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    Bemessungsgrundlage Kirchensteuer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.10.08 21:26:50 von
    neuester Beitrag 08.10.08 07:42:19 von
    Beiträge: 11
    ID: 1.144.901
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      schrieb am 07.10.08 21:26:50
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo, wer kennt sich gut mit der Kirchensteuer aus? Nach § 51a EStG erhöht sich die Bemessungsgrundlage der Kirchensteuer um die steuerfreien Anteile gem § 3 Nr. 40 EStG. Ich kann nur Beispiele für Dividenden finden. Gilt diese Regelung auch für die steuerfreien Anteile aus verdeckten Gewinnausschüttungen gem. § 20 Nr. 1 EStG? Danke.
      Avatar
      schrieb am 07.10.08 22:05:32
      Beitrag Nr. 2 ()
      du hast tolle Probleme ... wo bekommt man die ... :confused:
      Avatar
      schrieb am 07.10.08 22:09:30
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.465.105 von Elrond am 07.10.08 22:05:32:laugh::laugh::laugh:

      Schenkelklopfer!:laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 07.10.08 22:11:19
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.464.383 von tribun02 am 07.10.08 21:26:50du zahlst also Kirchensteuer ... dann bete mal zu gott das er sie dir erhält..

      ich verrate hier mal ein geheimniss... es ist bald alles aus !;)

      dsi
      Avatar
      schrieb am 07.10.08 22:11:59
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.464.383 von tribun02 am 07.10.08 21:26:50§ 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG: "... Zu den sonstigen Bezügen gehören auch verdeckte Gewinnausschüttungen...."
      § 3 Nr. 40d EStG: "der Bezüge im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1 ...
      § 51a Abs. 2 EStG: "... um die nach § 3 Nr. 40 EStG steuerfreien Beträge zu erhöhen, ..."

      Gruß
      Taxadvisor

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      Avatar
      schrieb am 07.10.08 22:13:20
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.465.252 von Taxadvisor am 07.10.08 22:11:59du hast die gleichen ......... :eek:

      ich fass es nicht ... :confused:
      Avatar
      schrieb am 07.10.08 22:15:56
      Beitrag Nr. 7 ()
      nix für ungut Freunde .. :D

      die Welt geht unter und ihr denkt an Kirchensteuer ... das muß ich im Club erzählen .....
      Avatar
      schrieb am 07.10.08 22:21:37
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.465.330 von Elrond am 07.10.08 22:15:56Kirchensteuer bezahlt man freiwillig, wenn man bescheuert genug ist.
      Avatar
      schrieb am 07.10.08 23:18:03
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.465.447 von vevivi am 07.10.08 22:21:37hehe, neee die haben ein trick für die Leute die austreten, die zahlen so wieso eine Pauschale damit sie nicht mehr in der Sekte sind. Das hat man dann so gelöst das die die noch in der Sekte sind und einen Job haben, damit den Arbeitnehmer zwingen auch welche zu zahlen:mad::cry:


      aber Ps. wer denkt an Kirche wenn draußen doch die Hölle los ist.

      Na ja Herzlichen Glückwunsch für diese Probleme.

      ich tausche dagegen wenn möglich 40 % Kursverluste, nur heute:rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 07.10.08 23:52:49
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.465.330 von Elrond am 07.10.08 22:15:56Club?

      Du meinst in Deinem stammpuff? :confused:
      Avatar
      schrieb am 08.10.08 07:42:19
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.466.586 von suuperbua am 07.10.08 23:52:49:laugh::laugh::laugh:

      vielleicht kenn ich den aus dem pascha!

      werd mal jeden fragen "bist due elrond?"


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