Cominvest Genussscheinfonds eingefroren - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 04.03.09 16:59:10 von
neuester Beitrag 25.08.10 11:34:58 von
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Neuigkeiten
Handeln Sie jetzt den Fonds Allianz PIMCO Gen... ohne Ausgabeaufschlag! jetzt Informieren
Noch eine weitere Assetklasse, die illiquide wird: GenuÃscheine.
Gibt es hier die gleichen Regeln wie bei offenen Immobilienfonds? Wie lange darf der Fonds geschlossen bleiben?
Gibt es hier die gleichen Regeln wie bei offenen Immobilienfonds? Wie lange darf der Fonds geschlossen bleiben?
einfach mal in den verkaufsprospekt schauen
Aussetzung der Anteilrücknahme
Die Gesellschaft kann die Rücknahme der Anteile zeitweilig aussetzen, sofern außergewöhnliche Umstände vorliegen, die eine Aussetzung unter Berücksichtigung der Interessen der Anleger erforderlich erscheinen lassen. Außergewöhnliche Umstände liegen zum Beispiel vor, wenn eine Börse, an der ein wesentlicher Teil der Wertpapiere des Sondervermögens gehandelt wird, außerplanmäßig
geschlossen ist oder wenn die Vermögensgegenstände des Sondervermögens nicht bewertet werden können.
Der Gesellschaft bleibt es vorbehalten, die Anteile erst dann zu dem dann gültigen Preis zurückzunehmen oder umzutauschen, wenn sie unverzüglich, jedoch unter Wahrung der Interessen aller Anleger, Vermögensgegenstände des Sondervermögens veräußert hat.
Die Gesellschaft unterrichtet die Anleger durch Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger und darüber hinaus in hinreichend verbreiteten Wirtschafts- und Tageszeitungen oder in dem in diesem Verkaufsprospekt bezeichneten elektronischen Informationsmedium
(www.cominvest.de) über die Aussetzung und die Wiederaufnahme der Rücknahme der Anteile.
http://pdf.finanzpartner.de/?ISIN=DE0009786913&WPKN=978691&T…
Aussetzung der Anteilrücknahme
Die Gesellschaft kann die Rücknahme der Anteile zeitweilig aussetzen, sofern außergewöhnliche Umstände vorliegen, die eine Aussetzung unter Berücksichtigung der Interessen der Anleger erforderlich erscheinen lassen. Außergewöhnliche Umstände liegen zum Beispiel vor, wenn eine Börse, an der ein wesentlicher Teil der Wertpapiere des Sondervermögens gehandelt wird, außerplanmäßig
geschlossen ist oder wenn die Vermögensgegenstände des Sondervermögens nicht bewertet werden können.
Der Gesellschaft bleibt es vorbehalten, die Anteile erst dann zu dem dann gültigen Preis zurückzunehmen oder umzutauschen, wenn sie unverzüglich, jedoch unter Wahrung der Interessen aller Anleger, Vermögensgegenstände des Sondervermögens veräußert hat.
Die Gesellschaft unterrichtet die Anleger durch Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger und darüber hinaus in hinreichend verbreiteten Wirtschafts- und Tageszeitungen oder in dem in diesem Verkaufsprospekt bezeichneten elektronischen Informationsmedium
(www.cominvest.de) über die Aussetzung und die Wiederaufnahme der Rücknahme der Anteile.
http://pdf.finanzpartner.de/?ISIN=DE0009786913&WPKN=978691&T…
Bei dem immer noch von der Rücknahme ausgeschlossenen Genussscheinfonds der Cominvest gibt es heute Angebot in Düsseldorf zu 24,50. Wenn man bedenkt,dass der aktuelle Wert lt. Cominvest bei 26,55 liegt, ist das weiterhin ein hübscher Spread. Irgendwann muss die Rücknahme ja wieder freigegeben werden...
