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    cfd-abgeltungssteuer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.12.08 20:25:56 von
    neuester Beitrag 17.09.09 12:21:46 von
    Beiträge: 21
    ID: 1.146.837
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      Avatar
      schrieb am 13.12.08 20:25:56
      Beitrag Nr. 1 ()
      bei welchem cfd-anbieter wird keine abgeltungssteuer erhoben?
      nach meiner info nur bei denjenigen, die keine deutsche filale haben.
      wer kommt da noch in frage?:confused:
      Avatar
      schrieb am 14.12.08 09:55:51
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.201.100 von paulina am 13.12.08 20:25:56ABN Market Index
      Avatar
      schrieb am 14.12.08 21:07:59
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.201.100 von paulina am 13.12.08 20:25:56Saxo Bank bzw Finexo, WO
      Avatar
      schrieb am 21.12.08 21:02:39
      Beitrag Nr. 4 ()
      Ab dem 01.01.09 ABN, dann nur noch in bzw. über London...
      Avatar
      schrieb am 22.12.08 20:34:06
      Beitrag Nr. 5 ()
      eigentlich alle außer die Broker die Ihre Haupt-Niederlassung in Deutschland haben:
      Flatex, ABN

      Alle anderen nicht,,, weil sie oft nur eine Zweigniederlassung in Deutschland haben.
      Es sollte aber unbedingt so sein, dass Du einen Broker nimmst! Der eine Zweigniederlassung und Support in Deutschland hat und auch hier reguliert ist.

      Ganz wichtig: Der Broker der hier nur eine Zweigniederlassung hat und die Konten im Ausland fürt. Behält nichts ein... und sollte es dennoch Probleme geben! Gilt das deutsche Recht.

      Meine Empfehlung ist xtb-traders die sind auch die einzigen, welche nicht über einen IB oder Vermittler den automatisierten handel in Deutschland anbieten. www.xtb.de

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      Avatar
      schrieb am 29.12.08 02:19:48
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.201.100 von paulina am 13.12.08 20:25:56IG Markets
      Avatar
      schrieb am 29.12.08 08:21:00
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.272.057 von enuxx am 29.12.08 02:19:48zu ig markets liegen mir aber andere infos vor...!?
      Avatar
      schrieb am 29.12.08 23:47:20
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.272.179 von paulina am 29.12.08 08:21:00Sehr geehrte Damen und Herren,

      ab dem 1. Januar 2009 werden für alle Einkommen aus Kapitalvermögen 25% Abgeltungssteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer fällig. Die Freigrenzen für Spekulationsgewinne sind somit abgeschafft. Diese Änderung gilt auch für Gewinne aus der Anlage derivativer Finanzinstrumente, zu denen auch CFDs gehören.
      Bitte beachten Sie, dass wir nach Prüfung der Sachlage die Abgeltungssteuer bei profitablen Transaktionen nicht direkt einbehalten und an das zuständige Finanzamt abführen werden. Dies begründet sich auf der Tatsache, dass alle Kundenkonten von IG Markets in Großbritannien bei IG Markets Ltd. UK geführt werden und nicht in Deutschland.
      Bei solchen Auslandskonten und Depots ist der Anleger selbst verantwortlich, die Einkünfte in einer persönlichen Einkommenssteuererklärung zu deklarieren. Mit dieser Einkommenssteuererklärung wird dann auch die Abgeltungssteuer berechnet. Die Abgeltungssteuer entfällt somit nicht, sondern obliegt in der Verantwortung des Anlegers.

      Falls wir weitere Informationen zu diesem Thema haben, werden wir Sie sofort benachrichtigen.

      Mit freundlichen Grüßen

      IG Markets

      Telefon: 0800 181 8876 (gebührenfrei aus dem deutschen Festnetz) bzw. +44 (0) 2076 335 331
      E-Mail: anfragen@igmarkets.com

      Quelle: Mail vom 23.12.08
      Avatar
      schrieb am 30.12.08 11:25:40
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hi zusammen,

      müsste in dem enuxx geschilderten Fall, die Einkünfte nicht mit dem Einkommenssteuersatz besteuert werden? Der liegt ja über 25%.
      Vielen Dank.
      Gruß Thomas
      Avatar
      schrieb am 30.12.08 12:14:38
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.280.034 von ThomasB86 am 30.12.08 11:25:40Bisher müssen die Gewinne entsprechend dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Diese hat jeder Anleger in der Steuererklärung anzugeben. Die Gewinne werden ja bisher auch nicht direkt von der Bank dem Fiamt gemeldet.
      Ab 2009 unterliegen alle Gewinne der Abgeltungssteuer in Höhe von 25% + Soli und etwaig Kirchensteuer.

