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    Verluste aus dem letzten Jahr steuerlich (Jahressteuererklärung) gelten machen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.11.08 16:36:20 von
    neuester Beitrag 19.01.09 13:05:32 von
    Beiträge: 64
    ID: 1.146.159
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      Avatar
      schrieb am 17.11.08 16:36:20
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich habe eine Frage bezüglich des Steuerrechts bitte.

      Letztes Jahr im August 2007 habe ich Aktien gekauft und seit dem ist dieser Aktie tief rot in Verlusten. Nun möchte ich dieser verkaufen, um Verluste (ca. 30.000 EUR) zu einzugrenzen.
      Kann ich dann diese Verluste bei der nächsten Jahreseinkommensteuererklärung 2008 gelten machen ?

      Gruss und danke

      Loren
      Avatar
      schrieb am 17.11.08 16:40:19
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.979.113 von lorenlai am 17.11.08 16:36:20Kann ich dann diese Verluste bei der nächsten Jahreseinkommensteuererklärung 2008 gelten machen ?

      Nein, da du die Aktien länger als ein Jahr gehalten hast!!!
      Avatar
      schrieb am 17.11.08 16:46:47
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.979.113 von lorenlai am 17.11.08 16:36:20:confused: nur innerhalb der spekulationsfrist! :look:
      Avatar
      schrieb am 17.11.08 18:24:04
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.979.150 von Datteljongleur am 17.11.08 16:40:19Dafür kannst Du den Gewinn steuerfrei behalten falls die Teile mal wieder ins PLUS gehen ;)

      sausebraus2000
      Avatar
      schrieb am 17.11.08 18:29:18
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.980.102 von sausebraus2000 am 17.11.08 18:24:04Stimmt, aber das war nicht die Frage!
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      Avatar
      schrieb am 17.11.08 19:01:40
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ich hätt da auch noch mal ne Frage:
      Wie schaut das ganze denn ab 1.1.2009 mit der Abgeltungssteuer aus?
      Klar is, Aktienverluste werden mit Aktiengewinnen verrechnet, da ja die Spekulationsfrist wegfällt.
      Aber was is wenn man z.b. Aktien am 02.01.2009 kauft und dann mit Gewinn verkauft,...kann man dies mit sog. Atlverlusten (aus 2007) die dann 2009 realisiert werden verrechen????
      :keks:
      Avatar
      schrieb am 17.11.08 19:17:38
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.980.456 von rudelnuss am 17.11.08 19:01:40kann man dies mit sog. Atlverlusten (aus 2007) die dann 2009 realisiert werden verrechen????


      Nein!
      Auch hier wurde die Spekufrist von 1 Jahr überschritten!


      Nur die steuerlich festgestellten Verlustvorträge können noch bis 2013 mit zukünftigen Gewinnen verrechnet werden!
      Avatar
      schrieb am 17.11.08 19:59:02
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.980.587 von Datteljongleur am 17.11.08 19:17:38toll, da brauche ich ja bis 2013 keine Abgeltungs-Steuer zahlen.
      Dafür reichen die Verluste allemal. :D
      Avatar
      schrieb am 17.11.08 20:11:59
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.980.587 von Datteljongleur am 17.11.08 19:17:38Wenn die Altverluste aus 2007 innerhalb eines Jahres aufgelaufen sind und dann/dort auch realisiert wurden erfolgt eine Verrechnung mit den 2009 ner Gewinnen.

      War das wieder nen :keks: wert?

      sausebraus2000
      Avatar
      schrieb am 17.11.08 21:28:24
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.981.031 von sausebraus2000 am 17.11.08 20:11:59Wenn die Altverluste aus 2007 innerhalb eines Jahres aufgelaufen sind und dann/dort auch realisiert wurden erfolgt eine Verrechnung mit den 2009 ner Gewinnen.

      Jain. Anders als mit "neuen Verlusten" mußt Du die Altverluste nachträglich über das Finanzamt geltend machen.
      D.h. Du bekommst dann die evtl. abgeführten Steuern vom Finanzamt wieder.
      Automatisch werden nur neue Verluste und neue Gewinne verrechnet.
      Avatar
      schrieb am 18.11.08 07:35:50
      Beitrag Nr. 11 ()
      Morgen! Verstehe ich das also richtig: steuerlich wirksame Verluste aus 2008 fließen nicht in den neuen ab 2009 einzurichtenden Verlusttopf der Banken? Dieser beginnt grundsätzlich bei NULL? Toll, damit hat das Finanzamt einen Zinsgewinn im Falle von frühen 2009er Verlusten... :rolleyes: Müssen wir uns das Geld alle im Frühjahr 2010 zurückholen.
      Avatar
      schrieb am 18.11.08 11:59:40
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.985.652 von Magictrader am 18.11.08 07:35:50Korrekt.