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.697.745 von Herbert H am 03.08.09 11:46:46Woher hast Du denn die Info, der Wert liege aktuell bei 26,55 ("lt. Cominvest")?
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.697.745 von Herbert H am 03.08.09 11:46:46P.S.: Ich finde gerade unter
http://www.argus-gmbh.com/module/fondspreise.asp?ID=9940&LET…
einen Rücknahmepreis von 27,42 und frage mich dito, woher dieser Preis stammt?
http://www.argus-gmbh.com/module/fondspreise.asp?ID=9940&LET…
einen Rücknahmepreis von 27,42 und frage mich dito, woher dieser Preis stammt?
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.861.196 von greatmr am 27.08.09 08:40:05Derzeit der Ask Kurs ca. 25,4, NAV knappe 27
Falls man mit keinen grossen Turbulenzen an den Finanzmärkten rechnet sollte man jetzt über die Börse zuschlagen, allerdings wird der Fonds dieses Jahr nicht mehr öffnen.....
Falls man mit keinen grossen Turbulenzen an den Finanzmärkten rechnet sollte man jetzt über die Börse zuschlagen, allerdings wird der Fonds dieses Jahr nicht mehr öffnen.....
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.198.638 von schwarzetulpe am 17.10.09 11:17:40Der Fonds hat sich gut geschlagen, weiß jemand wann der wieder öffnet
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.207.496 von schwarzetulpe am 24.03.10 16:59:13Es gibt noch immer keinen reibungslosen Handel mit Genussscheinen. Daher wird der Fonds noch weiter geschlossen bleiben. Gegenwärtig ist ein Verkauf nur über die Börse möglich.
Würde gerne wissen, ob die Regeln zur Fondsschließung, die jetzt bei den offenen Immobilienfonds angewendet werden, auch auf die übrigen Fonds anwendbar sind? - Habe mal gehört, dass ein offener Immobilienfonds nach einer gewissen Zeit öffnen MUSS.
Würde gerne wissen, ob die Regeln zur Fondsschließung, die jetzt bei den offenen Immobilienfonds angewendet werden, auch auf die übrigen Fonds anwendbar sind? - Habe mal gehört, dass ein offener Immobilienfonds nach einer gewissen Zeit öffnen MUSS.
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.198.638 von schwarzetulpe am 17.10.09 11:17:40also,
wenn du nur in solchen Dingern drin hängst dann verabschiede dich mal von deinem Vermögen...
Beim DEGI haste dich bislang auch schon erfolglos versucht...
wenn du nur in solchen Dingern drin hängst dann verabschiede dich mal von deinem Vermögen...
Beim DEGI haste dich bislang auch schon erfolglos versucht...
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.532.358 von Der_gute_Riecher am 17.05.10 15:28:31frag einfach Schwarzetulpe - kennt sich bestens damit aus...
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.533.864 von Tobias79 am 17.05.10 18:18:48Der Pimco Genussscheinfonds ist der einzige Fonds, den ich jemals besessen und den ich auch heute wieder nachgekauft habe. Finde ich nicht nett, dass der mit den offenen Immofonds in eine Schublade gepackt wird.
Seit Wochen verkauft der Fonds recht agressiv Genussscheine über die Börse und hat mittlerweile ca. 40% an Liquidität angesammelt. Spätestens am 01.07. wird der Fonds die 50%-Grenze erreichen und dann MUSS er meines Erachtens wieder geöffnet werden. Ich gehe allerdings davon aus, dass der Fonds bereits mit der Rückzahlung des 812109 am 01.06. geöffnet wird. Ein Rücknahmeabschlag ist nicht möglich. Deswegen wüßte ich nicht, was einem schnellen 10%-Kursgewinn im Weg steht. Ich gehe jedenfalls nicht davon aus, dass große Blöcke des Fonds im Besitz von Institutionellen liegen, die sofort bei Öffnung verkaufen. Die ungeduldigsten Privatanleger sind längst über die Börse raus. Genussscheine erfreuen sich seit Monaten großer Beliebtheit, weswegen es vielleicht sogar zu Käufen kommt.
