checkAd

    Selbstgenutzte Eigentumswohung wird vermietet - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.09.08 21:36:58 von
    neuester Beitrag 15.09.08 20:41:41 von
    Beiträge: 12
    ID: 1.144.215
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 3.765
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 14.09.08 21:36:58
      Beitrag Nr. 1 ()
      Unsere 2001 gekaufte ETW wird nun ab November vermietet. Steuerlich ist das ganze für mich recht komplex, da ich sozusagen Neuvermieter werde und bisher keine Erfahrung habe. Insbesondere zum Thema Abschreibung habe ich einige Fragen bei denen Ihr mir vielleicht helfen könnt.

      1. Basis der Abschreibung ist ja wohl der damalige Kaufpreis minus dem Grundstückswert. Wie findet man bei einer ETW denn letzteren heraus bzw. was macht das Finanzamt? (Grundstücksgröße * Bodenrichtwert * Miteigentumsanteil)?

      2. Beträgt die anzusetzende Gebäudeabschreibung bei der Vermietung ab November 2/12 des Jahreswertes oder gar 12/12?

      3. Wie ist die Komplettmodernisierung eines Bades in 2003 anzusehen - erhöht die den Gebäudewert?

      Ich frage mich mehr und mehr ob es überhaupt sinnvoll ist, das Thema selbst anzugehen oder nicht doch einen Steuerberater aufzusuchen. Was meint Ihr?
      Avatar
      schrieb am 14.09.08 21:54:54
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.103.717 von andjessi am 14.09.08 21:36:58nicht vermieten, sondern sofort verkaufen
      Bleibt ein Gewinn, dann in Gold und Silber anlegen :D

      als Vermieter bist Du heute doch die ärmste Sau

      Mietnomaden
      Messis
      Mietrückstände
      Vandalismus
      explodierene Kosten wegen Renovierungszwang durch
      die politischen Ökonarren
      Zwang zum Wechsel auf erneuerbare Energien


      Tipp: 22.15 Uhr auf RTL
      Thema: Wenn Mietnomaden nicht ausziehen wollen :laugh:

      danach vergeht Dir die Lust aufs vermieten :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 14.09.08 22:00:10
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.103.901 von Frickhasserin am 14.09.08 21:54:54In die Wohnung zieht mein Bruder. Daher habe ich diesbezüglich erstmal entspannt.
      Avatar
      schrieb am 14.09.08 22:02:11
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.103.956 von andjessi am 14.09.08 22:00:10oh sorry, das wusste ich nicht :D

      der wird ja ein anständig sein und die Bude nicht abreissen :laugh:
      Avatar
      schrieb am 14.09.08 22:31:01
      Beitrag Nr. 5 ()
      1. Basis der Abschreibung ist ja wohl der damalige Kaufpreis minus dem Grundstückswert. Wie findet man bei einer ETW denn letzteren heraus bzw. was macht das Finanzamt?

      Was willst du denn abschreiben?
      Meines wissens kann man beim vermieten nichts mehr abschreiben!

      Ausser bei den denkmalgeschützten Gebäuden.

      Erhälst du noch die Eigenheimzulage? Die würdest du nämlich verlieren falls du die Wohnung nicht mehr selber bewohnst.

      Hast du schon mal in Erwägung gezogen dass du die Wohnung "schwarz" vermietest.Da es ja dein Bruder ist.
      Du müsstest die Mieteinnahmen nicht versteuern und könntest die Eigenheimzulage weiter beziehen....

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Nurexone Biologic
      0,4220EUR +2,93 %
      Die bessere Technologie im Pennystock-Kleid?!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 14.09.08 22:37:48
      Beitrag Nr. 6 ()
      Habe gerade gesehen dass du die Wohnung 2001 gekauft hast..
      Also hat sich das mit der Eigenheimzulage ja erledigt
      Avatar
      schrieb am 14.09.08 22:45:07
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.104.292 von Matze900 am 14.09.08 22:31:01Hast du schon mal in Erwägung gezogen dass du die Wohnung "schwarz" vermietest.Da es ja dein Bruder ist.
      Du müsstest die Mieteinnahmen nicht versteuern und könntest die Eigenheimzulage weiter beziehen....


