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    Käufe über Ebay - Keine Rechnung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.02.09 21:25:49 von
    neuester Beitrag 14.02.09 04:09:15 von
    Beiträge: 16
    ID: 1.148.284
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      Avatar
      schrieb am 12.02.09 21:25:49
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen.

      Ich bin Bilanzierungspflichtig, aber nicht Umsatzsteuerpflichtig.

      Wenn ich mal was gebrauchtes ausm Ebay für´s Geschäft kaufe, dann bekomme ich meist keine Rechnung dafür.

      Kann ich die Beträge trotzdem in der Steuer ansetzen, wenn ich den Ausdruck von der Ebay Seite mache? Auf dem Kontoauszug ist ja dann die Buchung ersichtlich.
      Avatar
      schrieb am 12.02.09 21:29:45
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ich bin Bilanzierungspflichtig, aber nicht Umsatzsteuerpflichtig.

      Was mußt Du dafür machen? Die Merkel poppen? :D
      Avatar
      schrieb am 12.02.09 21:39:45
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.569.313 von weisvonnix am 12.02.09 21:29:45:laugh::laugh::laugh:
      Avatar
      schrieb am 12.02.09 22:06:23
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.569.288 von Choco2 am 12.02.09 21:25:49Ich bin Bilanzierungspflichtig, aber nicht Umsatzsteuerpflichtig.

      Diese Kombination ist schon mal äußerst ungewöhnlich. Hast du einen Großhandel mit Goldbarren? Bankbetreiber? Versicherungsvertreter? Humanmediziner als GmbH?
      Avatar
      schrieb am 12.02.09 22:16:59
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.569.288 von Choco2 am 12.02.09 21:25:49Kannst Du als Ausgabe buchen, mache ich auch so.

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      schrieb am 12.02.09 22:36:51
      Beitrag Nr. 6 ()
      Jep! Angebot ausdrucken und Kontoauszug dazu...
      Avatar
      schrieb am 12.02.09 23:13:07
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ich bin Bilanzierungspflichtig, aber nicht Umsatzsteuerpflichtig.

      Besser wie Fernsehen..W.O machst möglich:D
      Avatar
      schrieb am 13.02.09 05:51:02
      Beitrag Nr. 8 ()
      ich z.B. bin Umsatzsteuerpflichtig und Sektsteuerpflichtig:laugh:
      Avatar
      schrieb am 13.02.09 06:25:31
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.570.470 von marchesede am 13.02.09 05:51:02... Sektfrühstück?:laugh:
      Avatar
      schrieb am 13.02.09 07:17:54
      Beitrag Nr. 10 ()
      Ebay Seite ausdrucken + Kontoauszug, langt ja auch beim Zoll als Bestätigung.
      Avatar
      schrieb am 13.02.09 08:18:59
      Beitrag Nr. 11 ()
      Menno, seid Ihr heute wieder nett :lick:

      Schon die Frage deutet schon darauf hin,dass der gute TE nicht wirklich "Sachkompetent" ist,ergo einfach was durcheinander geworfen.

      Kurzum:

      Ebaykaufbestätigung ausdrucken, Kontoauszug beilegen und der Fisch ist gelutscht !
      Avatar
      schrieb am 13.02.09 08:53:10
      Beitrag Nr. 12 ()
      Hahaha, die W:O Kindergartentruppe in Aktion! :D

      Vermutlich ist er Kleinunternehmer und hat die Option des § 19 Abs. 1 UStG für sich in Anspruch genommen. Die Pappnasen verwechseln die Buchführungspflicht mit der Bilanzierungspflicht (§§ 140 und 141 AO bzw. § 4 EStG) Ein Kleinunternehmer führt in der Regel ein Kassenbuch bzw. macht eine Einnahme-Überschuss-Rechnung i.S.d. § 4 Abs. 3 EStG.

      > Ebay Beleg ausdrucken und in die Geschäftsunterlagen abheften.

      > Sofern Betriebsausgaben (§ 4 Abs. 4 EStG -> BA sind Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind.) kann die Ausgabe auch als BA angesetzt werden.
      Avatar
      schrieb am 13.02.09 08:57:02
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.570.807 von Pressekodex am 13.02.09 08:53:10Grrr, habe mich verlesen. Sorry! Posting #12 kann man löschen. :cry:
      Avatar
      schrieb am 13.02.09 20:30:13
      Beitrag Nr. 14 ()
      Unglaublich, was hier für ein anspruchsvolles Niveau herrscht. :D

      Scheinbar haben fast alle, die hier mal posten keine Ahnung, was es im deutschen Steuerrecht für Konstellationen gibt.

      Jeder meint, er muss sich gleich lustig über die Frage machen, bevor man vielleicht mal prüft, ob es nicht tatsächlich sein kann, dass der Treatersteller vielleicht doch mehr Ahnung hat, als man selber im ersten Moment denkt.

      Ich bin nämlich im Versicherungs- und Wertpapierbereich tätig. Diese beiden Umsatzarten sind Umsatzsteuerfrei ;)

      Somit ist es durchaus ganz normal, dass ich, obwohl ich mit dem Gewinn über der Bilanzierungsgrenze liege, trotzdem keine Umsatzsteuererklärung abgeben muss.

      Bisher mache ich es auch immer so, dass ich die Ebay Seite ausdrucke, und in die Steuerunterlagen lege. Mein Steuerberater bucht das dann auch brav so. Mich würde hier eigentlich nur interessieren, ob das so auch einer Betriebsprüfung standhält?

      Wie sind da die Erfahrungen?
      Avatar
      schrieb am 13.02.09 22:01:31
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.577.309 von Choco2 am 13.02.09 20:30:13Es gibt viele umsatzsteuerfreie Tatbestände, siehe § 4 UStG. Das sind aber alles Ausnahmen von der Regel der Umsatzsteuerpflicht (§ 1 UStG). Ich hatte in Beitrag #4 nach mehreren gefragt, u. a. auch nach Versicherungen. Die Anerkennung durch das FA hängt von der Glaubhaftmachung der Betriebsbedingtheit ab, siehe § 4 Abs. 4 EStG. Da bei Ebay üblicherweise unbar bezahlt wird, kann durch den Überweisungsbetreff und die Ebay-Artikelnummer auf den bezahlten Gegenstand geschlossen werden. Deshalb dürften bei Ebaykäufen, Betriebsbedingtheit der Ausgabe vorausgesetzt, keine weiteren Probleme bezüglich der Anerkennung der Abzugsfähigkeit der Aufwendungen auftreten.
      Avatar
      schrieb am 14.02.09 04:09:15
      Beitrag Nr. 16 ()
      Ja. Danke @ Der Strohmann.

      Du warst der einzige, der erkannt hat, das es durchaus solche Konstellationen gibt. Mit dem Versicherungsvertreter warst du schon ganz richtig gelegen.

      Ich meide Ebay eh so gut wie es geht, da mir dort oft die Garantie etc... fehlt.

      Aber ich wollte z.B. für das Büro nochmals den gleich Bildschirm haben, da einer kaputt ging, und an beiden Arbeitsplätzen der gleiche Bildschirm stehen sollte. Einfach der Optik wegen.
      Da es die Teile neu nicht mehr gibt, blieb mir nur übrig, einen gebrauchten bei Ebay zu ersteigern.


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