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    Banken: FDP letzte Rettung im HSH Nord Skandal? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.02.09 17:30:41 von
    neuester Beitrag 24.02.09 18:49:34 von
    Beiträge: 47
    ID: 1.148.421
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      schrieb am 18.02.09 17:30:41
      Beitrag Nr. 1 ()
      HSH Nordbank will 200 Millionen Euro ausschütten

      Die HSH Nordbank streicht ein Viertel aller Stellen - doch die Eigentümer bekommen dickes Geld: Laut einem Pressebericht will das Institut rund 200 Millionen Euro ausschütten. Möglich wird dies durch einen Buchungstrick.

      Hamburg/Kiel - Die Entscheidung dürfte für Empörung sorgen: Trotz des Abbaus von rund 1100 Stellen und trotz Milliardenverlusten will die angeschlagene HSH Nordbank rund 200 Millionen Euro an ihre Anteilseigner ausschütten. Nutznießer sind neben institutionellen Investoren wie Pensionskassen auch einige Privatanleger, berichtet das "Hamburger Abendblatt" unter Berufung auf Regierungskreise. Bereits Anfang des Jahres war das Kreditinstitut wegen einer ersten Ausschüttung in Höhe von 64 Millionen Euro in die Kritik geraten.

      Wie das Blatt weiter berichtet, begründet die HSH die Sonderaktion damit, dass Anleger ansonsten ihr Kapital abziehen könnten. Möglich wird die zweite Ausschüttung nur dank eines Buchungstricks. Demnach will die Bank nach einem Verlust in Höhe von 2,8 Milliarden Euro so viele Kapital- und Gewinnrücklagen auflösen, dass für das vergangene Jahr ein Bilanzgewinn entsteht.

      Erst am Dienstag hatte Vorstandschef Dirk Jens Nonnenmacher in einer gemeinsamen Sitzung des Hamburger Haushalts- und Kieler Finanzausschusses den geplanten Abbau von 1100 Stellen offiziell bestätigt. Um die Folgen der Finanzmarktkrise abzufangen, sieht er eine Alternative nur in einer Alteigentümergarantie über zehn Milliarden Euro und einer Eigenkapitalerhöhung um drei Milliarden Euro. Die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein als Haupteigner wollen innerhalb der kommenden Woche ein neues Geschäftsmodell für das Kreditinstitut entwickeln.

      Mit scharfer Kritik und Ablehnung hat die FDP im Kieler Landtag auf das Rettungskonzept der HSH Nordbank reagiert. "Dieser Vorstand und seine Vorstellungen sind nicht kreditwürdig", sagte Fraktionschef Wolfgang Kubicki am Mittwoch. "Von einem Konzept, mit dem die Zukunft der Bank gesichert werden kann, sind wir weiter entfernt denn je", sagte Kubicki zu den Gremiensitzungen vom Vortag. In dieser Lage 200 Millionen Euro an Investoren auszuschütten, sei völlig inakzeptabel.

      Artikel: http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,608453,00.html

      Es sollen private Investoren für insg. 264 Mill. Euro im Unternehmen gehalten werden! :confused:

      Wie sehen diese privaten Investoren aus?

      - Private? und Freie und Hansestadt Hamburg (30,41 %)
      - Privates? Land Schleswig-Holstein (29,10 %)
      - Privater? Sparkassen- und Giroverband SH (14,82 %)
      - US-Finanzinvestor J.C. Flowers & Co. LLC (25,67 %)

      Woher kennen wir diesen Investor, richtig, er ist tief im Sumpf der Hypo Real Estate. Wer böses dabei denken will, der soll es ruhig tun, es ist der richtige Gedanke. Hier sollen eindeutig ein Grossteil der Verluste aus der HRE wieder eingefahren werden!

      Sobald er satt ist, wird er so oder so gehen!

      Wenn die FDP jetzt etwas für sich und dem dummen Wahlvolk machen will, dann hat sie jetzt die Gelegenheit dazu!

      Also liebe FDP, nicht einschlafen, vom Stuhl fallen und regungslos am Boden liegen bleiben.

      WS
      Avatar
      schrieb am 18.02.09 18:11:45
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.604.839 von Wechselschalter am 18.02.09 17:30:41Die wollen eine Ausschüttung von 264 mio. Damit wären die Anteileigner doch nicht ausgezahlt. Wie hoch sind die Einlagen der Investoren in Euro?
      Avatar
      schrieb am 18.02.09 18:33:15
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.605.150 von Eurofuchs2 am 18.02.09 18:11:45Ja, eben, die Anteilseigner werden nicht ausgezahlt. Deshalb sollen ja auch Dividenden gezahlt werden, damit die privaten Investoren in der Bank bleiben.

      Hier sind ~3 Milliarden Verluste entstanden, und aufgrund dieser Verluste sollen nun ~9% Dividende auf ein Minus gezahlt werden und das auch nur durch einen Bilanztrick? :laugh:

      Ausserdem ist hier die Rede von einigen Privatanlegern, ich kann aber nur einen Privatanleger erkennen.

      Wie hoch die private Einlage ist, kann ich Dir auf Anhieb auch nicht sagen.

      WS
      Avatar
      schrieb am 18.02.09 19:03:44
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.605.334 von Wechselschalter am 18.02.09 18:33:15Wie hoch die private Einlage ist, kann ich Dir auf Anhieb auch nicht sagen.

      Institutionelle Anleger halten bei der HSH Nordbank stille Einlagen in Höhe von 900 Mio. Euro. Eigentlich sollten die nur verzinst werden, wenn die Bank Gewinne macht.

      Muss mich in dieser Hinsicht korrigieren, es sind keine ~9% an Verzinsung, es sind ~30% an Verzinsung für aufgelaufene Verluste von 3 Milliarden. :cry:

      WS
      Avatar
      schrieb am 18.02.09 19:15:27
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.605.575 von Wechselschalter am 18.02.09 19:03:44Eigentlich sollten die nur verzinst werden, wenn die Bank Gewinne macht.
      Ist schon klar.

      Habe noch diesen alten Artikel ausgegraben:

      20.10.2006

      HSH Nordbank
      Landesbank überträgt Anteile an Flowers

      Als Käufer des bisherigen WestLB-Anteils an der HSH Nordbank sind erstmals private Kapitalanleger bei einer deutschen Landesbank stark vertreten. Für den am Freitag offiziell gemeldeten Einstieg in den öffentlich-rechtlichen Bankensektor zahlt ein Kreis von fünf Investoren 1,25 Milliarden Euro.

      http://www.manager-magazin.de/unternehmen/artikel/0,2828,443…

      Meine Frage zielte darauf ab, könnten die Anleger sich jetzt anstellen und ihre kompletten Einlagen einfordern? Ich hab da wirklich keine Ahnung. Was wäre dann? Insolvenz - dann wären doch auch die Anteile von HH, SH und den Sparkassen flöten oder?

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      Avatar
      schrieb am 18.02.09 20:11:22
      Beitrag Nr. 6 ()
      Wie das da abläuft, wäre ein Ermittlungsverfahren wegen Untreue gegen die Bankvorstände einzuleiten. Aber sowas macht man ja nur bei Privatbankern wie Ackernmann, weil Staatsbanker vorher ihre Politiker gefragt haben, ob sie die Schweinerei machen dürfen. Das ist einer der vielen Gründe, warum ich diese Staatsgläubigkeit nicht verstehen kann, aber ich muß ja nicht alles verstehen.
      Avatar
      schrieb am 18.02.09 20:13:27
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.605.672 von Eurofuchs2 am 18.02.09 19:15:27Ich mache mal eine einfach strukturierte Milchmädchenrechnung auf:

      Verzinsung Staat: 5.5% (CBK)
      Verzinsung Investoren: 30%

      Aufnahme von Rettungsgeldern I.

      3 Milliarden x 5.5% = 165 Millionen Euro p.a
      900 Millionen x 30% = 270 Millionen Euro p.a.

      = 435 Millionen p.a. an Zinszahlungen, die erwirtschaftet werden müssen


      Aufnahme von Rettungsgeldern II.

      3.9 Milliarden x 5.5% = 215 Millionen Euro p.a

      = 215 Millionen p.a. an Zinszahlungen, die erwirtschaftet werden müssen

      Unter dem Strich setzt sich die Bank einem erhöhten Druck von 220 Millionen Euro aus. Wozu?

      Es ist doch eindeutig, dass hier ein "Heuschrecke" für nichts mit durchgefüttert werden soll. Und wenn man unbedingt die Investoren aufgrund des Vertrauens halten will, dann soll man ihnen den EU-Zinssatz zahlen. Jeder Investor mit Weitsicht würde das verstehen, und die, die das nicht verstehen, sind Maden im Speck ohne weiteren Nährwert!

      WS
      Avatar
      schrieb am 18.02.09 20:22:39
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.605.672 von Eurofuchs2 am 18.02.09 19:15:27Meine Frage zielte darauf ab, könnten die Anleger sich jetzt anstellen und ihre kompletten Einlagen einfordern?

      Ich könnte mir vorstellen, dass die 900 Millionen sofort abgezogen werden könnten, ansonsten wäre der Grund der Bank, diese Gelder zu halten, ja noch eines an Dreistigkeit obendrauf. :rolleyes:

      Und wenn es wirklich so wäre, siehe oben ...

      WS
      Avatar
      schrieb am 18.02.09 20:38:05
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.606.276 von Wechselschalter am 18.02.09 20:22:39Halte die 30% für sehr mutig, aber Prinzip erkannt. ;)
      Was die Dreistigkeit angeht erleben wir hier erst die Spitze des Eisbergs. Ich warte auf die Abschreibungen der Versicherer, da dürfte noch etwas auf uns zu kommen, und dann erst einmal das Geld der Fondgebundenen Riesterrenten. Der Staat kann gar nicht so viel fördern, wie diese Verträge verlieren. Auch Sparkassen sei Dank.