      Wenn man viel am laufen hat (auch Trading usw.), dann gibt es sowieso immer mehrere Gründe, warum man Steuererklärung einreichen muß.
      Avatar
      schrieb am 18.11.08 18:02:12
      Beitrag Nr. 13 ()
      @walker333
      D.h. i.R. der ESt 2008(ggf. 2007) fristgerechte Einreichung der Jahressteuerbescheinigungen (nicht K/V-Abrg.) aller Banken beim FA samt etwaiger Rückfragen nach Speku-Geschäften für die Vorjahre falls Ersterklärung samt möglichen Zugriff auf Kontenevidenzzentrale durch FA nebst Nachfragen bei mehreren, insbes. sehr vielen Konten/ Depots.
      Bsp.: Verlustvortrag von unterjährigen Speku-verlusten aus 2007/08 von z.B. 100k nach Veranlagung durch FA.
      Abgeltungssteuer automatisch abgeführt nebst interner Verlustverrechnung nur ab 2.1.09., z.B. auf aggregiert 20k Trading-Gewinne aus 2009, Einreichung 2010 mit ESt führen zum Tax Credit i.H. der in 2009 von Bank(en) direkt abgeführten Abgeltungssteuer in voller Höhe, Verlustvortrag sinkt auf 80k, vortragbar bis 30.12.2013, ab 2.1.2014 verfällt ein bis 30.12.08 verursachter Verlustvortrag wertlos, aber ab 2.1.09 verursachte Handelsverluste werden von der jeweiligen Bank unbegrenzt intern vorgetragen sind aber nicht an andere Banken (bei Wechel) übertragbar(?)
      Avatar
      schrieb am 18.11.08 18:20:34
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.981.031 von sausebraus2000 am 17.11.08 20:11:59Er schreibt doch : kann man dies mit sog. Atlverlusten (aus 2007) die dann 2009 realisiert werden verrechen????

      Heisst gekauft 2007, Verlust realisiert 2009!!
      Also nix mit verrechnen!!!!

      Somit :keks: zurück!
      Avatar
      schrieb am 18.11.08 18:47:29
      Beitrag Nr. 15 ()
      @Datteljongleur
      Ich beziehe mich ausschließlich auf unterjährige (d.h. kürzer als 1 Jahr und ein Tag zwischen Orderausführung von Kauf und Verkauf (WP-Abrechnungstage, nicht Soll- und Habenvaluten (?)) WP-Transaktionen, da nur diese als private Veräußerungsgeschäfte(?)steuerlich beachtlich, längere (ab 1 Jahr und ein Tag) Halteperioden steuerlich unbeachtlich sind.
      Desweiteren gibt es noch die gewerbesteuerliche "Infizierung", sofern der normale Rahmen privater Vermögensverwaltung (aus versteuertem Einkommen) überschritten wird und üblicherweise von einem eingerichteten Gewebebetrieb anhand des Umfangs der Tätigkeit, aber nicht des verwalteten Vermögens ausgegangen werden muss. Gerichtsanhängig, Streitfälle mit Verwaltung, relevant insbesondere für Heavy Trader.
      Hat jemand Erfahrung i.S. GewSt und Auswirkungen der AbgSt ab 09?
      Avatar
      schrieb am 26.11.08 17:24:50
      Beitrag Nr. 16 ()
      Wird bei Kauf in 2008 und Verkauf ab 2.1.09, aber innerhalb eines Jahres, im Falle eines Gewinnes dieses privaten Veräußerungsgeschäftes Abgeltungssteuer von der Bank einbehalten, obwohl das interne AbgSt-Konto am 2.1.09 mit 0 EUR eröffnet werden soll?
      Avatar
      schrieb am 27.11.08 08:23:12
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.077.697 von Sohisticated_Investor am 26.11.08 17:24:50Es wird mit Null begonnen, und wenn das erste Geschäft ein Gewinn erzielt, wird auch AbgSt einbehalten.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 27.11.08 08:23:58
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.994.192 von Sohisticated_Investor am 18.11.08 18:47:29Bei betrieblichen Konten/Depots fällt keine AbGSt an.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 27.11.08 08:26:33
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 35.993.578 von Sohisticated_Investor am 18.11.08 18:02:12Der Verlust verfällt nicht ab 01.01.2014, er ist nur nichrt mehr mit WP-Geschäften verrechenbar.

