Hier kann jeder Asche auf sein Haupt streuen! - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 09.12.08 15:16:41 von
neuester Beitrag 10.12.08 13:40:18 von
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Das Bundesverfassungsgericht hat heute unsere arrogant-dämliche Bundesregierung (große Koalition CDU/CSU und SPD) abgewatscht.
http://bc1.handelsblatt.com/ShowImage.aspx?img=2129827
Indes gab es auch hier im Forum genug ignorante Besserwisser, die glaubten die Abschaffung der Pendlerpauschale verteidigen zu müssen. In diesem Thread sollen sie Gelegenheit haben, ihre Fehleinschätzung zuzugeben. Vor Fehleinschätzungen ist keiner gefeit, hier bekommt man Gelegenheit auch mal Fehler einzugestehen.
http://bc1.handelsblatt.com/ShowImage.aspx?img=2129827
Indes gab es auch hier im Forum genug ignorante Besserwisser, die glaubten die Abschaffung der Pendlerpauschale verteidigen zu müssen. In diesem Thread sollen sie Gelegenheit haben, ihre Fehleinschätzung zuzugeben. Vor Fehleinschätzungen ist keiner gefeit, hier bekommt man Gelegenheit auch mal Fehler einzugestehen.
Positionen gegen die Entfernungspauschale
Die Entfernungspauschale wird unter ökologischen Gesichtspunkten kritisiert. So wird vom Umweltbundesamt deren komplette Streichung gefordert. Umweltorganisationen weisen darauf hin, dass die Entfernungspauschale das Auseinanderfallen von Wohn- und Arbeitsstätte fördere, also etwa in der Stadt zu arbeiten und im Grünen zu wohnen. In diesem Zusammenhang wird die Entfernungspauschale gelegentlich als „Zersiedelungsprämie“ bezeichnet.
Zudem wird vorgebracht, dass die staatliche Förderung des Pendelverkehrs zu Problemen der Suburbanisierung führe, insbesondere zu einer Verschärfung der Verkehrsprobleme in Ballungsräumen, zur Verödung der Innenstädte und zur suburbanen Ghettoisierung.
Überdies benachteilige die Entfernungspauschale Arbeitnehmer, die bewusst in der Nähe ihres Arbeitgebers wohnen und hierfür höhere Mieten in Kauf nähmen, aber ihre Mieten nicht gesondert steuerlich absetzen können, weil Kosten der Lebensführung (wie Nahrung, Kleidung, Wohnung, etc.) über den Grundfreibetrag von derzeit 7664 € (bzw 15.328 € bei Zusammenveranlagung) als abgegolten gelten.
Einige Wissenschaftler, Politiker und Medien, insbesondere ordoliberal orientierte, sehen die Entfernungspauschale als zu streichende Subvention, da die Wahl des Wohnortes Privatsache sei. Beruflich veranlasste Tatbestände begännen erst am Werkstor, so diese Theorie. (Das Bundesfinanzministerium verteidigt die derzeitige Regelung mit diesem Werkstorprinzip.) Vor dem Hintergrund der Forderung nach Subventionsabbau wird eine Reduzierung oder eine Abschaffung nicht nur der Pauschale verlangt, sondern die steuerliche Absetzbarkeit der Arbeitnehmerfahrtkosten insgesamt abgelehnt. Einige Wirtschaftswissenschaftler empfehlen sogar eine zusätzliche Besteuerung des Pendelns, da Pendeln soziale Kosten verursache und die Fahrt zur Arbeit per se unproduktiv und damit verschwendet sei.[2]
http://de.wikipedia.org/wiki/Entfernungspauschale
sehe ich auch so.Lange werden wir uns diesen Blödsinn eh nicht mehr leisten können.
