Steuerfrage - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 01.03.09 17:24:09 von
neuester Beitrag 08.03.09 10:40:10 von
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Hallo,
Ich habe aus Unwissenheit in der Steuererklärung 2007 die Arbeitsgerichtskosten sowie die Anwaltskosten, die zur Erhaltung meines Arbeitsplatzes in 2007 angefallen sind, nicht angegeben.
Kann ich diese nun nachträglich absetzen? Oder muss ich gegen den Steuerbescheid Einspruch einlegen? Die Frist hierfür ist aber längst abgelaufen. Gibt es eine andere Möglichkeit oder kann ich die in 2008 angeben?
Vielen Dank
Ich habe aus Unwissenheit in der Steuererklärung 2007 die Arbeitsgerichtskosten sowie die Anwaltskosten, die zur Erhaltung meines Arbeitsplatzes in 2007 angefallen sind, nicht angegeben.
Kann ich diese nun nachträglich absetzen? Oder muss ich gegen den Steuerbescheid Einspruch einlegen? Die Frist hierfür ist aber längst abgelaufen. Gibt es eine andere Möglichkeit oder kann ich die in 2008 angeben?
Vielen Dank
Um wieviel Kosten gehts denn? bist du mit allen anderen Kosten evtl. immernoch unter dem Arbeitnehmerpauschbetrag, dann brauchst es garnicht erst versuchen.
ansonsten gibts noch 2 möglichkeiten den bescheid zu ändern:
falls der Bescheid unter Vorbehalt der Nachprüfung § 164 AO steht (steht auf der 1. Seite oben wenn das so ist)
oder nach 173 Abs. 1 Nr. 2 AO wenn diese neuen Tatsachen dem FA noch nicht bekannt gewesen sind und kein grobes Verschulden vorliegt.
wenn du sicher gehen willst das das durchgeht, geh zum Steueberater..
er macht ein Schreiben an das FA.
ansonsten gibts noch 2 möglichkeiten den bescheid zu ändern:
falls der Bescheid unter Vorbehalt der Nachprüfung § 164 AO steht (steht auf der 1. Seite oben wenn das so ist)
oder nach 173 Abs. 1 Nr. 2 AO wenn diese neuen Tatsachen dem FA noch nicht bekannt gewesen sind und kein grobes Verschulden vorliegt.
wenn du sicher gehen willst das das durchgeht, geh zum Steueberater..
er macht ein Schreiben an das FA.
Gibt es eine andere Möglichkeit oder kann ich die in 2008 angeben?
du kannst sie nur in dem jahr absetzen in dem du sie bezahlt hast..
du kannst sie nur in dem jahr absetzen in dem du sie bezahlt hast..
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.677.321 von Haraldo78 am 01.03.09 19:58:03Na hör mal, Gerichts- und Anwaltskosten unter dem Arbeitnehmerpauschbetrag - wo lebst du denn? Klar isser da drüber!
hast du bei der getmobile gearbeitet ??
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