Depotübertrag und Abgeltungssteuer - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 17.01.09 13:09:44 von
neuester Beitrag 20.05.09 23:38:58 von
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Hallo zusammen,
ich würde gerne mein Depot bei der Fondsservicebank löschen und die darin enthaltenen Fonds auf ein Neues Depot, welches ich noch eröffnen muss, übertragen. Alle Fonds die bei der FSB liegen sind vor dem 31.12.08 gekauft worden. Was passiert eigentlich wenn ich die Fonds nun an eine andere Bank übermittel? Sind sie dann immer noch Abgeltungssteuerfrei? Das Depot, welches ich eröffnen werde, wird nur für die Fonds sein die derzeit bei der FSB liegen, also keine weiteren Zukäufe. Für Neuinvestitionen habe ich ein anderes Depot.
Viele Grüße und danke für Eure Antworten
Rainers
ich würde gerne mein Depot bei der Fondsservicebank löschen und die darin enthaltenen Fonds auf ein Neues Depot, welches ich noch eröffnen muss, übertragen. Alle Fonds die bei der FSB liegen sind vor dem 31.12.08 gekauft worden. Was passiert eigentlich wenn ich die Fonds nun an eine andere Bank übermittel? Sind sie dann immer noch Abgeltungssteuerfrei? Das Depot, welches ich eröffnen werde, wird nur für die Fonds sein die derzeit bei der FSB liegen, also keine weiteren Zukäufe. Für Neuinvestitionen habe ich ein anderes Depot.
Viele Grüße und danke für Eure Antworten
Rainers
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.395.202 von rainers am 17.01.09 13:09:44...soweit ich weiß, werden seit diesem Jahr die steuerrelevanten Daten "mitgegeben" (zumindest sollte es so sein).
An Deiner Stelle würde ich VOR dem Übertrag das Ganze mit BEIDEN Depotstellen schriftlich abklären.
An Deiner Stelle würde ich VOR dem Übertrag das Ganze mit BEIDEN Depotstellen schriftlich abklären.
Grundsätzlich müssten die Anteile m.E. abgeltungssteuerfrei bleiben. Wenn die Daten nicht übertragen werden, wird die Abwicklung später komplizierter, da die neue Bank/Depot "Neukäufe" unterstellt und Du dann im Nachhinein (z.B. nach einem späteren Verkauf) die frühere Beschaffung nachweisen mußt.
da brauchst dir überhaupt keine Sorgen machen, Clearstream übermittelt seit 1.1.09 alle Daten mit, die dafür relevant sind... ist auch gesetzlich vorgeschrieben, muss also nicht extra abgeklärt werden...
große Vorsicht wenn ausländische thesaurierende Fonds mit übertragen werden ( also z.B.Fonds deren ISIN mit LU,IE, oder fr anfängt ) . Das gibt fast immer Ärger,da die zugeflossenen thesaurierten Erträge fast immer fasch und auf jeden Fall immer zu hoch mitgeteilt werden.
Anschaffungsdaten von Fonds, die vor 2009 erworben wurden, werden nicht mitübertragen. Hierfür besteht keine gesetzliche Grundlage und so steht es auch in einem der Zweifelsfragenschreiben zur Abgeltungsteuer des BMF.
Die Nichtübertragung der Anschaffungskosten führt seitens der Bank zum Steuerabzug, wobei zu viel gezahlte Steuern über die Steuererklärung erstattet werden können.
Die Nichtübertragung der Anschaffungskosten führt seitens der Bank zum Steuerabzug, wobei zu viel gezahlte Steuern über die Steuererklärung erstattet werden können.
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.395.667 von Knalltuete82 am 17.01.09 15:34:03Hallo Knalltüte,
in diesem Fall wird das Kennzeichen "nicht abgeltungssteuerrelevant" mit übertragen.
Damit bleiben die Papiere auch im neuen Depot von der Abgeltungssteuer befreit.
Probleme kann es bei Überträge aus ausländischen Depots (also bspw. aus einem Lux-Depot) kommen!
Rene
in diesem Fall wird das Kennzeichen "nicht abgeltungssteuerrelevant" mit übertragen.