      Achtung: Neu entstehendfe Verluste bei der gleichen Bank werden vorrangig mit neu entstehenden Gewinnen verrechnet. Die Altverluste werden erst mit dem (positiven) Saldo verrechnet. Hier bietet sich eine Mehr-Banken-Strategie an.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 27.11.08 12:01:50
      Beitrag Nr. 20 ()
      @TaxAdvisor
      Vielen Dank für deine Infos!
      Wenn ich also am 27.November 2008 Aktien kaufe und Sie z.B. am 6.Januar 2009 mit z.B. 5.000 EUR verkaufen wird AbgSt i.H.v. 26,375% nach Abzug des Freibetrags (ledig 801 EUR(?)) einbehalten, wenn konfessionslos oder ohne Angabe ggü. Bank.
      Bei empfohlener Mehr-Banken-Strategie wie gehe ich bzw. die Banken mit dem Freibetrag um und warum genau ist eine Mehr-Banken Strategie genau empfehlenswert (Ststundungseffekt, Zinsvorteil o.ä.?). Was ist empfehlneswert, wenn ich z.B. bei einer Bank Verluste aufbaue, bei einer anderen aber Gewinne samt Abführung der AbgSt, ich insgesamt aggregiert aber Verluste erzielt habe? Kann ich diese jährlich über die ESt mit Zinsverlust geltend machen und mir vom FA erstatten lassen, so dass die internen Bankeverrechnungskonten jährlich auf 0 EUR zurückgesetzt werden können.
      Was bedeutet das Ende der Verrechnung der Altverluste, die durch unterjährigen Verkauf vor 30.12.08 erzielt wurden, wenn diese nicht verfallen sollen? Es galt doch das Verbot diese gegen andere Einnahmearten aufzurechnen. Sind diese ab 2.1.14 dann nicht praktisch wertlos?
      Avatar
      schrieb am 27.11.08 15:28:41
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.089.092 von Sohisticated_Investor am 27.11.08 12:01:50Hallo,

      wer nicht mit Edelmetallen/Briefmarken/Immobilien etc. handelt, für den sind die Verluste wertlos. Wenn bei einer Bank Verluste auflassen, lässt man diese auf das neue Jahr übertragen bzw. unternimmt nichts. Die Gewinne der anderen Bank erklärt man, um sie mit dem Alt-Verlustvortrag verrechnen zu können.

      Wenn man keine Altverluste hat, kann man sich von der Verlustbank bis jeweils 15.Dez. eine Bescheinigung austellen lassen und dann in der Jahreserklärung mit der Gewinnbank verrechnen.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 27.11.08 22:44:50
      Beitrag Nr. 22 ()
      Hallo,
      noch eine Ergänzung/Klarstellung:

      Bei einem Kauf in 2008 und Verkauf innerhalb der 1-Jahres-Frist, aber schon in 2009 wird KEINE Abgeltungssteuer berechnet.
      Bei Aktien gilt dann auch das Halbeinkünfteverfahren.
      Der Spekulationsgewinn ist (wie bisher) selbst in der ESt-Erklärung anzugeben.

      Rene
      Avatar
      schrieb am 28.11.08 11:25:33
      Beitrag Nr. 23 ()
      Hallo.
      habe noch eine Frage dazu (falls ich eine diesbezügliche Antwort im Thread übersehen haben sollte, sorry im Voraus):

      Wenn Aktien 2008 gekauft und 2009 (innerhalb der Spekulationsfrist) mit Verlust verkauft werden, kommt dann dieser Spekulationsverlust schon automatisch in den neuen Verrechnungstopf der Bank? Oder muss ich dann diesen Verlust selbst in der Steuerklärung für 2009 geltend machen (weil der 'Bankverrechnungstopf' erst für neue Aktien ab 2009 bei NULL beginnt)?
      Ciao
      Romano
      Avatar
      schrieb am 29.11.08 00:33:26
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.101.206 von Romano am 28.11.08 11:25:33Hallo Romano,
      NEIN - alle Alt-Geschäfte mit Kauf vor 2009 kommen nicht in den Verlusttopf (unabhängig von der Haltedauer).
      Einzige Ausnahme sind Zertifikate mit Kauf nach dem 14.03.2007 und Verkauf nach dem 30.06.2009.

      Rene
      Avatar
      schrieb am 29.11.08 13:42:52
      Beitrag Nr. 25 ()
      Hallo auch einmal von meiner Seite!

      Sehr interessante Diskussion bis jetzt - danke dafür!
      Meine Frage wäre folgende:

      Wenn ich in 2008 Verluste durch Investmentfonds/ETFs realisiere (unterjähriger Verkauf) habe ich die Möglichkeit diesen Verlust bis 2013 vorzuschreiben /soweit ist es mir klar/.
      1) Kann ich nun diesen Verlustvortrag nutzen um bis 2013 Gewinne aus Spekulationsgeschäften mit Fonds, Aktien und ZINSEINNAHMEN zu verrechnen? Oder gilt dieser Verlustvortrag aus Spekulationsgeschäften nur zum Ausgleich von Gewinnen aus Geschaäften mit Fonds (und Aktien???)?

      2) Ändert sich an der Gegenrechnung der einzelnen Einkunftsarten ab 2009 etwas? Soll heißen: kann ich ab 2009 alle Verluste mit allem Gewinnen verrechen?

      3) Wenn ich bislang steuerlich nichts angegeben habe (weil ich immer unterhalb der Freibeträge und Spekulationsgrenzen war) und ich jetzt plötzlich Verluste von 20.000€ realisiere und anmelde, was wird da das FA sagen? Kommt da eine Prüfung auf mich zu? Ich hoffe, dass ich dafür dann noch alle Unterlagen habe.....


