Nebenkosten 04 - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 11.08.08 13:28:03 von
neuester Beitrag 11.08.08 13:43:43 von
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Hallo ,
folgendes Problem.
Die Nebenkostenabrechnung 04 / Nachzahlung rund 300.- , erstellt 12/05 hatte einige Fragen aufgeworfen. Wir haben 50% bezahlt u.den
Vermieter gebeten die Punkte zu klären ,eine Antwort blieb aus.
Nun sind wir ausgezogen u. bekommen den schriftlichen Hinweis
das die Kaution auch um diesen Betrag gekürzt wird.
Wie ist die Rechtslage u. gibt es Fristen die zum tragen kommen.
Danke für Hilfe
Gruß tt
folgendes Problem.
Die Nebenkostenabrechnung 04 / Nachzahlung rund 300.- , erstellt 12/05 hatte einige Fragen aufgeworfen. Wir haben 50% bezahlt u.den
Vermieter gebeten die Punkte zu klären ,eine Antwort blieb aus.
Nun sind wir ausgezogen u. bekommen den schriftlichen Hinweis
das die Kaution auch um diesen Betrag gekürzt wird.
Wie ist die Rechtslage u. gibt es Fristen die zum tragen kommen.
Danke für Hilfe
Gruß tt
Die Nebenkostenabrechnung ist erstmal pünktlich erstellt. Es wurden aber wohl substantiierte Einwendungen durch die Mieter erhoben. Die Frage ist erstmal, ob dies rechtzeitig stattfand, nämlich innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Abrechnung? Wenn dies der Fall sein sollte, hätte der Vermieter sich rühren müssen und die Abrechnung evtl. korrigieren müssen. Dies ist nicht der Fall. Deshalb ist die Forderung nicht begründet. Der nichtgezahlte Betrag ist zwar auch verjährt, aber man kann auch mit verjährten Forderungen aufrechnen (§ 215 BGB). Der Mieter wird also auf Zahlung des Restbetrages klagen müssen, wobei für die rechtzeitige Erhebung und die Begründetheit der Einwendungen Beweis durch den Mieter/Kläger zu führen sein wird. Erst dann ist der Vermieter in der Pflicht.
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