Damit bleiben die Papiere auch im neuen Depot von der Abgeltungssteuer befreit.
Probleme kann es bei Überträge aus ausländischen Depots (also bspw. aus einem Lux-Depot) kommen!
Rene
richtig, bei Wertpapieren, die vor 2009 erworben wurden, wird genau diese Info mit übertragen, also sinngemäß, dass diese nicht für die Abgeltungssteuer relevant sind...
auch die ausländischen Thesaurierer sind alles andere als problematisch - bei denen ist genau die selbe Vorgehensweise bei denen vor 2009.... bei denen danach ist ja eh egal, es ging dem threadstarter ja hauptsächlich darum...
auch die ausländischen Thesaurierer sind alles andere als problematisch - bei denen ist genau die selbe Vorgehensweise bei denen vor 2009.... bei denen danach ist ja eh egal, es ging dem threadstarter ja hauptsächlich darum...
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.396.238 von Swing-Trade am 17.01.09 18:53:20die ausländischen Thesaurierer sind ein großes Problem.
Beim Depotübertrag sogar innerhalb derselben Bank ( Comdirect ) wurde beim späteren Verkauf unterstellt, daß ich die ausländischen Thesaurierer ( hier : konkret den blackrock world mining )seit 1991 im Depot hatte ( obwohl die Codi es ja besser wußte ). Dies führte dementsprechend zu einer exterm hohen Versteuerung der angeblich thesaurierten Erträge sogar für eine Zeit , in der ich den Fonds nachweislich nicht hatte. Das Geld kann man sich zwar später vom Finanzamt über die Steuererklärung zurückholen aber erklär denen das mal.Viel Spaß
Aufgrund der Erfahrung bin ich bei dem Thema sensibilisiert, und ich weiß, daß die gängigen Direktbanken wie Diba , Dab, Consors etc. genauso verfahren.
Beim Depotübertrag sogar innerhalb derselben Bank ( Comdirect ) wurde beim späteren Verkauf unterstellt, daß ich die ausländischen Thesaurierer ( hier : konkret den blackrock world mining )seit 1991 im Depot hatte ( obwohl die Codi es ja besser wußte ). Dies führte dementsprechend zu einer exterm hohen Versteuerung der angeblich thesaurierten Erträge sogar für eine Zeit , in der ich den Fonds nachweislich nicht hatte. Das Geld kann man sich zwar später vom Finanzamt über die Steuererklärung zurückholen aber erklär denen das mal.Viel Spaß
Aufgrund der Erfahrung bin ich bei dem Thema sensibilisiert, und ich weiß, daß die gängigen Direktbanken wie Diba , Dab, Consors etc. genauso verfahren.
So wie ich es verstanden habe erfolgt die Kennzeichnung "nicht abgeltungsteuerrelevant" freiwillig und ist kein gesetzliches MUSS. Wenn dem nicht so ist, wüsste ich ganz gerne eine Quelle dazu. Hab' nämlich auch schon gesucht wie ein doofer.
Beim ausländischen Thesaurierer hat sich nichts geändert. Das war vor 2009 auch schon so, dass die kumulierten Erträge bis 1994 für den Steuerabzug herangezogen werden.
Beim ausländischen Thesaurierer hat sich nichts geändert. Das war vor 2009 auch schon so, dass die kumulierten Erträge bis 1994 für den Steuerabzug herangezogen werden.
okay, wenn man den rückwirkenden Abzug als Problem sieht, ist es wirklich problematsch, ich sehe dass halt nicht als Problem, da ich es ja sowieso zurückbekomme...
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.400.984 von Swing-Trade am 19.01.09 09:50:43Hallo zusammen,
erst einmal vielen Dank für eure Antworten. Nach Aussage eines Bankers werden tatsächlich alle relevanten Daten per Clearstream beim Übertrag mit an die Neue Depotbank übertragen. Somit gibt es mit der Abgeltungssteuer keine Problem. Bei Ausschüttungen wird sowieso nach Neuem Recht behandelt.