      Danke im Voraus
      Avatar
      schrieb am 29.11.08 23:25:00
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.115.441 von Hulch am 29.11.08 13:42:52Hallo Hulch,
      hier die Antworten zu Deinen drei Fragen:

      1. Du kannst den Verlustvortrag im Zeitraum 2009 bis (einschließlich) 2013 mit Kursgewinnen verrechnen - dabei ist es egal, ob es sich dabei um Fonds, Aktien, Renten oder Zertifikaten/ETF handelt.
      Lediglich mit Zinsen, Dividenden oder Fondsausschüttungen kannst Du nicht verrechnen ... (also nur mit Kursgewinnen)!

      2. Bei ab 2009 gekauften Wertpapieren kannst Du Kursverluste mit Kursgewinnen und Zinsen verrechnen.
      Eine Ausnahme gibt es aber noch: Aktienverlust kannst Du nur mit Aktiengewinnen verrechnen (und nicht mit Zinsen oder anderer Kursgewinnen).

      3. Kann ich nicht sagen! Sorry!

      Rene
      Avatar
      schrieb am 30.11.08 13:46:03
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.117.881 von ReneBanker am 29.11.08 23:25:00Danke dir!
      Avatar
      schrieb am 30.11.08 14:46:05
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.110.554 von ReneBanker am 29.11.08 00:33:26Hallo ReneBanker,
      danke auch meinerseits!
      Ciao
      Romano
      Avatar
      schrieb am 30.11.08 19:05:04
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.115.441 von Hulch am 29.11.08 13:42:52Die Verrechnung von Zinseinnahmen mit Verlustvorträge ist wie von ReneBanker zutreffend geschrieben nicht möglich. Falls Du über verzinsliche Anlagen verfügst, musst Du Deine Anlagestrategie evtl. ein bisschen umstellen (Zerobonds, Verkauf kurz vor Zinsfälligkeiten etc.) dann funktioniert die Verrechnung der (wirtschaftlichen) Zinsen mit Verlustvorträgen. Das haben wir hier ein einigen Threads schon erläutert.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 03.12.08 11:21:03
      Beitrag Nr. 30 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.091.903 von Taxadvisor am 27.11.08 15:28:41Hallo,

      könnte bitte mal wer erkläören, wie bei der Berücksichtigung von Altverlusten aus Spekulationsgeschäften mit Aktien bei der Abgeltungssteuer technisch zu verfahren ist?

      Etwa so: Spekulationsverliste 2008 in der Jahressteuererklärung deklarieren. Bescheinigte Verluste bei der Bank vorlögen. Oder wie???

      Ich würde nämlich dann in 2008 noch paar "Neuerwerbungen" (aus dem Minensektor) mit hässlichem Verlust verkaufen und ähnliche Neuinvestitionen vom Verkaufserlös tätigen (da ich von einem gewissen Potential meiner "Jungdepotleichen" ausgehe. Damit hätte ich dann meine derzeitigen verluste "gebunkert", um diese bi9s 2013 gegen eventuelle Gewinne (wolln wir mal hoffen) verrechnen zu können.

      Ist da dran was falsch?

      Gruss oreganogold
      Avatar
      schrieb am 03.12.08 23:10:13
      Beitrag Nr. 31 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.137.117 von oreganogold am 03.12.08 11:21:03Hallo Oreganogold,
      die Verrechnung läuft folgendermaßen ab:
      1. Verluste (innerhalb der Speku-Frist) realisieren (und ggf. wieder zurückkaufen, wenn Du von der Aktien überzeugt bist).
      2. Verluste in der ESt-Erklärung 2008 angeben und bestätigen lassen.
      3. Sobald Du Wertpapiere ab 2009 kaufst und bis spätestens 2013 wieder verkaufst und dabei Gewinn machst, wird zuerst mal Abgeltungssteuer abgezogen.
      4. Darüber erhältst Du am Jahresende von Deiner Bank eine Jahressteuerbescheinigung. Diese in der ESt-Erklärung einreichen und mit den Alt-Spekuverluste verrechnen ... dann erhältst Du die ABgeltungssteuer wieder zurück.

      Noch ein Hinweis: Da in 2008 für Aktien noch das Halbeinkünfteverfahren gilt, ist nur der halbe Speku-Verlust steuerlich relevant. Von bspw. 10.000 Euro Aktien-Speku-Verlust in 2008 werden also "nur" 5.000 Euro Altverluste auf 2009 vorgetragen, die Du dann wie unter Punkt 4. beschriegen verwenden kannst.

