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    Sonderkündigungsrecht Privathaftpflicht - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 31.08.08 14:20:07 von
    neuester Beitrag 02.09.08 18:06:21 von
    Beiträge: 53
    ID: 1.143.898
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      Avatar
      schrieb am 31.08.08 14:20:07
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich hab mal eine Frage;

      Meine ELtern haben für mich vor 3 Jahren eine Privathaftpflicht bei der Allianz abgeschlossen. Da ich noch unter 25 Jahren war bekam ich einen Sondertarif "Privathaftpflicht Singel Optimal Junge Leute".
      Dieser wird nun auf Singe Opitmal umgestellt, da ich nun auch schon über 25 bin :cry:.
      Als Jahresbeitrag sind nun geschlagene 127 Euro fällig.
      Wenn ich direkt auf Allianz.de nachschaue komme ich maximal auf kanpp 100 Euro.

      Meine Frage an euch: Habe ich ein Sonderkündigungsrecht auf Beitragsanpassung? (Vertrag läuft bis 09.2010)

      oder wenn nicht

      wenigstens ein Recht auf Anpassung an die Online aufgeführten Gebühren?

      Danke
      Avatar
      schrieb am 31.08.08 14:45:42
      Beitrag Nr. 2 ()
      Als Allianz Kunde hast Du ja ene bewtreunde Agentur! Die wird Dich gerne beraten!

      Du kannst n den aktuellen Tarif nd in jede Form des Tarifs mstellen Warum nicht? Für welchen Zeitraum ist der Vertrag denn abgeschlossen?

      Ein Sonderkündigungsrecht hast Du nicht!

      Auch für PH gilt - man bekommt im Durchschnitt nie mehr razs, als man einzahlt! Wenn man weniger einzahlt, dann hat man im Durchschnitt mehr Streß, wenn es um Leistungen geht!
      Thorulf Müller
      Avatar
      schrieb am 31.08.08 14:47:11
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.925.403 von CreInPhan am 31.08.08 14:45:42P.S.: Kein Somnderkümdfigungsrecht nach meiner Kenntnis, weil die Erhöhung zur Vollendung eines Alters bereits im Tarif vereinbart wurde!

      Thorulf Müller

      P.S.: Zur Klarstellung und Vermeidung von Mißverständnissen!
      Avatar
      schrieb am 31.08.08 14:47:45
      Beitrag Nr. 4 ()
      Wenn's nicht unbedingt die Allianz sein muss, gucke doch mal hier:
      http://www.comfortplan.de/privathaftpflichtversicherung/priv…
      Habe mit denen nur die besten Erfahrungen gemacht.
      Avatar
      schrieb am 31.08.08 14:54:50
      Beitrag Nr. 5 ()
      okay danke für die schnelle Antwort.
      127 Euro da muss die Leistung ja doppelt so gut sein wie bei anderen Versicherung. Z.B. Grundeigentümer oder Züricher...
      aber jetzt hab ich halt das gute Stück; wohl bis 09.2010...

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      Avatar
      schrieb am 31.08.08 15:15:09
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.925.405 von CreInPhan am 31.08.08 14:47:11..."Auch für PH gilt - man bekommt im Durchschnitt nie mehr razs, als man einzahlt! Wenn man weniger einzahlt, dann hat man im Durchschnitt mehr Streß, wenn es um Leistungen geht!"

      So ein Quark.
      Da spricht wohl der selbsternannte Fachmann?:cry:

      Die Haftpflichtkasse bietet im Tarif Vario einen ordentlichen Grundtarif und zusätzlich die Bausteine zur Auswahl, welche man noch benötigt.
      Die Leistungen sind Top, der Beitrag ist sehr günstig, und im Schadenfall hab ich bisher nur gute Erfahrungen machen dürfen.

      Was spricht für den Allianz- Tarif?
      Ich kann da nix finden:D
      Avatar
      schrieb am 31.08.08 15:49:32
      Beitrag Nr. 7 ()
      Wenn der Vertrag eine Laufzeit hat, dann hast du gar kein Kündigungsrecht, weder Sonder- noch Normal. Der Vertrag endet automatisch mit Ablauf der Vertragsdauer. Die Tariferhöhung wird, wie bereits gesagt, ebenso vertraglich vereinbart sein. Kannst dich ja bei deinen Eltern beschweren, warum sie so einen tollen Vertrag für dich damals abgeschlossen haben.
      Avatar
      schrieb am 31.08.08 16:18:16
      Beitrag Nr. 8 ()
      Gute Verträge bekommt man schon für 40 Euro.
      Schicke mir ne Mail mit deiner Nummer. Dann sage ich Dir wie man aus einem solchen Vertrag rauskommt.
      Kann ich leider nicht öffentlich posten, wäre unerlaubte Rechtsberatung.
      Grüße
      P.S. Privathaftpflicht ist ein muss, sollte man auf keinen Fall darauf verzichten.
      Avatar
      schrieb am 31.08.08 18:00:33
      Beitrag Nr. 9 ()
      Angenommen ich zerbreche aus Versehen ein Waschbecken in einer anderen Wohnung (Freund/Freundin/Bekannte) -
      kann ja vorkommen, dass mir ein Parfumflacon reinfällt.
      Es tritt also ein Leistungsfall des Versicherers ein.
      Dann habe ich doch ein Sonderkündigungsrecht - oder ?
      Avatar
      schrieb am 31.08.08 18:29:12
      Beitrag Nr. 10 ()
      ich denk auch ... 40-60 Euro und man ist bestens Versichert.
      Beim nächsten mal kann ich es dann besser machen. Ob sich der Aufwand lohnt mit List und Tücke aus dem Vertrag rauszukommen glaube ich nicht.

