die meisten Straftaten pro Einwohner in Großstädten wurden in Frankfurt registriert. Doch die Internetkriminalität nimmt rapide zu. ...

      ... Insgesamt ist die Zahl aller erfassten Straftaten gesunken - von rund 6,05 Millionen auf rund 5,9 Millionen. Damit liegt die Zahl erstmals seit der Einführung der gesamtdeutschen Statistik unter der Marke von sechs Millionen. Im Vergleich der Städte mit mehr als 200.000 Einwohnern gibt es die meisten registrierten Straftaten pro 100.000 Einwohner nach wie vor in Frankfurt. Auf dem zweiten und dritten Platz liegen wie schon im Jahr 2009 Hannover und Berlin. ...

      ... Die Aufklärungsquote stieg weiter und lag im vergangenen Jahr bei 56 Prozent - das ist der höchste Wert seit Einführung der gesamtdeutschen Kriminalstatistik im Jahr 1993. Am höchsten lag sie mit 65,3 Prozent in Thüringen. An zweiter Stelle rangierte Bayern mit einer Quote von 64,6 Prozent und an dritter Stelle Niedersachsen mit 62,9 Prozent. Am niedrigsten lag sie mit 46,2 Prozent in Hamburg. ... http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,763806,00.…

      Ziemlich bedenklich, dass jährlich 5,9 Millionen Straftaten als Erfolg gefeiert werden - man denke auch an die vielen Verbrecher, die mangels effizienter Strafverfolgung noch gar nicht erfaßt wurden. (imho)
      Avatar
      schrieb am 20.05.11 15:39:12
      Beitrag Nr. 225 ()
      Zitat von HeWhoEnjoysGravity: 1. Hauptaufgabe des Gerichts ist die Ermittlung der Wahrheit für eine möglichst gesetzmäßige und idealerweise (sozial) gerechte Rechtsprechung (Urteilsfindung).

      2. Es gibt kein Gesetz, das dem Staatsanwalt die Nennung der Wahrheit verbietet - jetzt mal vom Verrat staatlicher Geheimnisse abgesehen und der Erhalt des Guten (einer guten Welt) hat höchste Priorität.

      3. Dem widersprechende Absprachen sind möglicherweise schlicht gesetzwidrig und in jedem Fall anrüchig - insbesondere in einem Fall, wo der Angeklagte bevorzugt schweigt und der Anwalt anscheinend größeren Wert auf den Persönlichkeitsschutz eines mutmaßlichen Vergewaltigers legt, als auf die Wahrheitsfindung und ein gerechtes Urteil.

      Dass das Verbrecher möglicherweise anders sehen, kann ich allerdings nachvollziehen. (alles imho)


      Gequirlter Stammtischquatsch.

      Die Möglichkeit zum Ausschluss der Öffentlichkeit dient ja gerade der Wahrheitsfindung durch das Gericht, da sie die Ermittlung von Sachverjhalten ermöglicht, die sonst wegen übergeordneten Rechten (z.B. verfassungsmäßigen Persönlichkeitsrechten) nicht behandelt und für das Urteil verwertet werden könnten.
      So können persönliche Angelegenheiten vor der Sensationsgier und dem Verfolgungsdrang einer Medienhatz und vor Sensationsgier und Vo rverurteilungen durch solche Hobby- Winkeljuristen wie Dir geshützt werden.

      Du entpuppst Dich immer mehr als verfassungsfeindlicher Hardliner mit pro-diktatorischer Ausrichtung, ein "Schlechter", der sich in bester Politikermanier hinter einem penetranten Gequassele vom "Guten" ,"Gesetzmäßigen" und Gerechtem" versteckt. :cry::cry: Klar, dass Du alle abweichende Meinung als Interessenvertretung für Verbrecher denunzierst. Das ist genau die Klassenstandpunkt-Argumentation der alten SED-Ideologen, die ich bis über den Hals satt ahbe. Aber Dein Klassenstandpunkt ist offenbar o.k.:laugh::laugh::laugh:

      Gruss Oreganogold
      Avatar
      schrieb am 20.05.11 15:58:07
      Beitrag Nr. 226 ()
      #223 (41.532.963) > verfassungsmäßigen Persönlichkeitsrechten

      Welche genau sind das?

      Artikel 1 und 2 des Grundgesetzes fordern als erstes eine effiziente Verbrechensbekämpfung und richten sich gegen (mutmaßliche) Verbrecher, weil Verbrecher die Menschenwürde der Opfer weit stärker beeinträchtigen als die Nennung der Wahrheit.

      Ein Verbrecher hat (wie alle) zuerst ein Recht auf Wahrheit und Gerechtigkeit. Wer kein umfassendes Geständnis abliefert, muss mit einer umfassenden Suche nach Fakten und deren umfangreiche Analyse rechnen.

      Die Öffentlichkeit von Gerichtsprozessen ist ein wichtiger Schutz gegen falsche Urteile (siehe auch Thread: Frage zur Meinungsfreiheit). (alles imho)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 20.05.11 21:00:30
      Beitrag Nr. 227 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.533.072 von HeWhoEnjoysGravity am 20.05.11 15:58:07#223 (41.532.963) > verfassungsmäßigen Persönlichkeitsrechten

      Welche genau sind das?


      Ist mir klar, dass Du davon Null Ahnung hast in Deinem Hass auf persönliche Freiheiten und Deiner hysterischen Verbrechensparanoia.

      Zitat:

      Die freie Entfaltung der Persönlichkeit wird in Art. 2 Abs. 1 GG grundrechtlich geschützt.

      Das BVerfG interpretiert die freie Entfaltung der Persönlichkeit im Sinne einer allgemeinen Handlungsfreiheit: Geschützt ist nicht nur ein begrenzter Bereich (Kernbereich) der Persönlichkeitsentfaltung, sondern jede Form menschlichen Handelns, ohne Rücksicht darauf, welches Gewicht die Betätigung für die Persönlichkeitsentfaltung hat.

      Das Persönlichkeitsrecht gehört als "sonstiges Recht" zum Schutzbereich des § 823 Abs. 1 BGB.

      Es wird zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und den besonderen Persönlichkeitsrechten unterschieden.

      Formen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts sind z.B. der Schutz der Privatsphäre, das Recht am eigenen Bild, das Recht auf informelle Selbstbestimmung. Besondere Persönlichkeitsrechte sind z.B. das Urheberrecht oder das Namensrecht.


      http://www.juraforum.de/lexikon/persoenlichkeitsrechte

      Ohne Anspruch auf Vollständigkeit. Im Fall des Kachelmann-Plädoyer ging es, wenn ich recht informiert bin, um den berechtigten Schutz der Priovatsphäre. Deine notorische Negierung anerkannter Menschenrechte ist ja kreuzgefährlich, hoffentlich kommst Du damit nie bei irgendwem punkten :mad::mad:

      Gruss Oreganogold
      Avatar
      schrieb am 21.05.11 06:43:11
      Beitrag Nr. 228 ()
      Artikel 2
      (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
      (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
      http://www.bundestag.de/dokumente/rechtsgrundlagen/grundgese…

      § 823 Schadensersatzpflicht
      (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
      (2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.
      http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__823.html

      Oh, das kann bei einer Vergewaltigung aber echt teuer werden.

      Jedenfalls kann man daraus nicht herleiten, dass ein Staatsanwalt nicht die Wahrheit sagen darf.

      Weder die Privatsphäre noch die mysteriöse "informationelle Selbstbestimmung" sind direkt und klar per Gesetz auch vor einer berechtigten/rechtmäßigen staatlichen Interessenverfolgung geschützt. Artikel 1 und 2 GG fordern sogar ganz unmißverständlich eine effiziente Bekämpfung des organisierten Verbrechens und die ist (von mir) so definiert, dass es nach wenigen Jahren für ewig kein organisiertes Verbrechen mehr geben darf.

      Verbrecher beeinträchtigen die Menschenrechte und eine mangelhafte Verbrechensbekämpfung verstößt daher gegen die Menschenrechte. (alles imho)

      PS: auf zynische Anspielungen verzichte ich mal.
      Avatar
      schrieb am 21.05.11 07:18:21
      Beitrag Nr. 229 ()
      Wider alle Vernunft scheint es in einigen Kreisen eine Tendenz zu geben, mit den Persönlichkeitsrechten eine wirksame Strafverfolgung der Verletzung von Persönlichkeitsrechten verbieten zu wollen. Die schwachsinnige Argumentation "gegen (mutmaßliche) Verbrecher darf aufgrund ihrer Persönlichkeitsrechte und der Unschuldsvermutung nicht effizient ermittelt werden, solange sie noch nicht per Gericht wegen der betreffenden Straftat verurteilt sind" würde (wie von Verbrechern angestrebt) de facto jede Strafverfolgung verbieten.

      Die Persönlichkeitsrechte der Opfer werden i.a. bei allen Verbrechen verletzt (und zwar z.B. auch dann, wenn jemand verwerfliche Kinderpornos guckt, ohne diese sofort der Polizei zu melden). Verbrecher verletzen also massiv die Persönlichkeitsrechte anderer aber wollen sich selbst mit dem Verweis auf ihre Persönlichkeitsrechte vor Gerechtigkeit schützen. Das ist doch einfach nur verbrecherisch.

      Mal abgesehen von der Vernunft, die eine effiziente Verbrechensbekämpfung fordert (es gibt jährlich ca. 5,9 Millionen erkannte Straftaten http://www.wallstreet-online.de/community/posting-drucken.ph…) kann man auch argumentieren, dass Artikel 1 und 2 eine wirksame Verbrechensbekämpfung fordern und eine Justizministerin, die das nicht einsehen will, gehört umgehend legal abgesetzt - mögliche Ansatzpunkte sind eine umfassende Überprüfung auf geistige Unzurechnungsfähigkeit und Verwicklung in Straftaten - zumindest meiner Meinung nach.

      Man kann schon den Eindruck bekommen, dass einige gezielt nach Argumenten suchen, um eine effiziente Verbrechensbekämpfung zu verhindern anstatt (wie es richtig wäre) nach Argumenten für eine effiziente Verbrechensbekämpfung zur Verbesserung von Deutschland zu suchen. Wenn diejenigen Staatsbeamte sind, dann kann man daraus sogar einen Verstoß gegen Amtseid oder Diensteid ableiten (ob aus Dummheit, geistiger Verwirrung oder Verwicklung in Straftaten ist egal). Entweder sind Staatsbeamte für eine effiziente Verbrechensbekämpfung und (soziale) Gerechtigkeit oder sie sind zu entlassen. (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 21.05.11 15:46:34
      Beitrag Nr. 230 ()
      Noch eine Variante:

      1. Wahrheit und (soziale) Gerechtigkeit haben Vorrang. Mit "soziale Gerechtigkeit" ist gemeint, dass Gerechtigkeit nicht blind verfolgt werden sollte, sondern das Gute, eine gute Welt und ein gutes Deutschand Priorität haben.

      2. Bei der "Freiheit der Person" (Artikel 2 GG) muss man sich zugunsten von Wahrheit und sozialer Gerechtigkeit entscheiden. Der eine mag aus Gründen seiner Freiheit eine Wahrheit über sich verbieten wollen und der andere mag aus Gründen seiner Freiheit diese Wahrheit nennen wollen - wie soll man entscheiden? Ganz einfach: Wahrheit und (soziale) Gerechtigkeit haben Vorrang.