Viele Grüße
Rainers
erst einmal vielen Dank für eure Antworten. Nach Aussage eines Bankers werden tatsächlich alle relevanten Daten per Clearstream beim Übertrag mit an die Neue Depotbank übertragen. Somit gibt es mit der Abgeltungssteuer keine Problem. Bei Ausschüttungen wird sowieso nach Neuem Recht behandelt.
Viele Grüße
Rainers
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.395.202 von rainers am 17.01.09 13:09:44In Zeiten der Rezession ist ein Wechsel oder Übertrag eines Fonds-Depots nur dann sinnvoll, wenn sich dadurch ein Mehrwert bietet, auch unabhängig von der Performance der Fonds. Der Fondsvermittler PROfinance-direkt bietet mit seinem Fondsshop neben 100 % Rabatt auf 7000 Fonds eine Beteiligung an den Vergütungen der Fondsgesellschaften. Diese wird als Treueprämie ausbezahlt. Ich kann dies nur empfehlen, da ich mein Depot dorthin übertragen habe und schon in den Genuss der Treueprämie gekommen bin. Die Abwicklung war sehr professionell und diese Prämie wird automatisch ausbezahlt. Ein echter Tipp, um sein Depot zu übertragen oder zu wechseln.
Schauen, welche Treueprämie die Fonds erhalten: http://www.profinance-direkt.de/index.php?id=investmentfonds
Mehr Infos zum Anbieter: http://www.profinance-direkt.de/index.php?id=fondsshop
Schauen, welche Treueprämie die Fonds erhalten: http://www.profinance-direkt.de/index.php?id=investmentfonds
Mehr Infos zum Anbieter: http://www.profinance-direkt.de/index.php?id=fondsshop
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.396.359 von Knalltuete82 am 17.01.09 19:31:10Es gibt keine "freiwillige" Kennzeichnung bei übertragenen Depotbeständen im Fall ausl. thes. Inv.-Fonds. Die Abgeltungsteuer ist gesetzlich verordnet. Um die Abgeltung auch nach Depotüberträgen aufrecht zu erhalten, müssen Banken die übertragenen Papiere entsprechend kennzeichnen. Entweder als Altbestand (weil vor 2009 erworben) oder als Neubestand und dann mit Kaufkurs. Bei Altbeständen wird nur das Kaufdatum mitgeliefert, so dass die Empfängerbank entscheiden kann, ob wirklich ein Altbestand vorliegt. Hat die abgebende Bank selbst kein Kaufdatum vorliegen (z.B. weil die Papiere schon einmal übertragen wurden), dann wird auch kein Kaufdatum mitgelierfert (logisch!) und es kommt beim späteren Fondsverkauf zu der Besteuerung der kum. Erträge ab 1994 etc.
Ich habe bei folgendem Link mehr zu den Thesau.Fonds und zum Depotübertrag gefunden:
http://www.jblaustein.de/finanzen/abgeltungsteuer/abgeltungs…
und auch unter:
http://www.jblaustein.de/finanzen/abgeltungsteuer/abgeltungs…
Vielleicht findet ihr da noch ein paar Infos.
Grüße!
Ich habe bei folgendem Link mehr zu den Thesau.Fonds und zum Depotübertrag gefunden:
http://www.jblaustein.de/finanzen/abgeltungsteuer/abgeltungs…
und auch unter:
http://www.jblaustein.de/finanzen/abgeltungsteuer/abgeltungs…
Vielleicht findet ihr da noch ein paar Infos.
Grüße!
Guten Tag zusammen,
ich habe Fondsanteile meines kürzlich verstorbenen Vaters geerbt, die ich gerne zu meiner Hausbank transferieren möchte um sie dort zu einem besseren Provisionssatz verkaufen zu können. Es handelt sich um:
WKN A0Q6SG
ISIN LU0377077325
Symbol XU6P
Wertpapierart Fonds
Management-Typ aktiv
Fonds-Typ Aktienfonds
Produktbezeichnung FORTIS L FUND EQUITY GERMANY CLASSIC
Die Anteile wurde definitiv VOR 2009 angeschafft, die Transaktion soll zwischen zwei Inlandsbanken stattfinden. Seht ihr da irgendein steuerliches Problem oder gibt es etwas was man beachten muss?
