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    Stückzins-Trick mit Anleihen 2009? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.11.08 17:35:48 von
    neuester Beitrag 25.02.09 20:54:02 von
    Beiträge: 22
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      Avatar
      schrieb am 16.11.08 17:35:48
      Beitrag Nr. 1 ()
      Vielleicht könnt ihr mir helfen.
      Ich trage Altverluste aus Aktienspekulationen aus den Jahren bis 2008 vor mir her. Nun las ich, dass ich diese (oder einen Teil davon) ab 2009 durch Kauf und Verkauf von Anleihen abbauen kann (Stückzins-Trick?). So ganz plausibel erscheinen mir die z.B. in der „Capital“ gemachten Ausführungen hierzu nicht.
      Darum meine Frage: Wie kann ich mit dem Kauf und Verkauf von Anleihen (welche Art von Anleihen?) meine Altverluste reduzieren? Ich möchte auch ausdrücklich darauf hinweisen, dass mein Kauf und Verkauf erst ab dem Jahre 2009 stattfinden sollen. Die oftmals dargestellten Beispiele betreffen häufig den Steuertrick, wonach man noch 2008 kaufen und nach 2008 veräußern sollte. In 2008 fehlt mir persönlich dafür aber das Kapital.
      Vielleicht könnt ihr mir ein Rechenbeispiel beifügen. Irgendwo las ich, dass es am günstigsten wäre, kurz vor der Endfälligkeit bzw. dem Zinstermin zu kaufen und zu verkaufen, um die Stückzinsen gewinnbringend mit Altverlusten verrechnen zu können. Funktioniert das? Laut Prof. Dr. Thomas Dommermuth (Steuerberater und Gründer des Instituts für Vorsorge und Finanzplanung) sind Stückzinsen allerdings keine Veräußerungsgewinne. Ja, was stimmt nun?
      Avatar
      schrieb am 17.11.08 00:04:55
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.968.647 von Peeer am 16.11.08 17:35:48Hallo Peer,
      grundsätzlich sind Stückzinsen Einkünfte aus Kapitalvermögen.

      Ab 2009 werden gezahlte Stückzinsen wie Verluste aus Wertpapiergeschäften behandelt (Einstellung in den "sonstigen Verrechnungstopf").
      Beim Verkauf erhöhen dann die erhaltenen Stückzinsen den Veräußerungsgewinn (und sind damit keine Zinseinkünfte sondern Kursgewinne).

      Das ist zuerst mal egal (zumindest bei einem Kauf ab 2009), da auf beides Abgeltungssteuer anfällt.
      Im zweiten Schritt kannst Du aber die Kursgewinne (durch die erhaltenen STückzinsen) mit Deinen steuerlichen Altverlusten verrechnen.

      Das ist eine Regelungslücke im neuen Steuergesetz ... es ist noch offen, ob diese Lücke vom Gesetzgeber noch geschlossen wird.

      Rene
      Avatar
      schrieb am 17.11.08 22:34:54
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.971.704 von ReneBanker am 17.11.08 00:04:55Hallo Rene oder andere, die mir helfen können:
      Zunächst mal vielen Dank für die Erläuterungen. Weil ich im Steuer-Deutsch nicht so beschlagen bin, wäre ein Rechenbeispiel für mich interessant. Die Sache mit den Stückzinsen bereitet mir da die meisten Kopschmerzen. Für mich steht ja einzig und allein die Frage, ob es einen relativ einfachen Weg zum Abbau meiner Altverluste gibt oder ob nicht. Es muss sich ja rentieren. Sind da Anleihen das richtige Mittel der Wahl?
      Also wie gesagt, ein Rechenbeispiel würde mir sehr helfen.
      Kauf und Verkauf in 2009!!
      Avatar
      schrieb am 17.11.08 23:44:22
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.982.643 von Peeer am 17.11.08 22:34:54Zerobond in 2009 kaufen mit Fälligkeit spätestens 2013. Die Differenz ist Kursgewinn.

