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    Abgeltungssteuer - bis wann Wertpapiere kaufen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.12.08 20:10:27 von
    neuester Beitrag 15.01.09 23:41:35 von
    Beiträge: 54
    ID: 1.147.001
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      Avatar
      schrieb am 20.12.08 20:10:27
      Beitrag Nr. 1 ()
      Zählt bei der Feststellung, ob Wertpapiere beim Verkauf abgeltungssteuerpflichtig sind, das Kaufdatum oder das Einbuchungsdatum?

      Da dieses Jahr keine Feiertage auf das Wochenende fallen, sind die Börsen nur noch am 22., 23., 29. und 30.12. geöffnet.
      Wenn die Bank 2 Tage zum einbuchen braucht, wäre schon am 23.12. der letzte Termin, um die Abgeltungssteuerfreiheit zu sichern.
      Avatar
      schrieb am 20.12.08 21:00:18
      Beitrag Nr. 2 ()
      Sehr interessante Frage, hoffe du hast aber schon bei tieferen Ständen dieses Jahr gekauft und nicht erst jetzt? Keine Panik bekommen und übereilt zugreifen.

      Mir hat ein Bankinstitut gesagt, es zähle das "Kaufdatum" und nicht die Kontobelastung, ich habe aber weiterhin Zweifel und würde mich ebenfalls über zusätzliche fundierte Aussagen freuen. Danke!
      Avatar
      schrieb am 20.12.08 21:02:31
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.245.365 von Magictrader am 20.12.08 21:00:18definitiv das Kaufdatum! In den letztn Jahren gab es ja immer wieder solche Stichtage- da ist man routiniert...
      Avatar
      schrieb am 21.12.08 01:17:03
      Beitrag Nr. 4 ()
      Kaufdatum entscheidet, Valuta-Datum/Wertstellungsdatum ist nicht relevant.
      Das gilt auch jetzt schon, wenn man Spekulationsgewinne in der Steuererklärung angibt.
      Wer sich trotzdem unsicher fühlt, sollte eben schon am Montag / Dienstag kaufen.
      Avatar
      schrieb am 21.12.08 12:14:44
      Beitrag Nr. 5 ()
      Das Valutadatum der Bezahlung der Wertpapiere zählt!
      Zumindest wird es so im Steuerbescheid der Bank ausgewiesen. Da die Bezahlung zwei Banktage später erfolgt und die Feiertage fallen wie sie fallen, ist ein abgeltungssteuerrelevantes Handeln nur noch bis zum 23.12. möglich.

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      Avatar
      schrieb am 21.12.08 12:18:45
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.246.289 von T.Hecht am 21.12.08 12:14:44Das Valutadatum scheint mir auch vor dem Hintergrund, dass im Privatvermögen das Zuflussprinzip herrscht, plausibel.
      Avatar
      schrieb am 21.12.08 12:34:21
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ausführung des Auftrages ist definitiv entscheidend !

      Würde also reichen, wenn noch am 30.12.2008 um 13.59 eine Order ausgeführt wird !!!

      http://www.rundschau-online.de/html/artikel/1229426931400.sh…
      Avatar
      schrieb am 21.12.08 13:52:28
      Beitrag Nr. 8 ()
      ????? Es gilt seit eh und je der § 11 EStG und dieser stellt auf den Wertstellungstermin ab, also das Valutadatum.

      Lediglich für die Anwendung der Spekulatiusfrist ist das Verpflichtungsgeschäft maßgebend und somit die Ordererteilung. Für die zeitliche Zurechnung und somit für die Anwendung des alten oder neuen Rechts hat dies keine Bedeutung.
      Avatar
      schrieb am 21.12.08 14:37:30
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.246.592 von Knalltuete82 am 21.12.08 13:52:28Was gilt bei privatem Aktienkauf von Aktien eines nicht börsennotierten Unternehmens ?

      Gruß waschbrettbauch
      Avatar
      schrieb am 21.12.08 16:03:14
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.246.592 von Knalltuete82 am 21.12.08 13:52:28????? Es gilt seit eh und je der § 11 EStG und dieser stellt auf den Wertstellungstermin ab, also das Valutadatum.

      Lediglich für die Anwendung der Spekulatiusfrist ist das Verpflichtungsgeschäft maßgebend und somit die Ordererteilung. Für die zeitliche Zurechnung und somit für die Anwendung des alten oder neuen Rechts hat dies keine Bedeutung.


      Nach meiner Meinung gilt:

      1. Für die Frage der "Spekulationssteuer(frist)":
      Das Datum des Verpflichtenden Geschäfts (Kaufdatum).

      2. Zuordnung zum Veranlagungszeitraum:
      Das Datum der Kontobuchung.

      §11 EStG stellt nämlich darauf ab, ab wann der Begünstigte über ein Wirtschaftsgut verfügen kann. Das kann er ab Kontogutschrift.