      We`ll see.
      Avatar
      schrieb am 18.02.09 21:04:50
      Beitrag Nr. 10 ()
      Es handelt sich nicht um Eigentümer, also Aktienkapital sondern um Einlagen eines stillen Gesellschafters die als Hybridkapital fungieren und gewinnabhängig (Bilanzgewinn) verzinst werden. Ein Bilanzgewinn ist offenbar darstellbar.
      Der stille Gesellschafter (wohl in erster Linie steuerliche Gründe) wiederum finanziert sich durch Anleihen (zB 984254, 393734). Hier sind die eigentlichen Investoren zu suchen. Wohl in erster Linie Institutionelle, ich tippe auf Versicherungen. Die sind wohl auf Zinszahlungen angewiesen, um die Papiere nicht gar noch abschreiben zu müssen.

      Kann ja der Spezialist Sozialphysiker was zu sagen.:laugh:
      Avatar
      schrieb am 18.02.09 21:06:48
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.606.276 von Wechselschalter am 18.02.09 20:22:39Da kann nichts abgezogen werden. Allerdings wird eine Refinanzierung bei Verärgerung der Investoren unter Umständen unmöglich, was auch nicht egal wäre.
      Avatar
      schrieb am 18.02.09 21:08:18
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.605.575 von Wechselschalter am 18.02.09 19:03:44Wie hoch die private Einlage ist, kann ich Dir auf Anhieb auch nicht sagen.

      Es sind wohl ca. 6 Mrd.
      Avatar
      schrieb am 18.02.09 21:27:20
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.606.684 von T.Hecht am 18.02.09 21:08:18Hallo T.Hecht,

      Es sind wohl ca. 6 Mrd.

      Reden wir gerade von der gleichen Sache? Woher hast Du diese Zahl?

      Da kann nichts abgezogen werden.

      Aufgrund von langfristigen Verträgen?

      WS
      Avatar
      schrieb am 18.02.09 21:31:21
      Beitrag Nr. 14 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.606.812 von Wechselschalter am 18.02.09 21:27:20Einfach mal in die Bilanz der HSH schauen.

      http://www.hsh-nordbank.de/media/pdf/investorrelations/gesch…

      Nachrangkapital im wesentlichen stille Einlagen und Genussscheine machen 8,8 Mrd. aus.

      Das Nachrangkapital soll bedient werden.
      Avatar
      schrieb am 18.02.09 21:31:52
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.606.648 von T.Hecht am 18.02.09 21:04:50"Kann ja der Spezialist Sozialphysiker was zu sagen. :laugh:"

      Kann ich, nämlich daß du wieder mal völligen Blödsinn geschrieben hast, denn Flowers gehören über 25% der Nordbank, nix mit Hybridkapital, die haben die Anteile der WestLB gekauft. Wie ich bereits wiederholt gesagt habe: Du schreibst wie alle anderen Weltuntergangspropheten nur das, was nicht den Tatsachen entspricht. Man könnte es auch drastischer ausdrücken, aber sowas verkneife ich mir... :laugh:
      Avatar
      schrieb am 18.02.09 21:33:17
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.606.812 von Wechselschalter am 18.02.09 21:27:20Reden wir gerade von der gleichen Sache? Woher hast Du diese Zahl?

      Nicht, dass ich jetzt Äpfel mit Birnen vergleiche, aber aus dem und anderen Artikeln,

      1. ... ihre Anteilseigner ...

      Soweit ich das jetzt im Netz finden konnte, wird hier von Investitionen i.H.v 900 Millionen Euro bei Anteilseignern gesprochen.

      2. ... 200 Millionen Euro an ...

      Beziehen sich diese Zahlungen, wenn schon auf die Anteilseigner, dann wohl auch auf die 900 Millionen Euro.

      Das jetzt meine Logik. :confused:

      WS
      Avatar
      schrieb am 18.02.09 21:34:25
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.606.848 von Sozialphysiker am 18.02.09 21:31:52naja du solltest dich mal kneifen! Dann wird's vielleicht nicht noch peinlicher!

      Selbstredend gehören Flowers 25%. Aber die Stammaktionäre bekommen keine Ausschüttung!
      Avatar
      schrieb am 18.02.09 21:35:57
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.606.846 von T.Hecht am 18.02.09 21:31:21Ok danke, werde ich dann wohl tun müssen, macht unheimlich Spaß in Bilanzen zu wühlen ... :rolleyes:

      Man sieht sich ... :laugh:

      WS
      Avatar
      schrieb am 18.02.09 21:39:05
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.606.864 von T.Hecht am 18.02.09 21:34:25Und warumm schreibst du explizit, daß Flowers als durch seine "stille Beteiligung" das Geld erhält? Das ist doch Schmarrn.
      Avatar
      schrieb am 18.02.09 21:40:39
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.606.848 von Sozialphysiker am 18.02.09 21:31:52Hallo Sozialphysiker,

      wäre nett, wenn Du etwas zur Aufklärung beitragen könntest. Würde zumindest mir helfen, hier nicht irgendwelchen Blödsinn zu verzapfen.

      Anstatt sich ständig gegenseitig in den Hintern zu treten, ist eine Zusammenarbeit wünschenswert. :)

      Danke

      WS
      Avatar
      schrieb am 18.02.09 21:41:33
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.606.857 von Wechselschalter am 18.02.09 21:33:17DGAP-Adhoc: HSH Nordbank AG (deutsch)

      HSH Nordbank weist 2008 Jahresfehlbetrag aus

      HSH Nordbank AG / Vorläufiges Ergebnis/Jahresergebnis

      13.02.2009

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Die HSH Nordbank wird das Geschäftsjahr 2008 gemäß vorläufigen, nicht testierten IFRS-Zahlen mit einem Konzernfehlbetrag abschließen. Dieser beträgt bis zu 2,8 Mrd. Euro vor Restrukturierungsaufwendungen, Steuern und Verlustbeteiligungen Dritter (Vorjahr: +285 Mio. Euro). Darin enthalten sind Abschreibungen auf das Kreditersatzgeschäft in Höhe von rund 1,6 Mrd. Euro (Vorjahr: 1,3 Mrd. Euro). Die weiteren Belastungen aus der Finanzmarktkrise summieren sich auf 0,9 Mrd. Euro und enthalten unter anderem die Wertberichtigungen im Zusammenhang mit der Lehman-Insolvenz und dem Zusammenbruch isländischer Banken. Die HSH Nordbank hat im Kreditgeschäft gestiegenen Ausfallrisiken im Zuge der aktuellen Wirtschaftskrise Rechnung getragen und die Kreditrisikovorsorge inklusive Portfoliowertberichtigungen auf rund 1,4 Mrd. Euro (Vorjahr: 1 Mio. Euro Ertrag) deutlich erhöht. Im Geschäftsjahr 2008 erwirtschaftete der Konzern einen Zins- und Provisionsüberschuss in Höhe von rund 2 Mrd. Euro (Vorjahr: 1,9 Mrd. Euro).

      Die Bank hatte bereits angekündigt, Stille Einlagen zu bedienen, deren Kupon an einen Jahresüberschuss gekoppelt ist. Im Einzelabschluss nach HGB geht der Vorstand davon aus, dass ein Bilanzgewinn entsteht, so dass Zinszahlungen für Genussscheine und Stille Einlagen, die vom Bilanzgewinn abhängen, geleistet werden. Derzeit befindet sich die Bank in einem fortgeschrittenen, konstruktiven Dialog mit den Anteilseignern über eine strategische Neuausrichtung der Bank.



      Kontakt: HSH Nordbank AG Rune Hoffmann Pressesprecher Tel. 040/33 33-11412 Fax 040/33 33-611412 E-Mail: rune.hoffmann@hsh-nordbank.com

      Karl Steinle Leiter Investor Relations/Rating Tel. 040/33 33-10477 Fax 040/33 33-610477 E-Mail: karl.steinle@hsh-nordbank.com


      Da steht nichts von irgendwelchen Zahlungen/Dividenden an die Aktionäre! Für andere Aussagen fehlen mir die Quellen.
      Das Hybridkapital ist im Übrigen nicht ohne weiteres kündbar. Also ist ein Abzug nicht zu befürchten. Es gäbe halt nur das Problem der Verärgerung der Gläubiger mit Auswirkungen auf eine spätere Refinanzierung.
      Avatar
      schrieb am 18.02.09 21:44:12
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.606.909 von Sozialphysiker am 18.02.09 21:39:05Und warumm schreibst du explizit, daß Flowers als durch seine "stille Beteiligung" das Geld erhält? Das ist doch Schmarrn.

      wenn du noch erklärst was du mit dem posting meinst, kann ich dir vielleicht weiter helfen!
      Avatar
      schrieb am 18.02.09 21:48:57
      Beitrag Nr. 23 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.606.954 von T.Hecht am 18.02.09 21:44:12Na, dann lies mal deine letzten Beiträge nochmal ganz genau durch, vielleicht hast du dich mißverständlich ausgedrückt, weil dir insoweit der Durchblick fehlte. :D
      Avatar
      schrieb am 18.02.09 21:52:54
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.606.934 von T.Hecht am 18.02.09 21:41:33Die Bank hatte bereits angekündigt, Stille Einlagen zu bedienen, deren Kupon an einen Jahresüberschuss gekoppelt ist.

      Danke, das passt doch und genau diese Höhe der Einlagen sollen 900 Millionen betragen, auf denen 264 Millionen an Ausschüttungen geleistet werden sollen.

