checkAd

    Wenig Chancen für Klagen gegen Gesundheitsreform - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.12.08 21:54:40 von
    neuester Beitrag 14.06.09 13:18:43 von
    Beiträge: 22
    ID: 1.146.760
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 5.413
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 10.12.08 21:54:40
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      sieht nicht gut für die PKV aus:

      http://www.faz.net/s/Rub0E9EEF84AC1E4A389A8DC6C23161FE44/Doc…

      Gruß,
      Markus
      Avatar
      schrieb am 10.12.08 22:08:51
      Beitrag Nr. 2 ()
      Vor Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand

      Was ich persönlich eine Frechheit finde ist das man nun 3 Jahre über der Beitragsbemessungsgrenze verdienen muss um sich von der gesetzlichen zwangsverarschung zu befreien! Früher konnte man "raus" sobald man drüber war.
      Avatar
      schrieb am 10.12.08 23:05:01
      Beitrag Nr. 3 ()
      Solange man seine Altersrückstellungen nicht komplett ohne Abschlag mitnehmen kann, herrscht ohnehin kein Wettbewerb, und man ist auf Gedeih und Verderb auf diese Abzockerbande abgewiesen. Und damit wird es auch nie nie nie billiger werden.
      Danke Politiker, dass ihr auch hier meinen Glauben an eure unbedingte Unfähigkeit voll bestätigt. Denn ohne eure Bemühungen bei Tag und Nacht und jederzeit wäre das gewiss nicht möglich. Danke.
      Avatar
      schrieb am 11.12.08 00:29:01
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.183.770 von Haraldo78 am 10.12.08 22:08:51Was Sie persönlich als Frechheit bezeichnen, ist eigentlich nebensächlich!

      Aber es stärkt eben nicht den wettbewerb, sondern es schafft einen Vorteil für das schlechtere, weil staatlich subventionierte System!

      Thorulf Müller
      Avatar
      schrieb am 11.12.08 00:36:35
      !
      Dieser Beitrag wurde moderiert.

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Was die Börsencommunity nach Ostern auf keinen Fall verpassen willmehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 11.12.08 00:39:12
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.183.686 von Marky_Mark am 10.12.08 21:54:40Marky_Mark,

      die presse wird von der maoitisch trotkistischen Terrormieze und Ihren MfS Freudnen gesteuert!

      Es gibt mehrere und auch andere Sichtweisen.

      fakt ist, dass die Verfassungsrichter viele Klagen abwehren werden, aber nicht alle und nicht alle in vollem Umfang!

      Und dann geht es zum EuGH! Das wird noch ganz spannend!

      § 53 SGB V verstößt gegen europäisches Recht! etc.!

      Thorufl Müller

      P.S.: Es wäre besser, wenn man abwartet bis es etwas gibt, was man diskutieren könnte: eine Entscheidung oder ein Urteil!
      Avatar
      schrieb am 29.01.09 22:22:48
      Beitrag Nr. 7 ()
      CreinPHan:

      § 53 SGB V soll gegen europäisches Recht verstoßen?


      http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__53.html

      Wieso denn dieses?
      Avatar
      schrieb am 30.01.09 12:27:09
      !
      Dieser Beitrag wurde moderiert. Grund: Provokation
      Avatar
      schrieb am 10.06.09 22:36:56
      Beitrag Nr. 9 ()
      Heute wissen wir mehr:

      Die Klagen der PKV sind komplett gescheitert.

      Spiel, Satz und Sieg für Ulla.
      Avatar
      schrieb am 10.06.09 23:10:58
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.368.211 von Marky_Mark am 10.06.09 22:36:56http://www.pkv.de/

      Das kann man auch anders sehen!

      Sachlich betrachtet ist die 5:3 Entscheidung für das 3-Jahres-Moratorium schon ein deutliches Zeichen! Unbefridigend, weil m.E. falsch! Aber man muss das so sehen!

      Das das Ganze jetzt hochgejazzt wird, so nach dem Motto "Ohrfeige" oder "Sieg", dass ist auch hanebüchen! Es wurde festgestellt, dass das Gemeinwohl vorrang hat!

