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    Wem gehört rechtlich das Haus? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.02.09 19:05:55 von
    neuester Beitrag 16.02.09 12:34:18 von
    Beiträge: 20
    ID: 1.148.342
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      Avatar
      schrieb am 15.02.09 19:05:55
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich stelle eine Frage für einen Bekannten rein:

      Ein Bekannter hat zusammen mit seinen 2 Schwestern ein 5000qm großes Baugrundstück von den Eltern unter Nießbrauchvorbehalt bis Lebensende der Eltern überschrieben bekommen. In eine Ecke des Grundstücks will mein Bekannter mit Zustimmung der Eltern und der Schwestern jetzt von seinem Geld ein Haus bauen. Wem gehört jetzt rechtlich das Haus und wie verhält es sich eventuell mit den Steuern?
      Avatar
      schrieb am 15.02.09 19:17:15
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.583.219 von JoePESCI am 15.02.09 19:05:55das Haus gehört dem,dem der Grund gehört.
      (ist dein Bekannter zu blöd die Frage selbst im Net zu stellen?)
      dann sollte er das mit dem Hausbau lassen :rolleyes:
      Avatar
      schrieb am 15.02.09 19:22:44
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.583.219 von JoePESCI am 15.02.09 19:05:55Ist ein Erbbaurecht eine Lösung?

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 15.02.09 19:26:12
      !
      Dieser Beitrag wurde moderiert. Grund: themenfremder Inhalt
      Avatar
      schrieb am 15.02.09 19:48:28
      Beitrag Nr. 5 ()
      Sagt mal Leute?

      Kann hier keiner normal antworten?

      @ suuperbua

      Was soll das? Keinen Antwort geben, aber einen blöden Komentar.

      Wir das Forum denn hier nicht moderiert?
      Das Niveau ist für ein Steuer und Rechtsforum auf alle Fälle unter aller Sau!

      @ JoePESCI

      Da das Grundstück ja schon überschrieben wurde, sollte die Sache mit den Steuern ja schon durch sein.
      Auch dürfte ein 5000 m² Grundstück auf 3 Leute verteilt keine Schenkungssteuerlichen Probleme geben.

      Wenn er jetzt dort sein Haus bauen will, dann muss er diesen Teil vom Grundstück beim Notar für sich raustrennen lassen.
      Macht er das nicht, würde das Haus allen 3 Geschwistern gehören, was ja nicht Sinn der Sache ist.

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      Avatar
      schrieb am 15.02.09 19:52:20
      Beitrag Nr. 6 ()
      Macht er das nicht, würde das Haus allen 3 Geschwistern gehören, was ja nicht Sinn der Sache ist.

      So ist es: Miteigentümer zu 1/3 ;)
      Avatar
      schrieb am 15.02.09 19:53:07
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.583.399 von Choco2 am 15.02.09 19:48:28wenn eine grundstücksabtrennung möglich ist, dann geht das...aber er wird seine beiden schwestern dann für ihren anteil am abzutrennenden teil auszahlen müssen, denn die werden es ihm wohl kaum schenken...

      invest2002
      Avatar
      schrieb am 15.02.09 20:46:24
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.583.422 von invest2002 am 15.02.09 19:53:07wenn die 5000 qm gedrittelt werden, warum muss er dann die
      Geschwister denn ausbezahlen?
      Avatar
      schrieb am 15.02.09 20:49:56
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.583.618 von langschlafer am 15.02.09 20:46:24na dann muss er es natürlich nicht...ich war der auffassung, dass das grundstück schon bebaut ist, denn warum sonst der niessbrauchsvorbehalt ??
      Avatar
      schrieb am 15.02.09 21:03:47
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.583.628 von invest2002 am 15.02.09 20:49:56Hallo invest, wenn ich das richtig verstanden habe, will er
      doch erst ein Haus bauen.
      Avatar
      schrieb am 15.02.09 21:17:17
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.583.671 von langschlafer am 15.02.09 21:03:47na auf den anderen 2/3 würde dann ja das jetzige Haus stehen, dass ihm nach der drittelung dann garnichtmehr gehört. echt verzwickt :cool:
      Avatar
      schrieb am 15.02.09 21:19:03
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.583.399 von Choco2 am 15.02.09 19:48:28Das Grundstück muss in Pazellen aufgeteilt werden und im Grundbuch eingetragen.

