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    Frage zur Abgeltungssteuer. - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.08.08 12:09:49 von
    neuester Beitrag 26.08.08 15:34:30 von
    Beiträge: 8
    ID: 1.143.778
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      Avatar
      schrieb am 26.08.08 12:09:49
      Beitrag Nr. 1 ()
      Nehmen wir einmal an, ich verkaufe eine Aktie in 2009 oder später bei der die alte Haltefrist von einem Jahr abgelaufen, und somit die Gewinne steuerfrei sind.
      Wie verhält sich die Bank in diesem Augenblick? Führt sie die 25%+x zunächst an das Vernatzamt ab und ich habe die Möglichkeit sie mir über die Steuererklärung zurückzuholen oder läuft es nach dem alten Verfahren und es wird nichts abgegolten bzw. abgeführt?

      Dank im Vorraus.
      Avatar
      schrieb am 26.08.08 12:14:41
      Beitrag Nr. 2 ()
      Die Bank kennt den Erwerbszeitpunkt des Wertpapiers.
      Daher greift die Abgeltungssteuer bei diesen Altfällen nicht.
      Avatar
      schrieb am 26.08.08 12:17:11
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.862.031 von Theoretiker am 26.08.08 12:14:41Dh. die Bank führt nichts ab. Richtig?
      :)
      Avatar
      schrieb am 26.08.08 12:50:03
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.861.947 von Walther Sparbier am 26.08.08 12:09:49Meines Wissens greifen bei der Abgeltungssteuer ab 2009 keine Haltefristen mehr. Einzige Ausnahme: Papiere, die noch vor dem 01.01.2009 gekauft werden, unterliegen auch ab 2009 der momentan gültigen Besteuerung.
      Avatar
      schrieb am 26.08.08 13:54:32
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.862.069 von Walther Sparbier am 26.08.08 12:17:11Hallo Walther,
      es ist folgendermaßen:

      Wenn der Kauf von 2009 war und die Frist von 1 Jahr eingehalten wurde, wird nichts abgezogen.
      War der Kauf ab 2009, werden 25% (+Soli+ggf. KSt) vom Gewinn einbehalten und ans FA abgeführt.

      Rene

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      Avatar
      schrieb am 26.08.08 14:01:45
      Beitrag Nr. 6 ()
      Danke für Eure Antworten. Meine Frage ist damit beantwortet.

      Wünsche noch eine gute Rendite.

      Walther.
      Avatar
      schrieb am 26.08.08 15:13:42
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.863.651 von Walther Sparbier am 26.08.08 14:01:45um das klarzustellen, man muss nacheiner zeit von einem jahr verkaufen, sonst ist es steuerpflichtig...frühestens 1 tag nach ablauf des jahres...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 26.08.08 15:34:30
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.864.767 von invest2002 am 26.08.08 15:13:42weiterhin kommt es für die berechnung auf den handelstag an, der in der bankabrechnung genannt ist...beispiel:

      kauf am 26.08.2008 verkauf am 27.08.2009 steuerfrei
      Kauf am 26.08.2008 verkauf am 26.08.2009 steuerpflichtig

      invest2002


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