      Der Basistarif spielt keine Rolle!

      Die PKV Umsätzte steigen weiterhin!

      Und jeder, der aus der GKV raus ist, dem geht es besser - wenn er krank ist oder wird und wenn in ca. 15-21 Jahren die Lichter in der GKV ausgehen!

      Ach ja - und wenn ich die anderen meldungen lese, so zum Thema noch mehr Staatsknete für die GKV, 3 Mrd. Lücke, 17 Mrd. Defizit, etc., dann weiß ich nicht ob irgendwer gewinnt.

      Wir schauen zu, wie hilflose Politikamateure Jahr um Jahr verstreichen lassen und zusehen wie das System immer weiter vor die Hunde geht und immer weniger reperabel ist!

      TM
      Avatar
      schrieb am 10.06.09 23:42:38
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.368.398 von CreInPhan am 10.06.09 23:10:58@Herr Müller,

      Und jeder, der aus der GKV raus ist, dem geht es besser - wenn er krank ist oder wird und wenn in ca. 15-21 Jahren die Lichter in der GKV ausgehen!

      Das ist für mich noch die Frage, und zwar genau aus dem Grund den Sie selbst nennen:

      Ach ja - und wenn ich die anderen meldungen lese, so zum Thema noch mehr Staatsknete für die GKV, 3 Mrd. Lücke, 17 Mrd. Defizit, etc., dann weiß ich nicht ob irgendwer gewinnt.

      Politiker interessieren sich immer für die Mehrheit, und die Mehrheit ist in der GKV. Dementsprechend wird man die GKV vermutlich bis zum Exzess mit Steuergeldern subventionieren, zulasten der PKV-Versicherten.
      Avatar
      schrieb am 11.06.09 11:07:58
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.368.535 von Midas2000 am 10.06.09 23:42:38Die Finanzierung mit Staatsknete (Steuern) ist nicht zu Lasten der PKV, sondern zu Gunsten der GKV!

      Das Problem der Dermografie ist aber, dass es nicht nur die GRV betrifft, obwohl das problem gelöst war, bis die auf die Idee kamen gleich zweimal Faktoren außer Kraft zu setzen, die wichtig waren!

      Es ist vor allem ein Problem der GKV und der SPV und natürlich ..... unseres Steuersystems.

      Das ist übrigens das Hauptthema eines Prof. Raffelhüschen!

      Man kann sich das auch sehr schön auf der Seite www.der-demograf.de ansehen - ist eine Seite des Ministeriums für Arbeit und Soziales!

      TM
      Avatar
      schrieb am 11.06.09 17:18:21
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.183.686 von Marky_Mark am 10.12.08 21:54:40Leider wird es der Fall sein, dass die PKV Gesellschaften wahrscheinlich immer den Höchstsatz der GKV ansetzen werden, sodass es vom finanziellen Aspekt her kaum interessant sein wird sich in dem Basistarif auch zu versichern, denn auch die Leistungen sollen nicht einer vollwertigen PKV gleichgestellt sein.
      Avatar
      schrieb am 11.06.09 17:38:37
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.370.324 von CreInPhan am 11.06.09 11:07:58Die Finanzierung mit Staatsknete (Steuern) ist nicht zu Lasten der PKV, sondern zu Gunsten der GKV!

      Naja, wenn man die GKV deutlich stärker subventioniert wird man die Steuern erhöhen müssen. D.h. der GKV-Versicherte zahlt mehr Steuern, spart aber noch mehr bei der GKV. Und der PKV Versicherte zahlt mehr Steuern, spart aber nichts bei der PKV.
      Insofern sehe ich da schon eine Umverteilung zulasten der PKV-Versicherten, und die dürfte zunehmen.
      Und das nicht nur bei den Steuern. GKVs handeln Sonderpreise für Arzneimittel aus, zahlen Ärzte so schlecht das diese (sei es aus Not oder Geldgier) "kreativer" bei der Rechnungserstellung ihrer PKV-Patienten werden usw.

