checkAd

    Besteuerung gebrauchter englischer Lebensversicherung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.07.08 15:56:57 von
    neuester Beitrag 27.07.08 13:35:02 von
    Beiträge: 5
    ID: 1.143.130
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 2.680
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 26.07.08 15:56:57
      Beitrag Nr. 1 ()
      Mir wurde von einem Versicherungsmakler angeboten, eine bereits bestehende Englische Lebensversicherung (Royal London) zu erwerben. Laut seiner Auskunft soll diese eine höhere Rendite als eine Deutsche LV bringen. Die Auszahlung soll nahezu steuerfrei sein.
      Wer kennt sich damit aus und kann mir steuerlich eine konkrete Auskunft geben?
      Avatar
      schrieb am 26.07.08 17:57:28
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.592.081 von Skytraindriver am 26.07.08 15:56:57Erträge werden in GBR versteuert, dadurch Ausnutzen der Steuerfreibeträge in GBR.
      Aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommen BRD mit GBR hast Du lediglich die Steuerprogression.
      Die Steuerprogression bedeutet, dass die Einkünfte fiktiv in die Steuerlast einfließen und dadurch den Durchschnittsteuersatz geringfügig erhöhen. Dadurch fällt ggf. eine sehr kleine Steuer in der BRD an. Aber die Erträge werden in GBR und nicht in der BRD versteuert.
      Je nach Höhe der Erträge musst du die tatsächlichen Zahlen ausrechnen und ggf. können die minimal angedeuteten Bezifferungen Steuerprogression BRD und Steuerlast GBR durchaus sehr hoch ausfallen.
      Eine Zersplitterung der Erträge und vor allem der Risiken (Währung, Gesellschaft, Performance Auszahlungszeitpunkt,...) über eine Fondslösung halte ich für gescheiter.
      Avatar
      schrieb am 26.07.08 18:02:41
      Beitrag Nr. 3 ()
      ...außerdem, wenn du verheiratet bist, kannst du die Steuerfreibeträge bei einer Zeichnung von dir und deiner Frau bzw. deinem Mann, die Freibeträge doppelt ausnutzen.
      Avatar
      schrieb am 26.07.08 19:52:17
      Beitrag Nr. 4 ()
      :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 27.07.08 13:35:02
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.592.568 von Oakatzl am 26.07.08 19:52:17-- erinnert ich an Doc Schneider: erst hat er die banken in ffm abgegrast, dann für leipziger wohnraum die bank in köln eingespannt etc. man kauft keine etw in dresden wenn man in düsseldorf wohnt.

      -- finger weg, risiken: die besteuerung in der BRD ab 1.1.09: beim verklauf fällt dann auf einmal für den verkäufer steuern an, der käufer muss später auch steuern zahlen, kest 25 %, soli, kirchensteuer etc.
      -- währungsrisiko
      - bei ablauf muß man sich an die gesellschaft wenden und die police einreichen
      -- ferner ist die versicherte person noch risikoversichert (( wie soll das gehen - wer zahlt das?))
      -- der vermittler arbeitet nich umsonst
      -- die ablöse die zu zahlen ist, muß höher als der rückkaufswert sein,
      sonst kündigt man bei der gesellschaft ganz
      -- kennen wir das englische recht? heute - in nächster zukunft?
      -- schaut euch den kurs von cash life an

      -- no no :eek:


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Besteuerung gebrauchter englischer Lebensversicherung