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    Schenkung von Wertpapieren - wie wird Versteuert (vor allem im Bezug auf die Abgeltungssteuer neu) - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 30.12.08 20:35:11 von
    neuester Beitrag 30.12.08 21:58:56 von
    Beiträge: 7
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      Avatar
      schrieb am 30.12.08 20:35:11
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      gegeben sei folgender Fall:

      eine Mutter möchte ihrem Sohn einige Wertpapiere vermachen. Die wurden alle schon vor mehr als 1 Jahr gekauft (es handelt sich um Fonds und Zertifikate), wären also jetzt Steuerfrei zu veräußern.

      Was passiert, wenn besagte Mutter diese jetzt im Rahmen einer Schenkung auf ihren Sohn überträgt? Gelten die Papiere dann im Sinne der Abgeltungssteuer als Steuerfrei, da sie bereits vor 2009 gekauft und über 1 Jahr gehalten wurden (bleibt also der ursprüngliche Kauftermin maßgeblich) oder gilt das Datum der Schenkung und der Übertrag auf den Sohn als maßgeblich für die Steuer, muss also bei einem Verkauf nach dem Übertrag die Abgeltungssteuer abgeführt werden?

      Aber in zweitem Fall müssten die Papiere ja erst zum WErt bei Übetrag bei der Mutter steuerlich berücksichtigt werden und dann ausgehend vom Wert bei Übetrag beim Sohn. Das erscheint mir etwas kompliziert.

      Weiß jemand genauer bescheid? Wo kann man infos darüber finden?

      Danke und lg
      Lion
      Avatar
      schrieb am 30.12.08 20:46:02
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.284.236 von BoersenLion am 30.12.08 20:35:11In der Ausgabe Spezial Abgeltungsteuer Finanztest, Sonderheft September 2008 heißt es zu Deinem Anliegen auf S. 13 wie folgt:
      "Schenkungen. Eltern, die ihren Kindern Aktien und Fondsanteile schenken wollen, können sich Zeit lassen. Der Empfang des Geschenks gilt auch nach 2008 nicht als Neuanschaffung. Allerdings müssen Sie der Bank mitteilen, dass es sich um eine Schenkung handelt. Geben Sie den Empfängern Nachweise, wann die Papiere angeschafft wurden".
      Avatar
      schrieb am 30.12.08 21:06:38
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.284.236 von BoersenLion am 30.12.08 20:35:11Hallo Leo,
      das Hauptpunkt hat maerlin ja schon beantwortet - das Ganze nennt sich "Grandfathering" (und hieß früher "Fußstapfentheorie").
      Der Beschenkte übernimmt die Anschaffungstermine und -kosten des ursprünglichen Erwerbers - von daher fällt weder beim Übertrag noch später bei einem Verkauf Abgeltungssteuer an.

      Lediglich die Schenkungssteuer ist zu beachten (aber die Freibeträge sind hier ja bei Eltern/Kinder hoch genug).

      Wenn der Übertrag in 2009 stattfindet, werden die Anschaffungstermine/-kosten automatisch auf Deine Depot mit übertragen/gespeichert.

      Rene
      Avatar
      schrieb am 30.12.08 21:07:25
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.284.303 von maerlin am 30.12.08 20:46:02Danke für die Antwort,
      wenn das so ist dann kann ich z.B. meinem Sohn (der hat kaum Einkommen, da er Student ist) die Aktien, die ich z. B. in 2009
      kaufe "schenken"(von meinem in sein Depot übertragen lassen), er verkauft sie dann mit Gewinn, bezahlt die fällige Abgeltungsteuer usw. die er aber wieder beim nächsten Lohnsteuerausgleich zurück bekommt, da er ja weniger als 7680€/Jahr Einkommen hat.
      Das Geld kann er dann behalten als Unterhaltsvorschuss z. B.
      Sehe ich das so richtig !!

      Gruß von der Ostalb

      Karlos
      Avatar
      schrieb am 30.12.08 21:13:48
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.284.433 von Klein123 am 30.12.08 21:07:25Steuerrecht ist nicht gerade meine Baustelle. Da sind einige andere sehr viel besser infomierte und damit fachkompetentere User unter uns. Aber auf den ersten Blick erscheint Deine Sichtweise der Dinge plausibel. Ob es im Hinblick auf den Sonderstatus Student Extraregelungen gibt, weiss ich nicht. Vielleicht kann es ein anderer User erklären ? Ist aber an und für sich plausibler und cleverer Ansatz. Könnte ja tatsächlich funktionieren ?
      Clever !!!

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      Avatar
      schrieb am 30.12.08 21:19:34
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.284.433 von Klein123 am 30.12.08 21:07:25Hallo Klein,
      diese Art der Schenkung klappt einwandfrei.

      Allerdings musst Du Dir im Klaren sein, dass Du deiner Bank bestätigen musst, dass es sich bei dem Depotübertrag um eine Schenkung handelt und Du sie ermächtigst, dem Finanzamt dies mitzuteilen.

      Dann wird das Finanzamt prüfen, ob Schenkungssteuer fällig wird ... und das kann dann auch dazu führen, dass gleich noch geprüft wird, ob ggf. BAFÖG zurückbezahlt werden muss ... (da Vermögen dann zu hoch). :confused:

      Und natürlich kann Dein Sohn Dir den Verkaufsgegenwert der Aktien nicht wieder zurückschenken, da das dann ja ein Umgehungstatbestand wäre.
      Bei minderjährigen Kinder kann das soweit gehen, dass hier dann ggf. ein Ergänzungspfleger vom Vormundschaftsgericht benannt werden müsste.

      Rene
      Avatar
      schrieb am 30.12.08 21:58:56
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.284.491 von ReneBanker am 30.12.08 21:19:34Danke mal für die Info,
      mein Sohn kriegt kein BaföG, da er eine Lehre absolviert hat und ich ihm als Vadder eingetrichtert habe, daß man als Schwabe "spara muas"
      = mehr als 5,4T€ auf dem Konto=nix mit BaföG.
      Den Gewinn kann er sowieso behalten, der soll ja dann ein Vorschuss sein auf sein Unterhaltsgeld. (Rückschenkung ja/nein aber wäre sowieso egal, da er ja irgend wann mal seinen Teil von meinem ersparten kriegt.)

      Danke nochmal und tschüss

      Karlos


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