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    Frage an die Börsenprofis ....zur Kapitalherabsetzung ... - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.09.08 19:42:30 von
    neuester Beitrag 22.09.08 14:16:00 von
    Beiträge: 14
    ID: 1.144.423
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      Avatar
      schrieb am 21.09.08 19:42:30
      Beitrag Nr. 1 ()
      ...wenn auf einer HV eine Kapitalherabsetzung z.B.100:1
      genemigt wurde mit dem letzten Satz :


      Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalherabsetzung sowie der Durchführung festzulegen. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Satzung nach Durchführung der Kapitalherabsetzung entsprechend zu ändern


      ...kann der Vorstand diese Kapitalherabsetzung auch ändern ohne die Aktionäre zufragen :confused:
      ...oder sogar keine Kapitalherabsetzung machen :rolleyes:




      Gruß Ralph8
      Avatar
      schrieb am 21.09.08 20:16:38
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.207.921 von Ralph8 am 21.09.08 19:42:30

      ..sind wohl keine da :look:
      Avatar
      schrieb am 21.09.08 20:47:53
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.208.135 von Ralph8 am 21.09.08 20:16:38
      ..oder ist meine Frage doof :(:D
      Avatar
      schrieb am 21.09.08 20:48:04
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.208.135 von Ralph8 am 21.09.08 20:16:38Da, sind welche.
      Einige Leser hast du ja angelockt.
      Interessiert evtl. einige auf welchen Penny Stock sich deine Frage bezieht ??
      Avatar
      schrieb am 21.09.08 20:52:55
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.208.312 von Ralph8 am 21.09.08 20:47:53Doof ist deine Frage nicht.
      Die meisten geben nur ihre Konto Nr. weiter, an eine Institution,die Kredite vergibt.

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      Avatar
      schrieb am 21.09.08 21:08:04
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.208.336 von pjone am 21.09.08 20:52:55

      ..ich wollte nicht locken ;) sondern eine kompetente Antwort :rolleyes:

      :cry: wo sind die "Alten" W.O. zeiten hin :laugh:
      Avatar
      schrieb am 21.09.08 21:56:57
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.207.921 von Ralph8 am 21.09.08 19:42:30Bei einer deutschen AG kann das von der Hauptversammlung genehmigte Kapitalherabsetzungsverhältnis nicht vom Vorstand geändert werden. Der Vorstand hat die Kapitalherabsetzung umzusetzen. Das geht aber nicht, solange Anfechtungsanklagen anhängig sind oder der Beschluß vom Gericht für nichtig erklärt wurde.
      Avatar
      schrieb am 21.09.08 22:05:51
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.208.616 von Kalchas am 21.09.08 21:56:57
      ..ist eine deutsche AG
      Anfechtungsklagen gibt es keine :look:

      ...also geht da nichts ohne die Aktionäre :cool:


      Danke für die Info

      Ralph8
      Avatar
      schrieb am 21.09.08 22:19:58
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.208.647 von Ralph8 am 21.09.08 22:05:51Im Prinzip ja. Natürlich bestünde noch die Möglichkeit, daß der Beschluß an sich nichtig ist, z.B. weil falsch eingeladen wurde. Das könnte aber noch bis 3 Jahre nach Eintragung des Beschlusses ins Handelsregister noch geltend gemacht werden. Aber dazu ich nichts sagen und da wird auch nichts in dieser Richtung bekannt sein. Natürlich könnte eine Hauptversammlung auch noch beschließen, daß eine bereits beschlossene Kapitalerhöhung nicht durchgeführt werden soll. Die müßte dann aber auch erst einberufen werden. Das liegt aber wohl auch nicht vor.
      Avatar
      schrieb am 21.09.08 22:21:31
      Beitrag Nr. 10 ()
      ...gib es ein Beispiel wo nach einer Kapitalherabsetzung 100:1
      + danach Bezugsrechte 1:40 für die Altaktionäre etwas werthaltiges herausgekommen ist :confused:

      ..oder sind das immer Luftnummern :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 21.09.08 22:28:01
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.208.683 von Ralph8 am 21.09.08 22:21:31Da muß man immer den Einzelfall betrachten, in der Regel kommt da nichts Gutes heraus. Eher selten wird in einen Börsenmantel vielleicht mal ein zukunftsträchtiges Geschäft eingebracht. Hier hat man aber normalerweise keinen Einblick in die Geschäftszahlen.
      Avatar
      schrieb am 22.09.08 07:16:05
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.208.683 von Ralph8 am 21.09.08 22:21:31Welche Bude is es denn.Is es ne Katarklo Klitsche oder Moffats 00 Nummer:D
      Avatar
      schrieb am 22.09.08 12:48:41
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.211.813 von kraftmobil am 22.09.08 07:16:05


      OO :laugh: leider :(
      Avatar
      schrieb am 22.09.08 14:16:00
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.208.683 von Ralph8 am 21.09.08 22:21:31Immer muss das nicht negativ sein, bei Nordex sowie Solon wurde das Kapital herabgesetzt - und im Nachhinein ärgere ich mich, dass ich die Erhöhung nicht richtig mitgemacht habe. Aber regelmäßig sollte man übervorsichtig sein.


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