      Das Valutadatum hingegen bestimmt, ab welchem Zeitraum ein auf dem Konto vorhandener Betrag verzinst wird. Es kann bspw. auch so sein, dass die Valuta Tage vor oder nach einer entsprechenden Buchung liegt - trotdem ist die Verfügung über den Betrag nur ab Buchungsdatum möglich.

      Es gibt hier aber divergierende Auffassungen und deshalb sollte AUF NUMMER SICHER gegangen werden, sodass auch noch das späteste Datum (in diesem Fall die Valuta) noch im Jahr 2008 liegt.

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 21.12.08 16:31:28
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.245.271 von estudent am 20.12.08 20:10:27jo
      die börsianer haben wenig lust noch dieses jahr

      Avatar
      schrieb am 22.12.08 00:12:04
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.247.069 von K1K1 am 21.12.08 16:03:14Du hast Recht,

      für die Frage welches Recht anwendbar ist, gilt das Handelsdatum. Für die Frage in welchem Veranlagungszeitraum das zu versteuern ist, ist das Valutadatum maßgeblich.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 22.12.08 01:04:28
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.248.518 von Taxadvisor am 22.12.08 00:12:04Hallo,
      wenn es gerade um das Thema "Stichtag" geht, noch eine Ergänzung:
      M.W. ist für den Stichtag 30.06.09 bei der Zertifikats-Sonderregelung (Kauf nach dem 14.03.2007) die Gutschrift auf dem Konto (also Valuta) entscheidend!

      Rene
      Avatar
      schrieb am 22.12.08 02:36:30
      Beitrag Nr. 14 ()
      sehe ich das richtig, dass man nur noch am 29. und am 30 Dez. als als Kunde eines deutschen Brokers amerikanische Aktien erwerben kann?
      Avatar
      schrieb am 22.12.08 08:24:03
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.247.172 von Bachalor am 21.12.08 16:31:28Das sind aber nur die Zeiten von CMC-Handel

      CMC=Market-Maker nicht Börse zwangsläufig!

      Nur zur Info für die anderen User die es genauer nehmen ;)

      Gruß Bernie
      Avatar
      schrieb am 22.12.08 09:10:33
      Beitrag Nr. 16 ()
      Seh ich es richtig, daß hier im Forum kein Schwanz definitiv weiß, welcher Stichtag gilt? Euer Rumgeeiere nervt!!!!
      Avatar
      schrieb am 22.12.08 15:42:08
      Beitrag Nr. 17 ()
      "Eine Entscheidung, noch vor Jahresende in den Aktienmarkt einzusteigen, muss der private Investor also schnell treffen. Besonders wenn er sich für eine Fondsanlage entscheidet. In der Regel dauert es zwei bis drei Bankarbeitstage, bis eine Fondsorder umgesetzt ist und die Fondsanteile ins Depot eingebucht werden. Sollte dies erst am 1. Januar gesehen, ist der Fonds schon nicht mehr als "Altfall" einzustufen, selbst wenn die Order noch im alten Jahr erteilt wurde." Quelle: http://boerse.ard.de/content.jsp?key=dokument_327134
      Avatar
      schrieb am 22.12.08 16:00:17
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.249.106 von pirmasenser am 22.12.08 09:10:33Hallo Pirmasenser,
      wer lesen kann, ist im Vorteil: K1 und Taxadvisor haben die Frage doch eindeutig beantwortet!

      Und wenn Du den Experten hier nicht glaubst, geh doch einfach zu Deinem Steuerberater vor Ort!

      Und jetzt trotzdem ein schönes Weihnachten!

      Rene
      Avatar
      schrieb am 22.12.08 16:44:31
      Beitrag Nr. 19 ()
      Lieber aber dieses Jahr nicht mehr kaufen.
      Nächstes Jahr geht es noch um einiges herunter.
      Lieber dann Abgeltungssteuer zahlen und zum Beispiel beim Dax dann unter 3000 Punkten einsteigen!
      Nur meine Meinung!
      Avatar
      schrieb am 22.12.08 17:19:21
      Beitrag Nr. 20 ()
      wenn DU alles SICHER wissen würdest, wohin welcher kurs sich wann bewegt, frag ich mich warum du hier schreibst und nicht als millionär auf den bermudas liegst :confused:

      kann sein dass die börse nächstes jahr nachgibt - muss aber nicht!
      Avatar
      schrieb am 22.12.08 18:12:44
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.253.124 von Schilddruese am 22.12.08 17:19:21Ich bin doch auf den Bermudas!
      Internet ist doch weltweit verfügbar!
      Und als Millionär kann ich doch trotzdem hier noch meine Kommentare abgeben oder ist das dann verboten?:laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 22.12.08 23:33:08
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.252.883 von Zocker1997 am 22.12.08 16:44:31Und wenns nicht mehr als 20% fällt was dann?