Seit Wochen verkauft der Fonds recht agressiv Genussscheine über die Börse und hat mittlerweile ca. 40% an Liquidität angesammelt. Spätestens am 01.07. wird der Fonds die 50%-Grenze erreichen und dann MUSS er meines Erachtens wieder geöffnet werden. Ich gehe allerdings davon aus, dass der Fonds bereits mit der Rückzahlung des 812109 am 01.06. geöffnet wird. Ein Rücknahmeabschlag ist nicht möglich. Deswegen wüßte ich nicht, was einem schnellen 10%-Kursgewinn im Weg steht. Ich gehe jedenfalls nicht davon aus, dass große Blöcke des Fonds im Besitz von Institutionellen liegen, die sofort bei Öffnung verkaufen. Die ungeduldigsten Privatanleger sind längst über die Börse raus. Genussscheine erfreuen sich seit Monaten großer Beliebtheit, weswegen es vielleicht sogar zu Käufen kommt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.543.567 von noch-n-zocker am 18.05.10 23:59:31Auszug aus S.10 und 11 des Verkaufsprospektes:
Derivate
Die Gesellschaft darf – vorbehaltlich
eines geeigneten Risikomanagementsystems
– in jegliche Derivate (auch
Kreditderivate) investieren, die von
Vermögensgegenständen, die für das
Sondervermögen erworben werden
dürfen, oder von anerkannten Finanzindizes,
Zinssätzen, Wechselkursen
oder Währungen abgeleitet sind. Hierzu
zählen insbesondere Optionen, Finanzterminkontrakte
und Swaps sowie
Kombinationen hieraus.
Die Gesellschaft darf für das Sondervermögen
cominvest Genussscheinfonds
Derivatgeschäfte zum Zwecke der
Ab sicherung, der effi zienten Portfoliosteuerung
und der Erzielung von Zusatzerträgen
tätigen. Durch den Einsatz von
Derivaten darf das Marktrisikopotenzial
des Sondervermögens verdoppelt
werden. Unter dem Marktrisiko versteht
man das Risiko, das sich aus der
ungünstigen Entwicklung von Marktpreisen
für das Sondervermögen ergibt.
Bei der Ermittlung des Marktrisikopotenzials
für den Einsatz der Derivate
wendet die Gesellschaft den qualifi -
zierten Ansatz im Sinne der Derivateverordnung
an. Die mit dem Einsatz von
Derivaten verbundenen Risiken werden
durch ein Risikomanage ment-Verfahren
gesteuert, das es erlaubt, das mit der
Anlageposition verbundene Risiko sowie
den jeweiligen Anteil am Gesamtrisikoprofi
l des Anlageportfolios jederzeit zu
überwachen und zu messen. Der potenzielle
Risikobetrag für das Marktrisiko
darf den maximalen Wert von 200 v.H.
nicht überschreiten.
Derivate auf Schuldscheindarlehen
gemäß § 52 Nr. 4 InvG dürfen nicht
abgeschlossen werden.
Optionsgeschäfte
Die Gesellschaft darf für Rechnung
des Sondervermögens im Rahmen
der Anlagegrundsätze am Optionshandel
teilnehmen. Basiswerte für
den Optionshandel dürfen nur solche
Vermögensgegenstände sein, die
gemäß der Anlagegrund sätze für das
Sondervermögen erwerbbar sind. Optionsgeschäfte
beinhalten, dass einem
Dritten gegen Entgelt (Optionsprämie)
das Recht eingeräumt wird, während
einer bestimmten Zeit oder am Ende
eines bestimmten Zeitraums zu einem
von vornherein vereinbarten Preis (Basispreis)
die Lieferung oder Abnahme
von Vermögensgegenständen oder die
Zahlung eines Differenzbetrages zu verlangen,
oder auch die entsprechenden
Optionsrechte zu erwerben.
