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    Baustelle auf meinem Grundstück, was kann man als Ausgleich verlangen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.11.08 17:20:57 von
    neuester Beitrag 28.11.08 23:14:54 von
    Beiträge: 8
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      schrieb am 26.11.08 17:20:57
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich habe ca. 2 Monate lang eine Baustelle vor der Haustür gehabt, sodaß ich mein eigenes Grundstück so gut wie nicht mehr nutzen konnte. Überall auf dem Grundstück sind durch den Bagger kleinere Schäden im Boden entstanden. Ferner wurde ich erheblich durch den Baulärm belästigt.

      Was kann man als Ausgleichszahlung verlangen?

      Der Bauunternehmer macht gemeinsame Sache mit der Stadt, sodaß ich seitens der zuständigen Behörde keine Auskunft über die Gesetzeslage und die Höhe der etwaigen Ausgleichzahlung, die ich zu erwarten habe, bekomme. Das ist doch ein Witz das Ganze.

      Es werden 400 Euro nun vom Bauunternehmer angeboten, der zudem frech wie Dreck ist. Das erscheint mir für das ganze Chaos, daß mir entstanden ist, zu wenig. Weiß jemand, wie das errechnet wird, bzw. wo kann man Infos über sowas bekommen. Besten Dank im voraus.
      Avatar
      schrieb am 26.11.08 17:41:26
      Beitrag Nr. 2 ()
      ich nehme mal an , die Bauarbeiten sind jetzt vorbei und waren im Auftrag der Stadt / Gemeinde ???

      für die Nichtzugänglichkeit deines Grundstückes hättest du dich aus meiner Sicht während der Bauphase , Beschwerde bei der Bauleitung + wenn das nichts geholfen hätte , bei dem Auftraggeber einreichen müssen , das ist wohl nicht passiert ??


      bei solchen Bauarbeiten muss es von der Stadt ( vom Tiefbauamt + Strassenverkehrsbehörde) eine Genehmigung geben , in der das Tiefbauamt +Strassenverkehrsbehörde , Auflagen machen unter anderem auch zur Erreichbarkeit deines Grundstückes falls erforderlich , das hättest du damals dann durchsetzen können



      nun zu dem Thema , Schäden auf deinem Grundstück
      wieso sind Schäden auf deinem Grundstück , wenn die Bauarbeiten davor waren ??
      mal ganz krass ausgedrückt , haben sie sich damit strafbar gemacht , da sie nicht ohne dein Wissen dein Grundstück betreten durften ,aber wie gesagt , du musst es beweisen und das wäre besser , wenn du es gleich damals dokumentiert hättest


      nichtsdestrotrotz sind sie dazu verpflichtet , dein Grundstück wieder so zu verlassen , wie sie es vorgefunden haben , du kannst ihnen die Möglichkeit geben , dass mit ihrer eigenen Firma zu tun oder je nachdem , wie gross der Schaden ist , dass du es selber machst oder im Zweifel eine andere Firma beauftragen , die es macht , aber du bleibst dann erstmal auf den Kosten sitzen und musst eventuell den Klageweg beschreiten , aber wie gesagt , Beweise sind in dem Fall alles
      Avatar
      schrieb am 26.11.08 20:15:13
      Beitrag Nr. 3 ()
      nimm die 400 und sei froh, daß Du überhaupt etwas bekommen hast!
      Avatar
      schrieb am 27.11.08 10:05:04
      Beitrag Nr. 4 ()
      prinzipiell ist der auftragnehmer verpflichtet, eventuell entstandene schäden(an nachbargrundstücken oder -gebäuden) wiederherzustellen. also so zu reparieren, wie es vorher war.

      wenn dein grundstück fast nicht betretbar war, und du erst jetzt damit ankommst, bist allerdings bisschen arg spät dran.und was heisst fast nicht betretbar? konntest du nur nicht mit dem auto hinfahren wegen den strassenbauarbeiten? musst du hinnehmen, paar meter zu laufen.

      überschlag den schaden, was es dich kostet, und melde es dem auftraggeber/-nehmer. oder hol dir ein angebot ein um den schaden beheben zu lassen. ist das angebot deutlich über den 400 euro, musst du das dem auftraggeber oder auftragnehmer eben mitteilen und nachverhandeln, ganz einfach. oder der auftragnehmer stellt den schaden selbst wieder her, oder du nimmst das geld an und machst es selbst.

      aber wo kämen wir hin, wenn jeder nachbar sich von baulärm belästigt fühlen würde und es einklagen könnte....denn dann würde garnix mehr gebaut werden.
      sicher , baulärm ist laut und kann auf die nerven gehen, aber eben auch zwingend notwendig. von der seite hast du nix zu erwarten, das musst du dulden.


      mfg hopy
      Avatar
      schrieb am 27.11.08 21:20:29
      Beitrag Nr. 5 ()
      Alles klar, danke für die Infos!

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      Avatar
      schrieb am 27.11.08 22:03:47
      Beitrag Nr. 6 ()
      Deine Angaben sind etwas dürftig. Allerdingshast du hast Anliegerrechte hinsichtlich deiner Nutzungsmöglichkeit deines Grundstückes.Wenn du hierfür Amtshaftungsansprüche geltend machen willst, bist du in der Beweispflicht. Ich denke, da wirst du ohne ein geführtes Protokoll keine Ansprüche geltend machen können. Viel wichtiger sind allerdings die aufgetretenden Schäden. Zu den Schäden im Boden sind deine Angaben wie gesagt dürftig.Es ist durchaus möglich, dass 400 Euro ausreichend sind.Allerdings würde ich jetzt feststellen, ob durch den Bagger Substanzschäden am Haus entstanden sind. Vielfach werden durch die Bodenstruktur die entsprechenden Erschütterungen auf Einrichtungen übertragen und führen zu gravierenden teilweisen unentdeckten Schäden. Solltest du vorher nicht vorhandene Risse bemerken, ist es unumgänglich ein Baugutachten einzuholen.Gerade in der jetzigen Witterungszeit kann es zu weiterführenden Schäden kommen. Wie gesagt jetzt feststellen, ob anderweitige Schäden entstanden sind.
      Avatar
      schrieb am 28.11.08 06:06:13
      Beitrag Nr. 7 ()
      400€ nehmen, dann kannste immer noch klagen, wenn Du Geld für den anwalt übrig hast.
      Als Richter täte ich Dich allerdings rausschmeissen.
      Im städtischen auftrag heisst immer im öffentlichen Interesse.
      was willste denn da machen?
      Avatar
      schrieb am 28.11.08 23:14:54
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.099.436 von Robert_Reichschwein am 28.11.08 06:06:13Na ein Glück, dass du kein Richter bist.


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