      Also danke für eure Hilfe....
      Avatar
      schrieb am 31.08.08 18:33:01
      Beitrag Nr. 11 ()
      Suche Dir einfach die richtige Aktie aus und in in ein zwei Tagen hast Du die HP Versicherung verdient!:D
      Avatar
      schrieb am 31.08.08 19:49:04
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.925.356 von lakritzstange am 31.08.08 14:20:07Fürs halbe Geld gibt es gute Verträge. Geh mit dener Police zu einem Vertreter der z.B Provinzial oder HUK oder so und rede mit dem. Wenn es geht, macht der für dich die Wechselformalitäten. ;) Bei der Provinzial zahlst du als Single 68 Euro für 10 Mille Schutz.
      Avatar
      schrieb am 31.08.08 20:07:17
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.925.978 von MdBJuppZupp am 31.08.08 19:49:0410 Mille Schutz für 68€ - paaaaaaaaaaaaaaast:laugh:
      Ja so einfach kann das sein:eek:

      Ist da der Forderungsausfall drin? Wenn ja ab/bis welcher Versicherungssumme?
      Sind Gefälligkeitsschäden mitversichert?
      Werden weitere Risiken benötigt und sind diese enthalten?
      Avatar
      schrieb am 31.08.08 21:13:00
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.926.030 von Versman am 31.08.08 20:07:17Unzulässiger Beratung - Verstoß gegen das VVG!

      Versman halt Dich mal zurück! Das ist schon sehr peinlich, wie Du hier akquirierst!

      Thorulf Müller
      Avatar
      schrieb am 31.08.08 21:13:53
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.925.978 von MdBJuppZupp am 31.08.08 19:49:04Das ist ja dreist ohne Ende! Vertreter empfehlen! Gesellschaften! Unqualifiziert beraten! Das ist ein massiver Verstoß gegen VVG!

      Thorulf Müller
      Avatar
      schrieb am 31.08.08 21:18:03
      Beitrag Nr. 16 ()
      RE: Thorulf

      du verstösst bei ebenfalls bei jedem dritten Posting gegen dass VVG und Rechtsberatungsgesetz.

      Halt mal den Ball flach.

      Gruß,

      SOM
      Avatar
      schrieb am 31.08.08 21:22:43
      Beitrag Nr. 17 ()
      Da nuss man sich dann wohl besser über bm unterhalten -

      sonst drehen die armen Versicherungsamacker noch durch.

      Ich bin bei der HUK 24 -

      ... hoffentlich darf ich das noch sagen um nicht gleich als geschäftssschädigend hingestellt zu werden. :laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 31.08.08 21:40:21
      Beitrag Nr. 18 ()
      Erst letzte Woche hat mir ein Sparkassenfuzzi eine angeboten.


      Single Tarif

      Vers.summen 3.000.000 pauschal für Personen oder Sachschäden
      50.000 EUR für Vermögensschäden


      inkl.

      Schadenersatzausfallversicherung bis VS
      (Leistungspflicht ab 3000 EUR)

      Schlüsselverlust bis 1% der VS P/S
      (Selbstbeteiligung je Schaden 10%
      mindestens 10 EUR, höchstens 500 EUR)
      Schaden durch deliktunfähige Kinder
      (Schaden je Schadenereignis 150 EUR Selbstbeteiligung)

      Priv. Haftpfl. Beitrag 72,95

      Beitrag gemäß Zahlungsweise insges. 10% Dauerrabatt: 65,69 EUR


      wenn ich ne Mietsachschäden drinhaben wollte ( was ich ansprach)

      würde die Versicherung 116,26 EUR jährl kosten

      Also ich bin da weniuger interessiert.

      Man kann diese Daten ja mal in den Beitragsrechner anderer Versicherungen eingeben. Habe das getan und schon erhalte ich gleiche Leistungen zu einem Jahresbeitrag von 42 Euro :eek:
      Avatar
      schrieb am 31.08.08 22:11:57
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.926.171 von CreInPhan am 31.08.08 21:13:00CreInPhan,

      Peinlich sind Deine Postings, oder sagen wir besser traurig:cry:

      Aber ich denke wer Dich hier schon einmal kennengelernt hat der weiß Bescheid und läschelt müde:laugh:
      Avatar
      schrieb am 31.08.08 22:17:35
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.926.652 von Versman am 31.08.08 22:11:57so ist es -

      ein hoffnungsloser Fall

      schade dass es keine Versicherung gegen erfolgslose Versicherungsvertreter gibt. ;)
      Avatar
      schrieb am 31.08.08 22:25:09
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.926.652 von Versman am 31.08.08 22:11:57ich hatte schon mehrfach das vergnügen, creinphan live erleben zu dürfen. versman, der steckt dich locker in die tasche, wenn es um versicherungen geht.