      Springst Du dann teurer auf oder wartest Du bist Sanktnimmerleinstag auf die 3000 im DAX
      :confused:

      Ist doch alles Spekulation :p

      Ausserdem wenn es so tief fällt kann man auch nochmal etwas kaufen, gelle ;)

      Gruß Bernie
      Avatar
      schrieb am 23.12.08 02:34:07
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.253.602 von Zocker1997 am 22.12.08 18:12:44es spielt doch keine Rolle, ob die Börse weiter fällt oder nicht
      Beispiel:

      1) man kauft 2008 Aktie A für 10 Euro, Verkauf in sagen wir mal 20 Jahren für 100 Euro -> Nettogewinn 90 Euro

      2) man kauft 2009 Aktie A für 3 Euro, Verkauf in 20 Jahren für 100 Euro -> Nettogewinn ca. 70 Euro
      Avatar
      schrieb am 23.12.08 07:45:38
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.256.117 von raufraufrauf am 23.12.08 02:34:07... auf den ersten Blick scheinst du mit deiner These richtig zu liegen, aber dennoch irrst du, denn bei einem Einstandskurs von lediglich 3 € erhältst du bei gleichem Kapitaleinsatz die 3,33-fache Menge an Aktien (Gebühren und sonstige Spesen dabei einmal ganz bewusst außen vor gelassen).

      Also rechne noch einmal deine beiden Beispiele mit 10.000 € durch:

      1) 2008: Kauf 1.000 Stücke zu je 10,00 € = 10.000 € ---> Kursanstieg auf 100,00 €
      Nettogewinn: 1.000 x 90,00 € = 90.000 €

      2) 2009: Kauf 3.333 Stücke zu je 3,00 € = ca. 10.000 € ---> Kursanstieg auf 100,00 €
      Nettogewinn: 3.333 x ca. 70,00 € = ca. 233.310 €

      Jetzt klar? :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 23.12.08 08:35:47
      Beitrag Nr. 25 ()
      ok, du hast Recht
      Avatar
      schrieb am 23.12.08 10:58:59
      Beitrag Nr. 26 ()
      Citibank:



      Würde bedeuten, daß bei der Citibank alle Kaufe bis einschließlich 30.12 noch in 2008 gebucht werden. Die vom 29.12 sollten bei allen Banken noch gebucht werden, denn der 31.12 ist zwar kein Börsenhandelstag, aber ein Buchungstag.
      Avatar
      schrieb am 23.12.08 17:53:22
      Beitrag Nr. 27 ()
      Würde bedeuten, daß bei der Citibank alle Kaufe bis einschließlich 30.12 noch in 2008 gebucht werden. Die vom 29.12 sollten bei allen Banken noch gebucht werden, denn der 31.12 ist zwar kein Börsenhandelstag, aber ein Buchungstag.
      Avatar
      schrieb am 23.12.08 18:14:35
      Beitrag Nr. 28 ()
      [b]Würde bedeuten, daß bei der Citibank alle Kaufe bis einschließlich 30.12 noch in 2008 gebucht werden. Die vom 29.12 sollten bei allen Banken noch gebucht werden, denn der 31.12 ist zwar kein Börsenhandelstag, aber ein Buchungstag. [/b]

      Also so ganz klar ist mir das nicht. Die Einbuchung eines Kaufes erfolgt bei der Citi immer sofort, denn ich kann ja sofort wieder verkaufen. Das ist also kein Problem. Die Abrechnung und Valuta erfolgt aber erst 2 Handelstage später. Das heißt, dein konto wird bei kauf am 30.12. mit ziemlicher sicherheit erst im Neuen Jahr mit entsprechender Valuta belastet. Und da sind wir wieder bei der Frage, ob der Kauf dann noch Abgeltungsteuer frei ist oder nicht.

      Ich meine mich an ein urteil entsinnen zu können, in dem einem der Spekulationsverlust nicht anerkannt wurde, obwohl er innerhalb eines Jahrs gehandelt hat, aber die jeweiligen Kontobewegungungen (oder waren es die Valuta?) auf grund von wochenenden oder feiertagen außerhalb der Jahresfrist lagen.

      Obwohl es logisch wäre einfach die Handelstage zu nehmen, würde ich mich da nicht darauf verlassen.
      Avatar
      schrieb am 23.12.08 23:09:45
      Beitrag Nr. 29 ()
      also ich denke (gefühlsmäßig) wird der fiskus bei kauf in 2008 die aktien als "altbestand" bewerten ... die gedanken die wir uns hier machen, macht sich doch sonst KEIN MENSCH in Deutschland. Überall steht "kauf in 2008" bzw. auf diversen websites läuft ein countdown rückwärts usw .... kann mir nicht vorstellen, dass der fiskus einem steuerpflichtigen der am 29.12 oder 30.12 aktien kauft und valuta in 2009 hat, später zur kasse bittet... (aber das ist reine gefühlssache)...