      Kauf Anleihe 6%, EUR 10.000 am Tag der Ausschüttung zu 100%, Verkauf nach 364 Tagen einen Tag vor der Ausschüttung zu 99%, Rückzahlung 9.900 zzgl. EUR 598 Zinsen Kursgewinn EUR 498

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 21.11.08 11:15:48
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hallo Zusammen,

      Zerobond in 2009 kaufen mit Fälligkeit spätestens 2013. Die Differenz ist Kursgewinn.

      Muß der Zerobond vor 2013 fällig sein, oder reicht ein VErkauf vor 2013? ich glaube es gibt gar keine Zerobonds mit so kurzen Laufzeiten.

      Werden die Zerobond Erträge nicht bisher(?) abgegrenzt zum Jahresende
      und als Kapitalerträge bei den Banken ausgewiesen.

      Gibt es konkrete Zerobonds die Du empfehlen kannst oder eine Quelle, wo ich die finde?

      Gruß
      Bobby

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      Avatar
      schrieb am 08.12.08 21:28:06
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.030.455 von Indian99 am 21.11.08 11:15:48Verkauf vor 2013 reicht natürlich auch aus, dann hat man allerdings das Kursrisiko, was die Strategie riskanter macht. Alternative sind natürlich revolvierende Deep-Discount-Zertifikate.

      Bisher findet bei Zerobonds eine Versteuerung nach der Emissionsrendite bei Verkauf/Fälligkeit statt. In den Bescheinigungen der Banken wird regelmäßig die Marktrendite ausgeworfen, die geht zwar bei vielen Finanzämtern noch doch, ist aber hier durch die BFH-Rechtsprechung überholt.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 15.12.08 22:03:03
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hi!

      Wie gestaltet sich die Rechnung bzgl. der Abgeltungssteuer eigentlich, wenn ich in diesem Jahr Stückzinsen an den Verkäufer bezahlt habe und die Zinsen im Januar 2009 gezahlt werden?

      Bsp:

      Im Dezember 2008 werden Anleihen gekauft und für die 320 Tage seit dem letzten Stichtag die Zinsen an den Verkäufer bezahlt: Bei 10 % p.a. und einer 1.000 Euro Anleihe bspw. 87,67 Euro. Dann kommen zum Stichtag im Januar 100 Euro auf das Konto, von denen theoretisch 28 Euro als Abgeltungssteuer inkl. Soli etc. abgezogen werden.

      Das wären allerdings 15,67 Euro MINUS! :mad:

      Eigentlich müsste man ja nur für 12,33 Euro (Zinsen für 45 Tage = Zeitraum zwischen Kauf und Stichtag) Steuern zahlen.

      Aber wird das auch automatisch so von der Bank berechnet? :confused:

      Mfg

      Kabuken
      Avatar
      schrieb am 16.12.08 00:44:37
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.209.846 von Kabuken am 15.12.08 22:03:03Hallo Kabuken,
      die 2008 bezahlten Stückzinsen mindern Deine Einkünfte aus Kapitalvermögen im Kalenderjahr 2008.
      Sofern diese dadurch ins Minus kommen, kannst Du sie auch mit anderen Einkunftsarten gegenrechnen (sog. Stückzins-Modell).

      Die Zinsen in 2009 unterliegen voll der Abgeltungssteuer ... es sei denn, Du verkaufst die Anleihe kurz vor Fälligkeitstag. Dann zählen die erhaltenen Stückzinsen nicht zu den Zinsen, sondern erhöhen den Kursgewinn. Wenn Du die Anleihe allerdings nicht länger als ein Jahr gehalten hast, ist der Kursgewinn dann steuerpflichtig (aber es fällt in diesem Fall keine Abgeltungssteuer auf den Kursgewinn an, da ja Kauf in 2008 war).

      Per Saldo ist diese Regelung meistens vorteilhaft:
      Die Stückzinsen in 2008 mindern Deine Einkünfte, die Du mit dem individuellen Steuersatz von bspw. 40% versteuern müsstest.
      Die Zinsen in 2009 musst Du nur mit max. 25% versteuern.