      thorulf, nu pranger hier mal nicht die verstösse gegen das vvg an. wer hier in solchen foren fragt, muss mit falschen auskünften leben. denn sonst würde er ja für beratung bezahlen. also, alles halb so wild.
      Avatar
      schrieb am 31.08.08 22:25:58
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.926.698 von Red_Eileen am 31.08.08 22:17:35hehehe, der ist mit sicherheit weder vertreter noch erfolglos:cool:
      Avatar
      schrieb am 31.08.08 22:53:55
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.926.757 von Prof.Dr.B.Scheuert am 31.08.08 22:25:09Prof,

      Das mit den locker in die Tasche stecken kann und werde ich hier nicht so stehen lassen. Mag sein bei der Krankenversicherung, sein Fachgebiet. Aber es gibt ja noch jede Menge anderer Versicherungen - und da hab ich so meine Zweifel - siehe Posting 2.

      Zeig mir mal die Stelle im VVG die es mir untersagt in einem offenen Forum auf - sagen wir mal - merkwürdige Postings zu antworten.:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 31.08.08 23:11:29
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.926.958 von Versman am 31.08.08 22:53:55was ist mit posting 2?

      zum vvg habe ich mich schon geäussert
      Avatar
      schrieb am 31.08.08 23:39:16
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.925.356 von lakritzstange am 31.08.08 14:20:07Hallo lakritz,

      frag doch mal ob die Prämienerhöung wirklich von Anfang an vereinbart war. Halte ich eher für unrealistisch. Und schaue ob die Prämienerhöung zu 100% von Anfag an vereinbart war oder ein Teil der Steigerung auch auf andere Faktoren zurückzuführen ist (allgemeine Prämiensteigerung in der Haftpflicht). In beiden Fällen hast du ein Sonderkündigungsrecht. Zum allgeimeinen Tipps zur PHV: Fast alle PHV bieten einen guten bis sehr guten Schutz. Solltest du auf der Suche nach einem Top Vertrag sein, wende dich an zwei Makler. E-Mail sollte reichen und gut. Hier ist der Makler ein guter Ansprechpartner, bei anderen Versicherungen sehe ich es anders.

      Zum VVG: Eine Empfehlung und sogar eine Rechtsempfehlung ist weder nach VVG noch nach anderen Gesetzen ein Dilekt der strafbar ist. Dies wäre auch absurd. Wie heißt es so schön: Es entspricht nicht der Intention des Gesetzgebers, eine unverbindliche Laien Empfehlung in den Strafrechtlichen Raum zu stellen.
      Avatar
      schrieb am 01.09.08 07:32:41
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.926.765 von Prof.Dr.B.Scheuert am 31.08.08 22:25:58Ich weiss - nach eigenen Angaqben ist er Makler

      http://www.wer-weiss-was.de/theme67/article2607184.html
      Avatar
      schrieb am 01.09.08 09:31:03
      Beitrag Nr. 27 ()
      Schlecht recherchiert!

      Vor mehr als drei Jahrfen, so alt ist der zitierte Beitrag, war ich sogar noch Versicherungsmakler!

      Ich bin es sogar heute noch, aber nicht aktiv im Sinne des Berufsbildes, sondern passiv als Assecuradeur!

      Thorulf Müller
      Avatar
      schrieb am 01.09.08 09:33:44
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.926.958 von Versman am 31.08.08 22:53:55Versman,

      das steht dort nicht wortwörtlich, zeugt aber von der juristischen Unkenntnis der Haftung!

      Wer hier als Profi unterwegs ist, der muss jede Aussage im Sinne einer Haftung gegen sich gelten lassen! Wenn er Empfehlungen ausspricht auf jeden Fall!

      Thorulf Müller
      Avatar
      schrieb am 01.09.08 09:35:52
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.927.281 von Sepa am 31.08.08 23:39:16Sepa,

      da hast Du Recxht - die Empfehlung von Laien löst keine Haftung aus!

      Die Empfehlung eines Laien ist aber eben auch für de Pöter! Nutzlos! Irrelevant! So wie das, was Du da gerade gesagt hast! Falsch! Unnütz und es hindert Makler und Vertreter an einer vernünftigen Ausübung Ihres Berufes! Diese ewigen Scheißhausparolen!

      Thorulf Müller
      Avatar
      schrieb am 01.09.08 09:39:10
      Beitrag Nr. 30 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.925.356 von lakritzstange am 31.08.08 14:20:07Und nun zum Sinn und Zweck eines Forums und dem was Ihr daraus macht:

      Die Ursprungsfrage war beantwortet - eindeutig und korrekt (ich kenne ja die Allianz und die JungeLeute Produkte und war mit der Frage schon häufiger beschäftigt!

      Er hatte nirgendwo nach einer Alternativen in Form von Gesellschaftsnamen, Deckungssummen, Tarifbezeichnungen, etc. gefragt!

