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    FondsService-Bank: Depotgebühren steigen von 12 € auf 32 €. Ist das ok? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.12.08 20:52:44 von
    neuester Beitrag 25.04.09 12:33:58 von
    Beiträge: 25
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      schrieb am 01.12.08 20:52:44
      Beitrag Nr. 1 ()
      Sollte man sich überlegen, ob man seinen VL-Vertrag bei der Fonds-Service-Bank weiter bespart, oder einen neuen VL-Vertrag auf Aktienfonds-Basis (Ja, Aktien, gerade jetzt nach der Kurskorrektur!) bei einem anderen Anbieter abschließt?
      Die comdirect bank erklärte mir, sie würde auch VL-gesperrte Fondsanteile einbuchen (einfach Depot-Übertrag-Formular ausfüllen und an die comdirect bank schicken), dann sollte die AN-Sparzulage auch nicht verloren gehen.
      Ich finde 32 € jährlich bei 34 € monatlicher Einzahlung :mad:
      Wie findet Ihr das? Sollte diese Gebühren-Politik noch belohnt werden??
      Avatar
      schrieb am 01.12.08 21:02:05
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.126.720 von grobio am 01.12.08 20:52:44Hi,

      ich war selber bis vor kurzem bei der FSB. Die sind einfach nur noch teuer. Frechheit. Am besten gehe mit deinem VL-Sparplan direkt zur Fondsgesellschaft. Das ist meisten günstiger. Zumindest bei der DWS.

      Gruß
      chmulxy
      Avatar
      schrieb am 01.12.08 21:39:02
      Beitrag Nr. 3 ()
      bin von dem gleichen Problem betroffen und denke das durch diese hohe Gebühren nichts übrigbleibt....

      Welche guten Anbieter sind denn noch in der Auswahl?
      Avatar
      schrieb am 01.12.08 21:46:19
      Beitrag Nr. 4 ()
      Bin auch ein "Opfer".
      Eine Zumutung!
      Avatar
      schrieb am 01.12.08 21:51:48
      Beitrag Nr. 5 ()
      muss mich mal genau durch den Papierkram wühlen, wie man jetzt am, besten weitervorgeht....

      Der Grund warum ich vor 5 Monaten den Laden betrat waren die günstigen Gebühren..... un jetzt werden die Kunden schön über den Tisch gezogen.....:mad::mad:

      Aber die werden ja sehen was sie davon haben, ich jedenfalls lass mir das nicht gefallen, ihr hoffentlich auch nicht!!

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      Avatar
      schrieb am 01.12.08 22:02:51
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ahoi!

      Union Invest will 10,12 € incl. MwST jährlich. Ich gehe am Freitag zur Sparda-Bank und mache das. Und wie gesagt, ausbuchen muss die FSB gebührenfrei zulassen.
      Avatar
      schrieb am 01.12.08 22:03:32
      Beitrag Nr. 7 ()
      Wenn jemand eine Alternative kennt - ich wäre auch sehr interessiert daran, diese Blutsauger hinter mir zu lassen.
      Werde mich selbst auch umschauen.
      Avatar
      schrieb am 01.12.08 23:38:00
      Beitrag Nr. 8 ()
      VL-Fonds sind grundsätzlich die Ladenhütter der Fondspalette. Hört auf in Vl-Fonds Vermögenswirksamme Leistungen zu sparen. Für was soll man bei den Fonds Ausgabeaufschlag zahlen...das sind diese nicht wert. Die Arbeitnehmersparzulage ist zwar ein Argument jedoch steht diese in keinem Verhältnis zum Risiko bzw. zur schlechten Performance.