      Rene
      Avatar
      schrieb am 03.12.08 23:12:26
      Beitrag Nr. 32 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.143.469 von ReneBanker am 03.12.08 23:10:13Danke

      geuss oreganogold
      Avatar
      schrieb am 04.12.08 04:40:28
      Beitrag Nr. 33 ()
      dann machts doch mehr Sinn Verluste erst 2009 zu realisieren, oder? Da zählen die dann voll, kein Halbeinkünfteverfahren mehr...
      Avatar
      schrieb am 04.12.08 10:37:52
      Beitrag Nr. 34 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.143.922 von hegels am 04.12.08 04:40:28dann wären aber die Neuanlagen u.a. nicht mehr "Abgeltungssteuer geschützt"....
      Avatar
      schrieb am 04.12.08 10:55:58
      Beitrag Nr. 35 ()
      welche neuanlagen. Die Positionen habe ich doch bereits
      Avatar
      schrieb am 05.12.08 00:20:43
      Beitrag Nr. 36 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.145.428 von hegels am 04.12.08 10:55:58Hallo Hegels,
      zwei Infos zu Deiner Frage/Meinung:

      1. Auch wenn Du im Jahre 2008 gekaufte Aktien innerhalb eines Jahres, aber erst in 2009 verkaufst, fallen diese Speku-Verluste/Gewinne unter das Halbeinkünfteverfahren (das ändert sich erst bei Kauf ab 2009).

      2. In dem diskutierten letzten Fall handelt es sich ja um den Verkauf von vorhandenen Positionen (innerhalb der 1-Jahres-Frist) und dem anschließenden Rückkauf der selben Positionen (die dann nach einer Wartedauer von einem Jahr spekulationssteuerfrei sind). Bei einem Verkauf in 2009 mit anschließendem Rückkauf wären die wieder zurückerworbenen Aktien generell abgeltungssteuerpflichtig.

      Rene
      Avatar
      schrieb am 05.12.08 00:34:15
      Beitrag Nr. 37 ()
      ok, danke. Sind Verluste aus Fremdwährungsgeschäften dann auch mit Dividenden und Zinsen verrechenbar? Bzw. ist alles damit verrechenbar, außer halt ausgerechnet Aktienverluste? Wer hat sich denn diesen Blödsinn ausgedacht?
      Avatar
      schrieb am 05.12.08 14:39:26
      Beitrag Nr. 38 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.151.472 von ReneBanker am 05.12.08 00:20:43Verkauf von vorhandenen Positionen (innerhalb der 1-Jahres-Frist) und dem anschließenden Rückkauf der selben Positionen


      Also - ich beabsichtige, nicht exakt die selben Positionen wiederzukaufen (das könnte eine unzulässige steuerliche Gestaltung ergeben), sonder werde im selben Sektor in ähnlich aussichtsreiche Unternehmen (sind ja alle geprügelt und ausgepresst) umschichten.

      Gruss oreganogold
      Avatar
      schrieb am 05.12.08 23:35:01
      Beitrag Nr. 39 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.154.483 von oreganogold am 05.12.08 14:39:26Hallo Oreganogold,
      Du kannst sogar die selbe STückzahl zurückkaufen - wenn Du ganz sicher gehen willst, wartest Du halt einen Tag zwischen Verkauf und Rückkauf. Das ist steuerrechtlich voll in Ordnung.

      Mittlerweile gibt es auch fundierte Meinungen, dass ein sofortiger Rückkauf (also innerhalb bspw. einer Stunde) auch o.k. ist!

      Rene
      Avatar
      schrieb am 05.12.08 23:41:16
      Beitrag Nr. 40 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.151.490 von hegels am 05.12.08 00:34:15Hallo Hegels,
      sofern es sich um Fremdwährungsguthaben (also bspw. ein USD-Festgeld) handelt, der Kauf in 2009 und der Verkauf innerhalb von 10 Jahren stattfindet, handelt es sich um ein privates Veräußerungsgeschäft (ähnlich den bis 2008 üblichen Speku-Geschäften).
      Dafür fällt keine Abgeltungssteuer an, es gibt eine Freigrenze von 600 Euro und Du kannst evtl. Verluste nur mit Gewinnen aus anderen Speku-Geschäften verrechnen.
      Zudem musst Du das (wie bisher) selbst in der EST-Erklärung angeben.

      Sofern es sich um Fremdwährungsguthaben mit Kauf in 2008 handelt, sind diese nach einer Haltedauer von 1 Jahr frei.

      Sofern es sich um Fremdwährungs-Wertpapiere handelt und der Kauf in 2009 liegt, erhöhen/vermindern die Währungsveränderungen nur den Kursgewinn/-verlust.

      Alles klar??? :D

      Zu Deiner zweiten Frage: Kursverluste von ab 2009 gekauften und später verkauften Wertpapieren können immer mit Zinsen/Dividenden verrechnet werden. Einzige Ausnahme: Aktienverluste können nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden.

      Rene
      Avatar
      schrieb am 06.12.08 21:41:03
      Beitrag Nr. 41 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.158.318 von ReneBanker am 05.12.08 23:41:16das heisst Verluste aus Fremdwährungsgeschäften können ab 2009 nicht mit Zinsen verrechnet werden, Verluste aus Fremdwährungstermingeschäften aber schon? Was für ein Schwachsinn.

