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    Baufirma zahlt Hotelrechnung nicht...was nun? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.02.09 21:15:24 von
    neuester Beitrag 13.02.09 18:47:25 von
    Beiträge: 22
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      Avatar
      schrieb am 12.02.09 21:15:24
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen!:)

      Weiss das vielleicht jemand:confused:


      Ein Freund hat folgendes Problem.
      Er besitzt ein kleines Hotel.
      Vor einigen Monaten klopfte ein Herr F. von der Baufirma GG bei ihm an und mietete für seine Arbeiter Zimmer. Diese wohnten mit Unterbrechungen ca. 3 Monate im Hotel. Herr F. war Geschäftsführer der Baufirma GG (GmbH). Erst lief alles normal, die ersten zwei Rechnungen hat die Firma GG bezahlt (nicht Herr F persönlich), jeweils für die anfallenden Tage. Die letzte Rechnung ist allerdings noch offen. Ein Mahnschreiben blieb erfolglos...er bekam keine Antwort. Herr F konnten wir ausfindig machen und ihn zur Rede stellen. Wir erfuren das er nicht mehr als Gesellschafter für das Unternehmen tätig ist, was auch im Handelsregister vermerkt ist. Er hat mit der Firma nichts mehr zu tun, selbst noch eine offene Rechnung und verweist uns an die Firma GG.
      Die Firma GG verweigert jedoch die Zahlung und verweist auf Herr F der die Zimmer angemietet hatte.

      "...anbei senden wir Ihnen Ihr Schreiben vom... zu unserer Entlastung zurrück, da wir bei Ihnen keine Zimmer gemietet haben.
      Bitte schicken Sie die Rechnung an Herrn F."


      Wer muss denn nun die Rechnung bezahlen...Herr F oder die Firma GG...und wie soll er vorgehen?


      Vielen Dank für eine Antwort!

      Liebe Grüße
      PErcy
      Avatar
      schrieb am 12.02.09 21:23:26
      Beitrag Nr. 2 ()
      Würde zum Anwalt gehen.
      Avatar
      schrieb am 12.02.09 21:26:30
      Beitrag Nr. 3 ()
      jo...und was sag der dann?
      Avatar
      schrieb am 12.02.09 21:34:37
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.569.296 von goodbuy2003 am 12.02.09 21:26:30Kann man so keine Antwort geben, Choco2 hat recht, geh zum Gesellschaftsrechtler.


      Wird drauf ankommen, ob er als Gesellschafter zum Zeitpunkt der Anmietung im Handelsregister eingetragen war.
      Erster Anhaltspunkt ist zwar, dass die GmbH gezahlt hat, hat aber nicht zwingend was zu sagen. Habt ihr nen schriftlichen Vertrag geschlossen, wenn ja wer hat ihn unterschrieben und in welchem Namen ?

      Scorpio2002
      Avatar
      schrieb am 12.02.09 21:39:28
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.569.344 von Scorpio2002 am 12.02.09 21:34:37
      Ein VErtrag wurde nicht abgeschlossen...Im Handelsregister schaun wir mal nach, wann er ausgestiegen ist.

      Liebe Grüße
      Percy

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      Avatar
      schrieb am 12.02.09 21:51:10
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.569.344 von Scorpio2002 am 12.02.09 21:34:37ich habe nachgeschaut!

      Die Gäste waren bis zum 13.2.08 im Hotel. Herr F ist seit dem 28.2.08 nicht mehr Geschäftsführer.(Veröffentlichung im Handelsregister)
      Avatar
      schrieb am 12.02.09 22:17:12
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.569.490 von goodbuy2003 am 12.02.09 21:51:10Ich würde einfach beide, GmbH und Geschäftsführer als natürliche Person, verklagen. Entweder er hat die GmbH vertreten, wofür das Handelsrecht und Gesellschaftsrecht spricht, oder er muss sich eben selbst am Vertrag festhalten lassen. Das Problem ist nur, wenn der GF selbst insolvent sein sollte. Scheint mir windig zu sein, vielleicht ist die GmbH und GF schon insolvent? Da die ersten beiden Rechnungen von der GmbH gezahlt wurden, spricht vieles für eine Haftung der GmbH. Da hier Handelsrecht gilt, hat der GF die GmbH bis zur HRB-Änderung wirksam vertreten, egal wie die materielle Lage war. Man könnte sogar sagen, dass die letzte nichtbezahlte Rechnung als Restzahlung auf ein und dieselbe Forderung anzusehen ist, die durch die von der GmbH geleisteten Zahlungen als ganze anerkannt wurde.
      Avatar
      schrieb am 13.02.09 00:44:25
      Beitrag Nr. 8 ()
      Sehe das ebenso wie User Strohmann.
      Sehr schnell selber Mahnen oder zum Anwalt!