Die Entfernungspauschale wird unter ökologischen Gesichtspunkten kritisiert. So wird vom Umweltbundesamt deren komplette Streichung gefordert. Umweltorganisationen weisen darauf hin, dass die Entfernungspauschale das Auseinanderfallen von Wohn- und Arbeitsstätte fördere, also etwa in der Stadt zu arbeiten und im Grünen zu wohnen. In diesem Zusammenhang wird die Entfernungspauschale gelegentlich als „Zersiedelungsprämie“ bezeichnet.
Zudem wird vorgebracht, dass die staatliche Förderung des Pendelverkehrs zu Problemen der Suburbanisierung führe, insbesondere zu einer Verschärfung der Verkehrsprobleme in Ballungsräumen, zur Verödung der Innenstädte und zur suburbanen Ghettoisierung.
Überdies benachteilige die Entfernungspauschale Arbeitnehmer, die bewusst in der Nähe ihres Arbeitgebers wohnen und hierfür höhere Mieten in Kauf nähmen, aber ihre Mieten nicht gesondert steuerlich absetzen können, weil Kosten der Lebensführung (wie Nahrung, Kleidung, Wohnung, etc.) über den Grundfreibetrag von derzeit 7664 € (bzw 15.328 € bei Zusammenveranlagung) als abgegolten gelten.
Einige Wissenschaftler, Politiker und Medien, insbesondere ordoliberal orientierte, sehen die Entfernungspauschale als zu streichende Subvention, da die Wahl des Wohnortes Privatsache sei. Beruflich veranlasste Tatbestände begännen erst am Werkstor, so diese Theorie. (Das Bundesfinanzministerium verteidigt die derzeitige Regelung mit diesem Werkstorprinzip.) Vor dem Hintergrund der Forderung nach Subventionsabbau wird eine Reduzierung oder eine Abschaffung nicht nur der Pauschale verlangt, sondern die steuerliche Absetzbarkeit der Arbeitnehmerfahrtkosten insgesamt abgelehnt. Einige Wirtschaftswissenschaftler empfehlen sogar eine zusätzliche Besteuerung des Pendelns, da Pendeln soziale Kosten verursache und die Fahrt zur Arbeit per se unproduktiv und damit verschwendet sei.[2]
http://de.wikipedia.org/wiki/Entfernungspauschale
sehe ich auch so.Lange werden wir uns diesen Blödsinn eh nicht mehr leisten können.
Pendlerpauschale trotz Comeback bedroht
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,595467,00.html
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,595467,00.html
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.173.236 von T.Hecht am 09.12.08 15:16:41Du kannst meinetwegen in Asche baden, eben weil du das Urteil offensichtlich überhaupt nicht verstanden hast. Grundgesetzwidrig ist die willkürliche Festsetzung der Pendlerpauschale ab Kilometer 21, nicht die Abschaffung an sich.
Die Pendlerpauschale gehört auch weiterhin abgeschafft und zwar im Rahmen einer großen Steuerreform. Beispielsweise im Rahmen eines erhöhten Grundfreibetrages die dann jeder nach seinen Gutdünken gestalten kann. Der eine verbrät ihn eben für den längeren Arbeitsweg, der andere für den teureren Wohnraum in der Nähe des Arbeitsplatzes,. Das wäre gerecht und keine alberne Sozialtümelei und Klientelpolitik!
Gute Ansätze gab es dabei schon bei Vorstellungen von Friedrich März oder Professor Kirchhof. Aber das zu realisieren hätte den Politikern jedweder Couleur wohl zu viele versteckte Stellschrauben aus der Hand genommen, mit der sie ihre jeweilige Klientel bedienen könnten.
Die Pendlerpauschale gehört auch weiterhin abgeschafft und zwar im Rahmen einer großen Steuerreform. Beispielsweise im Rahmen eines erhöhten Grundfreibetrages die dann jeder nach seinen Gutdünken gestalten kann. Der eine verbrät ihn eben für den längeren Arbeitsweg, der andere für den teureren Wohnraum in der Nähe des Arbeitsplatzes,. Das wäre gerecht und keine alberne Sozialtümelei und Klientelpolitik!