      Da steht nichts von irgendwelchen Zahlungen/Dividenden an die Aktionäre!

      Das steht hier doch auch nirgendwo, oder habe ich was überlesen!?

      WS
      Avatar
      schrieb am 18.02.09 21:55:08
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.606.996 von Sozialphysiker am 18.02.09 21:48:57Belege bitte einmal meine angebliche explizite Aussage. Ich habe nirgends geschrieben, dass Flowers eine stille Einlage hat.

      Aber vielleicht resultieren die Probleme mit uns ja nicht nur aus deiner Uneinsichtigkeit sondern auch aus einer Lese- und Verständnisschwäche.
      Avatar
      schrieb am 18.02.09 21:58:21
      Beitrag Nr. 26 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.607.035 von Wechselschalter am 18.02.09 21:52:54Zusammensetzung des Nachrangkapitals lt Q2 2008 Seite 47

      Nachrangige Verbindlichkeiten 5.414
      Genussrechtskapital 996
      Stille Einlagen 2.414
      Gesamt 8.824
      Avatar
      schrieb am 18.02.09 21:59:54
      Beitrag Nr. 27 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.607.035 von Wechselschalter am 18.02.09 21:52:54Tic Tac, Klick Klack ... Runter von der Leitung ... :laugh:

      Mit den Anteilseignern sind hier wohl nicht die Aktionäre gemeint. Ist natürlich etwas missverständlich ... :rolleyes:

      WS
      Avatar
      schrieb am 18.02.09 22:00:34
      Beitrag Nr. 28 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.607.035 von Wechselschalter am 18.02.09 21:52:54Da steht nichts von irgendwelchen Zahlungen/Dividenden an die Aktionäre!

      Das steht hier doch auch nirgendwo, oder habe ich was überlesen!?


      Nein es steht da etwas missverständlich von Eigentümern. Die Stammaktionäre zu denen auch Flowers gehört bekommen eben nichts. Der Artikel und die Diskussion schien mir etwas anderes zu suggerieren.
      Avatar
      schrieb am 18.02.09 22:31:50
      Beitrag Nr. 29 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.607.110 von T.Hecht am 18.02.09 22:00:34Nein es steht da etwas missverständlich von Eigentümern. Die Stammaktionäre zu denen auch Flowers gehört bekommen eben nichts. Der Artikel und die Diskussion schien mir etwas anderes zu suggerieren.

      Kann passieren, aber ich bin schon von Flowers auch als stillen Teilhaber ausgegangen, denn, auch die Sparkasse SH ist Stiller Teilhaber der HSH Nord. Und im Zuge des Begriffs privat, blieb ja nicht mehr viel über.

      Sparkasse fällt, in diesem Zusammenhang, natürlich auch unter die Maden.

      Werde das aber noch ergooglen, nicht, dass zu Unrecht beschuldigt wird. Ansonsten steht Flowers stellvertetend für Maden.

      WS
      Avatar
      schrieb am 18.02.09 22:45:42
      Beitrag Nr. 30 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.607.110 von T.Hecht am 18.02.09 22:00:34"Nein es steht da etwas missverständlich von Eigentümern. Die Stammaktionäre zu denen auch Flowers gehört bekommen eben nichts. Der Artikel und die Diskussion schien mir etwas anderes zu suggerieren. "

      Jetzt komme ich wohl nicht mehr mit. Sind denn die Landesbanken inzwischen Aktiengesellschaften geworden, daß sie Aktionäre haben? Vielleicht bin ich auch schon müde.
      wilbi
      Avatar
      schrieb am 18.02.09 22:56:36
      Beitrag Nr. 31 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.607.430 von Wilbi am 18.02.09 22:45:42Umwandlung von Stillen Einlagen in Stammaktien

      HSH-Aktionäre machen Weg für Kapitalerhöhung frei

      18.07.2008

      ...

      Sämtliche von den Aktionären gehaltenen Stillen Einlagen von rund 700 Millionen Euro sollen in in Stammaktien gewandelt werden. Der Finanzinvestor J.C Flowers werde 300 Millionen in Form einer Barkapitalerhöhung einbringen, damit sein Anteil nicht verwässere, hieß es. Zudem würden die Anteilseigner anteilig eine neue Stille Einlage von 962 Millionen Euro zeichnen.

      ...

      WS
      Avatar
      schrieb am 18.02.09 23:13:57
      Beitrag Nr. 32 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.607.064 von T.Hecht am 18.02.09 21:55:08"Ich habe nirgends geschrieben, dass Flowers eine stille Einlage hat."

      Doch, daß hast du geschrieben, jedenfalls hast du was geschrieben, was man so verstehen mußte. Mag sein, daß du selbst nicht verstanden hast, was du da geschrieben hast. :D
      Avatar
      schrieb am 19.02.09 00:56:59
      Beitrag Nr. 33 ()
      Leute, das spielt doch überhaupt keine Rolle hier!

      Es geht um den Zeitpunkt der Ausschüttung, also 2008 ...

      Danke, Bitte :)

      WS
      Avatar
      schrieb am 24.02.09 01:53:12
      Beitrag Nr. 34 ()
      Kontrollchef geht von Bord

      Datum: 23.02.2009

      Der ehemalige Hamburger Finanzsenator Wolfgang Peiner zieht sich als Aufsichtsratschef der HSH Nordbank zurück und zieht damit Konsequenzen aus der tiefen Krise der Landesbank. Er werde im April nicht mehr für den Aufsichtsrat kandidieren, sagte Peiner dem "Hamburger Abendblatt". Sein Ziel, die Bank an die Börse zu bringen und den politischen Einfluss zu verringern, sei "heute nicht mehr realistisch", begründete Peiner seinen Rückzug.

      Der ehemalige CDU-Politiker räumte Mitverantwortung für die finanziellen Probleme der HSH Nordbank ein: "Aus heutiger Sicht erkennen wir, dass das Kreditersatzgeschäft für die Bank zu groß war. Ich frage mich, ob ich das nicht aufgrund meiner Erfahrungen schon früher hätte sehen und erkennen können."

      Peiner sagte, er hätte bereits nach der Fusion der Landesbanken für Hamburg und Schleswig-Holstein 2003 das Geschäftsmodell der Bank infrage stellen müssen, weil ihr Wertpapier-Portfolio im Vergleich zum niedrigen Eigenkapital und in Anbetracht des Risikomanagements zu groß gewesen sei. Er habe allerdings schon vor dem Zusammenbruch von Lehman Brothers im September 2008 eine deutliche Reduzierung des Geschäftsvolumens gefordert und den Vorstandschef ausgewechselt.

      Auf Partnersuche

      Um die Krise zu überstehen, brauche die HSH möglicherweise einen Partner. Die Landesbank sei wichtig für die Schifffahrt und für norddeutsche Firmenkunden. "Dennoch muss sich die Bank für die Zukunft fragen, ob es möglicherweise Partner oder Fusionskandidaten gibt." Eigentümer der Bank sind Hamburg (30,4 Prozent), Schleswig-Holstein (29,1 Prozent) und der US-Finanzinvestor J.C. Flowers (25,7 Prozent).

      Der Sparkassen- und Giroverband für Schleswig-Holstein, der 14,8 Prozent hält, will seine Anteile an das Land verkaufen. Die HSH braucht drei Mrd. Euro Kapital und zehn Mrd. Euro an Garantien, die von den Ländern kommen sollen.

      Artikel: http://www.n-tv.de/1108135.html

      WS
      Avatar
      schrieb am 24.02.09 05:09:05
      Beitrag Nr. 35 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.638.570 von Wechselschalter am 24.02.09 01:53:12Das kommt ja nicht von ungefähr, daß die Landesbanken allesamt in Schwierigkeiten sind. Die haben seit langem kein tragfähiges Geschäftsmodell, man hätte sie längst zusammen mit den Sparkassen, denen sie gehören, zu größeren Einheiten vermelzen müssen. Aber in Dt. will ja jede größere Kommune ihre Dorfsparkasse haben. Und jeder Ministerpräsident will seine eigene Landesbank.
      Avatar
      schrieb am 24.02.09 08:54:16
      Beitrag Nr. 36 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.604.839 von Wechselschalter am 18.02.09 17:30:41Wenn ich mal so in die Vergangenheit blicke, und mir die Forderungen von FDP, CDU/CSU ansehe, muß ich mir die Augen reiben, mit welchem Getöse beispielsweise die FDP heute Positionen ihre einbringt. Den Begriff der Wendehälse kenn ich in einem anderen Zusammenhang.
      Vor noch nicht einmal 5 Jahren fanden das Prinzip der Deregulierung in allen Parteien unisono Anklang. Der Antrag stellt sogar der damaligen Bundesregierung gute Arbeit aus. Nur könnten die Maßnahmen noch ein bischen weiter gehen. Würden sie diesen Antrag heute noch einmal so stellen? :eek:


      http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/15/056/1505677.pdf.