      Keine Zeit verschwenden und sofort handel, andernfalls bekommt ihr vielleicht gar kein Geld mehr!

      Ob die GmbH insolvenz angemeldt hat, kann man im BUNDESANZEIGER online sich angucken-oder einfach "Insolvenzbekanntmachungen+ Bundesanzeiger" eingeben, dann kommt die amtliche Homepage.
      Avatar
      schrieb am 13.02.09 05:54:07
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.569.387 von goodbuy2003 am 12.02.09 21:39:28"Ein VErtrag wurde nicht abgeschlossen..."

      Wie soll das denn gehen? Wurden die Zimmer schwarz vermietet? Ansonsten muss es bei einem Mietverhältnis, ob nun Hotel oder Wohnung, auch immer einen Mietvertrag geben. Schließlich muss dieser Herr F. ja irgendwo im Namen der GmbH unterschrieben haben, wenn er Zimmer angemietet hat.
      Avatar
      schrieb am 13.02.09 08:19:04
      Beitrag Nr. 10 ()
      eben, irgendwer wird doch im Hotel für die nun wirklich nicht nur kurzzeitig angemieteten Zimmer unterschrieben haben?
      Avatar
      schrieb am 13.02.09 10:46:18
      Beitrag Nr. 11 ()
      Mmh, mir scheint auch, daß der "Vertrag" nicht ganz astrein ist und dies ist dann wahrscheinlich das Hauptproblem, den normalen Weg zu gehen, wo es Belege und Dokumente gibt

      Wenn Bauarbeiter bei mir im Garten zelten und die ersten Wochen zahlen, indem Sie mir eine Garage bauen oder den Weg pflastern und später ohne Zahlung abhauen, dann ist es evtl. auch Privatrecht oder eben gar nichts :keks:
      Avatar
      schrieb am 13.02.09 11:21:58
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.569.228 von goodbuy2003 am 12.02.09 21:15:24>> Da die ersten beiden Rechnungen von der GmbH gezahlt wurden, spricht vieles für eine Haftung der GmbH. Da hier Handelsrecht gilt, hat der GF die GmbH bis zur HRB-Änderung wirksam vertreten, egal wie die materielle Lage war.<<

      Kann mich Strohmann nur anschließen. Herr F. hat rechtswirksam als Vertreter der GmbH (dazu braucht man keinen schriftlichen Mietvertrag) einen Vertrag geschlossen, der durch Zahlung seitens der GmbH akzeptiert wurde.

      Trotzdem - ab zum Anwalt... und (würde ich machen) sofort ein Inkasso-Büro einschalten, z. B. Zyklop Inkasso (nein, nicht Moskau Inkasso...!)
      Avatar
      schrieb am 13.02.09 11:38:41
      Beitrag Nr. 13 ()
      Nun mal von Anfang an :

      Zunächst gehen hier die Begriffe Gesellschafter und Geschäftsführer durcheinander. Nur letzterer ist im Handelsregister eingetragen, die Gesellschafter kann man nur den Registerakten entnehmen, aber nicht immer aktuell, wenn Gesellschafterliste nicht korrekt erneuert wurde.

      Wenn der damalige Geschäftsführer für die GmbH die Zimmer bestellt hat - dafür spricht insbesondere auch, dass die GmbH bezahlt hat -, haftet (nur ) diese, egal, ob der Geschäftsführer heute noch im Amt ist oder nicht.

      Der ehemalige Geschäftsführer kann als Zeuge beanannt werden, da er nicht mehr Organ einer Partei ist.

      Sollte sich herausstellen, dass die GmbH nicht zahlungsfähig ist, erst dann stellt sich die Frage nach einer Durchgriffshaftung des damaligen Gesellschafter-Geschäftsführers.

      Dieser haftet dann persönlich ( als Geschäftsführer ), wenn schon im Zeitpunkt der Bestellung eine Zahlungsunfähigkeit gegeben war.

      Als Gesellschafter haftet er, wenn er seine Einlage nicht erbracht hat oder diese rückgewährt bekommen hat. Dies bei den Registerakten in den letzten Bilanzen nachsehen. Wenn eine Insolvenz besteht, wird sich der InsoVerwalter diese Forderungen aber wohl schon geholt oder gesichert haben.