      Theoretisch ist die PKV aufgrund der Kapitaldeckung das zukunftsträchtigere System, faktisch wird es durch die Politik immer weiter ausgehöhlt und zugunsten der GKV umverteilt.
      Irgendwann wird dann die PKV so teuer das viele sie sich nicht mehr leisten können, und dann kommt die "Lösung" in Form der Bürgerversicherung.
      Avatar
      schrieb am 11.06.09 21:28:43
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.373.890 von opolon am 11.06.09 17:18:21Leider wird es der Fall sein, dass die PKV Gesellschaften wahrscheinlich immer den Höchstsatz der GKV ansetzen werden,

      Beiträge werden nicht angesetzt, sondern kalkuliert! Hier war und ist zu berücksichtigen, dass überwiegend schlechte Risiken abschließen und keine Ablehnung und Ausschlüsse möglich sind und Risikozuschläge zwar vereinbart werden, aber eben nicht erhoben werden dürfen!

      Und dann ist zu berücksichtigen, dass eine Vielzahl die Beiträge auch nicht aufbringen - die Kosten aber entstehen!

      sodass es vom finanziellen Aspekt her kaum interessant sein wird

      Seit wann werden Produkte finanziell attraktiv kalkuliert, wenn man das Produkt nicht anbieten will, sondern muss!

      sich in dem Basistarif auch zu versichern,

      Wer solte sich aus welchem Grund im Basistarif versichern wollen/sollen?

      denn auch die Leistungen sollen nicht einer vollwertigen PKV gleichgestellt sein.

      Nein, Sie entsprechen der GKV, also dem SGB V! Wer das mal komprimiert im Sinne einer Bedingung lesen will, der lese:

      http://www.pkv.de/recht/allgemeine_versicherungsbedingungen_…

      Ein KV Produkt muss die Ausgaben durch Einnahmen decken - das gilt auch für die GKV!

      TM
      Avatar
      schrieb am 11.06.09 21:34:34
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.374.128 von Midas2000 am 11.06.09 17:38:37Naja, wenn man die GKV deutlich stärker subventioniert wird man die Steuern erhöhen müssen. D.h. der GKV-Versicherte zahlt mehr Steuern, spart aber noch mehr bei der GKV. Und der PKV Versicherte zahlt mehr Steuern, spart aber nichts bei der PKV.

      Das ist zwar oberflächlich logisch, inhaltlich aber falsch! Sie kennen die Zahlen nicht oder? ich aber!

      Insofern sehe ich da schon eine Umverteilung zulasten der PKV-Versicherten, und die dürfte zunehmen.

      Das ist keine Umverteilung. Da sollten Sie mal schauen ob die PKV Versicherten auch wirklich in relation zu Ihrer Zahl Steuern zahlen bzw. Steuern zahlen werden!

      Und das nicht nur bei den Steuern. GKVs handeln Sonderpreise für Arzneimittel aus, zahlen Ärzte so schlecht das diese (sei es aus Not oder Geldgier) "kreativer" bei der Rechnungserstellung ihrer PKV-Patienten werden usw.

      Auch das ist kein Vorteil, sondern ein Nachteil! Und der Kreativität bei Rechnungen sind Grenzen gesetzt! Eigentlich sollte die Vedrsicherten bereits heute stärker sensibilisiert sein und den Ärzten auch mal auf die Finger klopfen! Liegt aber an der schleichenden Entmündigung der Bürger!

      Theoretisch ist die PKV aufgrund der Kapitaldeckung das zukunftsträchtigere System, faktisch wird es durch die Politik immer weiter ausgehöhlt und zugunsten der GKV umverteilt.

      Das sind "Weltuntergangs-Predigten" die ich nicht teile!

      Irgendwann wird dann die PKV so teuer das viele sie sich nicht mehr leisten können, und dann kommt die "Lösung" in Form der Bürgerversicherung.

      Sie können nicht rechnen oder Sie haben nicht die Zahlen, Daten und Fakten!

      Und wenn die Bürgerversicherung kommt, weil die Deutschen unfähig sind, das Kreuz an der richtigen Stelle zu machen, dann wird der Absatz sogar noch steiegn!