      Page 1
      Deutscher BundestagDrucksache15/567715.
      Wahlperiode 14. 06. 2005
      Antrag der Abgeordneten
      Dr. Michael Meister,
      Heinz Seiffert,
      Leo Dautzenberg,
      Georg Fahrenschon,
      Veronika Bellmann,
      Otto Bernhardt,
      Klaus-Peter Flosbach,
      Olav Gutting,
      Ernst Hinsken,
      Volker Kauder,
      Manfred Kolbe,
      Patricia Lips,
      Hans Michelbach,
      Stefan Müller (Erlangen),
      Peter Rzepka,
      Norbert Schindler,
      Christian Freiherr von Stetten,
      Dagmar Wöhrl,
      Elke Wülfing,
      Dr. Angela Merkel,
      Michael Glos
      und der Fraktion der CDU/CSU
      sowie der Abgeordneten
      Dr. Volker Wissing,
      Dr. Hermann Otto Solms,
      Carl-Ludwig Thiele,
      Dr. Wolfgang Gerhardt
      und der Fraktion der FDP

      Europäische Finanzmärkte – Integration durch Wettbewerb und Vielfaltvoranbringen
      Der Bundestag wolle beschließen:
      Der Deutsche Bundestag stellt fest:
      Die Öffnung und die Regulierung der europäischen Finanzmärkte haben mit derinzwischen weitgehend abgeschlossenen Umsetzung des Financial Services Action Plan (FSAP) auf europäischer Ebene im Zeitraum zwischen 1999 und 2004 sowie mit der zum Teil noch laufenden bzw. ausstehenden Umsetzung auf Ebeneder EU-Mitgliedstaaten inzwischen ein Stadium erreicht, in dem zum einen eine– insgesamt positive – Zwischenbilanz gezogen werden kann, zum anderen aberauch eine grundsätzliche Diskussion über den bisherigen Weg und die Strategiefür das weitere Vorgehen erforderlich und sinnvoll ist.
      Das in der Finanzmarkt-integration bisher Erreichte ist festzuhalten, Handlungsoptionen für die Zukunft sind aufzuzeigen. Der Deutsche Bundestag muss sich in diese Debatte, die entscheidend ist für die künftige Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Deutsch-land und Europa, aktiv und rechtzeitig einbringen.
      I. Aktueller Stand der EU-Finanzmarktintegration
      Die Rahmenbedingungen des europäischen und internationalen Finanz-geschäfts haben sich seit Anfang der neunziger Jahre fundamental geändert. Dasbetrifft die weit fortgeschrittene Globalisierung der Finanzmärkte, die Anzahlund Vielfalt der Marktteilnehmer, Wettbewerber und Instrumente, die Handelstechniken, die Abwicklung der Transaktionskosten und vieles andere mehr.Die europäischen Finanzmärkte zählen heute zu den führenden und leistungsfähigsten Finanzmärkten der Welt. Diese Position gilt es, nachhaltig zu sichern und weiter zu stärken.

      Mit der Umsetzung des Financial Services Action Plan (FSAP) auf europäischer Ebene werden verbesserte Rahmenbedingungen geschaffen, welche die europäischen Finanzmärkte und den Finanzplatz Deutschland vorangebracht haben und weiter voranbringen.
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      Drucksache 15/5677– 2
      –Deutscher Bundestag –
      15. Wahlperiode
      Mit den Berichten der vier Expertengruppen der EU-Kommission und des Finanzdienstleistungsausschusses des Rates (Financial Services Committee) in2 004 wurde die Grundlage geschaffen, um eine Bilanz des Aktionsplanes zu ziehen und Erkenntnisse für die Zukunft zu gewinnen. Die europäischen Institutionen – der zuständige EU-Binnenmarktkommissar, der ECOFIN-Rat, der Wirtschafts- und Finanzausschuss, der Finanzdienstleistungsausschuss und die ge-nannten Expertengruppen – sind sich einig, dass nunmehr eine Phase der Konsolidierung und Implementierung im Finanzmarktbereich bevorsteht. Der Schwerpunkt der Arbeiten in den nächsten Jahren wird deshalb in erster Linie auf der zügigen Umsetzung der im Rahmen des FSAP auf europäischer Ebenebereits vollendeten Maßnahmen liegen. Im deutschen Interesse liegt es, an derweiteren Gestaltung der europäischen Finanzmärkte positiv mitzuarbeiten, einangemessenes Verbraucherschutzniveau zu erhalten und dem Finanzplatz Deutschland im Wettbewerb der europäischen Finanzmärkte eine Spitzenposi-tion zu sichern bzw. zu schaffen.

      II. Ziele der europäischen Finanzmarktintegration
      Öffnung und Integration der europäischen Finanzmärkte dienen der Schaffung und Sicherung eines effizienten, leistungsstarken europaweiten Marktes für international wettbewerbsfähige Finanzdienstleistungen. Die Rahmenbedingungen des europäischen Finanzbinnenmarktes und des Finanzplatzes Deutschland sind so zu gestalten, dass europäische Anbieter von Finanzdienstleistungen international wettbewerbsfähige Dienstleistungen anbieten können und deren Nachfrager in Europa und weltweit eine Vielfalt an qualitativ hochwertigen und kostengünstigen Angeboten wahrnehmen können.Die Regulierung ist konsequent auf diese Ziele auszurichten. Regulierungen auf europäischer Ebene sowie auf Ebene der EU-Mitgliedstaatenmüssen sich hierbei sinnvoll ergänzen. Die Möglichkeit, Ziele der Finanzmarktintegration durch nichtregulatorische Instrumente zu erzielen, sollte von der EU-Kommission in jedem Falle vorab geprüft und entsprechend umgesetzt werden. Alle Maßnahmen sollten einer Kosten-Nutzen-Analyse unterzogen werden. Die deutschen und europäischen Marktteilnehmer sind durch die europäische Finanzmarktregulierung zu stärken, um zu Wachstum und Beschäftigung in Deutschland und in der EU beizutragen. Qualitativ hochwertige Finanzdienstleistungen in einem offenen und integrierten europäischen Finanzmarkt sind zudem auch ein wichtiger Schlüssel zur Gewährleistung eines effektiven Verbraucherschutzes. Das liegt im Interesse der Unternehmen und der Bürgerinnen und Bürger, die auf effiziente und kostengünstige Finanzdienstleistungen angewiesen sind. Leitbild des Verbraucher-schutzes sind mündige Bürgerinnen und Bürger, die sich selbständig informieren und eigenverantwortlich entscheiden. Die Gewährleistung von Transparenz und Information für alle ist für einen wirksamen Verbraucherschutz unerlässlich.

      III. Herausforderungen der europäischen Finanzmarktintegration im Einzelnen
      1. Basel II
      Der Deutsche Bundestag begrüßt die Fortschritte bei der Überarbeitung der internationalen Eigenkapitalstandards für Banken (Basel II).

      Nach langwierigen und schwierigen Verhandlungen haben sich die Zentralbankgouverneure und die Leiter der Bankaufsichtsbehörden auf ein Rahmenwerk zu Basel II vom Juni 2004 verständigt. Damit sind wichtige Voraussetzungen für eine Stärkung der Stabilität des internationalen Finanzsystems geschaffen. Die Verbesserung der regulatorischen Rahmenbedingungen für die Vergabe von Bankkrediten kann zusätzliche Wachstumsimpulse auslösen.
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      Deutscher Bundestag
      – 15. Wahlperiode– 3 –Drucksache 15/5677
      Die wesentlichen Forderungen aus den beiden Entschließungen des Deutschen Bundestages zu Basel II vom 8. Juni 2000 (Bundestagsdrucksache 14/3523) und vom 31. Mai 2001 (Bundestagsdrucksache 14/6196) wurden umgesetzt. Insbesondere wurden ausgewogene Lösungen zur bankaufsichtsrechtlichen Behand-lung von Bankkrediten an die mittelständische Wirtschaft vereinbart. Nun kommt es darauf an, die erzielten Verhandlungserfolge bei der EU-Umsetzung von Basel II endgültig zu sichern. Eine entscheidende Voraussetzung dafür ist ein zügiger Abschluss der Beratungen auf Brüsseler Ebene und die daran an-schließende zeitnahe Umsetzung der Ergebnisse in nationales Recht. Der Deutsche Bundestag appelliert an die verantwortlichen Stellen, den Verhandlungsprozess nach Klärung der noch strittigen Fragen zeitnah zu Ende zu bringen; tritt für ein zeitgleiches Inkrafttreten der neuen Eigenkapitalstandards weltweit ein. Die Gleichzeitigkeit ist unter dem Gesichtspunkt des internationalen Wettbewerbs im Bankensektor unverzichtbar. Die Vorbereitungen der deutschen Institute sind weit fortgeschritten. Sie haben als Termin für das Inkrafttreten der neuen Regelungen den 1. Januar 2007 (bzw. 1. Januar 2008 bei erstmaliger Nutzung der komplexeren Anrechnungsverfahren) fest eingeplant; erachtet eine wettbewerbsneutrale Ausgestaltung der neuen bankaufsichts-rechtlichen Vorschriften für unerlässlich. Dies gilt im Hinblick auf den Wettbewerb auf den europäischen und außereuropäischen Märkten und außerdem hinsichtlich des Wettbewerbs zwischen den verschiedenen Sektoren des Finanzgewerbes; hält eine Beschränkung der Wahlrechte bei den aufsichtsrechtlichen Risiko-Anrechungsregelungen auf eine fachlich gebotene, überschaubare Anzahl für angebracht, damit auch insoweit die Voraussetzung für die Harmonisierung der Regelungen im integrierten Finanzbinnenmarkt gegeben ist; befürwortet Regelungen zur Vereinfachung und Beschleunigung der Abstimmungsprozeduren der zuständigen Bankaufsichtsbehörden bei der Beaufsichtigung grenzüberschreitend tätiger Banken und Finanzinstitute. Die fortgeschrittene Integration des EU-Finanzmarktes muss sich auch auf Seiten deraufsichtsrechtlichen Arrangements widerspiegeln.

