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    Abrechnungschaos wegen. Abgeltungssteuer - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.02.09 19:58:57 von
    neuester Beitrag 03.02.09 23:06:48 von
    Beiträge: 10
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      Avatar
      schrieb am 02.02.09 19:58:57
      Beitrag Nr. 1 ()
      1. Trade in diesem Jahr Verlust 325 Euro
      2. Trade Gewinn 317 euro

      Nach Auskunft der Diba werden Gewinn und Verlust nicht sofort verrechnet. Verrechnung findet erst im April statt. Im Zweifel ist aber somit erstmal die Abgeltungssteuer aus 2. Trade futsch.

      welche Erfahrungen habt Ihr evt. auch mit anderen Banken gemacht ?

      Wo läuft alles glatt, wo läuft es schief ?
      Avatar
      schrieb am 02.02.09 20:46:47
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.497.366 von leckerkoelsch am 02.02.09 19:58:57Hallo Kölsch,
      da erzählt die Diba ziemlichen Schwachsinn:
      Wenn der Verlust zuerst erfolgt, wandert der in den Verrechnungstopf.
      Beim zweiten Trade wird dieser zuerst mal gelehrt.

      Umgekehrt könnte ich mir das eher vorstellen, wobei das dann schon ziemlich kundenunfreundlich wäre.

      Frage:
      Der Verlusttrade war nicht zufällig ein Aktiengeschäft und der Gewinntrade nicht zufällig ein anderes Wertpapier?
      Dann wäre es nämlich wieder o.k.!?

      Rene
      Avatar
      schrieb am 02.02.09 21:15:50
      Beitrag Nr. 3 ()
      Nein , beides waren Turbos
      Nr. 1 WKN 238702
      nr.2 bn19g3

      die schaffen das wohl technisch nicht vor April , wenn ich die Gute richtig verstanden habe

      Der Abrechnungshammer war aber ein Trade in einem anderen Ing Diba Depot:
      - kauf dbx1ds ( Short Dax ) 29.12.08 50 Stück, wert ca 4500,- euro
      - Verkauf der Position am 14.01.09 für 4699,- euro
      - Schätzwert des Fehlenden ausschüttungsgleichen Ertrages laut Ing Diba 270,02 ( also 6 % der Position und das für 16 Tage !)
      - schriftliche Antwort der Ing auf meine Reklamation sinngemäß, dbx trackers- haben der Ing nicht die richtigen Daten geliefert
      -Sollte die Abrechnung der ING korrekt sein, wäre das Produkt
      für Privatleute in DTLD nicht mehr handelbar , denn neben dem
      Spekulationsgewinn in Höhe von 199 Euro müßte noch ein
      fiktiver Gewinn von 270 Euro versteuert werden.
      Zwischenzeitlich hat die deutsche Bank bestätigt, daß sie die Daten nicht geliefert hat ( passiert evt irgentwann im Mai ).Der Kunde muß sich dann im Rahmen seiner Steuererklärung um die Rückerstattung kümmern ( laut Dt, bank ist das Problem , daß der Short Dax ETF , WkN dbx1ds ein ausländisch Thesaurierender Fonds ist ),
      Sollte das so sein , können wir uns schon mal auf massenhaft falsche Abrechnungen von ausländischen thesaurierenden Fonds ( und das sind die meistverkauften und beliebtesten ) freuen
      Avatar
      schrieb am 02.02.09 21:33:22
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.497.830 von leckerkoelsch am 02.02.09 21:15:50Die Problematik mit den ausländischen Thesaurierern ist ein uralter Hut, haben wir hier im Forum schon dutzendfach diskutiert. Die Fonds müssen/können spätestens vier Monate nach Geschäftsjahresende die steuerlichen Daten veröffentlichen, wer zwischen Geschäftsjahresende (hier 31.12.) und Veröffentlichung (spätestens 30.04.) verkauft hat schlechte Karte.

      Die Abrechnung der ING ist (leider) KORREKT (i.S. von gesetzesgetreu). Allerdings ist nur der Spekugewinn von EUR 199 zu versteuern. Die EUR 270,00 sind lediglich die Bemessungsgrundlage für die KapErtSt. Da Du ja den Spekugewinn sowieso in Deiner StErkl 08 erklären musst, kannst Du dann die Steuervorauszahlung gegenrechnen.

      Das Problem ist "lediglich", dass viele Finanzbeamte und leider auch viele meiner Berufskollegen den sachverhalt nicht richtig verstehen/erklären können und damit die Verrechnung über die StErkl sehr aufwändig wird.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 02.02.09 21:44:52
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.497.939 von Taxadvisor am 02.02.09 21:33:22Hallo taxadviser,
      Deine Erklärung stimmt ; dummerweise hat aber der Anleger das von Dir geschilderte Problem mit dem Finanzamt und sollte die Abgeltungssteuer nicht alles vereinfachen ?

      Deine Antwort erklärt allerdings nicht die Abrechnungen aus meinem 1. Posting ( wie gesagt, beides Turbos, gleiche Wertpapierkategorie )

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      Avatar
      schrieb am 02.02.09 21:54:11
      Beitrag Nr. 6 ()
      Da muss ich mal gleich nachhaken.Macht die Bank, die Gewinn / Verlust Abrechnung oder muss man die Verluste im Jahr darauf beim Finanzamt mit dem Steuerausgleich zurücknehmen.Kurze Info würde mich freuen.
      Avatar
      schrieb am 02.02.09 22:05:17
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.498.021 von leckerkoelsch am 02.02.09 21:44:52sollte die Abgeltungssteuer nicht alles vereinfachen ?
      Das haben nur die behauptet, die nichts davon verstehen...

      Deine Antwort erklärt allerdings nicht die Abrechnungen aus meinem 1. Posting ( wie gesagt, beides Turbos, gleiche Wertpapierkategorie )
      Das Gesetz sieht keine zeitliche Vorgabe vor, ich denke "April" deutet auf technische Probleme bei der Umsetzung hin.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 03.02.09 14:52:03
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.498.093 von AHEO am 02.02.09 21:54:11Nochmal meine Frage.Macht die Bank, die Gewinn / Verlust Abrechnung sofern Verluste vorliegen oder muss man die Verluste im Jahr darauf beim Finanzamt mit dem Steuerausgleich die Verluste verrechnen.Über kurze Info würde ich mich freuen.
      Avatar
      schrieb am 03.02.09 22:54:36
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.502.074 von AHEO am 03.02.09 14:52:03Hallo AHEO,
      die Bank "lagert" Deine Verluste im Verrechnungstopf und verrechnet sie mit folgenden Gewinnen (in diesem oder in folgenden Jahren) - da musst Du nix über die ESt-Erklärung machen.

      Hast Du zeitlich vor Deinen Verlusten in diesem Kalenderjahr schon Gewinne gemacht und ABgeltungssteuer bezahlt, erhältst Du diese automatisch von der Bank zurückerstattet - auch nix mit EST-Erklärung.

      ABER ... hast Du Konten/Depots bei mehreren Banken und Verluste bei der Einen und Gewinne/Zinsen bei der Anderen gemacht, musst/kannst Du bis zum 15.12. des Jahres die Bescheinigung deiner Verluste beantragen und dann die Verrechnung über die ESt-Erklärung selbst machen!

      Rene
      Avatar
      schrieb am 03.02.09 23:06:48
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.506.330 von ReneBanker am 03.02.09 22:54:36Vielen Dank Rene.


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