AGROB - Leidet die Aktie unter drohenden Mietausfällen? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 06.03.09 15:58:46 von
neuester Beitrag 03.09.18 21:53:45 von
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Seit Tagen zeigen die Vorzüge ausgeprägte Kursschwäche und heute sind sage und schreibe 5000 Stücke im Brief bei 4,75. Gibt es da eine Zwangsliquidierung oder hat das mit Problemen der Mieter von Agrob zu tun? Immerhin wurde zuletzt eine Vermietungsquote von 99,2 % berichtet. Das ist sehr gut für eine Immobiliengesellschaft.
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.716.444 von schaerholder am 06.03.09 15:58:46datenmüll, kein handel kein umsatz kein wert
Mietausfälle waren es wohl nicht, eher Zwangsliquidierungen.
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Nachricht vom 29.04.2009 | 00:00
DGAP Zwischenmitteilung: AGROB AG (deutsch)
AGROB AG:
AGROB AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 37x WpHG
29.04.2009
Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
AGROB Aktiengesellschaft, Münchener Straße 101, 85737 Ismaning
- ISIN DE0005019004 (WKN 501900)
- ISIN DE0005019038 (WKN 501903)
Zwischenmitteilung über die Geschäftsentwicklung 01-03/2009
´Kontinuierliche Geschäftsentwicklung´
Dank einer nach wie vor hohen Auslastung der Vermietungskapazitäten im
Bereich der Hauptnutzflächen ist es in Verbindung mit der Vereinnahmung
eines Sondererlöses (TEUR 93 Einmalzahlung DSCB) gelungen, das erste
Quartal
des Geschäftsjahres 2009 erneut erfolgreich zu gestalten. Insofern konnte
die positive Unternehmensentwicklung der vergangenen Berichtsperioden
kontinuierlich fortgesetzt werden.
Dabei weisen die Gesamterlöse der AGROB AG für die ersten drei Monate des
laufenden Geschäftsjahres mit annähernd EUR 3 Mio. einen Zuwachs von 2% im
Vergleich zur entsprechenden Vorjahresperiode auf.
Der Gesamtaufwand in Höhe von EUR 2,5 Mio. bewegt sich stabil auf
Vorjahresniveau.
Bei Gegenüberstellung mit den entsprechenden Vorjahreszahlen ergibt sich
der nachstehende Kennzahlenvergleich:
^
01- 03 / 2009 01- 03 /2008 Veränderung
in TEUR in TEUR in %
EBIT DA 2.144 2.139 + 0,2
Abschreibungen ./. 813 ./. 789 ./. 3,0
EBIT 1.331 1.350 ./. 1,4
Zinsergebnis ./. 880 ./. 879 ./. 0,1
Periodenergebnis 451 471 ./. 4,3
Ertragsteuern ./. 4 ./. 23 + 82,6
Periodenüberschuss 447 448 ./. 0,2
Nettoaufwand DSCB ./. 85 ./. 92 + 7,6
Periodenüberschuss nach + 362 + 356 + 1,7
DSCB
°
Im Vergleich zur anteiligen Jahresplanung ergeben sich aufgrund des im I.
Quartal 2009 vereinnahmten Sondererlöses durchweg entsprechende, zum Teil
nennenswerte Steigerungsraten.
Nachdem zum gegenwärtigen Zeitpunkt weder vorzeitige
Mietvertragsauflösungen noch Leistungsstörungen in den Mietzahlungen
bestehen und darüber hinaus auch keine sonstigen rückstellungsrelevanten
Risiken bekannt sind, gehen wir von einem weiterhin budgetkonformen Verlauf
in den kommenden Monaten des laufenden Geschäftsjahres aus.
Das im Herbst 2007 gestartete Neubauvorhaben ´Erweiterung Sendezentrum
Antenne Bayern´ wurde termingerecht Anfang diesen Jahres bestimmungsgemäß
an den Nutzer übergeben und ist im derzeitigen Ausbauzustand umsatzmäßig
ganzjährig erfasst.
Mit Erteilung der verbindlichen Baugenehmigung konnten Ende Februar diesen
Jahres die planerischen Vorarbeiten für die beiden, auf dem im südöstlichen
Teilbereich des AGROB Areals gelegenen unbebauten Bauquartier N2
vorgesehenen, Neubauprojekte zunächst abgeschlossen werden. Ob und
gegebenenfalls zu welchem Zeitpunkt diese Projekte realisiert werden, ist
in erster Linie abhängig vom Abschluss konkreter Mietverträge.
Mit Ausnahme einer bereits für das Mieterunternehmen HSE 24 umgesetzten
Investitionsmaßnahme - Umnutzung von Produktionsflächen in hochwertige
Lagerräumlichkeiten - sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine weiteren
Investitionsprojekte geplant.
Die mit Nachdruck und Beharrlichkeit angestrebte Erweiterung des
Bebauungsplans in südlicher Arrondierung mit dem Ziel, zusätzliche
Baurechte als langfristige Expansionspotentiale und damit gleichzeitig auch
weitere Vermögenswerte in nennenswertem Umfang zu schaffen, konnte mit der
Erarbeitung einer ersten Studie und deren eingehender Erörterung weiter
vorangetrieben werden.
Mit dem plankonformen Verlauf des I. Quartals 2009 ist ein solider
Grundstein für ein erneut erfolgreiches Wirtschaftsjahr 2009 gelegt. Die
schlechten Konjunkturdaten und Prognosen lassen zwar eine zunehmend
merkliche Abkühlung der gewerblichen Vermietungsmärkte im Allgemeinen
erwarten. Dennoch gehen wir nach dem derzeitigen Kenntnisstand von einem
Fortgang der positiven Geschäftsentwicklung für die AGROB AG im weiteren
Jahresverlauf aus. Dies vor dem Hintergrund der bestehenden und bislang
beanstandungsfrei bedienten Mietverträge, unserer bonitätsstarken
Mieterunternehmen sowie unserer stabilen finanziellen Gesamtsituation.
Ismaning, im April 2009
Der Vorstand
29.04.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Emittent: AGROB AG
Münchener Straße 101
85737 Ismaning
Deutschland
Internet: www.agrob-ag.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Nachricht vom 29.04.2009 | 00:00
DGAP Zwischenmitteilung: AGROB AG (deutsch)
AGROB AG:
AGROB AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 37x WpHG
29.04.2009
Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
AGROB Aktiengesellschaft, Münchener Straße 101, 85737 Ismaning
- ISIN DE0005019004 (WKN 501900)
- ISIN DE0005019038 (WKN 501903)
Zwischenmitteilung über die Geschäftsentwicklung 01-03/2009
´Kontinuierliche Geschäftsentwicklung´
Dank einer nach wie vor hohen Auslastung der Vermietungskapazitäten im
Bereich der Hauptnutzflächen ist es in Verbindung mit der Vereinnahmung
eines Sondererlöses (TEUR 93 Einmalzahlung DSCB) gelungen, das erste
Quartal
des Geschäftsjahres 2009 erneut erfolgreich zu gestalten. Insofern konnte
die positive Unternehmensentwicklung der vergangenen Berichtsperioden
kontinuierlich fortgesetzt werden.
Dabei weisen die Gesamterlöse der AGROB AG für die ersten drei Monate des
laufenden Geschäftsjahres mit annähernd EUR 3 Mio. einen Zuwachs von 2% im
Vergleich zur entsprechenden Vorjahresperiode auf.
Der Gesamtaufwand in Höhe von EUR 2,5 Mio. bewegt sich stabil auf
Vorjahresniveau.
Bei Gegenüberstellung mit den entsprechenden Vorjahreszahlen ergibt sich
der nachstehende Kennzahlenvergleich:
^
01- 03 / 2009 01- 03 /2008 Veränderung
in TEUR in TEUR in %
EBIT DA 2.144 2.139 + 0,2
Abschreibungen ./. 813 ./. 789 ./. 3,0
EBIT 1.331 1.350 ./. 1,4
Zinsergebnis ./. 880 ./. 879 ./. 0,1
Periodenergebnis 451 471 ./. 4,3
Ertragsteuern ./. 4 ./. 23 + 82,6
Periodenüberschuss 447 448 ./. 0,2
Nettoaufwand DSCB ./. 85 ./. 92 + 7,6
Periodenüberschuss nach + 362 + 356 + 1,7
DSCB
°
Im Vergleich zur anteiligen Jahresplanung ergeben sich aufgrund des im I.
Quartal 2009 vereinnahmten Sondererlöses durchweg entsprechende, zum Teil
nennenswerte Steigerungsraten.
Nachdem zum gegenwärtigen Zeitpunkt weder vorzeitige
Mietvertragsauflösungen noch Leistungsstörungen in den Mietzahlungen
bestehen und darüber hinaus auch keine sonstigen rückstellungsrelevanten
Risiken bekannt sind, gehen wir von einem weiterhin budgetkonformen Verlauf
in den kommenden Monaten des laufenden Geschäftsjahres aus.
Das im Herbst 2007 gestartete Neubauvorhaben ´Erweiterung Sendezentrum
Antenne Bayern´ wurde termingerecht Anfang diesen Jahres bestimmungsgemäß
an den Nutzer übergeben und ist im derzeitigen Ausbauzustand umsatzmäßig
ganzjährig erfasst.
Mit Erteilung der verbindlichen Baugenehmigung konnten Ende Februar diesen
Jahres die planerischen Vorarbeiten für die beiden, auf dem im südöstlichen
Teilbereich des AGROB Areals gelegenen unbebauten Bauquartier N2
vorgesehenen, Neubauprojekte zunächst abgeschlossen werden. Ob und
gegebenenfalls zu welchem Zeitpunkt diese Projekte realisiert werden, ist
in erster Linie abhängig vom Abschluss konkreter Mietverträge.
Mit Ausnahme einer bereits für das Mieterunternehmen HSE 24 umgesetzten
Investitionsmaßnahme - Umnutzung von Produktionsflächen in hochwertige
Lagerräumlichkeiten - sind zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine weiteren
Investitionsprojekte geplant.
Die mit Nachdruck und Beharrlichkeit angestrebte Erweiterung des
Bebauungsplans in südlicher Arrondierung mit dem Ziel, zusätzliche
Baurechte als langfristige Expansionspotentiale und damit gleichzeitig auch
weitere Vermögenswerte in nennenswertem Umfang zu schaffen, konnte mit der
Erarbeitung einer ersten Studie und deren eingehender Erörterung weiter
vorangetrieben werden.
Mit dem plankonformen Verlauf des I. Quartals 2009 ist ein solider
Grundstein für ein erneut erfolgreiches Wirtschaftsjahr 2009 gelegt. Die
schlechten Konjunkturdaten und Prognosen lassen zwar eine zunehmend
merkliche Abkühlung der gewerblichen Vermietungsmärkte im Allgemeinen
erwarten. Dennoch gehen wir nach dem derzeitigen Kenntnisstand von einem
Fortgang der positiven Geschäftsentwicklung für die AGROB AG im weiteren
Jahresverlauf aus. Dies vor dem Hintergrund der bestehenden und bislang
beanstandungsfrei bedienten Mietverträge, unserer bonitätsstarken
Mieterunternehmen sowie unserer stabilen finanziellen Gesamtsituation.
Ismaning, im April 2009
Der Vorstand
29.04.2009 Finanznachrichten übermittelt durch die DGAP
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Sprache: Deutsch
Emittent: AGROB AG
Münchener Straße 101
85737 Ismaning
Deutschland
Internet: www.agrob-ag.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
Wer sich noch für Agrob interessiert:
Bericht von GBC Research auf der Agrob Homepage unter NEWS nachzulesen.
Sehr interessant, da Agrob nach deren Ansicht zu den besten deutschen Immobilienbestandshaltern gehört.
Hat jemand dazu eine Meinung?
Bericht von GBC Research auf der Agrob Homepage unter NEWS nachzulesen.
Sehr interessant, da Agrob nach deren Ansicht zu den besten deutschen Immobilienbestandshaltern gehört.
Hat jemand dazu eine Meinung?
Original-Research: AGROB AG - von GBC AG
Aktieneinstufung von GBC AG zu AGROB AG
Unternehmen: AGROB AG
ISIN: DE0005019004
Anlass der Studie:Research Studie (Anno)
Empfehlung: Kaufen
Kursziel: 15,47 €
Kursziel auf Sicht von: 6 Monate
Letzte Ratingänderung:
Analyst: Cosmin Filker, Markus Lindermayr
Die AGROB AG ist als Immobilienbestandshalter mit den Schwerpunkten
Bestandsbewirtschaftung und Immobilienverwaltung,
Immobiliendienstleistungen sowie Projektentwicklung als Betreiber eines
Medien– und Gewerbeparkes im Münchener Vorort Ismaning tätig.
Dabei präsentiert sich der deutsche Mietmarkt, insbesondere in den für die
AGROB wichtigen Teilmärkten der Büroimmobilien, nach wie vor von seiner
stabilen Seite. Regional zeigt sich dabei der Münchener Immobilienmarkt von
den aktuellen konjunkturellen Bedingungen nahezu unbeeindruckt und weist
sowohl bei den Mietumsätzen als auch bei den Mietpreisen eine positive
Entwicklung auf. Gesunkene Leerstände lassen zudem in München mittelfristig
eine Verknappung der Innenstadtlage erkennen, die sich in Folge auf das
Umland positiv auswirken kann. Hierzu gehört auch die Gemeinde Ismaning mit
dem Medien– und Gewerbepark der AGROB AG.
Dementsprechend kann die Gesellschaft erneut eine erfreuliche Entwicklung
des Geschäftsjahres 2008 präsentieren. Dabei verzeichnete die AGROB AG
einen Anstieg der Umsatzerlöse in Höhe von 2,4 % auf 11,33 Mio. €. Das
EBITDA fiel in 2008 mit 8,09 Mio. € um 0,1 % leicht unter dem
Vorjahresniveau von 8,11 Mio. € aus. In diesem Zusammenhang werden
Belastungen aus der Subsidiärhaftung Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer AG
ersichtlich, die sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 0,52 Mio. €
beliefen. Ertragswirksam aufgelöste Pensionsrückstellungen in Höhe von 0,21
Mio. € bewirkten eine Abmilderung dieser zusätzlichen Belastung. In Summe
weist die AGROB AG im Geschäftsjahr 2008 damit aber einen Jahresüberschuss
in Höhe von 1,36 Mio. € aus, der um 7,2 % über dem Vorjahresniveau ausfiel
(GJ 07: 1,27 Mio. €). Positive Effekte waren rückläufige Abschreibungen und
ein konstantes Finanzergebnis.
Für das laufende Geschäftsjahr 2009 erwarten wir jedoch zunächst mit 11,22
Mio. € leicht rückläufige Umsatzerlöse (- 1,0 %), die sowohl eine schwer zu
prognostizierende Marktentwicklung als auch einen leichten Rückgang der
Vermietungsquote berücksichtigen. Aufgrund neu hinzugekommener
Pensionsberechtigter aus dem Kreis ehemaliger AGROB-Mitarbeiter, sollte es
im laufenden Geschäftsjahr zu keiner spürbaren Entlastung dieser
Sonderaufwendungen kommen. Dementsprechend erwarten wir ein EBITDA in Höhe
von 7,91 Mio. €, sowie ein EBIT von 4,74 Mio. €. Im kommenden Geschäftsjahr
2010 prognostizieren wir damit wieder einen leichten Anstieg der
Umsatzerlöse auf 11,40 Mio. € und in Folge ein EBITDA von 8,05 Mio. €. Ein
EBIT von 4,85 Mio. € ist unseres Erachtens eine realistische Prognose.
Im Rahmen unserer DCF-Bewertung haben wir auf Basis 2009 einen fairen Wert
von 15,47 € je Aktie ermittelt. Damit hat sich unsere
Bewertungseinschätzung gegenüber unserer letzten Studie in Höhe von 15,49 €
(22.09.2008) kaum verändert. Auch der vom Unternehmen ausgewiesene NAV von
14,16 €/Aktie untermauert unsere Bewertung. Derzeitige Kursniveaus von 7,65
€ je Stammaktie weisen zum fairen Wert somit einen Abschlag in Höhe von
50,6 % auf. Wir halten dies für nicht gerechtfertigt und stufen die AGROB
AG daher unverändert mit dem Rating „KAUFEN“ ein.
Die vollständige Analyse können Sie hier downloaden:
http://www.more-ir.de/d/10815.pdf
Kontakt für Rückfragen
Jörg Grunwald
Vorstand
GBC AG
Halderstraße 27
86150 Augsburg
0821 / 241133 0
research@gbc-ag.de
Aktieneinstufung von GBC AG zu AGROB AG
Unternehmen: AGROB AG
ISIN: DE0005019004
Anlass der Studie:Research Studie (Anno)
Empfehlung: Kaufen
Kursziel: 15,47 €
Kursziel auf Sicht von: 6 Monate
Letzte Ratingänderung:
Analyst: Cosmin Filker, Markus Lindermayr
Die AGROB AG ist als Immobilienbestandshalter mit den Schwerpunkten
Bestandsbewirtschaftung und Immobilienverwaltung,
Immobiliendienstleistungen sowie Projektentwicklung als Betreiber eines
Medien– und Gewerbeparkes im Münchener Vorort Ismaning tätig.
Dabei präsentiert sich der deutsche Mietmarkt, insbesondere in den für die
AGROB wichtigen Teilmärkten der Büroimmobilien, nach wie vor von seiner
stabilen Seite. Regional zeigt sich dabei der Münchener Immobilienmarkt von
den aktuellen konjunkturellen Bedingungen nahezu unbeeindruckt und weist
sowohl bei den Mietumsätzen als auch bei den Mietpreisen eine positive
Entwicklung auf. Gesunkene Leerstände lassen zudem in München mittelfristig
eine Verknappung der Innenstadtlage erkennen, die sich in Folge auf das
Umland positiv auswirken kann. Hierzu gehört auch die Gemeinde Ismaning mit
dem Medien– und Gewerbepark der AGROB AG.
Dementsprechend kann die Gesellschaft erneut eine erfreuliche Entwicklung
des Geschäftsjahres 2008 präsentieren. Dabei verzeichnete die AGROB AG
einen Anstieg der Umsatzerlöse in Höhe von 2,4 % auf 11,33 Mio. €. Das
EBITDA fiel in 2008 mit 8,09 Mio. € um 0,1 % leicht unter dem
Vorjahresniveau von 8,11 Mio. € aus. In diesem Zusammenhang werden
Belastungen aus der Subsidiärhaftung Deutsche Steinzeug Cremer & Breuer AG
ersichtlich, die sich im abgelaufenen Geschäftsjahr auf 0,52 Mio. €
beliefen. Ertragswirksam aufgelöste Pensionsrückstellungen in Höhe von 0,21
Mio. € bewirkten eine Abmilderung dieser zusätzlichen Belastung. In Summe
weist die AGROB AG im Geschäftsjahr 2008 damit aber einen Jahresüberschuss
in Höhe von 1,36 Mio. € aus, der um 7,2 % über dem Vorjahresniveau ausfiel
(GJ 07: 1,27 Mio. €). Positive Effekte waren rückläufige Abschreibungen und
ein konstantes Finanzergebnis.
Für das laufende Geschäftsjahr 2009 erwarten wir jedoch zunächst mit 11,22
Mio. € leicht rückläufige Umsatzerlöse (- 1,0 %), die sowohl eine schwer zu
prognostizierende Marktentwicklung als auch einen leichten Rückgang der
Vermietungsquote berücksichtigen. Aufgrund neu hinzugekommener
Pensionsberechtigter aus dem Kreis ehemaliger AGROB-Mitarbeiter, sollte es
im laufenden Geschäftsjahr zu keiner spürbaren Entlastung dieser
Sonderaufwendungen kommen. Dementsprechend erwarten wir ein EBITDA in Höhe
von 7,91 Mio. €, sowie ein EBIT von 4,74 Mio. €. Im kommenden Geschäftsjahr
2010 prognostizieren wir damit wieder einen leichten Anstieg der
Umsatzerlöse auf 11,40 Mio. € und in Folge ein EBITDA von 8,05 Mio. €. Ein
EBIT von 4,85 Mio. € ist unseres Erachtens eine realistische Prognose.
Im Rahmen unserer DCF-Bewertung haben wir auf Basis 2009 einen fairen Wert
von 15,47 € je Aktie ermittelt. Damit hat sich unsere
Bewertungseinschätzung gegenüber unserer letzten Studie in Höhe von 15,49 €
(22.09.2008) kaum verändert. Auch der vom Unternehmen ausgewiesene NAV von
14,16 €/Aktie untermauert unsere Bewertung. Derzeitige Kursniveaus von 7,65
€ je Stammaktie weisen zum fairen Wert somit einen Abschlag in Höhe von
50,6 % auf. Wir halten dies für nicht gerechtfertigt und stufen die AGROB
AG daher unverändert mit dem Rating „KAUFEN“ ein.
Die vollständige Analyse können Sie hier downloaden:
http://www.more-ir.de/d/10815.pdf
Kontakt für Rückfragen
Jörg Grunwald
Vorstand
GBC AG
Halderstraße 27
86150 Augsburg
0821 / 241133 0
research@gbc-ag.de
Antwort auf Beitrag Nr.: 36.716.444 von schaerholder am 06.03.09 15:58:46Falsch schaerholder! Kein vernünftig operierendes Unternehmnen darf eine so hohe Quote realisieren, das wirkt substanzvernichtend!
Als gesund werden gewollte Leerstände von 2-5 % angesehen. Das sind dann quasi 100 % des Vermietvolumens.
Als gesund werden gewollte Leerstände von 2-5 % angesehen. Das sind dann quasi 100 % des Vermietvolumens.
Antwort auf Beitrag Nr.: 37.111.428 von fuchspruefer am 06.05.09 18:43:49Ich denke, es ist kein schlechtes Unternehmen, aber eines der besten?
Frage der Definition, wer der beste ist.
München als Region zähle auch ich zu den top-Standorten. Insoweit also ja.
Vollvermietung ja, aber schon zuviel, das ist ungesund.
Die Finanzierungesseite erscheint mir klar verbesserungsfähig. Das gilt fast über alles, Zinssatz, Laufzeiten, da fehlen kreative Ansätze- oder sie sind nicht bekannt geworden.
Die Heuschrecken hätten sich um dieses Unternehmen geprügelt, wenn es eines der besten gewesen wäre. Davon habe ich nichts mitbekommen.
Die Kernsanierung zu schultern, ist vielleicht derzeit wichtigste Herausforderung. Das geht eigentlich nie , wie man es sich vom grünen Tisch vorstellt. Es hängt viel von der Erfahrung und Kompetenz der Akteure auch auf der Baustelle ab, hier ist Risikopotential. Ich würde gern wissen, wie man das im Risikosystem verarbeitet hat.... Also Risiko auf der Bauseite.
meint cocho
Frage der Definition, wer der beste ist.
München als Region zähle auch ich zu den top-Standorten. Insoweit also ja.
Vollvermietung ja, aber schon zuviel, das ist ungesund.
Die Finanzierungesseite erscheint mir klar verbesserungsfähig. Das gilt fast über alles, Zinssatz, Laufzeiten, da fehlen kreative Ansätze- oder sie sind nicht bekannt geworden.
Die Heuschrecken hätten sich um dieses Unternehmen geprügelt, wenn es eines der besten gewesen wäre. Davon habe ich nichts mitbekommen.
Die Kernsanierung zu schultern, ist vielleicht derzeit wichtigste Herausforderung. Das geht eigentlich nie , wie man es sich vom grünen Tisch vorstellt. Es hängt viel von der Erfahrung und Kompetenz der Akteure auch auf der Baustelle ab, hier ist Risikopotential. Ich würde gern wissen, wie man das im Risikosystem verarbeitet hat.... Also Risiko auf der Bauseite.
meint cocho
ganz schönes angebot bei den vz heute!
der halbjahresbericht wurde ende august veröffentlicht. nur der vollständigkeithalber, da in diesem thread bislang nicht erwähnt ...
http://www.agrob-ag.de/news/090828news138.pdf
gruß
myschkin
der halbjahresbericht wurde ende august veröffentlicht. nur der vollständigkeithalber, da in diesem thread bislang nicht erwähnt ...
http://www.agrob-ag.de/news/090828news138.pdf
gruß
myschkin
GBC hat das Kursziel zurückgenommen und auch den Zeitraum verlängert. Trotzdem noch gutes Potential sollte es denn so kommen:
Original-Research: AGROB IMMOBILIEN AG (von GBC AG): Kaufen
Aktieneinstufung von GBC AG zu AGROB IMMOBILIEN AG
Unternehmen: AGROB IMMOBILIEN AG
ISIN: DE0005019004
Anlass der Studie:Research Studie (Update)
Empfehlung: Kaufen
Kursziel: 14,75 EUR
Kursziel auf Sicht von: 15 Monaten
Letzte Ratingänderung:
Analyst: Cosmin Filker, Felix Gode
Die AGROB IMMOBILIEN AG ist als Immobilienbestandshalter und hierbei Betreiber eines Medien- und Gewerbeparkes im Münchener Vorort Ismaning tätig. Dabei kann die Gesellschaft auch im ersten Halbjahr 2009 eine weiterhin sehr stabile Umsatz- und Ergebnisentwicklung aufweisen. Dies ist hauptsächlich auf die speziellen Ausstattungsmerkmale des Immobilienbestandes der AGROB IMMOBILIEN AG zurückzuführen, die eine scharfe Trennung zum deutschen Büro- und Gewerbeimmobilienmarkt
ermöglichen. Zudem musste die AGROB IMMOBILIEN AG keine Mietausfälle verzeichnen und kann eine sehr stabile Entwicklung der Vermietungsquote auf hohem Niveau aufweisen.
Insgesamt präsentiert die Gesellschaft zum Halbjahr 2009 Umsatzerlöse in Höhe von 5,66 Mio. EUR, diese fielen mit 1,3 % nur geringfügig unterhalb des Vorjahresniveaus aus (1.HJ 2008: 5,74 Mio. EUR). Aufgrund eines Sondereffektes im Zusammenhang mit Rückstellungsauflösungen weist das Unternehmen einen Anstieg der sonstigen betrieblichen Erträge und damit in Folge eine Gesamtleistung von 5,78 Mio. EUR aus. Die im Vorjahr erzielte
Gesamtleistung in Höhe von 5,81 Mio. EUR liegt um 0,5 % nur marginal höher.
Die Kostensituation der AGROB IMMOBILIEN AG ist auch im abgelaufenen Geschäftsjahr weitestgehend stabil geblieben und dadurch weist die Gesellschaft ein EBIT in Höhe von 2,43 Mio. EUR aus. Gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres kommt dies einer Reduktion in Höhe von 1,5 % gleich (1.HJ 2008: 2,47 Mio. EUR).
Das zweite Halbjahr des laufenden Geschäftsjahres 2008 sollte unserer Ansicht nach von einer Konzentration auf die vorhandenen Immobilienbestände geprägt sein. In diesem Zusammenhang sollten die Neubauvorhaben den Maßnahmen zur Bestandserhaltung- und Verbesserung weichen. Dementsprechend erwarten wir eine Stabilisierung der Umsatz- und Ertragslage.
Für die kommenden Perioden behalten wir unsere Schätzungen unserer letzten Researchstudie vom 22.06.2009 bei und erwarten für 2009 mit 11,22 Mio. EUR zunächst leicht rückläufige Umsatzerlöse. Diese bilden dabei sowohl eine derzeit schwieriger zu prognostizierenden Marktentwicklung, als auch einen leichten Rückgang der Vermietungsquote, ab. In Folge dessen erwarten wir
ein EBITDA in Höhe von 7,91 Mio. EUR. Im kommenden Geschäftsjahr 2010 gehen wir unverändert von Umsatzerlösen in Höhe von 11,40 Mio. EUR sowie von einem EBITDA in Höhe von 8,05 Mio. EUR aus.
Im Rahmen unserer DCF-Bewertung haben wir auf Basis des Jahres 2010 einen fairen Wert von 14,75 EUR je Aktie ermittelt. Die Bewertungseinschätzung gegenüber unserer letzten Studie (15,47 EUR) hat sich damit leicht reduziert. Bei sonst unveränderten Erwartungen für das laufende und kommende Geschäftsjahr ist diese Reduktion in erster Linie auf eine leichte Erhöhung des risikolosen Zinssatzes zurückzuführen. Derzeitige Kursniveaus
von 7,23 EUR je Stammaktie weisen zum fairen Wert somit einen starken Abschlag in Höhe von 51,0 % auf. Daher stufen wir die AGROB IMMOBILIEN AG weiterhin mit dem Rating KAUFEN ein.
Die vollständige Analyse können Sie hier downloaden:
http://www.more-ir.de/d/10882.pdf
Kontakt für Rückfragen
Jörg Grunwald
Vorstand
GBC AG
Halderstraße 27
86150 Augsburg
0821 / 241133 0
research@gbc-ag.de
Original-Research: AGROB IMMOBILIEN AG (von GBC AG): Kaufen
Aktieneinstufung von GBC AG zu AGROB IMMOBILIEN AG
Unternehmen: AGROB IMMOBILIEN AG
ISIN: DE0005019004
Anlass der Studie:Research Studie (Update)
Empfehlung: Kaufen
Kursziel: 14,75 EUR
Kursziel auf Sicht von: 15 Monaten
Letzte Ratingänderung:
Analyst: Cosmin Filker, Felix Gode
Die AGROB IMMOBILIEN AG ist als Immobilienbestandshalter und hierbei Betreiber eines Medien- und Gewerbeparkes im Münchener Vorort Ismaning tätig. Dabei kann die Gesellschaft auch im ersten Halbjahr 2009 eine weiterhin sehr stabile Umsatz- und Ergebnisentwicklung aufweisen. Dies ist hauptsächlich auf die speziellen Ausstattungsmerkmale des Immobilienbestandes der AGROB IMMOBILIEN AG zurückzuführen, die eine scharfe Trennung zum deutschen Büro- und Gewerbeimmobilienmarkt
ermöglichen. Zudem musste die AGROB IMMOBILIEN AG keine Mietausfälle verzeichnen und kann eine sehr stabile Entwicklung der Vermietungsquote auf hohem Niveau aufweisen.
Insgesamt präsentiert die Gesellschaft zum Halbjahr 2009 Umsatzerlöse in Höhe von 5,66 Mio. EUR, diese fielen mit 1,3 % nur geringfügig unterhalb des Vorjahresniveaus aus (1.HJ 2008: 5,74 Mio. EUR). Aufgrund eines Sondereffektes im Zusammenhang mit Rückstellungsauflösungen weist das Unternehmen einen Anstieg der sonstigen betrieblichen Erträge und damit in Folge eine Gesamtleistung von 5,78 Mio. EUR aus. Die im Vorjahr erzielte
Gesamtleistung in Höhe von 5,81 Mio. EUR liegt um 0,5 % nur marginal höher.
Die Kostensituation der AGROB IMMOBILIEN AG ist auch im abgelaufenen Geschäftsjahr weitestgehend stabil geblieben und dadurch weist die Gesellschaft ein EBIT in Höhe von 2,43 Mio. EUR aus. Gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres kommt dies einer Reduktion in Höhe von 1,5 % gleich (1.HJ 2008: 2,47 Mio. EUR).
Das zweite Halbjahr des laufenden Geschäftsjahres 2008 sollte unserer Ansicht nach von einer Konzentration auf die vorhandenen Immobilienbestände geprägt sein. In diesem Zusammenhang sollten die Neubauvorhaben den Maßnahmen zur Bestandserhaltung- und Verbesserung weichen. Dementsprechend erwarten wir eine Stabilisierung der Umsatz- und Ertragslage.
Für die kommenden Perioden behalten wir unsere Schätzungen unserer letzten Researchstudie vom 22.06.2009 bei und erwarten für 2009 mit 11,22 Mio. EUR zunächst leicht rückläufige Umsatzerlöse. Diese bilden dabei sowohl eine derzeit schwieriger zu prognostizierenden Marktentwicklung, als auch einen leichten Rückgang der Vermietungsquote, ab. In Folge dessen erwarten wir
ein EBITDA in Höhe von 7,91 Mio. EUR. Im kommenden Geschäftsjahr 2010 gehen wir unverändert von Umsatzerlösen in Höhe von 11,40 Mio. EUR sowie von einem EBITDA in Höhe von 8,05 Mio. EUR aus.
Im Rahmen unserer DCF-Bewertung haben wir auf Basis des Jahres 2010 einen fairen Wert von 14,75 EUR je Aktie ermittelt. Die Bewertungseinschätzung gegenüber unserer letzten Studie (15,47 EUR) hat sich damit leicht reduziert. Bei sonst unveränderten Erwartungen für das laufende und kommende Geschäftsjahr ist diese Reduktion in erster Linie auf eine leichte Erhöhung des risikolosen Zinssatzes zurückzuführen. Derzeitige Kursniveaus
von 7,23 EUR je Stammaktie weisen zum fairen Wert somit einen starken Abschlag in Höhe von 51,0 % auf. Daher stufen wir die AGROB IMMOBILIEN AG weiterhin mit dem Rating KAUFEN ein.
Die vollständige Analyse können Sie hier downloaden:
http://www.more-ir.de/d/10882.pdf
Kontakt für Rückfragen
Jörg Grunwald
Vorstand
GBC AG
Halderstraße 27
86150 Augsburg
0821 / 241133 0
research@gbc-ag.de
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.123.098 von schaerholder am 06.10.09 14:33:34Im verkürzten Anhang finde ich die Angabe zur Stimmrechtsmitteilung der UniCredito Italiano S.p.A., Mailand,interessant. Sie ist vom 22.11.2005, danach wurde der AGROP IMMOBILIEN AG gem. §§ 21. Abs. 1 und 22 Abs. 1 Nr. 1. WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der UniCredito 75,02% beträgt.
Weitere Meldungen werden nicht erwähnt.
Weitere Meldungen werden nicht erwähnt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.126.438 von cocho am 06.10.09 19:43:26Die ganz aktuellen Marktentwicklungen des Raum Münchens kenne ich nicht aus erster Hand.
Im Rhein-Main-Gebiet konnten im 1. HJ. 09 in Wohn-Spitzenlagen angemessene Preiserhöhungen wieder realisiert werden, hier scheint der Vermietermarkt bereits zurückgekommen.
Dies wird in den üblichen Zyklen als Signal der Trendwende gewertet.
Im Rhein-Main-Gebiet konnten im 1. HJ. 09 in Wohn-Spitzenlagen angemessene Preiserhöhungen wieder realisiert werden, hier scheint der Vermietermarkt bereits zurückgekommen.
Dies wird in den üblichen Zyklen als Signal der Trendwende gewertet.
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.126.438 von cocho am 06.10.09 19:43:26Das ist die Alt-Beteiligung der Hypobank, die schon seit Jahr(zehnt)en besteht. Nach dem Squeeze-out jetzt Unicredit
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.129.773 von schaerholder am 07.10.09 10:44:09Ja, die Stimmrechtsmitteilung mit den 75,02 % für UniCredito steht im Anhang, die Mitteilung ist aus 2005.
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.123.098 von schaerholder am 06.10.09 14:33:34GBC hat das Kursziel zurückgenommen und auch den Zeitraum verlängert. Trotzdem noch gutes Potential sollte es denn so kommen
Hinzu kommt, falls man auf dises Kursziel von 14,75 zuläuft, wieder die Veräusserung des Aktienpaketes der UniCredito im Raum steht.
Dann sollte der Kurs wieder, wie im Oktober 2007 gegen 20 laufen. Wenn ich richtig informiert bin, müsste den Aktionären dann ein Angebot gemacht werden, wobei noch ein Zuschlag drin sein dürfte.
Also mal schauen, was aus dieser "Immobilien-Perle" noch wird.!
Hinzu kommt, falls man auf dises Kursziel von 14,75 zuläuft, wieder die Veräusserung des Aktienpaketes der UniCredito im Raum steht.
Dann sollte der Kurs wieder, wie im Oktober 2007 gegen 20 laufen. Wenn ich richtig informiert bin, müsste den Aktionären dann ein Angebot gemacht werden, wobei noch ein Zuschlag drin sein dürfte.
Also mal schauen, was aus dieser "Immobilien-Perle" noch wird.!
