Was, wenn Prozesskosten das Unternehmen bedrohen? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 21.12.08 22:19:03 von
neuester Beitrag 21.12.08 23:07:29 von
neuester Beitrag 21.12.08 23:07:29 von
Beiträge: 2
ID: 1.147.017
ID: 1.147.017
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 1.521
Gesamt: 1.521
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
vor 58 Minuten | 1354 | |
gestern 23:06 | 954 | |
heute 07:07 | 809 | |
gestern 21:02 | 599 | |
vor 1 Stunde | 542 | |
vor 1 Stunde | 536 | |
vor 58 Minuten | 528 | |
01.04.24, 10:52 | 459 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 17.694,66 | -0,33 | 189 | |||
2. | 2. | 138,20 | -1,80 | 114 | |||
3. | 7. | 6,5920 | -2,02 | 74 | |||
4. | 3. | 6,8400 | -2,29 | 72 | |||
5. | 5. | 0,1800 | -2,44 | 66 | |||
6. | 8. | 3,7700 | +0,80 | 56 | |||
7. | 6. | 6,7180 | +1,30 | 56 | |||
8. | 4. | 2.379,23 | -0,01 | 55 |
folgender fall:
Wettbewerbsrecht
Großunternehmen A erwirkt einstweilige Verfügung gegen kleinen MArktteilnehmer B. Dieser beantragt münlichen Termin vor Gericht und unterliegt. Streitwert 200 tausned Euro (allerdings zu hoch angesetzt, dennoch senkt der Richter ihn nicht ab und bestätigt die EV).
Da das Urteil nach Ermessen von Unternehmen B und seinem Rechtsbeistand an der Realität vorbeigeht und ein Verbraucherbild darstellt, dass sehr irreal ist, möchte B keine Abschlusserklärung abgeben.
Folglich müsste dann A in der Hauptsache klagen.
Hieraus resultieren weitere, hohe Kosten..da vermutlich auch noch vors OLG oder den BGH gezogen werden müsste.
Während es für A nur Portokosten sind, würde sich B mit den Kosten von mehrern 10 tausned Euro seine Liquidität nehmen und müsste auf Bankkredite zurückgreifen. Wobei nicht sicher ist, dass diese Kredite durch Geinne aus der untrn. Tätigkeit rückgezahlt werden können, da die wettbewerbsrechtliche Einschränkung auch den Umsatz stark mindert.
Folglich haben wir die Situation, dass B nicht für sein Recht streiten kann, ohne sich durch Kredite zu verschulden.
Im Prinzip stellt sich mir hier die Frage, hat B irgendeine Möglichkeit der Verschuldung zu entgehen und dennoch für sein Recht zu streiten?
Ein Prozesskostenfinazierer wird hier wohl kaum einsteigen, da er auf dei Seite der Beklagten müsste und auch bei Gewinnen des Prozesses ja maximal aus einer möglichen Schadenersatzforderung Einnahmen erzielen könnte.
Wettbewerbsrecht
Großunternehmen A erwirkt einstweilige Verfügung gegen kleinen MArktteilnehmer B. Dieser beantragt münlichen Termin vor Gericht und unterliegt. Streitwert 200 tausned Euro (allerdings zu hoch angesetzt, dennoch senkt der Richter ihn nicht ab und bestätigt die EV).
Da das Urteil nach Ermessen von Unternehmen B und seinem Rechtsbeistand an der Realität vorbeigeht und ein Verbraucherbild darstellt, dass sehr irreal ist, möchte B keine Abschlusserklärung abgeben.
Folglich müsste dann A in der Hauptsache klagen.
Hieraus resultieren weitere, hohe Kosten..da vermutlich auch noch vors OLG oder den BGH gezogen werden müsste.
Während es für A nur Portokosten sind, würde sich B mit den Kosten von mehrern 10 tausned Euro seine Liquidität nehmen und müsste auf Bankkredite zurückgreifen. Wobei nicht sicher ist, dass diese Kredite durch Geinne aus der untrn. Tätigkeit rückgezahlt werden können, da die wettbewerbsrechtliche Einschränkung auch den Umsatz stark mindert.
Folglich haben wir die Situation, dass B nicht für sein Recht streiten kann, ohne sich durch Kredite zu verschulden.
Im Prinzip stellt sich mir hier die Frage, hat B irgendeine Möglichkeit der Verschuldung zu entgehen und dennoch für sein Recht zu streiten?
Ein Prozesskostenfinazierer wird hier wohl kaum einsteigen, da er auf dei Seite der Beklagten müsste und auch bei Gewinnen des Prozesses ja maximal aus einer möglichen Schadenersatzforderung Einnahmen erzielen könnte.
Was die Rechtsanwaltskosten angeht, ist seit 01.07.2008 in § 4a RVG iVm § 49b BRAO die Möglichkeit vorgesehen, ein Erfolgshonorar zu vereinbaren. Die Frage der sonstigen Verfahrenskosten bleibt davon unberührt.
http://dejure.org/gesetze/RVG/4a.html
http://dejure.org/gesetze/RVG/4a.html
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
203 | ||
114 | ||
73 | ||
66 | ||
63 | ||
57 | ||
57 | ||
54 | ||
45 | ||
42 |
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
32 | ||
29 | ||
29 | ||
28 | ||
26 | ||
26 | ||
23 | ||
21 | ||
21 | ||
21 |