      2. Bankenstrukturen in Europa und Harmonisierung des Retail-Banken-geschäfts sowie elektronischer Zahlungsverkehr
      Die Vielfalt der Geschäftsmodelle und Geschäftsstrategien von Kreditinstituten in Deutschland und Europa ist wesentliche Grundlage für den Zugang von Bevölkerung und Unternehmen zu modernen Finanzdienstleistungen und damit fürWachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen.;) Diesen Zugang gilt es zusichern. Den seit Jahren stattfindenden Konsolidierungsprozessen, die ein Reflex der Markterfordernisse sind, kommt hierbei eine zentrale Rolle zu. Diese Prozesse sollten von der Politik nicht behindert werden. Betrachtet man die in den vergangenen Jahren erreichten Fortschritte bei der Integration der Finanzdienstleistungsmärkte, ergibt sich das Bild eines nahezuvoll integrierten Finanzmarktes; nur im Retail-Segment agieren die Kundennoch fast ausschließlich national.Auf EU-Ebene bestehen insbesondere Barrieren für den grenzüberschreitenden elektronischen Vertrieb. Bisherige Initiativen auf EU-Ebene wie die Fernabsatzrichtlinie für Finanzdienstleistungen haben diese Hemmnisse noch nicht aus dem Wege räumen können. Nach wie vor bleibt es den Verbrauchern dadurch
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      Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

      verwehrt, das Potential des europäischen Binnenmarktes mit seiner Produkt- und Anbietervielfalt vollumfänglich nutzen zu können. In diesem Bereich sollte daher die Schaffung einfacher und EU-einheitlicher Rahmenbedingungen für alle Marktteilnehmer prioritär sein. Eine Vereinfachung des grenzüberschreitenden elektronischen Vertriebs und im Electronic-Banking könnte beispielsweise durch eine gesetzliche Grundlage erreicht werden, mit der EU-weit die Kontoeröffnung auf der Grundlage einer qualifizierten elektronischen Unterschrift (elektronische Signatur) ausdrücklich zugelassen wird. Dies ist eine gute Möglichkeit, den Verbraucher kostengünstig und unkompliziert in den Genuss der Vorteile des einheitlichen Binnenmarktes imFinanzdienstleistungsbereich kommen zu lassen.Im Rahmen der Kontoführung wäre die Zulassung der (grenzüberschreitenden) Kontoeröffnung über das Internet, das heißt im Rahmen des Online-Banking,eine wesentliche Vereinfachung für den Verbraucher und die Bank. Derzeit erfolgt die in diesem Zusammenhang notwendige Legitimationsprüfung des Kunden durch national teilweise sehr unterschiedliche Verfahren und aufgrund unterschiedlicher rechtlicher Anforderungen.In Deutschland sind die rechtlichen Voraussetzungen zum Abbau der genannten Hürden im Rahmen des Geldwäschegesetzes (GwG) bereits geschaffen worden.So sieht das GwG die elektronische Unterschrift als zulässiges Identifizierungsmerkmal bei der Kontoeröffnung vor. Die praktische Anwendung dieses zeit-und kosteneffizienten Verfahrens scheitert derzeit noch daran, dass die Kreditwirtschaft keine so genannten Trust Centers eingerichtet hat, in denen die Unterschriften zentral abrufbar hinterlegt werden.

      3. Schaffung eines Rechtsrahmens für einen einheitlichen Zahlungsraum
      Der Deutsche Bundestag begrüßt und unterstützt die Bestrebungen der EU-Kommission, einen einheitlichen Rechtsrahmen für den europäischen Zahlungsraum zu schaffen. Im Fokus sollten dabei wettbewerbsorientierte und wettbe-werbsfördernde Rahmenbedingungen stehen. Für Wirtschaft und Verbraucherist die Harmonisierung des grenzüberschreitenden Zahlungsverkehrs, z. B. bei Auslandsüberweisungen, wichtige Voraussetzung für die Nutzung des europäischen Binnenmarktes. Dafür ist ein bisher nicht bestehender Rechtsrahmenfür die EU nötig, der effiziente, sichere und kundengerechte Zahlungsverfahren für den gesamten einheitlichen Zahlungsraum ermöglicht. Neben diese Rahmenbedingungen müssen in erster Linie selbstregulierende Maßnahmen der Kreditwirtschaft und technische Übereinkünfte unter den Anbietern auf der Auftraggeber- und Empfängerseite treten, um einen effizienten und kostengünstigen Zahlungsverkehr im Binnenmarkt zu erreichen.Aus Sicht des Deutschen Bundestages sollten neue gemeinschafts-rechtliche Vorschriften nur für die Bereiche geschaffen werden, in denen diese für das Funktionieren eines einheitlichen Zahlungsverkehrsraums unbedingt erforderlich sind. Es sollte vermieden werden, dass durch neue EU-Vorschriften nationale Zahlungsarten bzw. Zahlungsmodalitäten wie beispielsweise das deutsche Lastschriftverfahren rechtlich oder praktisch unmöglich werden. Die Standards im Inlandszahlungsverkehr sind speziell in Deutschland sehr hoch. Dies belegen Benchmarks wie Entgelt, Laufzeit, Sicherheit, Fehlerhäufigkeit und Benutzer-freundlichkeit. Sie dürfen sich im Rahmen einer Harmonisierung nicht verschlechtern, sondern sollten vielmehr als EU-weit anzustrebende Standards angesehen werden. Ein angemessenes Verbraucherschutzniveau garantiert dem Bürger eine gute Rechtsposition und schafft Vertrauen in den europäischen Fi-nanzmarkt.
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      Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode–
      5 –Drucksache 15/56774. Solvency II
      Mit dem Projekt Solvency II strebt die EU-Kommission eine weit reichende Reform der Versicherungsaufsicht in Europa an, die über die Regeln zu Basel II von Banken zum Teil noch hinausgehen. Solvency II soll zu einer risikoorientierteren Erfassung der Geschäftstätigkeit und in der Folge stärker risikobasierten Eigenmittelanforderungen führen. Die mit dem Solvency-II-Prozess angestrebte stärkere Harmonisierung der Aufsichtsregeln und der Aufsichtspraxis trägt zur Konvergenz der Finanzaufsicht im europäischen Binnenmarkt und damit zur Integration der europäischen Finanzmärkte bei. Mit einem weltweit vorbildlichen Standard kann europäischen Versicherern die Tätigkeit auf Drittlandsmärkten erleichtert werden. Deutsche Versicherungsunternehmen zählen sowohl bei Erstversicherern als auch bei Rückversicherern zu den Weltmarktführern. Dies gilt es zu erhalten, die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen ist zu sichern und zu stärken. Das Gesamtkonzept ist daher in seinen makroökonomischen Auswirkungen insbesondere auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit europäischer Versicherungsunternehmen hin genau zu untersuchen. Eine Überforderung der Versiche-rungsunternehmen im Hinblick auf vorzuhaltende Eigenmittel und anzuwendende Berechnungsverfahren ebenso wie unnötige bürokratische Lasten sind zuvermeiden. Die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Eigenmittel dürfenkeine Anreize zur Verknappung des Angebots an traditionellen, volkswirtschaftlich sinnvollen oder gar erforderlichen Versicherungsprodukten bieten. Ebensosind die Volatilität der Finanzmärkte verstärkende Effekte zu vermeiden. Wegen des engen Zusammenhangs zwischen der Ausgestaltung der für die Versicherer maßgeblichen IFRS (International Financial Reporting Standards) und den Anforderungen an ihre Kapitalausstattung im Rahmen von Solvency II ist die Bundesregierung aufgefordert, sich für eine verstärkte europäische Einflussnahme in den Gremien des IASB (International Accounting Standards Board)einzusetzen. Ziel sollte es sein sicherzustellen, dass die in Entwicklung befindlichen IFRS für Versicherungsverträge in Verbindung mit den IAS 39 (IAS: In-ternational Accounting Standards) zur Bewertung von Finanzinstrumenten weitestgehend auch für Aufsichtszwecke verwendbar sind und die Berichterstattungder Versicherer gegenüber der Öffentlichkeit und der Aufsicht weitestgehend harmonisiert werden können.

      5. Rückversicherungsrichtlinie
      Mit der Rückversicherungsrichtlinie verfolgt die EU-Kommission die Schaf-fung eines einheitlichen rechtlichen Rahmens für den Binnenmarkt im Bereichder Rückversicherung. Die von der EU-Kommission zunächst geplante Verschärfung der Solvenzvorschriften bei Rückversicherungen für das Lebensrückversicherungsgeschäft ist offenbar kein Thema mehr. Der Deutsche Bundestag begrüßt diese Entwicklung. Die Risikostrukturen bei Erst- und Rückversicherern sind unterschiedlich. Eine Verschärfung ist aus Gründen der Erhaltung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen am Finanzplatz Europa gegenüber Wettbewerbern am Finanzplatz USA abzulehnen.