Heute scheint der Kursanstieg - mit Verzögerung - endlich los zu gehen. Vorzüge bei 8,45 mit 1500 Stück Umsatz
Die Stämme sind jetzt wieder zweistellig (Geldkurs in S)
die agrob schleicht sich bei dünnen umsätzen richtung 10€ ....
was ist los ? wer weiß was ?
was ist los ? wer weiß was ?
Auch die Vorzüge jetzt schon über 9. Nächster Brief bei den Stämmen bei 11. Vielleicht sind das Umschichtungen von IVG und anderen internationalen Immo-Werten hin zu nationalen. Die internationalen sind wohl von der Steuerdiskussion in USA angeschlagen....
Umsatz mit 11 bei den Stämmen. Vorzüge hinken hinterher...
erstaunlich
Das dürfte durch die GBC Kaufempfehlung ausgelöst worden sein....
1000 Stämme zu 11 gehandelt in M
...nur die VZ kommen nicht vom fleck
die neunmonatszahlen sind online (siehe: http://www.agrob-ag.de/news/news139.html).
gruß
myschkin
AGROB IMMONILIEN AG
Münchener Straße 101, 85737 Ismaning
- Wertpapier - Kenn - Nr. 501 900 und 501 903-
Zwischenmitteilung innerhalb des 2. Halbjahres 2009
Die AGROB IMMOBILIEN AG konnte auch das III. Quartal des Geschäftsjahres 2009 er- folgreich gestalten. Insofern ist es im betreffenden Berichtszeitraum gelungen, die anteiligen Planvorgaben in den wesentlichen Kriterien weitestgehend zu erreichen, teilweise konnten diese sogar deutlich übertroffen werden. Dabei wurde die nach wie vor stabile und im Vergleich zum Vorjahr nochmals verbesserte operative Unternehmensentwicklung im außerordentlichen Bereich einerseits durch die Vereinnahmung von Sondererlösen positiv (T€ 103) und andererseits aufgrund der übernommenen DSCB - Pensionsverpflichtungen negativ (T€ 249) beeinflusst.
Die Auslastung der Vermietungskapazitäten im Berichtszeitraum war aufgrund planmäßig auslaufender Mietverträge leicht rückläufig. Sie reduzierte sich von 98,9% zu Beginn des Jahres auf 97,1% zum Ende September 2009. Dabei wurden sämtliche bestehenden Mietverträge ohne Leistungsstörungen vertragskonform bedient, Beeinträchtigungen durch Forderungsausfälle waren ebenso wenig zu verzeichnen wie rückständige Mietzahlungen.
Für den Berichtszeitraum 01-09/2009 ergeben sich dabei unter Einbeziehung des anteiligen DSCB Aufwandes die nachstehenden relativen Veränderungen:
- Umsatz
- EBIT DA
- EBIT
- Cash-Flow
- Überschuss ./. 1,2 %
+ 0,9 %
./. 0,7 %
+ 2,8 %
+ 6,6 %
In absoluten Zahlen ergibt sich dabei tabellarisch folgendes Unternehmensbild:
(Zahlen jeweils in T€, mit DSCB Pensions- und Unterstützungskassenzahlungen)
30.09.2007 31.12.2007 30.09.2008 31.12.2008 30.09.2009
Umsatzerlöse ¹) ... 8.262 .. 11.065 ... 8.523 .. 11.330 .... 8.421
EBIT DA 6.041 ²) 8.105 ²) 6.163 ²) 8.094 ²) 6.221 ²)
EBIT 3.599 ²) 4.851 ²) 3.780 ²) 4.932 ²) 3.755 ²)
Cash - Flow 3.160 ²) 4.470 ²) 3.309 ²) 4.931 ²) 3.403 ²)
Überschuss 917 ²) 1.266 ²) 1.064 ²) 1.357 ²) 1.134 ²)
¹) Mieterlöse zzgl. Nebenkosten und Kantinenumlage
²) incl. DSCB - Zahlungen
Die Reduzierung des Gesamtaufwandes um T€ 192 bzw. 2,6% im Vergleich zu der anteiligen Vorjahresposition auf aktuell € 7,1 Mio. ist in erster Linie auf das planmäßig zurückgefahrene Instandhaltungsbudget sowie auf die infolge der im Zeitablauf erbrachten Tilgungsleistungen rückläufige Zinsbelastung zurückzuführen.
Unter Einbeziehung des voraussichtlichen Steueraufwandes und nach Berücksichtigung des Nettoaufwandes für die übernommenen Pensionsverpflichtungen beträgt der Perioden- überschuss T€ 1.134 (+ 6,6%). Dieser liegt deutlich über der anteiligen Jahresplanung. Als operativer Cash-Flow pro Aktie errechnet sich ein Wert von € 0,99 (+ 4,2%).
Für die verbleibenden restlichen Wochen des Jahres 2009 gehen wir von einem weiterhin plankonformen Geschäftsverlauf aus. Insofern erwarten wir für das gesamte Wirtschafts- jahr eine Realisierung der in der diesjährigen Hauptversammlung kommunizierten Jahresziele mit einem Ergebnis von € 1,3 Mio. nach Steuern und nach DSCB - Aufwand. Hierzu werden auch die Erlöse aus kürzlich veräußerten, in der Gemarkung Unterföhring gelegenen und bislang landwirtschaftlich genutzten Grundstücken beitragen. Die aus heutiger Sicht prognostizierte Erreichung des Ergebniszieles sollte uns zudem in die Lage versetzen, erneut eine angemessene Dividendenzahlung vorzunehmen.
Unter Einbeziehung der bis 09/2009 getätigten Investitionen in Höhe von € 1,2 Mio. ist sowohl die Finanzierung der Gesellschaft als auch die Bereitstellung nennenswerter Liquiditätsreserven und deren sofortiger und uneingeschränkter Verfügbarkeit auf absehbare Zeit gewährleistet. Das Zinsänderungsrisiko sämtlicher in den Jahren 2009 und 2010 auslaufender Zinsbindungsfristen konnte durch entsprechende vertragliche Verein- barungen bereits frühzeitig eliminiert werden. Vorbehaltlich konkreter Nachfragen und entsprechend verbindlicher Vorvermietungen stehen derzeit betraglich bedeutendere Investitionsvorhaben nicht an. Vielmehr gehen unsere aktuell priorisierten Bestrebungen dahin, unseren Immobilienbestand in technischer und gestalterischer Hinsicht in einem zeitgemäßen und markfähigen Gesamtzustand zu halten und damit eine wesentliche Voraussetzung für eine langfristige Bindung unserer Mieterunternehmen zu schaffen.
Die Auswirkungen auf die Realwirtschaft als Folge der globalen Finanzmarktkrise schlagen sich zunehmend auch in den gewerblichen Immobilienmärkten negativ nieder. So sind neben einer signifikant rückläufigen Vermietungsleistung steigende Leerstandsquoten zu verzeichnen. Infolge davon gehen wir für die nächsten Monate von einem klassischen Mietermarkt mit einem rückläufigen Mietzinsniveau und hohen bzw. steigenden Incentive - Leistungen seitens der Flächenanbieter aus. In Verbindung mit der erkennbar restriktiven Flächenanmietungsstrategie bestehender und potentieller Mieterunternehmen können deshalb negative Auswirkungen auf die Entwicklung der Gesellschaft im Jahr 2010 nicht völlig ausgeschlossen werden.
Ismaning, im November 2009
Der Vorstand
gruß
myschkin
AGROB IMMONILIEN AG
Münchener Straße 101, 85737 Ismaning
- Wertpapier - Kenn - Nr. 501 900 und 501 903-
Zwischenmitteilung innerhalb des 2. Halbjahres 2009
Die AGROB IMMOBILIEN AG konnte auch das III. Quartal des Geschäftsjahres 2009 er- folgreich gestalten. Insofern ist es im betreffenden Berichtszeitraum gelungen, die anteiligen Planvorgaben in den wesentlichen Kriterien weitestgehend zu erreichen, teilweise konnten diese sogar deutlich übertroffen werden. Dabei wurde die nach wie vor stabile und im Vergleich zum Vorjahr nochmals verbesserte operative Unternehmensentwicklung im außerordentlichen Bereich einerseits durch die Vereinnahmung von Sondererlösen positiv (T€ 103) und andererseits aufgrund der übernommenen DSCB - Pensionsverpflichtungen negativ (T€ 249) beeinflusst.
Die Auslastung der Vermietungskapazitäten im Berichtszeitraum war aufgrund planmäßig auslaufender Mietverträge leicht rückläufig. Sie reduzierte sich von 98,9% zu Beginn des Jahres auf 97,1% zum Ende September 2009. Dabei wurden sämtliche bestehenden Mietverträge ohne Leistungsstörungen vertragskonform bedient, Beeinträchtigungen durch Forderungsausfälle waren ebenso wenig zu verzeichnen wie rückständige Mietzahlungen.
Für den Berichtszeitraum 01-09/2009 ergeben sich dabei unter Einbeziehung des anteiligen DSCB Aufwandes die nachstehenden relativen Veränderungen:
- Umsatz
- EBIT DA
- EBIT
- Cash-Flow
- Überschuss ./. 1,2 %
+ 0,9 %
./. 0,7 %
+ 2,8 %
+ 6,6 %
In absoluten Zahlen ergibt sich dabei tabellarisch folgendes Unternehmensbild:
(Zahlen jeweils in T€, mit DSCB Pensions- und Unterstützungskassenzahlungen)
30.09.2007 31.12.2007 30.09.2008 31.12.2008 30.09.2009
Umsatzerlöse ¹) ... 8.262 .. 11.065 ... 8.523 .. 11.330 .... 8.421
EBIT DA 6.041 ²) 8.105 ²) 6.163 ²) 8.094 ²) 6.221 ²)
EBIT 3.599 ²) 4.851 ²) 3.780 ²) 4.932 ²) 3.755 ²)
Cash - Flow 3.160 ²) 4.470 ²) 3.309 ²) 4.931 ²) 3.403 ²)
Überschuss 917 ²) 1.266 ²) 1.064 ²) 1.357 ²) 1.134 ²)
¹) Mieterlöse zzgl. Nebenkosten und Kantinenumlage
²) incl. DSCB - Zahlungen
Die Reduzierung des Gesamtaufwandes um T€ 192 bzw. 2,6% im Vergleich zu der anteiligen Vorjahresposition auf aktuell € 7,1 Mio. ist in erster Linie auf das planmäßig zurückgefahrene Instandhaltungsbudget sowie auf die infolge der im Zeitablauf erbrachten Tilgungsleistungen rückläufige Zinsbelastung zurückzuführen.
Unter Einbeziehung des voraussichtlichen Steueraufwandes und nach Berücksichtigung des Nettoaufwandes für die übernommenen Pensionsverpflichtungen beträgt der Perioden- überschuss T€ 1.134 (+ 6,6%). Dieser liegt deutlich über der anteiligen Jahresplanung. Als operativer Cash-Flow pro Aktie errechnet sich ein Wert von € 0,99 (+ 4,2%).
Für die verbleibenden restlichen Wochen des Jahres 2009 gehen wir von einem weiterhin plankonformen Geschäftsverlauf aus. Insofern erwarten wir für das gesamte Wirtschafts- jahr eine Realisierung der in der diesjährigen Hauptversammlung kommunizierten Jahresziele mit einem Ergebnis von € 1,3 Mio. nach Steuern und nach DSCB - Aufwand. Hierzu werden auch die Erlöse aus kürzlich veräußerten, in der Gemarkung Unterföhring gelegenen und bislang landwirtschaftlich genutzten Grundstücken beitragen. Die aus heutiger Sicht prognostizierte Erreichung des Ergebniszieles sollte uns zudem in die Lage versetzen, erneut eine angemessene Dividendenzahlung vorzunehmen.
Unter Einbeziehung der bis 09/2009 getätigten Investitionen in Höhe von € 1,2 Mio. ist sowohl die Finanzierung der Gesellschaft als auch die Bereitstellung nennenswerter Liquiditätsreserven und deren sofortiger und uneingeschränkter Verfügbarkeit auf absehbare Zeit gewährleistet. Das Zinsänderungsrisiko sämtlicher in den Jahren 2009 und 2010 auslaufender Zinsbindungsfristen konnte durch entsprechende vertragliche Verein- barungen bereits frühzeitig eliminiert werden. Vorbehaltlich konkreter Nachfragen und entsprechend verbindlicher Vorvermietungen stehen derzeit betraglich bedeutendere Investitionsvorhaben nicht an. Vielmehr gehen unsere aktuell priorisierten Bestrebungen dahin, unseren Immobilienbestand in technischer und gestalterischer Hinsicht in einem zeitgemäßen und markfähigen Gesamtzustand zu halten und damit eine wesentliche Voraussetzung für eine langfristige Bindung unserer Mieterunternehmen zu schaffen.
Die Auswirkungen auf die Realwirtschaft als Folge der globalen Finanzmarktkrise schlagen sich zunehmend auch in den gewerblichen Immobilienmärkten negativ nieder. So sind neben einer signifikant rückläufigen Vermietungsleistung steigende Leerstandsquoten zu verzeichnen. Infolge davon gehen wir für die nächsten Monate von einem klassischen Mietermarkt mit einem rückläufigen Mietzinsniveau und hohen bzw. steigenden Incentive - Leistungen seitens der Flächenanbieter aus. In Verbindung mit der erkennbar restriktiven Flächenanmietungsstrategie bestehender und potentieller Mieterunternehmen können deshalb negative Auswirkungen auf die Entwicklung der Gesellschaft im Jahr 2010 nicht völlig ausgeschlossen werden.
Ismaning, im November 2009
Der Vorstand
Die Stämme brechen um 7 % ein in München, vermutlich wegen des sehr vorsichtigen Ausblicks....
Warum gibt Fuchs immer wieder Aufträge, Studien über Agrob zu erstellen, welche dann auch i.d.R. positiv ausfallen (siehe GBC AG v.5.10.09), wenn er mit ein paar Sätzen im Zwischenbericht vom 13.11.09 alles wieder "zerschiesst"?
Da schweift er in die "globale Finanzwelt" ab und ein Satz wie
In Verbindung mit der erkennbar restriktiven Flächenanmietungsstrategie bestehender und potentieller Mieterunternehmen können deshalb negative Auswirkungen auf die Entwicklung der Gesellschaft im Jahr 2010 nicht völlig ausgeschlossen werden.
lässt jede Interpretation zu.
Da sichert er sich nur ab, dass alles was kommt er ja vorher gesagt hat. Was versteht er unter "nicht völlig ausgeschlossen"? Kann sein - muss aber nicht - oder doch vielleicht etwas? Es ist seit Jahren dieselbe Leier mit Fuchs. Operativ arbeitet er sehr gut, aber bei seinen schädlichen Aussagen sehne ich mich oftmals an die Zeiten zurück, als Senator Erwin Nagl das Unternehmen noch führte.
Da schweift er in die "globale Finanzwelt" ab und ein Satz wie
In Verbindung mit der erkennbar restriktiven Flächenanmietungsstrategie bestehender und potentieller Mieterunternehmen können deshalb negative Auswirkungen auf die Entwicklung der Gesellschaft im Jahr 2010 nicht völlig ausgeschlossen werden.
lässt jede Interpretation zu.
Da sichert er sich nur ab, dass alles was kommt er ja vorher gesagt hat. Was versteht er unter "nicht völlig ausgeschlossen"? Kann sein - muss aber nicht - oder doch vielleicht etwas? Es ist seit Jahren dieselbe Leier mit Fuchs. Operativ arbeitet er sehr gut, aber bei seinen schädlichen Aussagen sehne ich mich oftmals an die Zeiten zurück, als Senator Erwin Nagl das Unternehmen noch führte.
Wenn man das weiß, dann sollte man sich aber von sein Investitionsentscheidung nicht durch einen solchen Satz abbringen lassen. Wenn er über Jahre hinaus sich vorsichtig äußert und es wird doch viel besser als gesagt, dann glaubt das sowieso keiner mehr
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.394.070 von schaerholder am 16.11.09 13:38:07Also, dass Herr Fuchs vor Jahren schon die globale Finanzkrise erkannt hat, glaubt wohl sowieso keiner. Aber seine immer wiederkehrenden pessimistischen Aussagen in den Berichten, nachdem er jedesmal die Vorgaben erfüllt hatte, sind für mich nicht nachvollziehbar. Warum verschreckt er permanent durch seine negativen Ausblicke Anleger und verleitet die "Zittrigen" zu Kursen zu verkaufen, welche weit unter dem Kurs der von ihm bestellten Studien unabhängiger Research-Gesellschaften liegen?
Aslo für mich wäre es nicht glaubwürdig, wenn der Fuchs alles wie früher der Nagl nur schön redet ...
Wenn demnächst ein Mietvertrag aus besseren Zeiten ausläuft, wird der nur schwierig zu alten Konditionen zu verlängern sein. Die Sender sparen, wo es nur geht - da kann man auch mal Flächen zusammen legen. Im aktuellen Umfeld muss es schon als Erfolg gewertet werden das Ergebnis zu halten und negative Überraschungen sind wahrscheinlicher als positive - nichts anderes sagt Fuchs.
Von der Idee eines Wachstumnswertes musste man sich bei der Agrob schon seit längerem verabschieden - ist jetzt halt "nur" noch ein klassischer (solider aber langweiliger) Bestandshalter. Die Zeiten als man auf tolle Projektentwicklungen (bei denen es schon mal Brei regnen kann) hoffen konnte sind halt vorbei.
Da spielt dann eher die Dividendenrendite bei der Bewertung eine Rolle als die DCF Modelle von GBC. Und auf dieser Basis ist die Agrob sicher nicht zu billig, sondern eher zu teuer.
Wenn demnächst ein Mietvertrag aus besseren Zeiten ausläuft, wird der nur schwierig zu alten Konditionen zu verlängern sein. Die Sender sparen, wo es nur geht - da kann man auch mal Flächen zusammen legen. Im aktuellen Umfeld muss es schon als Erfolg gewertet werden das Ergebnis zu halten und negative Überraschungen sind wahrscheinlicher als positive - nichts anderes sagt Fuchs.
Von der Idee eines Wachstumnswertes musste man sich bei der Agrob schon seit längerem verabschieden - ist jetzt halt "nur" noch ein klassischer (solider aber langweiliger) Bestandshalter. Die Zeiten als man auf tolle Projektentwicklungen (bei denen es schon mal Brei regnen kann) hoffen konnte sind halt vorbei.
Da spielt dann eher die Dividendenrendite bei der Bewertung eine Rolle als die DCF Modelle von GBC. Und auf dieser Basis ist die Agrob sicher nicht zu billig, sondern eher zu teuer.
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.394.467 von sarah96 am 16.11.09 14:32:14Fuchs hat schon vor Jahren, als die globale Wirtschafts- und Finanzkrise keinesfalls abzusehen war, mit seinen negativen Aussichten eine Menge Anleger verschreckt. Ich traue ihm durchaus zu, dass er bei Verhandlungen über Folgeverträge und potentiellen Neumietern damit wuchern kann, einen auf die Belange von Mietern sehr gut zugeschnittenen Zustand zu bieten. Da wird sich so mancher überlegen, ob er den Agrob Medien- und Gewerbepark verlässt.
Insofern braucht also ein "langweiliger" Bestandshalter sein Licht nicht unter den Scheffel stellen. So einer ist mir allemal lieber als die "Highflyer" um die Jahrtausendwende. Warum sollte es ausserdem kein Wachstum geben? Die Zeit wird sich nicht zurückentwickeln und man muss hoffentlich keine Angst davor haben, dass wir künftig wieder mit Ärmelschonern, Federkiel und Tinte am Stehpult unsere Arbeit verrichten müssen. Zugegeben, ein hanebüchener Vergleich, aber etwas mehr Optimismus würde nicht schaden - ohne gleich wieder die Sterne vom Himmel holen zu wollen.
Insofern braucht also ein "langweiliger" Bestandshalter sein Licht nicht unter den Scheffel stellen. So einer ist mir allemal lieber als die "Highflyer" um die Jahrtausendwende. Warum sollte es ausserdem kein Wachstum geben? Die Zeit wird sich nicht zurückentwickeln und man muss hoffentlich keine Angst davor haben, dass wir künftig wieder mit Ärmelschonern, Federkiel und Tinte am Stehpult unsere Arbeit verrichten müssen. Zugegeben, ein hanebüchener Vergleich, aber etwas mehr Optimismus würde nicht schaden - ohne gleich wieder die Sterne vom Himmel holen zu wollen.
Bitte nicht falsch verstehen! Glaube auch nicht, dass einer der Mieter einfach so umzieht, dafür sind die Gebäude i.d.R. zu sehr maßgeschneidert. Aber ich glaube auch nicht an spürbare Mieterhöhungen (eher Mietpreiszugeständnisse) in der nächsten Zeit.
Wenn der Nimbus als "Wachstumswert" verloren ist, heisst das im Umkehrschluss natürlich nicht, dass es niemals mehr Wachstum geben wird - aber halt nicht mit den erhofften Wachstumsraten von um die Jahrtausendwende, sondern eher mit den Raten eines lokalen Versorgungsunternehmens ...
Insofern ist mir um die Agrob gewiss nicht bange und man sie mit gutem Recht für solide halten. Nur für einen Kauf inklusive fundierter Kurssteigerungsperspektiven fehlen mir derzeit die Argumente.
Wenn der Nimbus als "Wachstumswert" verloren ist, heisst das im Umkehrschluss natürlich nicht, dass es niemals mehr Wachstum geben wird - aber halt nicht mit den erhofften Wachstumsraten von um die Jahrtausendwende, sondern eher mit den Raten eines lokalen Versorgungsunternehmens ...
Insofern ist mir um die Agrob gewiss nicht bange und man sie mit gutem Recht für solide halten. Nur für einen Kauf inklusive fundierter Kurssteigerungsperspektiven fehlen mir derzeit die Argumente.
Antwort auf Beitrag Nr.: 38.395.198 von sarah96 am 16.11.09 15:55:46Sehe die Situation ähnlich. Offensichtlich sieht man dies bei der UniCredito auch so, da man derzeit von einer Veräusserung absieht. Ich glaube und hoffe, dass bei einer Erholung der Wirtschaft auch der Immobilienmarkt davon profitiert. Wenn ich den Absatz der letzten Studie von GBC Research
Die AGROB IMMOBILIEN AG ist als Immobilienbestandshalter und hierbei Betreiber eines Medien- und Gewerbeparkes im Münchener Vorort Ismaning tätig. Dabei kann die Gesellschaft auch im ersten Halbjahr 2009 eine weiterhin sehr stabile Umsatz- und Ergebnisentwicklung aufweisen. Dies ist hauptsächlich auf die speziellen Ausstattungsmerkmale des Immobilienbestandes der AGROB IMMOBILIEN AG zurückzuführen, die eine scharfe Trennung zum deutschen Büro- und Gewerbeimmobilienmarkt
ermöglichen. Zudem musste die AGROB IMMOBILIEN AG keine Mietausfälle verzeichnen und kann eine sehr stabile Entwicklung der Vermietungsquote auf hohem Niveau aufweisen.
richtig lese, geniesst Agrob hier sogar eine Sonderstellung. Wobei ich davon ausgehe, dass diese "Abtrennung" positiv zu werten ist.
Es fehlen jetzt halt noch die richtigen Signale für die Gesamterholung der Wirtschaft bis wieder potentielle Interessenten auf den Markt kommen.
Ich verstehe den Vorstand in der Hinsicht nicht, dass er immer wieder die von ihm beauftragten Studien "runterredet".
Die AGROB IMMOBILIEN AG ist als Immobilienbestandshalter und hierbei Betreiber eines Medien- und Gewerbeparkes im Münchener Vorort Ismaning tätig. Dabei kann die Gesellschaft auch im ersten Halbjahr 2009 eine weiterhin sehr stabile Umsatz- und Ergebnisentwicklung aufweisen. Dies ist hauptsächlich auf die speziellen Ausstattungsmerkmale des Immobilienbestandes der AGROB IMMOBILIEN AG zurückzuführen, die eine scharfe Trennung zum deutschen Büro- und Gewerbeimmobilienmarkt
ermöglichen. Zudem musste die AGROB IMMOBILIEN AG keine Mietausfälle verzeichnen und kann eine sehr stabile Entwicklung der Vermietungsquote auf hohem Niveau aufweisen.
richtig lese, geniesst Agrob hier sogar eine Sonderstellung. Wobei ich davon ausgehe, dass diese "Abtrennung" positiv zu werten ist.
Es fehlen jetzt halt noch die richtigen Signale für die Gesamterholung der Wirtschaft bis wieder potentielle Interessenten auf den Markt kommen.
Ich verstehe den Vorstand in der Hinsicht nicht, dass er immer wieder die von ihm beauftragten Studien "runterredet".
Fazit aus dem NWJ:
Gegenüber dem von Agrob mit 14,58 € angegebenen NAV besteht auf dem aktuellen Kursniveau ein Abschlag von 42%. Chancen ergeben sich aus einem Abbau der Differenz.
Gegenüber dem von Agrob mit 14,58 € angegebenen NAV besteht auf dem aktuellen Kursniveau ein Abschlag von 42%. Chancen ergeben sich aus einem Abbau der Differenz.
Heute zum ersten Mal seit Mitte Dezember wieder Umsatz bei den Vorzügen...
Hier das Fazit des NWJ
FAZIT: Durch die Konzentration auf den Medien-
und Gewerbepark in Ismaning kann die
Agrob AG quasi wie ein geschlossener Fonds betrachtet
werden. Einerseits ist das Wachstumspotenzial
begrenzt, andererseits sichert die solvente
Mieterschaft einen stetigen Cashflow, der
für sämtliche Aufwendungen einschließlich der
Zinslast sowie für Ausschüttungen und die
Stärkung der Rücklagen ausreicht. Durch die Tilgungen
wird der Anteil der Aktionäre an der Liegenschaft
stetig größer. Gegenüber dem von
Agrob mit € 14.58 angegebenen NAV besteht
auf dem aktuellen Kursniveau ein Abschlag von
42 %. Chancen ergeben sich aus einem Abbau
der Differenz. Die Absichten der HVB bleiben
weiterhin unklar.
Vielleicht sollte der Herr Alleinvorstand dem Streubesitz mitteilen, ob sich die Absichten der HVB geändert haben, ihren Anteil abzubauen. Ich bin allerdings der Meinung, dass die HVB nicht mehr das Sagen hat, sondern dass darüber die UCI entscheidet. Wäre interssant mal deren Standpunkt zu kennen.
Wenn Herr Fuchs selbst nichts weiss, könnte er da ruhig mal vorstellig werden. Er ist doch auch sonst schnell mit "Wasserstandsmeldungen" bei der Hand, auch wenn diese weitaus weniger interessant sind.
FAZIT: Durch die Konzentration auf den Medien-
und Gewerbepark in Ismaning kann die
Agrob AG quasi wie ein geschlossener Fonds betrachtet
werden. Einerseits ist das Wachstumspotenzial
begrenzt, andererseits sichert die solvente
Mieterschaft einen stetigen Cashflow, der
für sämtliche Aufwendungen einschließlich der
Zinslast sowie für Ausschüttungen und die
Stärkung der Rücklagen ausreicht. Durch die Tilgungen
wird der Anteil der Aktionäre an der Liegenschaft
stetig größer. Gegenüber dem von
Agrob mit € 14.58 angegebenen NAV besteht
auf dem aktuellen Kursniveau ein Abschlag von
42 %. Chancen ergeben sich aus einem Abbau
der Differenz. Die Absichten der HVB bleiben
weiterhin unklar.
Vielleicht sollte der Herr Alleinvorstand dem Streubesitz mitteilen, ob sich die Absichten der HVB geändert haben, ihren Anteil abzubauen. Ich bin allerdings der Meinung, dass die HVB nicht mehr das Sagen hat, sondern dass darüber die UCI entscheidet. Wäre interssant mal deren Standpunkt zu kennen.
Wenn Herr Fuchs selbst nichts weiss, könnte er da ruhig mal vorstellig werden. Er ist doch auch sonst schnell mit "Wasserstandsmeldungen" bei der Hand, auch wenn diese weitaus weniger interessant sind.
Hohe Umsätze und ansteigende Kurse. Ist da was im Busch
Bin ja mal auf die Nachrichten gespannt die da kommen. Anders sind diese Umsätze wohl nicht zu erklären.
Im München werden 3000 Vorzüge bei 8,70 gesucht...
Jetzt über 4000 Stücke im Brief bei 8,80
DGAP Zwischenmitteilung: AGROB Immobilien AG (deutsch)
AGROB Immobilien AG:
AGROB Immobilien AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 37x WpHG
29.04.2010 00:00
Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG, übermittelt
durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
AGROB IMMOBILIEN AG, Münchener Straße 101, 85737 Ismaning
- ISIN DE0005019004 (WKN 501900)
- ISIN DE0005019038 (WKN 501903)
Zwischenmitteilung über die Geschäftsentwicklung 01-03/2010
Aufgrund der seit Jahresbeginn leicht abgeschwächten Auslastung der
Vermietungskapazitäten im Bereich der Hauptnutzflächen sowie des die
Vorjahresperiode positiv beeinflussenden Sondererlöses (Vereinnahmung Einmalzahlung DSCB von TEUR 94) reichen Umsatz und Ergebnis des ersten Quartals im Geschäftsjahr 2010 nicht an das Vorjahresniveau heran. Dennoch beurteilen wir die Unternehmensentwicklung vor dem Hintergrund eines
derzeit schwierigen Immobilienmarktes mit hohen Leerständen und
rückläufigem Mietpreisniveau insgesamt als zufriedenstellend.
Dabei weisen die Gesamterlöse der AGROB IMMOBILIEN AG für die ersten drei Monate des laufenden Geschäftsjahres mit annähernd EUR 2,8 Mio. einen Rückgang um 6% im Vergleich zur entsprechenden Vorjahresperiode auf. Unter Ausklammerung des vorjährigen Sondereffektes beläuft sich das Erlösminus auf 2,8%.
In erster Linie dank rückläufiger Zins- und Fremdleistungsaufwendungen ist es im Gegenzug gelungen, den Gesamtaufwand um 4,8% auf EUR 2,4 Mio. zu reduzieren und damit einen Teil des Erlösrückganges zu kompensieren.
Der Periodenüberschuss in Höhe von TEUR 281 ist mit einem erhöhten
DSCB-Nettoaufwand belastet, bedingt durch die vorzunehmende anteilige Anpassung der Pensionsrückstellungen aufgrund modifizierter bilanzrechtlicher Vorgaben.
Bei Gegenüberstellung mit den entsprechenden Vorjahreszahlen ergibt sich der nachstehende Kennzahlenvergleich:
^
01-03/2010 01-03/2009 Veränderung TEUR TEUR in %
EBIT DA 2.069 2.144 ./. 3,5
Abschreibungen ./. 828 ./. 813 ./. 1,9
EBIT 1.241 1.331 ./. 6,8
Zinsergebnis ./. 846 ./. 880 + 4,0
Periodenergebnis 395 451 ./. 12,4
Ertragsteuern ./. 6 ./. 4 ./. 50,0
Periodenüberschuss 389 447 ./. 13,0
Nettoaufwand DSCB ./. 108 ./. 85 ./. 27,1
Periodenüberschuss nach DSCB + 281 + 362 ./. 22,4
Im Vergleich mit der anteiligen Jahresplanung ergeben sich durchweg
positive Abweichungen. Da derzeit weder vorzeitige Mietvertragsauflösungen noch Leistungsstörungen in den Mietverhältnissen oder sonstige ergebnisbelastende Risiken erkennbar sind, gehen wir in den kommenden Monaten von einem weiterhin budgetkonformen Verlauf des Geschäftsjahres aus.
Nach aktuellem Planungsstand sind für die laufende Berichtsperiode mangels entsprechender, eine angemessene Rendite gewährleistender Nachfrage, keine Neubauvorhaben vorgesehen. Neben der bereits Anfang Januar termingerecht und budgetkonform abgeschlossenen Aus- und Umbaumaßnahme im Gebäude 09 (GONG Verlagsgruppe) steht nach derzeitigem Verhandlungsstadium im Jahresverlauf lediglich eine weitere umfangreichere Umstrukturierung im Gebäude 18 an. Im Zuge dieser Maßnahme ist die Umnutzung von Lagerflächen in hochwertige Büro- und Studioräumlichkeiten für das Mieterunternehmen HSE
24 vorgesehen. Ansonsten fokussieren wir unsere Bemühungen auf die
Zufriedenheit unserer Mieter und deren langfristige Bindung.
Die konstruktiven und zielorientierten Gespräche mit der Gemeinde Ismaning hinsichtlich der von uns angestrebten Erweiterung des Bebauungsplanes in südlicher Arrondierung mit einer gleichzeitigen Verbesserung der Verkehrsführung haben mittlerweile im Ergebnis die Erarbeitung eines Entwurfs für einen modifizierten städtebaulichen Vertrag bewirkt. In diesem Zusammenhang liegt unser besonderes Interesse darin, parallel dazu auch eine Neuverteilung und Verdichtung der Baurechte im Rahmen des derzeit
rechtskräftigen Bebauungsplanes im bisherigen Umgriff herbeizuführen, um unseren Mieterunternehmen bei Bedarf adäquate Expansionsmöglichkeiten bieten zu können.
Mit dem plankonformen Verlauf des I. Quartals 2010 haben wir eine solide Basis für ein erneut erfolgreiches Wirtschaftsjahr 2010 gelegt. Dabei gehen wir jedoch davon aus, dass sich die zuletzt deutlich spürbaren Probleme auf den gewerblichen Immobilienmärkten durch konjunkturelle Impulse im weiteren Jahresverlauf allenfalls geringfügig abschwächen werden. Insofern dürfte das Geschäftsjahr 2010 bezogen auf den Jahresumsatz und die Qualität des
Ergebnisses nicht gänzlich an das Vorjahr heranreichen, dennoch den
Fortgang der positiven Geschäftsentwicklung der letzten Jahre grundsätzlich bestätigen.
Ismaning, im April 2010
Der Vorstand
29.04.2010 00:00 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: AGROB Immobilien AG
Münchener Straße 101
85737 Ismaning
Deutschland
Internet: www.agrob-ag.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
AGROB Immobilien AG:
AGROB Immobilien AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 37x WpHG
29.04.2010 00:00
Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG, übermittelt
durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
AGROB IMMOBILIEN AG, Münchener Straße 101, 85737 Ismaning
- ISIN DE0005019004 (WKN 501900)
- ISIN DE0005019038 (WKN 501903)
Zwischenmitteilung über die Geschäftsentwicklung 01-03/2010
Aufgrund der seit Jahresbeginn leicht abgeschwächten Auslastung der
Vermietungskapazitäten im Bereich der Hauptnutzflächen sowie des die
Vorjahresperiode positiv beeinflussenden Sondererlöses (Vereinnahmung Einmalzahlung DSCB von TEUR 94) reichen Umsatz und Ergebnis des ersten Quartals im Geschäftsjahr 2010 nicht an das Vorjahresniveau heran. Dennoch beurteilen wir die Unternehmensentwicklung vor dem Hintergrund eines
derzeit schwierigen Immobilienmarktes mit hohen Leerständen und
rückläufigem Mietpreisniveau insgesamt als zufriedenstellend.
Dabei weisen die Gesamterlöse der AGROB IMMOBILIEN AG für die ersten drei Monate des laufenden Geschäftsjahres mit annähernd EUR 2,8 Mio. einen Rückgang um 6% im Vergleich zur entsprechenden Vorjahresperiode auf. Unter Ausklammerung des vorjährigen Sondereffektes beläuft sich das Erlösminus auf 2,8%.
In erster Linie dank rückläufiger Zins- und Fremdleistungsaufwendungen ist es im Gegenzug gelungen, den Gesamtaufwand um 4,8% auf EUR 2,4 Mio. zu reduzieren und damit einen Teil des Erlösrückganges zu kompensieren.
Der Periodenüberschuss in Höhe von TEUR 281 ist mit einem erhöhten
DSCB-Nettoaufwand belastet, bedingt durch die vorzunehmende anteilige Anpassung der Pensionsrückstellungen aufgrund modifizierter bilanzrechtlicher Vorgaben.