      3. Manchmal ist nicht klar, was wahr und was falsch ist. Nun darf man (auch aus Gründen der Meinungsfreiheit) nicht fordern, dass jemand jede seiner Aussagen gerichtsfest beweisen können muss - das würde offensichtlich äußerst negative Folgen haben. Für einen demokratischen Rechtsstaat ist eine umfassende Meinungsfreiheit unerläßlich. Absichtliche Falschaussagen sind zu Recht strafbar (siehe z.B. § 187 Verleumdung http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__187.html, § 153 Falsche uneidliche Aussage http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__153.html, § 154 Meineid http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__154.html, § 156 Falsche Versicherung an Eides Statt http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__156.html). Übrigens weisen diese Gesetze auch auf den hohen Stellenwert der Wahrheit im Gesetz hin.

      4. Anstatt dass Verbrecher Kritiker zum Schweigen bringen dürfen, muss man (in relevanten Fällen, bei gegebenem staatlichen und gesellschaftlichen Interesse) eine staatliche Untersuchung zur Ermittlung der Wahrheit einleiten. Da muss selbstverständlich die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben und Gesetze müssen beachtet werden aber Wahrheit und (soziale) Gerechtigkeit müssen Vorrang haben.

      5. Last but not least: Die Gesetze sind zum Guten zu interpretieren. Die Gesetze sollen ein möglichst gutes (ideales) Deutschland sicherstellen. Wenn es irgendwo eine gesetzliche Lücke geben sollte, die z.B. Verbrecher zum Schaden von Volk und Staat (unverhältnismäßig, unnötig, unvernünftig) begünstigt, dann ist diese Lücke umgehend zu beheben.

      Derzeit gibt es massive Mißstände, zu viele Straftaten und keine wirksame Bekämpfung des organisierten Verbrechens. Das muss besser werden. (alles imho)

      PS: Thread: Rettet Deutschland! Rettet die Welt!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 21.05.11 19:41:28
      Beitrag Nr. 231 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.536.800 von HeWhoEnjoysGravity am 21.05.11 15:46:34Bei HiHu ist die Menge des Gelabers offensichtlich direkt umgekehrt proportional zum Sinngehalt.

      Das ist eine besondere, offenbar bewusst erbrachte Leistung, da ja bekanntlich jeder in die tastatur klimpernder Schimpande irgendwann mal rein zufällig auf "Wanderers Nachtlied" oder die Deklaration der menschenrechte kommen muss.:laugh::laugh:

      Ekelhaft Deine ständigen Unterstellungen, Andersdenkende würden nur das Verbrechen unterstützen. Das müssen sich demokratisch denkende Befürworter von Bürgerrechten und Schutz der Persönlichkeit nicht bieten lassen. Du plädierst dafür potentiellen Verbrechern (Möchtegerndiktatoren) die Mittel in die Hände zu geben, andere (Oppositionelle, Dissidenten, Andersdenkende) auszubeuten und zu unterdrücken.

      Gruss Oreganogold
      Avatar
      schrieb am 21.05.11 20:39:06
      Beitrag Nr. 232 ()
      Sollten nicht die Guten heute entrückt werden?
      HeWho ist ja immer noch da. War wohl nicht gut genug.
      Avatar
      schrieb am 25.05.11 14:12:30
      Beitrag Nr. 233 ()
      Niedersachsen schickt Berlin "Formulierungshilfe" zur Vorratsdatenspeicherung
      ... Es sei möglich, eine Vorratsdatenspeicherung so zu regeln, dass sie den hohen Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts entspreche, betonte Busemann. Laut einem Eckpunktepapier wollen die beiden niedersächsischen Minister die einjährige Speicherfrist aus dem von Karlsruhe gekippten Gesetz belassen, die Auflagen zur Datensicherheit aber hochschrauben. So sollen die Standort- und Verbindungsdaten "verschlüsselt und von öffentlichen Netzen getrennt" aufbewahrt werden. Darauf zugreifen dürften Sicherheitsbehörden, um schwere Straftaten zu ahnden und zur Gefahrenabwehr "zum Schutz von überragend wichtigen Rechtsgütern". Besonders vertrauliche Informationen sollen nicht übermittelt werden dürfen. Auf IP-Adressen soll bereits bei "gewichtigen Ordnungswidrigkeiten" zugegriffen werden können. ... http://www.heise.de/newsticker/meldung/Niedersachsen-schickt…

      Prima - es geht voran in Sachen Rechtsstaat.
      Avatar
      schrieb am 28.05.11 11:26:19
      Beitrag Nr. 234 ()
      ... Was die Verwandten nicht begreifen können: Der 77-jährige Schütze sitzt nicht im Gefängnis, ist nicht angeklagt, lebt nach wie vor in seinem Haus. "Er ist reich", vermutet ein naher Angehöriger des Toten, "er hat wahrscheinlich die Polizei und die Justiz bestochen." Das sei die Wahrheit. ... http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,765294,00.html

      PS: Thread: Albanischer Krimineller von Rentner erschossen
      Avatar
      schrieb am 30.05.11 11:14:02
      Beitrag Nr. 235 ()
      Man muss nicht reich sein um als Mörder frei rum laufen zu dürfen.

      Und sie brauchen bestimmt eine zweite, dritte, vierte ..... Chance.

      Man was muss ich kotzen wenn ich so eine scheisse an deutschen Gesetzen lese !!


      http://www.express.de/regional/koeln/darum-ist-der-schulhof-…
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 30.05.11 11:18:48
      Beitrag Nr. 236 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 41.575.050 von Jockelsoy am 30.05.11 11:14:02Mörder weil wahrscheinlich das Opfer Hirntot ist ..... schwere Körperverletzung oder Totschlag ... lächerlich. Er wusste genau was er tat wenn er jemandem mehrfach gegen den Kopf tritt.
      Scheiss deutsche Kuscheljustiz !!!!!!



      grüsse
      Avatar
      schrieb am 30.05.11 13:20:55
      Beitrag Nr. 237 ()
      Doktorspiele auf dem Campingplatz
      Ein falscher Richter soll jahrelang im Ruhrgebiet ahnungslose Rentner und Kaufleute ausgenommen haben. Doch dann geriet der angebliche Dr. jur. an einen echten Kriminalisten. Rekonstruktion einer folgenreichen Begegnung. ... http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,765061,00.html

      Mehr eine Posse, er war ja wohl nicht als Richter tätig und vermutlich gibt es üblere echte Anwälte aber doch erstaunlich, was in Deutschland so alles möglich ist.
      Avatar
      schrieb am 07.06.11 10:06:23
      Beitrag Nr. 238 ()
      "Um den Jungen tut es mir nicht leid"
      Emeka Okoronkwo wollte zwei Frauen beschützen, als sie von Fremden bepöbelt wurden. Einer der Männer ging auf ihn los, tötete ihn mit einem einzigen Stich ins Herz. Das Landgericht Frankfurt hat den Täter nun zu mehr als neun Jahren Haft verurteilt. ...

      ... Michael W. hatte versucht, die Tat als Notwehrsituation zu schildern. Entsprechend hatte sein Verteidiger auf Freispruch plädiert: "Wenn es so war, wie er es schildert, dann war es Notwehr", hatte Manfred Hans in einem eher halbherzigen Plädoyer erklärt und sich eine Hintertür offengehalten: Im Falle einer Verurteilung, mit der er rechne, so Hans, müsse die Möglichkeit eines minderschweren Falles geprüft werden. Immerhin habe Okoronkwo seinem Mandanten das Jochbein zertrümmert. ... http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,766890,00.html

      Ein glasklarer Fall aber die Verteidigung hat auf Freispruch plädiert. Auch ein Anwalt ist der Wahrheit und Gerechtigkeit verpflichtet. Anwälte, die aus Geldgier gegen Wahrheit und Gerechtigkeit agieren, schaden Deutschland. Manfred Hans ist vielleicht gar nicht so schlecht, ich bin zumindest bereit das zu glauben, er ist vielleicht nur ein Opfer des Systems (Anwalt muss mit allen Mitteln das beste für seinen Mandanten herausholen). Irgendwie muss das besser werden - es kann doch nicht angehen, dass man unnötig Zeit, Geld, Nerven und Fachwissen verschwendet, bloß weil Anwälte nicht zuerst auf Wahrheit und Gerechtigkeit verpflichtet sind. Gerichtsverfahren sind ernste Angelegenheiten zur Wahrheitsfindung und Rechtsprechung - keine Posse, Farce und Verdienstmöglichkeit für Korrupte. (imho)
      Avatar
      schrieb am 16.06.11 09:21:27
      Beitrag Nr. 239 ()
      Antifa veröffentlicht Überwachungsvideo
      Über ein halbes Jahr ist es her, dass eine Gruppe Skinheads eine alternative Kneipe in Dortmund attackierte. Und noch immer dauern die Ermittlungen dazu an. Die Antifa vermutet dahinter eine ausgeklügelte Verschleppungstaktik, die Behörden bestreiten das. ...

      ... Besonders brisant an dem Vorfall: An der Attacke soll auch Sven K. beteiligt gewesen sein. Der Rechtsextreme hatte fünf Jahre zuvor an der Dortmunder U-Bahnhaltestelle Kampstraße den Punker "Schmuddel" nach einem Wortgefecht erstochen und war deshalb zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt worden. Wegen guter Führung entließ ihn die Justiz im Herbst 2010. ...

      ... Die Dortmunder Kameradschaft "Nationaler Widerstand Ruhrgebiet" verfüge über ein relativ großes Mobilisierungspotential in der Region, die führenden Köpfe seien gut vernetzt, schreibt der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz in seinem aktuellen Bericht.

      Die Landtagsabgeordnete Anna Conrads (Linkspartei) konkretisiert: Die rechte Szene Dortmunds könne innerhalb weniger Stunden Hunderte Leute auf die Straßen bringen. In bestimmten Stadtteilen schikaniere sie systematisch engagierte Bürger und schüchtere diese bewusst ein. "Das entwickelt sich zu einem echten Problemherd", warnt Conrads.

      Der WDR nannte die Stadt bereits eine "Neonazi-Hochburg" und zitierte in seinem Polit-Magazin "Monitor" einen Aussteiger: "Gerade in Dortmund haben wir uns oft gewundert, wie es sein kann, dass wir solche Dinge tun, wie körperliche Angriffe auf Antifaschisten, ohne dass es Konsequenzen gegeben hat. Dass wir entweder gar nicht festgenommen wurden, es gar nicht zur Anzeige kam oder dass die Anzeige eingestellt wurde." ... http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,768415,00.html

      Also wenn Sven K. bei dem Überfall (maßgeblich und tätlich) dabei war, dann hat er noch einmal ca. 5 Jahre zu kriegen (im Hinblick auf den Totschlag).

      Bezüglich der Ermittlungsbehörden ist dann auch eine Untersuchung fällig aber das soll man pragmatisch und vor allem effizient handhaben: mit einer allgemein wirksameren Verbrechensbekämpfung (umfassenden Vorratsdatenspeicherung, ...). Es ist bescheuert, langwierige Untersuchungen gegen Beamte z.B. wegen staatsfeindlichen Verhaltens einzuleiten, wenn man nichts handfestes vorzuweisen hat. Was in Wirklichkeit bewusste Strafvereitelung im Amt und Begünstigung von Straftaten ist, läßt sich mangels Beweise vor Gericht vielleicht nicht einmal als Dienstvergehen bestrafen.