      Prima Idee - vor allem wenn sie hier gepostet wird. Noch schneller mit der Prüfung vom Finanzamt geht es aber, wenn sich gleich selbst beim Finanzamt anzeigt. Dann soll es auch Straffreiheit geben. :laugh:
      Avatar
      schrieb am 14.09.08 22:53:35
      Beitrag Nr. 8 ()
      @Matze900
      Ich glaube Du hast überhaupt keine Ahnung und weißt gar nicht um was es geht.
      Avatar
      schrieb am 15.09.08 01:29:12
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.104.566 von andjessi am 14.09.08 22:53:35Gut wenn du meinst..
      Wollte ja nur helfen

      nichts für ungut...
      Avatar
      schrieb am 15.09.08 10:18:14
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.103.717 von andjessi am 14.09.08 21:36:58Hallo andjessi,

      nach dem, was ich hier bislang gelesen habe, wollte ich mich auch mal kurz äußern.

      selbstverständlich kann man noch was abschreiben, nur nicht so viel und so schnell wie beim Denkmal.

      wenn beim Kauf der Grundstückswert nicht explizit aufgeführt ist, würde ich anhand der Bodenrichtwerte aufteilen, wie Du es selbst schon gesagt hast. Und die Nebenkosten (Makler, Notar etc. dann entsprechend aufteilen).

      Spontan würde ich sagen, Du kannst erst mal 12/12 ansetzen für das Jahr, aber ganz sicher bin ich mir da nicht.

      Bei der Modernisierung des Bades kommt es u.a. darauf an, wie hoch die Kosten im Vergleich zum Kaufpreis waren. Ab 15% (exkl. Umsatzsteuer) gilt das dann als Anschaffungskosten (siehe § 6 I Nr.1a EStG).

      GRUNDSÄTZLICH würde ich Dir aber auf jeden Fall raten, einen StB aufzusuchen! Vor allem, muss man auch etwas zur angemessenen Miete und Vertragsgestaltung bei Vermietung an Angehörige bedenken.
      Und ein StB, der den Fall konkret kennt, kann Deine Einnahmen und Ausgaben steuerlich viel besser optimieren als Du das kannst, denke ich.
      Abgesehen davon kannst Du die Beratungskosten ja auch wieder absetzen.:-)
      Avatar
      schrieb am 15.09.08 14:54:44
      !
      Dieser Beitrag wurde moderiert. Grund: Spammposting
      Avatar
      schrieb am 15.09.08 20:41:41
      Beitrag Nr. 12 ()
      Vermietung und Verpachtung ist halb so kompliziert.

      Die Miete deines Bruders sollte mindestens 75% der ortsüblichen Miete betragen. Bei der Stadt/Gemeinde nachfragen.
      Das sind deine Einnahmen.

      Auf der anderen Seite deine Ausgaben.
      Abschreibung ermittelst du aus den Herstellungskosten deiner Immobilie.
      Davon kannst du 2% p.a. Abschreiben. Immer ein volles Jahr angeben. Manche Finanzämter kürzen die Monate nicht, wenn du erst im Laufe des Jahres vermietest.

      Dann kommen die Kosten aus dem Betrieb deiner Wohnung.
      Zinsen, Wartung, Reperaturen, Hausmeister etc.

      Dann ziehst du die Kosten von den Einnahmen ab.
      Hast du ein minus, kannst du das mit deinem übrigen Einkommen verrechnen, hast du dann ein Plus musst du leider Steuer zahlen.

      Kauf dir für 20-30 Euro ein Steuerprogramm, darin bekommst du jede Menge Tips.

      Grüße

      P.S.


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Selbstgenutzte Eigentumswohung wird vermietet