      Thorulf Müller
      Avatar
      schrieb am 01.09.08 11:47:34
      !
      Dieser Beitrag wurde moderiert. Grund: Beleidigung
      Avatar
      schrieb am 01.09.08 12:26:04
      Beitrag Nr. 32 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.931.090 von CreInPhan am 01.09.08 09:35:52Hallo CreInPhan,

      jeder darf in einem Forum seine Meinung äussern. Dies gilt auch für Vertreter eines Berfusstandes. Sie treten in Foren als Privatpersonen auf und fallen, dann so oder so nicht unter die einschlägigen Gesetze. Es ist also Blödsinn, dass nach neuem VVG ein Vermittler im Internet keinen Rat erteilen darf.

      Zur Allianz junge Leute Police:
      Eine Kündigung ist nach § 40 VVG möglich sofern der Versicherer die Prämie aufgrund einer Anpassungsklausel erhöht. Die Definition einer Anpassungsklausel ist dabei so auszulegen, dass bei gleicher Leistung und höherer Prämie eine Anpassung vorliegt. Dies dürfe bei der Junge Leute Police der Allianz der Fall sein. Oder warum erhöht sich die Prämie? Ob ein dieser Umstand vertraglich vorher vereinbart ist dürfte keine Rolle spielen.

      Ein weiterer Fall Anpassung aufgrund erhöhter Schäden. Auch in diesem Fall hat der VN ein Sonderkündigungsrecht.

      Was war an meinem Posting somit falsch?

      P.S. Nur weil die Allianz ihre Bedingungen so auslegt, bedeutet es nicht das sie damit auch im Recht sind.
      Avatar
      schrieb am 01.09.08 12:38:54
      Beitrag Nr. 33 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.932.291 von Red_Eileen am 01.09.08 11:47:34Das ist die typische Denkweise von Versicherungsmackern.

      Sie gehen von einer Unwissenheit der meisten aus und bieten demnach Produkte an, an denen sie am meisten verdienen.

      versicherungsmacker sind im durchschnitt ebenso unwissend wie ihre kunden. das sie dinge verkaufen, wo sie eher mehr als weniger verdienen, ist aber normal.

      Es fragt ja meist niemand nach was Besserem.

      wessen schuld ist das?

      Da Internet mit seiner Informationsfülle ist deshalb der grösste Widersacher dieser Spezies.

      irrtum. selbst intelligente menschen kommen durch die informationsflut nicht mehr klar

      Da wird dann schon auch mal mit Angstmache wie unerlaubte Beratung gedroht.

      glaub mir, müller hat genug zu tun. der muss hier keine kundschaft ranholen (so wie manch anderer hier).

      übrigens: der clevere erkennt den dummen, umgekehrt funktioniert das nicht. warum?
      Avatar
      schrieb am 01.09.08 13:21:43
      Beitrag Nr. 34 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.932.617 von Sepa am 01.09.08 12:26:04Sepa,

      als Versicherungsvertreter oder -makler kann man eigentlich nicht Privatperson sein!

      Man kann auch gerne Fragen ob man bestimmte Risiken hat, was zu beachten wäre!

      Man sollte aber weder Gesellschaften, noch Deckungssummen (eigentlich irrelevant), noch Tarife nennen! Auch nicht als Privatperson und insbesondere nicht als ahnungsloser Laie, der von dem Business keine Ahnung hat!

      Die Umste3llung der Allianz Tariofe JL in die normalen Tarife zu einem bestimmten Zeitpunkt sind vertraglich vereinbart!

      Ein Sonderkündigungsrecht besteht bei einer Beitragsanpassung unter bestimmten Voraussetzungen, die hier mutmaßlich nicht greifen! Deshalb wäre der Fall individuell von einem Spezialisten zu prüfen. dazu benötigt man ein Mandat!

      Thorulf Müller
      Avatar
      schrieb am 01.09.08 13:26:26
      Beitrag Nr. 35 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.932.291 von Red_Eileen am 01.09.08 11:47:34Das ist die typische Denkweise von Versicherungsmackern.

      Danke für Beleidigung - Du bist ein ahnungsloser Laie und solltest auf Dieter hören! Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten!

      Sie gehen von einer Unwissenheit der meisten aus und bieten demnach Produkte an, an denen sie am meisten verdienen.

      Makler und Vermittler müssen einen begründeten Rat geben und haften dafür. Makler sogar marktübergreifend!

      Es fragt ja meist niemand nach was Besserem.

      Definiere besser! Bessere leistungen? Besserer Preis? Oder das sagenumwobene Preis-/Leistungsverhältnis? Man kann aus einer Versicherung nie mehr heraus bekommen, als man einzahlt - im Durchschnitt!

      Da Internet mit seiner Informationsfülle ist deshalb der grösste Widersacher dieser Spezies.

      Klar, weil Laien ja auch die Vertragsdetails durchschauen - das sagenumwobene Kleingedruckte! Und deshalb haben Direktversicherer im Bereich BU auch die höchste Prozessquote! Weil Kunden die Gesundheitsfragen auch besser ausfüllen als treuhänderische Sachwalter oder Versicherungsvertreter!

      Da wird dann schon auch mal mit Angstmache wie unerlaubte Beratung gedroht.

