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    Heizkostenabrechnung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 04.09.08 14:48:40 von
    neuester Beitrag 05.09.08 00:03:41 von
    Beiträge: 8
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      schrieb am 04.09.08 14:48:40
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Community!

      Ich habe -mal wieder- ein Problem mit meiner Heizkostenabrechnung. Ich kenne mich in diesem Thema nicht aus, aber es kommt mir sehr komisch vor.

      Die Abrechnungsperiode beläuft sich vom 01.01.2007-31.03.2007; ich bewohnte jedoch seit Mitte Februar schon eine andere Wohnung und dementsprechend wurde nur bis Mitte Februar geheizt (mir ist klar, dass die Nebenkosten bis 31.03.07 berechnet werden)!

      Die gesamten Heizkosten meiner 33qm-Wohnung sollen nun 317,55€ betragen, davon sind 250,14 € Verbrauchskosten!

      Es ist eine Altbauwohnung und nicht gerade bestens isoliert. Jedoch bin ich kaum zu Hause und ziehe lieber einen Pullover an, als die Heizung aufzudrehen!

      Jetzt meine Frage:
      Ist es möglich, dass ich in 6 Wochen in einer 33qm-Wohnung für 250€ heize??

      Was mich zudem stutzig macht, ist mein Verbrauch im Vergleich zum gesamten Objekt.
      Die Heizkosten für das gesamte Objekt (165,7 qm Wohnfläche) belaufen sich für das gesamte Jahr auf 1.834 €!

      Ich habe also 20% der Heizfläche und nur 6 Wochen geheizt, zahle aber 16,66% der Gesamtjahreskosten!

      Was kann ich machen?
      Avatar
      schrieb am 04.09.08 14:59:26
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.979.699 von Sugar2000 am 04.09.08 14:48:40Hast Du keine Wärmemengenzähler in der Wohnung? nDIe sind gesetzlich vorgeschrieben, es besteht für den Vermieter Nachrüstpflicht!

      Falls du welche hast, wurden dir die Zählerstände mitgeteilt für den fraglichen Zeitraum?
      Avatar
      schrieb am 04.09.08 16:01:39
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.979.699 von Sugar2000 am 04.09.08 14:48:40jau, wie unser frührenter bereits geschrieben hat, müsstest du ja bei einer verbrauchskostenabrechnung die zählerstände bei einzug und auch vom ablesetag der abrechnungsperiode bekommen haben. die differenz daraus hast du anteilmäßig verheizt. d.h., in deiner heizkostenabrechnung müssen auf alle fälle auch die gesamteinheiten aller abgelesenen verbraucher des objektes aufgeführt sein. daraus kannst du dir dann einfach deinen prozentualen anteil nachrechnen.

      hast du keine wärmemengenzähler an den heizkörpern und es steht im mietvertrag aber, dass verbrauchsmäßig abgerechnet wird, dann kannst du deinen anteil nach m² umlegen und davon 15% abziehen.
      es ist hier ratsam einen anwalt oder den mieterschutzbund einzuschalten. sinnvoll ist jedoch vorab mit dem vermieter den sachverhalt zu besprechen. wie will er denn verbrauchsmäßig abrechnen wenn die wärmemengen nicht verbrauchsmäßig erfasst werden.

      die heizkostenabrechnung MUSS einfach und für den Mieter nachvollziehbar sein.
      der Mieter hat anspruch darauf die originalbelege einzusehen.

      hope this helps

      gopa
      Avatar
      schrieb am 04.09.08 16:31:54
      Beitrag Nr. 4 ()
      Danke!
      Zählerstände habe ich leider nicht abgelesen! Die wurden angeblich automatisch über Funk an Ista gesendet...
      Die Wohnungsübergabe fand auch erst gut 8 Monate nach Auszug statt... es interessierte sich keiner bei der Gesellschaft dafür... es wurde mir gesagt, dass es wirtschaftlich sinnvoller wäre, eine solch kleine Wohnung über Jahre leer stehen zu lassen :laugh:
      Avatar
      schrieb am 04.09.08 16:38:42
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.981.501 von Sugar2000 am 04.09.08 16:31:54sieht aber schwer danach aus als wenn der abrechnungszeitraum 1.1. - 31.12. wäre und, nachdem du ausgezogen warst, keiner auf die heizung geachtet hat - sprich in der zweiten heizperiode 2007 (3./4. quartal) die leerstehende wohnung ebenfalls geheizt war!