      Dass die Bank die Steuer nicht abführt und der Anleger, wie von IG Markets dargestellt, diese selbst deklarieren muss wird von allen nennenswerten CFD-Anbietern derart gehandhabt.
      Wenn eine Bank direkt die Steuer abführt, wird das ein deutlicher Wettbewerbsnachteil sein.


      Viel interessanter ist der Punkt, dass offensichtlich ab 2009 Verluste aus Aktiengeschäften nur mit Gewinnen aus Aktiengeschäften verrechnet werden dürfen. Demnach nicht mit erzielten Gewinnen aus CFD-Geschäften.

      Die grosse Frage ist hier, ob etwaige Verluste mit CFDs mit Gewinnen z.B. aus Zinserträgen verrechnet werden dürfen. Ansonsten soll ja alles steuerlich gleich behandelt werden.

      Würden CFDs in diesem Zusammenhang wie Aktien behandelt, hätte dies meiner Ansicht nach auch vor 2009 geschehen müssen. Also wären CFD-Gewinne nur mit dem halben persönlichen Einkommenssteuersatz belegt worden. Da das aber nicht der Fall ist, müßten CFDs ab 2009 steuerlich günstiger sein als Aktien.
      Avatar
      schrieb am 01.01.09 19:00:55
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.280.476 von Fingolot am 30.12.08 12:14:38Hallo Fingolot,

      eine Frage da ich eher CFD-Laie bin und natürlich ohne Gewähr auf Richtigkeit.

      Die Odergebühren bei CFDs zählen zu den Anschaffungsnebenkosten. Gehören dazu auch die Finanzierungskosten von CFDs dazu? Die Finanzierungskosten sind ja nicht unerheblich.

      Wird also nur der tatsächliche Gewinn mit Berücksichtigung der Finanzierungskosten versteuert?

      Es handelt sich steuerrechtlich bei den Finanzierungskosten doch um Werbungskosten (?), nicht um Anschaffungskosten, oder? Nach derzeitigem Steuerrecht ist diese Unterscheidung unerheblich, ab 2009 aber wesentlich??

      Danke für die Hilfe.
      Avatar
      schrieb am 04.01.09 19:33:51
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.288.983 von Roti_72 am 01.01.09 19:00:55Bei den Finanzierungskosten dürfte sich die Situation ähnlich darstellen, wie bei einem in Anspruch genommenen Wertpapierkredit.
      Also steuerlich geltend machbar als Werbungskosten - bisher.

      Ich habe keine Finanzierungsaufwendungen mit CFDs, die ich steuerlich geltend machen will. Zinserträge versteuere ich wie normale Zinsen.(Zinserträge aus Cashdeposit und Shortpositionen)

      Wenn eine Gewinnerzielungsabsicht zugrunde gelegt werden kann, dann sollten die Schuldzinsen auch direkt mit den Erträgen aus dem CFDhandel verrechenbar sein. Die Absicht wird kaum ein Finanzamt bestreiten wollen. Ab 2009 ist die Totalüberschussprognose ohnehin unsinnig bei Kapitalerträgen. Dabei wurden bisher die Werbungskosten als Ausgabenposten berücksichtigt. Ohne Berücksichtigung derer ergibt sich immer ein Überschuss, wenn die Finanzierungskosten nicht verrechnet werden.:(

      Ab 2009 müßte meiner Meinung nach alles steuerlich gleich behandelt werden. Also nur Kontosaldo Jahresende-Jahresanfang, einschließlich aller Finanzierungskosten bzw. -erträge und Berücksichtigung von Geldabhebungen.

      Falls die Finanzierungskosten nicht geltend gemacht werden können, würde sich das für viele CFD-Anleger steuerlich erheblich negativ auswirken.

      Ich muss mich dazu auch erst noch weitergehend informieren. Vielleicht hat ein anderer Leser schon mehr Informationen.
      Avatar
      schrieb am 04.01.09 19:48:03
      Beitrag Nr. 13 ()
      Hier noch ein Zitat von der Internetseite des Finanzministeriums:
      http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_3380/DE/Wirtschaft_…" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">
      http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_3380/DE/Wirtschaft_…

      hinsichtlich Abgeltungssteuer
      Werbungskosten

      Die tatsächlichen Kosten für Depotgebühren oder Spesen und so weiter, die etwa beim An- und Verkauf von Aktien und Investmentanteilen anfallen, können nicht mehr geltend gemacht werden, sondern sind über die pauschalierten Werbungskosten abgedeckt.