      ich habe jedenfalls gestern und heute ALLE meine schäfchen ins trockene gebracht und meine bücher geschlossen. bin jetzt (über)investiert und jetzt ist erstmal gut :)
      Avatar
      schrieb am 24.12.08 13:03:55
      Beitrag Nr. 30 ()
      ohoh, Schilddrüse ist voll drin und 2009 fällt der Markt dann 25%? ;) Dann hast du 'steuerfreie' 25% Verlust :laugh:

      OT:
      Hoffen wir es kommt nicht so, doch das Netz ist voller Welt- und Wirtschaftsuntergangspropheten. Die USA soll die ganze Welt in den Abgrund reißen, es gäbe keine Lösung für die Krise und Überschuldung in den USA, Hyperinflation oder Währungsreform folgen - man muß aber dran glauben ;)
      Avatar
      schrieb am 24.12.08 16:38:00
      Beitrag Nr. 31 ()
      Wie sieht es zum Beispiel beim rum zocken aus,da ist es nählich ja so aus das man genau so oft mit Verlust verkauft als auch mit Gewinn.Bei Gewinn ist es klar werden 28% vom Gewinn abgeogen.Wie sieht es beim Verlust aus z.B.ein Optionsschein geht KO? Kann man den Verlust nur am Jahresende beim Steuerausgleich geltend machen oder wie läuft das ab.
      Vielen Dank.
      Avatar
      schrieb am 25.12.08 06:22:57
      Beitrag Nr. 32 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.260.724 von 42laurin am 23.12.08 18:14:35Die Einbuchung eines Kaufes erfolgt bei der Citi immer sofort, denn ich kann ja sofort wieder verkaufen. Das ist also kein Problem. Die Abrechnung und Valuta erfolgt aber erst 2 Handelstage später. Das heißt, dein konto wird bei kauf am 30.12. mit ziemlicher sicherheit erst im Neuen Jahr mit entsprechender Valuta belastet. Und da sind wir wieder bei der Frage, ob der Kauf dann noch Abgeltungsteuer frei ist oder nicht.

      Zwei Handelstage? Welchen Sinn macht dann aber der 31.12.2008 als Valutatag, an dem aber nicht gehandelt wird?

      Auf der Seite einer Volksbank steht:

      Inlandsbörse und Direktgeschäfte
      Börsenausführungen (Inland) und Direktgeschäfte sowie Geschäfte in Fremdwährungs-Euro-Anleihen (Direktgeschäfte) werden bis einschließlich Valuta 31.12.2008 in alter Rechnung verbucht. Geschäfte ab Valuta 02.01.2009 werden in neuer Rechnung verbucht.

      http://www.voba-online.de/homepage/aktuell/jahreswechsel.htm…
      Avatar
      schrieb am 26.12.08 14:12:38
      Beitrag Nr. 33 ()
      Und hat man sich hier nun endgültig geeinigt? ;) Ist ein Aktienkauf einer Allianz zum Beispiel am 29.12.2009 noch dem Jahr 2008 zuzurechnen oder wird die Valuta in 2009 fallen und damit das Geschäft abgeltungssteuerpflichtig sein?

      Wie sieht es mit den 29.12.2008 aus? Inländische Aktien- und Anleihekäufe/Verkäufe werden noch dieses Jahr auf Verrechnungskonto gebucht?

      Oder war der 23.12. auch für Aktien (für Fonds sogar sehr wahrscheinlich) der letzte abgeltunssteuerfreie Kauf/Verkaufstag?

      Dankeschön!
      Avatar
      schrieb am 28.12.08 20:07:04
      Beitrag Nr. 34 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.264.678 von frank05 am 25.12.08 06:22:57Zwei Handelstage? Welchen Sinn macht dann aber der 31.12.2008 als Valutatag, an dem aber nicht gehandelt wird?

      Tja, da hast du recht! vielleicht sind es 2 Handels-/ Valuta- und/oder Buchungstage... Immerhin kann man so die hoffning haben, dass Kaüfe von morgen, 29.12., noch am 31. vom konto abgebucht und valutiert werden. In erster Linie wohl interessant für alle diejenigen, die zum fest reich beschenkt worden sind und morgen in die geschäfte rennen, um alles gegen cash umzutauschen, und das ganze dann im eilverfahren abgeltungssteuerfrei anlegen wollen...

      Na ja, dann mal guten Rutsch allerseits!!
      Avatar
      schrieb am 29.12.08 00:40:32
      Beitrag Nr. 35 ()
      Bei meiner Online-Bank wurden die Käufe vom 23.12. mit Valuta 30.12. angegeben. Also werden wohl Käufe vom 29.12. erst das Valuta Datum 2.1.09 bekommen.