      Geht zu Fidelity oder Cortal Consors und macht einen Sparplan auf AA freie Fonds. Eure VL lasst gemütlich in einen Bausparvertrag laufen und bespart diesen zu 100% der Bausparsumme, damit die Abschlussgebühr amortisiert wird. Kauft nicht die Ladenhütter der Banken....ich bin Banker.;)

      Depotgebühren und AA von 5% sind nicht mehr zeitgemäß.
      Avatar
      schrieb am 02.12.08 00:08:23
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.127.839 von devin888 am 01.12.08 23:38:00Toll dass es solche Banker wie Dich gibt.

      Gut dass Du uns vor solchen 'Ladenhüttern' warnst.

      Wahrscheinlich weisst Du so wenig wie die meisten Deiner Beratungsopfer, dass die vom AG gewährte VL voll versteuert und mit Sozialabgaben belastet ist. Selbst wenn der AG volle 40 EUR zahlt kommen nur ca. 20 EUR im Konto des AN an! Die ganze Anlage als solche macht keinen Sinn.

      50% Verlust sind nicht so schlimm? AA und Depotgebühren gilt es zu bekämpfen. Ganz neue Töne für einen Banker der in der Regel die Vorgaben seiner Geschäftsleitung umzusetzen hat

      Dann noch die Empfehlung einen BSV zu 100% zu besparen. Geht's noch?

      Ein BSV nützt niemandem ausser der Bausparkasse. Nachweisslich müsste das Zinsniveau für Baufinanzierungen über 12 % liegen, dami sich ein Bausparvertrag lohnt.

      Was willst Du uns also sagen? Du Banker!
      Avatar
      schrieb am 02.12.08 03:31:15
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.127.921 von Miner52 am 02.12.08 00:08:23Nicht traurig sein. Ich kann auch nichts dafür das Dein Arbeitgeber ( vermutlich das Arbeitsamt ) keine VL zahlt. 20 Euro geschenkt sind besser wie nichts oder verlassen Dich da Deine mathematischen Kenntnisse schon. Musst se halt nur in ne entsprechende Anlageform packen. Und wer redet beim BSV von Finanzierung. Doch nur Du oder? Es geht um Anlage, wovon Du scheinbar nichts verstehst.

      Also bring Deinen Dispo in Ordnung und hör auf die Sparer anzufrusten.

      Abschliessende Frage an Dich.

      Was willst Du uns sagen:laugh::laugh::laugh:


      PS. was meinst Du eigendlich mit den 50% Verlust....hast wohl Dein VL Fons gemeint? Du Nase!
      Avatar
      schrieb am 02.12.08 03:41:05
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.127.921 von Miner52 am 02.12.08 00:08:23
      Avatar
      schrieb am 02.12.08 04:19:29
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.128.051 von devin888 am 02.12.08 03:31:15Also es liegt mir am Herzen noch eine Anmerkung zu den Bausparverträgen zu machen.

      Zugeteilte Bausparverträge sind in Niedrigzinsphasen gold wert. Da diese gemäß des Zinzyklusses aus Hochzinsphasen stammen haben diese eine sehr interessante Guthabensverzinsung. Ich selbst habe Verträge mit 5 / 4,5 / 4,25% iger Guthabensverunsung. Sind diese erst einmal zuteilungsreif geworden, kann man diese mit gutem Gewissen als Tagesgeld betrachten. Natürlich kann man nur über eine Kündigung verfügen, jedoch ist es möglich eine Teilbausparsumme herauszukündigen und den Rest bestehen lassen. Den Bausparkassen sind diese Altverträge ein Dorn im Auge und sie versuchen Ihre Berater dahinzubewegen, dem Kunden eine Kündigung schmackhaft zu machen. Aber warum den....es ist täglich fälliges gutverzinstes Geld.
      Man sollte wissen das Bausparkassen von der Zinsdifferenz zwischen Sparguthaben und Darlehenszins lebt. Die 1%ige Abschlussgebühr fliesst in die Tasche des Vermittlers. In Niederzinsphasen wie derzeit bzw. vor 3 Jahren wurden/ werden Darlehen ab 1,9% vergeben. Folglich fällt es dann nicht leicht ALtverträge zu verzinsen. Diese unterliegen aber dem Bestandsschutz und können nur von Kundenseite aufgelöst werden.
      Heute gehen die Kassen auf Tarife über in dem sie das Besparen über die 50% der Summe ausschliessen. Warum, genau weil es Ihnen teuer zu stehen kommen kann. Es geht dabei nicht um die Abschlussgebühr von der die Kassen nichts haben. Ne weiter Gegelung ist die 10% Regel, die es dem Kunden untersagt mehr als 10% der BSS p.a. zu sparen. ( kann durch Teilung umgangen werden da 2000,00 immer gehen ( Bsp. Teilung eins 50000der Vertrags in 5 Teilverträge---Besparung von 5 x 2000,00 möglich----ohne Teilung max. 10% )