      Also kein :mad: sondern :D

      Rene:D
      Avatar
      schrieb am 16.12.08 11:29:43
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.210.445 von ReneBanker am 16.12.08 00:44:37Hallo,

      >Dann zählen die erhaltenen Stückzinsen nicht zu den Zinsen, sondern erhöhen den Kursgewinn.

      Das ist nicht richtig.
      Stückzinsen gehören immer zu den Einkünften aus Kapitalvermögen, siehe §20 Abs. 2 Nr. 3 EStG. Die Stückzinsen (und der Stückzinstopf) bleiben auch mit der Abgeltungssteuer unverändert.

      MfG Stefan
      Avatar
      schrieb am 16.12.08 18:06:03
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.212.151 von reckoner am 16.12.08 11:29:43Hallo

      ReneBanker hat Recht (wie fast immer). Bei Neukäufen ab 2009 und anschließendem Verkauf zählen die Stückzinsen beim Verkauf zum Veräußerungsgewinn gem. § 20 Abs. 2 EStG n.F. Das sind zwar auch Kapitaleinkünfte aber eben im Bereich der Veräußerungstatbestände.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 16.12.08 18:30:11
      Beitrag Nr. 11 ()
      Hi!

      Aber bei Kauf der Anleihe und Zahlung der Stückzinsen in Dez'08 und Zinsstichtag Jan'09 - unter der Voraussetzung keine Verluste bis 2008 offen zu haben - macht man dank Abgeltungssteuer trotz Zinsen ein Minus, korrekt? :confused:

      Mfg

      Kabuken
      Avatar
      schrieb am 16.12.08 20:37:59
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.216.402 von Kabuken am 16.12.08 18:30:11Das kommt auf Deine steuerliche Situation an. Bei Höchststeuersatz macht man deutlichen Gewinn.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 05.01.09 11:07:56
      Beitrag Nr. 13 ()
      Hallo Steuersparfüchse,

      a. finde den Modellgedanken sehr gut
      b. langfristig könnte ich so meine Altverluste steuerfrei gegenrechnen, wenn nicht
      c. lt. Info meines Steuerberaters für Aktienverluste nicht eine Sonderregel gelten würde, die Aktienverluste nur mit Aktiengewinnen eine Verrechnung zulassen würde.

      Bei anderen Finanzprodukten ist eine Verrechnung durchaus möglich, so nicht eine generelle Steuerfreiheit gegeben ist (phys. Gold z.B.).

      Bitte prüft meine Aussage noch mal nach, wenn ich mich täusche wäre es sehr schön.

      Liebe Grüße

      shortput
      Avatar
      schrieb am 05.01.09 13:11:56
      Beitrag Nr. 14 ()
      lt. Info meines Steuerberaters für Aktienverluste nicht eine Sonderregel gelten würde, die Aktienverluste nur mit Aktiengewinnen eine Verrechnung zulassen würde.

      Diese Sonderbehandlung von Aktienverlusten gilt doch nur für neue Aktienverluste (Kauf ab 2009)

      Wer bisher feißig in seiner Steuererklärung Verluste festgestellt hat, kann den diskutierten Trick nutzen.
      Avatar
      schrieb am 05.01.09 23:16:00
      Beitrag Nr. 15 ()
      gibt es eine seite/suchmaschine, wo ich entsprechende anleihen finde?

