Selbstgenutzte Eigentumswohung wird vermietet - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 14.09.08 21:36:58 von
neuester Beitrag 15.09.08 20:41:41 von
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Unsere 2001 gekaufte ETW wird nun ab November vermietet. Steuerlich ist das ganze für mich recht komplex, da ich sozusagen Neuvermieter werde und bisher keine Erfahrung habe. Insbesondere zum Thema Abschreibung habe ich einige Fragen bei denen Ihr mir vielleicht helfen könnt.
1. Basis der Abschreibung ist ja wohl der damalige Kaufpreis minus dem Grundstückswert. Wie findet man bei einer ETW denn letzteren heraus bzw. was macht das Finanzamt? (Grundstücksgröße * Bodenrichtwert * Miteigentumsanteil)?
2. Beträgt die anzusetzende Gebäudeabschreibung bei der Vermietung ab November 2/12 des Jahreswertes oder gar 12/12?
3. Wie ist die Komplettmodernisierung eines Bades in 2003 anzusehen - erhöht die den Gebäudewert?
Ich frage mich mehr und mehr ob es überhaupt sinnvoll ist, das Thema selbst anzugehen oder nicht doch einen Steuerberater aufzusuchen. Was meint Ihr?
1. Basis der Abschreibung ist ja wohl der damalige Kaufpreis minus dem Grundstückswert. Wie findet man bei einer ETW denn letzteren heraus bzw. was macht das Finanzamt? (Grundstücksgröße * Bodenrichtwert * Miteigentumsanteil)?
2. Beträgt die anzusetzende Gebäudeabschreibung bei der Vermietung ab November 2/12 des Jahreswertes oder gar 12/12?
3. Wie ist die Komplettmodernisierung eines Bades in 2003 anzusehen - erhöht die den Gebäudewert?
Ich frage mich mehr und mehr ob es überhaupt sinnvoll ist, das Thema selbst anzugehen oder nicht doch einen Steuerberater aufzusuchen. Was meint Ihr?
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.103.717 von andjessi am 14.09.08 21:36:58nicht vermieten, sondern sofort verkaufen
Bleibt ein Gewinn, dann in Gold und Silber anlegen
als Vermieter bist Du heute doch die ärmste Sau
Mietnomaden
Messis
Mietrückstände
Vandalismus
explodierene Kosten wegen Renovierungszwang durch
die politischen Ökonarren
Zwang zum Wechsel auf erneuerbare Energien
Tipp: 22.15 Uhr auf RTL
Thema: Wenn Mietnomaden nicht ausziehen wollen
danach vergeht Dir die Lust aufs vermieten
Bleibt ein Gewinn, dann in Gold und Silber anlegen
als Vermieter bist Du heute doch die ärmste Sau
Mietnomaden
Messis
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Vandalismus
explodierene Kosten wegen Renovierungszwang durch
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Tipp: 22.15 Uhr auf RTL
Thema: Wenn Mietnomaden nicht ausziehen wollen
danach vergeht Dir die Lust aufs vermieten
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.103.901 von Frickhasserin am 14.09.08 21:54:54In die Wohnung zieht mein Bruder. Daher habe ich diesbezüglich erstmal entspannt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.103.956 von andjessi am 14.09.08 22:00:10oh sorry, das wusste ich nicht
der wird ja ein anständig sein und die Bude nicht abreissen
der wird ja ein anständig sein und die Bude nicht abreissen
1. Basis der Abschreibung ist ja wohl der damalige Kaufpreis minus dem Grundstückswert. Wie findet man bei einer ETW denn letzteren heraus bzw. was macht das Finanzamt?
Was willst du denn abschreiben?
Meines wissens kann man beim vermieten nichts mehr abschreiben!
Ausser bei den denkmalgeschützten Gebäuden.
Erhälst du noch die Eigenheimzulage? Die würdest du nämlich verlieren falls du die Wohnung nicht mehr selber bewohnst.
Hast du schon mal in Erwägung gezogen dass du die Wohnung "schwarz" vermietest.Da es ja dein Bruder ist.
Du müsstest die Mieteinnahmen nicht versteuern und könntest die Eigenheimzulage weiter beziehen....
Was willst du denn abschreiben?
Meines wissens kann man beim vermieten nichts mehr abschreiben!
Ausser bei den denkmalgeschützten Gebäuden.
Erhälst du noch die Eigenheimzulage? Die würdest du nämlich verlieren falls du die Wohnung nicht mehr selber bewohnst.
Hast du schon mal in Erwägung gezogen dass du die Wohnung "schwarz" vermietest.Da es ja dein Bruder ist.
Du müsstest die Mieteinnahmen nicht versteuern und könntest die Eigenheimzulage weiter beziehen....
Habe gerade gesehen dass du die Wohnung 2001 gekauft hast..
Also hat sich das mit der Eigenheimzulage ja erledigt
Also hat sich das mit der Eigenheimzulage ja erledigt
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.104.292 von Matze900 am 14.09.08 22:31:01Hast du schon mal in Erwägung gezogen dass du die Wohnung "schwarz" vermietest.Da es ja dein Bruder ist.
Du müsstest die Mieteinnahmen nicht versteuern und könntest die Eigenheimzulage weiter beziehen....
Prima Idee - vor allem wenn sie hier gepostet wird. Noch schneller mit der Prüfung vom Finanzamt geht es aber, wenn sich gleich selbst beim Finanzamt anzeigt. Dann soll es auch Straffreiheit geben.
Du müsstest die Mieteinnahmen nicht versteuern und könntest die Eigenheimzulage weiter beziehen....