      Also wer einen Altvertrag mit hoher Guthabensverzinsung besitzt...beparen bis 100% ( AG wurde ohnehin schon bezahlt ).

      Hoffe das war verständlich.

      oder aber macht es wie mein Vorredner und bespart Ihn bis sagen wir 20%....schliesst dann einen Neuen ab...zahlt wieder die Abschlussgebühr und bespart Ihn wieder in genannter Höhe.

      Der Vorteil liegt klar auf der Hand, denn Ihr werdet nie Zugeteilt und kommt nie in den Genuß des Zinsbonus. Ausserdem seit Ihr immer am aktuellem Zinsniveau...also immer up to date.:laugh::laugh::laugh:

      in diesem Sinne... ( VL ist ein Geschenk was man nicht verschenken sollte )

      PS. was geht es Dich an wie ich persönlich über die Banken denke und wie ich meine Kunden berate. Das Wort heisst Rat(schlag) nicht raten und auch nicht Ratte.
      Avatar
      schrieb am 02.12.08 10:51:15
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.126.720 von grobio am 01.12.08 20:52:44VL sparen, was soll das ? Rentner, Arbeitslose und Lehrer sparen. Ich weis nicht warum, denn die Dachlatten werden trotzdem mit dem Kombi transportiert, um sich die Windschutzscheibe sicher zertrümmern zu lassen. Es geht um 34€ im Monat; arme Seele.
      Avatar
      schrieb am 03.12.08 21:43:44
      Beitrag Nr. 14 ()
      VL auf Aktienfonds kann man nicht mit Bausparen oder Banksparplan vergleichen. Wer die Rendite der letzten 40, 30, 20 vergleicht, erkennt die Rendite-Chancen von Aktiv-Kapital. VL ist natürlich weder was für Arme, noch ein Rentensatz. Es bleibt ein nettes Zubrot. Aber, wie gesagt, auf die Gebühren achten! Unioninvest nimmt 10,12 Euro jährlich Depotgebühr und für den Euro-Invest 3 % AA, das ist völlig OK!

      Wer Geld vom Arbeitgeber und Staat dazu bekommt, muss auf jeden Fall auf Fonds gehen.
      Avatar
      schrieb am 03.12.08 23:10:46
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.127.288 von grobio am 01.12.08 22:02:51Was heißt "ausbuchen muss die FSB gebührenfrei zulassen"?
      Auf den Gebühren für vorzeitige Vertragsauflösung bleibt man dennoch sitzen, oder?
      Avatar
      schrieb am 05.12.08 07:47:46
      Beitrag Nr. 16 ()
      Eine Preiserhöhung um 166%. Was kann man tun?