      Möglicherweise nicht selten sind schlechte (staatsfeindlich agierende) Beamte und Politiker aufgrund eigener Straftaten und Umstände (Kinderpornos, perverse Neigungen, illegale Drogen, Korruption, Steuerhinterziehung, ...) schlicht erpressbar und dies wird vom organisierten Verbrechen ausgenutzt. Man muss systematisch Beweise sammeln und schlechte Menschen entlassen. Sehr bezeichnend, wer angesichts der Mißstände noch gegen eine umfassende Vorratsdatenspeicherung ist.

      Ob Straftaten von Rechten oder Linken begangen werden, ist ziemlich irrelevant. Wenn Straftaten nicht wirksam verfolgt werden, dann weist das auf korrupte Zustände und zu viele schlechte Menschen in Machtpositionen hin. Deutschland muss das organisierte Verbrechen wirksam bekämpfen, das letztendlich hinter allen Mißständen steckt. Eine umfassende Vorratsdatenspeicherung ist unverzichtbar und dringend geboten. (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 22.07.11 08:42:40
      Beitrag Nr. 240 ()
      Haus des Grauens
      "Du Krüppel, dich stechen wir ab!": In einem Mehrfamilienhaus in Bochum herrscht der Ausnahmezustand. Es soll böse Worte im Treppenhaus gegeben haben, Kot auf dem Balkon, körperliche Angriffe. Mieter sprechen von einem "Terrorregime" - doch die Polizei griff monatelang nicht ein. ... http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/0,1518,775531,00…
      Avatar
      schrieb am 27.07.11 07:18:12
      Beitrag Nr. 241 ()
      Der Preis des Lebens
      Er wollte sich vermutlich das Leben nehmen: Stefan S. wurde im Januar 2009 zwischen Nürnberg und Lauf von einem Zug erfasst. Der Lokführer, der den 20-Jährigen überfuhr, fordert nun Schmerzensgeld von den Eltern des Getöteten. ... http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,776813,00.html

      Was können denn die Eltern dafür? Ziemlich dreist, die wegen dem Selbstmord ihres Sohnes zu verklagen - die Klage kann nur Erfolg haben, wenn die Eltern grob fahrlässig oder absichtlich ihren Sohn in den Selbstmord getrieben haben.

      Man sollte das mit Schadensersatz und Schmerzensgeld nicht ausufern lassen. Wenn das Mode wird, dann kann das der Gesellschaft sehr schaden, weil bei jeder Gelegenheit versucht wird, Geld herauszuholen und weil es Anwälte gibt, die für eine Gewinnbeteiligung arbeiten, kann das in die gesellschaftlichen Katastrophe führen (siehe USA).

      Der Staat zahlt unbürokratisch und schnell nach einer kurzen Untersuchung eine fallbezogene Entschädigung auf Kulanzbasis - Unzufriedene dürfen dagegen klagen, doch das wird nicht einfach sein. Bei grob fahrlässig oder mutwillig verursachten Schäden kann der Verursacher natürlich immer noch zur Kasse gebeten werden.

      Das derzeitige System der ausufernden Privatklagen ist gesellschaftsschädlich. Das Prinzip der Privatklagen ist es, mit allen Tricks und Geld zu gewinnen - unabhängig von absoluter Gerechtigkeit. Privatklagen sollten im Idealfall gar nicht notwendig sein, es sollte reichen, wenn man den Staat über einen Mißstand informiert - der Staat untersucht dann den Fall und findet eine Lösung, die durchgesetzt wird.

      Es sollte keine privaten Banken (http://www.wallstreet-online.de/community/posting-drucken.ph… Thread: Das “Jubeljahr” muss wieder eingeführt werden. Unsere einzige Chance.) und keine Versicherungen mehr geben (http://www.wallstreet-online.de/community/posting-drucken.ph… Thread: Die finsteren Hintergründe des Kapitalismus ???), sondern nur noch eine staatliche Bank und eine steuerfinanzierte staatliche Hilfs-/ und Entschädigungsgesellschaft. (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 30.07.11 10:50:29
      Beitrag Nr. 242 ()
      20-Jähriger muss für über neun Jahre ins Gefängnis
      Ein 20-Jähriger ist vom Landgericht Dresden zu neun Jahren und fünf Monaten Haft verurteilt worden. Er hatte im September einen 52 Jahre alten Frührentner brutal ermordet. Die Richterin sprach von einem "bestialischen Verbrechen", sie habe in ihrer Karriere solch ein Vorgehen noch nicht erlebt. ...

      ... Mit der Tötung eines Menschen hatte sich der Verurteilte laut Gericht schon vor der Tat intensiv befasst. Er habe aufgeschrieben, "was man tun muss, um ein perfektes Verbrechen zu verüben", sagte die Vorsitzende Richterin Michaela Kessler. Das habe vom Ausspionieren des Opfers bis hin zur Spurenbeseitigung gereicht. Die Fantasie sei "kein Hirngespenst, keine blödsinnige Idee" gewesen, sondern er habe die Absicht gehabt, einen Menschen zu töten. ... http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,777446,00.html

      Lupenreiner Mord (heimtückisch und aus niederen Beweggründen) mit Verdacht auf schwere psychische Störung (d.h. der Gefahr von Wiederholungstaten) - das hat doch erstmal prophylaktisch lebenslänglich zu geben und Freilassung erst nach einer erfolgreichen Therapie mit anschließender jahrelanger elektronischer Überwachung und Auflagen. Einen mörderischen Psycho einfach so nach 9 Jahren wieder laufen zu lassen, ist grob fahrlässig. (imho)
      Avatar
      schrieb am 05.08.11 08:05:16
      Beitrag Nr. 243 ()
      Gericht verweigert Gäfgen die Opferrolle
      Entschädigung ja, Schmerzensgeld nein: Magnus Gäfgen bekommt vom Staat 3000 Euro, weil ihm Gewalt angedroht wurde. Das gebiete die Achtung vor den Menschenrechten, befand der Richter. Doch die Rolle eines Opfers gestand er dem Kindermörder nicht zu - und äußerte Verständnis für die Polizei. ... http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,778394,00.html

      Ein ganz gutes Urteil, wie ich finde.

      PS: Thread: Ein Kindsmörder erhält Schmerzensgeld
      Avatar
      schrieb am 24.08.11 08:38:16
      Beitrag Nr. 244 ()
      Sekten-Arzt zieht nach Krefeld
      Er half beim Missbrauch von Kindern, wurde in Chile verurteilt und steht auf Interpols Fahndungsliste. Doch in Deutschland hat der Arzt und ehemalige Bewohner der Colonia Dignidad Hartmut Hopp nichts zu befürchten. ...

      ... Hopp war in Chile mit neun weiteren früheren Mitgliedern der Colonia Dignidad zu Gefängnisstrafen verurteilt worden. Die Behörden dort werfen ihm vor, dem verstorbenen Ex-Chef der Siedlung, Paul Schäfer , beim sexuellen Missbrauch von Kindern geholfen zu haben.

      Schäfer hatte als Laienprediger bis Anfang der 1990er Jahre despotisch über die etwa 300 aus Deutschland stammenden Siedler der Colonia Dignidad geherrscht. Das 17 000 Hektar große Anwesen ließ er gegen die Außenwelt abriegeln. Er war wegen Mordes, Folter, Missbrauchs Minderjähriger und anderer Verbrechen zu einer Haftstrafe von 33 Jahren verurteilt worden. http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,781959,00.html

      Dass Deutschland seine Staatsbürger nur in wenigen Ausnahmefällen ins Ausland ausliefert, finde ich ja gut aber man soll sich mal überlegen, wie man solche Fälle hierzulande verknasten kann. (imho)
      Avatar
      schrieb am 25.08.11 08:18:35
      Beitrag Nr. 245 ()
      Diskriminierung an der Disco-Tür
      DU kommst hier nicht rein
      ... Zwar sei eine solche öffentliche Abweisung vor der Discothek "zweifellos eine Demütigung", erklärte er in seinem Urteilsspruch Ende Juli. Solch tägliches Unrecht und persönliche Kränkungen könnten jedoch "jedem Menschen alltäglich widerfahren". ... http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,782179,00.html

      Korrektes Urteil. Man hat keinen Anspruch auf Zutritt in eine bestimmte Disco, weil das eine private Veranstaltung zum Vergnügen ist. Irgendwelche Gründe für eine Abweisung gibt es immer und die sind zwangsläufig auch irgendwie diskriminierend. (imho)
      Avatar
      schrieb am 30.08.11 07:57:24
      Beitrag Nr. 246 ()
      Hilflos hinter Gittern
      Claudio M. sitzt in der JVA Dieburg. Er fühlt sich bedroht, ist psychisch krank. Seine Mutter weiß das, sein Anwalt auch. Nur im Gefängnis will niemand bemerken, dass mit ihm etwas nicht stimmt. Die Situation in der Haftanstalt eskaliert, M. wird schwer verletzt - und bleibt sich selbst überlassen. ...

      ... Einen Tag nach dem Brandbrief an die Direktorin will Claudio M. "ausbrechen". Es kommt zum Eklat. Er habe geschrien, sei "insgesamt vollständig verwirrt" gewesen, schildert der stellvertretende Leiter Franz-Josef P. den Vorfall. JVA-Mitarbeiter hätten M. mit Gewalt fixieren müssen, dabei habe sich der Häftling einen Arm gebrochen und die Schulter ausgerenkt. Anwalt Wallasch erfährt erst vier Tage später von dem Vorfall. ...

      ... An diesem Montag wurde Claudio M. nun operiert. Zehn Tage lang saß er zuvor schwerverletzt in seiner Zelle. ... http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,782775,00.html
      Avatar
      schrieb am 31.08.11 15:58:03
      Beitrag Nr. 247 ()
      Avatar
      schrieb am 31.08.11 16:16:44
      Beitrag Nr. 248 ()
      Seit wann ist der Alex denn ein Campingplatz?

      Wenn das Pärchen den Aufforderungen der Ordnungsbeamten nicht folgt muss durchgegriffen werden.

      Richtig so.
      Avatar
      schrieb am 31.08.11 16:48:12
      Beitrag Nr. 249 ()
      Die "Ordnungsbeamten" haben da nichts aufzufordern. Es handelte sich um eine ordnungsgemäß angemeldete und von Seiten der Demonstranten friedliche Demonstration. Es gab keinerlei Grund für ein Einschreiten.
      Es gehört schon erhebliche Verlogenheit dazu, das wochenlange Campieren der ägyptischen Demonstranten auf dem Kairoer Tahrirplatz (das war auch kein Campingplatz) gutzuheißen, aber eine bewilligte Dauerdemonstration hierzulande zu schikanieren und zu kriminalisieren.
      Avatar
      schrieb am 31.08.11 19:13:44
      Beitrag Nr. 250 ()
      Es gab keinerlei Grund für ein Einschreiten.

      Die Kundgebung an sich wurde von der Stadt bis 26.08.2011 genehmigt, allerdings unter den Auflagen, daß keine Zelte aufgebaut werden, weshalb die letzte Nacht wohl etwas stressiger verlief und alle 2 Stunden die Zelte wieder ab und im Anschluß wieder aufgebaut wurden.

      Wo kommen wir da hin, wenn 50 Leutchen bestimmen was Recht und Ordnung ist.