Grüsse
Schnucki
ich habe Fondsanteile meines kürzlich verstorbenen Vaters geerbt, die ich gerne zu meiner Hausbank transferieren möchte um sie dort zu einem besseren Provisionssatz verkaufen zu können. Es handelt sich um:
WKN A0Q6SG
ISIN LU0377077325
Symbol XU6P
Wertpapierart Fonds
Management-Typ aktiv
Fonds-Typ Aktienfonds
Produktbezeichnung FORTIS L FUND EQUITY GERMANY CLASSIC
Die Anteile wurde definitiv VOR 2009 angeschafft, die Transaktion soll zwischen zwei Inlandsbanken stattfinden. Seht ihr da irgendein steuerliches Problem oder gibt es etwas was man beachten muss?
Grüsse
Schnucki
Hallo,
ich habe auch eine ähnliche Fragen und hoffe, dass hier jemand bescheid weiß
Wenn ich mein Depot, dessen Inhalt vor 2008 gekauft wurde, einer dritten Person verkaufe (durch einen Depotübertrag), werden Einstandsdatum dann mitübermittelt und bleiben die Fonds dann für den Käufer weiterhin abgeltungssteuerfrei?
Falls nicht, wie sähe das Ganze bei einer Schenkung aus?
Viele Grüße!
ich habe auch eine ähnliche Fragen und hoffe, dass hier jemand bescheid weiß
Wenn ich mein Depot, dessen Inhalt vor 2008 gekauft wurde, einer dritten Person verkaufe (durch einen Depotübertrag), werden Einstandsdatum dann mitübermittelt und bleiben die Fonds dann für den Käufer weiterhin abgeltungssteuerfrei?
Falls nicht, wie sähe das Ganze bei einer Schenkung aus?
Viele Grüße!
Bei einem Übertrag zu comdirect, bis 40.000 € Depotwert gibt es 1 % Prämie. Frage, wie ist die Prämie zu versteuern?
Bei einem füheren Depotübertrag wurden nur ganze Fondsanteile übertragen, Teile von ganzen Fondsanteilen wurden automatisch verkauft.
Bei einem füheren Depotübertrag wurden nur ganze Fondsanteile übertragen, Teile von ganzen Fondsanteilen wurden automatisch verkauft.
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.196.027 von Ice-T am 18.05.09 01:21:38Depotübertrag mit Gläubigerwechsel wird von der Bank wie ein Verkauf gewertet. AbgSt auf den niedrigsten Kurs des Tages, falls nicht genug Liqui vorhanden ist, Meldung an das FA. Damit gilt für Erwerber keine Befreiung des Bestandes von AbgSt mehr.
Man kann der Bank mitteilen, dass es sich um einen unentgeltlichen Übertrag handelt, dann erfolgt aber eine Meldung an das FA und die schenkungsteuerlichen Folgen können so ermittelt werden, dann gilt AnbgStbefreiung des Bestandes weiter.
Gruß
Taxadvisor
Man kann der Bank mitteilen, dass es sich um einen unentgeltlichen Übertrag handelt, dann erfolgt aber eine Meldung an das FA und die schenkungsteuerlichen Folgen können so ermittelt werden, dann gilt AnbgStbefreiung des Bestandes weiter.
Gruß
Taxadvisor
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.191.427 von Schnuckelinchen am 16.05.09 16:15:57Grundsätzlich kein steuerliches Problem durch Übertrag ab 2009. Da der Fonds erst in 2008 aufgelegt wurde, können auch die exakten Daten übermittelt werden und bei der Besteuerung der Thesaurierung/akkumulierten Erträge dürfte sich keine Besonderheit ergeben.
Problem: Wenn das Depot noch auf den Vater lautet und das neue Depot auf Dich, liegt formal ein Gläubigerwechsel vor. Ich würde erst das alte Depot auf Dich umschreiben lassen und dann übertragen.
Gruß
Taxadvisor
Problem: Wenn das Depot noch auf den Vater lautet und das neue Depot auf Dich, liegt formal ein Gläubigerwechsel vor. Ich würde erst das alte Depot auf Dich umschreiben lassen und dann übertragen.
