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    Abgeltungssteuer 2009 und vorher gekaufte Hebelzertifikate - wie verhält sich das? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.10.08 22:21:13 von
    neuester Beitrag 07.10.08 22:45:59 von
    Beiträge: 6
    ID: 1.144.863
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      Avatar
      schrieb am 06.10.08 22:21:13
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich erwäge - durchaus als längerfristige Anlage - mir ein relativ konservatives Hebelzertifikat wie z.B TB1T0D in der nächsten Zeit zuzulegen.

      Wird auf ein in 2008 gekauftes Hebelzertifikat bei einem Verkauf in den Jahren 2009 ff. die Abgeltungssteuer fällig oder gilt dafür die "alte" Regelung?

      Weiss das jemand?
      Avatar
      schrieb am 06.10.08 22:38:39
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hoffe die HSBC gibts dann im nächsten Jahr noch :laugh:
      Avatar
      schrieb am 06.10.08 22:48:46
      Beitrag Nr. 3 ()
      Steuer würde fällig, da bei Zertifikaten die Frist schon vorbei ist.
      Avatar
      schrieb am 07.10.08 11:37:53
      Beitrag Nr. 4 ()
      Knock Out: 3.923,8023 EUR :eek:

      Die 4.000 sollte man beim DAX aber schon auf dem Fahrplan haben, oder?
      Ich will es zwar nicht hoffen, aber man hat ja schon Pferde ....
      Avatar
      schrieb am 07.10.08 20:45:46
      Beitrag Nr. 5 ()
      @ pardon: Bitte nicht den HSBC-Schein (der nur als ein mögliches Beispiel angeführt war) diskutieren. Das können wir gerne an anderer Stelle tun.

      Aber im Recht & Steuern Forum interessiert mich nur der Aspekt, ob jemand weiss, wie die steuerliche Behandlung auf ein noch in 2008 zu kaufendes Hebelzertifikat bei einem Verkauf ab 2009 ff. ist.

      @ Aole: Da bin ich mir nicht sicher, ob Hebelzertifikat steuerlich als Zertifikate gelten und die Frist damit schon abgelaufen wäre. Ich glaube irgendwo mal etwas anderes gelesen zu haben, aber damals hat es mich noch nicht interessiert.

      Beim "googlen" bin ich bisher noch nicht richtig fündig geworden.

      In Abgeltungssteuer – die besten Tipps der Profis (EuramS) steht auch nur:

      ...Frage: Fallen endlos laufende Knock-out-Optionsscheine unter die Sonderregelung für Zertifikate oder werden Sie wie Aktien-Investments behandelt?

      Lange: Leider kann ich Ihnen hierauf keine endgültige Antwort geben. Auch die Rücksprache mit unserem Steuerberater sowie verschiedenen Zertifikatespezialisten brachte kein klares Ergebnis.
      ..

      http://boerse1.web.de/news/news_detail.asp?nr=779449

      Meine Hoffnung ist halt, dass hier jemand mehr weiss als die EuramS-Profis. Ist ja meistens so.:)

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      schrieb am 07.10.08 22:45:59
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.463.703 von Aehnlichkeitsgesetz am 07.10.08 20:45:46(Hebel-)Zertifikate sind Schuldverschreibungen = Kapitalforderungen. Damit fallen sie unter die Übergangsregelungen für Zertifikate. Optionsscheine sind dagegen keine Kapitalforderungen und fallen daher nicht unter die Übergangsregelung.

      Gruß Taxadvisor


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