Bei Gegenüberstellung mit den entsprechenden Vorjahreszahlen ergibt sich der nachstehende Kennzahlenvergleich:
^
01-03/2010 01-03/2009 Veränderung TEUR TEUR in %
EBIT DA 2.069 2.144 ./. 3,5
Abschreibungen ./. 828 ./. 813 ./. 1,9
EBIT 1.241 1.331 ./. 6,8
Zinsergebnis ./. 846 ./. 880 + 4,0
Periodenergebnis 395 451 ./. 12,4
Ertragsteuern ./. 6 ./. 4 ./. 50,0
Periodenüberschuss 389 447 ./. 13,0
Nettoaufwand DSCB ./. 108 ./. 85 ./. 27,1
Periodenüberschuss nach DSCB + 281 + 362 ./. 22,4
Im Vergleich mit der anteiligen Jahresplanung ergeben sich durchweg
positive Abweichungen. Da derzeit weder vorzeitige Mietvertragsauflösungen noch Leistungsstörungen in den Mietverhältnissen oder sonstige ergebnisbelastende Risiken erkennbar sind, gehen wir in den kommenden Monaten von einem weiterhin budgetkonformen Verlauf des Geschäftsjahres aus.
Nach aktuellem Planungsstand sind für die laufende Berichtsperiode mangels entsprechender, eine angemessene Rendite gewährleistender Nachfrage, keine Neubauvorhaben vorgesehen. Neben der bereits Anfang Januar termingerecht und budgetkonform abgeschlossenen Aus- und Umbaumaßnahme im Gebäude 09 (GONG Verlagsgruppe) steht nach derzeitigem Verhandlungsstadium im Jahresverlauf lediglich eine weitere umfangreichere Umstrukturierung im Gebäude 18 an. Im Zuge dieser Maßnahme ist die Umnutzung von Lagerflächen in hochwertige Büro- und Studioräumlichkeiten für das Mieterunternehmen HSE
24 vorgesehen. Ansonsten fokussieren wir unsere Bemühungen auf die
Zufriedenheit unserer Mieter und deren langfristige Bindung.
Die konstruktiven und zielorientierten Gespräche mit der Gemeinde Ismaning hinsichtlich der von uns angestrebten Erweiterung des Bebauungsplanes in südlicher Arrondierung mit einer gleichzeitigen Verbesserung der Verkehrsführung haben mittlerweile im Ergebnis die Erarbeitung eines Entwurfs für einen modifizierten städtebaulichen Vertrag bewirkt. In diesem Zusammenhang liegt unser besonderes Interesse darin, parallel dazu auch eine Neuverteilung und Verdichtung der Baurechte im Rahmen des derzeit
rechtskräftigen Bebauungsplanes im bisherigen Umgriff herbeizuführen, um unseren Mieterunternehmen bei Bedarf adäquate Expansionsmöglichkeiten bieten zu können.
Mit dem plankonformen Verlauf des I. Quartals 2010 haben wir eine solide Basis für ein erneut erfolgreiches Wirtschaftsjahr 2010 gelegt. Dabei gehen wir jedoch davon aus, dass sich die zuletzt deutlich spürbaren Probleme auf den gewerblichen Immobilienmärkten durch konjunkturelle Impulse im weiteren Jahresverlauf allenfalls geringfügig abschwächen werden. Insofern dürfte das Geschäftsjahr 2010 bezogen auf den Jahresumsatz und die Qualität des
Ergebnisses nicht gänzlich an das Vorjahr heranreichen, dennoch den
Fortgang der positiven Geschäftsentwicklung der letzten Jahre grundsätzlich bestätigen.
Ismaning, im April 2010
Der Vorstand
29.04.2010 00:00 Ad-hoc-Meldungen, Finanznachrichten und Pressemitteilungen übermittelt durch die DGAP. Medienarchiv unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: AGROB Immobilien AG
Münchener Straße 101
85737 Ismaning
Deutschland
Internet: www.agrob-ag.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
Sehr detailliert das Vergütungssystem dargestellt....
AGROB IMMOBILIEN AG
Ismaning
ISIN DE0005019004 (WKN 501900)
ISIN DE0005019038 (WKN 501903)
Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein zu der am
Dienstag, den 22. Juni 2010, 10:00 Uhr
im Haus der HypoVereinsbank – HVB Forum (Maximiliansaal)
Kardinal-Faulhaber-Straße 1, 80333 München
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung.
I.
TAGESORDNUNG
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2009, des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2009 (einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstandes zu den Angaben gemäß § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB) und des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss am 22. April 2010 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Somit entfällt eine Feststellung durch die Hauptversammlung. Der Jahresabschluss, der Lagebericht (einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstandes zu den Angaben gemäß § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB) und der Bericht des Aufsichtsrats sind der Hauptversammlung zugänglich zu machen, ohne dass es einer Beschlussfassung der Hauptversammlung bedarf.
2.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2009
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn 2009 von € 1.264.217,00 wie folgt zu verwenden:
• Zahlung des Gewinnanteiles von € 0,05 je Vorzugs-Stückaktie für das Geschäftsjahr 2009
€
79.120,00
• Zahlung eines Gewinnanteiles von € 0,14 je Stückaktie (Stamm-Stückaktie und Vorzugs-Stückaktie) für das Geschäftsjahr 2009
€
545.496,00
• Einstellung in andere Gewinnrücklagen € 639.601,00
• Bilanzgewinn 2009 € 1.264.217,00
3.
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2009
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem einzigen Mitglied des Vorstands, das im Geschäftsjahr 2009 amtiert hat, für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
4.
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, allen Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2009 amtiert haben, für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
5.
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung des Vorstandsmitglieds
Das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung vom 31. Juli 2009 (VorstAG) ermöglicht es, dass die Hauptversammlung über die Billigung des Systems zur Vergütung des Vorstandsmitglieds beschließt (§ 120 Abs. 4 des Aktiengesetzes). Ein solches konsultatives Votum der Hauptversammlung soll den Aktionären ein Instrument an die Hand geben, ihre Auffassung zum Vergütungssystem zum Ausdruck zu bringen. Vorsorglich weisen wir jedoch darauf hin, dass ein solcher Beschluss gemäß § 120 Abs. 4 Satz 2 des Aktiengesetzes für den Aufsichtsrat rechtlich nicht verbindlich ist; eine Anfechtung des Beschlusses nach § 243 des Aktiengesetzes ist ausgeschlossen.
Die eigentliche Zielrichtung der Einführung von § 120 Abs. 4 des Aktiengesetzes ist es, den Aktionären eine beratende Beschlussfassung über das bestehende Vergütungssystem zu ermöglichen. Das derzeit (bis 31. Dezember 2010) bestehende Vergütungssystem für das Vorstandsmitglied der Gesellschaft ist im Geschäftsbericht der Gesellschaft für das Jahr 2009 im Kapitel II.7 „Grundzüge des Vergütungssystems der Gesellschaft“ veröffentlicht.
Der Aufsichtsrat hat am 22. April 2010 die Bestellung von Herrn Fuchs mit Wirkung vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2013 verlängert. Des Weiteren hat der Aufsichtsrat über den Abschluss eines neuen Dienstvertrags mit Wirkung vom 1. Januar 2011 beschlossen. Insbesondere wurden im neuen Dienstvertrag Änderungen im Hinblick auf die Vorstandsvergütung vorgenommen, um den Vorgaben des VorstAG Rechnung zu tragen. Vorstand und Aufsichtsrat halten es im Hinblick auf Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung für sinnvoll, dass die Hauptversammlung unter diesem Tagesordnungspunkt über das System der Vorstandsvergütung unter Berücksichtigung der sich im Zusammenhang mit der Umsetzung des neuen Dienstvertrags ergebenden Änderungen beschließt.
Das ab 1. Januar 2011 in Kraft tretende System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder hat die folgenden Eckpunkte:
Vergütung des Vorstandsmitglieds der AGROB IMMOBILIEN AG
Die Gesamtvergütung des einzigen Vorstandsmitglieds wird vom Aufsichtsrat festgelegt.
Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung bilden sowohl die Aufgaben des Vorstandsmitglieds, seine persönliche Leistung, die wirtschaftliche Lage und die nachhaltige Entwicklung des Unternehmens als auch die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds und der Vergütungsstruktur, die ansonsten im eigenen und in vergleichbaren Unternehmen gilt.
Die Vergütung des Mitglieds des Vorstands setzt sich aus den folgenden Bausteinen zusammen, wobei die feste Vergütung einen Anteil von ca. 60 % haben soll:
a)
Eine jährliche, erfolgsunabhängige Festvergütung
Die Auszahlung erfolgt in 13 Teilbeträgen. 12 Teilbeträge werden monatlich ausgezahlt. Der 13. Teilbetrag fließt im November eines jeden Jahres.
Die Festvergütung wird vom Aufsichtsrat in regelmäßigen Abständen überprüft und gegebenenfalls angepasst.
b)
Variable Bezüge, die sich wie folgt zusammensetzen:
―
ergebnisabhängiger Anteil:
1,13 % bezogen auf ein modifiziertes Betriebsergebnis zzgl. Cashflow der AGROB IMMOBILIEN AG im jeweiligen Geschäftsjahr. Als Betriebsergebnis gilt das Periodenergebnis der Gesellschaft nach Zinsen ohne außerordentliche Komponenten vor Ertragssteuern. Die Addition dieses Betriebsergebnisses und der Abschreibung auf Sachanlagen gemäß Handelsbilanz ergibt den Cashflow.
―
persönlicher Anteil mit einem Basiswert:
Der persönliche, leistungsbezogene Anteil besteht aus einem veränderbaren Basiswert. Er orientiert sich vor allem an Kriterien wie Vermietungsquote, Mietermix, strategische Entwicklung, Öffentlichkeitsarbeit und Kooperationsklima.
―
Nachhaltigkeitskomponente
Sofern sich der Nettovermögenswert (net asset value) der AGROB IMMOBILIEN AG vom 31. Dezember 2010 um mehr als 15 % zum 31. Dezember 2013 erhöht, soll das Vorstandsmitglied eine einmalige Zahlung erhalten.
Die Zahlung der Nachhaltigkeitskomponente wird nach Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung, der der Jahresabschluss der AGROB IMMOBILIEN AG zum 31. Dezember 2013 vorgelegt wird, fällig.
Die variablen Bezüge werden vom Aufsichtsrat jedes Jahr für das abgelaufene Jahr neu festgelegt. Sie werden mit der Gehaltszahlung, die der ordentlichen Hauptversammlung folgt, der der Jahresabschluss der AGROB IMMOBILIEN AG für das jeweils vorangegangene Geschäftsjahr vorgelegt wird, fällig.
Soweit Beginn und Ende der Laufzeit des Dienstvertrages sich nicht mit dem Geschäftsjahr decken, wird die Vergütung pro rata temporis des betreffenden Geschäftsjahres berechnet.
c)
Nebenleistungen:
Das Vorstandsmitglied hat des Weiteren Anspruch auf die folgenden Nebenleistungen:
―
Dienstwagen
―
Erstattung der üblichen Auslagen und Aufwendungen bei Dienstreisen
―
Unfallversicherung
―
D&O-Versicherung mit einem Selbstbehalt von 10% des Schadens bis maximal des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung
―
Monatliche Zuschüsse zur gesetzlichen Angestelltenversicherung und/oder Beiträge zu einer privaten Lebensversicherung gegebenenfalls einschließlich einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, bis zur Hälfte der vom Vorstandsmitglied gezahlten freiwilligen Aufwendungen und nur bis zur Höhe der Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Angestelltenversicherung, die die Gesellschaft zu leisten hätte, wenn das Vorstandsmitglied versicherungspflichtig wäre. Die Auszahlung dieser Zuschüsse erfolgt soweit vorgeschrieben nach Steuerabzug.
Dies vorausgeschickt, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung vor, wie folgt zu beschließen:
Das derzeit bestehende sowie das ab 1. Januar 2011 in Kraft tretende neue System zur Vergütung des Vorstandsmitglieds werden gebilligt.
6.
Nachwahl zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat unserer Gesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit §§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2, 4 Abs. 1 Drittelbeteiligungsgesetz und § 9 Abs. 1 der Satzung aus vier Vertretern der Aktionäre und zwei Vertretern der Arbeitnehmer zusammen.
In der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 26. Juni 2009 ist beschlossen worden, Herrn Christian Kühni als Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen. Herr Christian Kühni hat mit Schreiben vom 15. Februar 2010 mitgeteilt, sein Mandat mit Wirkung zum Zeitpunkt des Ablaufs der Hauptversammlung am 22. Juni 2010 niederzulegen.
Deshalb soll von der Hauptversammlung für den Rest der Amtszeit des ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieds ein neues Mitglied des Aufsichtsrats gewählt werden (vgl. § 9 Abs. 3 Satz 2 der Satzung der AGROB IMMOBILIEN AG). Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, Herrn Friedhelm Bullerdieck, wohnhaft in Gröbenzell, Vorstand der HVB Immobilien AG, München, für die verbleibende Amtsdauer des ausscheidenden Mitglieds des Aufsichtsrats (Herr Christian Kühni) in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen.
Herr Bullerdieck gehört keinen anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten inländischer Gesellschaften an und ist kein Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
7.
Beschlussfassung über Änderungen der Satzung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie
Am 1. September 2009 ist das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) in Kraft getreten. Durch das ARUG sind wesentliche hauptversammlungsrelevante Bestimmungen des Aktiengesetzes, insbesondere über Fristen und Termine, geändert worden. Aufgrund dieser Gesetzesänderung ist es erforderlich, einige Bestimmungen der Satzung der Gesellschaft über Einberufungs- und Anmeldefristen an die neue Rechtslage anzupassen.
Darüber hinaus eröffnet das ARUG Möglichkeiten zur Online-Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Briefwahl. Auch diese Optionen sollen in der Satzung abgebildet werden. Dabei soll die Befugnis zur Entscheidung über die Nutzung dieser Möglichkeiten dem Vorstand übertragen werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, den folgenden Beschluss zu fassen:
a) § 15 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
„§ 15
1.
Die Hauptversammlung wird vom Vorstand oder in den vom Gesetz vorgegebenen Fällen vom Aufsichtsrat einberufen. Innerhalb der ersten acht Monate des Geschäftsjahres findet die ordentliche Hauptversammlung statt.
2.
Die Hauptversammlung ist, soweit gesetzlich nichts Abweichendes bestimmt ist, mindestens 36 Tage (einschließlich Anmeldefrist) vor dem Tag der Versammlung einzuberufen. Der Tag der Versammlung und der Tag der Einberufung sind nicht mitzurechnen.“
b) § 16 Abs. 1 der Satzung wird klarstellend wie folgt neu gefasst:
„Jeder Aktionär ist, vorbehaltlich der Regelung in Absatz 3, zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt.“
c) § 16 Abs. 3 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
„Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und – im Fall von Stamm-Stückaktien – zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig bei der Gesellschaft angemeldet haben und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und – im Fall von Stamm-Stückaktien – zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben, wobei ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut ausreicht, der sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen hat. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft unter der in der Einberufung mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der Versammlung zugehen. Der Tag der Versammlung und der Tag des Zugangs sind nicht mitzuzählen.“
d) § 16 Abs. 4 der Satzung wird ersatzlos aufgehoben.
e) In § 17 werden die folgenden Absätze 5, 6 und 7 ergänzt:
5.
Der Vorstand kann Bild- und Tonübertragungen der Versammlung zulassen.
6.
Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass die Aktionäre an der Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit am Ort und ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können.
7.
Der Vorstand ist ermächtigt, vorzusehen, dass Aktionäre ihre Stimmen auch ohne an der Versammlung teilzunehmen, schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben dürfen (Briefwahl).
8.
Änderung von § 3 der Satzung (Bekanntmachungen und Informationsübermittlung)
Darüber hinaus soll auch eine Regelung betreffend die Befugnis zur elektronischen Kommunikation in die Satzung der Gesellschaft aufgenommen werden. Ferner soll die Regelung über Bekanntmachungen der Gesellschaft klarer gefasst werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, den folgenden Beschluss zu fassen:
§ 3 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
„§ 3
1.
Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger. Darüber hinausgehende gesetzliche Veröffentlichungspflichten bleiben unberührt.
2.
Die Gesellschaft ist berechtigt, Aktionären mit deren Zustimmung Informationen im Wege der Datenfernübertragung zu übermitteln.“
9.
Beschlussfassung über die Änderung von § 9 Abs. 1 der Satzung (Zusammensetzung des Aufsichtsrates)
Die Regelung in § 9 Abs. 1 der Satzung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats soll an die aktuelle Rechtslage angepasst werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
§ 9 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
„Der Aufsichtsrat besteht aus sechs Mitgliedern, von denen vier als Vertreter der Aktionäre durch die Hauptversammlung nach den Bestimmungen des Aktiengesetzes und zwei durch die Arbeitnehmer nach den Bestimmungen des Drittelbeteiligungsgesetzes zu wählen sind.“
10.
Beschlussfassung über die Änderung von § 9 Abs. 2 der Satzung (Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder).
Ferner soll die Regelung in § 9 Abs. 2 der Satzung über die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder neu gefasst werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 9 Abs. 2 der Satzung wie folgt neu zu fassen:
„Die Aufsichtsratsmitglieder werden bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung bestellt, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet. Die Hauptversammlung kann für Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner bei der Wahl eine kürzere Amtszeit bestimmen.²
11.
Beschlussfassung über die Änderung von § 11 der Satzung (Sitzungen und Beschlüsse des Aufsichtsrats).
Im Hinblick auf den sinnvollen Einsatz moderner Kommunikationsmittel und zur Anpassung an die aktuelle Rechtslage sollen die Regelungen in § 11 der Satzung betreffend den Geschäftsgang im Aufsichtsrat neu gefasst werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
§ 11 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
„§ 11
1.
Der Vorsitzende, im Falle seiner Verhinderung dessen Stellvertreter, beruft die Sitzungen des Aufsichtsrats ein und bestimmt den Sitzungsort. Die Einberufung erfolgt in der Regel schriftlich, fernschriftlich, per E-Mail oder durch andere vergleichbare Formen mit einer Frist von mindestens zwei Wochen. In dringenden Fällen kann der Vorsitzende die Frist abkürzen und die Sitzung auch mündlich oder fernmündlich einberufen. Mit der Einberufung sind die Gegenstände der Tagesordnung und die Beschlussvorschläge mitzuteilen.
2.
Den Vorsitz der Sitzung führt der Aufsichtsratsvorsitzende, im Falle seiner Verhinderung sein Stellvertreter. Die Art der Abstimmung bestimmt der Vorsitzende der Sitzung.
3.
Beschlüsse des Aufsichtsrats werden grundsätzlich in Sitzungen gefasst. Die Sitzung kann auch in Form einer Videokonferenz abgehalten werden. Das per Videokonferenz zugeschaltete Aufsichtsratsmitglied gilt als anwesend. Abwesende Aufsichtsratsmitglieder können an der Beschlussfassung des Aufsichtsrats dadurch teilnehmen, dass sie durch anwesende Mitglieder schriftliche Stimmabgaben überreichen lassen. Darüber hinaus können abwesende Aufsichtsratsmitglieder ihre Stimme während der Sitzung oder nachträglich innerhalb einer vom Vorsitzenden der Sitzung zu bestimmenden angemessenen Frist mündlich, fernmündlich, fernschriftlich, per E-Mail oder durch andere vergleichbare Formen abgeben, sofern kein in der Sitzung anwesendes Mitglied diesem Verfahren widerspricht.
4.
Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder, aus denen er nach Gesetz oder Satzung insgesamt zu bestehen hat, an der Beschlussfassung teilnimmt. Ein Mitglied nimmt auch dann an der Beschlussfassung teil, wenn es sich bei der Abstimmung der Stimme enthält.
5.
Die Beschlüsse des Aufsichtsrats werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist. Ergibt eine Abstimmung Stimmengleichheit, so steht dem Aufsichtsratsvorsitzenden eine zweite Stimme zu. Auch die zweite Stimme kann gemäß Abs. 3 Satz 4 schriftlich überreicht werden. Dem Stellvertreter des Aufsichtsratsvorsitzenden steht die zweite Stimme nicht zu.
6.
Auf Anordnung des Aufsichtsratsvorsitzenden, im Falle seiner Verhinderung seines Stellvertreters, kann die Beschlussfassung auch außerhalb der Sitzungen durch schriftliche, fernschriftliche oder fernmündliche Abstimmung, per E-Mail oder durch andere vergleichbare Formen erfolgen, wenn kein Mitglied des Aufsichtsrats diesem Verfahren widerspricht. In diesem Fall gelten vorstehende Bestimmungen sinngemäß.
7.
Über die Verhandlungen und Beschlüsse des Aufsichtsrats sind Niederschriften anzufertigen, die vom Vorsitzenden der Sitzung oder bei Abstimmungen außerhalb von Sitzungen vom Leiter der Abstimmung zu unterzeichnen und allen Mitgliedern zuzuleiten sind.
8.
Willenserklärungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse werden namens des Aufsichtsrats von dem Aufsichtsratsvorsitzenden abgegeben.“
12.
Beschlussfassung über genehmigtes Kapital.
Die Gesellschaft wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16. Juni 2005 ermächtigt, bis zum 20. Juni 2010 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stamm-Stückaktien und Vorzugs-Stückaktien gegen Bareinlagen unter Beibehaltung des bestehenden Verhältnisses von Stammaktien und Vorzugsaktien einmal oder mehrmals um bis zu € 5.000.000 (in Worten: Euro fünf Millionen) zu erhöhen. Da die bisherige Ermächtigung vor der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung auslaufen wird, soll ein neues genehmigtes Kapital geschaffen werden, um der Verwaltung auch weiterhin ein genehmigtes Kapital zur Verfügung zu stellen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, gemäß § 202 Abs. 2 AktG folgenden Beschluss zu fassen:
a)
Schaffung genehmigten Kapitals
Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 21. Juni 2015 durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stamm-Stückaktien und Vorzugs-Stückaktien gegen Bareinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt um bis zu € 5.000.000 (in Worten: Euro fünf Millionen) zu erhöhen (genehmigtes Kapital); das Verhältnis zwischen den neuen Stammaktien und den neuen Vorzugsaktien muss dabei dem Verhältnis entsprechen, wie es vor der betreffenden Kapitalerhöhung bestanden hat.
Die Ermächtigung kann in Teilbeträgen ausgenutzt werden. Über die sonstigen Bedingungen der Aktienausgabe oder die sonstigen Inhalte der Aktienrechte entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital zu ändern.
Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die neuen Aktien einzuräumen. Die neuen Aktien sollen dabei von mindestens einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetztes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).
Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, um etwaige Spitzen zu verwerten.
b)
Satzungsänderung
§ 4 Abs. 4 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
„Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 21. Juni 2015 durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stamm-Stückaktien und Vorzugs-Stückaktien gegen Bareinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt um bis zu € 5.000.000 (in Worten: Euro fünf Millionen) zu erhöhen (genehmigtes Kapital); das Verhältnis zwischen den neuen Stammaktien und den neuen Vorzugsaktien muss dabei dem Verhältnis entsprechen, wie es vor der betreffenden Kapitalerhöhung bestanden hat.
Die Ermächtigung kann in Teilbeträgen ausgenutzt werden. Über die sonstigen Bedingungen der Aktienausgabe oder die sonstigen Inhalte der Aktienrechte entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital zu ändern.
Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die neuen Aktien einzuräumen. Die neuen Aktien sollen dabei von mindestens einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs.1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetztes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).
Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, um etwaige Spitzen zu verwerten.“
13.
Beschlussfassung über die Ermächtigung der Gesellschaft zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG.
Die Gesellschaft wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 26. Juni 2009 ermächtigt, bis zum 25. Dezember 2010 eigene Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 des Aktiengesetzes zu erwerben. Die bisherige Ermächtigung wird vor der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2011 auslaufen. Die durch die Hauptversammlung vom 26. Juni 2009 beschlossene Ermächtigung endet nach dem Wortlaut des Ermächtigungsbeschlusses automatisch mit Wirksamkeit einer neuen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss über eine Ermächtigung gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zu fassen:
a)
Der Vorstand der Gesellschaft wird bis zum 21. Juni 2015 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates eigene Aktien der Gesellschaft (Stamm-Stückaktien und/oder Vorzugs-Stückaktien) in einem Volumen von insgesamt bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, deren Inhaber die Gesellschaft ist oder die gemäß §§ 71d und 71e AktG entsprechend zu behandeln sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft entfallen.
b)
Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke, jedoch nicht zum Zweck des Wertpapierhandels, durch die Gesellschaft oder für ihre Rechnung durch Dritte ausgeübt werden. Diese Ermächtigung tritt an die Stelle der durch die Hauptversammlung vom 26. Juni 2009 beschlossenen Ermächtigung.
c)
Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots.
aa)
Im Falle des Erwerbs über die Börse darf der durch die Gesellschaft gezahlte Kaufpreis je Aktie der Gesellschaft (ohne Erwerbsnebenkosten) den Durchschnitt der Schlusspreise der Stamm-Stückaktie bzw. Vorzugs-Stückaktie an den fünf Börsentagen, welche der Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb vorangehen, um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten.
"Schlusspreis" ist dabei, im Hinblick auf jeden einzelnen Börsenhandelstag, der in der Schlussauktion ermittelte Schlusskurs oder, wenn ein solcher Schlusskurs an dem betreffenden Handelstag nicht ermittelt wird, der letzte im fortlaufenden Handel ermittelte Preis der jeweiligen Aktiengattung der Gesellschaft. Maßgeblich ist dabei der Schlusskurs oder der letzte im fortlaufenden Handel gebildete Preis an derjenigen deutschen Wertpapierbörse, an der in den fünf Börsentagen, welche der Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb vorangehen, insgesamt der höchste Umsatz in Stamm-Stückaktien bzw. Vorzugs-Stückaktien der Gesellschaft stattfand.
bb)
Bei einem öffentlichen Kaufangebot an alle Aktionäre darf der von der Gesellschaft angebotene Kaufpreis je Aktie der Gesellschaft (ohne Erwerbsnebenkosten) den Durchschnitt der Schlusspreise (wie in lit. aa) definiert) der Stamm-Stückaktie bzw. Vorzugs-Stückaktie an den fünf Börsenhandelstagen vor dem Stichtag um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten.
"Stichtag" ist der Tag der Veröffentlichung der Gesellschaft, ein öffentliches Angebot abzugeben, oder, bei einer Angebotsänderung, der Tag der endgültigen Entscheidung des Vorstands über die Angebotsänderung.
Das Kaufangebot kann Bedingungen vorsehen. Sofern der Gesellschaft mehr Aktien der jeweiligen Aktiengattung zum Rückerwerb angedient werden als die Gesellschaft den Aktionären der jeweiligen Aktiengattung insgesamt zum Rückerwerb angeboten hat, erfolgt der Erwerb durch die Gesellschaft nach dem Verhältnis der angedienten Aktien der jeweiligen Aktiengattung. Dabei kann eine bevorrechtigte Annahme geringerer Stückzahlen bis zu 100 Stück angedienter Aktien je Aktionär vorgesehen werden.
d)
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates Aktien der Gesellschaft, die auf Grund dieser Ermächtigung erworben werden, zu allen gesetzlich zugelassenen Zwecken zu verwenden, insbesondere auch zu den folgenden Zwecken:
aa)
Die Aktien können zu einem Teil oder insgesamt eingezogen werden, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Der Vorstand kann bestimmen, dass die Aktien im vereinfachten Verfahren auch ohne Kapitalherabsetzung durch Anpassung des anteiligen rechnerischen Betrages der übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft eingezogen werden. In diesem Fall ist der Vorstand ermächtigt, die Angabe der Zahlen der Stückaktien in der Satzung anzupassen.
bb)
Die Aktien können gegen Sachleistung im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen übertragen werden oder zu dem Zweck veräußert werden, Unternehmen, Unternehmensteile, Beteiligungen an Unternehmen oder andere Wirtschaftsgüter zu erwerben.
cc)
Die auf Grund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien können auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre veräußert werden, wenn die erworbenen eigenen Aktien gegen Barzahlung zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenpreis der Aktien der jeweiligen Gattung der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Sofern die veräußerten Aktien den Aktionären nicht unter Wahrung ihres Bezugsrechts angeboten werden, dürfen sie insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung.
e)
Die Ermächtigungen in lit. d) bb) und cc) gelten auch für Aktien der Gesellschaft, die auf Grund von § 71d Satz 5 AktG erworben wurden.
f)
Die Ermächtigungen in lit. d) können ganz oder in Teilen, einmal oder mehrmals, einzeln oder gemeinsam ausgenutzt werden.
g)
Das Bezugsrecht der Aktionäre auf eigene Aktien kann insoweit ausgeschlossen werden, als diese gemäß den Ermächtigungen in lit. d) bb) und cc) verwendet werden. Auf die für Veräußerungen eigener Aktien gemäß lit. d) cc) unter Bezugsrechtsausschluss geltende 10%-Grenze sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden.
14.
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010 sowie die gegebenenfalls beauftragte Prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichtes zum 30. Juni 2010.
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2010 und – sofern beauftragt – gegebenenfalls für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichtes zum 30. Juni 2010 zu wählen.
II.
BERICHT AN DIE HAUPTVERSAMMLUNG
Gemäß § 203 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 186 Absatz 4 Satz 2 des AktG erstattet der Vorstand zu Punkt 12 der Tagesordnung der Hauptversammlung folgenden Bericht:
Die Hauptversammlung vom 16. Juni 2005 hatte den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 20. Juni 2010 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stamm-Stückaktien und Vorzugs-Stückaktien gegen Bareinlagen unter Beibehaltung des bestehenden Verhältnisses von Stammaktien und Vorzugsaktien einmal oder mehrmals um bis zu € 5.000.000 (in Worten: Euro fünf Millionen) zu erhöhen. Diese Ermächtigung wird vor der diesjährigen Hauptversammlung auslaufen. Damit die Gesellschaft auch künftig zu einer schnellen und flexiblen Kapitalaufnahme in der Lage bleibt, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, ein neues genehmigtes Kapital in gleicher Höhe zu beschließen.
Bei der Ausnutzung des genehmigten Kapitals ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Beschlussvorschlag sieht jedoch eine Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts zur Verwertung etwaiger Spitzen vor. Diese Ermächtigung eröffnet die Möglichkeit, bei der Kapitalerhöhung einfache und praktikable Bezugsverhältnisse festzusetzen. Spitzen entstehen, wenn infolge des Bezugsverhältnisses oder des Betrages der Kapitalerhöhung nicht alle neuen Aktien gleichmäßig auf die Aktionäre verteilt werden können. Die Kosten des Bezugsrechtshandels bei Spitzenbeträgen stehen in keinem Verhältnis zum Vorteil für die Aktionäre. Die als freie Spitzen durch den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre entstandenen neuen Aktien werden bestmöglich verwertet. Der mögliche Verwässerungseffekt ist aufgrund der Beschränkung auf Spitzenbeträge gering.
Die Ermächtigung sieht vor, dass die neu auszugebenden Aktien bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen von mindestens einem inländischen Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen ausländischen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden sollen, sie den Aktionären der Gesellschaft zum Bezug anzubieten. Hierbei handelt es sich nicht um eine Einschränkung des Bezugsrechts, da dem Aktionär mittelbar die gleichen Bezugsrechte gewährt werden wie bei einem direkten Bezug. Aus abwicklungstechnischen Gründen wird jedoch mindestens ein inländisches Kreditinstitut oder ein nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetze über das Kreditwesen tätiges ausländisches Unternehmen zwischengeschaltet, das die Zeichnungswünsche der Aktionäre entgegennimmt und nach Durchführung der Kapitalerhöhung die Aktien gegen Zahlung des Bezugspreises an die bezugsberechtigten Aktionäre ausliefert.
Gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 Halbsatz 2 AktG in Verbindung mit § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG erstattet der Vorstand zu Punkt 13 der Tagesordnung der Hauptversammlung folgenden Bericht:
Die zu Tagesordnungspunkt 13 vorgeschlagene Ermächtigung ermöglicht es der Gesellschaft, gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG eigene Aktien bis zu einer Höhe von 10 % des derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft über die Börse oder durch ein öffentliches Kaufangebot zu anderen Zwecken als dem Wertpapierhandel zu erwerben. Die vorgeschlagene Ermächtigung soll bis zum 21. Juni 2015 gelten.
Bei einem Erwerb durch ein öffentliches Kaufangebot kann jeder Aktionär entscheiden, wie viele Aktien er zum Kauf anbieten möchte. Hierbei ist der aktienrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten. Übersteigt die Anzahl der zum festgesetzten Preis angebotenen Aktien die Höchstmenge der von der Gesellschaft nachgefragten Aktien, muss die Annahme nach Quoten erfolgen. Hierbei soll es möglich sein, eine bevorrechtigte Annahme kleiner Offerten oder kleiner Teile von Offerten bis maximal 100 Aktien vorzusehen. Diese Möglichkeit dient dazu, die technische Abwicklung zu erleichtern und kleine Restbestände zu vermeiden.
Die Ermächtigung sieht vor, dass der angebotene Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) bei einem Erwerb über die Börse den Schlusspreis (wie im vorgeschlagenen Ermächtigungsbeschluss definiert) der jeweiligen Aktiengattung an den fünf vorangegangenen Börsenhandelstagen, die der Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb vorausgehen, um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten darf. Im Falle eines öffentlichen Kaufangebots darf der angebotene Kaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den Durchschnitt der Schlusspreise der jeweiligen Aktiengattung an den fünf Börsenhandelstagen vor dem Stichtag ebenfalls um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Als Stichtag beim Erwerb durch öffentliches Kaufangebot ist der Tag der Veröffentlichung der Entscheidung der Gesellschaft, ein öffentliches Angebot abzugeben, oder, bei einer Angebotsänderung der Tag der endgültigen Entscheidung des Vorstands über die Angebotsänderung, vorgesehen. Das Kaufangebot kann Bedingungen enthalten, z.B. das Erreichen einer Mindestannahmequote.
Die auf Grund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, 10% des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten.
Die von der Gesellschaft erworbenen eigenen Aktien sollen zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken verwendet werden dürfen, insbesondere auch zu den folgenden:
Die Gesellschaft soll die auf Grund des Ermächtigungsbeschlusses erworbenen eigenen Aktien ohne erneuten Beschluss der Hauptversammlung einziehen können. Dies soll sowohl mit als auch ohne Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft möglich sein. Im letzteren Fall erhöht sich automatisch der rechnerische Anteil der übrigen Stückaktien am Grundkapital, was unverändert bleibt. Der Vorstand soll daher auch ermächtigt werden, die Anzahl der Stückaktien, die sich durch die Einziehung verringert, in der Satzung anzupassen.
Es ist geplant, dass die Veräußerung der eigenen Aktien auch gegen Sachleistung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgen kann. Die Gesellschaft wird dadurch in die Lage versetzt, eigene Aktien unmittelbar oder mittelbar als Gegenleistung im Zusammenhang mit dem Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder anderen Wirtschaftsgütern zur Verbesserung der Wettbewerbsposition der Gesellschaft zu verwenden. Nicht selten wird bei derartigen Transaktionen eine Gegenleistung in Form von Aktien verlangt. Die vorgeschlagene Ermächtigung gibt der Gesellschaft den notwendigen Handlungsspielraum, sich bietende Gelegenheiten zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder sonstigen Wirtschaftsgütern schnell und flexibel ausnutzen zu können. Dem trägt der vorgeschlagene Ausschluss des Bezugsrechts Rechnung.
Bei der Festlegung von Wertrelationen wird der Vorstand darauf achten, dass die Interessen der Aktionäre angemessen gewahrt werden. Der Vorstand wird sich bei der Bemessung des Wertes der als Gegenleistung zu übertragenden AGROB-Aktien am Börsenpreis der jeweiligen Aktiengattung orientieren.
Der Beschlussvorschlag enthält ferner die Ermächtigung, die erworbenen eigenen Aktien außerhalb der Börse gegen Barzahlung unter Ausschluss des Bezugsrechts zu einem Preis zu veräußern, der den Börsenpreis der Aktien der jeweiligen Aktiengattung der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Mit dieser Ermächtigung wird von der gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 AktG in Verbindung mit § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zugelassenen Möglichkeit zum erleichterten Bezugsrechtsausschluss Gebrauch gemacht.