      Deutschland ist eine Demokratie und hier bestimmt die Mehrheit. Und die war und ist gegen solche Aktionen.
      Avatar
      schrieb am 02.09.11 08:42:45
      Beitrag Nr. 251 ()
      Hirnforschung führt erneut zu Strafminderung in Mordfall
      ... Hirnforscher wollen durch die Messung von Gehirnfunktion und -struktur sowie die Untersuchung von Genen Zusammenhänge mit psychischen Erkrankungen und Aggressivität herstellen. ... http://www.heise.de/tp/artikel/35/35421/1.html

      Selbstverständlich beeinflussen Gene und Gehirnfunktion das Verhalten und können somit u.U. auch Morde begünstigen ... bloß dass in Fällen mit höherer Wahrscheinlichkeit Morde zu begehen diese eher lebenslänglich Sicherungsverwahrung verdienen (aber erst nach begangener Straftat, d.h. man darf niemand noch Unschuldigen prophylaktisch verknasten). (imho)
      Avatar
      schrieb am 02.09.11 15:01:55
      Beitrag Nr. 252 ()
      Bonmot zum Thema:

      80% der Bundesbürger glauben an den deutschen Rechtsstaat. 20% hatten damit schon zu tun.
      Avatar
      schrieb am 06.09.11 07:30:30
      Beitrag Nr. 253 ()
      ... Der Junge ist Torben P., bis zur Tat unbescholtener Gymnasiast aus Berlin-Heiligensee, 18 Jahre alt. In der Boulevardpresse heißt er "Hass-Treter". ... http://www.spiegel.de/spiegel/0,1518,784528,00.html

      Normalerweise würde das vielleicht 5 Jahre Knast geben aber eine Bewährungsstrafe halte ich für möglich und zwar dann, wenn weitere Gewalttaten hinreichend unwahrscheinlich sind, was man in diesem Fall wohl annehmen kann.

      Hohe Strafen als Abschreckung machen keinen Sinn - wichtiger ist, dass jeder relevante Straftäter vor Gericht landet und dann muss man gucken, was das beste für die Gesellschaft ist und eine sinnlose Gefängnisstrafe nützt der Gesellschaft nicht. (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 07.09.11 11:53:47
      Beitrag Nr. 254 ()
      Frauenarzt soll heimlich Patientinnen fotografiert haben
      ... Die geschädigten Frauen sollen nun benachrichtigt werden, damit sie Strafanzeige stellen können. ... http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,784862,00.html

      Was soll dieser Blödsinn mit Privatklagen, wenn doch der Staat den Fall erledigen kann? Soll sich jede einzelne betroffene Frau jetzt auch noch ein Gerichtsverfahren antun oder was?

      Wenn die Frauen auf den Bildern nicht identifizierbar (z.B. im Internet) veröffentlicht wurden, dann sehe ich sowieso keinen Anlaß für größeren Schadenersatz (der Frauenarzt muss natürlich bestraft werden, inkl. Berufsverbot). (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 08.09.11 16:25:34
      Beitrag Nr. 255 ()
      Neuer Ernst-August-Prozess: Prügeljahre eines Prinzen
      http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,784938,00.html

      Habe ich das richtig verstanden, dass da ein Anwalt vor Gericht bezüglich seines Mandanten gelogen hat und zwar auch noch gegen den Willen seines Mandanten? Der Lügner scheint sogar noch immer Anwalt zu sein. (imho)
      Avatar
      schrieb am 16.09.11 08:53:27
      Beitrag Nr. 256 ()
      Das Problem mit dem Problemkind
      http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,786424,00.html

      Deutschland braucht mehr und bessere (auch luxuriösere) Einrichtungen (staatliche Erziehungsheime) für Problemfälle - das macht sich doch auch für die Gesellschaft bezahlt. Es kann doch nicht angehen, dass Banken, Versicherungen und Fonds Milliarden scheffeln aber Problemkinder in einer Zelle dahinwegetieren müssen. (imho)
      Avatar
      schrieb am 16.09.11 09:02:41
      Beitrag Nr. 257 ()
      Prozess um Eishallen-Einsturz wird neu aufgerollt
      ... Krüger wies auch den Verdacht zurück, Rüdiger S. habe ein "Gefälligkeitsgutachten" erstellt. In diesem Fall müssten auch die Angestellten der Stadt unter Verdacht stehen, argumentierte er. Die Strafverfolgung der Verantwortlichen der Gemeinde sei jedoch vernachlässigt worden. Die Staatsanwaltschaft verfolge eine "Sündenbockstrategie".

      Auch Nebenkläger Robert Schromm, dessen Frau bei dem Einsturz ums Leben kam, sagte, der Gutachter müsse nur auf der Anklagebank sitzen, damit "andere von Strafverfolgung verschont bleiben". Er stelle daher Strafanzeige gegen Oberstaatsanwalt Günther Hammerdinger wegen Strafvereitelung im Amt. Denn schuld seien "konsequente Schlamperei und Misswirtschaft in Bad Reichenhall" gewesen. ... http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,786541,00.html

      Was sagt es wohl über einen sogenannten Rechtsstaat aus, wenn nicht umgehend, konsequent und effizient nach den wahren Schuldigen gesucht wird?
      Avatar
      schrieb am 16.09.11 12:26:43
      Beitrag Nr. 258 ()
      Bundesregierung will von der Colonia Dignidad nichts wissen
      ... Auch wenn die Bundesregierung die Anwesenheit mutmaßlicher Kinderschänder, Folterer und Mörder als "sehr problematisch für einen glaubwürdigen Neuanfang" bewertet, unterstützt sie die Sektenstrukturen bis heute finanziell. Nach der Erhöhung eines entsprechenden Haushaltstitels von 224.000 Euro auf 245.000 Euro im vergangenen Jahr wurden die Bundesmittel für die umbenannte Colonia Dignidad für 2012 zwar auf 150.000 Euro reduziert. Dennoch behält sich Berlin die Entsendung von Experten der Entwicklungshilfeagentur GIZ und des Senior Experten Service nach Chile vor, um die wirtschaftlichen Tätigkeiten der Deutschensiedlung zu unterstützen. ... http://www.heise.de/tp/artikel/35/35502/1.html

      Der ganze Entwicklungshilfesektor soll effizient und wirksam auf mögliche Straftaten hin untersucht werden. Das Ziel ist die Entlassung (und sofern notwendig Bestrafung) aller (relevant) schlechten Menschen. Das gilt natürlich für ganz Deutschland aber die Entwicklungshilfe ist möglicherweise ein schlimmer Sumpf (viel Geld vorhanden, wenig Talent gefordert, hohe Mißbrauchsgefahr, Verwicklung einiger in Kindersex/-pornos naheliegend, ...) bei dem es sich lohnt anzufangen, denn vermutlich gibt es da auch interessante Verbindungen, denn Kindersex/-pornos sind vermutlich ein beliebtes Erpressungsmittel. (imho)
      Avatar
      schrieb am 20.09.11 13:59:45
      Beitrag Nr. 259 ()
      Verprügelt und anschließend wegen Widerstands angezeigt
      ... Aus seiner Sicht wurde der Mann von einem Zivilbeamten plötzlich angesprungen und "in den Schwitzkasten genommen", mit "einer Gewalt, ich hab gemeint, der bricht mir das Genick." Vorangegangen war eine Unterhaltung zweier Zivilpolizisten mit seiner Tochter, die mit Mann und Kind im selben Haus lebt. Die Polizisten wollten den Aufenthaltsort eines Mannes eruieren, der in diesem Haus als wohnhaft gemeldet war und zu einer psychiatrischen Untersuchung vorführgeführt werden sollte. Die Erkundigungen der Zivilpolizisten wurden laut Tochter von einem einschüchternden, "aggressiven" Auftreten, "barschem Ton" und einem Misstrauen gegenüber ihren Aussagen begleitet:

      "(...) die sind gleich ganz dicht aufgerückt. Ich hätte nie gedacht, dass die von der Polizei sind, so aggressiv wie die aufgetreten sind." Die beiden hätten sich auch nicht vorgestellt, sondern in barschem Ton immer weitergefragt: Wann der F. ausgezogen sei, und wo er gewohnt habe, "und dann sagte der eine, ich wüsste wohl mehr, als ich zugeben wolle, und das könne schlimm für mich ausgehen, und ich sollte mich ausweisen". ...

      ... Die Polizisten selbst hätten ihren Ausweis erst nach mehrmaligem Nachfragen gezeigt. Als sie selbst ihren Ausweis holen wollte, wollte sie nicht, dass die Beamten die Wohnung betreten, weswegen sie Türe schließen wollte. Ein Zivilbeamter hatte allerdings seinen Fuß in die Tür gestellt. Im Hintergrund sah sie offensichtlich zur Verstärkung angeforderte Streifenpolizisten im Gang auftauchen, der Ehemann, der sich bis dato in der Wohnung aufhielt, kommt ebenfalls hinzu. Die angespannte Situation eskaliert, wie dieser der Zeitung gegenüber schildert:

      "Ich sage: ,Was ist hier los', und da schreit der eine mich an: ,In welchem Verhältnis steht Ihre Frau zu dem F., dass sie ihn deckt?'" - "Wie kommen Sie auf so was", erwiderte Anton B. (der Ehemann, Einf. d.Red), und forderte den Mann auf, seinen Fuß aus der Tür zu nehmen. "Da packt mich der eine am Hals, und der andere gibt mir einen Schwinger in den Magen."

      Als die Ehefrau mit einem Notizblock bewaffnet, die Namen der Polizisten aufschreiben will, bekommt auch sie - nach ihren Aussagen - Schläge ab.

      "Da zieht mich der eine Zivilist in den Flur, und dann haben sie mich links und rechts festgehalten. Zu viert standen sie um mich rum, und einer nach dem anderen hat zugeschlagen."

      Ähnliches widerfährt auch den Eltern der Frau, dem früheren Polizisten und dessen Frau, die ,angelockt von dem Lärm, zu dem Handgemenge dazu stoßen. Der Mann wird, nachdem er in den Schwitzkasten genommen wurde, (siehe oben) ohnmächtig:

      Als er wieder zu sich kommt, ruft er seiner Frau zu: "Hol den Fotoapparat." "Dann", sagt Josef E., "hat der wieder zugedrückt, und ich bin wieder ohnmächtig geworden. Als ich wieder aufgewacht bin, lag ich am Boden, und der Polizist reißt mich am Arm, dass ich vor Schmerzen fast verrückt geworden bin, und dann setzt er mir das Knie auf den Hals, mit voller Wucht. Da hab' ich mit dem Leben abgeschlossen, so weh hat das getan." Josef E. wird gefesselt.

      Vier weitere Streifenpolizisten kommen zur Verstärkung, die Situation entschärft sich nicht. Auch die Frau des Hausbesitzers und ehemaligen Polizisten, die Fotos macht, wird angegriffen, der Fotoapparat wird ihr entrissen, sie erhält Schläge im Nierenbereich. Alle vier Familienmitglieder werden in der Notaufnahme des örtlichen Krankenhauses behandelt.

      Für die Polizei ist der Sachverhalt eindeutig: "Polizeibeamte wurden bei der Durchführung von Maßnahmen behindert, als sie in einem Mehrfamilienhaus einen Beschluss vollziehen wollten." Dies zitiert die SZ aus der Pressemitteilung des zuständigen Polizeipräsidiums, die den Anfang der körperlichen Tätlichkeiten bei den Zivilisten sieht. Darüberhinaus hat die Staatsanwaltschaft laut Zeitung gegen alle vier Familienmitglieder Anklage "wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte erhoben". Gegen die zehn Polizeibeamten wurde das Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung im Amt vorläufig eingestellt. http://www.heise.de/tp/artikel/35/35519/1.html

      Da soll gegen alle Beteiligten ermittelt werden (gründlich, mit Kontrolle der Konten-/Verbindungsdaten und Hausdurchsuchungen - bei schlechten Beamten gibt es nämlich u.U. viel zu finden) und zwar insbesondere gegen diejenigen, die möglicherweise Strafvereitelung betrieben haben. Nach Lage der Dinge erwarte ich, dass da einige Beamte entlassen werden müssen.