      Das mit dem Anwalt ist natürlich eine gute Idee.

      netbil
      Avatar
      schrieb am 13.02.09 11:45:50
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.572.081 von Thomas.Slowhand am 13.02.09 11:21:58Soweit ich weiß, bedarf ein Mietvertrag der Schriftform, damit er rechtsgültig ist. Wenn die GmbH schon die ersten beiden Rechnungen nicht bezahlt hätte, wäre es auch am Hotelbesitzer nachzuweisen, dass ein Mietvertrag besteht. Also wenn es keinerlei Schriftstücke mit rechtsverbindlichen Unterschriften gibt, sehe ich schlechte Chancen, an das Geld zu kommen.
      Avatar
      schrieb am 13.02.09 12:04:38
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.572.321 von Nuclear_Winter am 13.02.09 11:45:50Das Anmieten eines Hotelzimmers für eine GmbH bedarf keiner Schriftform.
      Avatar
      schrieb am 13.02.09 12:29:28
      Beitrag Nr. 16 ()
      Hallo zusammen:)

      puh...vielen Dank an ALLE für die umfangreichen Antworten.


      Mietvertrag

      Der Hotelbesitzer hat von den Gästen jeweils ein Anmeldeformular ausfüllen lassen und die Kopie des Passport gemacht. Wie lange der Aufenthalt dauern würde, war vorher nicht klar. Er hat sich vor Abreise der Gruppe schriftlich bestätigen lassen, dass alles zu ihrer Zufriedenheit war.

      Wenn ich das richtig verstehe...dann muss die GmbH nur dann gerade stehen, wenn Herr L vorher nicht vorsätzlich eine bevorstehende Zahlungsunfähigkeit vertuscht hat? Und das müssen wir nun erstmal klären:confused:

      Liebe Grüße
      Percy
      Avatar
      schrieb am 13.02.09 12:33:20
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.572.257 von netbil.one am 13.02.09 11:38:41...Wenn der damalige Geschäftsführer für die GmbH die Zimmer bestellt hat - dafür spricht insbesondere auch, dass die GmbH bezahlt hat -, haftet (nur ) diese, egal, ob der Geschäftsführer heute noch im Amt ist oder nicht.



      ...ja...das war er, Geschäftsführer! Steht im Handelsregister.
      Aber schon 2 Wochen nachdem die Gäste das Hotel verlassen hatten, ist ein Eintrag im Handelsregister, das er aus dem Unternehmen austritt.

      :)
      Avatar
      schrieb am 13.02.09 12:34:51
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.572.741 von goodbuy2003 am 13.02.09 12:29:28Wenn ich das richtig verstehe...dann muss die GmbH nur dann gerade stehen, wenn Herr L vorher nicht vorsätzlich eine bevorstehende Zahlungsunfähigkeit vertuscht hat? Und das müssen wir nun erstmal klären


      nein, es haftet die GmbH, weil der vertretungsberechtigte ( unterstelle ich mal ) Geschäftsführer für die GmbH bestellt hat.

      Der GF selbst haftet nur dann persönlich - falls bei der GmbH nichts zu holen ist -, wenn im Zeitpunkt der Bestellung schon Zahlungsunfähigkeit bestand.

      Okay ?
      Avatar
      schrieb am 13.02.09 12:44:18
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.572.793 von netbil.one am 13.02.09 12:34:51ja danke, habs verstanden:)

      er hat dir GmbH wirksam vertreten. Die GmbH existiert heute immer noch.
      Avatar
      schrieb am 13.02.09 16:04:31
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.572.793 von netbil.one am 13.02.09 12:34:51Es ist doch gerade fraglich, ob der GF im Namen der GmbH kontrahiert hat, weil nichts Schriftliches existiert, wo er als GF der GmbH gezeichnet hätte. Deshalb könnte ein persönlicher Vertragsschluss des GF als Privatperson unabhängig von der Finanzlage der GmbH in Betracht kommen, worauf die GmbH ja auch verweist. Die GmbH bestreitet ja gerade, durch den GF vertreten worden zu sein. Auch wenn Vertretungsmacht durch den Handelsregistereintrag gegeben ist, gibt es noch das Offenkundigkeitskriterium des § 164 BGB zu erfüllen, um eine Vertretung der GmbH bejahen zu können. Nicht jeder Kioskeinkauf des GF einer GmbH vertritt und bindet diese. Es gibt immer noch die natürliche Person des GF.
      Avatar
      schrieb am 13.02.09 18:05:49
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.574.811 von DerStrohmann am 13.02.09 16:04:31Es waren Arbeiter der GmbH, die er untergebracht hat, und nicht Oma und Opa. Und woher kennt das Hotel die Firma der GmbH, wenn er sie nicht genannt hat ?

      Aber das mag jetzt der Anwalt klären, schönen Abend noch.
      Avatar
      schrieb am 13.02.09 18:47:25
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.576.076 von netbil.one am 13.02.09 18:05:49Ich bestreite nicht, dass die Vertretung der GmbH sich zumindest aus den Umständen ergibt. Die GmbH bestreitet und verweist an den GF als Person. Das ist der Ausgangspunkt der ganzen Problematik hier.


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