Durch die Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses kann ein schnellerer Mittelzufluss bei der Gesellschaft erreicht werden als bei einem unter Wahrung des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgenden Erwerbsangebot an alle Aktionäre. Zudem könnte die Gesellschaft bei Einräumung eines Bezugsrechts wegen der Länge der Bezugsfrist nicht kurzfristig auf günstige Marktverhältnisse reagieren.
Diese Ermächtigung liegt folglich im Interesse der Gesellschaft, weil sie ihr zu größerer Flexibilität verhilft. Da der Veräußerungspreis für die eigenen Aktien nicht wesentlich vom Börsenkurs zum Zeitpunkt der Veräußerung abweichen darf, wird dem Interesse der Aktionäre an einer wertmäßigen Nicht-Verwässerung ihrer Beteiligung Rechnung getragen. Es ist ihnen zudem möglich, ihre Beteiligungsquote durch Zukäufe an der Börse aufrecht zu erhalten.
Die Ermächtigung soll zudem mit der Maßgabe gelten, dass die unter Ausschluss des Bezugsrechts entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußerten Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten dürfen, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausnutzung der Ermächtigung. Auf diese 10 %-Grenze sind neue Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden.
Von den vorgenannten Verwendungsmöglichkeiten soll – mit Ausnahme der Einziehung ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss – nicht nur hinsichtlich solcher Aktien Gebrauch gemacht werden können, die auf Grund des Ermächtigungsbeschlusses erworben wurden. Die Ermächtigung zur Verwendung eigener Aktien soll vielmehr auch solche Aktien umfassen, die gemäß § 71d Satz 5 AktG erworben wurden. Es ist vorteilhaft und schafft weitere Flexibilität, diese eigenen Aktien in gleicher Weise wie die auf Grund des Ermächtigungsbeschlusses erworbenen Aktien verwenden zu können.
Der Vorstand wird der Hauptversammlung jeweils Bericht über die Ausnutzung der Ermächtigung erstatten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass sowohl der Erwerb als auch die Veräußerung der eigenen Aktien der Zustimmung des Aufsichtsrats bedarf.
Bei Abwägung aller genannten Umstände halten Vorstand und Aufsichtsrat den Ausschluss des Bezugsrechts in den genannten Fällen aus den genannten Gründen für sachlich gerechtfertigt und gegenüber den Aktionären für angemessen.
III.
GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE IM ZEITPUNKT DER EINBERUFUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung (14. Mai 2010) ist das Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt in 2.314.000 nennwertlose Stamm-Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten sowie in 1.582.400 nennwertlose Vorzugs-Stückaktien ohne Stimmrechte. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.
IV.
VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG UND DIE AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und – im Falle von Stamm-Stückaktien – zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig anmelden und ihre Berechtigung nachweisen.
Zum Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, das ist der 1. Juni 2010, 0:00 Uhr, Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, (Record Date) zu beziehen.
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahmerechts und – im Falle von Stamm-Stückaktien – des Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und – im Falle von Stamm-Stückaktien – die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date haben für den Umfang und die Ausübung des gesetzlichen Teilnahmerechts und – im Falle von Stamm-Stückaktien – des Stimmrechts keine Bedeutung. Aktionäre, die erst nach dem Record Date Aktien an der Gesellschaft erworben haben, können aus diesen Aktien weder das Teilnahmerecht noch andere Rechte in der Hauptversammlung ausüben. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind im Verhältnis zur Gesellschaft auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und – im Falle von Stamm-Stückaktien – zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Teilweise Veräußerungen und Hinzuerwerbe von Stamm-Stückaktien nach dem Nachweisstichtag haben keinen Einfluss auf den Umfang des Stimmrechts. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung.
Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft nach § 16 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft bis zum 15. Juni 2010, 24:00 Uhr, Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, unter der folgenden Adresse zugehen:
AGROB IMMOBILIEN AG
c/o UniCredit Bank AG
CBS50HV, 80311 München
Fax: 089 / 5400-2519
E-Mail: hauptversammlungen@hvb.de
V.
STIMMRECHTSVERTRETUNG
Zur Teilnahme berechtigte Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können sich bei der Ausübung ihrer Rechte, insbesondere ihres Teilnahmerechts und – im Falle von Stamm-Stückaktien – insbesondere ihres Stimmrechts, durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch eine Aktionärsvereinigung, ein Kreditinstitut oder eine andere Person ihrer Wahl, vertreten lassen. Wir weisen darauf hin, dass auch bei einer Bevollmächtigung eine ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich sind. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine andere in § 135 AktG gleichgestellte Institution oder Person bevollmächtigt wird, ist die Vollmacht in Textform gegenüber der AGROB IMMOBILIEN AG oder in Textform unmittelbar gegenüber dem Bevollmächtigten zu erteilen. Die gleiche Form gilt für den Widerruf und den Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft.
Für die Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen mit diesen durch die aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellten Institution oder Person besteht ein Textformerfordernis weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung. Möglicherweise verlangen jedoch in diesen Fällen die Bevollmächtigten eine besondere Form der Vollmacht, da sie diese gemäß § 135 Abs. 1 Satz 2 AktG (ggf. in Verbindung mit § 135 Abs. 8 oder Abs. 10 AktG) nachprüfbar festhalten müssen. Die möglicherweise zu beachtenden Besonderheiten, bitten wir bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen.
Der Nachweis der Vollmacht bzw. des Widerrufs kann auch an folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden verwaltung@agrob-ag.de. Der Nachweis kann auch dadurch erbracht werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist.
Zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigte Aktionäre können sich des Weiteren durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter vertreten lassen. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgebunden abzustimmen. Ohne ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Gegenständen der Tagesordnung werden die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nicht ausüben. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter stehen nur für die Ausübung des Stimmrechts, nicht für die Ausübung sonstiger Rechte, zur Verfügung. Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter müssen in Textform erteilt werden.
Ein Formular zur Erteilung von Vollmachten und Weisungen, welches die Aktionäre verwenden können, wird den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte sowie auf Anforderung bei der Gesellschaft übersandt. Das Vollmachts- und Weisungsformular steht den Aktionären unter der Internetadresse www.agrob-ag.de zum Download zur Verfügung und kann werktäglich zwischen 9:00 Uhr und 14:00 Uhr unter der Telefonnummer 089 996873-0 angefordert werden.
Die Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen der Gesellschaft unter der folgenden Adresse zugehen, sofern nicht die Bevollmächtigung und Weisungserteilung in der Hauptversammlung erfolgt:
AGROB IMMOBILIEN AG
Vorstandssekretariat
Münchener Straße 101, 85737 Ismaning
Fax: 089 996873-32, E-Mail: verwaltung@agrob-ag.de
Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können nur Vollmachten und Weisungen berücksichtigen, die spätestens am 20. Juni 2010 unter der vorgenannten Anschrift bei der Gesellschaft eingehen oder den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern in der Hauptversammlung übergeben werden.
Wir bitten zu beachten, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht an der Abstimmung über Verfahrens- und Sachanträge teilnehmen, die nicht im Vorfeld der Hauptversammlung von der Gesellschaft mitgeteilt wurden.
VI.
RECHTE DER AKTIONÄRE
Ergänzung der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag des Zugangs des Verlangens bei der Gesellschaft Inhaber des Mindestbesitzes an Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über das Verlangen halten.
Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestes 30 Tage vor der Versammlung also bis zum 22. Mai 2010, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der AGROB IMMOBILIEN AG zu richten. Das Verlangen kann an die folgende Adresse gerichtet werden:
AGROB IMMOBILIEN AG
Vorstandssekretariat
Münchener Straße 101, 85737 Ismaning
Gegenanträge/Wahlvorschläge
Darüber hinaus ist jeder Aktionär berechtigt zu den Punkten der Tagesordnung Gegenanträge zu stellen bzw. Wahlvorschläge zu machen.
Die Gesellschaft wird Anträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter www.agrob-ag.de zugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis zum 7. Juni 2010, der Gesellschaft einen zulässigen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung an nachfolgend genannte Adresse übersandt hat:
AGROB IMMOBILIEN AG
Vorstandssekretariat
Münchener Straße 101, 85737 Ismaning
Fax: 089 996873 32, E-Mail: verwaltung@agrob-ag.de
Ein Gegenantrag braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 126 Abs. 2 AktG vorliegt. Die Begründung braucht auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Aktionäre werden gebeten, Ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags nachzuweisen.
Diese Regelungen gelten für Wahlvorschläge der Aktionäre sinngemäß. Wahlvorschläge müssen allerdings nicht begründet werden. Wahlvorschläge müssen auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn der Wahlvorschlag nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person sowie bei der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthält. Ferner sollen einem Vorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Angaben zu deren Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien beigefügt werden.
Auskunftsrecht
Gemäß § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen.
Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen.
VII.
INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE DER GESELLSCHAFT
Folgende Informationen sind alsbald nach der Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.agrob-ag.de zugänglich:
•
Der Inhalt dieser Einberufung, einschließlich der Erläuterung zu Tagesordnungspunkt 1 (zu dem in der Hauptversammlung kein Beschluss gefasst werden soll), der Berichte des Vorstands zu den Tagesordnungspunkten 12 und 13, der Angabe der Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung, einschließlich getrennter Angaben zur Gesamtzahl für jede Aktiengattung und der Erläuterungen zu den folgenden Rechten der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung, Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge, Auskunftsrecht;
•
der festgestellte und geprüfte Jahresabschluss der AGROB IMMOBILIEN AG zum 31. Dezember 2009,
•
der geprüfte Lagebericht für das Geschäftsjahr 2009 (einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstandes zu den Angaben gemäß § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB),
•
der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009,
•
Gewinnverwendungsvorschlag,
•
der Geschäftsbericht,
•
die Formulare, die für die Erteilung einer Vollmacht für die Hauptversammlung verwendet werden können.
Die vorgenannten Unterlagen liegen ferner von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Münchener Straße 101, 85737 Ismaning, sowie in der Hauptversammlung selbst aus.
Ismaning, im Mai 2010
Der Vorstand
AGROB IMMOBILIEN AG, Münchener Straße 101, 85737 Ismaning
Telefon: 089/996873-0, Fax: 089/996873-21, E-Mail:verwaltung@agrob-ag.de, www.agrob-ag.de
AGROB IMMOBILIEN AG
Ismaning
ISIN DE0005019004 (WKN 501900)
ISIN DE0005019038 (WKN 501903)
Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein zu der am
Dienstag, den 22. Juni 2010, 10:00 Uhr
im Haus der HypoVereinsbank – HVB Forum (Maximiliansaal)
Kardinal-Faulhaber-Straße 1, 80333 München
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung.
I.
TAGESORDNUNG
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2009, des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2009 (einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstandes zu den Angaben gemäß § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB) und des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss am 22. April 2010 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Somit entfällt eine Feststellung durch die Hauptversammlung. Der Jahresabschluss, der Lagebericht (einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstandes zu den Angaben gemäß § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB) und der Bericht des Aufsichtsrats sind der Hauptversammlung zugänglich zu machen, ohne dass es einer Beschlussfassung der Hauptversammlung bedarf.
2.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2009
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn 2009 von € 1.264.217,00 wie folgt zu verwenden:
• Zahlung des Gewinnanteiles von € 0,05 je Vorzugs-Stückaktie für das Geschäftsjahr 2009
€
79.120,00
• Zahlung eines Gewinnanteiles von € 0,14 je Stückaktie (Stamm-Stückaktie und Vorzugs-Stückaktie) für das Geschäftsjahr 2009
€
545.496,00
• Einstellung in andere Gewinnrücklagen € 639.601,00
• Bilanzgewinn 2009 € 1.264.217,00
3.
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2009
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem einzigen Mitglied des Vorstands, das im Geschäftsjahr 2009 amtiert hat, für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
4.
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2009
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, allen Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2009 amtiert haben, für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
5.
Beschlussfassung über die Billigung des Systems zur Vergütung des Vorstandsmitglieds
Das Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung vom 31. Juli 2009 (VorstAG) ermöglicht es, dass die Hauptversammlung über die Billigung des Systems zur Vergütung des Vorstandsmitglieds beschließt (§ 120 Abs. 4 des Aktiengesetzes). Ein solches konsultatives Votum der Hauptversammlung soll den Aktionären ein Instrument an die Hand geben, ihre Auffassung zum Vergütungssystem zum Ausdruck zu bringen. Vorsorglich weisen wir jedoch darauf hin, dass ein solcher Beschluss gemäß § 120 Abs. 4 Satz 2 des Aktiengesetzes für den Aufsichtsrat rechtlich nicht verbindlich ist; eine Anfechtung des Beschlusses nach § 243 des Aktiengesetzes ist ausgeschlossen.
Die eigentliche Zielrichtung der Einführung von § 120 Abs. 4 des Aktiengesetzes ist es, den Aktionären eine beratende Beschlussfassung über das bestehende Vergütungssystem zu ermöglichen. Das derzeit (bis 31. Dezember 2010) bestehende Vergütungssystem für das Vorstandsmitglied der Gesellschaft ist im Geschäftsbericht der Gesellschaft für das Jahr 2009 im Kapitel II.7 „Grundzüge des Vergütungssystems der Gesellschaft“ veröffentlicht.
Der Aufsichtsrat hat am 22. April 2010 die Bestellung von Herrn Fuchs mit Wirkung vom 1. Januar 2011 bis zum 31. Dezember 2013 verlängert. Des Weiteren hat der Aufsichtsrat über den Abschluss eines neuen Dienstvertrags mit Wirkung vom 1. Januar 2011 beschlossen. Insbesondere wurden im neuen Dienstvertrag Änderungen im Hinblick auf die Vorstandsvergütung vorgenommen, um den Vorgaben des VorstAG Rechnung zu tragen. Vorstand und Aufsichtsrat halten es im Hinblick auf Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung für sinnvoll, dass die Hauptversammlung unter diesem Tagesordnungspunkt über das System der Vorstandsvergütung unter Berücksichtigung der sich im Zusammenhang mit der Umsetzung des neuen Dienstvertrags ergebenden Änderungen beschließt.
Das ab 1. Januar 2011 in Kraft tretende System zur Vergütung der Vorstandsmitglieder hat die folgenden Eckpunkte:
Vergütung des Vorstandsmitglieds der AGROB IMMOBILIEN AG
Die Gesamtvergütung des einzigen Vorstandsmitglieds wird vom Aufsichtsrat festgelegt.
Kriterien für die Angemessenheit der Vergütung bilden sowohl die Aufgaben des Vorstandsmitglieds, seine persönliche Leistung, die wirtschaftliche Lage und die nachhaltige Entwicklung des Unternehmens als auch die Üblichkeit der Vergütung unter Berücksichtigung des Vergleichsumfelds und der Vergütungsstruktur, die ansonsten im eigenen und in vergleichbaren Unternehmen gilt.
Die Vergütung des Mitglieds des Vorstands setzt sich aus den folgenden Bausteinen zusammen, wobei die feste Vergütung einen Anteil von ca. 60 % haben soll:
a)
Eine jährliche, erfolgsunabhängige Festvergütung
Die Auszahlung erfolgt in 13 Teilbeträgen. 12 Teilbeträge werden monatlich ausgezahlt. Der 13. Teilbetrag fließt im November eines jeden Jahres.
Die Festvergütung wird vom Aufsichtsrat in regelmäßigen Abständen überprüft und gegebenenfalls angepasst.
b)
Variable Bezüge, die sich wie folgt zusammensetzen:
―
ergebnisabhängiger Anteil:
1,13 % bezogen auf ein modifiziertes Betriebsergebnis zzgl. Cashflow der AGROB IMMOBILIEN AG im jeweiligen Geschäftsjahr. Als Betriebsergebnis gilt das Periodenergebnis der Gesellschaft nach Zinsen ohne außerordentliche Komponenten vor Ertragssteuern. Die Addition dieses Betriebsergebnisses und der Abschreibung auf Sachanlagen gemäß Handelsbilanz ergibt den Cashflow.
―
persönlicher Anteil mit einem Basiswert:
Der persönliche, leistungsbezogene Anteil besteht aus einem veränderbaren Basiswert. Er orientiert sich vor allem an Kriterien wie Vermietungsquote, Mietermix, strategische Entwicklung, Öffentlichkeitsarbeit und Kooperationsklima.
―
Nachhaltigkeitskomponente
Sofern sich der Nettovermögenswert (net asset value) der AGROB IMMOBILIEN AG vom 31. Dezember 2010 um mehr als 15 % zum 31. Dezember 2013 erhöht, soll das Vorstandsmitglied eine einmalige Zahlung erhalten.
Die Zahlung der Nachhaltigkeitskomponente wird nach Ablauf der ordentlichen Hauptversammlung, der der Jahresabschluss der AGROB IMMOBILIEN AG zum 31. Dezember 2013 vorgelegt wird, fällig.
Die variablen Bezüge werden vom Aufsichtsrat jedes Jahr für das abgelaufene Jahr neu festgelegt. Sie werden mit der Gehaltszahlung, die der ordentlichen Hauptversammlung folgt, der der Jahresabschluss der AGROB IMMOBILIEN AG für das jeweils vorangegangene Geschäftsjahr vorgelegt wird, fällig.
Soweit Beginn und Ende der Laufzeit des Dienstvertrages sich nicht mit dem Geschäftsjahr decken, wird die Vergütung pro rata temporis des betreffenden Geschäftsjahres berechnet.
c)
Nebenleistungen:
Das Vorstandsmitglied hat des Weiteren Anspruch auf die folgenden Nebenleistungen:
―
Dienstwagen
―
Erstattung der üblichen Auslagen und Aufwendungen bei Dienstreisen
―
Unfallversicherung
―
D&O-Versicherung mit einem Selbstbehalt von 10% des Schadens bis maximal des Eineinhalbfachen der festen jährlichen Vergütung
―
Monatliche Zuschüsse zur gesetzlichen Angestelltenversicherung und/oder Beiträge zu einer privaten Lebensversicherung gegebenenfalls einschließlich einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung, bis zur Hälfte der vom Vorstandsmitglied gezahlten freiwilligen Aufwendungen und nur bis zur Höhe der Arbeitgeberbeiträge zur gesetzlichen Angestelltenversicherung, die die Gesellschaft zu leisten hätte, wenn das Vorstandsmitglied versicherungspflichtig wäre. Die Auszahlung dieser Zuschüsse erfolgt soweit vorgeschrieben nach Steuerabzug.
Dies vorausgeschickt, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat der Hauptversammlung vor, wie folgt zu beschließen:
Das derzeit bestehende sowie das ab 1. Januar 2011 in Kraft tretende neue System zur Vergütung des Vorstandsmitglieds werden gebilligt.
6.
Nachwahl zum Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat unserer Gesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit §§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2, 4 Abs. 1 Drittelbeteiligungsgesetz und § 9 Abs. 1 der Satzung aus vier Vertretern der Aktionäre und zwei Vertretern der Arbeitnehmer zusammen.
In der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 26. Juni 2009 ist beschlossen worden, Herrn Christian Kühni als Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen. Herr Christian Kühni hat mit Schreiben vom 15. Februar 2010 mitgeteilt, sein Mandat mit Wirkung zum Zeitpunkt des Ablaufs der Hauptversammlung am 22. Juni 2010 niederzulegen.
Deshalb soll von der Hauptversammlung für den Rest der Amtszeit des ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieds ein neues Mitglied des Aufsichtsrats gewählt werden (vgl. § 9 Abs. 3 Satz 2 der Satzung der AGROB IMMOBILIEN AG). Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, Herrn Friedhelm Bullerdieck, wohnhaft in Gröbenzell, Vorstand der HVB Immobilien AG, München, für die verbleibende Amtsdauer des ausscheidenden Mitglieds des Aufsichtsrats (Herr Christian Kühni) in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen.
Herr Bullerdieck gehört keinen anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten inländischer Gesellschaften an und ist kein Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
7.
Beschlussfassung über Änderungen der Satzung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie
Am 1. September 2009 ist das Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie (ARUG) in Kraft getreten. Durch das ARUG sind wesentliche hauptversammlungsrelevante Bestimmungen des Aktiengesetzes, insbesondere über Fristen und Termine, geändert worden. Aufgrund dieser Gesetzesänderung ist es erforderlich, einige Bestimmungen der Satzung der Gesellschaft über Einberufungs- und Anmeldefristen an die neue Rechtslage anzupassen.
Darüber hinaus eröffnet das ARUG Möglichkeiten zur Online-Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Briefwahl. Auch diese Optionen sollen in der Satzung abgebildet werden. Dabei soll die Befugnis zur Entscheidung über die Nutzung dieser Möglichkeiten dem Vorstand übertragen werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, den folgenden Beschluss zu fassen:
a) § 15 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
„§ 15
1.
Die Hauptversammlung wird vom Vorstand oder in den vom Gesetz vorgegebenen Fällen vom Aufsichtsrat einberufen. Innerhalb der ersten acht Monate des Geschäftsjahres findet die ordentliche Hauptversammlung statt.
2.
Die Hauptversammlung ist, soweit gesetzlich nichts Abweichendes bestimmt ist, mindestens 36 Tage (einschließlich Anmeldefrist) vor dem Tag der Versammlung einzuberufen. Der Tag der Versammlung und der Tag der Einberufung sind nicht mitzurechnen.“
b) § 16 Abs. 1 der Satzung wird klarstellend wie folgt neu gefasst:
„Jeder Aktionär ist, vorbehaltlich der Regelung in Absatz 3, zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt.“
c) § 16 Abs. 3 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
„Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und – im Fall von Stamm-Stückaktien – zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig bei der Gesellschaft angemeldet haben und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und – im Fall von Stamm-Stückaktien – zur Ausübung des Stimmrechts nachgewiesen haben, wobei ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut ausreicht, der sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung zu beziehen hat. Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft unter der in der Einberufung mitgeteilten Adresse mindestens sechs Tage vor der Versammlung zugehen. Der Tag der Versammlung und der Tag des Zugangs sind nicht mitzuzählen.“
d) § 16 Abs. 4 der Satzung wird ersatzlos aufgehoben.
e) In § 17 werden die folgenden Absätze 5, 6 und 7 ergänzt:
5.
Der Vorstand kann Bild- und Tonübertragungen der Versammlung zulassen.
6.
Der Vorstand ist ermächtigt vorzusehen, dass die Aktionäre an der Hauptversammlung auch ohne Anwesenheit am Ort und ohne einen Bevollmächtigten teilnehmen und sämtliche oder einzelne ihrer Rechte ganz oder teilweise im Wege elektronischer Kommunikation ausüben können.
7.
Der Vorstand ist ermächtigt, vorzusehen, dass Aktionäre ihre Stimmen auch ohne an der Versammlung teilzunehmen, schriftlich oder im Wege elektronischer Kommunikation abgeben dürfen (Briefwahl).
8.
Änderung von § 3 der Satzung (Bekanntmachungen und Informationsübermittlung)
Darüber hinaus soll auch eine Regelung betreffend die Befugnis zur elektronischen Kommunikation in die Satzung der Gesellschaft aufgenommen werden. Ferner soll die Regelung über Bekanntmachungen der Gesellschaft klarer gefasst werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, den folgenden Beschluss zu fassen:
§ 3 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
„§ 3
1.
Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger. Darüber hinausgehende gesetzliche Veröffentlichungspflichten bleiben unberührt.
2.
Die Gesellschaft ist berechtigt, Aktionären mit deren Zustimmung Informationen im Wege der Datenfernübertragung zu übermitteln.“
9.
Beschlussfassung über die Änderung von § 9 Abs. 1 der Satzung (Zusammensetzung des Aufsichtsrates)
Die Regelung in § 9 Abs. 1 der Satzung über die Zusammensetzung des Aufsichtsrats soll an die aktuelle Rechtslage angepasst werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
§ 9 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
„Der Aufsichtsrat besteht aus sechs Mitgliedern, von denen vier als Vertreter der Aktionäre durch die Hauptversammlung nach den Bestimmungen des Aktiengesetzes und zwei durch die Arbeitnehmer nach den Bestimmungen des Drittelbeteiligungsgesetzes zu wählen sind.“
10.
Beschlussfassung über die Änderung von § 9 Abs. 2 der Satzung (Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder).
Ferner soll die Regelung in § 9 Abs. 2 der Satzung über die Amtszeit der Aufsichtsratsmitglieder neu gefasst werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, § 9 Abs. 2 der Satzung wie folgt neu zu fassen:
„Die Aufsichtsratsmitglieder werden bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung bestellt, die über die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet. Die Hauptversammlung kann für Aufsichtsratsmitglieder der Anteilseigner bei der Wahl eine kürzere Amtszeit bestimmen.²
11.
Beschlussfassung über die Änderung von § 11 der Satzung (Sitzungen und Beschlüsse des Aufsichtsrats).
Im Hinblick auf den sinnvollen Einsatz moderner Kommunikationsmittel und zur Anpassung an die aktuelle Rechtslage sollen die Regelungen in § 11 der Satzung betreffend den Geschäftsgang im Aufsichtsrat neu gefasst werden.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:
§ 11 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
„§ 11
1.
Der Vorsitzende, im Falle seiner Verhinderung dessen Stellvertreter, beruft die Sitzungen des Aufsichtsrats ein und bestimmt den Sitzungsort. Die Einberufung erfolgt in der Regel schriftlich, fernschriftlich, per E-Mail oder durch andere vergleichbare Formen mit einer Frist von mindestens zwei Wochen. In dringenden Fällen kann der Vorsitzende die Frist abkürzen und die Sitzung auch mündlich oder fernmündlich einberufen. Mit der Einberufung sind die Gegenstände der Tagesordnung und die Beschlussvorschläge mitzuteilen.
2.
Den Vorsitz der Sitzung führt der Aufsichtsratsvorsitzende, im Falle seiner Verhinderung sein Stellvertreter. Die Art der Abstimmung bestimmt der Vorsitzende der Sitzung.
3.
Beschlüsse des Aufsichtsrats werden grundsätzlich in Sitzungen gefasst. Die Sitzung kann auch in Form einer Videokonferenz abgehalten werden. Das per Videokonferenz zugeschaltete Aufsichtsratsmitglied gilt als anwesend. Abwesende Aufsichtsratsmitglieder können an der Beschlussfassung des Aufsichtsrats dadurch teilnehmen, dass sie durch anwesende Mitglieder schriftliche Stimmabgaben überreichen lassen. Darüber hinaus können abwesende Aufsichtsratsmitglieder ihre Stimme während der Sitzung oder nachträglich innerhalb einer vom Vorsitzenden der Sitzung zu bestimmenden angemessenen Frist mündlich, fernmündlich, fernschriftlich, per E-Mail oder durch andere vergleichbare Formen abgeben, sofern kein in der Sitzung anwesendes Mitglied diesem Verfahren widerspricht.
4.
Der Aufsichtsrat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder, aus denen er nach Gesetz oder Satzung insgesamt zu bestehen hat, an der Beschlussfassung teilnimmt. Ein Mitglied nimmt auch dann an der Beschlussfassung teil, wenn es sich bei der Abstimmung der Stimme enthält.
5.
Die Beschlüsse des Aufsichtsrats werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst, soweit nicht gesetzlich etwas anderes bestimmt ist. Ergibt eine Abstimmung Stimmengleichheit, so steht dem Aufsichtsratsvorsitzenden eine zweite Stimme zu. Auch die zweite Stimme kann gemäß Abs. 3 Satz 4 schriftlich überreicht werden. Dem Stellvertreter des Aufsichtsratsvorsitzenden steht die zweite Stimme nicht zu.
6.
Auf Anordnung des Aufsichtsratsvorsitzenden, im Falle seiner Verhinderung seines Stellvertreters, kann die Beschlussfassung auch außerhalb der Sitzungen durch schriftliche, fernschriftliche oder fernmündliche Abstimmung, per E-Mail oder durch andere vergleichbare Formen erfolgen, wenn kein Mitglied des Aufsichtsrats diesem Verfahren widerspricht. In diesem Fall gelten vorstehende Bestimmungen sinngemäß.
7.
Über die Verhandlungen und Beschlüsse des Aufsichtsrats sind Niederschriften anzufertigen, die vom Vorsitzenden der Sitzung oder bei Abstimmungen außerhalb von Sitzungen vom Leiter der Abstimmung zu unterzeichnen und allen Mitgliedern zuzuleiten sind.
8.
Willenserklärungen des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse werden namens des Aufsichtsrats von dem Aufsichtsratsvorsitzenden abgegeben.“
12.
Beschlussfassung über genehmigtes Kapital.
Die Gesellschaft wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16. Juni 2005 ermächtigt, bis zum 20. Juni 2010 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stamm-Stückaktien und Vorzugs-Stückaktien gegen Bareinlagen unter Beibehaltung des bestehenden Verhältnisses von Stammaktien und Vorzugsaktien einmal oder mehrmals um bis zu € 5.000.000 (in Worten: Euro fünf Millionen) zu erhöhen. Da die bisherige Ermächtigung vor der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung auslaufen wird, soll ein neues genehmigtes Kapital geschaffen werden, um der Verwaltung auch weiterhin ein genehmigtes Kapital zur Verfügung zu stellen. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, gemäß § 202 Abs. 2 AktG folgenden Beschluss zu fassen:
a)
Schaffung genehmigten Kapitals
Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 21. Juni 2015 durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stamm-Stückaktien und Vorzugs-Stückaktien gegen Bareinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt um bis zu € 5.000.000 (in Worten: Euro fünf Millionen) zu erhöhen (genehmigtes Kapital); das Verhältnis zwischen den neuen Stammaktien und den neuen Vorzugsaktien muss dabei dem Verhältnis entsprechen, wie es vor der betreffenden Kapitalerhöhung bestanden hat.
Die Ermächtigung kann in Teilbeträgen ausgenutzt werden. Über die sonstigen Bedingungen der Aktienausgabe oder die sonstigen Inhalte der Aktienrechte entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital zu ändern.
Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die neuen Aktien einzuräumen. Die neuen Aktien sollen dabei von mindestens einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetztes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).
Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, um etwaige Spitzen zu verwerten.
b)
Satzungsänderung
§ 4 Abs. 4 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
„Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates bis zum 21. Juni 2015 durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stamm-Stückaktien und Vorzugs-Stückaktien gegen Bareinlagen einmal oder mehrmals, insgesamt um bis zu € 5.000.000 (in Worten: Euro fünf Millionen) zu erhöhen (genehmigtes Kapital); das Verhältnis zwischen den neuen Stammaktien und den neuen Vorzugsaktien muss dabei dem Verhältnis entsprechen, wie es vor der betreffenden Kapitalerhöhung bestanden hat.
Die Ermächtigung kann in Teilbeträgen ausgenutzt werden. Über die sonstigen Bedingungen der Aktienausgabe oder die sonstigen Inhalte der Aktienrechte entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrates. Der Aufsichtsrat wird ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital zu ändern.
Den Aktionären ist grundsätzlich ein Bezugsrecht auf die neuen Aktien einzuräumen. Die neuen Aktien sollen dabei von mindestens einem Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs.1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetztes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).
Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen, um etwaige Spitzen zu verwerten.“
13.
Beschlussfassung über die Ermächtigung der Gesellschaft zum Erwerb und zur Veräußerung eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG.
Die Gesellschaft wurde durch Beschluss der Hauptversammlung vom 26. Juni 2009 ermächtigt, bis zum 25. Dezember 2010 eigene Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 des Aktiengesetzes zu erwerben. Die bisherige Ermächtigung wird vor der ordentlichen Hauptversammlung im Jahr 2011 auslaufen. Die durch die Hauptversammlung vom 26. Juni 2009 beschlossene Ermächtigung endet nach dem Wortlaut des Ermächtigungsbeschlusses automatisch mit Wirksamkeit einer neuen Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen daher vor, folgenden Beschluss über eine Ermächtigung gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG zu fassen:
a)
Der Vorstand der Gesellschaft wird bis zum 21. Juni 2015 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates eigene Aktien der Gesellschaft (Stamm-Stückaktien und/oder Vorzugs-Stückaktien) in einem Volumen von insgesamt bis zu 10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehenden Grundkapitals zu erwerben. Auf die erworbenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, deren Inhaber die Gesellschaft ist oder die gemäß §§ 71d und 71e AktG entsprechend zu behandeln sind, zu keinem Zeitpunkt mehr als 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft entfallen.
b)
Die Ermächtigung kann ganz oder in Teilbeträgen, einmal oder mehrmals, in Verfolgung eines oder mehrerer Zwecke, jedoch nicht zum Zweck des Wertpapierhandels, durch die Gesellschaft oder für ihre Rechnung durch Dritte ausgeübt werden. Diese Ermächtigung tritt an die Stelle der durch die Hauptversammlung vom 26. Juni 2009 beschlossenen Ermächtigung.
c)
Der Erwerb erfolgt nach Wahl des Vorstands über die Börse oder mittels eines an alle Aktionäre gerichteten öffentlichen Kaufangebots.
aa)
Im Falle des Erwerbs über die Börse darf der durch die Gesellschaft gezahlte Kaufpreis je Aktie der Gesellschaft (ohne Erwerbsnebenkosten) den Durchschnitt der Schlusspreise der Stamm-Stückaktie bzw. Vorzugs-Stückaktie an den fünf Börsentagen, welche der Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb vorangehen, um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten.
"Schlusspreis" ist dabei, im Hinblick auf jeden einzelnen Börsenhandelstag, der in der Schlussauktion ermittelte Schlusskurs oder, wenn ein solcher Schlusskurs an dem betreffenden Handelstag nicht ermittelt wird, der letzte im fortlaufenden Handel ermittelte Preis der jeweiligen Aktiengattung der Gesellschaft. Maßgeblich ist dabei der Schlusskurs oder der letzte im fortlaufenden Handel gebildete Preis an derjenigen deutschen Wertpapierbörse, an der in den fünf Börsentagen, welche der Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb vorangehen, insgesamt der höchste Umsatz in Stamm-Stückaktien bzw. Vorzugs-Stückaktien der Gesellschaft stattfand.
bb)
Bei einem öffentlichen Kaufangebot an alle Aktionäre darf der von der Gesellschaft angebotene Kaufpreis je Aktie der Gesellschaft (ohne Erwerbsnebenkosten) den Durchschnitt der Schlusspreise (wie in lit. aa) definiert) der Stamm-Stückaktie bzw. Vorzugs-Stückaktie an den fünf Börsenhandelstagen vor dem Stichtag um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten.
"Stichtag" ist der Tag der Veröffentlichung der Gesellschaft, ein öffentliches Angebot abzugeben, oder, bei einer Angebotsänderung, der Tag der endgültigen Entscheidung des Vorstands über die Angebotsänderung.
Das Kaufangebot kann Bedingungen vorsehen. Sofern der Gesellschaft mehr Aktien der jeweiligen Aktiengattung zum Rückerwerb angedient werden als die Gesellschaft den Aktionären der jeweiligen Aktiengattung insgesamt zum Rückerwerb angeboten hat, erfolgt der Erwerb durch die Gesellschaft nach dem Verhältnis der angedienten Aktien der jeweiligen Aktiengattung. Dabei kann eine bevorrechtigte Annahme geringerer Stückzahlen bis zu 100 Stück angedienter Aktien je Aktionär vorgesehen werden.
d)
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates Aktien der Gesellschaft, die auf Grund dieser Ermächtigung erworben werden, zu allen gesetzlich zugelassenen Zwecken zu verwenden, insbesondere auch zu den folgenden Zwecken:
aa)
Die Aktien können zu einem Teil oder insgesamt eingezogen werden, ohne dass die Einziehung oder ihre Durchführung eines weiteren Hauptversammlungsbeschlusses bedarf. Der Vorstand kann bestimmen, dass die Aktien im vereinfachten Verfahren auch ohne Kapitalherabsetzung durch Anpassung des anteiligen rechnerischen Betrages der übrigen Stückaktien am Grundkapital der Gesellschaft eingezogen werden. In diesem Fall ist der Vorstand ermächtigt, die Angabe der Zahlen der Stückaktien in der Satzung anzupassen.
bb)
Die Aktien können gegen Sachleistung im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen übertragen werden oder zu dem Zweck veräußert werden, Unternehmen, Unternehmensteile, Beteiligungen an Unternehmen oder andere Wirtschaftsgüter zu erwerben.
cc)
Die auf Grund dieser Ermächtigung erworbenen Aktien können auch in anderer Weise als über die Börse oder durch ein Angebot an alle Aktionäre veräußert werden, wenn die erworbenen eigenen Aktien gegen Barzahlung zu einem Preis veräußert werden, der den Börsenpreis der Aktien der jeweiligen Gattung der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Sofern die veräußerten Aktien den Aktionären nicht unter Wahrung ihres Bezugsrechts angeboten werden, dürfen sie insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung.
e)
Die Ermächtigungen in lit. d) bb) und cc) gelten auch für Aktien der Gesellschaft, die auf Grund von § 71d Satz 5 AktG erworben wurden.
f)
Die Ermächtigungen in lit. d) können ganz oder in Teilen, einmal oder mehrmals, einzeln oder gemeinsam ausgenutzt werden.
g)
Das Bezugsrecht der Aktionäre auf eigene Aktien kann insoweit ausgeschlossen werden, als diese gemäß den Ermächtigungen in lit. d) bb) und cc) verwendet werden. Auf die für Veräußerungen eigener Aktien gemäß lit. d) cc) unter Bezugsrechtsausschluss geltende 10%-Grenze sind Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden.