      Über den Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 Euro für Ledige bzw. 1.602 Euro für Verheiratete sind Werbungskosten bereits berücksichtigt. Die Mehrzahl der Steuerpflichtigen hat geringere Werbungskosten als 800 Euro. Lediglich bei Steuerpflichtigen mit hohem Einkommen fällt im Durchschnitt ein höherer Werbungskostenbetrag an. Diese profitieren aber bereits von dem proportionalen Abgeltungsteuersatz von 25 Prozent.
      Avatar
      schrieb am 08.01.09 17:56:26
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.288.983 von Roti_72 am 01.01.09 19:00:55Artikel in Zeitschriften etc. wird es zu diesem speziellen Thema kaum geben.
      In den Buhl Steuertipps 01/2009(im Jahresabo für 30,-) gibt es einen allg. und umfassenden Artikel zur Abgeltungssteuer. Hier wird auch zu Werbungskosten Stellung genommen.

      "
      Die im Zusammenhang mit der Einkunftsquelle stehenden
      Aufwendungen werden steuerlich nicht mehr mindernd
      berücksichtigt. Dies ist der Preis für ein Pauschalverfahren,
      das Vereinfachungen bringen soll.
      ...
      In jedem Fall ändert sich der Umgang mit dem Aufwand
      für die Geldanlage. Denn Werbungskosten zählen generell
      nicht mehr, womit Schuldzinsen, Depot-, Beratungs- oder
      Verwaltungsgebühren steuerlich völlig unter den Tisch fallen.
      Das gilt nur nicht für Transaktionsspesen, die mindern
      auch 2009 realisierte Kursgewinne und erhöhen Verluste.
      "


      In meinen Augen sind Finanzierungskosten auch Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Einkunftsquelle stehen.
      Demnach wären CFD-Schuldzinsen anders als vor 2009 nicht mehr als Werbungskosten geltend machbar. Erzielt man in Hochzinsphasen aber Zinserträge auf gehaltene CFD-Shortpositionen unterliegen dieser sehr wohl der Besteuerung.
      Im o.g. Zitat geht es bei den Schuldzinsen vor allem wohl um Zinsen aus Kontoüberziehungen etc.(?)

      Wenn jemand andere Informationen hat, gern auch mit anderen Schlussfolgerungen, nur her damit. Im Grunde wäre es sinnvoll, wenn die Finanzierungskosten, die ja erst zu den erhöhten (Steuer-)Erträgen führen, weiter Berücksichtigung finden.
      Avatar
      schrieb am 08.01.09 21:54:57
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.334.577 von Fingolot am 08.01.09 17:56:26Hallo Fingolot,

      danke für all deine sehr guten Antworten und Hilfen, das bringt Licht ins "Dunkel"; Finanzierungskosten sind Aufwendungen und wenn nicht als Werbungskosten absetzbar wäre das ein erheblicher Nachteil, dies kann nicht hingenommen werden :rolleyes:

      Habe nur allgemeines dort gefunden:

      http://www.aktienboard.com/content/200812/abgeltungssteuer-w…

      Wer mehr Info zum Thema hat bitte rausrücken ;)

      Danke an alle.
      Avatar
      schrieb am 11.03.09 18:23:00
      Beitrag Nr. 16 ()
      Hier mal eine neue Info, wie auf der Webseite bei CMC Markets zu finden. Zugriff unterm Kundenaccount, daher kann ich keinen link dazu geben.

      Es gibt dort die Rubrik FAQs --- unter dem Reiter Abgeltungssteuer ist zu lesen:

      "Welche Kosten sind beim Handel mit CFDs im Rahmen der Abgeltungsteuer abzugsfähig?
      Abzugsfähig bleiben die in direktem Zusammenhang mit einer CFD-Transaktion anfallenden Aufwendungen (zum Beispiel Kommissionen, Finanzierungsgebühren, etc). "


      Finanzierungsgebühren wären demnach gewinnmindernd ansetzbar!?
      Wenn dem so ist, :kiss:

      Und wenn CMC Markets das nicht weiss - wer dann? :cool:
      Avatar
      schrieb am 28.03.09 03:09:48
      Beitrag Nr. 17 ()
      Das Konzept der Pauschalsteuer ist doch, dass man all diese Aufwendungen nichtmehr absetzen kann, es gilt nur noch die Differenz aus Jahresanfangssaldo und Jahresendsaldo mit richtigem Vorzeichen als Gewinn zu versteuern und davon dann die 25% + Kleinkram abzutreten ans geliebte Finanzamt...
      Avatar
      schrieb am 28.03.09 17:03:43
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.870.356 von dubaitrader am 28.03.09 03:09:48Das ist ja das Problem mit der "Steuervereinfachung".
      Eigentlich sollte alles viel weniger Aufwand bringen. Aus meiner Sicht ist das Gegenteil der Fall.

