V + V - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 02.10.08 13:38:00 von
neuester Beitrag 02.10.08 18:22:14 von
neuester Beitrag 02.10.08 18:22:14 von
Beiträge: 3
ID: 1.144.711
ID: 1.144.711
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 2.162
Gesamt: 2.162
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
vor 28 Minuten | 4874 | |
vor 51 Minuten | 3090 | |
vor 37 Minuten | 1836 | |
vor 18 Minuten | 1747 | |
heute 09:10 | 1505 | |
vor 53 Minuten | 1499 | |
gestern 12:15 | 1288 | |
heute 09:49 | 1236 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 17.977,98 | -0,61 | 220 | |||
2. | 3. | 151,68 | +0,08 | 112 | |||
3. | 2. | 9,7350 | +0,93 | 108 | |||
4. | 4. | 0,1870 | -3,61 | 76 | |||
5. | 13. | 400,65 | -13,19 | 44 | |||
6. | 34. | 0,6450 | -53,93 | 43 | |||
7. | 6. | 0,0211 | -32,59 | 39 | |||
8. | 5. | 6,7880 | +0,65 | 35 |
Auf Wunsch stelle ich nachfolgende Problematik zur Erörterung in das Forum:
Hi NATALY,
könntest du mir evtl. bei folgendem Problem weiterhelfen, bzw. das Thema ins Forum stellen (mir fehlt dazu die "Lizenz", da kein Vollmitglied), wäre nett von dir.
Hier der Text:
"A. kauft ein Grundstück (z.T.) auf Kredit. Das Grundstück ist bebaut mit einer unterkellerten Doppelgarage,(Baujahr ca.1975) ansonsten handelt es sich um eine Freifläche/ Garten.
Im Kaufvertrag wird nicht zwischen bebauter und unbebauter Fläche differenziert.
Die Garage wird vermietet.
Die seinerzeitigen Herstellungskosten der Garage sind nicht bekannt.
a)Können den Mieteinnahmen die vollen Kreditzinsen (für das Gesamtgrundstück) als Werbungskosten gegengerechnet werden? Oder nur zu einem Bruchteil entsprechend dem Verhältnis der bebauten zur unbebauten Fläche?
b)Kann AfA für die Garage abgesetzt werden? Wenn ja, was ist die Grundlage für die Afa? Wie wird – soweit erforderlich - der auf die Garage entfallende Kaufpreis ermittelt?
Evtl. fällt jemandem etwas Hilfreiches dazu ein. Ich wäre auch für weiterführende Links etc. dankbar."
Hi NATALY,
könntest du mir evtl. bei folgendem Problem weiterhelfen, bzw. das Thema ins Forum stellen (mir fehlt dazu die "Lizenz", da kein Vollmitglied), wäre nett von dir.
Hier der Text:
"A. kauft ein Grundstück (z.T.) auf Kredit. Das Grundstück ist bebaut mit einer unterkellerten Doppelgarage,(Baujahr ca.1975) ansonsten handelt es sich um eine Freifläche/ Garten.
Im Kaufvertrag wird nicht zwischen bebauter und unbebauter Fläche differenziert.
Die Garage wird vermietet.
Die seinerzeitigen Herstellungskosten der Garage sind nicht bekannt.
a)Können den Mieteinnahmen die vollen Kreditzinsen (für das Gesamtgrundstück) als Werbungskosten gegengerechnet werden? Oder nur zu einem Bruchteil entsprechend dem Verhältnis der bebauten zur unbebauten Fläche?
b)Kann AfA für die Garage abgesetzt werden? Wenn ja, was ist die Grundlage für die Afa? Wie wird – soweit erforderlich - der auf die Garage entfallende Kaufpreis ermittelt?
Evtl. fällt jemandem etwas Hilfreiches dazu ein. Ich wäre auch für weiterführende Links etc. dankbar."
Nach meiner Kentnis lauten angemessene Antworten:
a) Da - und soweit - es keine andere Nutzung des Grundstücks gibt, können die Zinsen vollständig abgesetzt werden. Anders wäre es sicherlich, würde eine erhebliche andere Nutzung neben der Vermietung der Garage vorliegen (z.B. privater Garten, Tennisplatz etc.)
b) Vom gezahlten Kaufpreis ist der (nicht abschreubungsfähige) Grundstückswert abzuziehen. Bodenwerte erfährt man bei den örtlichen Behörden. Sollte der gezahlte Kaufpreis niedriger sein als der Bodenwert, dann dürfte auch eine Schätzung zulässig sein. Die ursprünglichen Baukosten sind unerheblich.
a) Da - und soweit - es keine andere Nutzung des Grundstücks gibt, können die Zinsen vollständig abgesetzt werden. Anders wäre es sicherlich, würde eine erhebliche andere Nutzung neben der Vermietung der Garage vorliegen (z.B. privater Garten, Tennisplatz etc.)
b) Vom gezahlten Kaufpreis ist der (nicht abschreubungsfähige) Grundstückswert abzuziehen. Bodenwerte erfährt man bei den örtlichen Behörden. Sollte der gezahlte Kaufpreis niedriger sein als der Bodenwert, dann dürfte auch eine Schätzung zulässig sein. Die ursprünglichen Baukosten sind unerheblich.
Antwort auf Beitrag Nr.: 35.379.239 von Kwerdenker am 02.10.08 14:14:40RICHTIG!
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
224 | ||
136 | ||
117 | ||
76 | ||
43 | ||
37 | ||
37 | ||
34 | ||
31 | ||
30 |
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
29 | ||
25 | ||
25 | ||
23 | ||
22 | ||
21 | ||
21 | ||
20 | ||
20 | ||
19 |