      nehmen wir an, ich hätte altverluste von 3500.- und wollte die auch ausnutzen. wie finde ich das entsprechende produkt, das mir z.b. in 2013 fast genau diese verluste ausgleicht?
      Avatar
      schrieb am 06.01.09 09:29:31
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.310.592 von allofsklaus am 05.01.09 23:16:00Du kaufst 25.000 des DZ-Bank-Zeros 326538 zu 85,5 %. D.h. du machst ein Gewinn von 25.000 * 14,5 % = 3.625 Euro.
      Avatar
      schrieb am 17.02.09 19:38:49
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.971.704 von ReneBanker am 17.11.08 00:04:55Gilt das auch für Aktienanleihen?
      Avatar
      schrieb am 20.02.09 21:30:08
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.597.402 von Richy am 17.02.09 19:38:49Hallo Richy,
      JA - sofern der Kauf vor 2009 war und Du vor Fälligkeit verkaufst, gelten die Stückzinsen als Kursgewinn (wenn es einen Gewinn gibt).
      Damit abgeltungssteuerfrei und Speku-Frei (sofern die Haltedauer über einem Jahr ist).

      Rene
      Avatar
      schrieb am 23.02.09 14:13:40
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.624.533 von ReneBanker am 20.02.09 21:30:08Sind Stückzinsen Kursgewinne?

      Ich habe schon öfter Aktienanleihen vor dem Jahreswechsel gekauft und im Januar wieder verkauft. Bis jetzt wurden Stückzinsen und Kursgewinn NIE als Spekulationsgewinne versteuert.
      Aktienanleihen zählen meines Wissens nach als Finanzinnovation und deshalb werden Kursgewinne auch nicht als private Veräusserungsgeschäfte steuerlich erfasst. Würde mich sehr wundern, wenn das dann mit den Stückzinsen so wäre . . .

      Wäre ja schön, wen dem so wäre . . ich habe noch einen ordentlichen Verlustvortrag für priv. Veräusserungsgeschäfte und könnte dann, die im Jan vereinnahmten Stückzinsen gegen rechnen.

      Hast Du dafür eine belastbare / offizielle Quelle?

      ciao, ciao

      NoBanker
      Avatar
      schrieb am 24.02.09 15:39:30
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.633.623 von nobanker am 23.02.09 14:13:40Hallo No,
      bis Ende 2008 waren STückzinsen auch noch den Einkünften aus Kapitalvermögen zuzurechnen.
      Seit 2009 fallen Sie beim Kauf in den "Sonstigen Verrechnungstopf" (analog dem früheren Stückzinstopf) und gelten beim Verkauf als Kursgewinne (ist eine Regelungslücke im neuen Steuerrecht).
      Die Aktienanleihen dürften idR keine Finanzinnovationen sein.

      Wenn Du im Januar eine Aktienanleihe verkauft hast (ich gehe mal davon aus, dass Du die Anleihe vor 2009 gekauft hast), hast Du keine Abgeltungssteuer darauf bezahlt (falls doch, war es doch eine Finanzinnovation :rolleyes:)
      Wenn Du die Anleihe schon länger als ein Jahr hattest, sind die Stückzinsen steuerfrei (brauchts Deinen Verlustvortrag also nicht damit belasten).
      Hast Du die Anleihe kürzer als ein Jahr im Depot, ist der Gewinn als Kursgewinn steuerpflichtig und dann kannst Du über Deine ESt-Erklärung Deinen Verlustvortrag nutzen.

      Rene
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 20:34:57
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.642.763 von ReneBanker am 24.02.09 15:39:30Hallo Rene,

      wie kommst Du darauf, dass Aktienanleihen keine Finanzinnovationen sind? Nach dem einschlägigen BMF-Schreiben (das nicht aufgehoben wurde), gelten sie bis 2008 in jedem Fall als FI. Die OFD-Verfügung Rheinland stellt nur eine Mindermeinung dar.

      Auch ab 2009 sind Aktienanleihen daher m.E. FI

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 25.02.09 20:54:02
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.653.626 von Taxadvisor am 25.02.09 20:34:57Hallo Taxadvisor,
      ich war eigentlich der selben Meinung, habe mir aber dann ein paar WM-Daten zu einigen noch laufenden Aktienanleihen angesehen (Emission vor/nach 2009) und alle waren bei Finanzinnovationen als "NEIN, da nicht relevant" eingestuft ... das hat mich zur der Aussage bewogen.

      Rene


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