      Ich will mal versuchen, mich hier zu beteiligen... vielleicht bringt es was, auch wenn die Diskussion gleich am Anfang schon ziemlich ausgeglitten ist...:

      Ich bin doppelt veralbert:
      a) von unseren Politikern
      b) von der FondServiceBank

      a): Ich habe meinen Vertrag seit 2005; fällig also 2012. Die staatlichen Zulagen habe ich aber nur noch bis 2006 bekommen, wegen dem Wegfall Pendlerpauschale und nicht mehr absetzbarem Arbeitszimmer (nicht weil ich mehr verdiene...im Gegenteil!) liege ich grad so über der Grenze und bekomme also deshalb seit 2007 die Zulagen nicht mehr. Ich müsste aber noch bis 2012 durchhalten, damit mir diese Zulagen nicht verloren gehen.

      b): Ich habe der FSB einen Widerspruch geschickt und auf die garvierenden Nachteile für mich als Bestandskunden hingewiesen- das ist abgelehnt worden. Man hat mir mitgeteilt, das man gern das Depot zu neuen Bedingungen weiter führen würde (glaub ich gern) oder: "...benötigen wir von Ihnen einen schriftlichen Auftrag zur Depotauflösung, was wir sehr bedauern würden."

      Fazit:

      1.) Ich bin der Meinung, dass für Bestandskunden mit bestehenden Verträgen bei Abschluss bis 11-2008 eine Preiserhöhung um 166% nicht hinnehmbar ist; es wäre zu klären, ob das aus rechtlicher Sicht statthaft ist.
      Kennt jemand jemand, der da "Bescheid" weiß?

      2.)Alle Zahlen kann man gut recherchiert auch unter http://www.welt.de/welt_print/article2813854/DAB-Bank-erhoeh…
      nachlesen. Dort wird der Vorschlag gemacht: Zitat: "Die Sparer können sich jedoch wehren, indem sie ein Depot bei einer anderen, günstigeren Bank eröffnen, den VL-Sparplan dorthin übertragen und dann das Depot bei der Fonds-Service-Bank kündigen.

      3.) Für mich wie sicher auch für fast alle anderen kommt bei der derzeitigen Tiefstlage der Kurse wahrscheinlich wohl nur dieser Vorschlag in Frage um den gleichen Fond weiter zu besparen. Alles andere wäre der sichere Verlust, genau so sicher wie ihn weiter bei der FSB zu führen. Aber wie erfährt man, wer das zu welchen Konditionen anbietet?
      Weiß jemand, welche Banken in Frage kommen? Ich habe LU0119336021 Pioneer Funds - Emerg. Europe and Mediterra. Eqty A EUR (ND)

      4.) hat jemand eine andere Idee, die uns vorwärts bringen könnte?

      Wichtig ist, dass alles noch bis Ende des Monats passieren muss, andernfalls ist schon mal eine weitere Jahresgebür fällig.

      Ich werde auf jeden Fall gleich noch die FondServiceBank per Link zum mit diskutieren einladen: Sicher werden die sich nicht äußern, aber sie sollen wissen, das sich manche mit ihnen beschäftigen.
      Avatar
      schrieb am 15.12.08 20:02:18
      Beitrag Nr. 17 ()
      Habe was gefunden:
      http://bundesrecht.juris.de/vermbg_2/__8.html" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">Fünftes Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer § 8 Sparvertrag
      http://bundesrecht.juris.de/vermbg_2/__8.html
      ZITAT
      (5) Unschädlich ist auch, wenn in die Rechte und Pflichten des Kreditinstituts oder der Kapitalanlagegesellschaft aus dem Sparvertrag an seine Stelle ein anderes Kreditinstitut oder eine andere Kapitalanlagegesellschaft während der Laufzeit des Vertrags durch Rechtsgeschäft eintritt.


      Demnach muss nur ein "anderes Kreditinstitut" gefunden werden, welches den VL-Vertrag fortführt, oder lese ich das falsch?
      Avatar
      schrieb am 16.12.08 09:14:01
      Beitrag Nr. 18 ()
      "Unschädlich" bedeutet, dass du deine Zulagen, die am Ende der Laufzeit gezahlt werden, bei einem Depot-Übertrag auf eine andere Bank nicht verlierst. Was die FSB aber dafür an "Gebühren" verlangt, weis ich nicht, aber nach diesen Erfahrungen sicher nicht wenig.