Terminkontrakte
Die Gesellschaft darf für Rechnung
des Sondervermögens im Rahmen der
Anlagegrundsätze Terminkontrakte auf
für das Sondervermögen erwerbbare
Wertpapiere und Geldmarktinstrumente
sowie auf anerkannte Finanzindizes,
Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen
abschließen. Terminkontrakte
sind für beide Vertragspartner unbedingt
verpfl ichtende Vereinbarungen,
zu einem bestimmten Zeitpunkt, dem
Fälligkeitsdatum, oder innerhalb
eines bestimmten Zeitraumes, eine
bestimmte Menge eines bestimmten
Basiswerts zu einem im Voraus
bestimmten Preis zu kaufen bzw. zu
verkaufen.
Der Einsatz von Finanzinstrumenten,
die sich auf die für das Sondervermögen
erwerbbaren Vermögensgegenstände
beziehen und nicht der Absicherung
dienen, ist mit dem Anrechnungsbetrag
für das Marktrisiko gemäß § 16 DerivateV
auf die Höchstgrenze der genannten
Wertpapiere anzurechnen.
Swaps
Die Gesellschaft darf für Rechnung des
Sondervermögens im Rahmen der Anlagegrundsätze
Swapgeschäfte abschließen.
Diese können beispielsweise, aber
nicht abschließend
Zins-
Währungs-
Equity-
Credit Default-
Total-Return-Swapgeschäfte
sein.
Swapgeschäfte sind Tauschverträge,
bei denen die dem Geschäft zu Grunde
liegenden Vermögensgegenstände oder
Risiken zwischen den Vertragspartnern
ausgetauscht werden.
Swaptions
Swaptions sind Optionen auf Swaps.
Eine Swaption ist das Recht, nicht aber
die Verpfl ichtung, zu einem bestimmten
Zeitpunkt oder innerhalb einer bestimmten
Frist, in einen hinsichtlich der
Konditionen genau spezifi zierten Swap
einzutreten.
Credit Default Swaps
Credit Default Swaps sind Kreditderivate,
die es ermöglichen, ein potenzielles
Kreditausfallvolumen auf andere
zu übertragen. Im Gegenzug zur Übernahme
des Kreditausfallrisikos zahlt
der Verkäufer des Risikos eine Prämie
an seinen Vertragspartner.
Im Übrigen gelten die Ausführungen zu
Swaps entsprechend.
Hast du dir auch vorher den Verkausprospekt durchgelesen???
Warum brauche ich zusätzliche Optionen, Swaps, Derivate, CDS,... zum Risikomanagement, wenn ich in Genusscheine bzw. Genussanleihen investieren will?
Mit diesen Sachen werden Anleger nur verarscht... Sorry; aber ist die Wahrheit.
Derivate
Die Gesellschaft darf – vorbehaltlich
eines geeigneten Risikomanagementsystems
– in jegliche Derivate (auch
Kreditderivate) investieren, die von
Vermögensgegenständen, die für das
Sondervermögen erworben werden
dürfen, oder von anerkannten Finanzindizes,
Zinssätzen, Wechselkursen
oder Währungen abgeleitet sind. Hierzu
zählen insbesondere Optionen, Finanzterminkontrakte
und Swaps sowie
Kombinationen hieraus.
Die Gesellschaft darf für das Sondervermögen
cominvest Genussscheinfonds
Derivatgeschäfte zum Zwecke der
Ab sicherung, der effi zienten Portfoliosteuerung
und der Erzielung von Zusatzerträgen
tätigen. Durch den Einsatz von
Derivaten darf das Marktrisikopotenzial
des Sondervermögens verdoppelt
werden. Unter dem Marktrisiko versteht
man das Risiko, das sich aus der
ungünstigen Entwicklung von Marktpreisen
für das Sondervermögen ergibt.