      6. Regulierung von Rating-Agenturen
      Der Deutsche Bundestag hat in seinem fraktionsübergreifenden Beschluss vom 30. März 2004 die Bundesregierung aufgefordert, international abgestimmte Verhaltensregeln – mindestens aber europäische – zu fördern, damit Integrität, Unabhängigkeit und Transparenz der Rating-Agenturen verbessert werden. Der Deutsche Bundestag begrüßt es, dass die wesentlichen deutschen Forderungen
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      –Deutscher Bundestag –
      15. Wahlperiodein der entsprechenden IOSCO-Arbeitsgruppe (Internationale Vereinigung derWertpapieraufsichtsbehörden) durchgesetzt und in den am 3. Dezember 2004 in Berlin verabschiedeten Entwurf eines Wohlverhaltenskodex für Rating-Agentu-ren aufgenommen wurden. Durch den Kodex werden dabei die Marktzugangshürden für neue Wettbewerber nicht nachhaltig erhöht und die Qualität der Ra-tings sowie ihr wichtiger Beitrag für die Funktionsfähigkeit der Finanzmärktenicht beeinträchtigt. Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Entwicklungauf dem Rating-Markt und die Erfahrungen mit dem Wohlverhaltenskodex inden nächsten 2 bis 3 Jahren aufmerksam zu verfolgen und dann nötigenfalls Er-gänzungen oder weitere Verbesserungen anzuregen.Die EU-Kommission wurde vom Europäischen Parlament im Frühjahr 2004aufgefordert, bis zum 31. Juli 2005 das Erfordernis einer möglichen Regulie-rung von Rating-Agenturen zu prüfen. Daraufhin hat die EU-Kommission das„Komitee der Europäischen Wertpapieraufseher“ (CESR: The Committee ofEuropean Securities Regulators) um eine Empfehlung gebeten, die von CESRam 30. März 2005 veröffentlicht wurde. Die überwiegende Mehrheit der Mit-glieder des CESR lehnt zum jetzigen Zeitpunkt die Einführung einer europäi-schen Regulierung von Rating-Agenturen ab und schlägt der EU-Kommissionvor, zunächst die Umsetzung und Beachtung des Wohlverhaltenskodex derIOSCO vom Dezember 2004 durch die Marktteilnehmer abzuwarten. Nur imFalle eines unzureichenden Erfolges des IOSCO-Kodex könnte eine europäi-sche Lösung erwogen werden. Der Deutsche Bundestag begrüßt dieses Ergebnisund fordert die Bundesregierung auf, sich bei den weiteren Beratungen mit derEU-Kommission für die Umsetzung der Empfehlung von CESR einzusetzen.
      7. Regulierung von Hedgefonds
      In Deutschland sind mit dem Investmentmodernisierungsgesetz moderne Rahmenbedingungen für Hedgefonds geschaffen worden. Die deutschen Regelun-gen sind wegweisend für eine auf europäischer Ebene angedachte Regulierung von Hedgefonds. Sie gehen – hinsichtlich der für die Finanzmarktstabilitätwichtigen Aspekte der Zulassungsprüfung und der Aufsicht von Hedgefonds – überdas in den USA geschaffene Regime hinaus. Ziel von Hedgefonds ist es, bei unterschiedlichen Investitionsstrategien einen möglichst hohen Gewinn zu erzielen. Sie gehören damit zu hochspekulativen Anlageformen, sind andererseits wertvolle Vehikel zur Sicherung gegen Risiken. Deutschland ist zurzeit weniger ein Produktionsstandort als ein Vertriebsstandort für innovative Finanzmarktprodukte. Ziel muss aber sein, die gesamte Wertschöpfungskette von der Entwicklung bis zum Vertrieb in Deutschland abzudecken. Das neue Investmentmodernisierungsgesetz ist ein wichtiger Schritt, um bestehende Unterschiede zu anderen Finanzplätzen abzubauen. Durch Angleichung von Anlagemöglichkeiten und deren Besteuerung ist ein Ausweichen von Anlagekapital ins Ausland nicht mehr nötig. In der Sitzung des Europäischen Wertpapier-Ausschusses (ESC) am 3. März 2005 wurde im Rahmen der Diskussionzur Neufassung der OGAW-Richtlinie auch über eine europäische Harmonisie-rung der Hedgefondsregulierung gesprochen. Der Deutsche Bundestag fordertdie Bundesregierung auf, darauf zu achten, dass im Falle einer europäischenHarmonisierung diese im Einklang mit dem erfolgreichen deutschen Ansatzeines ausgewogenen Ausgleichs zwischen Anlegerschutz und Entwicklungs-möglichkeiten für den Kapitalmarkt steht.8. OGAW-Richtlinie (Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren)Die bisher verabschiedeten und in den Mitgliedstaaten zum größten Teil umge-setzten OGAW-Richtlinien haben grundsätzlich einen europäischen Markt für
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      Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode– 7 –Drucksache 15/5677OGAWs geschaffen und die Basis für eine grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit gelegt. In der Sitzung des ESC am 3. März 2005 wurde über eine Revisionder OGAW-Richtlinie gesprochen. Ziel dieser umfassenden Reform soll es sein,die Richtlinie an die Erfordernisse sich ständig wandelnder Finanzmärkte mitschnell entstehenden Produktinnovationen anzupassen. Erörtert wurde insbe-sondere, ob die Revision auf dem bestehenden Regelwerk aufbauen oder einekomplette Neurevision der Richtlinie beinhalten soll. Der Deutsche Bundestaggeht davon aus und fordert die Bundesregierung dazu auf, dafür einzutreten,dass hierbei ein möglichst umfassender Ansatz verfolgt wird, der auch alterna-tive Anlagen einschließt und zu einer Vereinfachung der Registrierungsverfah-ren im Rahmen des Produktpasses beiträgt.Die Kommission wird voraussichtlich im Juli 2005 ein Grünbuch zur Novellie-rung der OGAW-Richtlinie vorlegen. Nach der Veröffentlichung des Grünbuchswird der Deutsche Bundestag ggf. einen weitergehenden Antrag beschließen.9. Clearing und SettlementEine reibungslose, sichere und kostengünstige Abwicklung von grenzüber-schreitendem Wertpapierhandel innerhalb der Europäischen Union ist von her-ausragender Bedeutung. Dies ist ein wesentlicher Bestandteil eines funktionie-renden Binnenmarktes für Finanzdienstleistungen. Die Bestandsaufnahme imBereich Clearing und Settlement hat gezeigt, dass die Systeme auf nationalerEbene effizient und sicher sind. Im grenzüberschreitenden Prozess bestehen je-doch vor allem aufgrund steuerlicher sowie unterschiedlicher rechtlicher Rah-menbedingungen erheblich höhere Kosten. Laut Bericht der sog. Giovannini-Gruppe könnte eine Kostensenkung insbesondere durch Vereinheitlichung dertechnischen Standards sowie durch die Angleichung der rechtlichen Rahmenbe-dingungen erreicht werden. Die Schaffung von Lösungsansätzen in diesem Be-reich sollte daher im Vordergrund weiterer Diskussionen stehen.Sollten die derzeit von der EU-Kommission mit den Marktteilnehmern durch-geführten Konsultationen in einen Vorschlag zur Schaffung einer Richtlinie zuClearing und Settlement münden, muss dieser einer Marktauswirkungsstudiestandhalten. Es sollte daher umfassend und von unabhängiger Stelle geprüftwerden, ob der Nutzen einer solchen möglichen Richtlinie den von den Finanz-dienstleistern zu tragenden Aufwand rechtfertigt. Die Bundesregierung ist auf-gefordert, ihre an die Entschließung des Deutschen Bundestages vom Juli 2003zum Thema Clearing und Settlement anknüpfenden Bemühungen auch im Rah-men etwaiger Richtlinien-Verhandlungen fortzuführen. Insbesondere ist daraufzu achten, dass bestehende und funktionierende Marktstrukturen nicht durchvorgeschobene Wettbewerbsargumente in Mitleidenschaft gezogen werden. An-gesichts der im europäischen und internationalen Vergleich kostengünstig undeffizient arbeitenden deutschen Organisation von Wertpapierhandel und -abwicklung besteht hier ein spezielles deutsches Interesse.10. Umsetzung der 3. Geldwäsche-Richtlinie sowie Bekämpfung der Finanzie-rung des internationalen TerrorismusIn ihrem aktuellen Vorschlag der mittlerweile 3. EU-Geldwäsche-Richtlinie ha-ben die EU-Kommission und der Rat deutsche Forderungen berücksichtigt, beider Geldwäschebekämpfung stärker als bisher einen risikobezogenen Ansatz zuverfolgen.Durch diese Unterstützung des bereits von der FATF (Financial Action TaskForce in Money Laundering) geforderten Prinzips erkennt die Kommission an,dass eine Gefahr des Missbrauchs zu Zwecken der Geldwäsche und der Finan-zierung terroristischer Handlungen nicht bei allen Geschäftsbeziehungen bzw.Transaktionen in gleicher Intensität besteht. Die Anwendung dieses Grundsatzes
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      Drucksache 15/5677– 8 –Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiodeverhindert die Bindung von Kapazitäten für wenig zielführende Massenbearbeitungen und stellt gleichzeitig sicher, dass nur die wirklich risikoreichen Sachverhalte einer Prüfung unterzogen werden.Die heutigen gesetzlichen Bestimmungen zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus haben sich bislang bewährt. Auf internationaler Ebene ist gute Ar-beit bei der Verabschiedung von Standards hierzu geleistet worden. WährendDeutschland die Umsetzung und praktische Anwendung der Standards vollzo-gen hat, gibt es in einzelnen Ländern der Europäischen Union noch Defizite.
      11. Aktionsplan Corporate Governance
      Der Thematik der Corporate Governance kommt im Zuge der Internationalisie-rung der Kapitalmärkte eine immer höhere Bedeutung zu. Denn für die institutionellen, aber auch für die privaten Anleger ist die Kenntnis der Grundsätze undPrinzipien, nach denen Unternehmen organisiert und geleitet werden, vor allemim internationalen Vergleich von hohem Interesse.Der Deutsche Bundestag spricht sich gegen die Ausarbeitung eines einheitlichenCorporate-Governance-Kodex innerhalb der EU aus. Gleichzeitig steht er abernicht allen europäischen Corporate-Governance-Maßnahmen ablehnend gegen-über. Derzeit wird eine Vielzahl von Neuerungen im Gesellschaftsrecht erarbei-tet, wie beispielsweise die Arbeiten zur grenzüberschreitenden Ausübung vonAktionärsrechten, die Stärkung der Unabhängigkeit von Wirtschaftsprüfern(8. EU-Gesellschaftsrechtsrichtlinie) oder Schaffung von mehr Transparenz im Unternehmen (Novelle der 4. und