      Das andere Problem wird sein, eine Bank zu finden, die den Vertrag weiterführt.Und das noch möglichst dieses Jahr, sonst ist zusätzlich die erste Jahresgebühr futsch.

      Besser wäre der Versuch, die Bank zu zwingen, für die Bestandskunden mit laufendem Vertrag bis Vertragsende vernünftige Konditionen anbieten zu müssen.

      Mir ist da aufgefallen:
      BGB § 138 Sittenwidriges Rechtsgeschäft; Wucher
      (1) Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.
      (2) Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft, durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder der erheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einem Dritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechen oder gewähren lässt, die in einem
      auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.


      1.)
      Trifft hier (2) zu?
      Wir befinden uns in einer Zwangslage: vorzeitige Auflösung des Vertrages bringt auf jeden Fall Verlust. Die DAB bzw. FSB nutzt diese Zwangslage aus und verschafft sich so Vermögensvorteile, die in einem Missverhältnis zur Leistung stehen. Die Zahlen hierzu sind hier nachzulesen:
      http://www.welt.de/welt_print/article2813854/DAB-Bank-erhoeh…
      Somit verstößt diese Preiserhöhnung für Bestandskunden aus meiner Sicht gegen diesen §.

      2.)
      Ich bezweifle, dass der Gesetzgeber das mit seiner Förderung und Unterstützung von Anlagen von VL in "Beteiligungen" (Aktienfonds) erreichen wollte, 12-15% der jährlichen Einzahlungen der Kleinsparer systematisch und ziemlich sicher in Vermögen der Bank umzusetzen, was hier der Fall ist. Wenn eine Bank einen VL-Vertrag anbietet, (wozu sie nicht gezwungen wird,) muss sie auch die Möglichkeit anbieten, die Rahmenbedingungen für diesen wirtschaftlich so zu gestalten, dass er bei entsprechender (von der Bank nicht beeinflussbarer) wirtschaftlicher Entwicklung ggf. auch positiv verlaufen könnte. Diese Rahmenbedingungen waren bisher gegeben, unter den geänderten Bedingungen hätte
      ich keinen VL-Vertrag bei diesem Anbieter abgeschlossen.
      Avatar
      schrieb am 17.12.08 20:08:15
      Beitrag Nr. 19 ()
      Wohin kann man den nun mit seinen Fondsanteilen umziehen?
      Die SEB erlaubt keine Übertrag fremder Fonds in ihr VL Depot. AVL-InvestmentFonds sagt auch, dass ein gesperrter VL nicht übertragen werden kann.
      Kann man also wirklich ausschließlich die Anteile verkaufen?
      Avatar
      schrieb am 18.12.08 17:07:24
      Beitrag Nr. 20 ()
      ich muss mich leider meinem Vorredner anschliesen...

      Ich habe gerade bei der FFB angerufen, da ich dort evtl. mit meinem Fond hinziehen wollte - aber die haben gesagt dass das ohne den Verlust der Förderung nicht möglich ist...

      Davon hatte die Frau von der FSB, die ich heute dran hatte natürlich nichts gesagt. Das ist schon eine Oberfrechheit was die sich da liefern....
      Avatar
      schrieb am 19.12.08 08:01:20
      Beitrag Nr. 21 ()
      Ich habe gestern mal die Situation beim Bundes-Ministerium für Finanzen vorgetragen. Das sind m.E. die, die uns aus unseren gezahlten Steuergeldern die Zulagen "gewähren" -wenn die Kriterien eines geringen Einkommens erfüllt sind- oder aber eben nicht.

      Die Antwort kam schnell, jedoch ein Auszug: "Alle im BMF öffentlich zugänglichen Daten sind auf unserer Homepage unter www.bundesfinanzministerium.de einzusehen. Die Internetseite verfügt über eine Volltextsuche. Darüber hinaus gehende Daten sind entweder nicht vorhanden oder nicht für die Öffentlichkeit bestimmt."

