Frage zur Abgeltungssteuer - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 02.09.08 17:57:27 von
neuester Beitrag 30.09.08 09:32:08 von
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Angenommen man kauft eine Aktie jetzt im August 2008. Die Gewinne wären ab August 2009 steuerfrei. Soweit alles klar.
Aber angenommen das besagte Unternehmen wird im Oktober 2009 (bereits 1 Jahr gehalten) übernommen und es kommt zum Aktienumtausch in einem gewissen Verhältnis. Bleibt die Steuerfreiheit trotzdem bestehen?
In diesem Fall wäre der Kaufzeitpunkt der ursprünglichen AG in 2008, das Datum der Einbuchung im Depot der neuen AG aber 2009.
Ich hoffe mir kann jemand helfen.
Aber angenommen das besagte Unternehmen wird im Oktober 2009 (bereits 1 Jahr gehalten) übernommen und es kommt zum Aktienumtausch in einem gewissen Verhältnis. Bleibt die Steuerfreiheit trotzdem bestehen?
In diesem Fall wäre der Kaufzeitpunkt der ursprünglichen AG in 2008, das Datum der Einbuchung im Depot der neuen AG aber 2009.
Ich hoffe mir kann jemand helfen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.950.004 von Get_Rich84 am 02.09.08 17:57:27Wenn du es jetzt noch schaffst eine Aktie im August 2008 zu kaufen beantworte ich dir deine Frage.
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.950.129 von T.Hecht am 02.09.08 18:04:15hm...sowas richtet Urlaub an. Absolut kein Zeitgefühl mehr
Dann mache ich aus dem August mal ein September und hoffe, du kannst mir trotzdem helfen.
Dann mache ich aus dem August mal ein September und hoffe, du kannst mir trotzdem helfen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.950.004 von Get_Rich84 am 02.09.08 17:57:27Dann sag mir doch einfach, welche Aktie 2009 übernommen wird
DNICK?
DNICK?
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.950.256 von MrRipley am 02.09.08 18:12:49Wenn ich eine Glaskugel hätte, würde ich mir einfach die nächsten Lottozahlen rausschreiben.
Das war einfach ein Beispiel, mehr nicht!
Das war einfach ein Beispiel, mehr nicht!
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.950.215 von Get_Rich84 am 02.09.08 18:10:04Heute würde die Spekulationsfrist mit Umtausch für die erhaltene Aktie neu anlaufen. Ich denke (ich weiss es aber nicht) daran wird sich nichts ändern, also das Spekulationsergebnis der neuen Aktie wäre in jedem Fall steuerpflichtig.
ich schließe mich meinem vorredner an. da es heute bereits so ist, dass die speku-frist von neuem beginnen würde, wird dies auch im rahmen der abgeltungssteuer so sein.
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.950.532 von neo_va am 02.09.08 18:31:31Ich danke euch, dass ihr mir helfen konntet!
Ergo sollte die Reaktion auf die Abgeltungssteuer etwa folgendermassen ablaufen habe ich mir überlegt:
Unternehmen, die langfristig (5-20 Jahre und mehr)solide wachsen, in Nischen oder in monopolartigen Stellungen beheimatet sind, hohe Margen fahren und durchgehend gut verdienen auch in konjunkturell schwachen Zeiten. Sowie möglicherweise übernehmenswert wären, aber nicht so einfach übernommen werden können.
Da gibt es nur, das hat die Vergangenheit gezeigt, eine Unternehmensform, die dbzgl. gewappnet ist:
1. Familienunternehmen oder Unternehmen, die von Familien kontrolliert werden
2. Die Branchen könnte man sich suchen aus den folgenden:
Rüstung, Chemie, Konsum, Nahrungsmittel, Agrar/Saatgut, Pharma/Biotech/Medtech, Infrastruktur etc.
3. Weniger geeignet scheinen Rohstoffunternehmen ausserhalb des Ölsektors, das hat die Vergangenheit gezeigt
4. Dividendentitel sind unter Investorensicht - und das wird man zwangsläufig, wenn man die Abgeltungssteuer weitestgehend umgehen möchte - dringend vorzuziehen, da sie regelmässige Einnahmen generieren.
- Wenn auch zu versteuernde, aber der Batzen, der die Dividenden bringt, bleibt ja liegen bis zum bitteren Ende.
(früher war ich explizit gegen Dividendentitel, aber die Zeiten und Persönlichkeiten ändern sich)
Über weitere Vorschläge und Anregungen oder Streichungen meiner Gedankengänge wäre ich dankbar. Möglicherweise ein Thema für einen neuen Thread?