      Laien dürfen nicht beraten, Profis nur nach Übergabe der Erstinformation und Einhaltung bestimmter Präluminarien!

      Thorulf Müller
      Avatar
      schrieb am 01.09.08 13:40:48
      Beitrag Nr. 36 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.933.091 von CreInPhan am 01.09.08 13:21:43Hallo CreInPhan,

      als Versicherungsvertreter oder -makler kann man eigentlich nicht Privatperson sein!

      ...das hoffe ich doch. Rechtlich auf jeden Fall.


      Man sollte aber weder Gesellschaften, noch Deckungssummen (eigentlich irrelevant), noch Tarife nennen! Auch nicht als Privatperson und insbesondere nicht als ahnungsloser Laie, der von dem Business keine Ahnung hat!


      Zum vergleichen aber notwendig. Und so kompliziert sind Versicherungen nun auch wieder nicht. Bedinungen sind für den durchschnittlichen Kunden verständlich, ansonsten wären sie ja ungültig. ;)

      Die Umste3llung der Allianz Tariofe JL in die normalen Tarife zu einem bestimmten Zeitpunkt sind vertraglich vereinbart!

      Das ist korrekt. Daraus ergibt sich aber nicht, dass kein Kündigungsrecht besteht. Die Frage ist: Wie begründet die Allianz günstigere Tarife für Junge Leute. Sie kann es eigentlich unter Berücksichtigung des AGG, nur mit geringeren Schadenaufwendungen tun (meiner Kenntnis nach auch die offizielle Version). Wenn dem so ist, sollte ein Kündigungsrecht bestehen. Weil eine Beitragssteigerung aufgrund der Risikosituation bei gleicher Leistung ein besonderes Kündigungsrecht ermöglicht. Die Produkte wurden vor dem AGG und dem neuen VVG entwickelt, eventuell ist deshalb die Rechtssituation bei solchen Produkten nicht so klar.

      Ein Sonderkündigungsrecht besteht bei einer Beitragsanpassung unter bestimmten Voraussetzungen, die hier mutmaßlich nicht greifen! Deshalb wäre der Fall individuell von einem Spezialisten zu prüfen. dazu benötigt man ein Mandat! Ich wollte die einzelnen Vorraussetzungen nicht aufzählen. Im Regelfall besteht aber ein Kündigungsrecht.

      Ob nun eine Kündigungsmöglichkeit besteht, liegt in der Auslegung von Bedingungen und Paragraphen. Ob sich eine Klärung wegen 50€ lohnt wage ich zu bezweifeln. Aber eine Kündigung zu schicken, (geht auch per Mail) wäre ein Versuch wert.

      Gönnen sie uns doch den Spaß als Laien über Versicherungen zu diskutieren, so werden die Makler auf Kundenbedürfnisse aufmerksam und der Laie bekommt eventuell einen besseren Versicherungsschutz.
      Sepa

      P.S. Warum bist du eigentlich kein Laie? Irgendwelche Reputationen?
      Avatar
      schrieb am 01.09.08 13:54:19
      Beitrag Nr. 37 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.933.284 von Sepa am 01.09.08 13:40:48Hallo CrInPhan,

      laien magst du aber nich so gerne, oder?
      Ein freundlicherer Umgangston wäre schön...

      obwohl der Satz echt lustig ist

      Und was willst Du jetzt? Mich anpissen?

      Klingt ein wenig nach Tony Montana
      Avatar
      schrieb am 01.09.08 14:08:46
      Beitrag Nr. 38 ()
      Ein unfreundlicher Umgangston von Leuten die mit Versicherungen zu tun haben ist entweder ein Zeichen von Erfolglosigkeit oder von
      menschlicher Unzulänglichkeit wie Arroganz.
      Avatar
      schrieb am 01.09.08 15:01:05
      Beitrag Nr. 39 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.933.399 von Sepa am 01.09.08 13:54:19Sepa,

      ich mag Laien, wenn Sie sich beraten lassen, aber erst nachdem Sie das Mandat vergeben haben!

      Ich kann meine Kunden verstehen, die Kunden nicht mögen, die sich von mehreren Maklern Angebote machen lassen und sich beraten lassen, anstatt sich Makler anzusehen, die Dienstleistung, die Portokolle, die Dokumentation, die Verträge und die Professionalität zu vergleichen und dann für einen entscheiden und den machen lassen!

      Thorulf Müller
      Avatar
      schrieb am 01.09.08 15:04:18
      Beitrag Nr. 40 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.933.500 von Red_Eileen am 01.09.08 14:08:46Tja, Erfolglosigkeit wohl kaum!

      Arroganz! Genau! Gegenüber Menschen, die Laien sind und glauben große Reden schwingen zu können! Die glauben auf professionelle Versicherungsmakler verzichten zu können und treuhänderische Sachwalter mit Verkäufern in einen Topf werfen!

      Ich kenne die dann, wenn sie wie begossene Pudel vor einem stehen und um Hilfe betteln, weil Sie sich selbst unter Umgehung der Traufe vom Regen direkt ins Jauchefass geschmissen hatten!

      Der Versicherungsmakler ist der, der einem Mandanten hilft - bei der Eindeckung und bei der Schadenbearbeitung! Derjenige der haftet, wenn er etwas falsch gemacht hat oder haftet!