      Wenn es jemand genau weiß, dass das Kauf- bzw. Abrechnungsdatum und nicht das Valutadatum relevant ist, so soll er es bitte hier posten !
      Avatar
      schrieb am 29.12.08 01:36:07
      Beitrag Nr. 36 ()
      Hallo,
      Habe folgendes zu diesem Thema gefunden:

      http://www.boerse-frankfurt.de/DE/index.aspx?pageID=44&NewsI…

      "Wer übrigens sich übrigens aus steuerlichen Gründen noch in diesem Jahr engagieren will, muss den Auftrag bis einschließlich 29. Dezember aufgegeben haben und ausgeführt worden sein, damit die Transaktion bis zum 31. Dezember 2008 abgerechnet wird."
      Avatar
      schrieb am 29.12.08 01:36:16
      Beitrag Nr. 37 ()
      Warum ruft von Euch eigentlich keiner seine Bank an und fragt nach ? Ich würde das machen, wenn ich mir unsicher wäre.

      Übrigens kann jede Bank Umsätze am 30.12 mit Valuta 31.12. stellen. Sie machen das auch mit Online Buchungen so, wie man z.b. bei dieser Sparkasse erfährt https://sicherheit.sparkasse-holstein.de/anzeigen.php?tpl=mo…

      Die meisten inländischen Banken werden das auch bei Wertpapierkäufen so machen. Nachdem nämlich praktisch alle Banken damit werben, daß man noch im Jahr 2008 abgeltungssteuerfrei kaufen kann und es nirgendwo einen Hinweis gibt, daß das nur bis zum 23.12 möglich ist, gehe ich davon aus, daß man bis Börsenschluß 14 Uhr am 30.12 abgeltungssteuerfrei kaufen kann.

      Davon gehe ich aus, aber nur wenn man nachfragt, weiß man das sicher.
      Avatar
      schrieb am 29.12.08 01:59:36
      Beitrag Nr. 38 ()
      Abgeltungssteuer: Nur noch wenige Handelstage

      Erstellt 16.12.08, 16:48h
      Endspurt vor der Abgeltungssteuer: Anlegern bleiben für den Kauf von Aktien oder eines Aktienfonds nur noch wenige Tage Zeit, wenn sie die ab dem kommenden Jahr geltende Steuer umgehen wollen.

      Frankfurt/Main - Endspurt vor der Abgeltungssteuer: Anlegern bleiben für den Kauf von Aktien oder eines Aktienfonds nur noch wenige Tage Zeit, wenn sie die ab dem kommenden Jahr geltende Steuer umgehen wollen.

      Denn entscheidend ist nicht der Tag des Kaufauftrags, sagt Uta-Bettina von Altenbockum vom Deutschen Aktieninstitut (DAI) in Frankfurt. Die Ausführung muss bis spätestens 31. Dezember erfolgt sein.

      Weil es nach der Order bis zur Ausführung aber mindestens zwei Handelstage dauern kann, sollten Anleger am besten ihre Kaufaufträge noch vor Weihnachten abgeben, erläuterte von Altenbockum. Die Deutsche Börse in Frankfurt beispielsweise bleibt am 24. und 31. Dezember geschlossen, am 30. Dezember ist bereits um 14 Uhr Schluss auf dem Parkett.

      Ein erst am 30. Dezember erteilter Auftrag komme daher in jedem Fall zu spät, heißt es auch bei der Dresdner Bank in Frankfurt. Auch sie empfiehlt, noch vor den Weihnachtsfeiertagen den Kaufauftrag abzugeben. Das Unternehmen teilte mit, dass insbesondere ausländische Aktien und Aktienfonds zwischen zwei bis fünf Börsentage benötigen, bis sie ausgeführt sind.

      Unabhängig von der Haltedauer greift bei Wertpapieren, die nach dem 1. Januar gekauft werden, der Fiskus zu. Kurs- und Veräußerungsgewinne werden dann pauschal mit 25 Prozent besteuert.
      Avatar
      schrieb am 29.12.08 02:01:04
      Beitrag Nr. 39 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.272.051 von raufraufrauf am 29.12.08 01:59:36Quelle: http://www.rundschau-online.de/html/artikel/1229426931400.sh…

      mit der Ausführung ist wahrscheinlich die Einbuchnung gemeint....
      Avatar
      schrieb am 29.12.08 09:33:23
      Beitrag Nr. 40 ()
      Einer der es wissen muß (Steuerfachmann vom BVI) hat mir folgendes geantwortet:
      es kommt darauf an, wann das obligatorische Rechtsgeschäft abgeschlossen wird (= Zeitpunkt in dem Ihr Kaufauftrag vom Vertragspartner angenommen wird). Der konkrete Zeitpunkt ist von der Einzelfallgestaltung abhängig (z.B. kann ich persönlich bei meiner Direktbank ETFs im sog. Sekundenhandel ordern - hierbei wird das obligatorische Rechtsgeschäft "sofort" abgeschlossen und abgerechnet). Auf das Buchungsdatum oder das Valutadatum kommt es nicht an.

      Also ist das Ausführungsdatum entscheidend.
      Das sollte natürlich schön sauber dastehen.