      TM
      Avatar
      schrieb am 12.06.09 11:07:52
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.368.398 von CreInPhan am 10.06.09 23:10:58http://www.pkv.de/

      Das kann man auch anders sehen!

      Sachlich betrachtet ist die 5:3 Entscheidung für das 3-Jahres-Moratorium schon ein deutliches Zeichen! Unbefridigend, weil m.E. falsch! Aber man muss das so sehen!

      Das das Ganze jetzt hochgejazzt wird, so nach dem Motto "Ohrfeige" oder "Sieg", dass ist auch hanebüchen! Es wurde festgestellt, dass das Gemeinwohl vorrang hat!


      Sorry, ein so so deutliches Urteil gegen die Antragssteller gab es lange nicht:

      Es wimmelt nur so von unzulässig, unbegründet, keine Argumente vorgetragen, falsche Paragraphen, Klage zu spät. Die Klage war einfach handwerklich schlecht - das trifft weniger den PKV-Verband denn die Prozessbevollmächtigten.

      Wie der PKV-Verband aus der Beobachtungspflicht einen Sieg ableiten konnte - nur noch peinlich.

      Schön finde ich, dass die Lobbyarbeit des PKV-Verbandes indirekt bestraft wird. Weil sie die 18-monatige Verweildauer in die KalV reingedrückt haben, müssen sie jetzt mit dem Rest leben. :D

      Interessant wäre jetzt eine Klage eines PKV-Wechslers auf teilweise Mitnahme der Alterungsrückstellung aus einem Altvertrag - wäre nach der Begründung des Urteils vermutlich von Erfolg gekrönt.
      Avatar
      schrieb am 12.06.09 14:59:47
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.379.170 von siebi71 am 12.06.09 11:07:52Das ist nun auch hanebüchener Unsinn.
      Die Klagen konnten teilweise nicht besser vorbereitet werden, weil man einen Schaden nicht nachweisen konnte.
      Man konnte aber auch nicht abwarten.
      Zusätzlich haben sich einige Sachverhalte noch geändert (z. B. Abrechnungshöhe BTN/BTB)!
      Es gibt eine Beobachtungs- und Korrekturpflicht laut diesem Urteil! Erst dann, wenn sich negative Auswirkungen bemerkbar machen!
      Das mit dem 3-Jahres-Moratorium ist schon interessant, da die Richter nur auf die GKV – PKV Aspekte eingegangen sind, nicht auf die PKV – GKV Problematik!
      Ich hatte niemals erwartet, dass das Urteil (Ausnahme 3-Jahres-Moratorium) anders ausgeht!
      Es ist ein Urteil und für beide Seiten gibt es Grund sich zu freuen! Ulla hat es geschafft mit ihrem „Alle für Einen“ den SV-Staat auszubauen, die PKV hat dem Gesetzgeber durch das BVerfG Grenzen aufgezeigt!
      Letztendlich fällt die Entscheidung am 27.09.2009!!!
      Ach ja – zu sagen, dass die Urteile schlecht vorbereitet waren zeugt von einem hohen Maß an Unkenntnis!!
      Zu bedenke ist aber, dass nicht alle Klagen zugelassen wurden, sondern nur einige wenige exemplarisch ausgesucht wurden! Und die von Privatpersonen sind halt kaum zu steuern!

      TM
      Avatar
      schrieb am 13.06.09 14:52:56
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.381.401 von CreInPhan am 12.06.09 14:59:47Es gibt eine Beobachtungs- und Korrekturpflicht laut diesem Urteil!

      Na erst einmal nur eine Beobachtungspflicht. Eine Korrekturpflicht erst dann, wenn dadurch der Beruf des Krankenversicherers unmöglich wird.

      die PKV hat dem Gesetzgeber durch das BVerfG Grenzen aufgezeigt!

      Die Kommentare (außerhalb des PKV-Verbandes) sagten aber etwas anderes: Nämlich, dass das Urteil den Gesetzgeber eher ermutig, die PKV in ihre soziale Verantwortung zu nehmen.

      Ach ja – zu sagen, dass die Urteile schlecht vorbereitet waren zeugt von einem hohen Maß an Unkenntnis!!

      Nicht das Urteil, sondern die Klagen.