      Was ist nur aus Deutschland geworden? Schlimm ist nicht nur, dass es anscheinend schlechte Polizeibeamte gibt, schlimm ist, dass viel zu wenig gegen die unternommen wird. Schlimm ist, dass die Justizministerin eine umfassende Vorratsdatenspeicherung bekämpft. Wann wird Deutschland endlich besser? (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 26.09.11 13:28:40
      Beitrag Nr. 260 ()
      1200 Euro Schaden: Schwarzfahrer muss eineinhalb Jahre hinter Gitter
      http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,788395,00.html
      Avatar
      schrieb am 27.09.11 06:49:53
      Beitrag Nr. 261 ()
      Kauder will Copyright-Sündern das Internet sperren
      ... Erst gibt es einen Hinweis, im wiederholten Fall dann Internet-Entzug - ganz ohne Gerichtsverfahren. ... http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,788361,00.html

      Waaaaas? Internetsperre ohne Gerichtsverfahren? Kommt nicht in Frage. (imho)
      Avatar
      schrieb am 27.09.11 07:00:35
      Beitrag Nr. 262 ()
      CDU-Rechtspolitiker will Internetsperren gegen Urheberrechtsverletzer
      http://www.heise.de/newsticker/meldung/CDU-Rechtspolitiker-w…

      Mal abgesehen davon, dass es wenn überhaupt erstmal Internetsperren gegen Verbreiter von Kinderpornografie und Raubkopien geben muss, ist an Siegfried Kauders Idee völlig inakzeptabel, dass der Staat außen vor ist und nur Private da was abkaspern würden (private Provider sperren auf Zuruf privater Rechteinhaber).

      Private (und auch normale Anwälte sind privat) dürfen nicht einfach so Auskunft von Internetprovidern erhalten, die dürfen nur Anzeige erstatten und dann ermittelt die Staatsanwaltschaft. Man denke mal an die Gefahr, dass die Mafia sich über eine behauptete Rechteverletzung Namen von Kinderpornofans und Raubkopierern holt, um diese damit zu erpressen. (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 28.09.11 08:25:25
      Beitrag Nr. 263 ()
      Mordfall Plochingen: Tödliche Mutterliebe
      http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,788659,00.html

      Ich bin in diesem Fall für eine Bewährungsstrafe.
      Avatar
      schrieb am 28.09.11 14:39:40
      Beitrag Nr. 264 ()
      Wulff würdigt Verfassungsgericht - und warnt die Politik
      ... Das Gericht selbst sieht Voßkuhle vor fünf großen Herausforderungen. Dazu zählten Europäisierung, Nachhaltigkeit, Schutz der Privatsphäre, gleichwertige Lebensverhältnisse und neue Technologien. ... http://www.sueddeutsche.de/politik/jahre-karlsruhe-wulff-wue…

      und was ist mit der Verbrechensbekämpfung angesichts des organisierten Verbrechens und Millionen von Straftaten in Deutschland? Was ist mit korrupten Politikern, die nichts gegen die Mißstände tun? Hunderttausende, wenn nicht schon Millionen gucken Kinderpornos, es gibt viel zu viel Korruption und Steuerhinterziehung, die Mafia kann ziemlich ungestört tonnenweise Drogen verticken und mit Milliarden jonglieren, es gibt Millionen Schußwaffen in falschen Händen (Thread: Waffen in Deutschland) aber dem obersten Richter fällt in Zeiten wie diesen nicht als erstes die Verbrechensbekämpfung ein - unfassbar. (imho)

      PS: http://www.wallstreet-online.de/community/posting-drucken.ph… (Thread: Wieviel Fachwissen haben unsere Abgeordneten?)
      Avatar
      schrieb am 29.09.11 08:12:01
      Beitrag Nr. 265 ()
      Paar quälte Behinderte zehn Tage lang
      ... Wegen erpresserischen Menschenraubs in Tateinheit mit räuberischer Erpressung und schwerer Körperverletzung erhielt der 48-Jährige eine Haftstrafe von neuneinhalb Jahren. Seine 20 Jahre ältere Komplizin muss sechseinhalb Jahre ins Gefängnis. Der alkoholkranke Mann ist nach dem Urteil des Gerichts vermindert schuldfähig und kommt in ein psychiatrisches Krankenhaus.

      "Hier haben wir Abgründe des menschlichen Verhaltens gesehen. Die Tat war an Brutalität und Grausamkeit kaum zu übertreffen", sagte der Vorsitzende Richter. Der 59-Jährige erlitt eine Hirnblutung, mehrere gebrochene Rippen sowie Schädelfrakturen und Brüche an der Wirbelsäule. Der alkoholkranke Mann habe auf den Gehbehinderten uriniert und so auf ihn eingedroschen, dass keine Körperregion davon verschont geblieben sei, sagte der Richter und bescheinigte dem Verurteilten "eine schwere seelische Abartigkeit". ... http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,788887,00.html

      Ziemlich lasches Urteil für versuchten Totschlag, Folter, schwere Körperverletzung und räuberische Erpressung. Warum wurde keine Sicherungsverwahrung (bis zum Nachweis einer nachhaltigen besserung) angeordnet?

      Zum Vergleich: Wegen schwerer Bestechlichkeit im Amt wird aktuell für einen ehemaligen Chef einer Automeisterei 6 Jahre und 10 Monate gefordert (siehe "neue Braunschweiger" vom 2011-09-28). In dem Fall denke ich, dass die bessere Strafe Bewährung + Rückzahlung aller erschlichenen Gelder wäre.

      Wichtig ist, dass schlechte Menschen entmachtet werden und dass die Gesellschaft geschützt wird. Ganz wichtig aber hat zu sein, dass in Deutschland Verbrechen besser verhindert werden (mehr Kontrollen, umfassende Vorratsdatenspeicherung, Rasterfahndungen).

      Hohe Strafen nur um des Strafenn willens sind blöd und dienen bei einer mangelhaften Strafverfolgung nicht mal der Abschreckung. Wenn es aber eine hochwirksame Verbrechensbekämpfung gibt, dann ist das die beste Abschreckung und es braucht keine hohen Strafen mehr (nur noch Therapie). (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 03.10.11 14:39:16
      Beitrag Nr. 266 ()
      Klageerzwingungsantrag gegen den Bundesverfassungsgerichtspräsidenten Voßkuhle
      ... Ein Rechtsanwalt hat einen Klageerzwingungsantrag wegen Rechtsbeugung gegen den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Voßkuhle gestellt. ...

      ... Die Patientin hat deshalb 2009 Verfassungsbeschwerde erhoben und gleichzeitig einen Ablehnungsantrag gegen Voßkuhle eingereicht, weil Voßkuhle selbst Professor an der Uni Freiburg ist und auch kurzzeitig Rektor der Uni Freiburg war, zumal sich die streitgegenständlichen Vorgänge an der Uniklinik Freiburg auch über den Zeitraum erstreckten, in dem Voßkuhle dort Rektor war, also in dem er selbst zumindest die Rechtsaufsicht über das per Klage angegriffene Verhalten der Mitarbeiter der Universitätsklinik Freiburg hatte und formalrechtlich als Rektor Vertreter der Uni Freiburg und damit Prozeßgegner war. Er kann einer solchen Schadensersatzforderung und dem Bestreben, daß die Uniklinik ihren Pfusch beheben soll, nicht unbefangen gegenüber stehen – er ist ja nicht nur befangen, er ist damit Beteiligter. ...

      ... Voßkuhle hat hier aber den Ablehnungsantrag gegen ihn selbst, in dem es darum ging, daß er ja selbst Verfahrensbeteiligter ist, kurzerhand für unzulässig erklärt und die Verfassungsbeschwerde ohne weitere Begründung nicht zur Entscheidung angenommen. ...

      ... Falls das alles so zutrifft, dann hat Voßkuhle nach meiner Einschätzung das Recht nicht nur gebeugt, sondern gebrochen. Denn der Ablehnungsantrag hätte schon aufgrund von Voßkuhles ehemaliger Tätigkeit als Rektor der Uni Freiburg durchaus gute Chancen auf Erfolg gehabt. Voßkuhle steht hier ganz offensichtlich noch unter dienstlichen und nachdienstlichen Verpflichtungen als Beamter und hat damit auch Dienstgeheimnisse zu wahren und die Interessen der Universität zu vertreten. Die Wahrung finanzieller Interessen der Universitäten wird sogar als Dienstaufgabe der Professoren angesehen (wie mir in anderen Fällen, in denen ich Strafanzeige wegen Titelhandel, Erpressung, Korruption usw. gestellt habe, von Staatsanwaltschaften immer wieder erklärt wurde). Voßkuhle steht hier zwingend in einem Interessenkonflikt. Wie er in einer solchen Situation noch unbefangen sein soll, ist jedenfalls für mich nicht erkennbar. ... http://www.forschungsmafia.de/blog/2010/06/27/klageerzwingun…

      Deutschland - ein Rechtsstaat ...?

      Der Fall soll untersucht werden aber pronto. (imho)
      Avatar
      schrieb am 17.10.11 13:00:09
      Beitrag Nr. 267 ()
      Französisches Gericht lässt "Polizeibeobachter"-Website sperren
      http://www.heise.de/newsticker/meldung/Franzoesisches-Gerich…

      Begrüßenswert. Bedenklich aber ist, dass der Staat selbst viel zu wenig gegen schwarze Schafe (schlechte Polizisten) unternimmt. Der Staat (z.B. eine Kontrollbehörde) müsste sachdienliche Hinweise auf schlechte Polizeibeamte entgegennehmen und bei ausreichendem Verdacht (und nicht erst bei gerichtsfesten Beweisen) sofort eine Untersuchung (auch verdeckte Ermittlungen im Vorfeld einer offiziellen Befragung) einleiten. (imho)
      Avatar
      schrieb am 18.10.11 08:34:20
      Beitrag Nr. 268 ()
      Streit über Sicherungsverwahrung
      "Seelisch abartig", "Psychopath" - und frei
      ... Am 15. Oktober 1993, dem Tag, an dem ihm seine 17 Jahre alte Freundin erklärte, sie wolle ihn weder jetzt heiraten noch mit ihm nach Kroatien gehen, rastete er aus, ging auf das Mädchen los, bis dessen Vater ihn rausschmiss. B. marschierte in den Westpark und tötete - laut Staatsanwaltschaft aus Mordlust und Frust - Konrad H., einen Architekten, 40 Jahre alt, Vater zweier kleiner Kinder, der zufällig seinen Weg kreuzte. Zwölfmal stach B. mit seinem Butterfly-Messer zu, Konrad H. verblutete. ...

      ... Mordermittler Josef Wilfling, der B. vernommen hat und inzwischen pensioniert ist, bestätigte vor Gericht noch einmal die Gefährlichkeit des Slowenen. Wilfling hatte B. mehrfach befragt, auch im Gefängnis. Schon die Festnahme sei "der geballte Widerstand" gewesen, erinnerte sich Wilfling. Einem der Beamten habe B. damals gedroht: "Ich schlitz dich auf!" B. sei ein Mensch ohne jegliche Empathie, einer, "vor dem alle Angst haben, dem man alles zutraut". Die Mithäftlinge würden vor B. parieren. ...