      Und die "anderen" Sepkulationsgeschäfte bekommen ab 2009 eine 10-Jahres-Frist? Ganz was neues..
      Avatar
      schrieb am 07.12.08 11:57:16
      Beitrag Nr. 42 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.160.699 von hegels am 06.12.08 21:41:03Hallo Hegels,
      für die "anderen" Speku-Geschäfte ab (Kauf in) 2009 gibt es unterschiedliche Fristen - hier ein paar Beispiele:
      *Edelmetalle, Autos, Kunstgegenstände, etc. = 1 Jahr
      *Fremdwährungsguthaben = 10 Jahre
      *Container (-leasing) = 10 Jahre
      *Vermietete Immobilien = 10 Jahre

      Schönen Sonntag!

      Rene
      Avatar
      schrieb am 07.12.08 15:11:44
      Beitrag Nr. 43 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.161.510 von ReneBanker am 07.12.08 11:57:16Zur Klarstellung:

      Die grundsätzliche Frist für alle anderen Wirtschaftsgüter beträgt 1 Jahr. Wenn aber aus den Wirtschaftsgütern Einkünfte erzielt werden, wird die Frist auf 10 Jahre verlängert. Wer also unverzinsliche Fremdwährungsguthaben hält, bei dem müsste weiterhin die Jahresfrist gelten.

      Allerdings weiß ich auch noch nicht, wie die Banken das umsetzen werden. Bisher wurden Fremdwährungsgeschäfte ja teilweise in der Jahresbescheinigung ausgewiesen, zukünftig werden diese Geschäfte aber mit Ausnahme der Differenzausgleiche nicht mehr erfasst. Da sich die Ermittlung der Anschaffungskosten bei einem aktiven Devisenkonto sehr schwer und aufwändig gestaltet, dürfte hier die 10-Jahresfrist wohl kaum einzuhalten und zu kontrollieren sein.

      Gruß
      Taxadvisor




      Hier der Auszug aus dem BMF-Schreiben dazu:

      Mit BMF-Schreiben vom 13. Juni 2008 (unter II. 8) wurde daraufhingewiesen, dass für Devisentermingeschäfte die Grundsätze der Rz. 39 ff. des BMF-Schreibens vom 27. November 2001 weiterhin entsprechend Anwendung finden. Die Praxis braucht hier klare Vorgaben, wann ein der Abgeltungsteuer unterliegendes Termingeschäft i. S. v. § 20 Abs. 2 Nr. 3 EStG vorliegt und wann von einem nicht der Abgeltungsteuer unterliegenden privaten Veräußerungsgeschäft i. S. v. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG auszugehen ist. Die Frage stellt sich auch bei anderen Terminkäufen oder -verkaufen (z. B. über Rohstoffe, Edelmetalle), bei denen entweder ein Wirtschaftsgut im Sinne von § 23 EStG geliefert wird oder auch ein Differenzausgleich gezahlt werden kann.

      Im Interesse der Rechtssicherheit bitten wir kurzfristig um Bestätigung, dass in den Fällen, in denen das Wirtschaftsgut geliefert wird, ein Geschäft nach § 23 EStG vorliegt (Anschaffung oder Veräußerung eines Wirtschaftsguts im Sinne des § 23 EStG). Im Fall der Zahlung eines Differenzausgleichs oder eines glattstellenden Gegengeschäfts liegt ein Termingeschäft im Sinne des § 20 Abs. 2 Nr. 3 EStG vor.

      BMF: Ich teile Ihre Auffassung.
      Avatar
      schrieb am 07.12.08 16:56:01
      Beitrag Nr. 44 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.162.100 von Taxadvisor am 07.12.08 15:11:44Hallo Taxadvisor,
      die Begründung ("Einkunftserzielung") bei den ein-/zehnjährigen Frist war mir so noch nicht bekannt. Danke für die Info!

      Für die Banken wird der Ausweis aber nicht das Problem werden, da ab Kalenderjahr 2009 die Jahresbescheinigung nach § 23 EStG wegfällt und "nur" noch eine Jahressteuerbescheinigung für abgeltungssteuerplichtige Geschäfte ausgestellt wird.
      Die Kursgewinne auf dem (verzinsten oder unverzinsten) Devisenkonto werden damit einfach nicht aufgeführt (der Anleger muß diese selbst ermittlen und in der ESt-Erklärung entsprechend angeben).

      Rene
      Avatar
      schrieb am 07.12.08 18:53:22
      Beitrag Nr. 45 ()
      und warum können Verluste aus diesen "anderen" Spekulationsgeschäften ab 2009 nicht mit Zinsen verrechnet werden?
      Avatar
      schrieb am 07.12.08 21:14:51
      Beitrag Nr. 46 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.162.741 von hegels am 07.12.08 18:53:22Hallo Hegels,
      diese "anderen" Spekulationsgeschäfte fallen in eine andere Steuereinkunftsart (Sontige Einkünfte) und können daher nicht mit Zinsen oder Dividenden (Einkünfte aus Kapitalvermögen) verrechnet werden.

