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    Royal Dutch Shell - Back to the Future (Seite 926)

    eröffnet am 16.10.08 13:30:00 von
    neuester Beitrag 21.04.24 04:09:07 von
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      Avatar
      schrieb am 08.06.15 18:27:16
      Beitrag Nr. 995 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.926.600 von omegas777 am 07.06.15 12:28:49
      Zitat von omegas777: http://dividenden-sammler.de/564/royal-dutch-shell-stockdivi…

      eine genaue antwort kann ich dir nach einbuchen der aktien geben.
      Ich selber gehe aber davon aus,
      das die Quellensteuer in den Niederlanden 10 %
      nicht fällig wird.
      Damit entfällt der Erstattungsaufwand.

      Werden die Aktien mit Kaufpreis 0 eingebucht,
      wird die Steuer erst bei verkauf fällig.

      Da ich zum ersten mal das mit der Stockdividende gewählt habe,
      werde ich das am 22? sehen.



      In den letzten Jahren war das SWIFT Kürzel dieser Kapitalmaßnahme auch eine Stockoption / bzw. Wahldividende. Somit wurdest Du tatsächlich auch erst beim Bezug der neuen Aktien besteuert. (Im Gegensatz zu der spanischen Wahldividende, bei der die Besteuerung sofort bei der Zubuchung der Anrechte erfolgt. Die Cashzahlung, bzw. der Bezug der Aktien erfolgt später)

      Seit Anfang des Jahres wird diese KM von Royal Dutch Shell jedoch mit dem Kürzel DRIP (Dividend Reinvestment Plan) veröffentlicht. Somit "gaukelt" die Lagerstelle eine Wahldividende vor. Abwicklungstechnisch bedeutet dies, dass Du eine Dividende bekommst (Sofortiger Steuerabzug) und du für dieses Geld dann neue Aktien "kaufst". Dann wird es keinen Steuerabzug mehr geben beim "Bezug" der neuen Aktien, da der Steuerabzug schon bei der Dividendenzahlung erfolgte.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 08.06.15 10:54:43
      Beitrag Nr. 994 ()
      Hallo,

      Ich wollte mit meinem Beitrag darauf aufmerksam machen, dass es sich lohnen kann, manches zu hinterfragen.
      OK, das bestreite ich auch grundsätzlich nicht.
      Nur passt das absolut nicht zu Stockdividenden, die Rechtslage ist da eindeutig (manche Unternehmen berücksichtigen das sogar und schütten den Steuerabzug separat aus, etwa E.On).

      Ausserdem habe ich schon durch die comdirect versteuerte Dividenden und Veräußerungsgewinne nachträglich im Rahmen der Einkommensteuererklärung korrigieren lassen
      Nur weil du es korrigieren konntest war es ja nicht falsch.
      Das klassische Beispiel dürfte die Ersatzbemessungsgrundlage sein. Da muss die Bank mit 30% Gewinn abrechnen, und man kann (und muss) es dann in der Steuererklärung korrigieren.
      Ebenso bei unklaren Sachlagen (beispielsweise die Google-Aktien letztes Jahr), da darf die Bank nicht von sich aus entscheiden ob es steuerpflichtig ist oder nicht, sondern muss erstmal pro Fiskus agieren; im Zweifel muss der Anleger das selber klären.
      Wer das kritisiert verlangt unrechtmäßiges handeln, und wo das hinführt sieht man ja gerade bei der DB.

      Aber egal, diese Diskussion ist hier eh' fehl am Platz. Die Stockdividenden sind (sofort) steuerpflichtig, fertig. Zeig' mir eine Bank die das anders sieht.

      Stefan
      Avatar
      schrieb am 08.06.15 08:20:33
      Beitrag Nr. 993 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.928.739 von reckoner am 07.06.15 23:02:07Ich habe bei verschiedenen Banken mehrere Depots mit teilweise gleichen Firmen und kann Dir sagen, dass die comdirect immer versteuert, während andere den gleichen Sachverhalt komplett ohne Abzug auszahlen, zum Beispiel eine quellensteuerfreie Kapitalrückzahlung einer norwegischen Firma.

      Ausserdem habe ich schon durch die comdirect versteuerte Dividenden und Veräußerungsgewinne nachträglich im Rahmen der Einkommensteuererklärung korrigieren lassen und somit die zu Unrecht einbehaltene Steuer zurückerstattet bekommen.

      Ich wollte mit meinem Beitrag darauf aufmerksam machen, dass es sich lohnen kann, manches zu hinterfragen.
      Avatar
      schrieb am 07.06.15 23:02:07
      Beitrag Nr. 992 ()
      Hallo,

      Das liegt wahrscheinlich an der comdirect.

      Diese Bank ist bekannt dafür, dass sie zu Gunsten des Fiskus abrechnet um keine Schwierigkeiten zu bekommen.
      Was soll denn dieser Unsinn?
      Comdirect ist sicher nicht fiskusfreundlich, ich könnte dir da einige Beispiele zeigen.
      Allenfalls hält sie sich - entgegen manch anderer Bank (auch da hab' ich Beispiele) - an die Gesetze und Anwendungsschreiben.