      ... Auch auf der Anklagebank hatte sich B. aggressiv präsentiert: Als die beisitzende Richterin in einer Verhandlung aus 14 Briefen vorlas, die B. seiner Ex-Freundin aus dem Gefängnis geschrieben hatte, rief B. "Halt's Maul!" und bepöbelte die Juristin als "Kurva" (Kann mit "Hure" übersetzt werden). Für diesen Vorfall erging nun der Haftbefehl, der vorerst verhindert, dass B. auf freien Fuß kommt. ...

      ... Die Staatsanwaltschaft hat nun eine Woche Zeit, um Revision einzulegen. Für die Gefährlichkeit B.s führte Staatsanwalt Frank Gellhaus vor Gericht auch einen Brief an, den B. im Dezember 2010 an einen Häftling schrieb. Darin bezeichnete B. diesen als "ein Stück deutsches totes Fleisch". http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,792175,00.html

      Also ich vermute eine sehr hohe Gefahr weiterer schwerer Straftaten, die sich geradezu zwangsläufig aus dem eigenen Machtanspruch von Gorazd B. und dem Widerspruch zu seinem realen Wert als verurteilter Mörder ergeben. Selbst eine elektronische Überwachung und Auflagen würden aufgrund der Impulsivität/Gewalttätigkeit keinen Schutz bieten (gegen kontrollierte, planende Killer kann eine Überwachung helfen). Tja, aber anscheinend wird man wohl den Realitätstest machen - hoffentlich erwischt es wenigstens welche, die es auch verdient haben - potentiell sehr nützlich für zukünftige andere Fälle. (imho)
      Avatar
      schrieb am 18.10.11 11:25:03
      Beitrag Nr. 269 ()
      Wozu gibt es eigentlich das Strafmaß lebenslänglich, wenn die Vollstreckung niemals wirklich lebenslänglich erfolgt, sondern die Verurteilten generell (und nicht nur im Einzelfall bei nachgewiesener günstiger Entwicklung) vorzeitig wieder rausgelassen wird?
      Avatar
      schrieb am 20.10.11 10:33:03
      Beitrag Nr. 270 ()
      Rechtsstreit mit Jörg Kachelmann: Göttinger Juristin gibt Erklärung ab
      ... In der mündlichen Verhandlung am Mittwoch ließ die zuständige Kammer des Landgerichts Köln allerdings durchblicken, dass sie Kachelmanns Antrag stattgeben würde. Daraufhin nahm Freudenberg ihren Widerspruch zurück und gab die geforderte Unterlassungserklärung ab. ...

      ... Sie begründete ihren Schritt mit wirtschaftlichen Gründen: „Ich kann es mir schlichtweg nicht leisten, dieses Verfahren durch alle Instanzen durchzufechten.“ Eine Niederlage in erster Instanz würde sie 5000 Euro kosten, in zweiter Instanz wären es 12 000 Euro. Angesichts von zwei studierenden Kindern könne sie dieses finanzielle Risiko nicht eingehen. ... http://www.hna.de/nachrichten/landkreis-goettingen/goettinge…

      Selbstverständlich darf man der Meinung sein, dass die Ex-Freundin des früheren ARD-Wettermoderators Jörg Kachelmann eine „Geschädigte“ ist. Der Artikel steht hier aber, weil diese Grundsatzfrage nicht kostenlos vom Staat geklärt wird, wie es eigentlich sein müsste (siehe auch Thread: Dunkle Wolken über Kachelmann?). (imho)
      Avatar
      schrieb am 22.10.11 09:23:40
      Beitrag Nr. 271 ()
      52-Jähriger zu lebenslanger Haft verurteilt
      Ein 52-jähriger Mann vergewaltigte seine pflegebedürftige Schwiegermutter und erwürgte sie dann ...

      ... Bereits 1978 hatte der Familienvater eine Frau misshandelt. Im Jahr 1983 tötete er im Vollrausch eine Joggerin - damals musste er fünf Jahre ins Gefängnis. http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,793311,00.html

      Fraglich ist hier natürlich der Umgang mit der ersten Straftat. (imho)
      Avatar
      schrieb am 28.10.11 08:42:07
      Beitrag Nr. 272 ()
      Groteskes Missverhältnis
      http://www.heise.de/tp/blogs/6/150717

      Verhältnismäßige Strafen sind schwierig (und Gefängnisse teuer) - es ist schlauer, für eine bessere Strafverfolgung zu sorgen und die Täterheilung in den Vordergrund zu stellen. Ein Täter kann entlassen werden, wenn er sehr wahrscheinlich keine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt und wahrscheinlich ausreichend gesetzestreu leben wird. Dann muss es nur noch Höchststrafen geben und man kann in vielen Fällen (z.B. reuige Ersttäter, keine Gefahr für die Allgemeinheit) sich mit einer Bewährungsstrafe begnügen. Wichtig ist, dass Straftäter keinen Vorteil aus ihrer Straftaten ziehen können, d.h. Gewinne müssen vom Staat eingezogen werden. Eine hohe Entdeckungswahrscheinlichkeit verhindert Straftaten wirkungsvoller als hohe Strafen. (imho)
      Avatar
      schrieb am 01.11.11 07:23:11
      Beitrag Nr. 273 ()
      "Ich spreche jeden Tag mit deinem Foto"
      Die Iranerin Bahare Balvasi lebt in Augsburg, ihre neunjährige Tochter Hatsi Hunderte Kilometer entfernt in den Niederlanden - zum Wohl des Kindes, wie die Behörden behaupten. Doch warum können sich Mutter und Kind dann nicht sehen? Aus reiner Beamtenwillkür? Ein Gericht muss jetzt entscheiden. ...

      ... Bahare Balvasis Geschichte ist komplex. Weit mehr als eine ungewöhnliche Häufung von Schicksalsschlägen. Sie ist ein Beispiel dafür, dass ein funktionierender Rechtstaat nicht auskommt ohne gesunden Menschenverstand - und den Mut einzelner Beamten, diesen auch umzusetzen. ...

      ... Er habe die Iranerin als sehr geordnet und vernünftig erlebt, betont Langer. Der komplette Sorgerechtsentzug durch die Niederländer sei vollkommen unverhältnismäßig, "eine Katastrophe für die Mutter-Kind-Beziehung". ...

      ... Und wer denkt an das Kind? "Hasti ist ein ganz besonderer Mensch", sagt die ehemalige deutsche Pflegemutter Claudia H. Kontaktfreudig, liebenswert und für ihr Alter ungewöhnlich vernünftig sei die Neunjährige. Selten habe sie ein so entschlossenes Kind erlebt: "Sie hat mir immer gesagt, dass sie bei ihrer Mutter sein will. Als man ihr sagte, dass sie in die Niederlande zurück muss, hat sie so bitterlich geweint. Die Behörden sollten auf sie hören." http://www.spiegel.de/panorama/gesellschaft/0,1518,795000,00…

      Ein großer Mißstand ist, dass es keine für Bürger einfach erreichbare Kontrollinstanz (wie z.B. die von mir gewünsche Kontrollbehörde) gibt, der man Mißstände mitteilen kann und die für eine Behebung der Mißstände, bzw. eine Klärung sorgt. Es ist eine Zumutung, dass der Staat Probleme nicht umfassend klärt (klären hilft), sondern Bürger privat über Anwälte tätig werden müssen.

      In dem Fall muss man doch als erstes Mutter und Kind gegenüber stellen und gucken, wie das Kind reagiert und was es will. Vielleicht braucht es noch ein neues Gutachten über die Mutter aber irgendwas stimmt doch ganz grundlegend nicht, wenn so ein Fall nicht so leicht gelöst werden kann.

      Der entscheidende Schlüssel zur Problemlösung ist, dass man sich als erstes das zu erreichende Ideal überlegt (in diesem Fall vermutlich Mutter und Kind in Deutschland) und dann guckt, wie das Ideal realisiert werden kann. Wenn es Realisierungsprobleme gibt, dann weisen die auf Mißstände (z.B. Gesetzeslücken, schlechte Menschen in Machtpositionen, etc.) hin. (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 04.11.11 10:36:51
      Beitrag Nr. 274 ()
      Spanische Richterin nennt Eta-Terroristen "Scheißkerle"
      ... Doch die mutmaßlichen Täter zeigten selbst vor Gericht keine Reue - für die Schilderungen der Witwe hatten sie nur ein zynisches Lächeln übrig. Richterin Ángela Murillo reagierte darauf am Mittwoch mit den Worten: "Arme Frau ... und obendrein lachen diese Scheißkerle noch" - ohne zu wissen, dass das Mikrofon noch eingeschaltet war. ...

      ... Der Vorsitzende des spanischen Parlaments, José Bono, warf ihr zwar vor, einen großen Fehler gemacht zu haben, meinte aber, dass die Richterin genau das gesagt habe, was ganz Spanien glaubt. ... http://www.spiegel.de/politik/ausland/0,1518,795784,00.html

      Wie sollte ein Richter unparteilich sein, wo er doch für das Gute und Recht + Gesetz sein muss? Ein Richter muss gegen Verbrecher sein - er darf sich nur nicht zu schlechten/falschen Urteilen hinreißen lassen. (imho)
      Avatar
      schrieb am 04.11.11 14:05:47
      Beitrag Nr. 275 ()
      Krankenschwester auf freiem Fuß
      Die Zweifel waren zu groß: Ein Gericht in Schwaben hat eine Krankenschwester vom Mordvorwurf freigesprochen. Die Richter hatten Zweifel, dass die mysteriösen Todesfälle in einem Krankenhaus auf das Konto der Frau gingen. ...

      ... Zwar gebe es "gewichtige Hinweise", dass die 48-Jährige zwei Patienten zu Tode gespritzt habe - aber die Zweifel seien zu groß, sagte der Richter. ... http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,795863,00.html

      In so einem Fall ("gewichtige Hinweise") muss man aber trotzdem (sicherheitshalber) ein Berufsverbot (für alle kritischen Berufe) verhängen. (imho)
      Avatar
      schrieb am 14.11.11 09:09:34
      Beitrag Nr. 276 ()
      Legal illegal (14 | 8 | 2009)
      Laut BGH können nach der Rechtsprechung auch Beweise, die illegal beschafft wurden, vor Gericht verwendet werden. Dies müsse im Einzelfall geprüft werden.

      Karlsruhe. Auch wenn der Lauschangriff auf Verdächtige verfassungswidrig war, dürfen die Beweise aus der akustischen Überwachung vor Gericht verwertet werden. Das hat am Freitag der Bundesgerichtshof (BGH) erstmals entschieden. ... http://www.fr-online.de/politik/bgh-urteil-legal-illegal,147…

      Videobeweis: Zählen heimliche Aufnahmen vor Gericht?
      http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/0,1518,797351-6,0…

      Beweisverbot http://de.wikipedia.org/wiki/Beweisverbot

      Gerichte sollen möglichst richtige Urteile fällen und dürfen daher Fakten (z.B. Videos) nicht ignorieren. Ein Straftäter ist jemand, der eine Straftat begangen hat (und nicht erst dann ein Straftäter, wenn es es gelingen konnte, ihn zu verurteilen). Illegale Spionage kann allerdings ebenfalls bestraft werden.

      Der Arbeitgeber hätte mit seinem Verdacht zu Polizei/Staatsanwaltschaft gehen müssen und die hätte eine verdeckte staatliche Videoüberwachung durchführen müssen (dass das derzeit nicht so einfach möglich ist zeigt, wie mangelhaft die Strafverfolgung in Deutschland ist).