      Rene
      Avatar
      schrieb am 07.12.08 21:17:01
      Beitrag Nr. 47 ()
      ok, aber sobald das Immobilien- oder Fremdwährungsgeschäft "auf Termin" stattfindet (oder zb. Anteile an einem Immofonds gehandelt werden) fällts wieder unter Abgeltungssteuer und dann isses auch mit Zinsen verrechenbar. Oder? Das ist doch alles nur mehr Irrsinn...
      Avatar
      schrieb am 08.12.08 23:34:06
      Beitrag Nr. 48 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.163.090 von hegels am 07.12.08 21:17:01Hallo Hegels,
      das mit dem Irrsinn unterschreibe ich sofort! :D

      Die Gewinne mit offenen Immobilienfonds fallen unter Einkünfte aus Kapitalvermögen (da Wertpapiere) und damit unter die Abgeltungssteuer.
      Die Gewinne mit geschlossenen Immobilienfonds (idR V+V) sowie vermieteten Immobilien unter die sonstigen Einkünfte.

      Bei den Fremdwährungen fallen nur die Kursgewinne/-verluste aus FW-Guthaben (mit Zinserzielung - z.B. bei Festgeld) in die sonstigen Einkünfte.
      Die FW-Termingeschäfte fallen nur unter die Abgeltungssteuer, wenn hier ein Differenzausgleich stattfindet (also bspw. vorzeitig aufgelöst werden), nicht wenn sie einfach fällig werden und die Fremdwährung geliefert oder abgenommen werden muß.

      Und dann noch zig andere Ausnhamefälle ... war nicht eines der Hauptziele der Abgeltungssteuer, die Steuererklärung zu vereinfachen ??? :confused:

      Rene
      Avatar
      schrieb am 10.12.08 16:37:20
      Beitrag Nr. 49 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.143.469 von ReneBanker am 03.12.08 23:10:13Hallo ReneBanker oder andere Profis,
      Du nimmst nochmals Bezug auf Halbeinkünfteverfahren.
      Dazu habe ich ne Frage was Dividenden betrifft für Aktien de noch in 2008 gekauft wurden. Dividenden die in 2009 ausgeschüttet werden, werden ja für`s Geschäftsjahr 2008 gezahlt. Wird hier auch Halbeinkünfteverfahren zugrundegelegt und nur zur Hälfte angerechnet???

      Für Antwort vielen Dank.
      Peruaner
      Avatar
      schrieb am 10.12.08 22:48:53
      Beitrag Nr. 50 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.181.125 von Peruaner am 10.12.08 16:37:20Hallo Peruaner,
      die in 2009 ausgeschütteten Dividenden unterliegen voll der Abgeltungssteuer ... unabhängig, ob die Aktien in 2009 oder voher gekauft wurden.

      Rene
      Avatar
      schrieb am 18.12.08 02:36:30
      Beitrag Nr. 51 ()
      Hallo Leute

      wie ich es mitbekommen habe..kann man die Verluste, die man jahrelang hatte und nicht beim FA angeg. hat nicht steuerlich verrechnen

      nur die angeg. Verluste werden für nächstes jahr berechnet? sprich dann eben für 2009 von 2008 ..die von 2006, 2007 usw..werden nicht berücksichtigt, da sie in den Jahren zuvor nicht beim FA in der Lohnsteuererkl. angeg. wurden
      Avatar
      schrieb am 18.12.08 08:56:05
      Beitrag Nr. 52 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.227.271 von RedScorpion am 18.12.08 02:36:30Ist das eine Frage?

      Die Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften (innerhalb der Jahresfrist) müssen erklärt werden, die Verluste werden dann festgestellt und werden vorgetragen bis sie mit Gewinnen verrechnet werden konnten (bis 31.12.2013, dann keine Verrechnung mehr mit Wertpapiergeschäften). Wer die Verluste bisher nicht angegeben hat, muss prüfen, ob dies noch möglich ist. Die Nacherklärung ist allerdings nicht mehr für alle Jahre möglich.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 20.12.08 23:02:28
      Beitrag Nr. 53 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.169.504 von ReneBanker am 08.12.08 23:34:06Die FW-Termingeschäfte fallen nur unter die Abgeltungssteuer, wenn hier ein Differenzausgleich stattfindet (also bspw. vorzeitig aufgelöst werden), nicht wenn sie einfach fällig werden und die Fremdwährung geliefert oder abgenommen werden muß.

      Wenn die Fremdwährung geliefert wird, fällt das Geschäft wieder unter die "sonstigen Einkünfte"? Und ist dann erneut wieder nicht mit Dividenden und Zinsen verrechenbar?

      Und noch was anderes: Das heisst Kursverluste bei zum Beispiel Goldbarren (privates Veräußerungsgeschäft => sonstige Einkünfte?) können dann auch nicht mit Zinseinnahmen (Kapitaleinkünfte) verrechnet werden?
      Avatar
      schrieb am 20.12.08 23:11:21
      Beitrag Nr. 54 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.245.620 von hegels am 20.12.08 23:02:28Zweimal ja!