      Das nenn ich erschöpfend beantwortet.

      Da man nicht geschrieben haben, man sei nicht zuständig, gehe ich davon aus, dass ich an dieser Stelle richtig war mit der Mitteilung über das Verhalten dieser Bank.

      Aus meiner Sicht sollten die sich doch stark dafür interessieren, was mit dem Geld passiert, schließlich sind sie Treuhänder des Geldes und zugleich Vollstrecker des Gesetzes! Und das Geld ist zur "Vermögensbildung" gedacht -wie das Gesetz sagt-.

      Ich hab das BMF nochmal darum gebeten, die Antwort auf Ihre Richtigkeit zu überprüfen.
      Avatar
      schrieb am 19.12.08 12:30:46
      Beitrag Nr. 22 ()
      Hallo Leidgenossen!

      Ich habe ebenfalls die DWS kontaktiert, die Antwort von denen war ebenfalls das sie kein bestehendes Depot übertragen können.

      Ich denke ich sollte mich evtl. jetzt an die Verbraucherzentrale wenden.

      Weiß im Moment nicht weiter.
      Werde auf jedenfalls was neues suchen bzw. neuer Vertrag abschließen. Den alten bei FFB muss ja auch kündbar sein.........
      Avatar
      schrieb am 19.12.08 12:56:23
      Beitrag Nr. 23 ()
      aus den AGB´s

      (4) Kündigungsrecht des Kunden bei Erhöhungen von Zinsen und
      Entgelten
      Die Bank wird dem Kunden Änderungen von Zinsen und Entgelten nach Absatz
      D 12. (3) mitteilen. Bei einer Erhöhung kann der Kunde, sofern nichts
      anderes vereinbart ist, die davon betroffene Geschäftsbeziehung innerhalb
      von sechs Wochen nach Bekanntgabe der Änderung mit sofortiger Wirkung
      kündigen. Kündigt der Kunde, so werden die erhöhten Zinsen und Entgelte
      für die gekündigte Geschäftsbeziehung nicht zu Grunde gelegt. Die Bank
      wird zur Abwicklung eine angemessene Frist einräumen.
      Avatar
      schrieb am 20.12.08 23:34:54
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.237.932 von Shorty-Brenner am 19.12.08 12:30:46Den Vertrag zu kündigen ist natürlich möglich, aber mit welchem Verlust... So weit unten, wie alle Aktien und Fonds z.Z. sind, spielt die Förderung, die man ggf. erhält doch kaum noch eine Rolle.
      Aus Sicht der FSB ist vor allem der Termin recht clever für die Erhöhung gewählt. Kurz vor Jahresende, alle Aktien im Keller, Abgeltungssteuer und das neue Depotjahr fängt auch in 11 Tagen an.
      Da bleibt nur die Wahl zwischen Pest und Cholera.
      Avatar
      schrieb am 25.04.09 12:33:58
      Beitrag Nr. 25 ()
      Als mir vor kurzem die FSB mitteilte, dass ich mich durch den Übertrag (wohlgemerkt mit Sperrvermerk) prämienschädlich verhalten habe und die FSB das meiner zuständigen Steuerbehörde mitgeteilt habe, ist mir fast der Kragen geplatzt. Mein Sachberabeiter beim Finanzamt sicherte mir auf meine Anfrag hin zu, mir die Zulagen nicht zu streichen. Schließlich habe ich die gesperrten Anteile ja nicht verkauft, sondern mit Sperrvermerk übertragen (zur comdirect, die sich hier kundenfreundlich und vorbildlich verhalten hat).

      Das Verhalten der sogenannten Fonds"Service"Bank ist unsäglich! Ich bitte Euch alle, gegen diese Geschäftspraktiken Sturm zu laufen!


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