Bei der Ermittlung des Marktrisikopotenzials
für den Einsatz der Derivate
wendet die Gesellschaft den qualifi -
zierten Ansatz im Sinne der Derivateverordnung
an. Die mit dem Einsatz von
Derivaten verbundenen Risiken werden
durch ein Risikomanage ment-Verfahren
gesteuert, das es erlaubt, das mit der
Anlageposition verbundene Risiko sowie
den jeweiligen Anteil am Gesamtrisikoprofi
l des Anlageportfolios jederzeit zu
überwachen und zu messen. Der potenzielle
Risikobetrag für das Marktrisiko
darf den maximalen Wert von 200 v.H.
nicht überschreiten.
Derivate auf Schuldscheindarlehen
gemäß § 52 Nr. 4 InvG dürfen nicht
abgeschlossen werden.
Optionsgeschäfte
Die Gesellschaft darf für Rechnung
des Sondervermögens im Rahmen
der Anlagegrundsätze am Optionshandel
teilnehmen. Basiswerte für
den Optionshandel dürfen nur solche
Vermögensgegenstände sein, die
gemäß der Anlagegrund sätze für das
Sondervermögen erwerbbar sind. Optionsgeschäfte
beinhalten, dass einem
Dritten gegen Entgelt (Optionsprämie)
das Recht eingeräumt wird, während
einer bestimmten Zeit oder am Ende
eines bestimmten Zeitraums zu einem
von vornherein vereinbarten Preis (Basispreis)
die Lieferung oder Abnahme
von Vermögensgegenständen oder die
Zahlung eines Differenzbetrages zu verlangen,
oder auch die entsprechenden
Optionsrechte zu erwerben.
Terminkontrakte
Die Gesellschaft darf für Rechnung
des Sondervermögens im Rahmen der
Anlagegrundsätze Terminkontrakte auf
für das Sondervermögen erwerbbare
Wertpapiere und Geldmarktinstrumente
sowie auf anerkannte Finanzindizes,
Zinssätze, Wechselkurse oder Währungen
abschließen. Terminkontrakte
sind für beide Vertragspartner unbedingt
verpfl ichtende Vereinbarungen,
zu einem bestimmten Zeitpunkt, dem
Fälligkeitsdatum, oder innerhalb
eines bestimmten Zeitraumes, eine
bestimmte Menge eines bestimmten
Basiswerts zu einem im Voraus
bestimmten Preis zu kaufen bzw. zu
verkaufen.
Der Einsatz von Finanzinstrumenten,
die sich auf die für das Sondervermögen
erwerbbaren Vermögensgegenstände
beziehen und nicht der Absicherung
dienen, ist mit dem Anrechnungsbetrag
für das Marktrisiko gemäß § 16 DerivateV
auf die Höchstgrenze der genannten
Wertpapiere anzurechnen.
Swaps
Die Gesellschaft darf für Rechnung des
Sondervermögens im Rahmen der Anlagegrundsätze
Swapgeschäfte abschließen.
Diese können beispielsweise, aber
nicht abschließend
Zins-
Währungs-
Equity-
Credit Default-
Total-Return-Swapgeschäfte
sein.
Swapgeschäfte sind Tauschverträge,
bei denen die dem Geschäft zu Grunde
liegenden Vermögensgegenstände oder
Risiken zwischen den Vertragspartnern
ausgetauscht werden.
Swaptions
Swaptions sind Optionen auf Swaps.
Eine Swaption ist das Recht, nicht aber
die Verpfl ichtung, zu einem bestimmten
Zeitpunkt oder innerhalb einer bestimmten
Frist, in einen hinsichtlich der
Konditionen genau spezifi zierten Swap
einzutreten.
Credit Default Swaps
Credit Default Swaps sind Kreditderivate,
die es ermöglichen, ein potenzielles
Kreditausfallvolumen auf andere
zu übertragen. Im Gegenzug zur Übernahme
des Kreditausfallrisikos zahlt
der Verkäufer des Risikos eine Prämie
an seinen Vertragspartner.
