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    Einlagensicherung auf Anlagekonto /Depot gegeben? Bitte um Antworten - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.10.08 22:47:27 von
    neuester Beitrag 12.10.08 13:53:40 von
    Beiträge: 12
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      Avatar
      schrieb am 09.10.08 22:47:27
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo, ich wäre sehr dankbar über die Beantwortung folgender Frage?

      sind Anlagekonten bei Brokern auch durch die Einlagesicherung geschützt? Also das Konto bei dem der Wert der verkauften Aktien gutgeschrieben wird bzw. beim Kauf von Aktien belastet wird?

      Hier heißt es:

      http://www.bankenverband.de/bankenverband/pressezentrum/chan…

      . Was schützt der Einlagensicherungsfond?
      Der Fonds schützt die Einlagen der Kunden. Also das Geld, das sie auf dem Girokonto, dem Sparbuch oder als Termingeld angelegt haben. Zudem sind Sparbriefe geschützt, die auf den Namen des Kunden lauten. Verbindlichkeiten, über die eine Bank Inhaberpapiere ausgestellt hat, wie zum Beispiel Inhaberschuldverschreibungen und Inhabereinlagenzertifikate, werden dagegen nicht geschützt.

      4. Werden Aktien und Investmentfonds auch geschützt?
      Das ist nicht notwendig. Aktien und Fonds werden von der Bank nur im Depot verwahrt, bleiben aber im Eigentum des Kunden. Das Depot kann also jederzeit auf eine andere Bank übertragen werden. Auch während des Moratoriums, sofern der Bank keine Sicherungsrechte daran zustehen.


      Also wie seht es mit dem Geld aus, dass im Depot ist, aber momentan nicht in Aktien investiert ist?



      Meine Frage bezieht sich im speziellen auf das Easystrade-Konto bei der Postbank?

      Bitte nur ernste Antworten.
      Danke
      Avatar
      schrieb am 09.10.08 22:52:38
      Beitrag Nr. 2 ()
      Das ist natürlich auch gesichert. :rolleyes:


      Manmanman, wohin sind wir gekommen, dass all diese Threads eröffnet werden... :(
      Avatar
      schrieb am 09.10.08 22:56:00
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.504.901 von Pfandbrief am 09.10.08 22:52:38Hallo Paniker,
      JA ... Pfandbrief hat es ja schon richtig gesagt. Die Einlagensicherung gilt auch für die Verrechnungskonten!
      TsTs...

      Rene
      Avatar
      schrieb am 09.10.08 22:59:40
      Beitrag Nr. 4 ()
      Tja, kein Plan aber immer dick auf Wallstreet.de rumposten, haha. ;-)
      Avatar
      schrieb am 09.10.08 22:59:56
      Beitrag Nr. 5 ()
      Sorry ist vielleicht eine doofe Frage, habe aber nirgendwo eine Quelle gefunden, die definiert ob das Anlagekonto zur den
      Sicht-, Termin- und Spareinlagen gehört.

      Und lieber einmal doof gefragt, als dumm gestorben.

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      schrieb am 09.10.08 23:05:38
      Beitrag Nr. 6 ()
      Und genau das meine ich. Diese Frage wurde auf "www.google.de" 100% schon gestellt. Aber ok. :-) Netter Gag vor dem Gang ins Bett. ;-)
      Avatar
      schrieb am 10.10.08 02:29:26
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.505.053 von JMoutinho am 09.10.08 22:59:56Das Problem war nicht, dass eine "dumme" Frage gestellt wurde. Das Problem ist, dass alle die Hosen voll haben bis obenhin.

      Wenn selbst Leute, die routiniert mit Aktien oder gar schlimmerem herumspielen, sich auf einmal Sorgen um die Sicherheit ihres VERRECHNUNGSKONTOS machen, ist ein perverser Höhepunkt der ANGST erreicht.

      Wer kann es da eigentlich den alten Rentnerinnen verdenken, die heutzutage ihr Geld von der Bank holen?
      Avatar
      schrieb am 10.10.08 04:52:53
      Beitrag Nr. 8 ()
      Klarer geht es doch eigentlich nicht:

      Wertpapiere in Depots sind Eigentum des Kunden und können jederzeit herausverlangt oder auf ein Depot bei einem anderen Institut übertragen werden.

      Die Bank verwahrt lediglich die Wertpapiere des Kunden, so dass eine Abdeckung über die Einlagensicherung nicht erforderlich ist.
      Avatar
      schrieb am 12.10.08 11:32:03
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hallo,

      was sind die Unterschiede zwischen der staatlich garantierten Sicherung und dem Einlagensicherungsfond?

      ich nehme mal als Beispiel die Cortal Consors Bank, ...staatlich Garantierte Sicherung (in D 20.000, in F 70.000) und Einlagensicherung 45 Mio. pro Kunde
      ...Wenn ich angenommen 100.000 Eur auf diesem Konto (in D) habe, was greift hier? Ist es Sinnvoll die Summe bei der Bank auf 70.000 oder gar 20.000 zu reduzieren?
      Avatar
      schrieb am 12.10.08 11:48:11
      Beitrag Nr. 10 ()
      Die nicht staatlich garantierte Sicherung kannst knicken, aber das ist nichts neues. Das funktioniert nur dann, wenn ein einziges Institut, am besten ein kleineres, ins Straucheln kommt. Ich habe die unbegrenzte "Sicherung" in Deutschland immer kritisiert. Im Fall einer Makrokrise hat kein Sektorfonds genügend Mittel dafür.

      Neuerdings hat aber Deutschland Spareinlagen in unbegrenzter Höhe garantiert, zumindest gibt es dafür eine politische Willenserklärung... :rolleyes:

      Insoferne gäbe es keinen Grund, Einlagen zu verteilen. Angenommen, ich hätte 100.000 Euro auf einer Bank und hätte Angst ohne Ende, würde ich es wie folgt machen: 20.000 drauf lassen, 15.000 bar abheben und Kopfkissen, 65.000 in Pfandbriefe mit 20%+ Renditen anlegen. Letztere werden genauso sicher sein wie Bankeinlagen. Und ich würde sogar trotz der Angstmaßnahme der Barabhebung mehr verdienen.
      Avatar
      schrieb am 12.10.08 13:32:32
      Beitrag Nr. 11 ()
      weiß jemand wie man bei der dkb bank eine große summe bargeld (20.000) abhebt?

      ich nehme mal an, dass überweisungen von bank zu bank (consors -> dkb -> sparkasse) -egal wie hoch die summe- kostenlos sind und reibungslos funktionieren?
      Avatar
      schrieb am 12.10.08 13:53:40
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.538.151 von iiced am 12.10.08 13:32:32"...ich nehme mal an, dass überweisungen von bank zu bank (consors -> dkb -> sparkasse) -egal wie hoch die summe- kostenlos sind und reibungslos funktionieren?..."

      Ja.


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