Kündigung Direktversicherung - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 10.09.08 11:01:03 von
neuester Beitrag 11.09.08 11:11:49 von
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moin,
im moment spiele ich mit dem gedanken, meine direktversicherung zu kündigen (bespart mit urlaubs-/weihnachtsgeld). grund für mich ist die belastung mit kranken- und pflegeversicherungsbeiträgen im renten- bzw. auszahlungsfall.
mir ist klar, dass die krankenversicherungsbeiträge im kündigungsfall gezahlt werden müssen, wobei es hier meines wissens eine freigrenze (hab mal was von 140€ im monat gehört) gibt.
interessanter für mich ist, welche steuerlichen folgen das ganze hat
kennt sich da jemand umfassend aus?
im moment spiele ich mit dem gedanken, meine direktversicherung zu kündigen (bespart mit urlaubs-/weihnachtsgeld). grund für mich ist die belastung mit kranken- und pflegeversicherungsbeiträgen im renten- bzw. auszahlungsfall.
mir ist klar, dass die krankenversicherungsbeiträge im kündigungsfall gezahlt werden müssen, wobei es hier meines wissens eine freigrenze (hab mal was von 140€ im monat gehört) gibt.
interessanter für mich ist, welche steuerlichen folgen das ganze hat
kennt sich da jemand umfassend aus?
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.046.471 von greatmr am 10.09.08 11:01:03Falls Du da noch beschäftigst bist, ist ja der AG = VN. Der kann die V. mit Deiner Zustimmung kündigen. Den Zufluss hat der AG. Die V. kann nicht direkt auf Dein Kto. überweisen. Es handelt sich ja um umgewandeltes Gehalt. D.h. es entsteht volle Steuerpflicht.
Klärung wurde ich über den Steuerberater des AG suchen.
Alternativ würde ich überlegen, die V. beitragsfr4ei zu stellen.
Klärung wurde ich über den Steuerberater des AG suchen.
Alternativ würde ich überlegen, die V. beitragsfr4ei zu stellen.
erst mal danke
dort bin ich noch beschäftigt. auf die idee bin ich auch erst gekommen, weil ein kollege das gerade durchgezogen hat. die zustimmung des arbeitgebers zur kündigung war kein problem - sollte dann auch bei mir keins geben. er hat den auszahlungsbetrag auf sein konto bekommen. allerdings weiss er noch nicht, was das finanzamt von ihm fordern wird. im netz kannn ich dazu leider auch nix genaues finden....
dort bin ich noch beschäftigt. auf die idee bin ich auch erst gekommen, weil ein kollege das gerade durchgezogen hat. die zustimmung des arbeitgebers zur kündigung war kein problem - sollte dann auch bei mir keins geben. er hat den auszahlungsbetrag auf sein konto bekommen. allerdings weiss er noch nicht, was das finanzamt von ihm fordern wird. im netz kannn ich dazu leider auch nix genaues finden....
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.046.471 von greatmr am 10.09.08 11:01:03Hallo greatmr,
ausserdem sind die bis jetzt erworbenen Sozialversicherungsvorteile bei eine Kündigung vor dem 62. Lebensjahr ebenfalls zurück zu vergüten !
Da du die Zahlung aus Weihnachts-/Urlaubsgeld vornimmst, lässt dies die Vermutung zu, daß du die Veraicherung noch zu Zeiten der Pauschalbesteuerung abgeschlossen hast. Dies könnte bedeuten, daß die Auszahlung zwar mit Kranken-und Pflegeversicherung belegt wird, dafür aber steuerfrei ist
Eine Kündigung kann deshalb nicht sinnvoll sein !
Teil uns doch mit, wann du die Versicherung abgeschlossen hast und bis zu welchem Endalter diese läuft oder geh direkt zu einem Makler deiner Wahl, um dich beraten zu lassen. Je nach Beitrag kannst du hier schnell viel Geld bei einer falschen Entscheidung verlieren.
liebe Grüßen
blei
ausserdem sind die bis jetzt erworbenen Sozialversicherungsvorteile bei eine Kündigung vor dem 62. Lebensjahr ebenfalls zurück zu vergüten !
Da du die Zahlung aus Weihnachts-/Urlaubsgeld vornimmst, lässt dies die Vermutung zu, daß du die Veraicherung noch zu Zeiten der Pauschalbesteuerung abgeschlossen hast. Dies könnte bedeuten, daß die Auszahlung zwar mit Kranken-und Pflegeversicherung belegt wird, dafür aber steuerfrei ist
Eine Kündigung kann deshalb nicht sinnvoll sein !
Teil uns doch mit, wann du die Versicherung abgeschlossen hast und bis zu welchem Endalter diese läuft oder geh direkt zu einem Makler deiner Wahl, um dich beraten zu lassen. Je nach Beitrag kannst du hier schnell viel Geld bei einer falschen Entscheidung verlieren.
liebe Grüßen
blei
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.046.936 von greatmr am 10.09.08 11:40:46Zwar schon etwas älter, aber eventuell immer noch aktuell:
[urlKündigung Direktversicherung]http://www.frag-einen-anwalt.de/Direktversicherung-K%C3%BCndigung__f14353.html[/url]
[urlKündigung Direktversicherung]http://www.frag-einen-anwalt.de/Direktversicherung-K%C3%BCndigung__f14353.html[/url]
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.047.023 von bleibaer am 10.09.08 11:48:24ja, die ist noch aus der steuerfreien zeit
du schreibst: ausserdem sind die bis jetzt erworbenen Sozialversicherungsvorteile bei eine Kündigung vor dem 62. Lebensjahr ebenfalls zurück zu vergüten
wie läuft das in der praxis
du schreibst: ausserdem sind die bis jetzt erworbenen Sozialversicherungsvorteile bei eine Kündigung vor dem 62. Lebensjahr ebenfalls zurück zu vergüten
wie läuft das in der praxis
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.047.042 von Datteljongleur am 10.09.08 11:50:02danke, dattel
aber so richtig hilft mir das auch noch nicht ....
aber so richtig hilft mir das auch noch nicht ....