14.
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2010 sowie die gegebenenfalls beauftragte Prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichtes zum 30. Juni 2010.
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2010 und – sofern beauftragt – gegebenenfalls für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichtes zum 30. Juni 2010 zu wählen.
II.
BERICHT AN DIE HAUPTVERSAMMLUNG
Gemäß § 203 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 186 Absatz 4 Satz 2 des AktG erstattet der Vorstand zu Punkt 12 der Tagesordnung der Hauptversammlung folgenden Bericht:
Die Hauptversammlung vom 16. Juni 2005 hatte den Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats bis zum 20. Juni 2010 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stamm-Stückaktien und Vorzugs-Stückaktien gegen Bareinlagen unter Beibehaltung des bestehenden Verhältnisses von Stammaktien und Vorzugsaktien einmal oder mehrmals um bis zu € 5.000.000 (in Worten: Euro fünf Millionen) zu erhöhen. Diese Ermächtigung wird vor der diesjährigen Hauptversammlung auslaufen. Damit die Gesellschaft auch künftig zu einer schnellen und flexiblen Kapitalaufnahme in der Lage bleibt, schlagen Vorstand und Aufsichtsrat vor, ein neues genehmigtes Kapital in gleicher Höhe zu beschließen.
Bei der Ausnutzung des genehmigten Kapitals ist den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Der Beschlussvorschlag sieht jedoch eine Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts zur Verwertung etwaiger Spitzen vor. Diese Ermächtigung eröffnet die Möglichkeit, bei der Kapitalerhöhung einfache und praktikable Bezugsverhältnisse festzusetzen. Spitzen entstehen, wenn infolge des Bezugsverhältnisses oder des Betrages der Kapitalerhöhung nicht alle neuen Aktien gleichmäßig auf die Aktionäre verteilt werden können. Die Kosten des Bezugsrechtshandels bei Spitzenbeträgen stehen in keinem Verhältnis zum Vorteil für die Aktionäre. Die als freie Spitzen durch den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre entstandenen neuen Aktien werden bestmöglich verwertet. Der mögliche Verwässerungseffekt ist aufgrund der Beschränkung auf Spitzenbeträge gering.
Die Ermächtigung sieht vor, dass die neu auszugebenden Aktien bei einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen von mindestens einem inländischen Kreditinstitut oder einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen ausländischen Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden sollen, sie den Aktionären der Gesellschaft zum Bezug anzubieten. Hierbei handelt es sich nicht um eine Einschränkung des Bezugsrechts, da dem Aktionär mittelbar die gleichen Bezugsrechte gewährt werden wie bei einem direkten Bezug. Aus abwicklungstechnischen Gründen wird jedoch mindestens ein inländisches Kreditinstitut oder ein nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetze über das Kreditwesen tätiges ausländisches Unternehmen zwischengeschaltet, das die Zeichnungswünsche der Aktionäre entgegennimmt und nach Durchführung der Kapitalerhöhung die Aktien gegen Zahlung des Bezugspreises an die bezugsberechtigten Aktionäre ausliefert.
Gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 Halbsatz 2 AktG in Verbindung mit § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG erstattet der Vorstand zu Punkt 13 der Tagesordnung der Hauptversammlung folgenden Bericht:
Die zu Tagesordnungspunkt 13 vorgeschlagene Ermächtigung ermöglicht es der Gesellschaft, gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG eigene Aktien bis zu einer Höhe von 10 % des derzeitigen Grundkapitals der Gesellschaft über die Börse oder durch ein öffentliches Kaufangebot zu anderen Zwecken als dem Wertpapierhandel zu erwerben. Die vorgeschlagene Ermächtigung soll bis zum 21. Juni 2015 gelten.
Bei einem Erwerb durch ein öffentliches Kaufangebot kann jeder Aktionär entscheiden, wie viele Aktien er zum Kauf anbieten möchte. Hierbei ist der aktienrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz zu beachten. Übersteigt die Anzahl der zum festgesetzten Preis angebotenen Aktien die Höchstmenge der von der Gesellschaft nachgefragten Aktien, muss die Annahme nach Quoten erfolgen. Hierbei soll es möglich sein, eine bevorrechtigte Annahme kleiner Offerten oder kleiner Teile von Offerten bis maximal 100 Aktien vorzusehen. Diese Möglichkeit dient dazu, die technische Abwicklung zu erleichtern und kleine Restbestände zu vermeiden.
Die Ermächtigung sieht vor, dass der angebotene Kaufpreis je Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) bei einem Erwerb über die Börse den Schlusspreis (wie im vorgeschlagenen Ermächtigungsbeschluss definiert) der jeweiligen Aktiengattung an den fünf vorangegangenen Börsenhandelstagen, die der Eingehung der Verpflichtung zum Erwerb vorausgehen, um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten darf. Im Falle eines öffentlichen Kaufangebots darf der angebotene Kaufpreis (ohne Erwerbsnebenkosten) den Durchschnitt der Schlusspreise der jeweiligen Aktiengattung an den fünf Börsenhandelstagen vor dem Stichtag ebenfalls um nicht mehr als 10 % über- oder unterschreiten. Als Stichtag beim Erwerb durch öffentliches Kaufangebot ist der Tag der Veröffentlichung der Entscheidung der Gesellschaft, ein öffentliches Angebot abzugeben, oder, bei einer Angebotsänderung der Tag der endgültigen Entscheidung des Vorstands über die Angebotsänderung, vorgesehen. Das Kaufangebot kann Bedingungen enthalten, z.B. das Erreichen einer Mindestannahmequote.
Die auf Grund dieser Ermächtigung erworbenen eigenen Aktien dürfen zusammen mit anderen eigenen Aktien, welche die Gesellschaft bereits erworben hat und noch besitzt, 10% des Grundkapitals der Gesellschaft nicht überschreiten.
Die von der Gesellschaft erworbenen eigenen Aktien sollen zu allen gesetzlich zulässigen Zwecken verwendet werden dürfen, insbesondere auch zu den folgenden:
Die Gesellschaft soll die auf Grund des Ermächtigungsbeschlusses erworbenen eigenen Aktien ohne erneuten Beschluss der Hauptversammlung einziehen können. Dies soll sowohl mit als auch ohne Herabsetzung des Grundkapitals der Gesellschaft möglich sein. Im letzteren Fall erhöht sich automatisch der rechnerische Anteil der übrigen Stückaktien am Grundkapital, was unverändert bleibt. Der Vorstand soll daher auch ermächtigt werden, die Anzahl der Stückaktien, die sich durch die Einziehung verringert, in der Satzung anzupassen.
Es ist geplant, dass die Veräußerung der eigenen Aktien auch gegen Sachleistung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgen kann. Die Gesellschaft wird dadurch in die Lage versetzt, eigene Aktien unmittelbar oder mittelbar als Gegenleistung im Zusammenhang mit dem Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder anderen Wirtschaftsgütern zur Verbesserung der Wettbewerbsposition der Gesellschaft zu verwenden. Nicht selten wird bei derartigen Transaktionen eine Gegenleistung in Form von Aktien verlangt. Die vorgeschlagene Ermächtigung gibt der Gesellschaft den notwendigen Handlungsspielraum, sich bietende Gelegenheiten zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen, Beteiligungen an Unternehmen oder sonstigen Wirtschaftsgütern schnell und flexibel ausnutzen zu können. Dem trägt der vorgeschlagene Ausschluss des Bezugsrechts Rechnung.
Bei der Festlegung von Wertrelationen wird der Vorstand darauf achten, dass die Interessen der Aktionäre angemessen gewahrt werden. Der Vorstand wird sich bei der Bemessung des Wertes der als Gegenleistung zu übertragenden AGROB-Aktien am Börsenpreis der jeweiligen Aktiengattung orientieren.
Der Beschlussvorschlag enthält ferner die Ermächtigung, die erworbenen eigenen Aktien außerhalb der Börse gegen Barzahlung unter Ausschluss des Bezugsrechts zu einem Preis zu veräußern, der den Börsenpreis der Aktien der jeweiligen Aktiengattung der Gesellschaft zum Zeitpunkt der Veräußerung nicht wesentlich unterschreitet. Mit dieser Ermächtigung wird von der gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 Satz 5 AktG in Verbindung mit § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zugelassenen Möglichkeit zum erleichterten Bezugsrechtsausschluss Gebrauch gemacht.
Durch die Möglichkeit des Bezugsrechtsausschlusses kann ein schnellerer Mittelzufluss bei der Gesellschaft erreicht werden als bei einem unter Wahrung des Bezugsrechts der Aktionäre erfolgenden Erwerbsangebot an alle Aktionäre. Zudem könnte die Gesellschaft bei Einräumung eines Bezugsrechts wegen der Länge der Bezugsfrist nicht kurzfristig auf günstige Marktverhältnisse reagieren.
Diese Ermächtigung liegt folglich im Interesse der Gesellschaft, weil sie ihr zu größerer Flexibilität verhilft. Da der Veräußerungspreis für die eigenen Aktien nicht wesentlich vom Börsenkurs zum Zeitpunkt der Veräußerung abweichen darf, wird dem Interesse der Aktionäre an einer wertmäßigen Nicht-Verwässerung ihrer Beteiligung Rechnung getragen. Es ist ihnen zudem möglich, ihre Beteiligungsquote durch Zukäufe an der Börse aufrecht zu erhalten.
Die Ermächtigung soll zudem mit der Maßgabe gelten, dass die unter Ausschluss des Bezugsrechts entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG veräußerten Aktien insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten dürfen, und zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausnutzung der Ermächtigung. Auf diese 10 %-Grenze sind neue Aktien anzurechnen, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert werden.
Von den vorgenannten Verwendungsmöglichkeiten soll – mit Ausnahme der Einziehung ohne weiteren Hauptversammlungsbeschluss – nicht nur hinsichtlich solcher Aktien Gebrauch gemacht werden können, die auf Grund des Ermächtigungsbeschlusses erworben wurden. Die Ermächtigung zur Verwendung eigener Aktien soll vielmehr auch solche Aktien umfassen, die gemäß § 71d Satz 5 AktG erworben wurden. Es ist vorteilhaft und schafft weitere Flexibilität, diese eigenen Aktien in gleicher Weise wie die auf Grund des Ermächtigungsbeschlusses erworbenen Aktien verwenden zu können.
Der Vorstand wird der Hauptversammlung jeweils Bericht über die Ausnutzung der Ermächtigung erstatten. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass sowohl der Erwerb als auch die Veräußerung der eigenen Aktien der Zustimmung des Aufsichtsrats bedarf.
Bei Abwägung aller genannten Umstände halten Vorstand und Aufsichtsrat den Ausschluss des Bezugsrechts in den genannten Fällen aus den genannten Gründen für sachlich gerechtfertigt und gegenüber den Aktionären für angemessen.
III.
GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE IM ZEITPUNKT DER EINBERUFUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung (14. Mai 2010) ist das Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt in 2.314.000 nennwertlose Stamm-Stückaktien mit ebenso vielen Stimmrechten sowie in 1.582.400 nennwertlose Vorzugs-Stückaktien ohne Stimmrechte. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.
IV.
VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG UND DIE AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und – im Falle von Stamm-Stückaktien – zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig anmelden und ihre Berechtigung nachweisen.
Zum Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, das ist der 1. Juni 2010, 0:00 Uhr, Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, (Record Date) zu beziehen.
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahmerechts und – im Falle von Stamm-Stückaktien – des Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und – im Falle von Stamm-Stückaktien – die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date haben für den Umfang und die Ausübung des gesetzlichen Teilnahmerechts und – im Falle von Stamm-Stückaktien – des Stimmrechts keine Bedeutung. Aktionäre, die erst nach dem Record Date Aktien an der Gesellschaft erworben haben, können aus diesen Aktien weder das Teilnahmerecht noch andere Rechte in der Hauptversammlung ausüben. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind im Verhältnis zur Gesellschaft auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und – im Falle von Stamm-Stückaktien – zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Teilweise Veräußerungen und Hinzuerwerbe von Stamm-Stückaktien nach dem Nachweisstichtag haben keinen Einfluss auf den Umfang des Stimmrechts. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung.
Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft nach § 16 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft bis zum 15. Juni 2010, 24:00 Uhr, Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, unter der folgenden Adresse zugehen:
AGROB IMMOBILIEN AG
c/o UniCredit Bank AG
CBS50HV, 80311 München
Fax: 089 / 5400-2519
E-Mail: hauptversammlungen@hvb.de
V.
STIMMRECHTSVERTRETUNG
Zur Teilnahme berechtigte Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können sich bei der Ausübung ihrer Rechte, insbesondere ihres Teilnahmerechts und – im Falle von Stamm-Stückaktien – insbesondere ihres Stimmrechts, durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch eine Aktionärsvereinigung, ein Kreditinstitut oder eine andere Person ihrer Wahl, vertreten lassen. Wir weisen darauf hin, dass auch bei einer Bevollmächtigung eine ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich sind. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine andere in § 135 AktG gleichgestellte Institution oder Person bevollmächtigt wird, ist die Vollmacht in Textform gegenüber der AGROB IMMOBILIEN AG oder in Textform unmittelbar gegenüber dem Bevollmächtigten zu erteilen. Die gleiche Form gilt für den Widerruf und den Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft.
Für die Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen mit diesen durch die aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellten Institution oder Person besteht ein Textformerfordernis weder nach dem Gesetz noch nach der Satzung. Möglicherweise verlangen jedoch in diesen Fällen die Bevollmächtigten eine besondere Form der Vollmacht, da sie diese gemäß § 135 Abs. 1 Satz 2 AktG (ggf. in Verbindung mit § 135 Abs. 8 oder Abs. 10 AktG) nachprüfbar festhalten müssen. Die möglicherweise zu beachtenden Besonderheiten, bitten wir bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen.
Der Nachweis der Vollmacht bzw. des Widerrufs kann auch an folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden verwaltung@agrob-ag.de. Der Nachweis kann auch dadurch erbracht werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist.
Zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigte Aktionäre können sich des Weiteren durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter vertreten lassen. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgebunden abzustimmen. Ohne ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Gegenständen der Tagesordnung werden die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nicht ausüben. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter stehen nur für die Ausübung des Stimmrechts, nicht für die Ausübung sonstiger Rechte, zur Verfügung. Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter müssen in Textform erteilt werden.
Ein Formular zur Erteilung von Vollmachten und Weisungen, welches die Aktionäre verwenden können, wird den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte sowie auf Anforderung bei der Gesellschaft übersandt. Das Vollmachts- und Weisungsformular steht den Aktionären unter der Internetadresse www.agrob-ag.de zum Download zur Verfügung und kann werktäglich zwischen 9:00 Uhr und 14:00 Uhr unter der Telefonnummer 089 996873-0 angefordert werden.
Die Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen der Gesellschaft unter der folgenden Adresse zugehen, sofern nicht die Bevollmächtigung und Weisungserteilung in der Hauptversammlung erfolgt:
AGROB IMMOBILIEN AG
Vorstandssekretariat
Münchener Straße 101, 85737 Ismaning
Fax: 089 996873-32, E-Mail: verwaltung@agrob-ag.de
Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können nur Vollmachten und Weisungen berücksichtigen, die spätestens am 20. Juni 2010 unter der vorgenannten Anschrift bei der Gesellschaft eingehen oder den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern in der Hauptversammlung übergeben werden.
Wir bitten zu beachten, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht an der Abstimmung über Verfahrens- und Sachanträge teilnehmen, die nicht im Vorfeld der Hauptversammlung von der Gesellschaft mitgeteilt wurden.
VI.
RECHTE DER AKTIONÄRE
Ergänzung der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag des Zugangs des Verlangens bei der Gesellschaft Inhaber des Mindestbesitzes an Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über das Verlangen halten.
Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestes 30 Tage vor der Versammlung also bis zum 22. Mai 2010, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der AGROB IMMOBILIEN AG zu richten. Das Verlangen kann an die folgende Adresse gerichtet werden:
AGROB IMMOBILIEN AG
Vorstandssekretariat
Münchener Straße 101, 85737 Ismaning
Gegenanträge/Wahlvorschläge
Darüber hinaus ist jeder Aktionär berechtigt zu den Punkten der Tagesordnung Gegenanträge zu stellen bzw. Wahlvorschläge zu machen.
Die Gesellschaft wird Anträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter www.agrob-ag.de zugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis zum 7. Juni 2010, der Gesellschaft einen zulässigen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung an nachfolgend genannte Adresse übersandt hat:
AGROB IMMOBILIEN AG
Vorstandssekretariat
Münchener Straße 101, 85737 Ismaning
Fax: 089 996873 32, E-Mail: verwaltung@agrob-ag.de
Ein Gegenantrag braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 126 Abs. 2 AktG vorliegt. Die Begründung braucht auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Aktionäre werden gebeten, Ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags nachzuweisen.
Diese Regelungen gelten für Wahlvorschläge der Aktionäre sinngemäß. Wahlvorschläge müssen allerdings nicht begründet werden. Wahlvorschläge müssen auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn der Wahlvorschlag nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person sowie bei der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthält. Ferner sollen einem Vorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Angaben zu deren Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien beigefügt werden.
Auskunftsrecht
Gemäß § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen.
Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen.
VII.
INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE DER GESELLSCHAFT
Folgende Informationen sind alsbald nach der Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.agrob-ag.de zugänglich:
•
Der Inhalt dieser Einberufung, einschließlich der Erläuterung zu Tagesordnungspunkt 1 (zu dem in der Hauptversammlung kein Beschluss gefasst werden soll), der Berichte des Vorstands zu den Tagesordnungspunkten 12 und 13, der Angabe der Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung, einschließlich getrennter Angaben zur Gesamtzahl für jede Aktiengattung und der Erläuterungen zu den folgenden Rechten der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung, Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge, Auskunftsrecht;
•
der festgestellte und geprüfte Jahresabschluss der AGROB IMMOBILIEN AG zum 31. Dezember 2009,
•
der geprüfte Lagebericht für das Geschäftsjahr 2009 (einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstandes zu den Angaben gemäß § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB),
•
der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2009,
•
Gewinnverwendungsvorschlag,
•
der Geschäftsbericht,
•
die Formulare, die für die Erteilung einer Vollmacht für die Hauptversammlung verwendet werden können.
Die vorgenannten Unterlagen liegen ferner von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Münchener Straße 101, 85737 Ismaning, sowie in der Hauptversammlung selbst aus.
Ismaning, im Mai 2010
Der Vorstand
AGROB IMMOBILIEN AG, Münchener Straße 101, 85737 Ismaning
Telefon: 089/996873-0, Fax: 089/996873-21, E-Mail:verwaltung@agrob-ag.de, www.agrob-ag.de
Recht hoher Umsatz bei den Vorzügen in München heute
pünktlich zur hv, eine empfehlung.
gruß
myschkin
22.06.2010 09:02
Original-Research: AGROB Immobilien AG (von GBC AG): Kaufen
Original-Research: AGROB Immobilien AG - von GBC AG
Aktieneinstufung von GBC AG zu AGROB Immobilien AG
Unternehmen: AGROB Immobilien AG ISIN: DE0005019004
Anlass der Studie:Research Studie (Anno) Empfehlung: Kaufen Kursziel: 14,86 EUR Kursziel auf Sicht von: Ende 2010 Letzte Ratingänderung: Analyst: Cosmin Filker, Felix Gode
Erneut sehr stabile Entwicklung trotz Krise; sehr solide Finanzierungskennzahlen, weiterhin deutliche Unterbewertung
Die AGROB Immobilien AG ist als Immobilienbestandshalter mit dem Schwerpunkt auf der Bestandsbewirtschaftung und Immobilienverwaltung eines Medien- und Gewerbeparkes im Münchener Vorort Ismaning tätig.
Wirkliche Belastungsfaktoren aus der konjunkturellen Entwicklung und einer schwachen Entwicklung des Immobilienmarktes sind jedoch am Geschäftsverlauf 2009 vorbeigegangen. Die Gesellschaft musste nur leichte Umsatzeinbußen im Zuge fristgerechter Mietvertragsausläufe ausweisen. Insgesamt erzielte die AGROB Immobilien AG in 2009 Umsatzerlöse in Höhe von 11,17 Mio. EUR. Diese blieben mit -1,4 % nur leicht unterhalb des Vorjahresniveaus von 11,33 Mio. EUR. Im Zuge einer weitestgehend stabilen Kostensituation sowie eines leicht rückläufigen sonstigen betrieblichen Ergebnisses reduzierte sich das operative Ergebnis vor Steuern und Zinsen und Abschreibungen (EBITDA) von 8,12 Mio. EUR (GJ 08) auf 7,91 Mio. EUR nur unwesentlich um 2,5 %. Gleichzeitig minderte sich das EBIT von 4,93 Mio. EUR (GJ 08) um 2,4 % auf 4,81 Mio. EUR.
Parallel hierzu weist die AGROB Immobilien AG als sehr solide einzustufende bilanzielle Relationen auf. Erwähnenswert in diesem Zusammenhang ist die Tatsache, dass die Gesellschaft konservativ nach den HGB-Kriterien bilanziert. Da hier eine Aktivierung der Immobilien nach dem Anschaffungs- und Herstellkostenprinzip, jeweils um die planmäßigen Abschreibungen vermindert, vorgenommen wird, führt dies letztendlich zur Entstehung stiller Reserven. Im Rahmen einer gutachterlichen Ermittlung belaufen sich diese auf 38,40 Mio. EUR. Damit weist die Gesellschaft einen NAV in Höhe von 57,37 Mio. EUR auf. Legt man die Marktwerte der Immobilien zugrunde, weist die AGROB Immobilien AG damit eine solide Eigenkapitalquote von 43,4 % sowie eine vergleichsweise niedrige bereinigte Objektverschuldung (LTV: Loan to Value) in Höhe von 43,8 % auf.
Als Grundlage unserer Prognosen berücksichtigen wir ein Marktumfeld, welches in den letzten Monaten von Erholungstendenzen geprägt war. Ähnliche Tendenzen können auch auf dem für die AGROB Immobilien AG wichtigen Gewerbeimmobilienmarkt in München erkannt werden. Zwar kann ein Anstieg des Leerstandes beobachtet werden, diese Situation dürfte sich aufgrund einer aktuell geringen Neufertigstellungsquote wieder entspannen. Zusammen mit einer erwarteten Konjunkturerholung erwarten wir eine stabile Entwicklung in 2010, in 2011 dürfte wieder ein Anstieg der Marktrelationen zu beobachten sein. Parallel hierzu berücksichtigen wir den Ausbau der Hauptnutzflächen im Immobilienportfolio der AGROB Immobilien AG. Dementsprechend und unter der weiteren Berücksichtigung eines leicht rückläufigen Mietpreisniveaus sehen wir für 2010 Umsatzerlöse in Höhe von 11,15 Mio. EUR (bisher: 11,22 Mio. EUR) und damit in etwa auf dem Niveau des Geschäftsjahres 2009 als realistisch an. Diese sollten bei einer entsprechenden Zunahme der Auslastungskapazitäten in 2011 wieder auf 11,32 Mo. EUR um 1,5 % zulegen. In Summe erwarten wir für 2010 somit eine leichte Reduktion des EBITDA in Höhe von 2,5 % auf 7,91 Mio. EUR (bisher: 8,05 Mio. EUR). Für das kommende Geschäftsjahr 2010 erwarten wir einen leichten Anstieg des EBITDA auf dann 8,06 Mio. EUR und somit ein stabiles Ergebnis. Wir prognostizieren zudem entsprechende hohe EBITDA-Margen von 70,9 % (2010e) sowie 71,2 % (2011e).
Im Rahmen unserer DCF-Bewertung haben wir auf Basis 2010 einen fairen Wert von 14,86 EUR je Aktie ermittelt. Damit hat sich unsere Bewertungseinschätzung gegenüber unserer letzten Studie in Höhe von 14,75 EUR (06.10.2009) kaum verändert. Auch der vom Unternehmen ausgewiesene NAV von 14,73 EUR/Aktie untermauert unsere Bewertung. Derzeitige Kursniveaus von 8,75 EUR je Stammaktie weisen zum fairen Wert somit einen Abschlag in Höhe von 41,1 % auf. Wir halten dies für nicht gerechtfertigt und stufen die AGROB Immobilien AG daher unverändert mit dem Rating 'KAUFEN' ein.
Die vollständige Analyse können Sie hier downloaden: http://www.more-ir.de/d/11051.pdf
Kontakt für Rückfragen Jörg Grunwald Vorstand GBC AG Halderstraße 27 86150 Augsburg 0821 / 241133 0 research@gbc-ag.de
gruß
myschkin
22.06.2010 09:02
Original-Research: AGROB Immobilien AG (von GBC AG): Kaufen
Original-Research: AGROB Immobilien AG - von GBC AG
Aktieneinstufung von GBC AG zu AGROB Immobilien AG
Unternehmen: AGROB Immobilien AG ISIN: DE0005019004
Anlass der Studie:Research Studie (Anno) Empfehlung: Kaufen Kursziel: 14,86 EUR Kursziel auf Sicht von: Ende 2010 Letzte Ratingänderung: Analyst: Cosmin Filker, Felix Gode
Erneut sehr stabile Entwicklung trotz Krise; sehr solide Finanzierungskennzahlen, weiterhin deutliche Unterbewertung
Die AGROB Immobilien AG ist als Immobilienbestandshalter mit dem Schwerpunkt auf der Bestandsbewirtschaftung und Immobilienverwaltung eines Medien- und Gewerbeparkes im Münchener Vorort Ismaning tätig.
Wirkliche Belastungsfaktoren aus der konjunkturellen Entwicklung und einer schwachen Entwicklung des Immobilienmarktes sind jedoch am Geschäftsverlauf 2009 vorbeigegangen. Die Gesellschaft musste nur leichte Umsatzeinbußen im Zuge fristgerechter Mietvertragsausläufe ausweisen. Insgesamt erzielte die AGROB Immobilien AG in 2009 Umsatzerlöse in Höhe von 11,17 Mio. EUR. Diese blieben mit -1,4 % nur leicht unterhalb des Vorjahresniveaus von 11,33 Mio. EUR. Im Zuge einer weitestgehend stabilen Kostensituation sowie eines leicht rückläufigen sonstigen betrieblichen Ergebnisses reduzierte sich das operative Ergebnis vor Steuern und Zinsen und Abschreibungen (EBITDA) von 8,12 Mio. EUR (GJ 08) auf 7,91 Mio. EUR nur unwesentlich um 2,5 %. Gleichzeitig minderte sich das EBIT von 4,93 Mio. EUR (GJ 08) um 2,4 % auf 4,81 Mio. EUR.
Parallel hierzu weist die AGROB Immobilien AG als sehr solide einzustufende bilanzielle Relationen auf. Erwähnenswert in diesem Zusammenhang ist die Tatsache, dass die Gesellschaft konservativ nach den HGB-Kriterien bilanziert. Da hier eine Aktivierung der Immobilien nach dem Anschaffungs- und Herstellkostenprinzip, jeweils um die planmäßigen Abschreibungen vermindert, vorgenommen wird, führt dies letztendlich zur Entstehung stiller Reserven. Im Rahmen einer gutachterlichen Ermittlung belaufen sich diese auf 38,40 Mio. EUR. Damit weist die Gesellschaft einen NAV in Höhe von 57,37 Mio. EUR auf. Legt man die Marktwerte der Immobilien zugrunde, weist die AGROB Immobilien AG damit eine solide Eigenkapitalquote von 43,4 % sowie eine vergleichsweise niedrige bereinigte Objektverschuldung (LTV: Loan to Value) in Höhe von 43,8 % auf.
Als Grundlage unserer Prognosen berücksichtigen wir ein Marktumfeld, welches in den letzten Monaten von Erholungstendenzen geprägt war. Ähnliche Tendenzen können auch auf dem für die AGROB Immobilien AG wichtigen Gewerbeimmobilienmarkt in München erkannt werden. Zwar kann ein Anstieg des Leerstandes beobachtet werden, diese Situation dürfte sich aufgrund einer aktuell geringen Neufertigstellungsquote wieder entspannen. Zusammen mit einer erwarteten Konjunkturerholung erwarten wir eine stabile Entwicklung in 2010, in 2011 dürfte wieder ein Anstieg der Marktrelationen zu beobachten sein. Parallel hierzu berücksichtigen wir den Ausbau der Hauptnutzflächen im Immobilienportfolio der AGROB Immobilien AG. Dementsprechend und unter der weiteren Berücksichtigung eines leicht rückläufigen Mietpreisniveaus sehen wir für 2010 Umsatzerlöse in Höhe von 11,15 Mio. EUR (bisher: 11,22 Mio. EUR) und damit in etwa auf dem Niveau des Geschäftsjahres 2009 als realistisch an. Diese sollten bei einer entsprechenden Zunahme der Auslastungskapazitäten in 2011 wieder auf 11,32 Mo. EUR um 1,5 % zulegen. In Summe erwarten wir für 2010 somit eine leichte Reduktion des EBITDA in Höhe von 2,5 % auf 7,91 Mio. EUR (bisher: 8,05 Mio. EUR). Für das kommende Geschäftsjahr 2010 erwarten wir einen leichten Anstieg des EBITDA auf dann 8,06 Mio. EUR und somit ein stabiles Ergebnis. Wir prognostizieren zudem entsprechende hohe EBITDA-Margen von 70,9 % (2010e) sowie 71,2 % (2011e).
Im Rahmen unserer DCF-Bewertung haben wir auf Basis 2010 einen fairen Wert von 14,86 EUR je Aktie ermittelt. Damit hat sich unsere Bewertungseinschätzung gegenüber unserer letzten Studie in Höhe von 14,75 EUR (06.10.2009) kaum verändert. Auch der vom Unternehmen ausgewiesene NAV von 14,73 EUR/Aktie untermauert unsere Bewertung. Derzeitige Kursniveaus von 8,75 EUR je Stammaktie weisen zum fairen Wert somit einen Abschlag in Höhe von 41,1 % auf. Wir halten dies für nicht gerechtfertigt und stufen die AGROB Immobilien AG daher unverändert mit dem Rating 'KAUFEN' ein.
Die vollständige Analyse können Sie hier downloaden: http://www.more-ir.de/d/11051.pdf
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Kaufempfehlung für die Stammaktie hat einen Kauf mit 4000 Stück bei den Vorzügen ausgelöst. Oder wurde wegen der heute stattfindenden HV gekauft...
Original-Research: AGROB Immobilien AG (von GBC AG): Kaufen
Autor: dpa-AFX | 22.06.2010 | 09:02 |
Original-Research: AGROB Immobilien AG - von GBC AG
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ISIN: DE0005019004
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Erneut sehr stabile Entwicklung trotz Krise; sehr solide
Finanzierungskennzahlen, weiterhin deutliche Unterbewertung
Die AGROB Immobilien AG ist als Immobilienbestandshalter mit dem
Schwerpunkt auf der Bestandsbewirtschaftung und Immobilienverwaltung eines
Medien- und Gewerbeparkes im Münchener Vorort Ismaning tätig.
Wirkliche Belastungsfaktoren aus der konjunkturellen Entwicklung und einer schwachen Entwicklung des Immobilienmarktes sind jedoch am Geschäftsverlauf 2009 vorbeigegangen. Die Gesellschaft musste nur leichte Umsatzeinbußen im Zuge fristgerechter Mietvertragsausläufe ausweisen. Insgesamt erzielte die
AGROB Immobilien AG in 2009 Umsatzerlöse in Höhe von 11,17 Mio. EUR. Diese blieben mit -1,4 % nur leicht unterhalb des Vorjahresniveaus von 11,33 Mio. EUR. Im Zuge einer weitestgehend stabilen Kostensituation sowie eines leicht rückläufigen sonstigen betrieblichen Ergebnisses reduzierte sich das operative Ergebnis vor Steuern und Zinsen und Abschreibungen (EBITDA) von
8,12 Mio. EUR (GJ 08) auf 7,91 Mio. EUR nur unwesentlich um 2,5 %.
Gleichzeitig minderte sich das EBIT von 4,93 Mio. EUR (GJ 08) um 2,4 % auf 4,81 Mio. EUR.
Parallel hierzu weist die AGROB Immobilien AG als sehr solide einzustufende bilanzielle Relationen auf. Erwähnenswert in diesem Zusammenhang ist die Tatsache, dass die Gesellschaft konservativ nach den HGB-Kriterien bilanziert. Da hier eine Aktivierung der Immobilien nach dem Anschaffungs- und Herstellkostenprinzip, jeweils um die planmäßigen Abschreibungen vermindert, vorgenommen wird, führt dies letztendlich zur Entstehung stiller Reserven. Im Rahmen einer gutachterlichen Ermittlung belaufen sich diese auf 38,40 Mio. EUR. Damit weist die Gesellschaft einen NAV in Höhe
von 57,37 Mio. EUR auf. Legt man die Marktwerte der Immobilien zugrunde, weist die AGROB Immobilien AG damit eine solide Eigenkapitalquote von 43,4 % sowie eine vergleichsweise niedrige bereinigte Objektverschuldung (LTV: Loan to Value) in Höhe von 43,8 % auf.
Als Grundlage unserer Prognosen berücksichtigen wir ein Marktumfeld, welches in den letzten Monaten von Erholungstendenzen geprägt war. Ähnliche Tendenzen können auch auf dem für die AGROB Immobilien AG wichtigen Gewerbeimmobilienmarkt in München erkannt werden. Zwar kann ein Anstieg des Leerstandes beobachtet werden, diese Situation dürfte sich aufgrund einer aktuell geringen Neufertigstellungsquote wieder entspannen. Zusammen mit
einer erwarteten Konjunkturerholung erwarten wir eine stabile Entwicklung in 2010, in 2011 dürfte wieder ein Anstieg der Marktrelationen zu beobachten sein. Parallel hierzu berücksichtigen wir den Ausbau der Hauptnutzflächen im Immobilienportfolio der AGROB Immobilien AG.
Dementsprechend und unter der weiteren Berücksichtigung eines leicht rückläufigen Mietpreisniveaus sehen wir für 2010 Umsatzerlöse in Höhe von 11,15 Mio. EUR (bisher: 11,22 Mio. EUR) und damit in etwa auf dem Niveau des Geschäftsjahres 2009 als realistisch an. Diese sollten bei einer entsprechenden Zunahme der Auslastungskapazitäten in 2011 wieder auf 11,32 Mio. EUR um 1,5 % zulegen. In Summe erwarten wir für 2010 somit eine leichte
Reduktion des EBITDA in Höhe von 2,5 % auf 7,91 Mio. EUR (bisher: 8,05 Mio. EUR). Für das kommende Geschäftsjahr 2010 erwarten wir einen leichten Anstieg des EBITDA auf dann 8,06 Mio. EUR und somit ein stabiles Ergebnis. Wir prognostizieren zudem entsprechende hohe EBITDA-Margen von 70,9 % (2010e) sowie 71,2 % (2011e).
Im Rahmen unserer DCF-Bewertung haben wir auf Basis 2010 einen fairen Wert von 14,86 EUR je Aktie ermittelt. Damit hat sich unsere
Bewertungseinschätzung gegenüber unserer letzten Studie in Höhe von 14,75 EUR (06.10.2009) kaum verändert. Auch der vom Unternehmen ausgewiesene NAV von 14,73 EUR/Aktie untermauert unsere Bewertung. Derzeitige Kursniveaus von 8,75 EUR je Stammaktie weisen zum fairen Wert somit einen Abschlag in
Höhe von 41,1 % auf. Wir halten dies für nicht gerechtfertigt und stufen die AGROB Immobilien AG daher unverändert mit dem Rating ´KAUFEN´ ein.