Unternehmen, die langfristig (5-20 Jahre und mehr)solide wachsen, in Nischen oder in monopolartigen Stellungen beheimatet sind, hohe Margen fahren und durchgehend gut verdienen auch in konjunkturell schwachen Zeiten. Sowie möglicherweise übernehmenswert wären, aber nicht so einfach übernommen werden können.
Da gibt es nur, das hat die Vergangenheit gezeigt, eine Unternehmensform, die dbzgl. gewappnet ist:
1. Familienunternehmen oder Unternehmen, die von Familien kontrolliert werden
2. Die Branchen könnte man sich suchen aus den folgenden:
Rüstung, Chemie, Konsum, Nahrungsmittel, Agrar/Saatgut, Pharma/Biotech/Medtech, Infrastruktur etc.
3. Weniger geeignet scheinen Rohstoffunternehmen ausserhalb des Ölsektors, das hat die Vergangenheit gezeigt
4. Dividendentitel sind unter Investorensicht - und das wird man zwangsläufig, wenn man die Abgeltungssteuer weitestgehend umgehen möchte - dringend vorzuziehen, da sie regelmässige Einnahmen generieren.
- Wenn auch zu versteuernde, aber der Batzen, der die Dividenden bringt, bleibt ja liegen bis zum bitteren Ende.
(früher war ich explizit gegen Dividendentitel, aber die Zeiten und Persönlichkeiten ändern sich)
Über weitere Vorschläge und Anregungen oder Streichungen meiner Gedankengänge wäre ich dankbar. Möglicherweise ein Thema für einen neuen Thread?
Wie siehts aus bei einem Depotübertrag? Was passiert dann?
Kann die Bank, welche das Depot übertragen bekommt erkennen wie lang die Wertpapiere im Depot liegen? - also ob sie Abegletungssteuer pflichtig sind oder nicht.
Kann die Bank, welche das Depot übertragen bekommt erkennen wie lang die Wertpapiere im Depot liegen? - also ob sie Abegletungssteuer pflichtig sind oder nicht.
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.954.369 von GuerillainvestinG am 03.09.08 00:07:46Wenn es eine inländische Bank ist, von der übertragen wird, sind die Anschaffungsdaten an die übernehmende Bank zu übertragen.
Hallo, kann mir einer ob die Bank bei der Abgeltungssteuer automatisch die zinsen für den Wertpapierkredit berücksichtigt.
Danke in voraus.
Danke in voraus.
noch ein Frage zur Abgeltungssteuer:
Wie sieht es mit ausländischen Dividenden aus:
Beispiel USA:
100 Euro Dividende erhalten, 15 Euro bleiben
als Quellensteuer in den USA. Bekomme ich
dann 85 Euro ausgezahlt, da keine Doppelbesteuerung
erlaubt, wegen Doppelbesteuerungsbakommen.
Oder werden die 15% angerechnet und weitere 10%
plus Soli und Kirchenschmutz wird noch mal
in D belastet.
Hängt die Nachbesteuerung vom jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen
ab?
Oder knallt unser Staat von den 85 Euro noch mal
25% ins Stattssäckel?
Danke für Info.
trick17
Wie sieht es mit ausländischen Dividenden aus:
Beispiel USA:
100 Euro Dividende erhalten, 15 Euro bleiben
als Quellensteuer in den USA. Bekomme ich
dann 85 Euro ausgezahlt, da keine Doppelbesteuerung
erlaubt, wegen Doppelbesteuerungsbakommen.
Oder werden die 15% angerechnet und weitere 10%
plus Soli und Kirchenschmutz wird noch mal
in D belastet.
Hängt die Nachbesteuerung vom jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen
ab?
Oder knallt unser Staat von den 85 Euro noch mal
25% ins Stattssäckel?
Danke für Info.
trick17
Antwort auf Beitrag Nr.: 34.995.423 von Maeistro am 05.09.08 13:19:04Werbungskosten werden bei der Abgeltungsteuer nicht berücksichtigt und dürfen nicht mehr angesetzt werden.
Über diesen Umstand wurde in der Presse noch überhaupt nichts gesagt:
Was passiert eigentlich bei einem Aktiensplit? Gilt für die "neuen" Aktien dann noch der Bestandsschutz?
Was passiert eigentlich bei einem Aktiensplit? Gilt für die "neuen" Aktien dann noch der Bestandsschutz?
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.317.201 von rockdj am 28.09.08 17:12:55Ein reiner Aktiensplit hat keine Auswirkungen auf die Steuerfreiheit/Bestandsschutz.
Gruß
Taxadvisor
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