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    kleiner Selbstständiger - Riestervertrag auch als Sonderausgaben absetzbar ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 08.10.08 19:31:52 von
    neuester Beitrag 09.10.08 00:15:10 von
    Beiträge: 7
    ID: 1.144.944
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      schrieb am 08.10.08 19:31:52
      Beitrag Nr. 1 ()
      Bin mehr oder weniger Selbststandiger, d.h. ich habe Nebenbei eien kleinen Hausmeisterdienst und liege damit aber so niedrig, daß bei mir immer noch nicht der Vorsorgeaufwendungsbetrag (der ja bei den meisten Arbeitnehmern schon durch die Krankenversicherungsbeiträge überschritten wird) erreicht wird.

      Nun meine Frage:

      Wäre ein Beitrag zur Riesterversicherung denn dann als Vorsorgeaufwendung absetzbar, wenn der Vorsorgebetrag noch nicht ausgeschöpft ist. (Zahle im Moment 480/Jahr ein, damit der Vertrag weiterläuft.)

      Es ist mir klar, daß ein Riesterprodukt nichts für Selbstständige ist (da gibt es Rürup).

      Ich habe diesen Vertrag aber deshalb weil ich vorhabe wieder ein normales Angestelltenverhältnis zu beginnen.

      Bei Riester wird ja immer von Zulageberechtigten Personenkreisen gesprochen. Mir geht es aber nicht um die Zulage, die es meisten nach Prüfung des Besserbegünstigungsprinzip gibt,

      sondern es geht mir lediglich um eine Absetzung wie ich auch eine Haftpflicht als Vorsorgeaufwendung absetzen kann (bzw. ältere LVs).
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      schrieb am 08.10.08 19:39:40
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.483.021 von finanzvoyeur am 08.10.08 19:31:52Ohne Worte :laugh:

      http://www.youtube.com/watch?v=9u7lZHNVbEk
      Avatar
      schrieb am 08.10.08 19:52:03
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.483.160 von Frickhasserin am 08.10.08 19:39:40Typisch Monitor, schlecht recherchiert, polemisch und aufreißerisch.:laugh:

      Solche Schmutzfinken gehören auch verboten, anstatt zu informieren verhetzen die Idioten nur.

      Das was Monitor anspricht, bezieht sich auf das Alterseinkünftesicherungsgesetz vom 01.01.2005.

      Demnach wird alles was man privat an Einkünfte im Rentenalter zur Verfügung hat, von dem Ausgleichsanspruch der Grundversorgung abgezogen. Alles heißt alles, Zinsen, Pacht- und Mieteinnahmen, Dividenden, Nebeneinkünfte, private Renten usw.

      Also auch die Riesterrente.

      Na und? Wer weniger als die Grundversorgung (im Bundesdurchschnitt ca. 800.- Euro) als Rente zur Verfügung hat, ist ein armer Tropf.

      Wenn schon, dann bitte Wahrheitsgemäß und nicht nur auf ein Produkt der Altersvorsorge rumhacken und die Menschen verunsichern.

      Monitor bleibt Monitor, unseriös und polemisch, eben die TV Version der Bildzeitung.:laugh:
      Avatar
      schrieb am 08.10.08 19:58:01
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.483.388 von DasWarnsignal am 08.10.08 19:52:03Demnach wird alles was man privat an Einkünfte im Rentenalter zur Verfügung hat, von dem Ausgleichsanspruch der Grundversorgung abgezogen. Alles heißt alles, Zinsen, Pacht- und Mieteinnahmen, Dividenden, Nebeneinkünfte, private Renten usw.

      Na und?

      Deshalb ist der Bericht aber dennoch korrekt.
      Wer also weniger als ca. 1.500 Euro/Monat verdient ist ein Trottel wenn er riestert, weil er keinen cent davon sehen wird.
      Avatar
      schrieb am 08.10.08 20:02:50
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.483.388 von DasWarnsignal am 08.10.08 19:52:03und du solltest den Filmbericht genauer ansehen.

      Gerade Geringverdiener riestern und die "Berater" :laugh: lügen denen die Hucke voll das sie das
      auch bei Sozialhilfe "oben drauf" kriegen :rolleyes:

      FAKT IST: Würde man JEDEM Geringverdiener vor Abschluss sagen das seine Rente über der Grundsicherung
      liegen muss um Riester zu kriegen, dann würde Niemand diesen Mist abschliessen :laugh:

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      schrieb am 08.10.08 20:08:18
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.483.603 von Frickhasserin am 08.10.08 20:02:50Stimmt ja, deswegen ist meine Empfehlung ein Fondssparplan.

      Online können die noch ab 25.- Euro Monatsbeitrag abgeschlossen werden.

      Vor der rente auszahlen lassen und Geld verstecken oder was auch immer.

      Dennoch ist der bericht totale Schei.. weil er nur auf das Produkt Riesterrente abzielt und nur mit Polemik hetzen will.

      Wo ist der Hinweis das dies auch für andere Guthaben oder Einkünfte gilt?

      Wer die Wahrheit verschleiert, berichtet unseriös.
      Avatar
      schrieb am 09.10.08 00:15:10
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.483.603 von Frickhasserin am 08.10.08 20:02:50Liebe Hasserin,

      "FAKT IST: Würde man JEDEM Geringverdiener vor Abschluss sagen das seine Rente über der Grundsicherung liegen muss um Riester zu kriegen, dann würde Niemand diesen Mist abschliessen"

      Fakt ist: Würde Jeder dem oben geschriebenen Mist glauben...

      Für alle Frickhasser die es sich auf Sozialhilfeniveau so richtig gemütlich machen wollen ist Riester in der Tat nix, denn die Grundsicherung wird um die Zusatzrente gekürzt. Da ist es doch viel besser jetzt und Heute sein Geld auf Malle oder an der Börse zu verballern. Und seit wir wissen das der Staat für alle Notleidenden einspringt können wir auch abschätzen wie sicher diese Grundsicherung ist.


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