frankreich - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 05.02.09 15:14:12 von
neuester Beitrag 07.02.09 07:06:00 von
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in frankreich sind über 1 Millionen bürger auf die straße gegangen(news der bbc)
wieso liest man in unseren medien nichts darüber?
wieso liest man in unseren medien nichts darüber?
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.519.490 von curacanne am 05.02.09 15:14:12Na ja, schätze bei uns laufen täglich 60 Millionen Bürger auf der Strasse rum. Wird auch nicht erwähnt!!
Sowas ist doch verboten!!!
§ 25 StVO Fußgänger
(1) Fußgänger müssen die Gehwege benutzen. Auf der Fahrbahn dürfen sie nur gehen, wenn die Straße weder einen Gehweg noch einen Seitenstreifen hat. Benutzen sie die Fahrbahn, so müssen sie innerhalb geschlossener Ortschaften am rechten oder linken Fahrbahnrand gehen; außerhalb geschlossener Ortschaften müssen sie am linken Fahrbahnrand gehen, wenn das zumutbar ist. Bei Dunkelheit, bei schlechter Sicht oder wenn die Verkehrslage es erfordert, müssen sie einzeln hintereinander gehen.
(2) Fußgänger, die Fahrzeuge oder sperrige Gegenstände mitführen, müssen die Fahrbahn benutzen, wenn sie auf dem Gehweg oder auf dem Seitenstreifen die anderen Fußgänger erheblich behindern würden. Benutzen Fußgänger, die Fahrzeuge mitführen, die Fahrbahn, so müssen sie am rechten Fahrbahnrand gehen; vor dem Abbiegen nach links dürfen sie sich nicht links einordnen.
(3) Fußgänger haben Fahrbahnen unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs zügig auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung zu überschreiten, und zwar, wenn die Verkehrslage es erfordert, nur an Kreuzungen oder Einmündungen, an Lichtzeichenanlagen innerhalb von Markierungen oder auf Fußgängerüberwegen (Zeichen 293). Wird die Fahrbahn an Kreuzungen oder Einmündungen überschritten, so sind dort angebrachte Fußgängerüberwege oder Markierungen an Lichtzeichenanlagen stets zu benutzen.
(4) Fußgänger dürfen Absperrungen, wie Stangen- oder Kettengeländer, nicht überschreiten. Absperrschranken (§ 43) verbieten das Betreten der abgesperrten Straßenfläche.
(5) Gleisanlagen, die nicht zugleich dem sonstigen öffentlichen Straßenverkehr dienen, dürfen nur an den dafür vorgesehenen Stellen betreten werden.
http://www.polizei.rlp.de/internet/nav/976/976709c6-071a-900…oder
§ 25 StVO Fußgänger
(1) Fußgänger müssen die Gehwege benutzen. Auf der Fahrbahn dürfen sie nur gehen, wenn die Straße weder einen Gehweg noch einen Seitenstreifen hat. Benutzen sie die Fahrbahn, so müssen sie innerhalb geschlossener Ortschaften am rechten oder linken Fahrbahnrand gehen; außerhalb geschlossener Ortschaften müssen sie am linken Fahrbahnrand gehen, wenn das zumutbar ist. Bei Dunkelheit, bei schlechter Sicht oder wenn die Verkehrslage es erfordert, müssen sie einzeln hintereinander gehen.
(2) Fußgänger, die Fahrzeuge oder sperrige Gegenstände mitführen, müssen die Fahrbahn benutzen, wenn sie auf dem Gehweg oder auf dem Seitenstreifen die anderen Fußgänger erheblich behindern würden. Benutzen Fußgänger, die Fahrzeuge mitführen, die Fahrbahn, so müssen sie am rechten Fahrbahnrand gehen; vor dem Abbiegen nach links dürfen sie sich nicht links einordnen.
(3) Fußgänger haben Fahrbahnen unter Beachtung des Fahrzeugverkehrs zügig auf dem kürzesten Weg quer zur Fahrtrichtung zu überschreiten, und zwar, wenn die Verkehrslage es erfordert, nur an Kreuzungen oder Einmündungen, an Lichtzeichenanlagen innerhalb von Markierungen oder auf Fußgängerüberwegen (Zeichen 293). Wird die Fahrbahn an Kreuzungen oder Einmündungen überschritten, so sind dort angebrachte Fußgängerüberwege oder Markierungen an Lichtzeichenanlagen stets zu benutzen.