Prima Idee - vor allem wenn sie hier gepostet wird. Noch schneller mit der Prüfung vom Finanzamt geht es aber, wenn sich gleich selbst beim Finanzamt anzeigt. Dann soll es auch Straffreiheit geben.
@Matze900
Ich glaube Du hast überhaupt keine Ahnung und weißt gar nicht um was es geht.
Ich glaube Du hast überhaupt keine Ahnung und weißt gar nicht um was es geht.
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.104.566 von andjessi am 14.09.08 22:53:35Gut wenn du meinst..
Wollte ja nur helfen
nichts für ungut...
Wollte ja nur helfen
nichts für ungut...
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.103.717 von andjessi am 14.09.08 21:36:58Hallo andjessi,
nach dem, was ich hier bislang gelesen habe, wollte ich mich auch mal kurz äußern.
selbstverständlich kann man noch was abschreiben, nur nicht so viel und so schnell wie beim Denkmal.
wenn beim Kauf der Grundstückswert nicht explizit aufgeführt ist, würde ich anhand der Bodenrichtwerte aufteilen, wie Du es selbst schon gesagt hast. Und die Nebenkosten (Makler, Notar etc. dann entsprechend aufteilen).
Spontan würde ich sagen, Du kannst erst mal 12/12 ansetzen für das Jahr, aber ganz sicher bin ich mir da nicht.
Bei der Modernisierung des Bades kommt es u.a. darauf an, wie hoch die Kosten im Vergleich zum Kaufpreis waren. Ab 15% (exkl. Umsatzsteuer) gilt das dann als Anschaffungskosten (siehe § 6 I Nr.1a EStG).
GRUNDSÄTZLICH würde ich Dir aber auf jeden Fall raten, einen StB aufzusuchen! Vor allem, muss man auch etwas zur angemessenen Miete und Vertragsgestaltung bei Vermietung an Angehörige bedenken.
Und ein StB, der den Fall konkret kennt, kann Deine Einnahmen und Ausgaben steuerlich viel besser optimieren als Du das kannst, denke ich.
Abgesehen davon kannst Du die Beratungskosten ja auch wieder absetzen.:-)
nach dem, was ich hier bislang gelesen habe, wollte ich mich auch mal kurz äußern.
selbstverständlich kann man noch was abschreiben, nur nicht so viel und so schnell wie beim Denkmal.
wenn beim Kauf der Grundstückswert nicht explizit aufgeführt ist, würde ich anhand der Bodenrichtwerte aufteilen, wie Du es selbst schon gesagt hast. Und die Nebenkosten (Makler, Notar etc. dann entsprechend aufteilen).
Spontan würde ich sagen, Du kannst erst mal 12/12 ansetzen für das Jahr, aber ganz sicher bin ich mir da nicht.
Bei der Modernisierung des Bades kommt es u.a. darauf an, wie hoch die Kosten im Vergleich zum Kaufpreis waren. Ab 15% (exkl. Umsatzsteuer) gilt das dann als Anschaffungskosten (siehe § 6 I Nr.1a EStG).
GRUNDSÄTZLICH würde ich Dir aber auf jeden Fall raten, einen StB aufzusuchen! Vor allem, muss man auch etwas zur angemessenen Miete und Vertragsgestaltung bei Vermietung an Angehörige bedenken.
Und ein StB, der den Fall konkret kennt, kann Deine Einnahmen und Ausgaben steuerlich viel besser optimieren als Du das kannst, denke ich.
Abgesehen davon kannst Du die Beratungskosten ja auch wieder absetzen.:-)
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Dieser Beitrag wurde moderiert. Grund: Spammposting
Vermietung und Verpachtung ist halb so kompliziert.
Die Miete deines Bruders sollte mindestens 75% der ortsüblichen Miete betragen. Bei der Stadt/Gemeinde nachfragen.
Das sind deine Einnahmen.
Auf der anderen Seite deine Ausgaben.
Abschreibung ermittelst du aus den Herstellungskosten deiner Immobilie.
Davon kannst du 2% p.a. Abschreiben. Immer ein volles Jahr angeben. Manche Finanzämter kürzen die Monate nicht, wenn du erst im Laufe des Jahres vermietest.
Dann kommen die Kosten aus dem Betrieb deiner Wohnung.
Zinsen, Wartung, Reperaturen, Hausmeister etc.
Dann ziehst du die Kosten von den Einnahmen ab.
Hast du ein minus, kannst du das mit deinem übrigen Einkommen verrechnen, hast du dann ein Plus musst du leider Steuer zahlen.
Kauf dir für 20-30 Euro ein Steuerprogramm, darin bekommst du jede Menge Tips.
Grüße
P.S.
Die Miete deines Bruders sollte mindestens 75% der ortsüblichen Miete betragen. Bei der Stadt/Gemeinde nachfragen.
Das sind deine Einnahmen.
Auf der anderen Seite deine Ausgaben.
Abschreibung ermittelst du aus den Herstellungskosten deiner Immobilie.
Davon kannst du 2% p.a. Abschreiben. Immer ein volles Jahr angeben. Manche Finanzämter kürzen die Monate nicht, wenn du erst im Laufe des Jahres vermietest.
Dann kommen die Kosten aus dem Betrieb deiner Wohnung.
Zinsen, Wartung, Reperaturen, Hausmeister etc.
Dann ziehst du die Kosten von den Einnahmen ab.
Hast du ein minus, kannst du das mit deinem übrigen Einkommen verrechnen, hast du dann ein Plus musst du leider Steuer zahlen.
Kauf dir für 20-30 Euro ein Steuerprogramm, darin bekommst du jede Menge Tips.
Grüße
P.S.
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