      Wenn es da irgendein Problem gibt, dann ist das ein Fall für das Bundesverfassungsgericht aber ich bezweifle, dass die sich jetzt noch trauen, gegen Wahrheit und Gerechtigkeit zu entscheiden (indem sie objektive Beweise für ungültig erklären).

      Ist doch kein Wunder, dass es in Deutschland so viele Straftaten gibt, wenn man für jede Untersuchung einen gerichtsfesten Verdacht und richterliche Erlaubnis braucht. Ist klar, dass nur staatliche Ermittler ermitteln dürfen aber die müssen das dann auch tun können.

      Es ist besser, die Polizei öfter und umfassender ermitteln zu lassen und zum Ausgleich die Ermittlungsarbeiten im Nachhinein zu kontrollieren (durch eine staatliche aber unabhängige Kontrollbehörde - die kann dann z.B. gucken, ob zu oft gegen Unschuldige ermittelt wurde). Weil nur ordentliche Gerichte verurteilen können, ist das problemlos möglich und viel vernünftiger. Angesichts Millionen von Straftaten jährlich und einem umtriebigen organisierten Verbrechen ist es tolerierbar, wenn auch mal ein paar Unschuldige untersucht (aber logischerweise nicht verurteilt) werden. (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 17.11.11 09:24:18
      Beitrag Nr. 277 ()
      Geldstrafe für Eier-Attacke auf Wulff
      Das Frankfurter Landgericht hat einen 49-Jährigen zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt. Der Mann hatte Bundespräsident Wulff und Hessens Ministerpräsident Bouffier im April mit Eiern beworfen - und zeigt nach wie vor keine Einsicht. ...

      ... Im Urteil deutete der Vorsitzende Richter an, dass er mit weiteren Taten dieser Art rechne. "Die Fähigkeit, Ihr Unrecht einzusehen, werden Sie jedenfalls so bald nicht erlangen", sagte Richter Volker Kaiser-Klan, nachdem er sich das gut viertelstündige Schlusswort des Angeklagten angehört hatte. http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,798256,00.h…

      Völlig unzureichende Strafe, gerade auch beim Bundespräsidenten und fehlender Reue völlig unverständlich - das hätte eine hohe Bewährungsstrafe werden müssen (und wenn er einen auf geistesgestört macht, kann man den Führerschein einziehen und eine Therapie verordnen - bei Weigerung Knast). Auch ein relativ harmloser Angriff auf Staatsbeamte ist als schwerwiegend zu betrachten, weil nicht sofort erkennbar ist, ob der Angriff wirklich harmlos ist (Wasserpistolenwasser kann Säure und Lebensmittel können Viren oder Reizstoffe enthalten). Es ist (auch durch Urteile) unmißverständlich klarzustellen, dass "Spassangriffe" nicht toleriert werden. Bei überzeugender Reue, echter Einsicht und sonst eher gutem Lebenslauf sollte allerdings von hohen Strafen abgesehen werden können. (imho)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 17.11.11 16:12:27
      Beitrag Nr. 278 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.361.910 von HeWhoEnjoysGravity am 17.11.11 09:24:18Ich befürworte diese Geldstrafe von 600 Euro!
      Schließlich hat er nicht getroffen :laugh:
      Avatar
      schrieb am 24.11.11 05:57:27
      Beitrag Nr. 279 ()
      Freund des "Torso"-Mörders steht nicht länger vor Gericht
      http://nachrichten.t-online.de/freund-des-torso-moerders-ste…

      Lebenslang inhaftierter Mörder erhält weitere Haftstrafe
      ... Der Fleischermeister soll bereits 2007 während seiner Untersuchungshaft Pläne geschmiedet haben, um den Bruder des getöteten Bordellbesitzers mit dem Mord in Verbindung zu bringen. Der Anklage zufolge machten ein zwischenzeitlich aus dem Gefängnis frei gekommener Häftling und der Sohn des Fleischermeisters im Sommer 2008 gestellte Beweisfotos. Das falsche Bekennerschreiben soll der 50-Jährige selbst angefertigt und den Versand an die Polizei und die "Goslarsche Zeitung" veranlasst haben.

      In dem am Montag zu Ende gegangenen Verfahren wegen falscher Verdächtigung waren ursprünglich auch zwei Freunde des Mörders angeklagt. Sie sollen Botengänge für den 50-Jährigen erledigt und Nachrichten überbracht haben. ... http://nachrichten.t-online.de/lebenslang-inhaftierter-moerd…

      ... Zu Beginn der Sitzung hatte es noch so ausgesehen, als könne sich der Prozess weiter in die Länge ziehen. Dann aber schloss der Vorsitzende Richter Pedro Serra de Oliveira die Beweisaufnahme und ließ Oberstaatsanwältin Kirsten Stang und die Verteidiger plädieren. ...

      ... Der Schlachter habe aus dem Gefängnis heraus ein paar Freunde, seinen Sohn Joel S. und einen Rechtsanwalt eingespannt, um angebliche Tatfotos nachzustellen. ... http://www.goslarsche.de/Home/harz/vienenburg_arid,234419.ht…

      Braunschweig -"Torso-Mörder" verurteilt
      http://www.newsclick.de/index.jsp/menuid/2044/artid/15246146

      In der "neue Braunschweiger" vom 2011-11-23 steht auf Seite 11: "... Einen Freispruch gab es hingegen für den zweiten Angeklagten. Der 46-Jährige habe sich der Beihilfe zur falschen Verdächtigung schuldig gemacht, sagte der Vorsitzende, räumte aber ein: 'Das gehört zu den Schweinereien, die zwar Schweinereien sind aber nicht strafbar.' ..."

      Wie kann es nur 6 Monate Bewährung für den Versuch geben, jemandem fälschlicherweise einen Mord anzuhängen? Wie können Helfer dabei straffrei ausgehen? Was ist mit § 187 Verleumdung (http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__187.html), dafür kann es bis zu 5 Jahre geben?

      Vor allem aber was ist mit dem bei der Straftat beteiligtem Rechtsanwalt? Hat der ein Berufsverbot bekommen? Nein? Warum nicht?

      Gegen den Vorsitzenden Richter und den bei der Straftat beteiligten Rechtsanwalt soll gründlich ermittelt werden. (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 01.12.11 10:35:00
      Beitrag Nr. 280 ()
      Helfer von dubiosen Schrottimmobilienverkäufern wird Berliner Justizsenator.
      http://www.gomopa.net/Pressemitteilungen.html?id=859&meldung…
      Avatar
      schrieb am 01.12.11 17:48:14
      Beitrag Nr. 281 ()
      Das Pflichtbewusstsein des designierten Verbrauchersenators Michael Braun
      http://www.gomopa.net/Pressemitteilungen.html?id=860&meldung…
      Avatar
      schrieb am 07.12.11 14:08:57
      Beitrag Nr. 282 ()
      Neues über den Berliner "Justiz"senator

      http://www.gomopa.net/Pressemitteilungen.html?id=863&meldung…
      Avatar
      schrieb am 07.12.11 14:37:44
      Beitrag Nr. 283 ()
      Abmahnkanzlei versteigert 90 Millionen Euro offene Forderungen aus Filesharing-Abmahnungen
      http://www.heise.de/newsticker/meldung/Abmahnkanzlei-verstei…
      http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,802252,00.…
      Avatar
      schrieb am 07.12.11 14:56:36
      Beitrag Nr. 284 ()
      ... Ein absolutes Beweiserhebungs- und Verwendungsverbot gilt demnach für Abgeordnete, Seelsorger und Strafverteidiger sowie seit Februar 2011 auch für die übrigen Rechtsanwälte. ... http://www.heise.de/newsticker/meldung/Karlsruhe-weist-Besch…

      Unfassbar - es gibt mit Sicherheit schlechte Abgeordnete, Seelsorger, Strafverteidiger und Rechtsanwälte, also muss auch gegen die ermittelt werden dürfen. Korrupte Politiker, Mafiaanwälte und kinderschändende Priester sind Tatsachen, die außer Frage stehen. Wie soll Deutschland besser werden können, wenn relevante Helfer/Mitglieder des organisierten Verbrechens vor der Strafverfolgung geschützt werden? Ein Gangster muss bloß Rechtsanwalt sein, um nicht gegen ihn ermitteln zu können? Das kann doch wohl nicht wahr sein, oder? Gerade gegen Rechtsanwählte und Abgeordnete muss ermittelt werden können, da kommt dann auch was bei rum.

      Sonderrechte darf es erst geben, wenn es superstrenge Auswahlverfahren für hohe Ämter gibt (Gentest, Lügendetektorbefragung, etc.) und selbst dann hat im begründeten Verdachtsfall ermittelt zu werden. Wichtig ist allerdings, dass die Ermittler bei hochrangigen Zielpersonen besonders zuverlässig sind und dass es eine Kontrolle der Ermittlungstätigkeit gibt (Kontrollbehörde). (alles imho)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.12.11 22:09:08
      Beitrag Nr. 285 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.450.233 von HeWhoEnjoysGravity am 07.12.11 14:56:36..........
      Avatar
      schrieb am 08.12.11 22:17:41
      !
      Dieser Beitrag wurde von PolyMod moderiert. Grund: auf eigenen Wunsch des Users
      Avatar
      schrieb am 08.12.11 23:07:23
      Beitrag Nr. 287 ()
      selbstverständlich ist deutschland der ananrchie geweiht...

      herrn ackermann hätte er den brief aufgemacht,schwere terrorverletzungen an den fingern davongetragen.

      also wenn nicht jetzt die armee für ein deutliches zeichen sorgt.
      wann dann?
      die iraner haben ihre atombombenraketen auf uns gerichtet.
      die bedrohung ist ähnlich gross wie die angriffsbemühungen afagnischer taliban,die unsere freiheit niemals respektiert haben..
      deutschlands regierung wird flächendeckend mit killerfingernägelbedrohenden briefbomben terrorisiert...
      Avatar
      schrieb am 09.12.11 17:13:01
      Beitrag Nr. 288 ()
      "Sonderrechte darf es erst geben, wenn es superstrenge Auswahlverfahren für hohe Ämter gibt (Gentest, Lügendetektorbefragung, etc.)"

      Wobei diese "Auswahlverfahren" die denkbar unsinnigsten sind. Besonders der Lügendetektortest ist reine Scharlatanerie.

      In seiner Forschungsarbeit "Lügendetektortest in Deutschland" konnte Klaus Stüllenburg nachweisen, daß es Personen, die sich über die Funktionsweise des Lügendetektors und das Verfahren seiner Anwendung informiert haben, problemlos möglich ist, das Ergebnis des Lügendetektortests zu manipulieren und jedes gewünschte Testergebnis (auch ein falsches) willentlich zu erzeugen.
      Sein Fazit für den Lügendetektortest fällt vernichtend aus:
      "Der Lügendetektortest entwickelt keine kriminalpräventive Reichweite. Im Gegenteil steht zu befürchten, daß er geradezu herausfordert, Straftaten zu begehen, diese anschließend zu bestreiten und mit Hilfe des Tests die vermeintliche Unschuld zu beweisen; der Test wirkt kriminogen."
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.12.11 17:26:47
      Beitrag Nr. 289 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.461.698 von Borealis am 09.12.11 17:13:01In seiner Forschungsarbeit "Lügendetektortest in Deutschland" konnte Klaus Stüllenburg nachweisen, daß es Personen, die sich über die Funktionsweise des Lügendetektors und das Verfahren seiner Anwendung informiert haben, problemlos möglich ist, das Ergebnis des Lügendetektortests zu manipulieren und jedes gewünschte Testergebnis (auch ein falsches) willentlich zu erzeugen.
      Sein Fazit für den Lügendetektortest fällt vernichtend aus:
      "Der Lügendetektortest entwickelt keine kriminalpräventive Reichweite. Im Gegenteil steht zu befürchten, daß er geradezu herausfordert, Straftaten zu begehen, diese anschließend zu bestreiten und mit Hilfe des Tests die vermeintliche Unschuld zu beweisen; der Test wirkt kriminogen."