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http://www.more-ir.de/d/11051.pdf
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86150 Augsburg
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Original-Research: AGROB Immobilien AG (von GBC AG): Kaufen
Autor: dpa-AFX | 22.06.2010 | 09:02 |
Original-Research: AGROB Immobilien AG - von GBC AG
Aktieneinstufung von GBC AG zu AGROB Immobilien AG
Unternehmen: AGROB Immobilien AG
ISIN: DE0005019004
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Empfehlung: Kaufen
Kursziel: 14,86 EUR
Kursziel auf Sicht von: Ende 2010
Letzte Ratingänderung:
Analyst: Cosmin Filker, Felix Gode
Erneut sehr stabile Entwicklung trotz Krise; sehr solide
Finanzierungskennzahlen, weiterhin deutliche Unterbewertung
Die AGROB Immobilien AG ist als Immobilienbestandshalter mit dem
Schwerpunkt auf der Bestandsbewirtschaftung und Immobilienverwaltung eines
Medien- und Gewerbeparkes im Münchener Vorort Ismaning tätig.
Wirkliche Belastungsfaktoren aus der konjunkturellen Entwicklung und einer schwachen Entwicklung des Immobilienmarktes sind jedoch am Geschäftsverlauf 2009 vorbeigegangen. Die Gesellschaft musste nur leichte Umsatzeinbußen im Zuge fristgerechter Mietvertragsausläufe ausweisen. Insgesamt erzielte die
AGROB Immobilien AG in 2009 Umsatzerlöse in Höhe von 11,17 Mio. EUR. Diese blieben mit -1,4 % nur leicht unterhalb des Vorjahresniveaus von 11,33 Mio. EUR. Im Zuge einer weitestgehend stabilen Kostensituation sowie eines leicht rückläufigen sonstigen betrieblichen Ergebnisses reduzierte sich das operative Ergebnis vor Steuern und Zinsen und Abschreibungen (EBITDA) von
8,12 Mio. EUR (GJ 08) auf 7,91 Mio. EUR nur unwesentlich um 2,5 %.
Gleichzeitig minderte sich das EBIT von 4,93 Mio. EUR (GJ 08) um 2,4 % auf 4,81 Mio. EUR.
Parallel hierzu weist die AGROB Immobilien AG als sehr solide einzustufende bilanzielle Relationen auf. Erwähnenswert in diesem Zusammenhang ist die Tatsache, dass die Gesellschaft konservativ nach den HGB-Kriterien bilanziert. Da hier eine Aktivierung der Immobilien nach dem Anschaffungs- und Herstellkostenprinzip, jeweils um die planmäßigen Abschreibungen vermindert, vorgenommen wird, führt dies letztendlich zur Entstehung stiller Reserven. Im Rahmen einer gutachterlichen Ermittlung belaufen sich diese auf 38,40 Mio. EUR. Damit weist die Gesellschaft einen NAV in Höhe
von 57,37 Mio. EUR auf. Legt man die Marktwerte der Immobilien zugrunde, weist die AGROB Immobilien AG damit eine solide Eigenkapitalquote von 43,4 % sowie eine vergleichsweise niedrige bereinigte Objektverschuldung (LTV: Loan to Value) in Höhe von 43,8 % auf.
Als Grundlage unserer Prognosen berücksichtigen wir ein Marktumfeld, welches in den letzten Monaten von Erholungstendenzen geprägt war. Ähnliche Tendenzen können auch auf dem für die AGROB Immobilien AG wichtigen Gewerbeimmobilienmarkt in München erkannt werden. Zwar kann ein Anstieg des Leerstandes beobachtet werden, diese Situation dürfte sich aufgrund einer aktuell geringen Neufertigstellungsquote wieder entspannen. Zusammen mit
einer erwarteten Konjunkturerholung erwarten wir eine stabile Entwicklung in 2010, in 2011 dürfte wieder ein Anstieg der Marktrelationen zu beobachten sein. Parallel hierzu berücksichtigen wir den Ausbau der Hauptnutzflächen im Immobilienportfolio der AGROB Immobilien AG.
Dementsprechend und unter der weiteren Berücksichtigung eines leicht rückläufigen Mietpreisniveaus sehen wir für 2010 Umsatzerlöse in Höhe von 11,15 Mio. EUR (bisher: 11,22 Mio. EUR) und damit in etwa auf dem Niveau des Geschäftsjahres 2009 als realistisch an. Diese sollten bei einer entsprechenden Zunahme der Auslastungskapazitäten in 2011 wieder auf 11,32 Mio. EUR um 1,5 % zulegen. In Summe erwarten wir für 2010 somit eine leichte
Reduktion des EBITDA in Höhe von 2,5 % auf 7,91 Mio. EUR (bisher: 8,05 Mio. EUR). Für das kommende Geschäftsjahr 2010 erwarten wir einen leichten Anstieg des EBITDA auf dann 8,06 Mio. EUR und somit ein stabiles Ergebnis. Wir prognostizieren zudem entsprechende hohe EBITDA-Margen von 70,9 % (2010e) sowie 71,2 % (2011e).
Im Rahmen unserer DCF-Bewertung haben wir auf Basis 2010 einen fairen Wert von 14,86 EUR je Aktie ermittelt. Damit hat sich unsere
Bewertungseinschätzung gegenüber unserer letzten Studie in Höhe von 14,75 EUR (06.10.2009) kaum verändert. Auch der vom Unternehmen ausgewiesene NAV von 14,73 EUR/Aktie untermauert unsere Bewertung. Derzeitige Kursniveaus von 8,75 EUR je Stammaktie weisen zum fairen Wert somit einen Abschlag in
Höhe von 41,1 % auf. Wir halten dies für nicht gerechtfertigt und stufen die AGROB Immobilien AG daher unverändert mit dem Rating ´KAUFEN´ ein.
Die vollständige Analyse können Sie hier downloaden:
http://www.more-ir.de/d/11051.pdf
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Jörg Grunwald
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86150 Augsburg
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Da war myschkin ein bisschen schneller als ich
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.718.411 von schaerholder am 22.06.10 10:27:22... ja, ja. alter mann, ganz schnell
auf der hv scheint wohl nichts außergewöhnliches passiert zu sein. war auch nicht zu erwarten.
gruß
myschkin
AGROB IMMOBILIEN AG, Ismaning
Wertpapier-Kenn-Nr. 501 900, 501 903
ISIN: DE0005019004,DE0005019038
Veröffentlichungen gemäß § 30b Absatz 1 Satz 1 Nr.2 WpHG
Dividendenbekanntmachung
Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 22.Juni 2010
hat beschlossen, für das Geschäftsjahr 2009 eine Dividende von € 0,19 je
dividendenberechtigter Vorzugs-Stückaktie und von € 0,14 je dividendenberechtigter
Stamm-Stückaktie auszuschütten.
Die Auszahlung der Dividende erfolgt am darauffolgenden Tag, dem
23.Juni 2010, durch die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, über
die Depotbanken nach Abzug von 25% Kapitalertragsteuer und des hierauf
entfallenden Solidaritätszuschlages von 5,5%.
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und zu deren
Verwendung und Ausschluss des Bezugsrechts
Die ordentliche Hauptversammlung der AGROB IMMOBILIEN AG hat den
Vorstand der Gesellschaft am 22. Juni 2010 ermächtigt, bis zum 21. Juni
2015 eigene Aktien der AGROB IMMOBILIEN AG zu erwerben und die so
erworbenen Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts zu verwenden. Die
aufgrund dieses Beschlusses erworbenen Aktien können auch eingezogen
werden. Der vollständige Wortlaut des Beschlusses ist in der Einladung zur
Hauptversammlung angegeben, die im elektronischen Bundesanzeiger
vom 14. Mai 2010 veröffentlicht worden ist.
Ismaning, den 22.Juni 2010
AGROB IMMOBILIEN AG
Der Vorstand
(siehe auch: http://www.agrob-ag.de/news/docs/100623news177.pdf)
auf der hv scheint wohl nichts außergewöhnliches passiert zu sein. war auch nicht zu erwarten.
gruß
myschkin
AGROB IMMOBILIEN AG, Ismaning
Wertpapier-Kenn-Nr. 501 900, 501 903
ISIN: DE0005019004,DE0005019038
Veröffentlichungen gemäß § 30b Absatz 1 Satz 1 Nr.2 WpHG
Dividendenbekanntmachung
Die ordentliche Hauptversammlung unserer Gesellschaft vom 22.Juni 2010
hat beschlossen, für das Geschäftsjahr 2009 eine Dividende von € 0,19 je
dividendenberechtigter Vorzugs-Stückaktie und von € 0,14 je dividendenberechtigter
Stamm-Stückaktie auszuschütten.
Die Auszahlung der Dividende erfolgt am darauffolgenden Tag, dem
23.Juni 2010, durch die Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, über
die Depotbanken nach Abzug von 25% Kapitalertragsteuer und des hierauf
entfallenden Solidaritätszuschlages von 5,5%.
Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien und zu deren
Verwendung und Ausschluss des Bezugsrechts
Die ordentliche Hauptversammlung der AGROB IMMOBILIEN AG hat den
Vorstand der Gesellschaft am 22. Juni 2010 ermächtigt, bis zum 21. Juni
2015 eigene Aktien der AGROB IMMOBILIEN AG zu erwerben und die so
erworbenen Aktien unter Ausschluss des Bezugsrechts zu verwenden. Die
aufgrund dieses Beschlusses erworbenen Aktien können auch eingezogen
werden. Der vollständige Wortlaut des Beschlusses ist in der Einladung zur
Hauptversammlung angegeben, die im elektronischen Bundesanzeiger
vom 14. Mai 2010 veröffentlicht worden ist.
Ismaning, den 22.Juni 2010
AGROB IMMOBILIEN AG
Der Vorstand
(siehe auch: http://www.agrob-ag.de/news/docs/100623news177.pdf)
Antwort auf Beitrag Nr.: 39.724.047 von myschkin am 23.06.10 10:01:57nichts aussergewöhnliches passiert?
Also mir reicht die Sch....., dass von der Dividende jetzt Steuer und Soli bezahlt werden muss. Und der Kurs ist weiterhin im Keller!
Bin auf den Bericht des grossen Vorsitzenden gespannt, wie weit seine Tiefstapelei diesmal ging. Ja keine Hoffnung wecken. Und seine Aussagen, dass eine Übernahme des HVB-Paketes und somit ein Angebot an den Streubesitz kommt, ist leider auch nicht eingetroffen.
Trostloses Papier!
Also mir reicht die Sch....., dass von der Dividende jetzt Steuer und Soli bezahlt werden muss. Und der Kurs ist weiterhin im Keller!
Bin auf den Bericht des grossen Vorsitzenden gespannt, wie weit seine Tiefstapelei diesmal ging. Ja keine Hoffnung wecken. Und seine Aussagen, dass eine Übernahme des HVB-Paketes und somit ein Angebot an den Streubesitz kommt, ist leider auch nicht eingetroffen.
Trostloses Papier!
auf der HP steht mittlerweile die rede des vorstands anlässlich der hv zur verfügung.
gruß
myschkin
http://www.agrob-ag.de/news/docs/100628news181.pdf
gruß
myschkin
http://www.agrob-ag.de/news/docs/100628news181.pdf
Die Stämme heute mit einem 20%-Satz in Stuttgart
Über 1000 Stämme bei 9,20 in Mü umgesetzt
Stämme fast bei 10 Euro
Gestern nachmittag und heute jetzt endlich mal größere Umsätze auch bei den Vorzügen in München. Vielleicht tut sich ja bald mal was
zwischenmitteilung fürs 3te quartal von heute:
http://www.agrob-ag.de/news/docs/101118news168.pdf
gruß
myschkin
http://www.agrob-ag.de/news/docs/101118news168.pdf
gruß
myschkin
Schon 4000 Stücke Umsatz bei den Vorzügen in München und weitere 5000 im Geld bei 8,31
4000 Vorzüge und 1000 Stämme gehandelt
Mal wieder recht hoher Umsatz bei den Vorzügen in S und M...
Stämme in M zu 9,50 gesucht, bei den Vorzügen gestern in München zu 8,51 fast 4000 Stücke Umsatz..
Stämme zu 10,20 umgesetzt und weiter gesucht. Vorzüge bei 8,70 G
Umsatz am Freitag bei den Vz. zu 8,99, aktuell 1500 Stücke bei 8,70 gesucht und kein Brief in Sicht...
Stämme 9,50 zu 10,70
Stämme 9,50 zu 10,70
Im Zwischenbericht für das 1.Quartal 2011 berichtet Vorstand Fuchs von der weiterhin sich verbessernden Sitaution der Agrob AG. Vielleicht könnte es jetzt für Unicredito wieder interessant werden ihre Anteile zu veräussern?!
Anbei der Bericht:
AGROB Immobilien AG, Münchener Straße 101, 85737 Ismaning
- ISIN DE0005019004 (WKN 501900)
- ISIN DE0005019038 (WKN 501903)
Zwischenmitteilung über die Geschäftsentwicklung 01-03/2011
Die AGROB Immobilien AG ist erfolgreich in das Geschäftsjahr 2011 gestartet.
Dank einer im Vergleich zur Vorjahresperiode erhöhten Auslastung der Vermietungskapazitäten im Bereich der Hauptnutzflächen von knapp 98% ist es gelungen, die Gesamtleistung und das Ergebnis des ersten Quartals der laufenden Berichtsperiode über das bereits hohe Vorjahresniveau hinaus zu steigern.
Dabei weisen die Gesamterlöse der Gesellschaft für die ersten drei Monate des laufenden Geschäfts-jahres mit annähernd € 2,9 Mio. einen Zuwachs von 3,3% im Vergleich zur entsprechenden Vorjah-resperiode auf.
In erster Linie dank eines erneut rückläufigen Zinsaufwandes sowie eines günstigen Schadensverlau-fes in der Inanspruchnahme des Instandhaltungsbudgets konnte darüber hinaus der Gesamtaufwand mit € 2,4 Mio. stabil gehalten werden.
So zeichnet sich der operative Periodenüberschuss in Höhe von T€ 480 nach Steuern durch ein deut-liches Plus von 23,4% im Vergleich zur Vorjahresperiode aus.
Trotz der anteilig bereits berücksichtigten Anpassung der Pensionsrückstellungen kommt mit T€ 85 ein vergleichsweise geringerer DSCB Nettoaufwand zum Ausweis, so dass infolgedessen der Perio-denüberschuss nach DSCB mit T€ 395 das Vorjahresergebnis signifikant um 40,6% übertrifft.
Bei Gegenüberstellung mit den entsprechenden Vorjahreszahlen ergibt sich der nachstehende Kenn-zahlenvergleich:
01- 03 / 2011
T€
01- 03 / 2010
T€
Veränderung
in %
EBIT DA ¹)
2.023
1.961
+ 3,2
Abschreibungen
./. 827
./. 828
./. 0,1
EBIT¹)
1.197
1.133
+ 5,6
Zinsergebnis
./. 796
./. 846
./. 5,9
Periodenergebnis
486
395
+ 23,0
Ertragsteuern
./. 7
./. 6
+ 16,7
Periodenüberschuss
480
389
+ 23,4
Nettoaufwand DSCB
./. 85
./. 108
Periodenüberschuss nach DSCB
./. 21,3
+ 395
+ 281
+ 40,6
¹) incl. DSCB
2
Im Vergleich mit der anteiligen Jahresplanung ergeben sich ebenfalls durchweg positive Abweichun-gen. Insofern verläuft die Unternehmensentwicklung bislang vollumfänglich plankonform, sämtliche bestehenden Mietverhältnisse werden ohne jegliche Leistungsstörungen und/oder vorzeitige Mietver-tragsauflösungen vertragskonform bedient, sonstige rückstellungsrelevante und ergebnisbelastende Risiken sind im bisherigen Jahresverlauf weder eingetreten noch derzeit erkennbar.
Nach aktuellem Planungsstand sind für das laufende Geschäftsjahr wesentliche bauliche Investiti-onsmaßnahmen zum Zwecke der Expansion der Vermietflächen mangels entsprechender, eine an-gemessene Rendite gewährleistender Nachfrage nicht vorgesehen. Insofern werden wir uns weiterhin auf die Nachvermietung der noch in geringem Umfang vorhandenen vakanten Flächen, auf die nach-haltige Instandhaltung und Revitalisierung unseres Immobilienbestandes zur Aufrechterhaltung eines technisch und gestalterisch dauerhaft zeitgemäßen und marktfähigen Zustandes sowie die langfristi-ge Bindung unserer Mieterunternehmen konzentrieren.
Einen weiteren Schwerpunkt in den Aktivitäten des laufenden Jahres stellt die von uns angestrebte Erweiterung des Bebauungsplanes in südlicher Arrondierung mit entsprechender Baurechtschaffung bei gleichzeitiger Verdichtung der Baurechte im Umgriff des derzeit rechtskräftigen Bebauungsplanes dar. Nach intensiven Diskussionen zwischen den Verfahrensbeteiligten und den daraufhin erfolgten weiteren Detailabstimmungen hat die Gemeinde Ismaning vor kurzem den Planungsauftrag für die Erstellung eines Bebauungsplan-Entwurfes vergeben. Im Interesse einer für die Gesellschaft optima-len Dimensionierung und Positionierung der zusätzlichen Baurechte werden wir diesen Prozess auch weiterhin mit Nachdruck und Ausdauer verfolgen.
Auch wenn das Ergebnis des I. Quartals 2011 aufgrund u. U. anstehender Einmalbelastungen im Zusammenhang mit zum Jahresende terminierten Mietvertragsverlängerungen nicht linear auf das Gesamtjahr projiziert werden kann, so können wir dennoch nach dem plankonformen Verlauf im Be-richtszeitraum mit großer Zuversicht die vor uns liegenden Perioden des laufenden Geschäftsjahres angehen. Dabei gehen wir davon aus, dass sich die konjunkturellen Impulse im Jahresverlauf ver-stärkt auf den gewerblichen Immobilienmärkten bemerkbar machen und sich deren Erholung in Form erhöhter Nutzernachfragen und sich stabilisierender Mietpreise weiter nachhaltig fortsetzen wird.
So erwarten wir für das Gesamtjahr 2011 hinsichtlich Umsatz und Qualität des Ergebnisses einen im Vergleich zum Vorjahr nennenswert besseren Ausweis bei gleichzeitiger Kostenstabilität und erwar-ten insofern eine nachhaltige Kontinuität in der positiven Geschäftsentwicklung der letzten Jahre.
Ismaning, im April 2011
Der Vorstand
Anbei der Bericht:
AGROB Immobilien AG, Münchener Straße 101, 85737 Ismaning
- ISIN DE0005019004 (WKN 501900)
- ISIN DE0005019038 (WKN 501903)
Zwischenmitteilung über die Geschäftsentwicklung 01-03/2011
Die AGROB Immobilien AG ist erfolgreich in das Geschäftsjahr 2011 gestartet.
Dank einer im Vergleich zur Vorjahresperiode erhöhten Auslastung der Vermietungskapazitäten im Bereich der Hauptnutzflächen von knapp 98% ist es gelungen, die Gesamtleistung und das Ergebnis des ersten Quartals der laufenden Berichtsperiode über das bereits hohe Vorjahresniveau hinaus zu steigern.
Dabei weisen die Gesamterlöse der Gesellschaft für die ersten drei Monate des laufenden Geschäfts-jahres mit annähernd € 2,9 Mio. einen Zuwachs von 3,3% im Vergleich zur entsprechenden Vorjah-resperiode auf.
In erster Linie dank eines erneut rückläufigen Zinsaufwandes sowie eines günstigen Schadensverlau-fes in der Inanspruchnahme des Instandhaltungsbudgets konnte darüber hinaus der Gesamtaufwand mit € 2,4 Mio. stabil gehalten werden.
So zeichnet sich der operative Periodenüberschuss in Höhe von T€ 480 nach Steuern durch ein deut-liches Plus von 23,4% im Vergleich zur Vorjahresperiode aus.
Trotz der anteilig bereits berücksichtigten Anpassung der Pensionsrückstellungen kommt mit T€ 85 ein vergleichsweise geringerer DSCB Nettoaufwand zum Ausweis, so dass infolgedessen der Perio-denüberschuss nach DSCB mit T€ 395 das Vorjahresergebnis signifikant um 40,6% übertrifft.
Bei Gegenüberstellung mit den entsprechenden Vorjahreszahlen ergibt sich der nachstehende Kenn-zahlenvergleich:
01- 03 / 2011
T€
01- 03 / 2010
T€
Veränderung
in %
EBIT DA ¹)
2.023
1.961
+ 3,2
Abschreibungen
./. 827
./. 828
./. 0,1
EBIT¹)
1.197
1.133
+ 5,6
Zinsergebnis
./. 796
./. 846
./. 5,9
Periodenergebnis
486
395
+ 23,0
Ertragsteuern
./. 7
./. 6
+ 16,7
Periodenüberschuss
480
389
+ 23,4
Nettoaufwand DSCB
./. 85
./. 108
Periodenüberschuss nach DSCB
./. 21,3
+ 395
+ 281
+ 40,6
¹) incl. DSCB
2
Im Vergleich mit der anteiligen Jahresplanung ergeben sich ebenfalls durchweg positive Abweichun-gen. Insofern verläuft die Unternehmensentwicklung bislang vollumfänglich plankonform, sämtliche bestehenden Mietverhältnisse werden ohne jegliche Leistungsstörungen und/oder vorzeitige Mietver-tragsauflösungen vertragskonform bedient, sonstige rückstellungsrelevante und ergebnisbelastende Risiken sind im bisherigen Jahresverlauf weder eingetreten noch derzeit erkennbar.
Nach aktuellem Planungsstand sind für das laufende Geschäftsjahr wesentliche bauliche Investiti-onsmaßnahmen zum Zwecke der Expansion der Vermietflächen mangels entsprechender, eine an-gemessene Rendite gewährleistender Nachfrage nicht vorgesehen. Insofern werden wir uns weiterhin auf die Nachvermietung der noch in geringem Umfang vorhandenen vakanten Flächen, auf die nach-haltige Instandhaltung und Revitalisierung unseres Immobilienbestandes zur Aufrechterhaltung eines technisch und gestalterisch dauerhaft zeitgemäßen und marktfähigen Zustandes sowie die langfristi-ge Bindung unserer Mieterunternehmen konzentrieren.
Einen weiteren Schwerpunkt in den Aktivitäten des laufenden Jahres stellt die von uns angestrebte Erweiterung des Bebauungsplanes in südlicher Arrondierung mit entsprechender Baurechtschaffung bei gleichzeitiger Verdichtung der Baurechte im Umgriff des derzeit rechtskräftigen Bebauungsplanes dar. Nach intensiven Diskussionen zwischen den Verfahrensbeteiligten und den daraufhin erfolgten weiteren Detailabstimmungen hat die Gemeinde Ismaning vor kurzem den Planungsauftrag für die Erstellung eines Bebauungsplan-Entwurfes vergeben. Im Interesse einer für die Gesellschaft optima-len Dimensionierung und Positionierung der zusätzlichen Baurechte werden wir diesen Prozess auch weiterhin mit Nachdruck und Ausdauer verfolgen.
Auch wenn das Ergebnis des I. Quartals 2011 aufgrund u. U. anstehender Einmalbelastungen im Zusammenhang mit zum Jahresende terminierten Mietvertragsverlängerungen nicht linear auf das Gesamtjahr projiziert werden kann, so können wir dennoch nach dem plankonformen Verlauf im Be-richtszeitraum mit großer Zuversicht die vor uns liegenden Perioden des laufenden Geschäftsjahres angehen. Dabei gehen wir davon aus, dass sich die konjunkturellen Impulse im Jahresverlauf ver-stärkt auf den gewerblichen Immobilienmärkten bemerkbar machen und sich deren Erholung in Form erhöhter Nutzernachfragen und sich stabilisierender Mietpreise weiter nachhaltig fortsetzen wird.
So erwarten wir für das Gesamtjahr 2011 hinsichtlich Umsatz und Qualität des Ergebnisses einen im Vergleich zum Vorjahr nennenswert besseren Ausweis bei gleichzeitiger Kostenstabilität und erwar-ten insofern eine nachhaltige Kontinuität in der positiven Geschäftsentwicklung der letzten Jahre.
Ismaning, im April 2011
Der Vorstand
Jetzt könnte es so langsam mal aufwärts gegen den NAV gehen...
Großer Umsatz bei Stämmen und Vorzügen heute...
AGROB Immobilien AG
Ismaning
ISIN DE0005019004 (WKN 501900)
ISIN DE0005019038 (WKN 501903)
Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein zu der am
Donnerstag, den 30. Juni 2011, 10:00 Uhr
im Haus der HypoVereinsbank – HVB Forum (Maximiliansaal)
Kardinal-Faulhaber-Straße 1, 80333 München
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung.
I. TAGESORDNUNG
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2010, des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2010 (einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstandes zu den Angaben gemäß § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB) und des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss am 15. April 2011 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Somit entfällt eine Feststellung durch die Hauptversammlung. Der Jahresabschluss, der Lagebericht (einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstandes zu den Angaben gemäß § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB) und der Bericht des Aufsichtsrats sind der Hauptversammlung zugänglich zu machen, ohne dass es einer Beschlussfassung der Hauptversammlung bedarf.
2.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2010
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn 2010 von EUR 1.299.697,00 wie folgt zu verwenden:
• Zahlung des Gewinnanteiles von EUR 0,05 je Vorzugs-Stückaktie für das Geschäftsjahr 2010 EUR 79.120,00
• Zahlung eines Gewinnanteiles von EUR 0,14 je Stückaktie (Stamm-Stückaktie und Vorzugs-Stückaktie) für das Geschäftsjahr 2010 EUR 545.496,00
• Einstellung in andere Gewinnrücklagen EUR
675.081,00
• Bilanzgewinn 2010
EUR
1.299.697,00
3.
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2010
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem einzigen Mitglied des Vorstands, das im Geschäftsjahr 2010 amtiert hat, für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
4.
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, allen Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2010 amtiert haben, für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
5.
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011 sowie die gegebenenfalls beauftragte Prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichtes zum 30. Juni 2011.
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011 und – sofern beauftragt – gegebenenfalls für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichtes zum 30. Juni 2011 zu wählen.
6.
Beschlussfassung über die Anpassung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats sowie entsprechende Änderung von § 14 der Satzung.
Der Deutsche Corporate Governance Kodex enthält in Ziff. 5.4.6 Abs. 2 die Empfehlung, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats neben einer festen auch eine erfolgsorientierte Vergütung erhalten sollen. Dementsprechend sieht die derzeitige Regelung zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder in § 14 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft variable Vergütungsbestandteile vor, die in ihrer Höhe von der Entwicklung der Bardividende auf die Stammaktien der Gesellschaft abhängig sind.
Auf eine solche variable Vergütungskomponente soll zukünftig verzichtet werden, um die Unabhängigkeit des Aufsichtsrats weiter zu stärken. Der Umfang der Arbeitsbelastung und des Haftungsrisikos der Aufsichtsratsmitglieder entwickelt sich in aller Regel nicht parallel zum geschäftlichen Erfolg des Unternehmens beziehungsweise zur Ertragslage der Gesellschaft. Vielmehr wird häufig in schwierigen Zeiten, in denen eine variable aktienkursbasierte Vergütung unter Umständen zurückgeht, eine besonders intensive Wahrnehmung der Überwachungs- und Beratungsfunktion durch die Aufsichtsratsmitglieder erforderlich sein. Der vorgeschlagene Verzicht auf eine erfolgsorientierte variable Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wird deshalb in der aktuellen Corporate Governance-Diskussion von verschiedener Seite befürwortet und entspricht eher der internationalen Best Practice in diesem Bereich. Die der Hauptversammlung vorgeschlagene Neuregelung trägt dem Rechnung.
Wie von Ziff. 5.4.6 Abs. 1 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen, soll bei der Höhe der Aufsichtsratsvergütung der Vorsitz und die Mitgliedschaft in Ausschüssen Berücksichtigung finden. Aufgrund des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes und der verstärkten Anforderungen an Corporate Governance hat insbesondere der Prüfungsausschuss in erheblichem Umfang zusätzliche Aufgaben wahrzunehmen. Dies betrifft insbesondere den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses bzw. das unabhängige Mitglied mit Sachverständnis auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung. Der aufgrund des Verzichts auf die variable Vergütung frei gewordene reduzierte Betrag in Höhe von EUR 21.000,00 (die durchschnittliche variable Vergütung in den letzten drei Geschäftsjahren betrug EUR 22.500,00) soll daher künftig den Vorsitzenden und Mitgliedern der Ausschüsse des Aufsichtsrats zugewiesen werden.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen:
a) § 14 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:
„1. Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten jährlich eine Grundvergütung von je EUR 7.500,00. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Doppelte, der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende das Eineinhalbfache der Grundvergütung.
2. Für die Tätigkeit in den Ausschüssen des Aufsichtsrats erhält jeweils zusätzlich
a) der Vorsitzende des Prüfungsausschusses EUR 6.000,00, jedes andere Mitglied des Prüfungsausschusses EUR 4.000,00.
b) der Vorsitzende des Personalausschusses EUR 3.000,00, jedes andere Mitglied des Personalausschusses EUR 2.000,00.
3. Bei Veränderungen im Aufsichtsrat und/oder seinen Ausschüssen erfolgt die Vergütung zeitanteilig unter Aufrundung auf volle Monate.
4. Die Vergütung ist zahlbar nach Ablauf der Hauptversammlung, die den Jahresabschluss für das abgelaufene Geschäftsjahr entgegennimmt oder über seine Billigung entscheidet.
5. Die Aufsichtsratsmitglieder werden in eine im Interesse der Gesellschaft von dieser in angemessener Höhe unterhaltene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) einbezogen, soweit eine solche besteht. Die Prämien hierfür entrichtet die Gesellschaft.
6. Die Gesellschaft erstattet jedem Aufsichtsratsmitglied seine Auslagen sowie die etwa auf seine Bezüge entfallende Umsatzsteuer.“
b) Die unter Lit. a) dieses Tagesordnungspunktes genannte Satzungsänderung ersetzt mit Beginn ihrer Wirksamkeit die derzeitigen Regelungen zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder und findet erstmals für das am 1. Januar 2012 beginnende Geschäftsjahr Anwendung.
7.
Neuwahl eines Mitglieds des Aufsichtsrats.
Der Aufsichtsrat unserer Gesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit §§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2, 4 Abs. 1 Drittelbeteiligungsgesetz und § 9 Abs. 1 der Satzung aus vier Vertretern der Aktionäre und zwei Vertretern der Arbeitnehmer zusammen.
In der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 26. Juni 2009 ist beschlossen worden, Herrn Dr. Reiner Meisinger als Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen. Herr Dr. Reiner Meisinger hat mit Schreiben vom 26. März 2011 mitgeteilt, sein Mandat mit Wirkung zum Zeitpunkt des Ablaufs der Hauptversammlung am 30. Juni 2011 niederzulegen.
Deshalb soll von der Hauptversammlung für den Rest der Amtszeit des ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieds ein neues Mitglied des Aufsichtsrats gewählt werden (vgl. § 9 Abs. 3 Satz 2 der Satzung der AGROB Immobilien AG). Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, Frau Dr. Birgit Chorianopoulos, wohnhaft in München, Rechtsanwältin, Abteilungsleiterin der UniCredit Bank AG für die verbleibende Amtsdauer des ausscheidenden Mitglieds des Aufsichtsrats (Herr Dr. Reiner Meisinger) in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen.
Frau Dr. Birgit Chorianopoulos gehört weder anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten inländischer Gesellschaften an, noch ist sie Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
II. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE IM ZEITPUNKT DER EINBERUFUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung (20. Mai 2011) ist das Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt in 2.314.000 auf den Inhaber lautende Stamm-Stückaktien ohne Nennwert mit ebenso vielen Stimmrechten sowie in 1.582.400 auf den Inhaber lautende Vorzugs-Stückaktien ohne Nennwert und ohne Stimmrechte. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.
III. VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG UND DIE AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und – im Falle von Stamm-Stückaktien – zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig bei der Gesellschaft anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und – Fall von Stamm-Stückaktien – zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen.
Zum Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, das ist der 9. Juni 2011, 0:00 Uhr, Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, (Record Date), zu beziehen.
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahmerechts und – im Falle von Stamm-Stückaktien – des Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und – im Falle von Stamm-Stückaktien – die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date haben für den Umfang und die Ausübung des gesetzlichen Teilnahmerechts und – im Falle von Stamm-Stückaktien – des Stimmrechts keine Bedeutung. Aktionäre, die erst nach dem Record Date Aktien an der Gesellschaft erworben haben, können aus diesen Aktien weder das Teilnahmerecht noch andere Rechte in der Hauptversammlung ausüben. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind im Verhältnis zur Gesellschaft auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und – im Falle von Stamm-Stückaktien – zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Teilweise Veräußerungen und Hinzuerwerbe von Stamm-Stückaktien nach dem Nachweisstichtag haben keinen Einfluss auf den Umfang des Stimmrechts. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung.
Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft nach § 16 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft bis zum 23. Juni 2011, 24:00 Uhr, Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, unter der folgenden Adresse zugehen:
AGROB Immobilien AG
c/o UniCredit Bank AG
CBS50HV, 80311 München
Fax: 089 / 5400-2519
E-Mail: hauptversammlungen@unicreditgroup.de
IV. STIMMRECHTSVERTRETUNG
Zur Teilnahme berechtigte Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können sich bei der Ausübung ihrer Rechte, insbesondere ihres Teilnahmerechts und – im Falle von Stamm-Stückaktien – insbesondere ihres Stimmrechts, durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch eine Aktionärsvereinigung, ein Kreditinstitut oder eine andere Person ihrer Wahl, vertreten lassen. Wir weisen darauf hin, dass auch bei einer Bevollmächtigung eine ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich sind. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine andere in § 135 AktG gleichgestellte Institution oder Person bevollmächtigt wird, ist die Vollmacht in Textform gegenüber der AGROB Immobilien AG oder in Textform unmittelbar gegenüber dem Bevollmächtigten zu erteilen. Die gleiche Form gilt für den Widerruf und den Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft.
Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen mit diesen durch die aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellten Institution oder Person gelten die besonderen gesetzlichen Bestimmungen des § 135 AktG, die u.a. verlangen, dass die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten ist. Wir bitten daher die Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere mit diesen gemäß § 135 Abs. 8 oder Abs. 10 AktG gleichgestellte Institution oder Person bevollmächtigen wollen, die insoweit zu beachtenden Besonderheiten bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen.
Der Nachweis der Vollmacht bzw. des Widerrufs kann auch an folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden: verwaltung@agrob-ag.de. Der Nachweis kann auch dadurch erbracht werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist.
Zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigte Aktionäre können sich des Weiteren durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter vertreten lassen. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgebunden abzustimmen. Ohne ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Gegenständen der Tagesordnung werden die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nicht ausüben. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter stehen nur für die Ausübung des Stimmrechts, nicht für die Ausübung sonstiger Rechte, zur Verfügung. Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter müssen in Textform erteilt werden.
Ein Formular zur Erteilung von Vollmachten und Weisungen, welches die Aktionäre verwenden können, wird den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte sowie auf Anforderung bei der Gesellschaft übersandt. Das Vollmachts- und Weisungsformular steht den Aktionären unter der Internetadresse www.agrob-ag.de zum Download zur Verfügung und kann werktäglich zwischen 9:00 Uhr und 14:00 Uhr unter der Telefonnummer (089) 996 873-0 angefordert werden.
Die Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen der Gesellschaft unter der folgenden Adresse zugehen, sofern nicht die Bevollmächtigung und Weisungserteilung in der Hauptversammlung erfolgt:
AGROB Immobilien AG
Vorstandssekretariat
Münchener Straße 101, 85737 Ismaning
Fax: 089 996 873-32, E-Mail: verwaltung@agrob-ag.de
Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können nur Vollmachten und Weisungen berücksichtigen, die spätestens am 28. Juni 2011 unter der vorgenannten Anschrift bei der Gesellschaft eingehen oder den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern in der Hauptversammlung übergeben werden.