      Gruss wunram :cool:

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      schrieb am 04.09.08 20:01:30
      Beitrag Nr. 6 ()
      wir können mal ja so tun, als ob alles stimmt

      dann wären, wenn 250,XX der Verbrauch sind und insgesamt 317 zu zahlen waren, dann wurden ca. 67 € in 3 Monaten entsprechend der Nutzfläche umgelegt - das wären dann 67 mal 4 durch 33 qm je qm 8,12 € (je qm aufs Jahr bei gesamt 165 qm), d.h. aufs Jahr wurden (könnten) wenn deine Rechnung korrekt wäre 8,12 mal 165 qm insgesamt für die flächenmäßige Umlage ca. 1353 € umgelegt werden - d.h. bei Gesamtkosten von 1834 € würden noch 481 € entsprechend dem Verbrauch umgelegt werden müssen (das wären dann ca. 25 % kann schon sein)

      jetzt mußt du einschätzen, ob du im gesamten Haus davon (von den 481) 67 € zu tragen hättest (das wäre möglich, wenn viele Wohnungen leer gestanden hätten, und dort nur auf frostschutz eingestellt worden wäre, d.h. bei dir wurden ca. 1/7 aller Einheiten im ganzen jahr gemessen) - wichtig wäre also, wieviel einheiten wurden bei dir im verhältnis zu den Gesamt- abgelesenen Einheiten gemessen und vor allem wie ist der Umlagemaßstab Wohnfläche zu Verbrauch;

      Mit anderen Worten, es ist viel möglich, wenn alle nie geheizt haben und du in deinen 6 Wochen ordentlich oder es ist viel Leerstand, dann kann es schon möglich sein / wenn aber alle normal heizen und kein Leerstand, dann scheine mir deine 6 Wochen im Gesamtverhältnis von 165 qm mit 1/7 des Gesamt-umgelegten Verbrauchs schon etwas eigenartig

      vertraglich kann festgelegt / vereinbart werden (irgendwie war da aber auch was veränderbar) wie umgelegt wird / muß im Mietvertrag stehen - oft 70 / 30 (Fläche / Verbrauch) oder 50 / 50 - ich hab mal im Fernsehen gesehen, da haben die leute ohne hinzuschauen 100% nach verbrauch unterschrieben und dann den ständig wachsenden leerstand (weil die Nebenkosten expoodierten und viele auszogen) für den vermieter mitbezahlt
      Avatar
      schrieb am 04.09.08 20:16:27
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.984.878 von guztaw am 04.09.08 20:01:30Böser Fehler

      wir können mal ja so tun, als ob alles stimmt

      dann wären, wenn 250,XX der Verbrauch sind und insgesamt 317 zu zahlen waren, dann wurden ca. 67 € in 3 Monaten entsprechend der Nutzfläche umgelegt - das wären dann 67 mal 4 durch 33 qm je qm 8,12 € (je qm aufs Jahr bei gesamt 165 qm), d.h. aufs Jahr wurden (könnten) wenn deine Rechnung korrekt wäre 8,12 mal 165 qm insgesamt für die flächenmäßige Umlage ca. 1353 € umgelegt werden - d.h. bei Gesamtkosten von 1834 € würden noch 481 € entsprechend dem Verbrauch umgelegt werden müssen (das wären dann ca. 25 % kann schon sein)

      jetzt mußt du einschätzen, ob du im gesamten Haus davon (von den 481) (67 € = Fehler, das war ja das für die Fläche!!!) zu tragen hättest, falsch, weil du musstest ja an Verbrauch 250 tragen ist theoretisch möglich, aber praktisch wohl nur, wenn du fast alleine im Haus wohnen würdes, d.h. du sollts über 50 % des Gesamtverbrauchs tragen ???(das wäre möglich, wenn viele Wohnungen leer gestanden hätten, und dort nur auf frostschutz eingestellt worden wäre, d.h. bei dir wurden ca. 1/7 (Korrektur, mehr als die hälfte)aller Einheiten im ganzen jahr gemessen) - wichtig wäre also, wieviel einheiten wurden bei dir im verhältnis zu den Gesamt- abgelesenen Einheiten gemessen und vor allem wie ist der Umlagemaßstab Wohnfläche zu Verbrauch;

      Mit anderen Worten, es ist viel möglich, wenn alle nie geheizt haben und du in deinen 6 Wochen ordentlich oder es ist viel Leerstand, dann kann es schon möglich sein / wenn aber alle normal heizen und kein Leerstand, dann scheine mir deine 6 Wochen im Gesamtverhältnis von 165 qm mit 1/7 des Gesamt-umgelegten Verbrauchs schon etwas eigenartig

      vertraglich kann festgelegt / vereinbart werden (irgendwie war da aber auch was veränderbar) wie umgelegt wird / muß im Mietvertrag stehen - oft 70 / 30 (Fläche / Verbrauch) oder 50 / 50 - ich hab mal im Fernsehen gesehen, da haben die leute ohne hinzuschauen 100% nach verbrauch unterschrieben und dann den ständig wachsenden leerstand (weil die Nebenkosten expoodierten und viele auszogen) für den vermieter mitbezahlt
      #

      Entschuldigung ich war ein wenig unkonzentriert, jetzt sollte die Rechnung stimmen, war ja auch nur ein Versuch zu helfen
      Avatar
      schrieb am 05.09.08 00:03:41
      Beitrag Nr. 8 ()
      ich kann die Abrechnung gerne morgen mal uploaden :confused:
      natürlich geschwärzt... :D


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