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    eröffnet am 02.10.08 13:38:00 von
    neuester Beitrag 02.10.08 18:22:14 von
    Beiträge: 3
    ID: 1.144.711
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      schrieb am 02.10.08 13:38:00
      Beitrag Nr. 1 ()
      Auf Wunsch stelle ich nachfolgende Problematik zur Erörterung in das Forum:


      Hi NATALY,

      könntest du mir evtl. bei folgendem Problem weiterhelfen, bzw. das Thema ins Forum stellen (mir fehlt dazu die "Lizenz", da kein Vollmitglied), wäre nett von dir.


      Hier der Text:

      "A. kauft ein Grundstück (z.T.) auf Kredit. Das Grundstück ist bebaut mit einer unterkellerten Doppelgarage,(Baujahr ca.1975) ansonsten handelt es sich um eine Freifläche/ Garten.
      Im Kaufvertrag wird nicht zwischen bebauter und unbebauter Fläche differenziert.
      Die Garage wird vermietet.
      Die seinerzeitigen Herstellungskosten der Garage sind nicht bekannt.

      a)Können den Mieteinnahmen die vollen Kreditzinsen (für das Gesamtgrundstück) als Werbungskosten gegengerechnet werden? Oder nur zu einem Bruchteil entsprechend dem Verhältnis der bebauten zur unbebauten Fläche?

      b)Kann AfA für die Garage abgesetzt werden? Wenn ja, was ist die Grundlage für die Afa? Wie wird – soweit erforderlich - der auf die Garage entfallende Kaufpreis ermittelt?

      Evtl. fällt jemandem etwas Hilfreiches dazu ein. Ich wäre auch für weiterführende Links etc. dankbar."
      Avatar
      schrieb am 02.10.08 14:14:40
      Beitrag Nr. 2 ()
      Nach meiner Kentnis lauten angemessene Antworten:

      a) Da - und soweit - es keine andere Nutzung des Grundstücks gibt, können die Zinsen vollständig abgesetzt werden. Anders wäre es sicherlich, würde eine erhebliche andere Nutzung neben der Vermietung der Garage vorliegen (z.B. privater Garten, Tennisplatz etc.)

      b) Vom gezahlten Kaufpreis ist der (nicht abschreubungsfähige) Grundstückswert abzuziehen. Bodenwerte erfährt man bei den örtlichen Behörden. Sollte der gezahlte Kaufpreis niedriger sein als der Bodenwert, dann dürfte auch eine Schätzung zulässig sein. Die ursprünglichen Baukosten sind unerheblich.
      Avatar
      schrieb am 02.10.08 18:22:14
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.379.239 von Kwerdenker am 02.10.08 14:14:40RICHTIG!


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