      Das Haus als Eigentum einer Person muss geklärt werden und von einem Notar als Vertrag aufgestellt und wieder im Grundbuch eingetragen werden,nur so können die Rechte verankert werden.
      Auch das Wohnrecht der Eltren ist ein userright und muss im Grundbuch verankert werden.

      Als auf zum Notar mit allen Beteiligten.
      Avatar
      schrieb am 15.02.09 21:23:50
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.583.705 von Alufoliengriller am 15.02.09 21:17:17Das ganze Grundstück kann doch unbebaut sein. Es dürfte für Alu-
      foliengriller doch nicht schwer sein hier mal Klarheit zu schaffen,
      sonst soll er sich seine Fragen an den Hut stecken.
      Avatar
      schrieb am 15.02.09 21:43:35
      Beitrag Nr. 14 ()
      ich verstehe das niessbrauchrecht bei einem unbebauten grundstück nicht, denn das bringt doch keine erträge
      Avatar
      schrieb am 15.02.09 22:39:22
      Beitrag Nr. 15 ()
      Hilft dir das vielleicht etwas weiter?

      Superädifikat

      Ein Superädifikat (Bauwerk) wird auf fremden Grund des Benützers (normalerweise Mieter oder Pächter) erbaut und ist nach der Bauweise oder dem zeitlich begrenzten Benützungsrecht nicht für die Dauer bestimmt (§ 435 ABGB).
      Avatar
      schrieb am 15.02.09 23:00:08
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.583.219 von JoePESCI am 15.02.09 19:05:55Was für ein Haus, kann es sein, in der Eingangstür befindet sich ein Herz?, oder soll es ein Latrinenhaus werden.
      Avatar
      schrieb am 16.02.09 10:01:56
      Beitrag Nr. 17 ()
      Da aber Euer Haus sowieso mit Schimmel und Dreck übersät ist ....
      Mein Vorschlag alles abreissen .... sonst streitet Ihr noch mehr wegen zwei Cent .... und Eure Eltern werden mit schlechtem Gewissen unter die Erde gehen ....
      Avatar
      schrieb am 16.02.09 10:18:33
      Beitrag Nr. 18 ()
      Es wäre möglicherweise sogar so, dass ein Hausbau aus seiner Tasche zugunsten der Miteigentümer sogar noch steuerrechtliche Fragen bezüglich einer Schenkung aufwirft. Eigetümer des Hauses sind alle Grundstückseigentümer. Lässt sich aber durch entsprechende Verträge regeln.
      Aber bedenkt: Was momentan Geschwister sind, sind in der Lebensspanne eines Hauses, auch "Dank" Gütergemeinschaft und Erbschaften, irgenwann einmal Fremde.
      Wir haben im Nachbardorf einen Fall, da gibt es mitten im Dorf ein Grundstück von ca. 20m², das seit einer kleinen Ewigkeit einer Erbengemeinschaft gehört. Es ist inzwischen soweit, dass die so verstreut leben, dass keiner mehr weiß, wie man diese Menschen zusammenbekommen könnte, um diese Sache zu bereinigen.

      Also Eigentumsverhältnisse bereingien, bevor der Bagger kommt, oder Umwandlung in eine Genossenschaft.
      Avatar
      schrieb am 16.02.09 12:13:12
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.583.219 von JoePESCI am 15.02.09 19:05:55Grunderwerbssteuern dürften bei Auseinandersetzung der Voraberben nicht anfallen. Auch nicht bei der Übertragung der Eltern auf die Kinder. Am Saubersten ist die Drittelung des Grundstücks.
      Macht bloss keine ETG. mit Sondernutzungsrechten der einzelnen Häuser. Da kann ein Bekannter ein Lied von singen...
      Avatar
      schrieb am 16.02.09 12:34:18
      Beitrag Nr. 20 ()
      Es wäre am einfachsten die Grundstücke beim Vermessungsamt zu teilen.
      Die Teilung muß notariell erfolgen. Nach der notariellen Beurkundung
      kann dann das Vermessungsamt die neuen Teilstücke festlegen und mit neuen Flurstücksnummer vermarken.


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