Gute Ansätze gab es dabei schon bei Vorstellungen von Friedrich März oder Professor Kirchhof. Aber das zu realisieren hätte den Politikern jedweder Couleur wohl zu viele versteckte Stellschrauben aus der Hand genommen, mit der sie ihre jeweilige Klientel bedienen könnten.
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.177.113 von Kaperfahrer am 10.12.08 07:37:27>>>Der eine verbrät ihn eben für den längeren Arbeitsweg, der andere für den teureren Wohnraum in der Nähe des Arbeitsplatzes,. <<<
Das sehe genau so!
Der Leiharbeiter mit 91 verschiedene Arbeitsstellen pro Jahr kann dann ja 135 mal umziehen. 44 mal in eine vorherige Wohnung.
Das sehe genau so!
Der Leiharbeiter mit 91 verschiedene Arbeitsstellen pro Jahr kann dann ja 135 mal umziehen. 44 mal in eine vorherige Wohnung.
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.177.294 von Waldsperling am 10.12.08 08:41:15Der Leiharbeiter mit 91 verschiedene Arbeitsstellen pro Jahr kann dann ja 135 mal umziehen. 44 mal in eine vorherige Wohnung.
Ach ich verstehe, du ziehst einen Haufen Finanzbeamten vor und bezahlst sie, die für jeden Angestellten und jede seine unterschiedliche Arbeitsstellen, gesondert ausrechnen, nachprüfen (bei wechselnden Arbeitsstellen bitteschön auch noch mit dem dann erforderlichen Fahrtenbuch) und gegebenenfalls genehmigen, ob und wie lang sein Arbeitsweg ist und ob er überhaupt die kürzeste Strecke nimmt. Das entspricht dann deinem Gefühl von Gerechtigkeit.
Du bist wahrlich ein Bürokratiejunkie!
Denn die überflüssigen Kosten dafür zahlst du letztendlich wieder über eine dann notwendige erhöhte Steuerlast.
Ach ich verstehe, du ziehst einen Haufen Finanzbeamten vor und bezahlst sie, die für jeden Angestellten und jede seine unterschiedliche Arbeitsstellen, gesondert ausrechnen, nachprüfen (bei wechselnden Arbeitsstellen bitteschön auch noch mit dem dann erforderlichen Fahrtenbuch) und gegebenenfalls genehmigen, ob und wie lang sein Arbeitsweg ist und ob er überhaupt die kürzeste Strecke nimmt. Das entspricht dann deinem Gefühl von Gerechtigkeit.
Du bist wahrlich ein Bürokratiejunkie!
Denn die überflüssigen Kosten dafür zahlst du letztendlich wieder über eine dann notwendige erhöhte Steuerlast.
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.177.113 von Kaperfahrer am 10.12.08 07:37:27Hast recht, die/meine Formulierung "Abschaffung der Pendlerpauschale" war nicht ganz korrekt.
Indes bleibt meine Freude über das Urteil uneingeschränkt.
Indes bleibt meine Freude über das Urteil uneingeschränkt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.177.113 von Kaperfahrer am 10.12.08 07:37:27<<<Gute Ansätze gab es dabei schon bei Vorstellungen von Friedrich März oder Professor Kirchhof.<<<
Wenn die Ansätze so gut waren, die konnten nicht mal von einer großen Koalition umgesetzt werden?
Wie will man eigentlich Steuern senken wenn man mit unsäglichen Zuwanderungs- und Pensionsparametern Schulden bis in die Ewigkeit macht?
Wenn die Ansätze so gut waren, die konnten nicht mal von einer großen Koalition umgesetzt werden?
Wie will man eigentlich Steuern senken wenn man mit unsäglichen Zuwanderungs- und Pensionsparametern Schulden bis in die Ewigkeit macht?
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.177.294 von Waldsperling am 10.12.08 08:41:15Der Leiharbeiter mit 91 verschiedene Arbeitsstellen pro Jahr
So ein Quatsch!
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