Abgeltungssteuer - Depot ins Ausland verlegen ?!? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 28.07.08 15:44:55 von
neuester Beitrag 31.07.08 03:29:17 von
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Ich möchte lieber auf herkömmliche Art und Weise meine Steuern bezahlen und verhindern, daß ab dem nächsten Jahr vom Broker automatisch 25% vom Gewinn für das Finanzamt einbehalten wird. Macht es Sinn, beispielsweise zu einem Broker nach Österreich zu wechseln ... ?!?
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.598.906 von hansjoachimmueller am 28.07.08 15:44:55Stichwort EkSt-Vorauszahlung
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.598.906 von hansjoachimmueller am 28.07.08 15:44:55Bei ausl. Broker ist man wie bisher am Jahresende selbst in der Pflicht der Erklärung. Im Sinne von Liquiditätserhaltung kann diese Variante besser sein als ein dt. Broker. Allerdings versprechen die Big's like SINO dem deutschen Kunden dadurch keine Nachteile entstehen zu lassen. Thread zum Thema unter Daytrader
OGV
OGV
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.599.547 von omasgeldverwalter am 28.07.08 16:44:08Ich glaub ich muß meinen Hinweis von vorhin präzisieren:
Die ganzen einschlägigen Steuerumgehungstips berücksichtigen nicht, daß das Finanzamt nach Abgabe der Steuererklärung für 2009 bei Vorliegen einer entsprechenden Steuerschuld (aufgrund bis dato nicht abgeführter Abgeltungssteuer) für das Folgejahr einen identischen, gleichmäßig über das Jahr verteilten Zufluß weiterer Spekulationsgewinne ansetzt und diese per anteiliger Vorauszahlung zu entrichten ist. Konkret kann dies bei zeitlich ungleichmäßig über das Jahr verteilten Einkünften sogar nachteilig sein, und zunächst einmal muß die Vorauszahlung auch dann entrichtet werden, wenn im Folgejahr dummerweise weniger Überschüsse anfallen.
Beispiel: Werden 2009 im Ausland erzielte z.B. 3600€ Spekulationsgewinn erst zum Jahresende versteuert, wird das FA erstmal davon ausgehen, daß dieser Betrag auch im Folgejahr anfällt und künftig vierteljährlich 900€ versteuert haben wollen. Durch Verlagerung der Spekulationsgeschäfte ins Ausland kann sich der steuerehrliche Bürger also nur zunächst 2009 die vorzeitige Zahlung ersparen, gibt er seine Steuererklärung für 2009 erst zum 1.9.2010 ab, so hat er auch diese neun Monate noch gewonnen, aber die Vorauszahlung für die restlichen drei Monate wird dann entsprechend höher.
Die ganze Verlagerung ins Ausland bringt daher im Endeffekt nur eine einmalige Verzögerung der Steuerzahlung, in den Folgejahren wird es sich dagegen eher negativ denn positiv auf den Zahlungsfluß auswirken.
Die ganzen einschlägigen Steuerumgehungstips berücksichtigen nicht, daß das Finanzamt nach Abgabe der Steuererklärung für 2009 bei Vorliegen einer entsprechenden Steuerschuld (aufgrund bis dato nicht abgeführter Abgeltungssteuer) für das Folgejahr einen identischen, gleichmäßig über das Jahr verteilten Zufluß weiterer Spekulationsgewinne ansetzt und diese per anteiliger Vorauszahlung zu entrichten ist. Konkret kann dies bei zeitlich ungleichmäßig über das Jahr verteilten Einkünften sogar nachteilig sein, und zunächst einmal muß die Vorauszahlung auch dann entrichtet werden, wenn im Folgejahr dummerweise weniger Überschüsse anfallen.
Beispiel: Werden 2009 im Ausland erzielte z.B. 3600€ Spekulationsgewinn erst zum Jahresende versteuert, wird das FA erstmal davon ausgehen, daß dieser Betrag auch im Folgejahr anfällt und künftig vierteljährlich 900€ versteuert haben wollen. Durch Verlagerung der Spekulationsgeschäfte ins Ausland kann sich der steuerehrliche Bürger also nur zunächst 2009 die vorzeitige Zahlung ersparen, gibt er seine Steuererklärung für 2009 erst zum 1.9.2010 ab, so hat er auch diese neun Monate noch gewonnen, aber die Vorauszahlung für die restlichen drei Monate wird dann entsprechend höher.
Die ganze Verlagerung ins Ausland bringt daher im Endeffekt nur eine einmalige Verzögerung der Steuerzahlung, in den Folgejahren wird es sich dagegen eher negativ denn positiv auf den Zahlungsfluß auswirken.
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.600.496 von Quadratus am 28.07.08 18:29:37Das war sehr konkret, besten Dank.
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.600.496 von Quadratus am 28.07.08 18:29:37Jetzt habe ich verstanden
Ob Einstufung vom Amt auf vorzeitige Zahlung geschieht ist aber Ermessenssache, oder? Kenne zumindest keine einschlägige Regelung.
OGV
Ob Einstufung vom Amt auf vorzeitige Zahlung geschieht ist aber Ermessenssache, oder? Kenne zumindest keine einschlägige Regelung.
OGV
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.602.949 von omasgeldverwalter am 29.07.08 08:21:51Die Festsetzung zur Zahlung von EkSt-Vorauszahlung ist (leider ) keine Ermessenssache, sie erfolgt praktisch automatisch immer dann, wenn ein bestimmter (niedriger) Mindestwert an zu zahlender EkSt überschritten wird.
Im vorliegenden Fall kommt 'erschwerend' hinzu, daß der Gesetzgeber die entstehende Abgeltungssteuerschuld ausdrücklich zum Zeitpunkt des Verkaufs entstehen läßt, während die 'normale' Steuerschuld erst durch die jährlich abzugebende Steuererklärung bzw. des darauf erfolgenden Bescheids entsteht, weshalb seitens des Fiskus kein Grund zur Stundung o.ä. besteht.
Den Fiskus für raffgierig und nicht zu blöde um Kassieren zu halten ist halt immer schon eine gute Strategie gewesen
Im vorliegenden Fall kommt 'erschwerend' hinzu, daß der Gesetzgeber die entstehende Abgeltungssteuerschuld ausdrücklich zum Zeitpunkt des Verkaufs entstehen läßt, während die 'normale' Steuerschuld erst durch die jährlich abzugebende Steuererklärung bzw. des darauf erfolgenden Bescheids entsteht, weshalb seitens des Fiskus kein Grund zur Stundung o.ä. besteht.
Den Fiskus für raffgierig und nicht zu blöde um Kassieren zu halten ist halt immer schon eine gute Strategie gewesen
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.603.998 von Quadratus am 29.07.08 10:37:09Okay aber erstmal Gewinne machen
Zumindest kann man wohl etwas freier handeln, wenn man ab 2009 einen ausländischen Broker hat.
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