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    Abrechnungs-Chaos bei Intraday-Leerverkäufen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 06.01.09 17:32:09 von
    neuester Beitrag 06.01.09 22:17:26 von
    Beiträge: 12
    ID: 1.147.340
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      Avatar
      schrieb am 06.01.09 17:32:09
      Beitrag Nr. 1 ()
      Gestern mehrere Intraday-Leerverkäufe im TecDax getätigt, mit Mini-Gewinnen veräußert, aber auf den heutigen Abrechnungen fett Kapitalertragssteuer abgezogen, zB Gweinn Nordex 100 Euro, aber 600 Euro K-Ertragssteuer abgezogen!!

      Nur bei meiner Depotbank (TUB) die Probleme oder allgemein?
      Avatar
      schrieb am 06.01.09 17:44:29
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.316.706 von FrankHerres am 06.01.09 17:32:09Kannst Du weitere Angaben zum Volumen, Anzahl etc machen? So kann man leider keine Aussage treffen.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 06.01.09 18:03:39
      Beitrag Nr. 3 ()
      Bsp: Leer-Verkauf 500 Stück NDX1 zu 11,09
      Eindeckungskauf 500 Stück NDX1 zu 10,82
      Gewinn nach Provision: 119 Euro
      Kapitalertragssteuer 415,88 Euro
      Soli: 22,87 Euro

      Nur ein Bsp von vielen....
      Avatar
      schrieb am 06.01.09 18:08:10
      Beitrag Nr. 4 ()
      Leerverkäufe werden pauschal nach der 30%-Gewinnannahme besteuert, also 25%+Soli auf 30% vom Tradevolumen. Viele Depotbanken rechnen aber intraday Verkauf und Eindeckung gegen und umgehen somit diese Pauschalregelung, sehr wenige auch bei Overnightshort. Wie es deine Bank hält, mußt du nachfragen. Falls die nichts intraday gegenrechnen kannst du dir die zuviel gezahlte Steuern erst nächstes Jahr mit der Einkommenssteuererklärung wieder holen.
      Avatar
      schrieb am 06.01.09 18:13:45
      !
      Dieser Beitrag wurde moderiert. Grund: Beleidigung

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      Avatar
      schrieb am 06.01.09 18:21:18
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.317.172 von S65 am 06.01.09 18:13:45Viel verloren im letzten Jahr und etwas Hirn weggesoffen?
      Avatar
      schrieb am 06.01.09 18:43:01
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.317.114 von Rita_Lin am 06.01.09 18:08:10Danke Rita
      Avatar
      schrieb am 06.01.09 20:05:54
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.317.172 von S65 am 06.01.09 18:13:45selten sowas geistreiches gelesen...

      Frank,
      eine Email an die Bank hast du schon geschrieben, oder?
      Avatar
      schrieb am 06.01.09 20:35:34
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.316.706 von FrankHerres am 06.01.09 17:32:09:eek:
      Avatar
      schrieb am 06.01.09 21:03:30
      Beitrag Nr. 10 ()
      Wer es noch nicht mitbekommen hat. Leerverkäufe in D sind nicht mehr lohnenswert, da die Steuer direkt abgezogen wird, auch ohne Cover. Jedoch hätte man sich vorher informieren müssen!;)

      Geht deswegen auch der Dax hoch?
      Avatar
      schrieb am 06.01.09 22:08:01
      Beitrag Nr. 11 ()
      Diese nachteilige Buchung bei Aktien-Shortpositionen habe ich in einem Schreiben einer meiner Depotbanken auch so verstanden.
      Wenn man eine Short-Position eröffnet, wird das als Verkauf mit 100% Gewinn gerechnet. Unter Umständen mit den Abschlägen wie von Rita_Lin dargestellt. Soweit habe ich dann gar nicht mehr aufmerksam weitergelesen.

      Deshalb müßten nun Aktien-CFDs weit günstiger sein als zuvor. Die Gewinne werden dann erst mit der Steuererklärung deklariert und dann auch erst saldo versteuert. Solange verrechnet man Gewinn und Verlust wie gehabt und mehrt das Geld.
      Das mag auch mit daran liegen, dass die meisten CFD-Anbieter ihren Sitz ausserhalb Deutschlands haben.

      Laut Gesetzestext wäre wohl eine einmalige Steuerabführung am Jahresende durch die Bank möglich. Offenbar macht das aber kein Bankhaus. Wäre auch blöd, den Kunden nachzulaufen, wenn eine Kontounterdeckung wg. Steuerabführung entstehen würde. Dann müßten die allein für diese Klärungen eine eigene Abteilung einrichten. Das unterjährige Verrechnen mit Gewinnen bleibt davon aber unberührt.

      Spätestens seit 2009 geht man in Aktien mittels CFDs short und nicht mehr direkt. Bis 2008 waren Aktiengewinne nach Halbeinkünfteverfahren zu versteuern und CFD-gewinne mit vollem EK-Steuersatz. Da ergab sich noch ein Vorteil. Jetzt sind beide Anlagevehikel gleichgestellt und nach o.g. sind CFDs vorteilhafter.

      Wenn ich soweit die Regelungen richtig verstanden habe, können Verluste aus CFDs mit Zinsen aus Festgeld, Fonds etc. verrechnet werden. Verluste aus Aktiengeschäften aber nur mit Gewinnen aus Aktien verrechnet werden.
      Avatar
      schrieb am 06.01.09 22:17:26
      Beitrag Nr. 12 ()
      Habe am ersten Handelstag dieses Jahres (letzten Freitag) einen Intraday-Trade mit Gewinn abgeschlossen, aber auf der Long-Seite. Die Comdirect hat mir bis heute noch nicht die Abgeltungssteuer belastet.

      Also lasst das Shorten lieber sein und spekuliert long! Das ist deutlich weniger riskant. Die Märkte werden volatil bleiben und so dürften die Chancen auf der Short- und auf der Long-Seite relativ ausgeglichen sein.


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