      Zu bedenke ist aber, dass nicht alle Klagen zugelassen wurden, sondern nur einige wenige exemplarisch ausgesucht wurden! Und die von Privatpersonen sind halt kaum zu steuern!

      Gab es da nicht eine Kampagne der Krankenversicherer, die ihre Kunden aufgefordert haben, zu klagen?

      ---

      Nach so einem Urteil sollte der PKV-Verband mal halblang machen und sich fragen, wie er auf die gesellschaftlichen Fragen vernünftige Antworten gibt und den Gemeinsinn vor dem Eigensinn zu stellen, sonst überholt sich leider das Geschäftsmodell und wir bekommen alle den Einheitsbrei. Gesellschaftliche Verantwortung wäre z.B. gewesen, von allen PKV-Versicherten einen Zuschlag von 5 % zu nehmen, um damit einen fairen Preis im Basistarif und für Kinder zu finanzieren. Ich, als kinderloser PKV-Versicherter, wäre dazu bereit gewesen.
      Avatar
      schrieb am 13.06.09 20:50:21
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.386.983 von siebi71 am 13.06.09 14:52:56Es gibt eine Beobachtungs- und Korrekturpflicht laut diesem Urteil!

      Na erst einmal nur eine Beobachtungspflicht. Eine Korrekturpflicht erst dann, wenn dadurch der Beruf des Krankenversicherers unmöglich wird.


      Das ist so formuliert:

      "Entgegen den Befürchtungen der Unternehmen konnte der Gesetzgeber deshalb davon ausgehen, dass es zur Finanzierung des Basistarifs mit seinen eventuell nicht kostendeckenden Prämien in den Normaltarifen der privaten Krankenversicherung nicht zu
      überproportionalen Prämiensteigerungen kommen werde und dass dies in Zukunft zu keinem erheblichen Wechsel in den Basistarif führen werde, der auf Dauer das gesamte Geschäftsmodell der privaten
      Krankenversicherung zerstören würde. Sollte sich diese vertretbare
      Prognose in Zukunft als Irrtum darstellen, wäre der Gesetzgeber
      gegebenenfalls zur Korrektur verpflichtet."

      und damit geht es hier nicht um die Berufsausübung! Bitte nur dann etwas sagen, wenn es geprüft und richtig ist! Sch...hausparolen sind schon genug im Umlauf - oder wollen Sie genau das?

      die PKV hat dem Gesetzgeber durch das BVerfG Grenzen aufgezeigt!
      Die Kommentare (außerhalb des PKV-Verbandes) sagten aber etwas anderes: Nämlich, dass das Urteil den Gesetzgeber eher ermutig, die PKV in ihre soziale Verantwortung zu nehmen.


      Das ist eine Frage des Standpunkts und der Sichtweise! Begeben wir uns auf einen neutralen Aussichtspunkt, so hat das BVerfG das gemeinwohl über die Interessen Einzelner gestellt! das ist weder neu noch spannend! Er hat die soziale Verantwortung der PKV aufgezeigt, und hier teile ich die Sichtweise des BVerfG1 Ich habe und hatte nie ein Problem mit dem Basistarif an sich! Wer mich kennt weiß, das ich seit über 9 Jahren dafür eintrete, dass die PKV GKV anbieten soll um die GKV genau dort zu schlagen, wo Sie glaubt unangreifbar zu sein. Und das passiert ja gerde massiv! Ich sage mal KKH-Allianz, Signal Iduna IKK, etc.

      Ach ja – zu sagen, dass die Urteile schlecht vorbereitet waren zeugt von einem hohen Maß an Unkenntnis!!
      Nicht das Urteil, sondern die Klagen.


      Sorry - Freudscher verschreiber! ja, ich meinte die Klagen! Die waren sehr gut vorbereitet und das Ergebnis wurde so seit Monmaten erwartet - eben mit Ausnahme des 3-Jahres-Moratoriums, wo m. E. die Richter nur einen Aspekt betrachtet haben - den Wechsel GKV nach PKV!