      Die Versteuerung von Stockdividenden ist natürlich zwingend, da gibt es imho kein Wahlrecht. Es spielt keine Rolle, ob eine Dividende in Bar gezahlt wird oder irgendeine andere Leistungen erfolgt. Wenn etwa VW beschließen würde, dass jeder Aktionär ein Auto bekommt (jetzt mal unabhängig davon, dass es ungerecht wäre), dann müsste auch das versteuert werden. Und ebenso ist es eben bei Stockdividenden.
      Wenn eine Bank das anders handhabt dann macht sie es falsch.

      Ich hatte die Comdirect auch nur genannt, weil im verlinkten Text auch diese Bank verwendet wurde (das unterstreicht noch mehr, dass der Text falsch ist, denn selbst das Argument "meine Bank macht es halt anders" zieht hier nicht).

      Stefan
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 07.06.15 17:08:57
      Beitrag Nr. 991 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.926.759 von reckoner am 07.06.15 13:12:52In einem anderem Forum wurde auch berichtet,
      das einige direkt Banken die Auswahl verweigern,
      mit der Begründung sie haben keine Bank Niederlassung
      in den Niederlanden oder in England.

      In dem Fall einfach die Bafin einschalten.
      Am 22? kann ich aber schreiben, wie das die Deutsche Bank
      macht. Steuerabzug oder nicht.

      http://www.shell.com/global/aboutshell/investor/dividend-inf…

      Die Frage ist auch was die Bank machen will wenn man
      keinen Kreditrahmen vereinbart hat.

      Man bekommt doch einfach von Shell die Aktien gut geschrieben.
      NL stellt einen dafür auch keine Quellsteuer in rechnung

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      Avatar
      schrieb am 07.06.15 13:22:10
      Beitrag Nr. 990 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.926.759 von reckoner am 07.06.15 13:12:52Das liegt wahrscheinlich an der comdirect.

      Diese Bank ist bekannt dafür, dass sie zu Gunsten des Fiskus abrechnet um keine Schwierigkeiten zu bekommen.

      Andere Banken rechnen korrekt ab.......

      Als comdirect - Kunde muss man sich im Zweifel das Geld mühevoll vom Fiskus im Rahmen der Einkommensteuererklärung zurückholen.
      Avatar
      schrieb am 07.06.15 13:12:52
      Beitrag Nr. 989 ()
      Hallo omegas777,

      OK, danke für die Quelle, dann beziehe bitte meine Kritik nicht auf dich, sondern auf den Autor dort.

      Mal zitiert:
      Vorteile:

      Der Erhalt der neuen Aktien ist erst mal steuerfrei. Es wird keine Quellensteuer einbehalten. Bei einer Dividendenausschüttung dagegen schon (wenn es sich um die Class A Aktien handelt). Ist der Freibetrag ausgeschöpft, könnte eine Stockdividende eine gute Alternative sein.
      Wenn ich von einem Inländer bei einer inländischen Bank ausgehe (vermute ich, weil comdirect - und bei dir auch, weil du hier in einem DE-Forum postest) dann geht das zu kurz, die Abgeltungsteuer kommt nämlich doch noch dazu (in dem Fall sogar ohne Zahlung, es wird das Konto belastet). Ich hab' das schon einige Male gemacht (auch bei Codi), daher bin ich mir sehr sicher.

      Das Thema Stockdividenden und Steuern/Gebühren habe ich auch schon mal etwas ausführlicher geschildert, entweder in diesem Thread oder im Wertpapierforum, müsste ich suchen (soll ich?).
      Ich wusste nämlich auch nicht wie das abläuft und es konnte mir auch niemand genau schildern, daher hab' ich es einfach mal real getestet. :)

      Stefan
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 07.06.15 12:28:49
      Beitrag Nr. 988 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 49.914.060 von reckoner am 04.06.15 19:47:17http://dividenden-sammler.de/564/royal-dutch-shell-stockdivi…

      eine genaue antwort kann ich dir nach einbuchen der aktien geben.
      Ich selber gehe aber davon aus,
      das die Quellensteuer in den Niederlanden 10 %
      nicht fällig wird.
      Damit entfällt der Erstattungsaufwand.

      Werden die Aktien mit Kaufpreis 0 eingebucht,
      wird die Steuer erst bei verkauf fällig.

      Da ich zum ersten mal das mit der Stockdividende gewählt habe,
      werde ich das am 22? sehen.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 06.06.15 10:21:16
      Beitrag Nr. 987 ()
      Avatar
      schrieb am 04.06.15 19:47:17
      Beitrag Nr. 986 ()
      Hallo omegas777,

      du kannst die anzahl der Bonusaktien aus deinem
      altbestand verkaufen.
      die Bonusaktien verkaufst du z.b als Rendner.
      Und was soll das ändern? Stockdividenden werden ja schon bei Zufluss versteuert.
      Und wenn du jetzt auch noch Altbestände verkaufst (natürlich, um wieder auf dem gleichen Stand zu sein), dann führt deine Idee sogar zu einer vorzeitigen Besteuerung (im Gegensatz zu "als Rentner").

      Du solltest wohl nochmal etwas drüber nachdenken.

      Stefan
      3 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
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