      7. EU-Gesellschaftsrechtsrichtlinie), die ebenfalls in den Bereich des Corporate Governance fallen. Diese Maßnahmenverdienen Unterstützung. Grundsätzlich sind jedoch – aufgrund des unterschiedlichen Gesellschaftsrechtsin den EU-Mitgliedstaaten – auch weiterhin nationale Regelungen vorzuziehen.In diesem Zusammenhang sei auf die erfolgreiche Arbeit der Regierungskom-mission Corporate Governance („Cromme-Kommission“) verwiesen, die einen entscheidenden Beitrag zur Verbesserung der Corporate-Governance-Standardsin Deutschland geleistet hat. Die Bundesregierung sollte daher das Modell der freiwilligen Selbstverpflichtung der Unternehmen weiter fördern und die„Cromme-Kommission“ bei der Weiterentwicklung des Kodex unterstützen. Gleichzeitig fordert der Deutsche Bundestag die betreffenden Unternehmen auf,die Vorschläge der „Cromme-Kommission“ zügig und vollständig umzusetzen.Denn ein freiwilliger Kodex entbindet den Gesetzgeber nur von seiner Hand-lungspflicht, wenn er zumindest in zentralen Punkten auf eine hohe Akzeptanzstößt.12. Bewertung Lamfalussy-VerfahrenIm März 2002 billigte der Europäische Rat mit Blick auf das Ziel einer fristge-rechten Umsetzung des FSAP das so genannte Lamfalussy-Verfahren, das aufder Basis eines 4-Stufen-Modells zu einem schnelleren Gesetzgebungsprozessführen soll.Nach diesem Verfahren sollen der Rat und das Parlament in dem ihnen übertra-genen Bereich im Wege des Mitentscheidungsverfahrens nur noch Rahmen-richtlinien beschließen. Die technischen Details werden dagegen von Rege-lungsausschüssen ausgearbeitet, die von der EU-Kommission vorgeschlagenund von Vertretern der Mitgliedstaaten in einem Komitologie-Ausschuss be-schlossen werden. Die darunter angesiedelten technischen Regelungsausschüssesetzen sich aus Vertretern der nationalen Finanzaufsichtsbehörden zusammen.Bis Anfang 2004 galt das Lamfalussy-Verfahren als neues Rechtsetzungsverfah-ren mit dem Ziel der Beschleunigung nur im Bereich der Wertpapiere. Mit
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      Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode– 9 –Drucksache 15/5677Beschluss des Europäischen Parlaments vom 31. März 2004 ist das Lamfalussy-Verfahren vom Wertpapiersektor auch auf den Banken- und Versicherungs-bereich und damit letztlich auf die gesamte EU-Finanzmarktrechtsetzung aus-geweitet worden.Die Erfahrungen mit dem Lamfalussy-Verfahren sind nicht unumstritten. Vorallem die Frage der demokratischen Kontrolle sowie der demokratischen Legi-timation der so genannten Level-3-Ausschüsse (Vertreter der nationalen Finanz-aufsichtsbehörden) im Rahmen des Lamfalussy-Verfahrens erfordert eine inten-sive Diskussion. Ziel muss es sein zu verhindern, dass Aufsichtsbehörden Ent-scheidungen treffen, die nicht mehr vom Mandat ihres jeweiligen Ausschussesgedeckt sind. So hat das „Komitee der Europäischen Wertpapieraufseher“(CESR) für sich in Anspruch genommen, die Aufsicht über die nationalen Auf-sichtsbehörden auszuüben. Vor diesem Hintergrund ist die Bundesregierung auf-gefordert dafür einzutreten, dass die Arbeiten der Level-3-Ausschüsse von denGesetzgebungsmaßnahmen auf Level 2 (Vertreter der Regierungen der Mit-gliedstaaten) und Level 1 (EU-Gesetzgebungsorgane) gedeckt sind. Die Bun-desanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat bezüglich ihrer Mitarbeit in denLevel-3-Ausschüssen an das Bundesministerium der Finanzen zu berichten. DasBundesministerium der Finanzen erstattet dem Finanzausschuss des DeutschenBundestages Bericht. Die Bundesregierung wirkt darauf hin, dass die Level-3-Ausschüsse dem Financial Service Committee regelmäßig berichten.13. Transatlantischer Dialog – EU-US-RegulierungDer Anfang 2002 begonnene US-EU-Finanzmarktdialog über Regulierungs-fragen ist bisher insgesamt als Erfolg zu bewerten und muss fortgesetzt wer-den. Themen bisher waren u. a. Basel II, die EU-Finanzkonglomeraterichtliniesowie die Harmonisierung internationaler Rechnungslegungsstandards (IAS,US GAAP). Der Dialog führt zu einem besseren Verständnis der jeweiligenPositionen. Unter anderem hat er bei der Anwendung des Sarbanes-Oxley-Ge-setzes auf ausländische Firmen zur Lösung von Konflikten einen Beitrag geleis-tet. Allerdings verbleiben noch Themen, in denen bisher noch keine ausreichen-den Fortschritte erzielt werden konnten: Hierzu gehört die Verabschiedung desderzeit im US-Kongress und Senat anhängigen Gesetzgebungsvorschlages zurverbindlichen Offenlegungs- und Bilanzierungspflicht von Aktienoptionen fürUS-Unternehmen, die den einzigen signifikanten Unterschied zwischen IASund US GAAP beseitigen würde, sowie die Schaffung vereinfachter Prozedurenfür das Delisting europäischer Unternehmen von US-Börsen. Eine stärkere Kon-vergenz und Äquivalenz von Regulierungsstandards muss sich dabei an denBedürfnissen des Marktes ausrichten. Darüber hinaus wird auch die Beauf-sichtigung von Finanzkonglomeraten immer stärker an Bedeutung im trans-atlantischen Dialog gewinnen.Der Deutsche Bundestag begrüßt die Absicht der EU-Kommission, das erfolg-reiche Modell des EU-US-Dialogs auch auf andere wichtige internationale Part-ner wie Indien, China und Japan auszuweiten und zu vertiefen.14. Frage der europäischen AufsichtsstrukturenIn der EU kommt es auch im Bereich des Finanzbinnenmarktes auf gleiche Wett-bewerbsbedingungen, also ein sog. Level Playing Field an.Dabei ist eine materiell einheitliche Aufsicht entscheidend. Die hierfür erforder-lichen Grundstrukturen sind demgegenüber lediglich eine Folgefrage.Von großer Bedeutung ist eine effektive Zusammenarbeit der nationalen Auf-sichten mit dem Ziel einer einheitlichen Umsetzung der europäischen Finanz-marktregulierung. Mit den genannten Komitologieausschüssen auf Level 3 sind
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      Drucksache 15/5677– 10 –Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiodehierzu entsprechende Gremien in den Bereichen Wertpapierwesen, Banken undVersicherungen geschaffen worden.Langfristig erfordert ein integrierter Finanzmarkt auch ein integriertes, demo-kratisch legitimiertes Finanzaufsichtssystem. Bisher gibt es in den EU-Mitglied-staaten etwa 70 Aufsichtsinstitutionen mit unterschiedlichen Vorschriften undVerfahren. Künftig muss die Reichweite der Aufsicht der Reichweite der Tätig-keit der Unternehmen entsprechen.Angesichts heterogener Strukturen der Bankenlandschaften in den 25 EU-Mit-gliedstaaten könnte die Entwicklung eines solchen europäischen Aufsichtssys-tems vorsehen, dass die Aufsicht über nur national tätige Unternehmen bei dennationalen Aufsichtsbehörden innerhalb des europäischen Aufsichtssystemsverbleibt. So könnten Institutsnähe und detaillierte Kenntnis der heimischen In-stitute nach wie vor von nationaler Aufsichtsseite sachgerecht eingebracht wer-den. Die grenzüberschreitend tätigen Unternehmen mit systemischer Relevanzwürden hingegen dem europäischen Aufsichtssystem unterstellt; dies muss nichtin Form einer einzigen zentralen Aufsichtsinstitution erfolgen. Entscheidendsind vielmehr das Bestreben und die Gewähr, einheitliche Regeln auch einheit-lich auszulegen und anzuwenden, um so Aufsichtskonvergenz zu gewährleisten.Die Bundesregierung wird aufgefordert, bei der Fortentwicklung der euro-päischen Finanzaufsicht weiterhin eine aktive Rolle zu spielen.15. Zusammenarbeit Deutscher Bundestag – Europäisches ParlamentAufgrund der direkten Auswirkungen einer Vielzahl europäischer Gesetzge-bungsakte auf den Finanzplatz Deutschland ist eine frühzeitige und effektiveZusammenarbeit zwischen Deutschem Bundestag und Europäischem Parlamentvon entscheidender strategischer Bedeutung.16. Einrichtung eines Büros des Deutschen Bundestages in BrüsselDer Deutsche Bundestag richtet ab 2005 ein Büro in Brüssel ein, so dass aktuelleEntwicklungen u.a. in der europäischen Finanzmarktgesetzgebung mit Auswir-kungen auf den Finanzplatz Deutschland zeitnah verfolgt und aktiv parlamenta-risch begleitet werden können.Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,Gdie oben genannten Grundsätze und Überlegungen als Richtschnur aufzu-greifen und zur Grundlage ihrer EU-finanzmarktpolitischen Überlegungen,Aktivitäten und Entscheidungen auf europäischer und nationaler Ebene zumachen;Gdie Anstrengungen zur frühzeitigen, aktuellen Information des DeutschenBundestages über aktuelle Rechtsetzungsvorhaben auf EU-Ebene im Bereichdes europäischen Finanzbinnenmarktes fortzusetzen und weiter zu verbes-sern sowieGauch weiterhin ihre aktive Rolle im Hinblick auf die weitere Entwicklung,Öffnung und Harmonisierung des europäischen Finanzbinnenmarktes wahr-zunehmen, das deutsche Interesse zu formulieren und ihre Konzeptionen demDeutschen Bundestag und dem Bundesrat zeitnah zuzuleiten.Berlin, den 14. Juni 2005Dr. Angela Merkel, Michael Glos und FraktionDr. Wolfgang Gerhardt und Fraktion.
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      Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 BerlinVertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbH, Amsterdamer Str. 192, 50735 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Telefax (02 21) 97 66 83 44ISSN 0722-8333
      Avatar
      schrieb am 24.02.09 15:23:12
      Beitrag Nr. 37 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.638.620 von Sozialphysiker am 24.02.09 05:09:05Ich denke schon, dass sie ein tragfähiges Modell hatten, welches aber im Zuge der Globalisierung zunichte gemacht wurde.