      Was verstehst du denn unter "all diese Aufwendungen"?
      Wenn ich eine CFD-Long-Position halte und die Firma schüttet Dividende aus, erhalte ich eine Gutschrift in Höhe von 80-90% der eigentlichen Dividende.(Die Abschläge sind ein Thema für sich) Halte ich eine Short-Position auf die gleiche Aktie, werden mir 100% der Dividende als Kosten durch den Broker in Rechnung gestellt.
      Soll ich demnach die erhaltene Dividende beim Finanzamt versteuern und im Fall der Short-Position ist das persönliches Pech?
      Der CFD notiert am Tag nach dem Dividendentermin ja entsprechend tiefer. In sonstige börsengehandelte Zertifikate fliessen Finanzierungskosten und Dividenden ja auch in den Preis und damit die Gewinnbilanz ein.
      Wenigstens gegenrechnen muss man das können.

      Erhalte ich für overnight CFD-Short-Positionen Zinsen gutgeschrieben, soll ich diese versteuern? Vermutlich schon. Zahle ich aber für die Finanzierung der Long-Position des Zertifikats Zinsen, dann kann ich die nicht gegenrechnen? Kaum vorstellbar!
      Entsteht unterm Strich ein negative Summe muss diese als Finanzierungskosten des Zertifikats gegenrechenbar sein.

      Solange man letztlich Positiveinkünfte erzielt, macht das Finanzamt seinen Schnitt.

      Aufwendungen wie Fahrten zur Hauptversammlung, Konto- und Depotgebühren und Fachliteratur sind nicht mehr absetzbar und das zu Recht.

      Einigen kann man sich auf ein steuerlich relevantes Ergebnis aus Kontostand zu Jahresende MINUS Kontostand Jahresanfang. Dann sind alle Kosten und Gutschriften, nach Berücksichtigung von Gebühren aus Transaktionen, eingeflossen.
      Avatar
      schrieb am 14.04.09 20:49:39
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.872.014 von Fingolot am 28.03.09 17:03:43"Einigen kann man sich auf ein steuerlich relevantes Ergebnis aus Kontostand zu Jahresende MINUS Kontostand Jahresanfang. Dann sind alle Kosten und Gutschriften, nach Berücksichtigung von Gebühren aus Transaktionen, eingeflossen."

      Genau so soll es doch sein mit der Abgeltungssteuer auf CFDs und ich kenne keinen Anbieter bei dem es nicht so ist.

      Ich glaub wir reden aneinander vorbei
      Avatar
      schrieb am 16.04.09 18:36:10
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.967.722 von dubaitrader am 14.04.09 20:49:39Der entscheidende und strittige Punkt ist, ob Finanzierungszinsen für overnight-CFD-Positionen gewinnmindernd verrechnet werden können.

      Sonstige Transaktionskosten werden klarerweise bei allen Banken berücksichtigt.
      Depotgebühren oder auch Gebühren für z.B. Realtime-Kurse sind jetzt hingegen Privatsache.(bislang Werbungskosten gewesen)
      Avatar
      schrieb am 17.09.09 12:21:46
      Beitrag Nr. 21 ()
      Hallo
      Ich bin neu hier.:confused:
      Ich wollte mal wissen wie das mit der Abgeltungssteuer bei CMC aussieht, wenn ich mehere CFDs im Jahr 2009 kaufe.Gibt es eine Jahresabschlussrechnung,wo Verluste und Gewinne miteinander verrechnet werden und nur das Gesamtergebnis versteuert werden muss?(im Falle eines Gewinns)
      Oder wird aus jedem Handel mit CFDs nur der Gewinn für 2009 versteuert,die Verluste können dann aber erst nächstes Jahr geltend gemacht werden?Ich meinebei Aktien war das so.Danke im Voraus.Bitte nur schreiben wenn man sich ganz sicher ist.


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