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    Was, wenn Prozesskosten das Unternehmen bedrohen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.12.08 22:19:03 von
    neuester Beitrag 21.12.08 23:07:29 von
    Beiträge: 2
    ID: 1.147.017
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      Avatar
      schrieb am 21.12.08 22:19:03
      Beitrag Nr. 1 ()
      folgender fall:

      Wettbewerbsrecht

      Großunternehmen A erwirkt einstweilige Verfügung gegen kleinen MArktteilnehmer B. Dieser beantragt münlichen Termin vor Gericht und unterliegt. Streitwert 200 tausned Euro (allerdings zu hoch angesetzt, dennoch senkt der Richter ihn nicht ab und bestätigt die EV).

      Da das Urteil nach Ermessen von Unternehmen B und seinem Rechtsbeistand an der Realität vorbeigeht und ein Verbraucherbild darstellt, dass sehr irreal ist, möchte B keine Abschlusserklärung abgeben.

      Folglich müsste dann A in der Hauptsache klagen.
      Hieraus resultieren weitere, hohe Kosten..da vermutlich auch noch vors OLG oder den BGH gezogen werden müsste.

      Während es für A nur Portokosten sind, würde sich B mit den Kosten von mehrern 10 tausned Euro seine Liquidität nehmen und müsste auf Bankkredite zurückgreifen. Wobei nicht sicher ist, dass diese Kredite durch Geinne aus der untrn. Tätigkeit rückgezahlt werden können, da die wettbewerbsrechtliche Einschränkung auch den Umsatz stark mindert.

      Folglich haben wir die Situation, dass B nicht für sein Recht streiten kann, ohne sich durch Kredite zu verschulden.

      Im Prinzip stellt sich mir hier die Frage, hat B irgendeine Möglichkeit der Verschuldung zu entgehen und dennoch für sein Recht zu streiten?

      Ein Prozesskostenfinazierer wird hier wohl kaum einsteigen, da er auf dei Seite der Beklagten müsste und auch bei Gewinnen des Prozesses ja maximal aus einer möglichen Schadenersatzforderung Einnahmen erzielen könnte.
      Avatar
      schrieb am 21.12.08 23:07:29
      Beitrag Nr. 2 ()
      Was die Rechtsanwaltskosten angeht, ist seit 01.07.2008 in § 4a RVG iVm § 49b BRAO die Möglichkeit vorgesehen, ein Erfolgshonorar zu vereinbaren. Die Frage der sonstigen Verfahrenskosten bleibt davon unberührt.

      http://dejure.org/gesetze/RVG/4a.html


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