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    Frage zum Gerichtstermin - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.09.08 11:40:08 von
    neuester Beitrag 25.10.08 00:10:13 von
    Beiträge: 10
    ID: 1.144.189
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      schrieb am 13.09.08 11:40:08
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo, um eine Meinung wäre ich dankbar.

      Aufgrund der Verletzung des Vertrauensverhältnisses, die schriftlich belegt ist, kündigte ich meinem Anwalt und nahm mir einen neuen Anwalt für die letztendlich erfolgreiche Prozessführung. Der frühere Anwalt hat mich nun auf seine Kosten verklagt. Was mich dabei stutzig macht: mit der Zustellung der Klageschrift des Anwalts hat das Gericht zugleich einen frühen 1. Termin angeordnet.

      Dabei finde ich die kurzfristige Terminansetzung (6 Wochen später) ohne meine Erwiderung abzuwarten ungewöhnlich und die späte Uhrzeit um 13.45 Uhr als nicht Ortsansässiger extrem ungünstig, wodurch für mich der Eindruck entsteht, dass für das Gericht die Sache schon zu Gunsten des Anwalts entschieden ist. Deshalb neige ich dazu, kampflos aufzugeben.

      Danke
      mfg
      Avatar
      schrieb am 13.09.08 12:19:43
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.089.186 von spindoctor am 13.09.08 11:40:08Hallo,

      der frühe erste Termin dient in aller Regel dazu, eine Einigung herbeizuführen. (also bei dir z.B. Abschluss eines Vergleichs: du zahlst die Hälfte der eingeklagten Forderung und alle sind zufrieden, vor allem die Richter, weil sie kein Urteil schreiben müssen). Eine Vorentscheidung ist damit nicht verbunden. In die Terminsetzung interpretierst du meines Erachtens zu viel rein. Ein früher erster Termin ist immer, wie der Name schon sagt, früh, und nicht erst in einem halben Jahr. Und die Uhrzeit: da war halt noch ein Termin frei: weitere Gedanken wird sich da kein Richter gemacht haben.

      gruss
      wiwi
      Avatar
      schrieb am 13.09.08 13:54:08
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.089.334 von wiwi0815 am 13.09.08 12:19:43Danke für Deine Antwort.

      Ich bin vom Leitspruch: "Eine Krähe kratzt der anderen Krähe kein Auge aus" ausgegangen, wobei ich den richtl. Vergleich nicht in Betracht zog. Deine nachvollziehbare Begründung hat meinen Blickwinkel wieder zurechtgerückt. Danke :keks:
      mfg
      Avatar
      schrieb am 13.09.08 23:59:01
      Beitrag Nr. 4 ()
      Man kann schlecht beurteilen, wer bei euch nun die Sache versaut hat.

      Ich kann dir nur soviel sagen, dass bei mir mal mein Anwalt eine Sache, es drehte sich um so 6-7000 DM, durch Nachlässigkeit in den Sand gesetzt hat.

      Ich habe mich damals an die Anwaltskammer gewandt, und mich beschwert. Die Anwaltskammer hat die Angelegenheit versucht durch nichtstun auszusitzen.

      Ich habe mich damals dann eine eine Fernsehsendung gewandt, die Dinge, die nicht in Ordnung sind veröfentlichen. Obwohl sie meinen Fall nicht für so interessant hielten, dass sie in ihm Fernsehen bringen wollten, haben sie sich damals mit einem Schreiben an den Rechtsanwalt und an die Anwaltskammer, zwecks Klärung, gewandt.

      Es war fantastisch. Innerhalb von zwei Wochen hatte ich ein positives Schreiben von der Anwaltskammer, und dass sie sich wegen der Sache mit dem Anwalt in Verbindung sezten wollten. Zwei Wochen später hat der Anwalt, ohne das ich weiter klagen musste, mir meinen Schaden ersetzt.