      Sowas nennt sich forschungsarbeit und wird vom steuerzahler finanziert.

      Es wirft für mich folgende fragen auf:
      Was wäre passiert, wenn unser freund klaus mit meinen steuergeldern nachgewiesen hätte, dass der lügendetektortest gut funktioniert???

      Hätte das ergebnis jemanden interessiert und hätte klaus seinen namen jemals in irgendeiner publikation lesen dürfen???

      Vermutlich nicht!

      Deshalb hat klaus nach dem alten und immer wieder aufgewärmten prinzip der erkenntnis, dass es niemanden interessiert, wenn der briefträger vom hund gebissen wird. umgekehrt jedoch sofort durch die weltpresse wabert und durch talkrunden geistert, wenn der briefträger den hofhund gebissen hat.

      Klaus hat das begriffen:

      "Der Lügendetektortest entwickelt keine kriminalpräventive Reichweite.

      Schnalz..ja das hat was...wer hätte das vermutet?? Ich jedenfalls wäre nie darauf gekommen.
      Avatar
      schrieb am 09.12.11 17:52:51
      Beitrag Nr. 290 ()
      Tja, wirksam wäre der Test höchstens bei ein paar Deppen. Aber bei denen sollten die Ermittler auch so in der Lage sein, ihnen ihre Taten nachzuweisen (jaja, immer diese frommen Wünsche).
      Intelligentere Täter, die etwas mehr Gehirnschmalz in ihre Taten investiert haben, und denen sie schwieriger nachzuweisen sind, werden den Test zu ihren Gunsten zu nutzen wissen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.12.11 17:58:55
      Beitrag Nr. 291 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 42.461.914 von Borealis am 09.12.11 17:52:51
      solche blöden tests wurden schon vor 40 jahren in den usa als fernsehunterhaltung angeboten. Da durften sich welche aus dem publikum als unbezahlte clowns melden und versuchen, den detektor zu überlisten.
      Soweit ich mich erinnere, gelang das niemanden. kann aber auch sein, das ich zu früh aus dem programm gewechselt bin ...

      Auf alle fälle sollte man klaus einen plagiator nennen dürfen..
      Avatar
      schrieb am 10.12.11 05:01:47
      Beitrag Nr. 292 ()
      In Zukunft wird es äußerst zuverlässige Lügendetektoren geben. Die derzeitigen sind zugegebenermaßen völlig unzureichend.

      Ratet mal, warum einige Angeklagte schweigen - vielleicht, weil ein fähiger Mensch Lügen nach ein paar stressigen Fragen ganz gut erkennen kann? Tja ... der sogenannte deutsche Rechtsstaat tut eine Menge für die Verbrecher und ihre Mafiaanwälte - da ist es nur folgerichtig, dass einige die Erforschung und Verwendung besserer Lügendetektoren verhindern wollen. Einige scheuen sich ja auch nicht, die umfassende Vorratsdatenspeicherung zu bekämpfen und die Verwendung objektiver Beweise zu verhindern, bloß weil die Ermittler irgendeinen Verfahrensfehler bei der Beantragung zur Berechtigung für die Ermittlung gegen Verbrecher gemacht hatten. Unfassbar.

      Das Gericht (der Rechtsstaat) soll die Wahrheit aufdecken und ein möglichst sozial gerechtes Urteil fällen und nicht Verbrecher vor dem Recht schützen. Da ist schon ein bisschen Umdenken angesagt, denn derzeit gibt es durchaus einige Mißstände, die ganz gezielt zum Schutz der Verbrecher vor dem Gesetz installiert wurden.

      Übrigens sind bei einer wirksameren Verbrechensbekämpfung mit sehr hoher Erfolgsquote (Verbrechen werden schnell entdeckt und Verbrecher verhaftet) auch leichtere Strafen und sehr viel bessere Haftbedingungen möglich, weil es nämlich viel weniger Straftaten gibt. Eine hohe Entdeckungswahrscheinlichkeit schreckt Straftäter viel besser als hohe Strafen ab. Da ist es auch nur logisch und konsequent, wenn von allen Bürgern das Genprofil ermittelt wird (und das wird kommen). (alles imho)
      Avatar
      schrieb am 15.12.11 08:55:34
      Beitrag Nr. 293 ()
      Thread: Mordversuch an U-Bahn-Schläger im Knast

      Darf man (laut Grundgesetz Artikel 1) eigentlich Menschen gegen ihren Willen langfristig und ohne direkte Kontrolle/Beobachtung in einem kleinen Raum zusammensperren? Ich würde sagen: nein.

      Kurz gefragt: sollte ein Gefangener nicht das Recht auf eine Einzelzelle haben?

      PS: lyrics "Bloodhound Gang - I Hope You Die" http://www.magistrix.de/lyrics/Bloodhound%20Gang/I-Hope-You-…
      Avatar
      schrieb am 15.12.11 12:11:02
      Beitrag Nr. 294 ()
      Fazit: der Rechtsstaat besteht; wie auch die Demokratie; lediglich formal. Auf operativer Ebene gleicht das eher einer Mischung zwischen Stände- und macchiavellistischem Feudalstaat.
      Avatar
      schrieb am 15.12.11 12:17:31
      Beitrag Nr. 295 ()
      Könnte allerdings noch viel schlimmer sein:

      Gewaltexzess in der Türkei
      Polizisten verprügeln Mutter
      ... Zafer Üskül, der frühere Vorsitzende der Menschrechtskommission des Parlaments, bestätigte gegenüber "Hürriyet Daily News" diese Entwicklung und machte dafür vor allem die Justiz verantwortlich. "Nur wenige Fälle von Polizeigewalt werden überhaupt staatsanwaltlich untersucht und noch weniger davon zur Anklage gebracht", sagte Üskül. "Und von den wenigen Polizisten, die angeklagt werden, werden dann nur zwei Prozent verurteilt". ... http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,803720,00.html
      Avatar
      schrieb am 20.12.11 12:23:20
      Beitrag Nr. 296 ()
      700 Häftlinge freigelassen
      Keine Richter, keine Anklage: Weil die Juristen im Inselstaat Madagaskar in Streik getreten sind, kommen 700 Untersuchungshäftlinge frei. ...

      ... Die Richter auf der südostafrikanischen Insel waren schon vergangene Woche in den Ausstand getreten. Zuvor hatten meuternde Polizisten in der Hafenstadt Tulear einen Staatsanwalt entführt und so schwer misshandelt, dass er seinen Verletzungen erlag.

      Am selben Tag versuchten 50 Polizisten mit Waffengewalt das Zentralgefängnis zu stürmen, um einen verurteilten Kollegen zu befreien. Der Gefangene hatte nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft seine Dienstwaffe nicht wie angegeben verloren, sondern an Kriminelle verkauft. Die Waffe wurde später bei einem erschossenen Einbrecher gefunden. ... http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,804818,00.html

      So gesehen läuft es in Deutschland eigentlich noch ganz passabel.
      Avatar
      schrieb am 20.12.11 15:49:28
      Beitrag Nr. 297 ()
      Filesharing ohne Computer? http://www.heise.de/tp/blogs/6/151068

      Rentnerin ohne Computer muss wegen Raubkopie zahlen
      Schon der Verdacht reicht aus: Obwohl eine Rentnerin nach eigenen Angaben weder Computer noch Router besitzt, muss sie einer Anwaltskanzlei 650 Euro zahlen - wegen vermeintlicher Verbreitung eines raubkopierten Hooligan-Films. ...

      ... Die pflegebedürftige Frau hat noch nicht einmal eine E-Mailadresse. ...

      ... Haben die privaten Ermittler eine falsche IP-Adresse ermittelt? Hat der Provider eine falsche Zuordnung von Nutzer zu IP-Adresse vorgenommen? Fragen, die nicht näher untersucht wurden. ... http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,804629,00.html

      Wollten die Richter vielleicht ein Urteil, dass Zweifel an den Abmahnverfahren säen würde, vermeiden? Gegen die Richter soll gründlich ermittelt werden und da beginnt man mit einer Analyse der Konten- und Verbindungsdaten und arbeitet sich weiter vor. Ansonsten soll die Rentnerin selbstverständlich freigesprochen werden. (imho)
      Avatar
      schrieb am 23.12.11 08:29:42
      Beitrag Nr. 298 ()
      Selbstgespräche sind kein Beweis
      Die Gedanken sind frei: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass abgehörte Selbstgespräche vor Gericht nicht als Beweis verwendet werden dürfen. Ein Mordprozess muss nun neu aufgerollt werden. ...

      ... Während des Prozesses schwiegen die Beschuldigten beharrlich. ... http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,805388,00.html

      Es gibt ja eine Menge Rechte aber das Recht auf Verschweigen einer schweren Straftat aus niederen Beweggründen (letzteres ist entscheidend) soll nicht dazu gehören. Selbstverständlich soll es keine Folter geben aber wenn
      - es hinreichende Indizien auf eine schwere Straftat gibt,
      - der Angeklagte nicht kooperiert (z.B. indem er schweigt),
      dann soll eine lebenslange elektronische (vorzugsweise möglichst automatische) Überwachung angeordnet werden können, deren Umgehung selbstverständlich strafbewehrt ist. In Zukunft sollen zumutbare und hinreichend ungefährliche Methoden zur Wahrheitsfindung angeordnet werden können (z.B. Gehirnscans).

      Die obersten Prinzipie bei der Rechtsprechung (und generell) sind:
      1. gute Ziele (z.B. gutes Deutschland, gute Welt).
      2. Das Wohl der Allgemeinheit.
      3. Wahrheit und Gerechtigkeit.

      Es muss noch viele weitere Regeln (Gesetze) und Rechte (auch für Angeklagte) geben aber es soll keine Beweisverwertungsverbote geben, denn die widersprechen dem Grundgedanken einer gerechten Rechtsprechung. Illegal erlangte Beweise sind gültig, wenn sie nur wahr sind, sie den wirklichen Tatsachen entsprechen. Die illegale Beweisfindung kann allerdings strafbar sein.

      Kein Grund, Angst vor der Zukunft zu haben, denn die ist viel besser als das Jetzt. Irgendwann in Zukunft ist ein Mord ein weltweit Aufsehen erregendes Ereignis, weil es nämlich kaum noch Morde geben wird (zumindest auf der Erde). In Zukunft werden die Schüler voller Unglauben Geschichten aus diesen finsteren Zeiten hören und lernen, warum es so viele Mißstände gab.

      Nicht Überwachung alleine ist die Lösung, es braucht auch einen idealen (sicheren, gerechten, guten) Staat und für den bedarf es eine gute Struktur und gute Gesetze (dergestalt, dass nur gute Menschen Macht haben). In einem vielleicht noch kommenden (antichristlichen) Unrechtsregime wird es ebenfalls Überwachung geben aber weil die Bösen an der Macht sind, wird es viel Leid und Elend geben.

      Irgendwie ziemlich logisch, oder? Hat jemand Verbesserungsvorschläge? (alles imho)


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