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 21.12.08 00:15:40
      Beitrag Nr. 55 ()
      ok, vielen Dank! Das heisst Verluste mit Goldbarren kann man ab 2009 auch nicht mit Kursgewinnen aus Aktien oder Zertifikaten verrechnen (von Dividenden und Zinsen ganz zu schweigen)?! Einfach weil das eine "sonstige Einkünfte" sind und das andere "Kapitaleinkünfte"?
      Avatar
      schrieb am 21.12.08 10:55:45
      Beitrag Nr. 56 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.245.734 von hegels am 21.12.08 00:15:40Richtig

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 21.12.08 20:26:29
      Beitrag Nr. 57 ()
      ok, das war mir überhaupt nicht bewusst. Umgekehrt dann wohl auch nicht? Also Verluste aus zb. Goldzertifikaten mit Gewinnen bei Goldbarren?
      Avatar
      schrieb am 05.01.09 22:52:18
      Beitrag Nr. 58 ()
      Hallo,

      vielleicht kann mir hier einer der Spezialisten etwas helfen, Theorie hab ich verstanden aber wie gehts praktisch...

      Habe 2007 und 2008 einige Aktien und Fonds gekauft, die ich allesamt innerhalb eines Jahres und in 2008 verkauft habe. Die meisten mit Verlust, wenige mit Gewinn...

      Nun meine offenen Punkte für den Verlustvortrag:

      - Sind Gewinne bis 500.- steuerfrei und allein die Verluste wandern in den Vortrag oder muss ich das vorher saldieren, z.B. 3000.- Verlust + 200 Gewinn gibt 2800.- VVortrag.

      - Habe ich es richtig verstanden, dass Aktienverluste nur zur Hälfte zählen und Fondverluste komplett angesetzt werden können?

      - Wie reiche ich das praktisch beim FinA ein? Schöne Excel-Aufstellung und Orders dazulegen oder gibt es da Formvorschriften?


      Bedanke mich schon im Voraus, habe auch meine Anlageentscheidungen mit Unterstützung dieses Forums gemacht und am 29.12. nochmals heftig investiert...
      Avatar
      schrieb am 06.01.09 09:12:07
      Beitrag Nr. 59 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.310.485 von allofsklaus am 05.01.09 22:52:18Hallo,

      - es wird erst saldiert, nur der Saldo ist relevant.
      - Für WP (vor 2009 gekauft) gilt noch bei Aktien das HEV und bei allen anderen WP das Volleinkünfteprinzip. Aktienverluste wirken sich somit nur in Höhe von 50% aus.
      - Inländische Banken erstellen noch bis 2008 kostenfrei die Jahresbescheinigung. Diese kann (nach Prüfung!!!, da teilweise fehlerhaft!!!), eingereicht werden. Alternativ reicht nach unseren Erfahrungen eine Ecxel-Tabelle mit Datum Kauf, Verkauf, WP-Bezeichnung, AK, VK aus.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 06.01.09 11:06:06
      Beitrag Nr. 60 ()
      vielen dank, taxadvisor!

      werde dann mal eine aufstellung basteln, mal sehen, wieviel steuerlicher verlust rauskommt.
      Avatar
      schrieb am 06.01.09 11:40:46
      Beitrag Nr. 61 ()
      Hallo user eine Frage,

      wie kann ich Altverluste in neue Verluste umschichten, wenn ich im laufe der nächsten Jahre ( bis 2013 ) aus meinen 2 Depots jeweils nur
      eine Zusammenrechnung der aktuellen Gewinne/Verluste von der Bank erhalte?
      Avatar
      schrieb am 06.01.09 12:22:12
      Beitrag Nr. 62 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.312.684 von Tennisgott am 06.01.09 11:40:46Hallo Tennisgott,
      sorry, aber ich habe Deine Frage jetzt dreimal durchgelesen und weiß immer noch nicht, was Du wissen willst?

      Altverluste umschichten ???
      Zusammenrechnung erhalten ???

      Bitte erkläre das nochmal genauer - vielleicht kann ich oder ein anderer User Dir dann helfen!

      Rene
      Avatar
      schrieb am 18.01.09 22:36:30
      Beitrag Nr. 63 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.311.339 von Taxadvisor am 06.01.09 09:12:07so, meine übersicht ist nun erstellt... leider doch 4000.- verlust, knapp 3800.- steuerlich (durch halbeinkünfte bei aktien).

      eine position ist aber noch unklar, vielleicht weiss einer rat?
      ING Bank N.V. DISC.Z 24.03.09 DAX WKN: XS0338355406


      ende 02/08 gekauft, ende 09/08 verkauft. Gilt hier Voll- oder Halbeinkünfteverfahren, bin leider nicht so fit bei der Sonderregelung Zertifikate...
      Avatar
      schrieb am 19.01.09 13:05:32
      Beitrag Nr. 64 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.399.977 von allofsklaus am 18.01.09 22:36:30Volleinkünfte, HEV gilt nur bei Aktien, nicht bei Zertifikaten.

      Gruß
      Taxadvisor


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