      Ich war selbst erstaunt, wie unkompliziert es ging, nachdem sich eine Fernsehsendung sich diesr Sache angenommen hatte.
      Avatar
      schrieb am 14.09.08 10:28:27
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.089.186 von spindoctor am 13.09.08 11:40:08hi,

      also wegen der terminierung btauchst du dir keine gedanken zu machen.
      je nach gericht geht es mal schneller mal ....

      beim olg z.b war mein erfolgreicher termin auch relativ früh,
      beim lg wartete ich mehrere monate ...
      der erste termin ist, wie erwähnt meistens ein gütetermin ( müsste eigenlich auf der ladung stehen )
      man merkt relativ schnell bei der verhandlung , wie das gericht zur sache eingestellt ist. das wichtigste ist man hat einen guten berater dann kan man auch in unteren instanzen problemlos unterliegen und die fehler im urteil problemlos angreifen.

      den auch bei gericht gilt : je höher die instanz desto besser,wissender über geltendes recht sind die richter.

      man schon böse überaschungen in ersten instanzen erleben.

      gruss
      alisa

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      Avatar
      schrieb am 14.09.08 19:48:00
      Beitrag Nr. 6 ()
      Die „Sache“ wollte ich nicht ausbreiten, wobei der niedrige Streitwert nicht LG zulässig ist, es auch eine Vorgeschichte mit anderen Anwälten gibt und ich zudem im Ausland lebe. Aber OK

      Prolog:
      Als ehemaliger Vermieter klagte ich wegen Mietrückstände. Mein über Haus&Grund vermittelter Anwalt wollte trotz meines Hinweises nicht den gesamten Zeitraum einklagen und wegen zudem nicht konkret vorgetragener Ansprüche hatte ich „etwas“ Wut im Bauch. Ich verlor (I. Instanz) und gewann (II. Instanz), aber mit einer Mietminderung.

      Ich klagte selbstständig beim AG den restlichen Zeitraum der Mietrückstände (parallel zur o.g. II. Instanz des LG) und gewann ohne Mietminderung. Dann ging es auch hier in die II. Instanz von der ich aber nichts erfuhr, weil die Postzustellung nicht ordnungsgemäß verlief. Erst auf tel. Nachfrage beim Gericht, warum meine Kostenerstattung zum Urteil solange dauert, erfuhr ich von der Berufung. Ich stellte einen Nachforschungsauftrag bei der Dt. Post und konsultierte einen neuen Anwalt. Das Ergebnis des Nachforschungsauftrages wird aber nur an den Absender, hierbei dem Gericht, übermittelt.

      Hauptgericht:
      Meinen nun konsultierten Anwalt bat ich, mir aus der Gerichtsakte das Ergebnis des Nachforschungsauftrages zu übermitteln und um Aufklärung zur Herkunft des fehlerhaften amtl. Vermerk in der Gerichtsakte,: „...aus einem anderen Verfahren ist bekannt das der Kläger seit über einem Jahr nicht mehr unter der angegebenen Anschrift in (xxxxxx, Ausland) wohnhaft ist“. –Tat er aber nicht.

      Bezugnehmend auf meine neuen BGH-Urteilverweise forderte ich zudem erst nach meiner Freigabe seines Entwurfs zu erwidern. Zwischenzeitlich wies das LG auf §522 Abs 2 ZPO hin, d.h. aufgrund der klaren Rechtslage ohne mündl. Verhandlung die Berufung per Beschluss abzuweisen. Davon erfuhr ich erst in Anlage zu seiner, ohne Absprache erfolgten, kurzen Erwiderung: „Die Berufungsbegründung ist unsubstantiiert“, Punkt. Das fand ich, na ja, grotesk. Scheinbar auch das LG, denn ohne Stellungsnahme der Gegenseite wurde eine mündl. Verhandlung angesetzt.

      Auf meine Schreiben reagierte mein Anwalt aber nicht und bei Anrufen wartete ich ergebnislos auf die Rückrufe, kurz er war nicht erreichbar. Deswegen fuhr ich unangekündigt extra zu ihm. Das Gespräch war letztendlich aber auch zwecklos. Ich bat dann selbstständig tel. und schriftlich ergebnislos bei Gericht um Übermittlung des Nachforschungsauftrages bzw. um Auskunft zum amtl. Vermerk. –ist auch irgendwie komisch.