      Auch Flatex hat mir geantwortet dass auch die Ausführung am 30.12. noch unter die Altregelung fällt. Begründung "das ist eben so".

      Bitte fragt auch mal bei Euren Banken nach.
      Avatar
      schrieb am 29.12.08 09:43:05
      Beitrag Nr. 41 ()
      die ING-DiBa hat unter Verweis auf die interne Rechtsabteilung gemeint, dass der Schlußtag (ist mit dem Ausführungstag identisch) entscheidend ist
      Avatar
      schrieb am 29.12.08 09:49:45
      Beitrag Nr. 42 ()
      Auch comdirect meint "Ausführungstag" (Begründung "das weiß ich")
      Avatar
      schrieb am 29.12.08 16:36:09
      Beitrag Nr. 43 ()
      Hallo,

      auch ich habe noch eine schriftliche Anfrage bei der DIBA laufen und hoffe auf schriftliche Antwort.

      Habe heute noch Fonds gekauft - natürlich über die Börse.

      Order habe ich paar Minuten später als ausgeführt gesehen, jedoch wurde mein Extra Konto noch nicht belastet und unter meiner Depotbewertung kann ich die Anteile noch nicht einsehen....jedoch kann ich die Fonds schon wieder verkaufen - obwohl ich sie noch nicht sehe....

      Nun die Frage:

      Ausführungstag = Kauf meiner Wertpapiere? (was dann bei mir der Fall wäre) oder
      muss ich es in meinem Depot sehen und muss mein Extrakonto belastet sein?

      Sollte Ausführungstag gelten und Umsetzung, dann könnte man ja auch noch morgen vormittag ordern?!

      Danke und Gruß
      Avatar
      schrieb am 29.12.08 17:32:18
      Beitrag Nr. 44 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.275.571 von MIGEKR am 29.12.08 16:36:09Ausführungstag = Kauf meiner Wertpapiere? (was dann bei mir der Fall wäre) oder
      muss ich es in meinem Depot sehen und muss mein Extrakonto belastet sein?

      Du wirst dann noch eine Abrechnung bekommen auf der Du den Schlusstag (29.12.) siehst -> Bestandsschutz

      Sollte Ausführungstag gelten und Umsetzung, dann könnte man ja auch noch morgen vormittag ordern?!
      So ist es
      Avatar
      schrieb am 30.12.08 03:00:36
      Beitrag Nr. 45 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.272.459 von 42_2011 am 29.12.08 09:33:23Richtig, die Sache wurde doch schon mehrfach höchstrichterlich durchgekaut und die ständige Rechtsprechung sagt:

      "Für die Berechnung des Zeitraums zwischen Anschaffung und Veräußerung ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH grundsätzlich der Zeitpunkt maßgebend, in dem der obligatorische (Kauf-)Vertrag abgeschlossen wird (vgl. BFH-Urteile vom 22. November 1963 VI 120/62, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung ―HFR― 1964, 157; vom 15. Dezember 1993 X R 49/91, BFHE 173, 144, BStBl II 1994, 687; vom 30. November 1999 IX R 70/96, BFHE 190, 425, BStBl II 2000, 262, und vom 2. Oktober 2001 IX R 45/99, BFHE 196, 567, BStBl II 2002, 10). Unter Anschaffung bzw. Veräußerung i.S. des § 23 EStG ist nach der Rechtsprechung des BFH die entgeltliche Übertragung eines Wirtschaftsguts auf einen Dritten zu verstehen. Dabei setzt der Normzweck, innerhalb der Spekulationsfrist realisierte Werterhöhungen eines bestimmten Wirtschaftsgutes im Privatvermögen der Einkommensteuer zu unterwerfen, voraus, dass die entsprechenden ―schuldrechtlichen― Vertragserklärungen des Verkäufers und des Erwerbers innerhalb der Spekulationsfrist abgegeben worden sind (vgl. BFH-Urteil vom 2. Mai 2000 IX R 73/98, BFHE 192, 435, BStBl II 2000, 614, m.w.N.)."

      BFH-Urteil vom 08. 04.2003 - IX R 1/01 (NV)

      Schuldrechtliche Vertragserklärung bedeutet, daß der Käufer erklärt, die Aktie kaufen zu wollen (Kaufantrag) und der Verkäufer dieses Angebot annimmt. Dies geschieht beim online-Börsenhandel, in dem der Auftrag (= Kaufantrag) innerhalb von Sekunden nach Aufgabe an der Börse ausgeführt wird (= Annahme des Angebots). Es kommt weder auf den Zeitpunkt der Zahlung noch auf die Einbuchung in's Depot an. Beide Vorgänge berühren nur die Abwicklung des Kaufvertrages.
      Avatar
      schrieb am 30.12.08 10:21:51
      Beitrag Nr. 46 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.278.616 von lalin1972 am 30.12.08 03:00:36Das Urteil befasst sich m.E. allerdings nicht direkt mit der hier in Rede stehenden Frage. Es geht dort nämlich um den Zeitraum und nicht um den Zeitpunkt.