Wir bitten zu beachten, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht an der Abstimmung über Verfahrens- und Sachanträge teilnehmen, die nicht im Vorfeld der Hauptversammlung von der Gesellschaft mitgeteilt wurden.
V. RECHTE DER AKTIONÄRE
Ergänzung der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag des Zugangs des Verlangens bei der Gesellschaft Inhaber des Mindestbesitzes an Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über das Verlangen halten.
Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis zum 30. Mai 2011, 24:00 Uhr, (MESZ), zugehen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der AGROB Immobilien AG zu richten. Das Verlangen kann an die folgende Adresse gerichtet werden:
AGROB Immobilien AG
Vorstandssekretariat
Münchener Straße 101, 85737 Ismaning
Gegenanträge/Wahlvorschläge
Darüber hinaus ist jeder Aktionär berechtigt, zu den Punkten der Tagesordnung Gegenanträge zu stellen bzw. Wahlvorschläge zu machen.
Die Gesellschaft wird Anträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter www.agrob-ag.de zugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis zum 15. Juni 2011, der Gesellschaft einen zulässigen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung an nachfolgend genannte Adresse übersandt hat:
AGROB Immobilien AG
Vorstandssekretariat
Münchener Straße 101, 85737 Ismaning
Fax: 089 996 873 32, E-Mail: verwaltung@agrob-ag.de
Ein Gegenantrag braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 126 Abs. 2 AktG vorliegt. Die Begründung braucht auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Aktionäre werden gebeten, Ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags nachzuweisen.
Diese Regelungen gelten für Wahlvorschläge der Aktionäre sinngemäß. Wahlvorschläge müssen allerdings nicht begründet werden. Wahlvorschläge müssen auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn der Wahlvorschlag nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person sowie bei der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthält. Ferner sollen einem Vorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Angaben zu deren Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien beigefügt werden.
Auskunftsrecht
Gemäß § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen.
Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen.
VI. INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE DER GESELLSCHAFT
Folgende Informationen sind alsbald nach der Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.agrob-ag.de zugänglich:
•
Der Inhalt dieser Einberufung, einschließlich der Erläuterung zu Tagesordnungspunkt 1 (zu dem in der Hauptversammlung kein Beschluss gefasst werden soll), der Angabe der Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung, einschließlich getrennter Angaben zur Gesamtzahl für jede Aktiengattung und der Erläuterungen zu den folgenden Rechten der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung, Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge, Auskunftsrecht;
•
der festgestellte und geprüfte Jahresabschluss der AGROB Immobilien AG zum 31. Dezember 2010,
•
der geprüfte Lagebericht für das Geschäftsjahr 2010 (einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstandes zu den Angaben gemäß § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB),
•
der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010,
•
der Gewinnverwendungsvorschlag,
•
der Geschäftsbericht,
•
die Formulare, die für die Erteilung einer Vollmacht für die Hauptversammlung verwendet werden können.
Die vorgenannten Unterlagen liegen ferner von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Münchener Straße 101, 85737 Ismaning, sowie in der Hauptversammlung selbst aus.
Ismaning, im Mai 2011
Der Vorstand
Ismaning
ISIN DE0005019004 (WKN 501900)
ISIN DE0005019038 (WKN 501903)
Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein zu der am
Donnerstag, den 30. Juni 2011, 10:00 Uhr
im Haus der HypoVereinsbank – HVB Forum (Maximiliansaal)
Kardinal-Faulhaber-Straße 1, 80333 München
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung.
I. TAGESORDNUNG
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2010, des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2010 (einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstandes zu den Angaben gemäß § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB) und des Berichts des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss am 15. April 2011 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Somit entfällt eine Feststellung durch die Hauptversammlung. Der Jahresabschluss, der Lagebericht (einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstandes zu den Angaben gemäß § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB) und der Bericht des Aufsichtsrats sind der Hauptversammlung zugänglich zu machen, ohne dass es einer Beschlussfassung der Hauptversammlung bedarf.
2.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns 2010
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn 2010 von EUR 1.299.697,00 wie folgt zu verwenden:
• Zahlung des Gewinnanteiles von EUR 0,05 je Vorzugs-Stückaktie für das Geschäftsjahr 2010 EUR 79.120,00
• Zahlung eines Gewinnanteiles von EUR 0,14 je Stückaktie (Stamm-Stückaktie und Vorzugs-Stückaktie) für das Geschäftsjahr 2010 EUR 545.496,00
• Einstellung in andere Gewinnrücklagen EUR
675.081,00
• Bilanzgewinn 2010
EUR
1.299.697,00
3.
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2010
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem einzigen Mitglied des Vorstands, das im Geschäftsjahr 2010 amtiert hat, für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
4.
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2010
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, allen Mitgliedern des Aufsichtsrats, die im Geschäftsjahr 2010 amtiert haben, für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
5.
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2011 sowie die gegebenenfalls beauftragte Prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichtes zum 30. Juni 2011.
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2011 und – sofern beauftragt – gegebenenfalls für die prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichtes zum 30. Juni 2011 zu wählen.
6.
Beschlussfassung über die Anpassung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats sowie entsprechende Änderung von § 14 der Satzung.
Der Deutsche Corporate Governance Kodex enthält in Ziff. 5.4.6 Abs. 2 die Empfehlung, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats neben einer festen auch eine erfolgsorientierte Vergütung erhalten sollen. Dementsprechend sieht die derzeitige Regelung zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder in § 14 Abs. 1 der Satzung der Gesellschaft variable Vergütungsbestandteile vor, die in ihrer Höhe von der Entwicklung der Bardividende auf die Stammaktien der Gesellschaft abhängig sind.
Auf eine solche variable Vergütungskomponente soll zukünftig verzichtet werden, um die Unabhängigkeit des Aufsichtsrats weiter zu stärken. Der Umfang der Arbeitsbelastung und des Haftungsrisikos der Aufsichtsratsmitglieder entwickelt sich in aller Regel nicht parallel zum geschäftlichen Erfolg des Unternehmens beziehungsweise zur Ertragslage der Gesellschaft. Vielmehr wird häufig in schwierigen Zeiten, in denen eine variable aktienkursbasierte Vergütung unter Umständen zurückgeht, eine besonders intensive Wahrnehmung der Überwachungs- und Beratungsfunktion durch die Aufsichtsratsmitglieder erforderlich sein. Der vorgeschlagene Verzicht auf eine erfolgsorientierte variable Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder wird deshalb in der aktuellen Corporate Governance-Diskussion von verschiedener Seite befürwortet und entspricht eher der internationalen Best Practice in diesem Bereich. Die der Hauptversammlung vorgeschlagene Neuregelung trägt dem Rechnung.
Wie von Ziff. 5.4.6 Abs. 1 Satz 3 des Deutschen Corporate Governance Kodex empfohlen, soll bei der Höhe der Aufsichtsratsvergütung der Vorsitz und die Mitgliedschaft in Ausschüssen Berücksichtigung finden. Aufgrund des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes und der verstärkten Anforderungen an Corporate Governance hat insbesondere der Prüfungsausschuss in erheblichem Umfang zusätzliche Aufgaben wahrzunehmen. Dies betrifft insbesondere den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses bzw. das unabhängige Mitglied mit Sachverständnis auf den Gebieten Rechnungslegung oder Abschlussprüfung. Der aufgrund des Verzichts auf die variable Vergütung frei gewordene reduzierte Betrag in Höhe von EUR 21.000,00 (die durchschnittliche variable Vergütung in den letzten drei Geschäftsjahren betrug EUR 22.500,00) soll daher künftig den Vorsitzenden und Mitgliedern der Ausschüsse des Aufsichtsrats zugewiesen werden.
Aufsichtsrat und Vorstand schlagen daher vor, folgenden Beschluss zu fassen:
a) § 14 der Satzung der Gesellschaft wird wie folgt neu gefasst:
„1. Die Aufsichtsratsmitglieder erhalten jährlich eine Grundvergütung von je EUR 7.500,00. Der Aufsichtsratsvorsitzende erhält das Doppelte, der stellvertretende Aufsichtsratsvorsitzende das Eineinhalbfache der Grundvergütung.
2. Für die Tätigkeit in den Ausschüssen des Aufsichtsrats erhält jeweils zusätzlich
a) der Vorsitzende des Prüfungsausschusses EUR 6.000,00, jedes andere Mitglied des Prüfungsausschusses EUR 4.000,00.
b) der Vorsitzende des Personalausschusses EUR 3.000,00, jedes andere Mitglied des Personalausschusses EUR 2.000,00.
3. Bei Veränderungen im Aufsichtsrat und/oder seinen Ausschüssen erfolgt die Vergütung zeitanteilig unter Aufrundung auf volle Monate.
4. Die Vergütung ist zahlbar nach Ablauf der Hauptversammlung, die den Jahresabschluss für das abgelaufene Geschäftsjahr entgegennimmt oder über seine Billigung entscheidet.
5. Die Aufsichtsratsmitglieder werden in eine im Interesse der Gesellschaft von dieser in angemessener Höhe unterhaltene Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung (D&O-Versicherung) einbezogen, soweit eine solche besteht. Die Prämien hierfür entrichtet die Gesellschaft.
6. Die Gesellschaft erstattet jedem Aufsichtsratsmitglied seine Auslagen sowie die etwa auf seine Bezüge entfallende Umsatzsteuer.“
b) Die unter Lit. a) dieses Tagesordnungspunktes genannte Satzungsänderung ersetzt mit Beginn ihrer Wirksamkeit die derzeitigen Regelungen zur Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder und findet erstmals für das am 1. Januar 2012 beginnende Geschäftsjahr Anwendung.
7.
Neuwahl eines Mitglieds des Aufsichtsrats.
Der Aufsichtsrat unserer Gesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit §§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2, 4 Abs. 1 Drittelbeteiligungsgesetz und § 9 Abs. 1 der Satzung aus vier Vertretern der Aktionäre und zwei Vertretern der Arbeitnehmer zusammen.
In der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 26. Juni 2009 ist beschlossen worden, Herrn Dr. Reiner Meisinger als Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen. Herr Dr. Reiner Meisinger hat mit Schreiben vom 26. März 2011 mitgeteilt, sein Mandat mit Wirkung zum Zeitpunkt des Ablaufs der Hauptversammlung am 30. Juni 2011 niederzulegen.
Deshalb soll von der Hauptversammlung für den Rest der Amtszeit des ausscheidenden Aufsichtsratsmitglieds ein neues Mitglied des Aufsichtsrats gewählt werden (vgl. § 9 Abs. 3 Satz 2 der Satzung der AGROB Immobilien AG). Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, Frau Dr. Birgit Chorianopoulos, wohnhaft in München, Rechtsanwältin, Abteilungsleiterin der UniCredit Bank AG für die verbleibende Amtsdauer des ausscheidenden Mitglieds des Aufsichtsrats (Herr Dr. Reiner Meisinger) in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen.
Frau Dr. Birgit Chorianopoulos gehört weder anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten inländischer Gesellschaften an, noch ist sie Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
II. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE IM ZEITPUNKT DER EINBERUFUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung (20. Mai 2011) ist das Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt in 2.314.000 auf den Inhaber lautende Stamm-Stückaktien ohne Nennwert mit ebenso vielen Stimmrechten sowie in 1.582.400 auf den Inhaber lautende Vorzugs-Stückaktien ohne Nennwert und ohne Stimmrechte. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.
III. VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG UND DIE AUSÜBUNG DES STIMMRECHTS
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und – im Falle von Stamm-Stückaktien – zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig bei der Gesellschaft anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und – Fall von Stamm-Stückaktien – zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen.
Zum Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, das ist der 9. Juni 2011, 0:00 Uhr, Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, (Record Date), zu beziehen.
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahmerechts und – im Falle von Stamm-Stückaktien – des Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und – im Falle von Stamm-Stückaktien – die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date haben für den Umfang und die Ausübung des gesetzlichen Teilnahmerechts und – im Falle von Stamm-Stückaktien – des Stimmrechts keine Bedeutung. Aktionäre, die erst nach dem Record Date Aktien an der Gesellschaft erworben haben, können aus diesen Aktien weder das Teilnahmerecht noch andere Rechte in der Hauptversammlung ausüben. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind im Verhältnis zur Gesellschaft auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und – im Falle von Stamm-Stückaktien – zur Ausübung des Stimmrechts berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Teilweise Veräußerungen und Hinzuerwerbe von Stamm-Stückaktien nach dem Nachweisstichtag haben keinen Einfluss auf den Umfang des Stimmrechts. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung.
Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft nach § 16 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft bis zum 23. Juni 2011, 24:00 Uhr, Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, unter der folgenden Adresse zugehen:
AGROB Immobilien AG
c/o UniCredit Bank AG
CBS50HV, 80311 München
Fax: 089 / 5400-2519
E-Mail: hauptversammlungen@unicreditgroup.de
IV. STIMMRECHTSVERTRETUNG
Zur Teilnahme berechtigte Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können sich bei der Ausübung ihrer Rechte, insbesondere ihres Teilnahmerechts und – im Falle von Stamm-Stückaktien – insbesondere ihres Stimmrechts, durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch eine Aktionärsvereinigung, ein Kreditinstitut oder eine andere Person ihrer Wahl, vertreten lassen. Wir weisen darauf hin, dass auch bei einer Bevollmächtigung eine ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich sind. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine andere in § 135 AktG gleichgestellte Institution oder Person bevollmächtigt wird, ist die Vollmacht in Textform gegenüber der AGROB Immobilien AG oder in Textform unmittelbar gegenüber dem Bevollmächtigten zu erteilen. Die gleiche Form gilt für den Widerruf und den Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft.
Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstituts, einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen mit diesen durch die aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellten Institution oder Person gelten die besonderen gesetzlichen Bestimmungen des § 135 AktG, die u.a. verlangen, dass die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten ist. Wir bitten daher die Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere mit diesen gemäß § 135 Abs. 8 oder Abs. 10 AktG gleichgestellte Institution oder Person bevollmächtigen wollen, die insoweit zu beachtenden Besonderheiten bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen.
Der Nachweis der Vollmacht bzw. des Widerrufs kann auch an folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden: verwaltung@agrob-ag.de. Der Nachweis kann auch dadurch erbracht werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist.
Zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechts berechtigte Aktionäre können sich des Weiteren durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter vertreten lassen. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgebunden abzustimmen. Ohne ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Gegenständen der Tagesordnung werden die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nicht ausüben. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter stehen nur für die Ausübung des Stimmrechts, nicht für die Ausübung sonstiger Rechte, zur Verfügung. Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter müssen in Textform erteilt werden.
Ein Formular zur Erteilung von Vollmachten und Weisungen, welches die Aktionäre verwenden können, wird den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte sowie auf Anforderung bei der Gesellschaft übersandt. Das Vollmachts- und Weisungsformular steht den Aktionären unter der Internetadresse www.agrob-ag.de zum Download zur Verfügung und kann werktäglich zwischen 9:00 Uhr und 14:00 Uhr unter der Telefonnummer (089) 996 873-0 angefordert werden.
Die Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen der Gesellschaft unter der folgenden Adresse zugehen, sofern nicht die Bevollmächtigung und Weisungserteilung in der Hauptversammlung erfolgt:
AGROB Immobilien AG
Vorstandssekretariat
Münchener Straße 101, 85737 Ismaning
Fax: 089 996 873-32, E-Mail: verwaltung@agrob-ag.de
Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können nur Vollmachten und Weisungen berücksichtigen, die spätestens am 28. Juni 2011 unter der vorgenannten Anschrift bei der Gesellschaft eingehen oder den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern in der Hauptversammlung übergeben werden.
Wir bitten zu beachten, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht an der Abstimmung über Verfahrens- und Sachanträge teilnehmen, die nicht im Vorfeld der Hauptversammlung von der Gesellschaft mitgeteilt wurden.
V. RECHTE DER AKTIONÄRE
Ergänzung der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von 500.000 Euro erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag des Zugangs des Verlangens bei der Gesellschaft Inhaber des Mindestbesitzes an Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über das Verlangen halten.
Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis zum 30. Mai 2011, 24:00 Uhr, (MESZ), zugehen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der AGROB Immobilien AG zu richten. Das Verlangen kann an die folgende Adresse gerichtet werden:
AGROB Immobilien AG
Vorstandssekretariat
Münchener Straße 101, 85737 Ismaning
Gegenanträge/Wahlvorschläge
Darüber hinaus ist jeder Aktionär berechtigt, zu den Punkten der Tagesordnung Gegenanträge zu stellen bzw. Wahlvorschläge zu machen.
Die Gesellschaft wird Anträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter www.agrob-ag.de zugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis zum 15. Juni 2011, der Gesellschaft einen zulässigen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung an nachfolgend genannte Adresse übersandt hat:
AGROB Immobilien AG
Vorstandssekretariat
Münchener Straße 101, 85737 Ismaning
Fax: 089 996 873 32, E-Mail: verwaltung@agrob-ag.de
Ein Gegenantrag braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 126 Abs. 2 AktG vorliegt. Die Begründung braucht auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Aktionäre werden gebeten, Ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrags nachzuweisen.
Diese Regelungen gelten für Wahlvorschläge der Aktionäre sinngemäß. Wahlvorschläge müssen allerdings nicht begründet werden. Wahlvorschläge müssen auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn der Wahlvorschlag nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person sowie bei der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthält. Ferner sollen einem Vorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Angaben zu deren Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien beigefügt werden.
Auskunftsrecht
Gemäß § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen.
Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen.
VI. INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE DER GESELLSCHAFT
Folgende Informationen sind alsbald nach der Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.agrob-ag.de zugänglich:
•
Der Inhalt dieser Einberufung, einschließlich der Erläuterung zu Tagesordnungspunkt 1 (zu dem in der Hauptversammlung kein Beschluss gefasst werden soll), der Angabe der Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung, einschließlich getrennter Angaben zur Gesamtzahl für jede Aktiengattung und der Erläuterungen zu den folgenden Rechten der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung, Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge, Auskunftsrecht;
•
der festgestellte und geprüfte Jahresabschluss der AGROB Immobilien AG zum 31. Dezember 2010,
•
der geprüfte Lagebericht für das Geschäftsjahr 2010 (einschließlich des erläuternden Berichts des Vorstandes zu den Angaben gemäß § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB),
•
der Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2010,
•
der Gewinnverwendungsvorschlag,
•
der Geschäftsbericht,
•
die Formulare, die für die Erteilung einer Vollmacht für die Hauptversammlung verwendet werden können.
Die vorgenannten Unterlagen liegen ferner von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Münchener Straße 101, 85737 Ismaning, sowie in der Hauptversammlung selbst aus.
Ismaning, im Mai 2011
Der Vorstand
Umsatz bei den Stämmen mit 2000 Stück bei 9,85
Erneut Stämme bei 9,85 umgegangen. Vorzüge bei 8,85. Kommt jetzt mal ein kräftiger Anstieg?
Wieder 1000 Stämme bei 9,80 gehandelt. Vorzüge verharren bei 8,50 B. Da kauft sich noch jemand für die HV Stimmrechte ein...
Pünktlich zur heutigen HV:
Original-Research: AGROB Immobilien AG (von GBC AG): Kaufen
09:04 30.06.11
Original-Research: AGROB Immobilien AG - von GBC AG
Aktieneinstufung von GBC AG zu AGROB Immobilien AG
Unternehmen: AGROB Immobilien AG
ISIN: DE0005019004
Anlass der Studie: Research Studie (Anno)
Empfehlung: Kaufen
Kursziel: 15,50 EUR
Kursziel auf Sicht von: Ende 2011
Letzte Ratingänderung:
Analyst: Cosmin Filker, Felix Gode
Substanzperle mit solidem Wachstum
Die AGROB Immobilien AG konnte im abgelaufenen Geschäftsjahr mit der
Vermietung von Medien- und Gewerbeimmobilien eine solide
Geschäftsentwicklung vorweisen. Dabei ist es der Gesellschaft insbesondere
im zweiten Halbjahr 2010 gelungen, vakante Flächen erfolgreich
nachzuvermieten und damit die Vermietungsquote der Hauptnutzflächen auf
einen sehr guten Wert von 97,7 % (VJ: 96,6 %) anzuheben. Die ohnehin guten
Auslastungsniveaus der AGROB-Immobilien konnten damit in der abgelaufenen
Berichtsperiode nochmals leicht gesteigert werden.
Infolge dessen erhöhten sich die Umsatzniveaus um +0,3 % auf 11,20 Mio. EUR
(VJ: 11,17 Mio. EUR). Aufgrund einer hohen Kostendisziplin der
Gesellschaft, welche sich in einer erneuten Reduktion der operativen Kosten
niederschlug, konnte eine überproportionale Steigerung der Ergebnisse
erzielt werden. Demnach kletterte das EBIT auf neue Rekordhöhen von 4,93
Mio. EUR (EBIT-Marge: 44,0 %) und konnte das Vorjahres-EBIT von 4,81 Mio.
EUR (EBIT-Marge: 43,1 %) um +2,4 % deutlich übertreffen. Ein wichtiger
Bestandteil dieser Entwicklung ist zudem die Reduktion der
Personalaufwendungen, welche aufgrund eines buchhalterischen Effektes
deutlich geringere Pensionsbelastungen aufwiesen. Aufgrund der erstmaligen
Anwendung des BilMoG wurde die erforderliche Aufzinsung der
Pensionsrückstellungen in Höhe von 0,26 Mio. EUR erstmalig im
Finanzergebnis berücksichtigt. Demnach erhöhten sich die Zinsaufwendungen,
trotz erhöhter Tilgungsleistungen, von 3,44 Mio. EUR (GJ 09) auf 3,56 Mio.
EUR (GJ 10).
Das bilanzielle Bild der Gesellschaft ist unverändert als solide
einzustufen. Beachtenswert ist hierbei die Tatsache, dass die AGROB nach
HGB-Kriterien und damit konservativ bilanziert. Vermögenswerte, welche nach
HGB bilanziert werden, sind nach dem Prinzip der Anschaffungs- und
Herstellungskosten aktiviert und können damit zur Bildung stiller Reserven
führen. Eine Bilanzierung nach IFRS hingegen, eine Methode die vom Großteil
der börsennotierten deutschen Immobiliengesellschaften angewandt wird,
erlaubt eine Aktivierung des Immobilienvermögens auf Grundlage ermittelter
Verkehrswerte. Zwar verfügt die AGROB zum Bilanzstichtag 31.12.10 über ein
Immobilienvermögen von 91,86 Mio. EUR, unter Hinzurechnung der
gutachterlich ermittelten Verkehrswerte belaufen sich die stillen Reserven
jedoch auf 35,70 Mio. EUR. Dementsprechend liegen die Marktwerte der
AGROB-Immobilien bei 127,60 Mio. EUR. Legt man die Marktwerte der
Immobilien zugrunde, so weist die AGROB eine solide Eigenkapitalquote von
43,4 % und eine vergleichsweise niedrige Objektverschuldung (LTV: Loan to
Value) von 41,2 % auf.
Als Basis unserer Prognosen dient die aktuell hohe Vermietungsquote sowie
auch die Tatsache, dass keine unterjährigen Mietverträge zur Verlängerung
anstehen. Analog zu den Unternehmensplanungen, welche in 2011 Mieterlöse in
einer Bandbreite von 11,2 -11,3 Mio. EUR erwarten, prognostizieren wir
Mieterlöse in Höhe von 11,28 Mio. EUR Für das GJ 2012 erwarten wir ein
weiteres Umsatzwachstum in Höhe von 1,0 % auf dann 11,39 Mio. EUR. Unsere
Ergebnisprognosen berücksichtigen eine Fortsetzung der bisher aufgezeigten
hohen Kostendisziplin sowie auch eine weitere Reduktion der
Pensionszahlungen an ehemalige AGROB-Mitarbeiter. Für das laufende
Geschäftsjahr erachten wir ein EBITDA in Höhe von 8,49 Mio. EUR
(EBITDA-Marge: 75,2 %) als eine realistische Größenordnung. Analog zur
erwarteten Umsatzsteigerung für 2012 dürfte das EBITDA im kommenden
Geschäftsjahr bei einer gleichbleibenden EBITDA-Marge auf 8,57 Mio. EUR
(EBITDA-Marge: 75,2 %) ansteigen. Eine erwartete sukzessive Reduktion der
Zinsaufwendungen ist unseres Erachtens für die kommenden Geschäftsjahre der
wesentliche Treiber einer überproportionalen Entwicklung des
Nachsteuerergebnisses.
Im Rahmen unserer DCF-Bewertung haben wir auf Basis 2011 einen fairen Wert
von 15,50 EUR je Aktie ermittelt. Damit haben wir unsere
Bewertungseinschätzung gegenüber unserer letzten Studie in Höhe von 15,38
EUR (13.12.2010) leicht angehoben. Auch der vom Unternehmen ausgewiesene
NAV von 14,23 EUR/Aktie untermauert unsere Bewertung. Derzeitige
Kursniveaus von 9,60 EUR je Stammaktie weisen zum fairen Wert somit einen
Abschlag in Höhe von 61,5 % auf. Wir halten dies für nicht gerechtfertigt
und stufen die AGROB Immobilien AG unverändert mit dem Rating 'KAUFEN' ein.
Die vollständige Analyse können Sie hier downloaden:
http://www.more-ir.de/d/11365.pdf
Kontakt für Rückfragen
Jörg Grunwald
Vorstand
GBC AG
Halderstraße 27
86150 Augsburg
0821 / 241133 0
research@gbc-ag.de
-------------------übermittelt durch die EquityStory AG.-------------------
Für den Inhalt der Mitteilung bzw. Research ist alleine der Herausgeber bzw.
Ersteller der Studie verantwortlich. Diese Meldung ist keine Anlageberatung
oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte.
Original-Research: AGROB Immobilien AG (von GBC AG): Kaufen
09:04 30.06.11
Original-Research: AGROB Immobilien AG - von GBC AG
Aktieneinstufung von GBC AG zu AGROB Immobilien AG
Unternehmen: AGROB Immobilien AG
ISIN: DE0005019004
Anlass der Studie: Research Studie (Anno)
Empfehlung: Kaufen
Kursziel: 15,50 EUR
Kursziel auf Sicht von: Ende 2011
Letzte Ratingänderung:
Analyst: Cosmin Filker, Felix Gode
Substanzperle mit solidem Wachstum
Die AGROB Immobilien AG konnte im abgelaufenen Geschäftsjahr mit der
Vermietung von Medien- und Gewerbeimmobilien eine solide
Geschäftsentwicklung vorweisen. Dabei ist es der Gesellschaft insbesondere
im zweiten Halbjahr 2010 gelungen, vakante Flächen erfolgreich
nachzuvermieten und damit die Vermietungsquote der Hauptnutzflächen auf
einen sehr guten Wert von 97,7 % (VJ: 96,6 %) anzuheben. Die ohnehin guten
Auslastungsniveaus der AGROB-Immobilien konnten damit in der abgelaufenen
Berichtsperiode nochmals leicht gesteigert werden.
Infolge dessen erhöhten sich die Umsatzniveaus um +0,3 % auf 11,20 Mio. EUR
(VJ: 11,17 Mio. EUR). Aufgrund einer hohen Kostendisziplin der
Gesellschaft, welche sich in einer erneuten Reduktion der operativen Kosten
niederschlug, konnte eine überproportionale Steigerung der Ergebnisse
erzielt werden. Demnach kletterte das EBIT auf neue Rekordhöhen von 4,93
Mio. EUR (EBIT-Marge: 44,0 %) und konnte das Vorjahres-EBIT von 4,81 Mio.
EUR (EBIT-Marge: 43,1 %) um +2,4 % deutlich übertreffen. Ein wichtiger
Bestandteil dieser Entwicklung ist zudem die Reduktion der
Personalaufwendungen, welche aufgrund eines buchhalterischen Effektes
deutlich geringere Pensionsbelastungen aufwiesen. Aufgrund der erstmaligen
Anwendung des BilMoG wurde die erforderliche Aufzinsung der
Pensionsrückstellungen in Höhe von 0,26 Mio. EUR erstmalig im
Finanzergebnis berücksichtigt. Demnach erhöhten sich die Zinsaufwendungen,
trotz erhöhter Tilgungsleistungen, von 3,44 Mio. EUR (GJ 09) auf 3,56 Mio.
EUR (GJ 10).
Das bilanzielle Bild der Gesellschaft ist unverändert als solide
einzustufen. Beachtenswert ist hierbei die Tatsache, dass die AGROB nach
HGB-Kriterien und damit konservativ bilanziert. Vermögenswerte, welche nach
HGB bilanziert werden, sind nach dem Prinzip der Anschaffungs- und
Herstellungskosten aktiviert und können damit zur Bildung stiller Reserven
führen. Eine Bilanzierung nach IFRS hingegen, eine Methode die vom Großteil
der börsennotierten deutschen Immobiliengesellschaften angewandt wird,
erlaubt eine Aktivierung des Immobilienvermögens auf Grundlage ermittelter
Verkehrswerte. Zwar verfügt die AGROB zum Bilanzstichtag 31.12.10 über ein
Immobilienvermögen von 91,86 Mio. EUR, unter Hinzurechnung der
gutachterlich ermittelten Verkehrswerte belaufen sich die stillen Reserven
jedoch auf 35,70 Mio. EUR. Dementsprechend liegen die Marktwerte der
AGROB-Immobilien bei 127,60 Mio. EUR. Legt man die Marktwerte der
Immobilien zugrunde, so weist die AGROB eine solide Eigenkapitalquote von
43,4 % und eine vergleichsweise niedrige Objektverschuldung (LTV: Loan to
Value) von 41,2 % auf.
Als Basis unserer Prognosen dient die aktuell hohe Vermietungsquote sowie
auch die Tatsache, dass keine unterjährigen Mietverträge zur Verlängerung
anstehen. Analog zu den Unternehmensplanungen, welche in 2011 Mieterlöse in
einer Bandbreite von 11,2 -11,3 Mio. EUR erwarten, prognostizieren wir
Mieterlöse in Höhe von 11,28 Mio. EUR Für das GJ 2012 erwarten wir ein
weiteres Umsatzwachstum in Höhe von 1,0 % auf dann 11,39 Mio. EUR. Unsere
Ergebnisprognosen berücksichtigen eine Fortsetzung der bisher aufgezeigten
hohen Kostendisziplin sowie auch eine weitere Reduktion der
Pensionszahlungen an ehemalige AGROB-Mitarbeiter. Für das laufende
Geschäftsjahr erachten wir ein EBITDA in Höhe von 8,49 Mio. EUR
(EBITDA-Marge: 75,2 %) als eine realistische Größenordnung. Analog zur
erwarteten Umsatzsteigerung für 2012 dürfte das EBITDA im kommenden
Geschäftsjahr bei einer gleichbleibenden EBITDA-Marge auf 8,57 Mio. EUR
(EBITDA-Marge: 75,2 %) ansteigen. Eine erwartete sukzessive Reduktion der
Zinsaufwendungen ist unseres Erachtens für die kommenden Geschäftsjahre der
wesentliche Treiber einer überproportionalen Entwicklung des
Nachsteuerergebnisses.
Im Rahmen unserer DCF-Bewertung haben wir auf Basis 2011 einen fairen Wert
von 15,50 EUR je Aktie ermittelt. Damit haben wir unsere
Bewertungseinschätzung gegenüber unserer letzten Studie in Höhe von 15,38
EUR (13.12.2010) leicht angehoben. Auch der vom Unternehmen ausgewiesene
NAV von 14,23 EUR/Aktie untermauert unsere Bewertung. Derzeitige
Kursniveaus von 9,60 EUR je Stammaktie weisen zum fairen Wert somit einen
Abschlag in Höhe von 61,5 % auf. Wir halten dies für nicht gerechtfertigt
und stufen die AGROB Immobilien AG unverändert mit dem Rating 'KAUFEN' ein.
Die vollständige Analyse können Sie hier downloaden:
http://www.more-ir.de/d/11365.pdf
Kontakt für Rückfragen
Jörg Grunwald
Vorstand
GBC AG
Halderstraße 27
86150 Augsburg
0821 / 241133 0
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Ersteller der Studie verantwortlich. Diese Meldung ist keine Anlageberatung
oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte.
Antwort auf Beitrag Nr.: 41.721.782 von schaerholder am 30.06.11 10:41:13@shaerholder
Damit Du hier keine "Selbstgespräche" führen musst mal ein Beitrag von mir. Von der Homepage. Würde einen Gewinn je Aktie zwischen 38,5 und 41 Cent bedeuten. Könnte hier vielleicht eine Dividendenerhöhung anstehen?
News
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat in seiner Sitzung am 30.Juni 2011 folgenden Beschluss gefasst:
Offizielle Gewinnprognose 2011
„Auf Vorschlag des Vorstandes beschließt der Aufsichtsrat, dass für das Geschäftsjahr 2011 der AGROB Immobilien AG ein Jahresüberschuss in einer Bandbreite von € 1,5 Mio. bis € 1,6 Mio. nach Steuern und nach DSCB Aufwand als offizielle Gewinnprognose festgestellt wird.“
Stand: Juli 2011
Der Vorstand
Damit Du hier keine "Selbstgespräche" führen musst mal ein Beitrag von mir. Von der Homepage. Würde einen Gewinn je Aktie zwischen 38,5 und 41 Cent bedeuten. Könnte hier vielleicht eine Dividendenerhöhung anstehen?
News
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft hat in seiner Sitzung am 30.Juni 2011 folgenden Beschluss gefasst:
Offizielle Gewinnprognose 2011
„Auf Vorschlag des Vorstandes beschließt der Aufsichtsrat, dass für das Geschäftsjahr 2011 der AGROB Immobilien AG ein Jahresüberschuss in einer Bandbreite von € 1,5 Mio. bis € 1,6 Mio. nach Steuern und nach DSCB Aufwand als offizielle Gewinnprognose festgestellt wird.“
Stand: Juli 2011
Der Vorstand
Heute 3600 Stämme mit 9 Euro =4,6 % im Plus umgesetzt.
5.000 Stämme in München zu 10 gehandelt!
Alles ohne News!
Alles ohne News!
Erneut 700 Stämme zu 10 gehandelt und noch fast 1000 im Geld bei 9. Vorzüge unverändert. Kommt da bald ein Großaktionärswechsel?
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.114.513 von schaerholder am 21.09.11 10:05:09Letztens wurden auch VZ in ordentlicher Stückzahl gehandelt... Warum nur Stämme, bei einem Großaktionärswechsel müsste es auch ein Angebot für VZ geben...
Naja, ein Großaktionär hat aber in erster Linie Interesse am Stimmrecht...
Zitat von schaerholder: Naja, ein Großaktionär hat aber in erster Linie Interesse am Stimmrecht...
naja...irgend etwas scheint sich zu tun.
Ich hoffe nicht, daß es wiederum, wie schon so oft, nur Strohfeuer ist.
Könnte auch mit dem derzeitigen Börsenumfeld zu tun haben. Agrob ist ein unterbewerteter, solider Wert, der in den Augen diverser Anleger (und Vermögensberater :look )wohl mehr Chancen bietet als so manch gebeutelter Dax-Wert. Ist aber auch nur so eine Vermutung von mir. Mich würden Meinungen hierzu von den noch mäßig verbliebenen "Agrobianern" interessieren.
Antwort auf Beitrag Nr.: 42.117.121 von schaerholder am 21.09.11 17:44:45Bei einem Übernahmeangebot müssten aber auch die VZ bedacht werden, hier wäre ein sehr großer Spread nicht zu rechtfertigen. Zudem würde Unicredit auch die eigenen VZ nicht verschleudern wollen. Aus Sicht der Anleger und für den Fall, dass keine Übernahme bevorsteht, sind die VZ was Kurs, Dividendenrendite und Abschlag zum NAV angeht attraktiver. Bei einer dann nach einer Übernahme ggf. folgenden Strukturmaßnahme (BuG, SO) müsste auch bei den VZ ein doch wohl größerer Teil des vorhandenen NAV gehoben werden.
Heute 3000 Vorzüge zu 7,50 gehandelt...