      Thorulf Müller

      P.S.: An Deinen Beiträgen erkennt man die geistige Haltung und die Suche nach der Schuldzuweisung für eigenes Unvermögen!
      Avatar
      schrieb am 01.09.08 15:08:50
      Beitrag Nr. 41 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.933.284 von Sepa am 01.09.08 13:40:48Hallo CreInPhan,

      als Versicherungsvertreter oder -makler kann man eigentlich nicht Privatperson sein!

      ...das hoffe ich doch. Rechtlich auf jeden Fall.


      Zweifel ich daran, aber man versteckt sich ja in der Anonymität! Das ist das, was ich verachte! Sich verstecken!

      Man sollte aber weder Gesellschaften, noch Deckungssummen (eigentlich irrelevant), noch Tarife nennen! Auch nicht als Privatperson und insbesondere nicht als ahnungsloser Laie, der von dem Business keine Ahnung hat!

      Zum vergleichen aber notwendig. Und so kompliziert sind Versicherungen nun auch wieder nicht. Bedinungen sind für den durchschnittlichen Kunden verständlich, ansonsten wären sie ja ungültig.


      Geh zurück in Deinen ursprümnglich ausgeübten Beruf! Du hast nichts verstanden!

      Die Umste3llung der Allianz Tariofe JL in die normalen Tarife zu einem bestimmten Zeitpunkt sind vertraglich vereinbart!

      Das ist korrekt. Daraus ergibt sich aber nicht, dass kein Kündigungsrecht besteht. Die Frage ist: Wie begründet die Allianz günstigere Tarife für Junge Leute. Sie kann es eigentlich unter Berücksichtigung des AGG, nur mit geringeren Schadenaufwendungen tun (meiner Kenntnis nach auch die offizielle Version). Wenn dem so ist, sollte ein Kündigungsrecht bestehen. Weil eine Beitragssteigerung aufgrund der Risikosituation bei gleicher Leistung ein besonderes Kündigungsrecht ermöglicht. Die Produkte wurden vor dem AGG und dem neuen VVG entwickelt, eventuell ist deshalb die Rechtssituation bei solchen Produkten nicht so klar.


      Klage doch einfach mit einem betroffenen Kunden gegen die Allianz! Viel Spaß!

      Ein Sonderkündigungsrecht besteht bei einer Beitragsanpassung unter bestimmten Voraussetzungen, die hier mutmaßlich nicht greifen! Deshalb wäre der Fall individuell von einem Spezialisten zu prüfen. dazu benötigt man ein Mandat! Ich wollte die einzelnen Vorraussetzungen nicht aufzählen. Im Regelfall besteht aber ein Kündigungsrecht.

      Ob nun eine Kündigungsmöglichkeit besteht, liegt in der Auslegung von Bedingungen und Paragraphen. Ob sich eine Klärung wegen 50€ lohnt wage ich zu bezweifeln. Aber eine Kündigung zu schicken, (geht auch per Mail) wäre ein Versuch wert.


      Und das ist ein Rat ohne Begründung! Verstoß gegen das VVG!Ein Versicherungsmakler hätte den Kunden nicht in diese Stuation gebracht!

      Gönnen sie uns doch den Spaß als Laien über Versicherungen zu diskutieren, so werden die Makler auf Kundenbedürfnisse aufmerksam und der Laie bekommt eventuell einen besseren Versicherungsschutz.
      Sepa

      P.S. Warum bist du eigentlich kein Laie? Irgendwelche Reputationen?


      Das Vertrauen vieler großer und nahmhafter Gesellschaften, von ca. 4.000 Makler, von drei der größten Pools, von 4 der größten Vertriebe, etc. Meine Rweputation ist gegeben! Und ich bin nicht annonym, sondern stehe mit meinem Namen zu allen meinen Beiträgen! Das tut Ihre hier alle nicht!

      Thorulf Müller
      Avatar
      schrieb am 01.09.08 16:21:32
      Beitrag Nr. 42 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.933.994 von CreInPhan am 01.09.08 15:08:50Hallo Thorulf,

      nur zu Info. Ich arbeite nicht im Versicherungsvertrieb.

      Zum vergleichen aber notwendig. Und so kompliziert sind Versicherungen nun auch wieder nicht. Bedinungen sind für den durchschnittlichen Kunden verständlich, ansonsten wären sie ja ungültig.

      Geh zurück in Deinen ursprümnglich ausgeübten Beruf! Du hast nichts verstanden!

      Du kommst doch immer mit Gesetzen und Recht. Du kennst doch § 307, oder? Warum glaubst du denn stellen alle Versicherungen ihre Bedingungen um?

      Klage doch einfach mit einem betroffenen Kunden gegen die Allianz! Viel Spaß!


      Mir geht es darum, dass die Auslegung von dir falsch ist. Eine vertragliche Vereinbarung hat Grenzen. Vor Gericht hätte der Kunde mit Sicherheit gute Chancen.

      Ob nun eine Kündigungsmöglichkeit besteht, liegt in der Auslegung von Bedingungen und Paragraphen. Ob sich eine Klärung wegen 50€ lohnt wage ich zu bezweifeln. Aber eine Kündigung zu schicken, (geht auch per Mail) wäre ein Versuch wert.

