Abgeltungssteuer bei Auslandskonten - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 20.12.08 11:12:39 von
neuester Beitrag 22.12.08 01:10:46 von
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Hallo,
vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
1.Wenn jemand beispielsweise einen Broker in Österreich hat-
wie sieht es da bei der Abgeltungssteuer aus?
Diese wird zumindest dort nicht abgezogen.
2. Wenn ich 2009 Aktien im Ausland kaufe und würde dann ein Depotübertrag machen wird dann auch eine Abgeltungsstuer fällig?
vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
1.Wenn jemand beispielsweise einen Broker in Österreich hat-
wie sieht es da bei der Abgeltungssteuer aus?
Diese wird zumindest dort nicht abgezogen.
2. Wenn ich 2009 Aktien im Ausland kaufe und würde dann ein Depotübertrag machen wird dann auch eine Abgeltungsstuer fällig?
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.243.633 von Bombenleger am 20.12.08 11:12:39Frage 1 gefühlte 34825.mal im Board beantwortet
= wird wie bisher am Jahresende erklärt
Frage 2
= selbstverständlich
OGV
= wird wie bisher am Jahresende erklärt
Frage 2
= selbstverständlich
OGV
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.243.633 von Bombenleger am 20.12.08 11:12:39Hallo Bombenleger,
zu 1 (wie OmasHelfer schon beantwortet hat):
Kein Abgeltungssteuerabzug, aber natürlich von Dir in der ESt-Erklärung anzugeben und dann gilt dafür (ab KJ 2009) auch die Regeln zur Abgeltungssteuer.
zu 2:
Die deutschen KI übertragen ab 2009 zusammen mit den Wertpapieren auch die Anschaffungstermine und -kosten (damit das neue KI die Abgeltungssteuer richtig anwenden kann).
Von KI aus dem EU-Raum dürfen entsprechende Mitteilungen ebenfalls von dem übernehmenden deutschen KI verwendet werden.
Werden die Daten nicht mitgeliefert, wird mit der Ersatzbemessungsgrundlage von 30% des Verkaufswertes gerechnet (Beispiel: Bei einem späteren Verkauf der Wertpapiere zu 200 wird ein Kursgewinn von 60 Euro angenommen und dieser unterliegt der KESt).
Von KI ausserhalb der EU dürfen mitgelieferte Anschaffungskosten und -termine nicht verwendet werden (hier gilt dann die Ersatzbemessungsgrundlage).
Rene
zu 1 (wie OmasHelfer schon beantwortet hat):
Kein Abgeltungssteuerabzug, aber natürlich von Dir in der ESt-Erklärung anzugeben und dann gilt dafür (ab KJ 2009) auch die Regeln zur Abgeltungssteuer.
zu 2:
Die deutschen KI übertragen ab 2009 zusammen mit den Wertpapieren auch die Anschaffungstermine und -kosten (damit das neue KI die Abgeltungssteuer richtig anwenden kann).
Von KI aus dem EU-Raum dürfen entsprechende Mitteilungen ebenfalls von dem übernehmenden deutschen KI verwendet werden.
Werden die Daten nicht mitgeliefert, wird mit der Ersatzbemessungsgrundlage von 30% des Verkaufswertes gerechnet (Beispiel: Bei einem späteren Verkauf der Wertpapiere zu 200 wird ein Kursgewinn von 60 Euro angenommen und dieser unterliegt der KESt).
Von KI ausserhalb der EU dürfen mitgelieferte Anschaffungskosten und -termine nicht verwendet werden (hier gilt dann die Ersatzbemessungsgrundlage).
Rene
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