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 30.12.08 11:34:13
      Beitrag Nr. 47 ()
      seht euch das mal an, danach sollte für aktienkäufe wie gerade getätigt alles klar sein. auftragsausführung ist entscheidend. :)

      http://www.boerse-online.de/finanzen/abgeltung/:Abgeltungsst…

      Heute ist der letzte Tag, an dem Anleger sich noch Wertpapiere nach altem Steuerrecht ins Depot legen und die Altfallregelung nutzen können. Doch es gilt ein paar Besonderheiten zu beachten.


      Der Countdown läuft: Noch bis 14 Uhr wird heute an den deutschen Börsen gehandelt. Anleger, die noch die günstige Altfallregelung beim Übergang auf die Abgeltungssteuer nutzen wollen, haben noch wenige Stunden Zeit, Wertpapiere zu ordern. Wichtig ist: Die Order muss heute – sprich im alten Jahr – noch abgerechnet werden. Denn für die steuerlich wirksame Anschaffung von Wertpapieren über die Börse ist der Tag maßgeblich, an dem der Börsenhändler oder Kursmakler den Kaufauftrag ausführt (Schlusstag oder Handelstag). Das Datum der Bankabrechnung oder der Zeitpunkt der Belastung des Kaufpreises (Valuta-Tag oder Wertstellungstag) ist dagegen, anders als häufig zu lesen ist, steuerlich nicht relevant.

      Aufgepasst bei Fonds vor allem ausländischer Provenienz: Gut möglich, dass bei der Orderabwicklung über die Fondsgesellschaft der Kauf heute nicht mehr abgerechnet wird. Dann aber greift die Altfallregelung nicht. Auch gemanagte Fonds sollte man daher heute besser über die Börse ordern, um die Regelung noch zu nutzen.

      Ein Beispiel hierzu: Wer am heutigen 30. Dezember 2008 noch beispielsweise Aktien kauft, sollte die Papiere ein Jahr halten, danach kann er die Anteilsscheine mit Gewinn abgeltungssteuerfrei veräußern. Die maßgebliche Spekulationsfrist beginnt am morgigen 31. Dezember 2008 zu laufen und endet dann am 30. Dezember 2009. Einen Tag später – beziehungsweise wegen der Börsenöffnungszeiten dann faktisch am 4. Januar 2010 können die Papiere erstmals mit Gewinn steuerfrei veräußert werden. Läuft die Aktie dagegen klar ins Minus und ist eine Erholung auf absehbare Zeit nicht zu erwarten, sollte man die Verluste noch innerhalb der Jahresfrist realisieren. Dann sind sie als so genannte Altverluste noch bis Ende 2013 mit neuen Spekulationsgewinnen verrechenbar – allerdings nur über die Steuererklärung.

      Wenn Sie Wertapiere, die Sie noch unter dem alten Steuerregime erworben haben, von ab 2009 neu erworbenen Papieren getrennt verwahren möchten, ist es sinnvoll, sich ein Zweitdepot oder Unterdepot einzurichten. Das ist vor allem dann interessant, wenn sie Staffelkäufe ein und desselben Papiers erwägen – zum Beispiel im Rahmen von Fondssparplänen. Denn steuerlich greift beim Verkauf das Fifo-Prinzip (first in, first out). Das bedeutet: Die Papiere gelten steuerlich als zuerst verkauft, die als erstes den Weg ins Depot fanden.
      Avatar
      schrieb am 30.12.08 13:01:09
      Beitrag Nr. 48 ()
      morgen kann man an ausländischen Börsen auch noch ordern
      Avatar
      schrieb am 31.12.08 02:54:39
      Beitrag Nr. 49 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.279.474 von K1K1 am 30.12.08 10:21:51Sehe ich nicht so, lies bitte den ersten Satz des von mir zitierten Urteils:
      Für die Berechnung des Zeitraums zwischen Anschaffung und Veräußerung ist nach ständiger Rechtsprechung des BFH grundsätzlich der Zeitpunkt maßgebend,.....

      Den Zeitraum kann ich doch logischerweise nur bestimmen, wenn der Zeitpunkt für Anfang und Ende feststehen - anders geht es doch gar nicht. Und der Beginn ist nunmal der Abschluß des obligatorischen Kaufvertrages.
      Ganz deutlich ist es Grundstücksspekulationsgeschäften. Hier beginnt die Frist mit der Auflassung (= notarieller Kaufvertrag) und nicht etwa mit der Eintragung im Grundbuch (= Eigentumsübertragung).
      Avatar
      schrieb am 31.12.08 10:02:36
      Beitrag Nr. 50 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.285.139 von lalin1972 am 31.12.08 02:54:39Also ich will mich hier nicht lang um Sachen streiten, die in der Praxis eh keinen Unterschied machen. M.E. sind die in §52a EStG genannten Anwendungsvorschriten relevant für die hier diskutierten Fragen (jeweils geltendes Recht sowie Zuordnung zum Veranlagungszeitraum). Das von Dir genannte Urteil befasst sich aber wie gesagt nicht mit dem Zeitpunkt, ab dem bzw. bis zu dem die in §52a EStG genannten Gesetze anzuwenden sind.

