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    Steuerliche Behandlung der Agio- Rückerstattung bei geschlossenen Fonds - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.08.08 19:24:09 von
    neuester Beitrag 30.08.08 22:31:25 von
    Beiträge: 5
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      Avatar
      schrieb am 12.08.08 19:24:09
      Beitrag Nr. 1 ()
      Bei verschiedenen Anbietern geschlossener Fonds wird das Agio zurückerstattet.

      Vielleicht hat jemand Erfahrung mit der steuerlichen Behandlung.
      Muss dies dem Finanzamt gemeldet werden?
      Oder kann dies steuerlich vernachlässigt werden?

      Über Rückinfos würde ich mich freuen!

      Danke

      Jowies
      Avatar
      schrieb am 13.08.08 09:46:55
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.711.840 von Jowies am 12.08.08 19:24:09Normalerweise werden von den Fondsgeschellschaften die Sonderbetriebsausgaben - z.B. Finanzierungen, Notarkosten bei Eintragungen, Reisekosten etc. abgefragt. Da steht dann auch eine Rubrik Sonderbetriebseinnahmen. Hier wären dann auch Agioerstattungen anzugeben.
      Diese werden dann mit dem steuerlichen Anteilergebnis an das FA gemeldet.
      Avatar
      schrieb am 13.08.08 10:43:24
      Beitrag Nr. 3 ()
      Schau mal Thread 934118.

      Ist auch ein BFH Urteil aufgeführt. Urteil von 2004, vielleicht hat sich ja was geändert ?

      Agionachlass nach deren Meinung keine Sonderbetriebseinahmen, sondern der Rabatt mindert die Anschaffungskosten.
      Avatar
      schrieb am 13.08.08 12:05:15
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.715.452 von Udel am 13.08.08 10:43:24Thread: Sind Agio-Erstattungen Rabatte (nicht zu versteuern) oder Sonderbetriebseinnahmen ?

      Der Link zum BFH Urteil im alten Thread funktioniert nicht mehr - hier ein neuer zu dem Urteil: http://www.bfh.simons-moll.de/bfh_2002/xx020796.htm

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 30.08.08 22:31:25
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.711.840 von Jowies am 12.08.08 19:24:09Das Thema hat mich bereits eingehend beschäftigt. Leider ist die steuerliche Behandlung der Agio-Ersttungen nicht einheitlich und von der Art der Beteiligungsgesellschaft abhängig.

      Bei Kommanditbeteiligungen an Schiffsfonds, welche der Tonnagebesteuerung unterliegen führt die Erstattung des Agios im Jahr des Zuflusses zu keinen zusätzlichen Steuerzahlungen, da hier Sonderbetriebseinnahmen nicht berücksichtigt werden. Eine Besteuerung findet evtl. jedoch bei Veräußerung der Beteiligung statt. Der Rückfluss an Mitteln stellt die Minderung des effektiv eingesetzten Kapitals dar und spielt bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinnes eine Rolle.

      Bei anderen Fonds hingegen, z.B. Umweltfonds, sind die Erstattungen dagegen voll als Sonderbetriebseinnahmen anzurechnen und daher auch im Jahr des Zuflusses steuerpflichtig.

      Auch ich habe im letzten Jahr eine Schiffsbeteiligung mit Agio-Erstattung erworben. Die Gesellschaft, welche mir das Agio erstattet hatte wurde in diesem Jahr vom Finazamt geprüft. Daraufhin habe ich vom Finanzamt Post bekommen, um entsprechenden Zufluss - welcher natürlich nicht in meiner Steuererklärung angegeben war - zu erklären.
      Nachdem ich hier jedoch rechtlich einwandfrei gehandelt habe, bleibt die Erstattung auch steuerrechtlich ohne Folgen.

      Ich empfehle allen Lesern, falls Sie Erstattungen erhalten haben, diese, falls nötig, nach Rücksprache mit Ihrem Steuerberater auch als Sonderbetriebseinnahmen der Gesellschaft und damit dem Finanzamt anzuzeigen. Offentsichtlich hat es das Finanzamt derzeit speziell auf diese Erstattungen abgesehen.

      Stefan


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