      Zu bedenke ist aber, dass nicht alle Klagen zugelassen wurden, sondern nur einige wenige exemplarisch ausgesucht wurden! Und die von Privatpersonen sind halt kaum zu steuern!

      Gab es da nicht eine Kampagne der Krankenversicherer, die ihre Kunden aufgefordert haben, zu klagen?


      Noch einmal - es wurde fünf Klagen von Versicherern und nur drei Klagen von Privatpersonen zugelassen. Klagen eingereicht wurde eine Vielzahl mehr!

      Ansonsten ist das, was Medien heute an Qualität abliefern eine Schande für den ehrenvollen Beruf des Journalisten! Es geht nur noch um Quote/Auflage und um Geschwindigkeit in der Veröffentlichung! Qualität, Recherche, etc. interessiert doch keine Sau mehr! Und wer ist Schuld - die Deutschen an sich! Intellektuelle Unauffälligkleit ist "IN"!

      TM
      Avatar
      schrieb am 14.06.09 10:36:22
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.387.639 von CreInPhan am 13.06.09 20:50:21"..., der auf Dauer das gesamte Geschäftsmodell der privaten
      Krankenversicherung zerstören würde. Sollte sich diese vertretbare
      Prognose in Zukunft als Irrtum darstellen, wäre der Gesetzgeber
      gegebenenfalls zur Korrektur verpflichtet."

      und damit geht es hier nicht um die Berufsausübung! Bitte nur dann etwas sagen, wenn es geprüft und richtig ist! Sch...hausparolen sind schon genug im Umlauf - oder wollen Sie genau das?


      Mannomann, dies behandelt die Frage, ob die Gesetze gegen Artikel 12 Absatz 1 GG verstoßen: "Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden." Es geht um den Beruf des privaten Krankenversichers der durch juristische Personen ausgeübt wird.

      Man beachte auch das Wort gegebenfalls! D.h. selbst wenn in die Berufsfreiheit eingegriffen wird, kann dies legitim sein, vgl. auch Satz 2 von Artikel 12 Absatz 1.

      Begeben wir uns auf einen neutralen Aussichtspunkt

      Meine Meinung ist stets subjektiv. Wer wie Sie berufliche Interesse hat, tut sich schwer neutral zu sein, oder?

      ja, ich meinte die Klagen! Die waren sehr gut vorbereitet und das Ergebnis wurde so seit Monmaten erwartet - eben mit Ausnahme des 3-Jahres-Moratoriums, wo m. E. die Richter nur einen Aspekt betrachtet haben - den Wechsel GKV nach PKV!

      Von wem wurden sie so erwartet? Vom PKV-Verband? Gibt es da Quellen?

      Noch einmal - es wurde fünf Klagen von Versicherern und nur drei Klagen von Privatpersonen zugelassen. Klagen eingereicht wurde eine Vielzahl mehr!

      Ok, es haben also x Privatversicherte Klagen eingereicht, wieviel waren denn Ihrer Meinung nach zulässig? Das BVerfG hat also nur die Klagen ausgesucht, die unzulässig waren und die zulässigen wollte es gar nicht behandeln?

      Ebenso bei den anderen VU - die hat ganz andere Argumente, oder was? Was wollen Sie damit aussagen, dass es noch mehr Klagen gab?:confused:

      --

      Es ist auch nur Zufall, dass die Privatversicherten den gleichen Bevollmächtigten hatte, wie eine gewisse A ... AG, S ... VaG und D ... aG. Meiner Meinung nach gab es gar keine Privatversicherten, die aus eigenen Antrieb geklagt haben, sondern nur von einigen VU motivierte Versicherte. Da dies die Richter am BVerfG erkannt hatten, haben sie es sich auch emotional leicht gemacht, diese Klagen als unzulässig zurückzuweisen.
      Avatar
      schrieb am 14.06.09 13:18:43
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.388.280 von siebi71 am 14.06.09 10:36:22siebi71

      Das ist ein Diskussionsstil den ich als "unwürdig" bezeichne!

      Unterstellungen, Halbe Zitate, etc. Reden Sie bitte mit Ihrem Spiegelbild!

      TM


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Wenig Chancen für Klagen gegen Gesundheitsreform