Gruß
Taxadvisor
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.215.122 von Taxadvisor am 20.05.09 08:28:24Hallo Taxadvisor,
danke für Deine wertvollen Hinweise! Das alte Depot zuerst umschreiben zu lassen ist ein klasse Tip, hätte ich vermutlich nicht gemacht und wäre so schon in eine Falle getappt.
Wertmässig liegen die Fondsanteile zwar nur im unteren sechsstelligen Bereich, möchte aber trotzdem alles richtig machen. Diesen Fond gibt es allerdings nach meinen Informationen seit 1994. Vermutlich wird es am Besten sein, die Bank nach dem bisher aufgelaufenen steuerpfl. Ertrag zu fragen. Zur Not muss man wohl das Zeug über die Jahre verteilt in Raten verkaufen um nicht mit dem maximalen Steuersatz belastet zu werden.
Grüsse
Schnucki
danke für Deine wertvollen Hinweise! Das alte Depot zuerst umschreiben zu lassen ist ein klasse Tip, hätte ich vermutlich nicht gemacht und wäre so schon in eine Falle getappt.
Wertmässig liegen die Fondsanteile zwar nur im unteren sechsstelligen Bereich, möchte aber trotzdem alles richtig machen. Diesen Fond gibt es allerdings nach meinen Informationen seit 1994. Vermutlich wird es am Besten sein, die Bank nach dem bisher aufgelaufenen steuerpfl. Ertrag zu fragen. Zur Not muss man wohl das Zeug über die Jahre verteilt in Raten verkaufen um nicht mit dem maximalen Steuersatz belastet zu werden.
Grüsse
Schnucki
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.222.157 von Schnuckelinchen am 20.05.09 19:58:54Zur Not muss man wohl das Zeug über die Jahre verteilt in Raten verkaufen um nicht mit dem maximalen Steuersatz belastet zu werden
Der AbgSt-Satz beträgt einheitlich 25%.....
Fraglich ist nur, ob der Nachweis geführt werden kann, dass die Thesaurierungen in den einzelnen Jahren vom Vater versteuert wurden. Dann gibt es die AbgSteuer sowieso wieder.
Gruß
Taxadvisor
Der AbgSt-Satz beträgt einheitlich 25%.....
Fraglich ist nur, ob der Nachweis geführt werden kann, dass die Thesaurierungen in den einzelnen Jahren vom Vater versteuert wurden. Dann gibt es die AbgSteuer sowieso wieder.
Gruß
Taxadvisor
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.222.157 von Schnuckelinchen am 20.05.09 19:58:54Hallo Schnuckelinchen,
rede zuerst mal mit Deiner Bank, ob eine Gläubigeränderung des Depots überhaupt möglich ist.
Bei uns wird das seit einiger Zeit nicht mehr gemacht (ist nur Übertrag der einzelnen Wertpapier möglich).
Letztendlich bleibt es also bei der Wahl, die Fonds noch (steuerlich) in Namen Deines Vaters zu verkaufen (und damit die Fondsanteile an Dich zu übertragen) oder Dir schenken zu lassen (an Schenkungssteuer denken) und dann im Laufe der Zeit selbst zu verkaufen.
Wenn Du den Fonds in einer Summe verkaufst, sind es auch nur die 25% Abgeltungssteuer ... genauso wie der über Jahre gestreute Verkauf!
Rene
rede zuerst mal mit Deiner Bank, ob eine Gläubigeränderung des Depots überhaupt möglich ist.
Bei uns wird das seit einiger Zeit nicht mehr gemacht (ist nur Übertrag der einzelnen Wertpapier möglich).
Letztendlich bleibt es also bei der Wahl, die Fonds noch (steuerlich) in Namen Deines Vaters zu verkaufen (und damit die Fondsanteile an Dich zu übertragen) oder Dir schenken zu lassen (an Schenkungssteuer denken) und dann im Laufe der Zeit selbst zu verkaufen.
Wenn Du den Fonds in einer Summe verkaufst, sind es auch nur die 25% Abgeltungssteuer ... genauso wie der über Jahre gestreute Verkauf!
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