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.047.226 von greatmr am 10.09.08 12:05:33in der Praxis:
du teilst deinem Arbeitgeber mit, ER soll die Versicherung kündigen und die Versicherungsgesellschaft teilt diesem mit, das der Vertrag nicht kündbar ist
Klingt komisch, passiert aber meistens echt so
du teilst deinem Arbeitgeber mit, ER soll die Versicherung kündigen und die Versicherungsgesellschaft teilt diesem mit, das der Vertrag nicht kündbar ist
Klingt komisch, passiert aber meistens echt so
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.047.303 von bleibaer am 10.09.08 12:12:22
naja, beim kollegen hat es eben problemlos funktioniert. der hat seinen rückkaufswert abzüglich zast ausgezahlt bekommen. von seiner krankenkasse hat er die mitteilung bekommen, dass er (vorerst) nix zahlen muss, weil sein betrag noch unter der freigrenze liegen würde. und mehr ist noch nicht passiert.
naja, beim kollegen hat es eben problemlos funktioniert. der hat seinen rückkaufswert abzüglich zast ausgezahlt bekommen. von seiner krankenkasse hat er die mitteilung bekommen, dass er (vorerst) nix zahlen muss, weil sein betrag noch unter der freigrenze liegen würde. und mehr ist noch nicht passiert.
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.047.299 von greatmr am 10.09.08 12:12:06http://de.wikipedia.org/wiki/Direktversicherung
So einfach ist eine Kündigung einer Direktversicherung nicht.
§ 3 BetrAVG umschreibt die Regelung zur Abfindung einer Anwartschaft.
Bei Kapitalabfindungen darf der Betrag nicht höher als 12 Zehntel der monatlichen Bezugsgröße sein, ca. 3.000 EUR. Als Berechnungsgrundlage dient das Kapital, welches bei Rentenbeginn zur Verfügung stehen würde und zwar nach einer Beitragsfreistellung.
Das die Versicherung nicht zustimmt, liegt am BetrAVG und hat nichts mit Willkür zu tun.
War die Auszahlung bei deinem Kollegen unter 3.000 EUR? Das würde die Annahme einer Kündigung erklären. Sollte Sie höher gewesen sein, hätte die Versicherungsgesellschaft gegen die Regelung des § 3 BetrAVG verstoßen. Darüber wiederum würde sich die BaFin freuen, verhängt Sie doch gerne in solchen Fällen finanzielle Strafen.
§ 3 BetrAVG umschreibt die Regelung zur Abfindung einer Anwartschaft.
Bei Kapitalabfindungen darf der Betrag nicht höher als 12 Zehntel der monatlichen Bezugsgröße sein, ca. 3.000 EUR. Als Berechnungsgrundlage dient das Kapital, welches bei Rentenbeginn zur Verfügung stehen würde und zwar nach einer Beitragsfreistellung.
Das die Versicherung nicht zustimmt, liegt am BetrAVG und hat nichts mit Willkür zu tun.
War die Auszahlung bei deinem Kollegen unter 3.000 EUR? Das würde die Annahme einer Kündigung erklären. Sollte Sie höher gewesen sein, hätte die Versicherungsgesellschaft gegen die Regelung des § 3 BetrAVG verstoßen. Darüber wiederum würde sich die BaFin freuen, verhängt Sie doch gerne in solchen Fällen finanzielle Strafen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.047.226 von greatmr am 10.09.08 12:05:33Normalerweise gibt der AG den Betrag, den er als Rückkaufswert von der V. erhält Brutto an dich weiter. Es ist natürlich auch zu prüfen, ob Du oberhalb der BBG gelegen hast, dann ist ja keine Sozielv. angefallen. Ferner gibt es auch keinen Abzug, wenn du Privat versichert bist. Der AG. kann die Versicherung kündigen.
Falls Du ausgeschieden wärst und die Vers. selbst übernommen hättest, könntest Du nicht mehr kündigen, da eine Kündigung dann vor dem Ende des 60. Lebensjahres ausgeschlossen ist....... es sei denn es handelt sich um eine wirtschaftliche Notlage.
Lass Dich doch einfach mal von der Gesellschaft beraten. Problem ist nur, dass Du wirklich auf einen Fachmann treffen muss, da das ganze Thema sehr komplex ist.
Falls Du ausgeschieden wärst und die Vers. selbst übernommen hättest, könntest Du nicht mehr kündigen, da eine Kündigung dann vor dem Ende des 60. Lebensjahres ausgeschlossen ist....... es sei denn es handelt sich um eine wirtschaftliche Notlage.
Lass Dich doch einfach mal von der Gesellschaft beraten. Problem ist nur, dass Du wirklich auf einen Fachmann treffen muss, da das ganze Thema sehr komplex ist.
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.047.926 von DasWarnsignal am 10.09.08 13:11:19interessant - bei ihm waren es ca. 7.000
ich glaube, dann werde ich erst mal abwarten, wie die sache sich bei ihm weiterentwickelt.....
ich glaube, dann werde ich erst mal abwarten, wie die sache sich bei ihm weiterentwickelt.....
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