(4) Fußgänger dürfen Absperrungen, wie Stangen- oder Kettengeländer, nicht überschreiten. Absperrschranken (§ 43) verbieten das Betreten der abgesperrten Straßenfläche.
(5) Gleisanlagen, die nicht zugleich dem sonstigen öffentlichen Straßenverkehr dienen, dürfen nur an den dafür vorgesehenen Stellen betreten werden.
http://www.polizei.rlp.de/internet/nav/976/976709c6-071a-900…oder
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.519.490 von curacanne am 05.02.09 15:14:12War scheinbar unwichtig für Zeitungen. Durch Tagesschau und Heute wurde es allerdings verbreitet
wilbi
wilbi
Wo sollen sie sonst hin, die Obdachlosen?
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.522.810 von Wilbi am 05.02.09 21:01:01danke! habe im moment kein tv, da zu nervig
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.519.490 von curacanne am 05.02.09 15:14:12Man versucht die innere Sicherheit möglichst nicht zu gefährden, da die Bundeswehr schon mit ihrem Afghanistaneinsatz mehr als überfordert ist und die Ordnungskräfte im Inland deshalb kaum unterstützen könnte, wenn der Mob drauf und dran ist, die Politmafia aus Berlin zu jagen oder an den nächstbesten Bäumen aufzuhängen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.524.100 von heuschrecker am 06.02.09 01:01:12
Sag das nicht. Bei der letzten Lehrer-Demo vor unserem Landtag hat der Bundesgrenzschutz kürzlich sogar Wasserwerfer aufgefahren.
In Frankreich ist es üblich, das zweimal im Jahr ein Generalstreik stattfindet. Dann muss die Regierung zurückrudern und kann Reformen nicht durchsetzen. Ich finde es geradezu niedlich, wie solidarisch und doof die Franzosen sind, da das sie geradezu in den Staatsbankrott führt.
#7 > ... wenn der Mob drauf und dran ist, die Politmafia aus Berlin zu jagen ...
Das ist unmöglich. Der Mob kann nur den Staat belasten und im ungünstigsten Fall zerstören aber der Mob kann nicht alle schlechten Politiker und Angestellte absetzen.
Je zerstörerischer und staatsfeindlicher eine Demo ist, desto wahrscheinlicher wird sie von Feinden eines guten Staates inszeniert und angetrieben. Es gibt mehr als genug dummes und unzufriedenes Volk, das sich manipulieren läßt. Des weiteren gibt es die Mafia (allgemein für das organisierte Verbrechen, die Hintermänner des korrupten Ausbeutungssyytems, siehe http://www.wallstreet-online.de/dyn/community/posting-drucke…), die natürlich gegen einen guten Staat ist.
Zugegebenermaßen gibt es reale Mißstände und schlechte Politiker. Eine friedliche Demo, die dem Staat nicht schadet, nur Mißstände anmahnt und Verbesserungen fordert, kann durchaus gute Politiker im Kampf gegen die Schlechten unterstützen.
Generalstreiks werden jedoch höchstwahrscheinlich von Verbrechern angezettelt. (alles imho)
Das ist unmöglich. Der Mob kann nur den Staat belasten und im ungünstigsten Fall zerstören aber der Mob kann nicht alle schlechten Politiker und Angestellte absetzen.
Je zerstörerischer und staatsfeindlicher eine Demo ist, desto wahrscheinlicher wird sie von Feinden eines guten Staates inszeniert und angetrieben. Es gibt mehr als genug dummes und unzufriedenes Volk, das sich manipulieren läßt. Des weiteren gibt es die Mafia (allgemein für das organisierte Verbrechen, die Hintermänner des korrupten Ausbeutungssyytems, siehe http://www.wallstreet-online.de/dyn/community/posting-drucke…), die natürlich gegen einen guten Staat ist.
Zugegebenermaßen gibt es reale Mißstände und schlechte Politiker. Eine friedliche Demo, die dem Staat nicht schadet, nur Mißstände anmahnt und Verbesserungen fordert, kann durchaus gute Politiker im Kampf gegen die Schlechten unterstützen.
Generalstreiks werden jedoch höchstwahrscheinlich von Verbrechern angezettelt. (alles imho)
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