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    Wertlose Ausbuchung von Aktien auf jeden Fall rechtens? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.10.08 17:07:30 von
    neuester Beitrag 04.10.08 09:38:55 von
    Beiträge: 6
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      schrieb am 03.10.08 17:07:30
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      hier mal was für die "Rechtsprofis" unter uns:
      ich habe Aktien von dem japanischen Unternehmen Livedoor, das 2006 zwar aufgrund von Unregelmäßigkeiten bei der Bilanzierung vom Börsenhandel ausgeschlossen wurde, den Geschäftsbetrieb aber nach wie vor aufrecht erhält; ein Insolvenzverfahren gegen das Unternehmen gibt es - jedenfalls meines Wissens nach - nicht.

      trotzdem wurden die Papiere dieses Unternehmens Mitte dieser Woche einfach von irgendeiner Lagerstelle mit der Bemerkung "wertlose Ausbuchung" aus den Depots der Anleger hier in Deutschland ausgebucht.

      Frage: muss man sich das tatsächlich so gefallen lassen?
      kann eine Lagerstelle quasi nach "Gutsherren-Art" entscheiden, wann Aktionäre (kommentarlos) enteignet werden dürfen?!
      einen ähnlichen Vorgang hätte ich vielleicht in China oder Nordkorea für möglich gehalten, hier in Deutschland aber eher nicht :mad:

      wäre schön, wenn hier jemand Rat weiß, ob bzw. wie man sich gegen so etwas am besten zur Wehr setzen kann.


      vielen Dank.
      Avatar
      schrieb am 03.10.08 17:16:56
      Beitrag Nr. 2 ()
      Bei ausländischen Aktien gibts auf jedenfall ganz andere Fristen für Delistings etc als hier in Deutschland. Mir wurden auch mal meine neuen Aktien nach einem Splitt erst nach 6 Wochen eingebucht und in der Zeit ist dass der Kurs nach neg. Adhoc um75% gefallen.

      Ich denke mal dass die Aktien nicht einfach willkürlich wertlos ausgebucht werden, das wird schon irgerndwo in Japan veröffentlicht worden sein.
      Avatar
      schrieb am 03.10.08 17:48:53
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.399.615 von Alufoliengriller am 03.10.08 17:16:56das delisting war und ist ja komplett unstrittig; bis jetzt war ich aber eigentlich schon der Meinung, dass es so etwas wie ein abgeschlossenes Konkursverfahren geben muss, um Aktien wertlos ausbuchen zu können.

      auch während eines laufenden Konkursverfahrens ist ja noch gar nicht klar, ob bzw. wieviel die Aktionäre ggflls noch bekommen.

      hier haben wir aber eine Firma, bei der es ÜBERHAUPT KEIN Konkursverfahren gibt, und das über einen LAUFENDEN Geschäftsbetrieb verfügt.

      da kann es ja wohl nicht sein, dass die Aktien einfach wertlos ausgebucht werden, nur weil sie vielleicht schon seit längerer Zeit nicht mehr aktiv gehandelt werden können?!
      Avatar
      schrieb am 03.10.08 19:18:59
      Beitrag Nr. 4 ()
      Du bist ja noch Aktionär. Nur kannst du deine Aktien nicht mehr über die Börse handeln. Ich möchte sie aber leider auch nicht kaufen...
      Avatar
      schrieb am 03.10.08 20:41:11
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.401.893 von rothfinanz am 03.10.08 19:18:59nein, eben nicht - die Aktien lagen ja schon seit 2 Jahren im Depot, ohne dass sie handelbar waren; ich "störe" mich daran, dass diese Papiere, die eben dokumentieren, dass ich Aktionär bin, auf einmal kommentarlos aus meinem Depot verschwinden - würde dich das nicht auch "stören"?

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      schrieb am 04.10.08 09:38:55
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.403.598 von goldenretriever101 am 03.10.08 20:41:11normalerweise muß der depotinhaber für eine ausbuchung wertloser WP unterschreiben (zum bsp. damit keine depotgeb. mehr anfallen - oder manchen leuten geht es einfach besser wenn das große minus im depot nicht mehr zu sehen ist), eine ausnahme ist mir nur bei wertlos verfallenen optionsscheinen bekannt, dort mach es aber auch mehr sinn. bist du dir sicher, daß es nicht irgendeine umwandlung oder so gibt und du in ein paar tagen andere teile ggf- mit anderer wkn eingebucht bekommst. ansonsten frag deinen armen berater, dann muß der sich nen kopf machen :)


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