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    Frage an Steuerprofis wegen alter. Verlustvorträge - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.10.08 21:57:57 von
    neuester Beitrag 11.01.09 19:00:29 von
    Beiträge: 12
    ID: 1.145.459
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      schrieb am 23.10.08 21:57:57
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo!

      Ich hatte in der Zeit von 2000-2002 steuerrelevante Verluste mit Aktiengeschäften die ich damals auch ganz brav angegeben habe und die mir damals als Verlustvorträge vom FA gut geschrieben wurden.
      So weit so gut. Dummerweise habe ich seit 2004 keine Lohnsteuererklärung mehr abgegeben (single, abhängig beschäftigt, kurzer Weg zur Arbeit --> lohnte sich alles nicht). In der Börsen-Schönwetterphase von 2003-2008 habe ich leider nicht mehr an die alten Verlustvorträge gedacht.

      Frage an die Fachleute: sind diese Verlustvorträge jetzt verfallen? (immerhin habe ich immer das Kästchen "Verlustvortrag" auf der LStErkl. angekreuzt)


      Merci
      Avatar
      schrieb am 23.10.08 22:18:47
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.680.654 von IgnatzWrobel am 23.10.08 21:57:57bleiben bestehen,ich hab auch aus der Zeit welche und die tauchen immer wieder brav auf !
      Avatar
      schrieb am 23.10.08 22:55:03
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.681.043 von hainholz am 23.10.08 22:18:47Sicher?

      Wie gesagt...hab meine letzte Lohnsteuererklärung für 2003 gemacht, seither keinerlei Kontakt mehr zum Finanzamt.
      Avatar
      schrieb am 23.10.08 23:55:59
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.681.043 von hainholz am 23.10.08 22:18:47Hallo Haiholz,

      würdest Du mir bitte erklären wie ich verlustvorträge aus letzten jahren realisieren kann?

      Mit freundlichen gruss
      Avatar
      schrieb am 24.10.08 00:35:38
      Beitrag Nr. 5 ()
      Gehe ich recht in der Annahme, daß in der Börsenschönwetterphase Spekulationsgewinne erwirtschaftet wurden, die mit den Verlustvorträgen verrechnet werden könnten?

      Gruß

      Silberpfeil

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      Avatar
      schrieb am 24.10.08 01:16:40
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.682.435 von Silberpfeil1 am 24.10.08 00:35:38Nein, war nicht der Fall, bin kein trader.


      Dieser Punkt dürfte allerdings schwierig werden dem FA zu erläutern.
      Avatar
      schrieb am 24.10.08 10:05:05
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.682.157 von gagi47 am 23.10.08 23:55:59meiner Meinung nach kann man die alten Verlustvorträge spätestens in der Steuererklärung für 2009 mit den dann automatisch abgeführten Kap.Ertr.Steuern verrechnen. Jedenfalls habe ich bisher diese Antworten erhalten, allerdings konnte mir bisher weder Bank noch steuerberater sagen, wie genau das ablaufen wird und ob man den Vortrag evtl. im Vorfeld bei der Bank anmelden kann.
      Da weiß wohl noch keiner was Genaues.
      Avatar
      schrieb am 24.10.08 10:18:00
      Beitrag Nr. 8 ()
      Dann würde ich die Handhabung so würdigen:

      "Nicht ausgeglichene negative Einkünfte, die nicht nach Absatz 1 abgezogen worden sind, sind in den folgenden Veranlagungszeiträumen bis zu einem Gesamtbetrag der Einkünfte von 1 Million Euro unbeschränkt, darüber hinaus bis zu 60 Prozent des 1 Million Euro übersteigenden Gesamtbetrags der Einkünfte vorrangig vor Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen und sonstigen Abzugsbeträgen abzuziehen (Verlustvortrag)." (§10d Abs. 2 S. 1 EStG)

      "Feststellungsbescheide sind zu erlassen, aufzuheben oder zu ändern, soweit sich die nach Satz 2 zu berücksichtigenden Beträge ändern und deshalb der entsprechende Steuerbescheid zu erlassen, aufzuheben oder zu ändern ist." (§10d Abs. 4 S. 4 EStG)

      und

      "Satz 4 ist entsprechend anzuwenden, wenn der Erlass, die Aufhebung oder die Änderung des Steuerbescheids mangels steuerlicher Auswirkungen unterbleibt." (§10d Abs. 4 S. 5 EStG)

      Meiner Meinung nach müßte anhand Deiner Schilderungen letzterer Fall auf Dich zutreffen. Also ein Anlaß, mal mit Deinem Steuerberater zu sprechen, weil ich die Thematik nicht verfolgt habe und deshalb nicht einschätzen kann, ab wann die o. g. Regelungen gelten.

      Vielleicht kann ja noch der ein oder andere dazu stellungnehmen?

      Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__10d.html

      Gruß

      Silberpfeil
      Avatar
      schrieb am 05.12.08 16:16:32
      Beitrag Nr. 9 ()
      Folgender Fall:
      Verlustvortrag 31.12.2002: 10.000 EUR aus Wertpapiergeschäften
      In 2003 fallen nun Gewinne in gleicher Höhe, 10.000 EUR, aus Wertpapiergeschäften an. Ansonsten keine Einkünfte.
      Unter Berücksichtigung von Grundfreibetrag und Vericherungen, etc., müsste keine Einkommensteuer gezahlt werden.
      Dennoch wird vom FA der Verlustvortrag komplett "verbraten", so dass am 31.12.2003 kein Verlustvortrag mehr besteht.
      In 2004 hätte der Verlustvortrag, sofern er noch bestanden hätte, zu über 4.000 EUR Steuerersparnis geführt.

      Ist diese - vom Steuerberater durchgewunkene - Sache korrekt abgelaufen?

      Ich habe auch noch einen vergleichbaren, aktuellen Fall zu klären; der ist aber viel verwickelter und wird ggfalls später
      geschildert.
      Avatar
      schrieb am 05.12.08 16:45:20
      Beitrag Nr. 10 ()
      ja, ist korrekt, da der Verlustvortrag nicht begrenzt werden kann, lediglich der -rücktrag
      Avatar
      schrieb am 15.12.08 11:36:12
      Beitrag Nr. 11 ()
      Ich bedanke mich.
      Avatar
      schrieb am 11.01.09 19:00:29
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.205.379 von kla4 am 15.12.08 11:36:12Ich habe 2008 Verluste aus Aktiengeschäften erlitten. Kann ich mir die Verlustbescheinigung noch von der Bank ausstellen lassen oder ist das jetzt nicht mehr möglich? Kann ich die Verluste gegebenfalls selber ausrechnen und sie beim Finanzamt vorlegen indem ich sie mit Depotauszügen belege.

      Danke


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