      Und das ist ein Rat ohne Begründung! Verstoß gegen das VVG!Ein Versicherungsmakler hätte den Kunden nicht in diese Stuation gebracht!


      Kannst du mir den Verstoß belegen? Danke! Ansonsten solltest du dir Dieter mal selbst zu Herzen nehmen.

      Die Begründung erschließt sich dem schlauen Leser, aufgrund der Annahme, dass eine Klage teuer ist. Sollte die Kündigung nicht funktionieren wäre eine Klageandrohung ein weiteres kostenloses Mittel.

      Das Vertrauen vieler großer und nahmhafter Gesellschaften, von ca. 4.000 Makler, von drei der größten Pools, von 4 der größten Vertriebe, etc. Meine Rweputation ist gegeben!

      Das ist für mich keine Reputation, insbesondere unter dem fachlichen Aspekt. Aber ich will dir ein gewisses Fachwissen nicht absprechen, jedoch beschränkt sich dieses wohl eher auf die Krankenversicherung. Und Recht scheint auch nicht dein Steckenpferd zu sein.

      Sepa

      P.S. Es zeugt nicht von fachlicher Qualität, wenn du Argumente anderer nicht wiederlegst sondern ausweichst. Warum sollte die Allianz also im Recht sein?
      Avatar
      schrieb am 01.09.08 17:23:41
      Beitrag Nr. 43 ()
      @Sepa, dein Steckenpferd ist das Recht? Dann schaue dir doch noch einmal §§ 33 Abs. 4, 19 Abs. 1 AGG an. Danach besteht Bestandsschutz für Versicherungsverträge. Es bleibt dabei: pacta sunt servanda. Der Vertrag ist zu erfüllen. Alles andere ist Bla-Bla.

      http://www.gesetze-im-internet.de/agg/__33.html
      http://www.gesetze-im-internet.de/agg/__19.html
      Avatar
      schrieb am 01.09.08 17:42:59
      Beitrag Nr. 44 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.935.335 von DerStrohmann am 01.09.08 17:23:41Hallo Strohmann,

      ich finde es gut, dass du Anhand von Gesetzen argumentierst.

      @Sepa, dein Steckenpferd ist das Recht?
      ...habe ich nie behauptet

      Zu den Argumenten:
      (3) 1Bei Benachteiligungen wegen des Geschlechts, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität sind die §§ 19 bis 21 nicht auf Schuldverhältnisse anzuwenden, die vor dem 1. Dezember 2006 begründet worden sind. 2Satz 1 gilt nicht für spätere Änderungen von Dauerschuldverhältnissen.

      Liegt bei der Allianz nicht eine spätere Änderung des Dauerschuldverhälnisses vor? Die Allianz nimmt die Änderung bzgl. des Alters heute vor (ich glaube jedoch nicht, dass sie das tut).
      Grundsätzlich sehe ich es aber ähnlich wie du, wahrscheinlich war es die Intention des Gesetzgebers Verträge zu halten. Es ist aber fraglich ob eine eine Diskriminierung, die ich heute durchführe, durch die Gesetzeslage geschützt werden soll. Vermutlich ist dies nicht so. Vgl. Arbeitsverhältnisse

      Die Allianz vertreibt auch heute noch das Produkt, sie wird also eine andere Argumentationsbasis als das Alter haben, nämlich den geringeren Schadenaufwand. Dieser wäre aber ein Kündigungsgrund.
      Das ist meine Argumentation und bisher habe ich noch keine überzeugenden Gegenargumente gehört.
      Avatar
      schrieb am 02.09.08 02:24:13
      Beitrag Nr. 45 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.934.694 von Sepa am 01.09.08 16:21:32Sepa,

      ich werde fachlich nicht diskutieren! Willst Du eine Aussage und Begründung, dann überweise Geld. Ich bin Berater und lebe von Beratung!

      Thorulf Müller
      Avatar
      schrieb am 02.09.08 02:25:52
      Beitrag Nr. 46 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.935.620 von Sepa am 01.09.08 17:42:59Sepa,

      bist Du Rechtsanwalt? Wenn nein, dann solltest Du keine unzulässige Rechtsberatung durchführen! Das ist weder ein Verstoß gegen das AGG noch ist die Klausel im Vertrag nichtig! Mach Dich erst einmal schlau, was der Kunde anläßlich des Vertrages JL vereinbart hat!

      Thorulf Müller
      Avatar
      schrieb am 02.09.08 08:57:40
      Beitrag Nr. 47 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.939.235 von CreInPhan am 02.09.08 02:25:52Hallo CreInPhan,

      ich bin keine Rechtsanwalt aber arbeite mit einer Rechtsabteilung zusammen. Ist aber nicht meine primäre Aufgabe. Es gibt in der Branche durchaus Zweifel an diesen Vertragskonstelationen. Was vereinbart ist spielt erstmal keine Rolle.

      Mit einem Autrag kann ich dir nicht dienen, würde mich aber in einem solchen Fall auch an einen Anwalt wenden. Wenn du nicht mitdiskutieren willst, warum nimmst du an diesem Forum teil?