      Und das Zusammenschmelzen wird wohl weltweit und bei allen Banken passieren, davon gehe ich zur Zeit aus. Ob es sinnig ist, kann ich für mich und zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht beurteilen.

      WS
      Avatar
      schrieb am 24.02.09 15:25:14
      Beitrag Nr. 38 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.639.070 von kiska am 24.02.09 08:54:1612 Gebot: Du sollst keine Hoffnungen zerstören. :rolleyes:

      WS
      Avatar
      schrieb am 24.02.09 15:39:46
      Beitrag Nr. 39 ()
      HSH im Schockraum

      Datum: 24.02.2009

      Zur Rettung der schwer angeschlagenen HSH Nordbank haben die Landesregierungen von Schleswig-Holstein und Hamburg Milliardenhilfen beschlossen. Das Paket beinhalte eine Kapitalspritze über drei Mrd. Euro und eine Sicherheitsgarantie über zehn Mrd. Euro, teilten die Regierungschefs Peter Harry Carstensen und Ole von Beust nach einer gemeinsamen Sitzung der Kabinette in Kiel mit.

      Die Mittel werden aus einem "Mini-SoFFin" gespeist, einer von beiden Ländern getragenen eigenständigen Anstalt. Ohne diese Hilfe hätte die Bank nach Verlusten von 2,8 Mrd. Euro geschlossen werden müssen. Carstensen sagte, dass die Länder sich die Option weiterer Hilfen durch den Banken-Rettungsfonds SoFFin aber offen hielten. Die SoFFin hat der HSH Nordbank bereits 30 Mrd. Euro Garantien für die Emission von Anleihen zur Verfügung gestellt und dafür eine Stärkung der Eigenkapitalbasis verlangt.

      Durch die neuen Kapitalmaßnahmen erhöht sich die Kernkapitalquote der HSH Nordbank auf gut neun Prozent, wie die Bank mitteilte. Aktuell liegt die Quote bei etwa sieben Prozent. Die HSH Nordbank schrieb im vergangenen Jahr wegen massiver Abschreibungen in Folge der Finanzkrise einen Verlust von 2,8 Mrd. Euro. Das Institut soll nun zu einer Regionalbank schrumpfen.

      Nach Einschätzung des FDP-Fraktionschefs im Kieler Landtag, Wolfgang Kubicki, braucht die HSH Nordbank wesentlich mehr Eigenkapital fürs Überleben als bisher bekannt. In den nächsten vier bis fünf Jahren seien insgesamt acht bis neun Mrd. Euro notwendig, damit die Bank nachhaltig wieder schwarze Zahlen schreiben könne, sagte er. Der bisher von der HSH Nordbank bezifferte Kapitalbedarf von drei Mrd. Euro reiche gerade aus, um das Geschäft in diesem Jahr am Laufen zu halten.

      Bankrottängste in Kiel

      Angesichts des Rettungspakets für die schwer angeschlagene HSH Nordbank hatten schleswig-holsteinische Politiker vor dem politischen Bankrott des Bundeslandes gewarnt. Laut Kubicki droht dem Land die politische Handlungsunfähigkeit. "Das käme einem politischen Bankrott wie in Island gleich." Er rief Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) auf, Bundesmittel bereitzustellen. Der stellvertretende CDU-Landesvorsitzende Rasmus Vöge sagte der "Bild"-Zeitung, Schleswig-Holstein sei durch die HSH Nordbank "quasi bankrott".

      Kubicki kritisierte, dass das Zukunftskonzept für die HSH Nordbank, das Bankchef Dirk Jens Nonnenmacher vorgestellt habe, nicht tragfähig sei. "Bei dem Geschäftsmodell stimmt vieles hinten und vorne nicht", sagte er. Nonnenmacher habe für 2009 einen Verlust von einer Mrd. Euro in Aussicht gestellt und für 2010 ein Minus von 750 Mio. Euro. Diese Prognose sei unrealistisch. "Was soll uns veranlassen zu glauben, dass 2009 besser wird als 2008", sagte Kubicki. Die Bank sei nach ihrer angekündigten Schrumpfkur außerdem viel zu klein, als dass sie allein weitermachen könne.

      Artikel: http://www.n-tv.de/1108782.html

      :cry:

      Nach der HRE ein weiteres Fass ohne Boden, ich schnall es nicht oder will es nicht verstehen. Wenn es doch offensichtlich ist, dass hier wieder in ein schwarzes Loch Steuergelder versenkt werden, warum, in Gottes Namen, legt man dann keinen Deckel drauf.

      Eine viel zu kleine Bank, mit Staatshilfen über 43 Milliarden Euro! Die sollen sich mal ein Beispiel an der Citi o. der BoA nehmen, die tausendfach grösser waren. :cry:

      WS
      Avatar
      schrieb am 24.02.09 15:40:38
      Beitrag Nr. 40 ()
      #1

      Und wieder einmal kostet eine staatseigene Bank uns Steuerzahler Milliarden...

      :mad:

      Wann lernt die Politik endlich ihre Lektion und hört damit auf, Politiker Bankwirtschaft spielen zu lassen ?

      Warum zieht die Politik nicht endlich die Konsequenzen und verkauft alle staatseigenen Banken, oder macht diese einfach alle dicht ?

      :confused:
      Avatar
      schrieb am 24.02.09 15:49:04
      Beitrag Nr. 41 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.642.775 von Blue Max am 24.02.09 15:40:38Ich wünschte, Du könntest mir die Antworten darauf geben ...

      Das Bankensystem muss im Hintergrund sowas von kaputt sein, das wohl ein einziges, weltweites und schwarzes Loch existiert und aus unserem blauen Planeten ein Todesstern machen würde.

      Mir sagt es jedenfalls, das kommt noch dicker ...

      WS
      Avatar
      schrieb am 24.02.09 15:49:51
      Beitrag Nr. 42 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.642.767 von Wechselschalter am 24.02.09 15:39:46"Bei dem Geschäftsmodell stimmt vieles hinten und vorne nicht", sagte er. Nonnenmacher habe für 2009 einen Verlust von einer Mrd. Euro in Aussicht gestellt und für 2010 ein Minus von 750 Mio. Euro. Diese Prognose sei unrealistisch. "Was soll uns veranlassen zu glauben, dass 2009 besser wird als 2008", sagte Kubicki.

      Eine einfache Überlegung wäre der Umstand, dass bei Abschreibungen für Wertverluste idR bei Null Schluss ist. Was ich schon einmal auf Null abgeschrieben habe muss ich nicht nochmal abschreiben.

      Die Bank sei nach ihrer angekündigten Schrumpfkur außerdem viel zu klein, als dass sie allein weitermachen könne.

      Ach wäre sie mal kleingeblieben, dann gäbe es die Probleme nicht in dieser Größenordnung.

      PS: dies sind nur Überlegungen zur (Wirtschafts)kompetenz des Herrn Kubicki. Ich will damit keine Aussage zu Risiken in der Bilanz der HSH treffen. Kann ich auch nicht.
      Avatar
      schrieb am 24.02.09 15:53:56
      Beitrag Nr. 43 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.642.767 von Wechselschalter am 24.02.09 15:39:46#39

      Und genau wie bei der Hypo Real Estate ist J.C. Flowers mit an dem Laden beteiligt...

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 24.02.09 15:57:08
      Beitrag Nr. 44 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.642.911 von Blue Max am 24.02.09 15:53:56Meine Ansicht dazu, findest Du in den ersten 2x Postings.

      Bezeichnend! :(

      WS
      Avatar
      schrieb am 24.02.09 18:36:39
      Beitrag Nr. 45 ()
      Ich kann mich noch gut an die hämischen Kommentare von Politikern und Wirtschaftsjournalisten erinnern, als die Fusion von Kieler Landesbank und Hamburgische Landesbank anstand. Die Norddeutsche Landesbank sollte mit in dieses Boot hatte aber abgelehnt,und mußte sich manches anhören.

      Die können können sich heute gratulieren, daß sie an diesem Spielerkartell sich nicht beteiligt haben. Nicht immer ist Gigantomismus richtig, wie man hier gesehen hat Die NordLb und Helaba sind wohl von den Landesbanken am besten weggekommen.
      wilbi
      Avatar
      schrieb am 24.02.09 18:40:04
      Beitrag Nr. 46 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.644.457 von Wilbi am 24.02.09 18:36:39#45

      Die LBBW hat anscheinend auch kaum Probleme.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 24.02.09 18:49:34
      Beitrag Nr. 47 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.644.490 von Blue Max am 24.02.09 18:40:04Nee, die LBBW hat auch Probleme.


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