Im Übrigen gelten die Ausführungen zu
Swaps entsprechend.
Hast du dir auch vorher den Verkausprospekt durchgelesen???
Warum brauche ich zusätzliche Optionen, Swaps, Derivate, CDS,... zum Risikomanagement, wenn ich in Genusscheine bzw. Genussanleihen investieren will?
Mit diesen Sachen werden Anleger nur verarscht... Sorry; aber ist die Wahrheit.
Sorry; aber ist die Wahrheit.
Ums kurz zu machen: Wer noch arroganter ist als ich, der hat ein Problem Ich werde nicht versuchen, Deine Probleme zu lösen.
==>
Ums kurz zu machen: Wer noch arroganter ist als ich, der hat ein Problem Ich werde nicht versuchen, Deine Probleme zu lösen.
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Antwort auf Beitrag Nr.: 39.543.567 von noch-n-zocker am 18.05.10 23:59:31
Das ist ja schön, dass man auf die Art und Weise auch noch nachträglich an dem 812109 verdienen kann (danke liebe WestLB). Mal schauen, ob ich da auch noch relevante Stücke abfischen kann.
In der Beurteilung des selbstverliebten Schwätzers liegen wir auch auf einer Wellenlänge. Von Genussscheinen hat er jedenfalls keine Ahnung.
Das ist ja schön, dass man auf die Art und Weise auch noch nachträglich an dem 812109 verdienen kann (danke liebe WestLB). Mal schauen, ob ich da auch noch relevante Stücke abfischen kann.
In der Beurteilung des selbstverliebten Schwätzers liegen wir auch auf einer Wellenlänge. Von Genussscheinen hat er jedenfalls keine Ahnung.
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.545.710 von HuntingParty am 19.05.10 11:38:43Mal schauen, ob ich da auch noch relevante Stücke abfischen kann.
Mach mal!
Zunächst habe ich mit 2,5% Depotanteil genug. Sollte der Fonds zum 01.06. nicht geöffnet werden und es deshalb Frustverkäufe geben, fasse ich nochmal nach. Falls der Fonds am 01.07. immer noch nicht geöffnet wird, dann brauche ich die Unterstützung eines guten Anwalts.
Mach mal!
Zunächst habe ich mit 2,5% Depotanteil genug. Sollte der Fonds zum 01.06. nicht geöffnet werden und es deshalb Frustverkäufe geben, fasse ich nochmal nach. Falls der Fonds am 01.07. immer noch nicht geöffnet wird, dann brauche ich die Unterstützung eines guten Anwalts.
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.544.635 von noch-n-zocker am 19.05.10 09:47:05wenn man also die Wahrheit sagt und etwas hinterfragt ist man arrogant?
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.560.438 von noch-n-zocker am 20.05.10 22:41:50ich weiß nicht ob sie es schon wussten;
aber soweit mir bekannt darf ein Institut Genusscheine nicht zurückzahlen, wenn es Staatshilfen in Anspruch genommen hat, und einen IFRS-Verlust ausweist.
Also, ab zum Anwalt...
aber soweit mir bekannt darf ein Institut Genusscheine nicht zurückzahlen, wenn es Staatshilfen in Anspruch genommen hat, und einen IFRS-Verlust ausweist.
Also, ab zum Anwalt...
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.565.622 von Tobias79 am 21.05.10 16:43:08ich weiß nicht ob sie es schon wussten;
aber soweit mir bekannt darf ein Institut Genusscheine nicht zurückzahlen, wenn es Staatshilfen in Anspruch genommen hat, und einen IFRS-Verlust ausweist.
Also, ab zum Anwalt...
Mit anderen Worten: 'Ich habe keine Ahnung, aber davon ganz viel.'
aber soweit mir bekannt darf ein Institut Genusscheine nicht zurückzahlen, wenn es Staatshilfen in Anspruch genommen hat, und einen IFRS-Verlust ausweist.
Also, ab zum Anwalt...
