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    Ebay Kauf Webseite Rückgaberecht - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 05.09.08 15:46:34 von
    neuester Beitrag 08.09.08 08:38:25 von
    Beiträge: 8
    ID: 1.144.016
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      schrieb am 05.09.08 15:46:34
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo!
      Bräuchte euere Unterstützung.

      Geht um folgendes:

      Sehe mir manchmal bei ebay verschiedene Internetprojekte an die dort zum Verkauf stehen.

      Ein Angebot eines gewerblichen Anbieters ist mir dabei aufgefallen. Knapp 2000 € pro Monat an Werbeeinnahmen als realisierbar dargestellt bei 5000 Besuchern für einen Bilder-Upload-Anbieter. Bereits über 1000 Besucher kann die Seite täglich verbuchen, Tendenz stark steigend. Die Anzeige sah professionell aus und machte auf mich den Eindruck eines seriösen Geschäftsmodells.

      Preis war bei knapp 500€, Mindestpreis noch nicht erreicht. Da in der Anzeige noch was von Rückgaberecht stand, unter bestimmten Bedingungen– weiter stand nichts dabei, ging ich davon aus, dass auch aufgrund der Einnahmeaussichten und 1000 Besuchern pro Tag (laut Zähler der Seite) nicht viel passieren kann.

      Habe dann einen € mehr auf 501 € geboten und war überrascht 4-5 Stunden vor Ende Höchstbietender zu sein.
      Noch überraschter war ich, dass ich die Auktion tatsächlich gewonnen habe.

      Als dann derselbe Anbieter das fast gleiche Angebot unter einer anderen Domain wieder mit 1000 Besuchern /Tag Angebot anbot, war klar, dass dies nicht das war was ich mir vorgestellt habe und ich einer Täuschung des Anbieters aufgeflogen bin.
      Außerdem erklärte mir jemand der sich damit auskennt, dass die in Aussicht gestellten Werbeeinnahmen egal wie viel man an Werbung auf die Seite stellt völlig absurd sind und man höchstens einen kleinen Bruchteil, wenn’s hoch kommt 50 € erzielen kann.

      Seitdem kommen von dem Anbieter alle paar Tage etwas veränderte Templates dieser Webseite mit merkwürdigerweise immer ziemlich genau 1000 Besuchern pro Tag, die mit sinkenden Preisen verkauft werden(ich war glaube ich der erste).


      Da ich mich mehr als getäuscht fühlte, antwortete ich auf die email des Anbieters, der mir 3 Tage nach Auktionsende mit Inkasso drohte wenn ich nicht sofort bezahle, dass ich mein Rücktrittsrecht nutzen möchte und die Seite nicht möchte.

      Als Antwort kam, dass man bei Software kein Rücktrittsrecht hat.
      Daraufhin hat er mir wohl per email den Zugang und die Datei für die Internetseite gemailt (habe nicht geöffnet). (Bei ebay steht nach Zahlungseingang geht Software raus)

      Er teilte mir mit, da er seine Ware geliefert hat, müsse ich jetzt auch unmittelbar bezahlen.

      Gestern, 19 Kalendertage nach dem Auktionsende kam ein Brief von einer Inkassofirma ( 80 € Inkassogebühren). (Nach § 286 Abs. 3 BGB kommt man erst nach 30 Tagen in Verzug)

      So jetzt meine Frage: Wie komme ich da raus? Habe mich bei der Auktion geirrt und fühle mich getäuscht. Das Vorgehen des Anbieters finde unseriös.
      Habe bei Afterbuy nichts ausgefüllt und auch keine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer bekommen (nur die von ebay - Verkaufsübersicht).


      Danke für Hilfe!
      Avatar
      schrieb am 05.09.08 15:52:23
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.998.068 von neuling123 am 05.09.08 15:46:34War meine Mitteilung per email, dass ich von der Auktion zurück treten möchte ausreichend?
      Was mache ich mit der Forderung des Inkassobüros?

      Danke + Grüße
      Avatar
      schrieb am 05.09.08 16:02:09
      Beitrag Nr. 3 ()
      ebay melden, ebay prüft..evtl. anzeige wegen betrugs, fertig.
      Avatar
      schrieb am 05.09.08 16:33:43
      Beitrag Nr. 4 ()
      Probiere es mal bei recht.de ; da gibt es betreute Foren, wo Dir sicher - und vor allem auch kompetent, weitergeholfen wird. Zumindest hatte ich bisher immer gute Erfahrungen gemacht.

      Viel Glück
      Avatar
      schrieb am 05.09.08 17:12:01
      Beitrag Nr. 5 ()
      Verbraucherschutz anrufen. Das sind Gauner, die eine Drohkulisse aufbauen und die Opfer weich kochen wollen. Nix gefallen lassen und nur nichts bezahlen, keine Anzahlung / Rate, einfach nichts, damit hast Du nämlich den Kaufvertrag schon anerkannt.
      Da sie diese Auktionen mehrfach angezogen haben und auch weiterhin abziehen, sind sie als gewerblich an zu sehen und Wettbewerbsbehörde, FA sowie fehlenden AGBs (Abmahnung) drohen.
      Da keine AGBs ausgeiesen wurden, hast Du praktisch ein unbegrenztes Rückgaberecht. Ich würden denen aber auf jeden Fall nochmals schriftlich per Einschreiben mit Rückschein mitteilen, daß Du vom Kaufvertrag zurück tritts.
      Gib bitte mal nur den EBAY Nick von dem Verkäufer oder irgendeine beliebige Auktion von dem, oder meinetwegen nur eine 'lange Nummer' ohne Hinweis, was es damit auf sich hat.

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      Avatar
      schrieb am 05.09.08 17:55:20
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 34.998.068 von neuling123 am 05.09.08 15:46:34@neuling123, du kennst den Unterschied zwischen Fälligkeit und Verzug nicht. Geh´ zu einem Anwalt. Mehr sage ich nicht dazu.

      @Cubitus, fehlende AGBs sind kein Abmahngrund. Eine fehlende Widerrufsbelehrung schon.
      Avatar
      schrieb am 08.09.08 08:38:25
      Beitrag Nr. 7 ()
      verbraucherwiderruf bei software wenn du verbraucher und verkäufer unternehmer nur moeglich wenn es sich um standard software handelt bzw nicht direkt fuer dich angefertigt wurde.

      geh zum anwalt
      Avatar
      schrieb am 15.09.08 15:23:23
      !
      Dieser Beitrag wurde moderiert. Grund: Spammposting


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