      Nach einer Fristsetzung kündigte ich dann dem Anwalt, nahm einen neuen Anwalt. Der frühere Anwalt forderte noch seine Kostenerstattung und ich begründete warum ich diese mit den Kosten des neuen Anwalts verrechne. Die II. Instanz gewann ich dann. Nun erstatte mir der neue Anwalt aber nicht meine anerkannten Prozesskosten.

      Die Zeit verging und erst nach meinen wiederholten Aufforderungen erhielt knapp ein Jahr später die Kosten erstattet. Unmittelbar darauf stellte dann der frühere Anwalt einen Kostenfestsetzungantrag (KFA) zur II. Instanz bei Gericht. Ich empfand das, als hatten beide Anwälte sich untereinander abgesprochen, obwohl beide ca. 100km entfernt ihre Kanzleien betreiben. Gegen den KFA legte ich Einspruch ein und nun gibt es die Klage.

      Epilog:
      Den Nachforschungsauftrag habe ich bis heute nicht erhalten und vom „anderen Verfahren“ (vor dem LG in D über einen 6-stelligen Streitwert ) erfuhr ich erst 1 Jahr später per Zustellung über ein ital. Gericht. Da war die Klageschrift schon 3 Jahre alt und glücklicherweise kein Versäumnisurteil ergangen. Diese Klage gegen mich wurde nach einer Erwiderung zurückgenommen.


      Warum hat der Anwalt, als auch die Geschäftsstelle des Gerichts nicht auf den Nachforschungsauftrag bzw. um Aufklärung zum fehlerhaften amtl. Vermerk reagiert?

      mfg
      Avatar
      schrieb am 15.09.08 14:58:14
      !
      Dieser Beitrag wurde moderiert. Grund: Spammposting
      Avatar
      schrieb am 16.09.08 11:21:39
      Beitrag Nr. 8 ()
      hi nochmals,

      zu dem sachverhalt kann ich dir keinen rechtstipp geben.
      das meinte ich: man braucht einen guten berater, der die sache seriös einschätzt und alle risiken abwägt...., oder du kannst es selbst.
      meine erfahrung ist: sobald die gegenseite ihre aussagen mit
      BGH urteilen untermauert,sollte man sicher abwägen was man macht.

      wenn es nur blablabla ist, verlierst du event. trotzdem ,ist aber
      ,wenn du BGH urteile hast, schnell angreifbar.

      das wichtigste, man hat echt gute leute, die sind selten.
      im BU-Versicherungsbereich habe ich einen ( zum glück )gefunden..

      gruss alisa
      Avatar
      schrieb am 27.09.08 13:16:26
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.127.057 von alisa10 am 16.09.08 11:21:39Der Gerichtstermin ist mit dem Ergebnis eines Vergleichs erfolgt.

      Der Richter ging nicht auf meine Argumentation ein, wobei meine letzte Erwiderung ungesehen auf der Geschäftsstelle verkümmerte und sich der Richter diese erst nach einer kurzen Unterbrechung der Verhandlung holte und dann ungesehen auf einen Vergleich drängte.

      In Anbetracht der Umstände stimmte ich den Vergleich zu. Er begründete den Vergleich als Prozessrisiko zu Ungunsten des Anwalts. Na ja, besser als s. Link: [urlHitlers Prozess zum Leasing-Vertrag]http://de.youtube.com/watch?v=q-7QoiOH9r0[/url].

      mfg
      Avatar
      schrieb am 25.10.08 00:10:13
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hallo alisa10,
      sach ma wie ist eigentlich dein BU-Prozess mit der Debeka ausgegangen ?
      Hab grade deinen alten thread nochmals gelesen.
      (Der gilt bei w:o mittlerweile als historisch und man kann nicht mehr posten, daher meine Anfrage in diesem fred.)
      Ich hoffe du hast gewonnen oder immer noch am laufen ?
      Kannst du mir den Anwalt der dich vertreten hat bitte per bm mitteilen ? Nicht daß ich klagen will, bin selbst Vermittler und möchte für eventuelle BU-Fälle gut gerüstet sein.;)

      Alles Gute


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