Mit anderen Worten: 'Ich habe keine Ahnung, aber davon ganz viel.'
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.565.863 von jb11-hdm am 21.05.10 17:07:27
Genusscheine nicht zurückzahlen, wenn es Staatshilfen in Anspruch genommen hat, und einen IFRS-Verlust ausweist.
Da freue ich mich aber, dass ich am Ende eines unerfreulichen Börsentages doch noch was zu Lachen habe Genussschein und IFRS-Verlust, auf diesen Zusammenhang muss man erst mal kommen.
In den letzten Tagen steigt der NAV des Fonds gegen den Trend ganz ordentlich. Was haben die wohl mittlerweile in dem Fonds drin?
Genusscheine nicht zurückzahlen, wenn es Staatshilfen in Anspruch genommen hat, und einen IFRS-Verlust ausweist.
Da freue ich mich aber, dass ich am Ende eines unerfreulichen Börsentages doch noch was zu Lachen habe Genussschein und IFRS-Verlust, auf diesen Zusammenhang muss man erst mal kommen.
In den letzten Tagen steigt der NAV des Fonds gegen den Trend ganz ordentlich. Was haben die wohl mittlerweile in dem Fonds drin?
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.568.360 von noch-n-zocker am 22.05.10 00:03:33In den letzten Tagen steigt der NAV des Fonds gegen den Trend ganz ordentlich. Was haben die wohl mittlerweile in dem Fonds drin?
Laut Angaben der KAG hält der Fonds inzwischen 26,2% Anleihen mit AAA-Rating:
http://www.allianzglobalinvestors.de/b2bWeb/b2cdetails?actio…
Könnten das einfach Kursgewinne aus dem Segment sein?
Abgesehen davon sollten sich die 2009er-Genußscheine auch positiv entwickelt haben, oder?
Laut Angaben der KAG hält der Fonds inzwischen 26,2% Anleihen mit AAA-Rating:
http://www.allianzglobalinvestors.de/b2bWeb/b2cdetails?actio…
Könnten das einfach Kursgewinne aus dem Segment sein?
Abgesehen davon sollten sich die 2009er-Genußscheine auch positiv entwickelt haben, oder?
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.560.438 von noch-n-zocker am 20.05.10 22:41:50Anwalt beauftragt?
Da hatte hat sich wohl jemand schön die WestLB-Scheine unter den Nagel gerissen... Bei einem Chart habe ich gesehen wie der Taxierungskurs einen Tag vor Ablauf der Scheine mal kurz auf 70 € runter ist...
Da hatte hat sich wohl jemand schön die WestLB-Scheine unter den Nagel gerissen... Bei einem Chart habe ich gesehen wie der Taxierungskurs einen Tag vor Ablauf der Scheine mal kurz auf 70 € runter ist...
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.797.475 von Tobias79 am 09.07.10 09:06:31Kennst Du denn einen Anwalt, der sich der Sache annehmen könnte ? Oder vieleicht einen Redakteur bei FAZ oder FTD ?
Der Allianz PIMCO Genussscheinfonds – P (WKN 978 691/ISIN DE0009786913, alter Name: cominvest Genussscheinfonds) wird zum 31. Juli 2012 aufgelöst.
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.544.202 von Tobias79 am 19.05.10 09:00:44uhhh - und wieder mal Recht gehabt...
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.839.722 von Tobias79 am 19.07.10 09:23:57Aber Geld verdient haben wir und diejenigen die nicht auf Deine Warnungen gehört haben.
Das ist es, was an der Börse zählt. Habe heute einen größeren Teilverkauf vorgenommen. Statt der erhofften kurzfristigen gut 10 % waren es eben nur 7 % Gewinn ohne nennenswertes Risiko.
Das ist es, was an der Börse zählt. Habe heute einen größeren Teilverkauf vorgenommen. Statt der erhofften kurzfristigen gut 10 % waren es eben nur 7 % Gewinn ohne nennenswertes Risiko.
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