      Wir können hiermit die Diskussion beenden und hoffen, dass der Fragesteller uns den weiteren Weg erläutert.

      Beste Grüße
      Sepa

      P.S. Falls ich eine Fachfrage im Bereich der Krankenversicherung habe komme ich eventuell auf dein Angebot zurück. Bisher bin ich aber mit meiner sehr zufrieden.
      Avatar
      schrieb am 02.09.08 10:57:26
      Beitrag Nr. 48 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.941.754 von Sepa am 02.09.08 08:57:40Sepa,

      wenn es unterschiedliche Auffassungen gibt, dann bin ich sicher, dass eine Klage gegen die Allianz weniger Aussicht auf Erfolg hat., als gegen andere!

      Aber es bleibt ja der Klageweg.

      Warum hast Du dem Kunden nicht empfohlen sich an einen Anwalt zu wenden?

      Das Problem in dieser geschlöossenen Welt von m.E. "halbverrückten" Laien, die zu viel Zeit haben und die annonymität bevorzugen, ist ja, dass tagelang mein Stil oder meine Aussagen diskutiert werden, anstatt dem Fragesteller einfach mal zu sagenm:

      1. Wende Dich schriftlich an Deine Versicherung und bitte um rechtlche Stellungnahme, falls Sie die Kündigung ablehnen.

      2. gehe dann zu einem Anwalt und lass Dich beraten!

      3. Wende Dich an einen qualifizierten Versicherungsmakler und erteile ein vollständiges und umfassendes Mandat, damit Du zukünftig Deine Ruhe hast!

      Thorulf Müller
      Avatar
      schrieb am 02.09.08 11:21:50
      Beitrag Nr. 49 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.943.633 von CreInPhan am 02.09.08 10:57:26Hallo CreInPhan,

      1. Wende Dich schriftlich an Deine Versicherung und bitte um rechtlche Stellungnahme, falls Sie die Kündigung ablehnen.

      2. gehe dann zu einem Anwalt und lass Dich beraten!

      3. Wende Dich an einen qualifizierten Versicherungsmakler und erteile ein vollständiges und umfassendes Mandat, damit Du zukünftig Deine Ruhe hast!


      das ist wohl der beste Weg, dass würde ich auch so machen.
      Avatar
      schrieb am 02.09.08 13:08:21
      Beitrag Nr. 50 ()
      Es ist schon interessant, was sich aus einer kleinen Privathaftpflicht mit einer evtl. Beitragsersparung von 50 Euro entwickelt.:laugh::laugh:
      Zu meiner Person, ich bin Makler nach 93 HGB. (Kein RA):D:D

      Aus Verträgen rauszukommen, geht auch über eine andere Schiene, die nennt sich nämlich Kulanz. :eek::eek:
      Es wird hier immer gleich auf Rechtsanwalt und Klage verwiesen, die wenigsten Anwälte können geschickt verhandeln.
      Wie auch, Sie haben dies ja nicht gelernt.;);)

      Wenn es einer Gesellschaft sehr unbequem wird, oder ich Ihr andere Gründe gebe, einen Vertrag beizubehalten oder nicht, dann ist Sie gerne bereit, jemanden aus einem rechtlich festen Vertrag kulanterweise rauszulassen. :keks:

      Wie dies im Detail geht, ist mein Know How und allein meinen Mandanten vorbehalten, denn diese ernähren mich schließlich.

      Es öffentlich zu posten, könnte ja auch unter Umständen eine Rechtsverletzung darstellen, da in diesem Forum einige Rechtsexperten unterwegs sind.

      Im Übrigen habe ich darin eine 100% Quote.
      Bis jetzt gab es kein kleingedrucktes, wo ich keine Lücken entdeckt hätte.

      Es gibt nicht nur Schwarz/Weis sondern auch eine Grauzone.

      schöne Grüße und viel Spaß bei weiteren Diskussionen
      Avatar
      schrieb am 02.09.08 15:10:56
      Beitrag Nr. 51 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.945.535 von offmore01 am 02.09.08 13:08:21offmore, das ist richtig, aber es gilt auch eben nur für die Mandanten eines Versicherungsmaklers!

      Und das bedeutet, dass der Kunde seine Versicherungsangelegenheiten aus der Hand geben muss!

      Thorulf Müller
      Avatar
      schrieb am 02.09.08 15:12:30
      Beitrag Nr. 52 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.947.329 von CreInPhan am 02.09.08 15:10:56P.S.: Das ist keine Kulanz, sondern eine intelligente Lösung, die aber bei Stammorgalastigen Versicherern, wenn der Bestand dann noch Stammorga ist, eher schwierig ist und nur funktioniert, wenn man für die Gesellschaft attraktiveres Geschäft regelmässig vermittelt!

      Thorulf Müller
      Avatar
      schrieb am 02.09.08 18:06:21
      Beitrag Nr. 53 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.947.329 von CreInPhan am 02.09.08 15:10:56Das macht ja auch nur so Sinn.
      WIN WIN Situation, gut für den Kunden und den Makler.

      Es müssen keine Neuverträge sein, es geht auch anders.

      Grüße


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