      Siehe #10.

      Grüße K1
      Avatar
      schrieb am 03.01.09 17:54:22
      Beitrag Nr. 51 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.285.404 von K1K1 am 31.12.08 10:02:36Es zählt der Ausführungs- bzw. Geschäftstag!
      Valuta- bzw. Abrechnungstag ist nicht relevant!

      Habe es Schwarz auf Weiß!

      Am 30.12.08 morgens über comdirect 5 Fonds-Orders über die Fondsgesellschaften in Auftrag gegeben. Ausführungstag in 4 Fällen war noch der 30.12.08. Im Depot angezeigt wurden die Posten erst am 31.12.08 und am 02.01.09. Da hätte ich auch schon wieder verkaufen können, also verfügen, obwohl noch nicht abgerechnet!

      2 Posten stehen da als "abgerechnet" (Valuta 03.01.09), 2 erst als "ausgeführt" (Valuta 05.01.09).

      In der comdirect Depot-Steuersimulation wird das Ganze dann auch als abgeltungssteuerfrei simuliert!
      Auf den PDF-Abrechnungen sind Valuta und Geschäftstag extra getrennt gelistet.

      Meine 4 ausländischen Fonds (Fidelity, HSBC und 2 x BlackRock) haben es somit noch geschaft, nur die deutschen Jungs von Nordinvest bzw. Pioneer haben es natürlich nicht mehr hinbekommen! :mad:

      Hätte ich doch nur alle für Rohstoffe geplanten Depotanteile wie ursprünglich geplant in den BlackRock "World Mining Fund" (986932) gesteckt, statt in letzter Sekunde auch noch in den Pioneer "Aktien Rohstoffe" (977988) zu streuen. :(

      Ganz toll gemacht Pioneer! :mad:
      Der Blackrock "World Mining Fund" war mein letzter Auftrag am 30.12.08 (kurz vor Mittag) und war aber bereits der erste, ausgeführte Fonds (31.12.08). So macht man das! Naja, wieder was dazu gelernt...


      Zitat aus der Presse:
      Wichtig ist: Die Order muss im alten Jahr noch abgerechnet werden. Denn für die steuerlich wirksame Anschaffung von Wertpapieren über die Börse ist der Tag maßgeblich, an dem der Börsenhändler oder Kursmakler den Kaufauftrag ausführt (Schlusstag oder Handelstag). Das Datum der Bankabrechnung oder der Zeitpunkt der Belastung des Kaufpreises (Valuta-Tag oder Wertstellungstag) ist dagegen, anders als häufig zu lesen ist, steuerlich nicht relevant.


      Quelle:
      http://www.boerse-online.de/finanzen/abgeltung/:Abgeltungsst…
      Avatar
      schrieb am 03.01.09 18:04:56
      Beitrag Nr. 52 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.297.958 von Clawhammer am 03.01.09 17:54:22EDIT
      So ist es natürlich richtig gemeint:


      Es zählt der Ausführungs- bzw. Geschäftstag!
      Valuta- bzw. Wertstellungstag ist nicht relevant!
      Avatar
      schrieb am 06.01.09 23:34:03
      Beitrag Nr. 53 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.297.986 von Clawhammer am 03.01.09 18:04:56ANBEI NOCH DER BELEG:



      Wie man sieht ist der am 02.01.09 ausgeführte Pioneer-Fonds nur wegen des Freibetrages momentan noch steuerfrei,
      ab über dem Freibetrag liegendem Gewinn dann aber abgeltungssteuerpflichtig.

      Alle anderen, am 30.12.08 ausgeführten Fonds, sind dagegen abgeltungssteuerfrei, obwohl erst in 2009 kostentechnisch verbucht.

      Der HSBC wurde mir noch nicht mal verrechnet (Valuta 07.01.09).
      Avatar
      schrieb am 15.01.09 23:41:35
      Beitrag Nr. 54 ()
      also ich habe am 30.12.2008 um 13.37 noch den pioneer ecology gekauft (über die börse frankfurt, nicht über die findsgesellschaft selbst) und es wurde augenblicklich ausgeführt.

      Die Valutaabrechnung erfolgte aber erst am 02.01.2009.

      Die Diba hat mir bestätigt, dass dieser Kauf aber Abgeltungssteuerfrei abgewickelt wurde...also lag evtl. nicht am Fonds....

      ausschlaggebend sei die Order gewesen und die lag noch in 2008!

      Grüße!


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