Und wieder 2600 Vorzüge, diesmal mit 7,70 umgegangen.Bin ja mal gespannt was da rauskommt, wer gekauft hat....
1000 Stämme mit 9,40 in München in Geld...
Das könnte der Grund für die letzten Umsätze sein:
Original-Research AGROB Immobilien AG (von GBC AG): Kaufen
Autor: dpa-AFX
| 17.10.2011, 10:46 | 101 Aufrufe | 0 | druckversion
Original-Research: AGROB Immobilien AG - von GBC AG
Aktieneinstufung von GBC AG zu AGROB Immobilien AG
Unternehmen: AGROB Immobilien AG
ISIN: DE0005019004
Anlass der Studie: Researchstudie (Update)
Empfehlung: Kaufen
Kursziel: 15,50 EUR
Kursziel auf Sicht von: Ende 2012
Letzte Ratingänderung:
Analyst: Cosmin Filker, Felix Gode
Solides Immobilienunternehmen mit homogenem Bestandsportfolio
Auch im abgelaufenen ersten Halbjahr 2011 konnte die AGROB Immobilien AG
die zuvor aufgezeigte Tendenz beibehalten und eine positive
Geschäftsentwicklung aufweisen. So konnten die Nettoumsätze insbesondere
infolge der wieder erhöhten Auslastung der auf die Hauptnutzflächen
bezogenen Vermietkapazitäten auf nunmehr annähernd 98,0 % (VJ: 95,4 %) um
+3,0 % auf 5,71 Mio. EUR (VJ: 5,54 Mio. EUR) gesteigert werden.
Flankiert wird die positive Umsatzentwicklung der Gesellschaft von einer
weiterhin hohen Kostendisziplin sowie der erfolgreichen Umsetzung
effizienter Budgetmaßnahmen und einer damit rückläufigen operativen
Kostenquote. Mit operativen Kosten von 1,55 Mio. EUR erreichte die AGROB
einen neuen Tiefstwert. Die entsprechende, auf die Nettoumsätze bezogene
Kostenquote, reduzierte sich analog hierzu von 28,5 % (1.HJ 10) auf 27,2 %.
Auf Basis dieser Entwicklung erhöhte sich das EBIT (Ergebnis vor Zinsen und
Steuern) deutlich um +7,8 % auf 2,53 Mio. EUR (VJ: 2,34 Mio. EUR). Damit
erreichte die AGROB aus Sicht der ersten sechs Monate einen neuen
Höchstwert.
Die Vermögenslage der Gesellschaft ist weiterhin als solide einzustufen.
Erwähnenswert ist hierbei die Tatsache, dass die AGROB nach HGB-Kriterien
und damit konservativ nach dem Anschaffungs- und Herstellkostenprinzip
bilanziert. Das Immobilienvermögen der Gesellschaft, welches die Aktivseite
mit 90,64 Mio. EUR dominiert, wurde zum 30.10.10 einer gutachterlichen
Ermittlung unterzogen. Auf Basis der ermittelten Verkehrswerte in Höhe von
127,60 Mio. EUR verfügt die Gesellschaft damit über nicht bilanzierte
stille Reserven von 36,92 Mio. EUR. Legt man die Marktwerte und damit die
stillen Reserven zugrunde, so weist die AGROB mit einem Eigenkapital von
55,63 Mio. EUR eine solide Eigenkapitalquote von 44,4 % auf. Auf HGB-Basis
verfügt die AGROB über ein Eigenkapital von 19,93 Mio. EUR und eine
dazugehörige EK-Quote von 21,9 %. Die Objektverschuldung (LTV: Loan to
Value) auf Basis des Verkehrswertes ist mit 39,8 % als vergleichsweise
niedrig einzustufen.
Unter Zugrundelegung der aktuell hohen Auslastungsquote sowie der Tatsache,
dass bis zum Dezember 2011 keine wesentlichen Mietverträge zur Prolongation
anstehen, erachten wir die von der Gesellschaft angehobenen Prognosen als
gerechtfertigt. Die AGROB erwartet nunmehr die Erzielung von Mieterträgen
in einer Bandbreite von 11,4 - 11,5 Mio. EUR. Unsere angehobenen
Umsatzerwartungen von 11,45 Mio. EUR liegen in der Mitte dieser Bandbreite.
Für das kommende Geschäftsjahr dürfte die Gesellschaft unter der Prämisse
einer erfolgreichen Prolongation der zum Auslauf anstehenden Mietverträge
unseres Erachtens ein Umsatzwachstum von +1,0 % auf 11,57 Mio. EUR
erzielen. Unsere Ergebnisprognosen berücksichtigen die bisher aufgezeigte
hohe Kostendisziplin der Gesellschaft, welche insbesondere in den letzten
Geschäftsjahren zu einer rückläufigen Kostenquote geführt hatte. Hier gilt
es auch die weiteren Belastungen aus den im Jahre 2006 rückübertragenen
Pensionsverpflichtungen ehemaliger AGROB-Mitarbeiter zu berücksichtigen,
welche in den nächsten Geschäftsjahren sukzessive abnehmen werden.
Im Rahmen unserer DCF-Bewertung haben wir auf Basis 2012 einen fairen Wert
von 15,50 EUR je Aktie ermittelt. Damit haben wir unsere
Bewertungseinschätzung gegenüber unserer letzten Studie unverändert
belassen. Auch der auf Verkehrswerte ermittelte NAV (Net Asset Value) von
14,59 EUR/Aktie untermauert unsere Bewertung. Derzeitige Kursniveaus von
8,50 EUR je Stammaktie weisen zum fairen Wert somit einen Abschlag in Höhe
von 82,4 % auf. Wir halten dies für nicht gerechtfertigt und stufen die
AGROB Immobilien AG unverändert mit dem Rating 'KAUFEN' ein.
Die vollständige Analyse können Sie hier downloaden:
http://www.more-ir.de/d/11462.pdf
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Jörg Grunwald
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GBC AG
Halderstraße 27
86150 Augsburg
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Für den Inhalt der Mitteilung bzw. Research ist alleine der Herausgeber bzw.
Ersteller der Studie verantwortlich. Diese Meldung ist keine Anlageberatung
oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte.
Original-Research AGROB Immobilien AG (von GBC AG): Kaufen
Autor: dpa-AFX
| 17.10.2011, 10:46 | 101 Aufrufe | 0 | druckversion
Original-Research: AGROB Immobilien AG - von GBC AG
Aktieneinstufung von GBC AG zu AGROB Immobilien AG
Unternehmen: AGROB Immobilien AG
ISIN: DE0005019004
Anlass der Studie: Researchstudie (Update)
Empfehlung: Kaufen
Kursziel: 15,50 EUR
Kursziel auf Sicht von: Ende 2012
Letzte Ratingänderung:
Analyst: Cosmin Filker, Felix Gode
Solides Immobilienunternehmen mit homogenem Bestandsportfolio
Auch im abgelaufenen ersten Halbjahr 2011 konnte die AGROB Immobilien AG
die zuvor aufgezeigte Tendenz beibehalten und eine positive
Geschäftsentwicklung aufweisen. So konnten die Nettoumsätze insbesondere
infolge der wieder erhöhten Auslastung der auf die Hauptnutzflächen
bezogenen Vermietkapazitäten auf nunmehr annähernd 98,0 % (VJ: 95,4 %) um
+3,0 % auf 5,71 Mio. EUR (VJ: 5,54 Mio. EUR) gesteigert werden.
Flankiert wird die positive Umsatzentwicklung der Gesellschaft von einer
weiterhin hohen Kostendisziplin sowie der erfolgreichen Umsetzung
effizienter Budgetmaßnahmen und einer damit rückläufigen operativen
Kostenquote. Mit operativen Kosten von 1,55 Mio. EUR erreichte die AGROB
einen neuen Tiefstwert. Die entsprechende, auf die Nettoumsätze bezogene
Kostenquote, reduzierte sich analog hierzu von 28,5 % (1.HJ 10) auf 27,2 %.
Auf Basis dieser Entwicklung erhöhte sich das EBIT (Ergebnis vor Zinsen und
Steuern) deutlich um +7,8 % auf 2,53 Mio. EUR (VJ: 2,34 Mio. EUR). Damit
erreichte die AGROB aus Sicht der ersten sechs Monate einen neuen
Höchstwert.
Die Vermögenslage der Gesellschaft ist weiterhin als solide einzustufen.
Erwähnenswert ist hierbei die Tatsache, dass die AGROB nach HGB-Kriterien
und damit konservativ nach dem Anschaffungs- und Herstellkostenprinzip
bilanziert. Das Immobilienvermögen der Gesellschaft, welches die Aktivseite
mit 90,64 Mio. EUR dominiert, wurde zum 30.10.10 einer gutachterlichen
Ermittlung unterzogen. Auf Basis der ermittelten Verkehrswerte in Höhe von
127,60 Mio. EUR verfügt die Gesellschaft damit über nicht bilanzierte
stille Reserven von 36,92 Mio. EUR. Legt man die Marktwerte und damit die
stillen Reserven zugrunde, so weist die AGROB mit einem Eigenkapital von
55,63 Mio. EUR eine solide Eigenkapitalquote von 44,4 % auf. Auf HGB-Basis
verfügt die AGROB über ein Eigenkapital von 19,93 Mio. EUR und eine
dazugehörige EK-Quote von 21,9 %. Die Objektverschuldung (LTV: Loan to
Value) auf Basis des Verkehrswertes ist mit 39,8 % als vergleichsweise
niedrig einzustufen.
Unter Zugrundelegung der aktuell hohen Auslastungsquote sowie der Tatsache,
dass bis zum Dezember 2011 keine wesentlichen Mietverträge zur Prolongation
anstehen, erachten wir die von der Gesellschaft angehobenen Prognosen als
gerechtfertigt. Die AGROB erwartet nunmehr die Erzielung von Mieterträgen
in einer Bandbreite von 11,4 - 11,5 Mio. EUR. Unsere angehobenen
Umsatzerwartungen von 11,45 Mio. EUR liegen in der Mitte dieser Bandbreite.
Für das kommende Geschäftsjahr dürfte die Gesellschaft unter der Prämisse
einer erfolgreichen Prolongation der zum Auslauf anstehenden Mietverträge
unseres Erachtens ein Umsatzwachstum von +1,0 % auf 11,57 Mio. EUR
erzielen. Unsere Ergebnisprognosen berücksichtigen die bisher aufgezeigte
hohe Kostendisziplin der Gesellschaft, welche insbesondere in den letzten
Geschäftsjahren zu einer rückläufigen Kostenquote geführt hatte. Hier gilt
es auch die weiteren Belastungen aus den im Jahre 2006 rückübertragenen
Pensionsverpflichtungen ehemaliger AGROB-Mitarbeiter zu berücksichtigen,
welche in den nächsten Geschäftsjahren sukzessive abnehmen werden.
Im Rahmen unserer DCF-Bewertung haben wir auf Basis 2012 einen fairen Wert
von 15,50 EUR je Aktie ermittelt. Damit haben wir unsere
Bewertungseinschätzung gegenüber unserer letzten Studie unverändert
belassen. Auch der auf Verkehrswerte ermittelte NAV (Net Asset Value) von
14,59 EUR/Aktie untermauert unsere Bewertung. Derzeitige Kursniveaus von
8,50 EUR je Stammaktie weisen zum fairen Wert somit einen Abschlag in Höhe
von 82,4 % auf. Wir halten dies für nicht gerechtfertigt und stufen die
AGROB Immobilien AG unverändert mit dem Rating 'KAUFEN' ein.
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GBC AG
Halderstraße 27
86150 Augsburg
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2000 Vorzüge zu 7,25 verschleudert...
Große Umsätze bei 7,99 in den Vorzügen - Es werden auch 5000 Stämme mit 9 gesucht
Fast 8000 Vorzüge in M im Brief
Auf der Aufsichtsratsitzung am 16.04.12 wurde beschlossen, daß auf der HV am 26.06.12 vorgeschlagen wird, die Dividende für beide Aktiengattungen um 2 Cent zu erhöhen.
Fuchs hat weiterhin ordentlich gearbeitet - nur leider bringt er den Aktienkurs nicht voran.
Fuchs hat weiterhin ordentlich gearbeitet - nur leider bringt er den Aktienkurs nicht voran.
Hört sich ja sehr positiv an:
DGAP-IRE: AGROB Immobilien AG: www.agrob-ag.de/news/docs/120427news214.pdf
09:01 27.04.12
AGROB Immobilien AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 37x WpHG
AGROB Immobilien AG: www.agrob-ag.de/news/docs/120427news214.pdf
Zwischenmitteilung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der
EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent
verantwortlich.
------------------------------------------------------------------------------
AGROB Immobilien AG, Münchener Straße 101, 85737 Ismaning
- ISIN DE0005019004 (WKN 501900)
- ISIN DE0005019038 (WKN 501903)
Zwischenmitteilung über die Geschäftsentwicklung 01-03/2012
Die AGROB Immobilien AG ist erfolgreich und plankonform in das
Geschäftsjahr 2012 gestartet.
Die Auslastung der seit Jahresbeginn geringfügig um 1,1% auf 93.200 m²
erhöhten Vermietungskapazitäten im Bereich der Hauptnutzflächen konnte mit
annähernd 98% auf dem bekannt hohen Niveau gehalten werden. Die im
Vergleich zum entsprechenden Vorjahresquartal dennoch leicht um 1% auf EUR
2,85 Mio. rückläufige Gesamtleistung ist ausschließlich auf die im Rahmen
der per Jahresende 2011 verhandelten Mietvertragsverlängerungen gemachten
Zugeständnisse in Form vom interimistisch unentgeltlich überlassenen
Flächen zurückzuführen.
In erster Linie dank eines erwartungsgemäß erneut rückläufigen
Zinsaufwandes sowie eines wie im Vorjahr günstigen Schadensverlaufes in der
Inanspruchnahme des Instandhaltungsbudgets ist es gelungen den
Gesamtaufwand um 3,6% auf EUR 2,3 Mio. zu reduzieren.
Infolge der die rückläufige Gesamtleistung überkompensierenden
Aufwandsreduzierung konnte das operative Ergebnis im Vergleich zum Vorjahr
um 11,7% auf TEUR 536 nach Steuern gesteigert werden.
Unter Berücksichtigung des mit TEUR 85 in Vorjahreshöhe ausgewiesenen
DSCB-Nettoaufwandes resultiert ein Periodenüberschuss für die ersten drei
Monate des laufenden Geschäftsjahres in Höhe von TEUR 451 und damit eine im
Vergleich zur entsprechenden Vorjahresperiode nennenswerte Steigerung von
14,1%.
Bei Gegenüberstellung mit den entsprechenden Vorjahreszahlen ergibt sich
der nachstehende Kennzahlenvergleich:
01-03/2012 01-03/2011 Veränderung
TEUR TEUR in %
Gesamtleistung 2.851 2882 ./. 1,0
EBIT DA ¹) 2.091 2.108 ./. 0,8
Abschreibungen ./. 826 ./. 827 ./. 0,1
EBIT¹) 1.265 1.281 ./. 1,2
Zinsergebnis ./. 722 ./. 795 ./. 9,2
Ertragsteuern ./. 7 ./. 6 + 16,7
Ergebnis operativ¹) 536 480 + 11,7
Nettoaufwand DSCB ./. 85 ./. 85 -----
Periodenüberschuss nach DSCB + 451 + 395 + 14,2
Cashflow¹) + 1.328 + 1.306 + 1,7
¹) ohne DSCB
Im Vergleich mit der anteiligen Jahresplanung ergeben sich durchweg
positive Abweichungen. Insofern verläuft die Unternehmensentwicklung
bislang vollumfänglich plankonform, sämtliche bestehenden Mietverhältnisse
werden ohne jegliche Leistungsstörungen und entsprechend den vertraglichen
Vereinbarungen bedient. Vorzeitige Mietvertragsauflösungen liegen derzeit
nicht vor. Sonstige rückstellungsrelevante und ergebnisbelastende Risiken
sind im bisherigen Verlauf weder eingetreten noch derzeit erkennbar.
Die für das neu akquirierte Mieterunternehmen 'UFA Fernsehproduktion'
durchgeführte Aus- und Umbaumaßnahme von zwei bislang nicht vermieteten, im
veredelten Rohbau-Stadium befindlichen Etagen im Erweiterungsgebäude
'Antenne Bayern' (ca. 1.000m²) konnte zum Jahresende 2011 budgetkonform
abgeschlossen werden. Die umsatz- und ergebniswirksame Vermietung der
Räumlichkeiten startete fristgerecht mit Wirkung vom 01/2012. Ansonsten
sind nach aktuellem Planungsstand für das laufende Geschäftsjahr
wesentliche bauliche Investitionsmaßnahmen zum Zwecke der Expansion der
Vermietflächen mangels einer entsprechenden, eine angemessene Rendite
gewährleisteten Nachfrage nicht vorgesehen. Insofern werden wir uns
schwerpunktmäßig auf die Nachvermietung der noch in geringem Umfang
vorhandenen vakanten Flächen und auf die nachhaltige Instandhaltung und
Revitalisierung unseres Immobilienbestandes zur Aufrechterhaltung eines
technisch und gestalterisch dauerhaft zeitgemäßen und marktfähigen
Zustandes konzentrieren. Darüber hinaus genießt die langfristige Bindung
unserer Mieterunternehmen höchste Priorität.
In der von uns seit geraumer Zeit mit Nachdruck verfolgten Erweiterung des
AGROB Geländes in südlicher Arrondierung mit entsprechender
Baurechtschaffung hat der Gemeinderat Ismaning Ende Februar 2012 im Rahmen
eines Billigungsbeschlusses die behördliche Abwägung nach Bearbeitung der
getätigten Einwendungen vornehmlich seitens öffentlicher Belange aufgrund
der Bebauungsplan-Auslegung verabschiedet. Danach werden gegenwärtig in
enger Zusammenarbeit mit dem verantwortlichen Verfasser die erforderlichen
Änderungen in den Bebauungsplan eingearbeitet. Parallel hierzu werden
derzeit das vereinbarte amtliche Umlegungsverfahren und die weiteren
Verhandlungen mit den Verfahrensbeteiligten vorbereitet. Nach dem aktuellen
Stand des Bebauungsplan-Verfahrens wird das AGROB Gelände nach Süden hin um
Grundstücksflächen im Umgriff von insgesamt ca. 36.000 m² erweitert. Dabei
sollen zusätzliche Baurechte im Umfang von insgesamt 27.000 m² BGF
entstehen, wovon ziemlich genau die Hälfte, nämlich 13.600 m² BGF, auf die
AGROB Immobilien AG entfallen sollen.
Auch wenn das Ergebnis des I. Quartals 2012 und insbesondere die dabei
erzielten Steigerungsraten im Vergleich zum entsprechenden
Vorjahreszeitraum nicht linear auf das Gesamtjahr hochgerechnet werden
können, gehen wir mit dem Rückenwind eines erfolgreichen und die
Planvorgabe übertreffenden Geschäftsjahresauftaktes die vor uns liegenden
Perioden an.
Für das Gesamtjahr 2012 erwarten wir für den gewerblichen Immobilienbereich
unter Berücksichtigung einer konjunkturell bedingten Abkühlung eine
abgeschwächte Vermietungsleistung als Folge einer nachlassenden
Nutzernachfrage. In diesem Kontext prognostizieren wir für die AGROB
Immobilien AG nach aktuellem Kenntnisstand einen im Vergleich zum Vorjahr
äußerst moderaten Rückgang von Umsatz und Ergebnis. Diese Umsatz- und
Ergebnisprognose für das Geschäftsjahr 2012 bestätigt einerseits die
nachhaltige Fortsetzung in der positiven Unternehmensentwicklung der
letzten Jahre und schafft andererseits gleichzeitig die Voraussetzungen für
eine erneut angemessene Dividendenzahlung.
Ismaning, im April 2012
Der Vorstand
27.04.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: AGROB Immobilien AG
Münchener Straße 101
85737 Ismaning
Deutschland
Internet: www.agrob-ag.de
Ende der Mitteilung
DGAP-IRE: AGROB Immobilien AG: www.agrob-ag.de/news/docs/120427news214.pdf
09:01 27.04.12
AGROB Immobilien AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 37x WpHG
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EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent
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- ISIN DE0005019004 (WKN 501900)
- ISIN DE0005019038 (WKN 501903)
Zwischenmitteilung über die Geschäftsentwicklung 01-03/2012
Die AGROB Immobilien AG ist erfolgreich und plankonform in das
Geschäftsjahr 2012 gestartet.
Die Auslastung der seit Jahresbeginn geringfügig um 1,1% auf 93.200 m²
erhöhten Vermietungskapazitäten im Bereich der Hauptnutzflächen konnte mit
annähernd 98% auf dem bekannt hohen Niveau gehalten werden. Die im
Vergleich zum entsprechenden Vorjahresquartal dennoch leicht um 1% auf EUR
2,85 Mio. rückläufige Gesamtleistung ist ausschließlich auf die im Rahmen
der per Jahresende 2011 verhandelten Mietvertragsverlängerungen gemachten
Zugeständnisse in Form vom interimistisch unentgeltlich überlassenen
Flächen zurückzuführen.
In erster Linie dank eines erwartungsgemäß erneut rückläufigen
Zinsaufwandes sowie eines wie im Vorjahr günstigen Schadensverlaufes in der
Inanspruchnahme des Instandhaltungsbudgets ist es gelungen den
Gesamtaufwand um 3,6% auf EUR 2,3 Mio. zu reduzieren.
Infolge der die rückläufige Gesamtleistung überkompensierenden
Aufwandsreduzierung konnte das operative Ergebnis im Vergleich zum Vorjahr
um 11,7% auf TEUR 536 nach Steuern gesteigert werden.
Unter Berücksichtigung des mit TEUR 85 in Vorjahreshöhe ausgewiesenen
DSCB-Nettoaufwandes resultiert ein Periodenüberschuss für die ersten drei
Monate des laufenden Geschäftsjahres in Höhe von TEUR 451 und damit eine im
Vergleich zur entsprechenden Vorjahresperiode nennenswerte Steigerung von
14,1%.
Bei Gegenüberstellung mit den entsprechenden Vorjahreszahlen ergibt sich
der nachstehende Kennzahlenvergleich:
01-03/2012 01-03/2011 Veränderung
TEUR TEUR in %
Gesamtleistung 2.851 2882 ./. 1,0
EBIT DA ¹) 2.091 2.108 ./. 0,8
Abschreibungen ./. 826 ./. 827 ./. 0,1
EBIT¹) 1.265 1.281 ./. 1,2
Zinsergebnis ./. 722 ./. 795 ./. 9,2
Ertragsteuern ./. 7 ./. 6 + 16,7
Ergebnis operativ¹) 536 480 + 11,7
Nettoaufwand DSCB ./. 85 ./. 85 -----
Periodenüberschuss nach DSCB + 451 + 395 + 14,2
Cashflow¹) + 1.328 + 1.306 + 1,7
¹) ohne DSCB
Im Vergleich mit der anteiligen Jahresplanung ergeben sich durchweg
positive Abweichungen. Insofern verläuft die Unternehmensentwicklung
bislang vollumfänglich plankonform, sämtliche bestehenden Mietverhältnisse
werden ohne jegliche Leistungsstörungen und entsprechend den vertraglichen
Vereinbarungen bedient. Vorzeitige Mietvertragsauflösungen liegen derzeit
nicht vor. Sonstige rückstellungsrelevante und ergebnisbelastende Risiken
sind im bisherigen Verlauf weder eingetreten noch derzeit erkennbar.
Die für das neu akquirierte Mieterunternehmen 'UFA Fernsehproduktion'
durchgeführte Aus- und Umbaumaßnahme von zwei bislang nicht vermieteten, im
veredelten Rohbau-Stadium befindlichen Etagen im Erweiterungsgebäude
'Antenne Bayern' (ca. 1.000m²) konnte zum Jahresende 2011 budgetkonform
abgeschlossen werden. Die umsatz- und ergebniswirksame Vermietung der
Räumlichkeiten startete fristgerecht mit Wirkung vom 01/2012. Ansonsten
sind nach aktuellem Planungsstand für das laufende Geschäftsjahr
wesentliche bauliche Investitionsmaßnahmen zum Zwecke der Expansion der
Vermietflächen mangels einer entsprechenden, eine angemessene Rendite
gewährleisteten Nachfrage nicht vorgesehen. Insofern werden wir uns
schwerpunktmäßig auf die Nachvermietung der noch in geringem Umfang
vorhandenen vakanten Flächen und auf die nachhaltige Instandhaltung und
Revitalisierung unseres Immobilienbestandes zur Aufrechterhaltung eines
technisch und gestalterisch dauerhaft zeitgemäßen und marktfähigen
Zustandes konzentrieren. Darüber hinaus genießt die langfristige Bindung
unserer Mieterunternehmen höchste Priorität.
In der von uns seit geraumer Zeit mit Nachdruck verfolgten Erweiterung des
AGROB Geländes in südlicher Arrondierung mit entsprechender
Baurechtschaffung hat der Gemeinderat Ismaning Ende Februar 2012 im Rahmen
eines Billigungsbeschlusses die behördliche Abwägung nach Bearbeitung der
getätigten Einwendungen vornehmlich seitens öffentlicher Belange aufgrund
der Bebauungsplan-Auslegung verabschiedet. Danach werden gegenwärtig in
enger Zusammenarbeit mit dem verantwortlichen Verfasser die erforderlichen
Änderungen in den Bebauungsplan eingearbeitet. Parallel hierzu werden
derzeit das vereinbarte amtliche Umlegungsverfahren und die weiteren
Verhandlungen mit den Verfahrensbeteiligten vorbereitet. Nach dem aktuellen
Stand des Bebauungsplan-Verfahrens wird das AGROB Gelände nach Süden hin um
Grundstücksflächen im Umgriff von insgesamt ca. 36.000 m² erweitert. Dabei
sollen zusätzliche Baurechte im Umfang von insgesamt 27.000 m² BGF
entstehen, wovon ziemlich genau die Hälfte, nämlich 13.600 m² BGF, auf die
AGROB Immobilien AG entfallen sollen.
Auch wenn das Ergebnis des I. Quartals 2012 und insbesondere die dabei
erzielten Steigerungsraten im Vergleich zum entsprechenden
Vorjahreszeitraum nicht linear auf das Gesamtjahr hochgerechnet werden
können, gehen wir mit dem Rückenwind eines erfolgreichen und die
Planvorgabe übertreffenden Geschäftsjahresauftaktes die vor uns liegenden
Perioden an.
Für das Gesamtjahr 2012 erwarten wir für den gewerblichen Immobilienbereich
unter Berücksichtigung einer konjunkturell bedingten Abkühlung eine
abgeschwächte Vermietungsleistung als Folge einer nachlassenden
Nutzernachfrage. In diesem Kontext prognostizieren wir für die AGROB
Immobilien AG nach aktuellem Kenntnisstand einen im Vergleich zum Vorjahr
äußerst moderaten Rückgang von Umsatz und Ergebnis. Diese Umsatz- und
Ergebnisprognose für das Geschäftsjahr 2012 bestätigt einerseits die
nachhaltige Fortsetzung in der positiven Unternehmensentwicklung der
letzten Jahre und schafft andererseits gleichzeitig die Voraussetzungen für
eine erneut angemessene Dividendenzahlung.
Ismaning, im April 2012
Der Vorstand
27.04.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: AGROB Immobilien AG
Münchener Straße 101
85737 Ismaning
Deutschland
Internet: www.agrob-ag.de
Ende der Mitteilung
Link zum Jahresfinanzbericht 2011:
http://agrob-ag.de/news/docs/Jahresfinanzbericht2011.pdf
Aktuelles Kursziel von GBC: 15,50
http://www.more-ir.de/d/11608.pdf
http://agrob-ag.de/news/docs/Jahresfinanzbericht2011.pdf
Aktuelles Kursziel von GBC: 15,50
http://www.more-ir.de/d/11608.pdf
AGROB Immobilien AG
Ismaning
ISIN DE0005019004 (WKN 501900)
ISIN DE0005019038 (WKN 501903)
Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein zu der am
Dienstag, den 26. Juni 2012, 10:00 Uhr
im Haus der UniCredit Bank AG – HVB Forum –
Kommunikationsforum für München (Maximiliansaal),
Kardinal-Faulhaber-Straße 1, 80333 München
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung.
I. TAGESORDNUNG
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2011, des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2011, des erläuternden Berichtes des Vorstandes zu den Angaben gemäß § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB und des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss am 16. April 2012 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Somit entfällt eine Feststellung durch die Hauptversammlung. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen. Der Jahresabschluss, der Lagebericht (einschließlich des erläuternden Berichtes des Vorstandes zu den Angaben gemäß § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB) und der Bericht des Aufsichtsrates werden in der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden.
2.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn 2011 von
wie folgt zu verwenden: EUR 1.521.863,00
- Zahlung des Gewinnanteiles von EUR 0,05 je
Vorzugs-Stückaktie für das Geschäftsjahr 2011
EUR
79.120,00
- Zahlung eines Gewinnanteiles von EUR 0,16 je Stückaktie
(Stamm-Stückaktie und Vorzugs-Stückaktie) für das Geschäftsjahr 2011
EUR
623.424,00
- Einstellung in andere Gewinnrücklagen EUR 819.319,00
___________________________
- Bilanzgewinn 2011 EUR 1.521.863,00
3.
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem einzigen Mitglied des Vorstandes, das im Geschäftsjahr 2011 amtiert hat, für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
4.
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, allen Mitgliedern des Aufsichtsrates, die im Geschäftsjahr 2011 amtiert haben, für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
5.
Neuwahl von zwei Mitgliedern des Aufsichtsrates.
Der Aufsichtsrat unserer Gesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit §§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2, 4 Abs. 1 Drittelbeteiligungsgesetz und § 9 Abs. 1 der Satzung aus vier Vertretern der Aktionäre und zwei Vertretern der Arbeitnehmer zusammen.
a)
In der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 22. Juni 2010 ist beschlossen worden, Herrn Friedhelm Bullerdieck als Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen. Die Wahl erfolgte für die verbleibende Amtsdauer des zuvor ausgeschiedenen Amtsvorgängers Herrn Christian Kühni, und damit für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2012 beschließt. Herr Friedhelm Bullerdieck hat mit Schreiben vom 20. Januar 2012 mitgeteilt, sein Mandat mit Wirkung zum Zeitpunkt des Ablaufes der Hauptversammlung am 26. Juni 2012 niederzulegen.
Deshalb soll von der Hauptversammlung für den Rest der Amtszeit des ausscheidenden Aufsichtsratsmitgliedes ein neues Mitglied des Aufsichtsrates gewählt werden (vgl. § 9 Abs. 3 Satz 2 der Satzung der AGROB Immobilien AG). Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, Herrn Peter Weidenhöfer, wohnhaft in Baldham, Leiter des Fachbereiches Real Estate der UniCredit Bank AG und Vorstand der HVB Immobilien AG, für die verbleibende Amtsdauer des ausscheidenden Mitgliedes des Aufsichtsrates (Herrn Friedhelm Bullerdieck) in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen.
Herr Peter Weidenhöfer gehört keinen anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten inländischer Gesellschaften an. Er ist Mitglied in folgenden vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Verwaltungsratsvorsitzender der HVB Secur GmbH.
b)
In der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 30. Juni 2011 ist beschlossen worden, Frau Dr. Birgit Chorianopoulos als Vertreterin der Aktionäre in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen. Die Wahl erfolgte für die verbleibende Amtsdauer des zuvor ausgeschiedenen Amtsvorgängers Herrn Dr. Reiner Meisinger, und damit für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2012 beschließt. Frau Dr. Birgit Chorianopoulos hat mit Schreiben vom 30. Januar 2012 mitgeteilt, ihr Mandat mit Wirkung zum Zeitpunkt des Ablaufes der Hauptversammlung am 26. Juni 2012 niederzulegen.
Deshalb soll von der Hauptversammlung für den Rest der Amtszeit des ausscheidenden Aufsichtsratsmitgliedes ein neues Mitglied des Aufsichtsrates gewählt werden (vgl. § 9 Abs. 3 Satz 2 der Satzung der AGROB Immobilien AG). Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, Herrn Thomas Breiner, wohnhaft in Oberneuching, Mitarbeiter der UniCredit Bank AG im Beteiligungsmanagement, für die verbleibende Amtsdauer des ausscheidenden Mitgliedes des Aufsichtsrates (Frau Dr. Birgit Chorianopoulos) in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen.
Herr Thomas Breiner gehört weder anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten inländischer Gesellschaften an, noch ist er Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
Es ist beabsichtigt, die Wahlen der neuen Mitglieder des Aufsichtsrates im Wege der Einzelabstimmung durchzuführen.
6.
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 sowie die gegebenenfalls beauftragte Prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichtes zum 30. Juni 2012.
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 und – sofern beauftragt – gegebenenfalls für die Prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichtes zum 30. Juni 2012 zu wählen.
II. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE IM ZEITPUNKT DER EINBERUFUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung (16. Mai 2012) ist das Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt in 2.314.000 auf den Inhaber lautende Stamm-Stückaktien ohne Nennwert mit ebenso vielen Stimmrechten sowie in 1.582.400 auf den Inhaber lautende Vorzugs-Stückaktien ohne Nennwert und ohne Stimmrechte. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.
III. VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG UND DIE AUSÜBUNG DES STIMMRECHTES
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und – im Falle von Stamm-Stückaktien – zur Ausübung des Stimmrechtes sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig bei der Gesellschaft anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und
– im Falle von Stamm-Stückaktien – zur Ausübung des Stimmrechtes nachweisen.
Zum Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, das ist der 05. Juni 2012, 0:00 Uhr, Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, (Record Date), zu beziehen.
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahmerechtes und – im Falle von Stamm-Stückaktien – des Stimmrechtes in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und – im Falle von Stamm-Stückaktien – die Ausübung des Stimmrechtes als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date haben für den Umfang und die Ausübung des gesetzlichen Teilnahmerechtes und – im Falle von Stamm-Stückaktien – des Stimmrechtes keine Bedeutung. Aktionäre, die erst nach dem Record Date Aktien an der Gesellschaft erworben haben, können aus diesen Aktien weder das Teilnahmerecht noch andere Rechte in der Hauptversammlung ausüben. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind im Verhältnis zur Gesellschaft auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und – im Falle von Stamm-Stückaktien – zur Ausübung des Stimmrechtes berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Teilweise Veräußerungen und Hinzuerwerbe von Stamm-Stückaktien nach dem Nachweisstichtag haben keinen Einfluss auf den Umfang des Stimmrechtes. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung.
Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft nach § 16 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft bis zum 19. Juni 2012, 24:00 Uhr, Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, unter der folgenden Adresse zugehen:
AGROB Immobilien AG
c/o UniCredit Bank AG
CBS40GM, 80311 München
Fax: 089 / 5400-2519
E-Mail:hauptversammlungen@unicreditgroup.de
IV. STIMMRECHTSVERTRETUNG
Zur Teilnahme berechtigte Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können sich bei der Ausübung ihrer Rechte, insbesondere ihres Teilnahmerechtes und – im Falle von Stamm-Stückaktien – insbesondere ihres Stimmrechtes, durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch eine Aktionärsvereinigung, ein Kreditinstitut oder eine andere Person ihrer Wahl, vertreten lassen. Wir weisen darauf hin, dass auch bei einer Bevollmächtigung eine ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich sind. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine andere in § 135 AktG gleichgestellte Institution oder Person bevollmächtigt wird, ist die Vollmacht in Textform gegenüber der AGROB Immobilien AG oder in Textform unmittelbar gegenüber dem Bevollmächtigten zu erteilen. Die gleiche Form gilt für den Widerruf und den Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft.
Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstitutes, einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen mit diesen durch die aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellten Institution oder Person gelten die besonderen gesetzlichen Bestimmungen des § 135 AktG, die u.a. verlangen, dass die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten ist. Wir bitten daher die Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere mit diesen gemäß § 135 Abs. 8 oder Abs. 10 AktG gleichgestellte Institution oder Person bevollmächtigen wollen, die insoweit zu beachtenden Besonderheiten bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen.
Der Nachweis der Vollmacht bzw. des Widerrufes kann auch an folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden: verwaltung@agrob-ag.de. Der Nachweis kann auch dadurch erbracht werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist.
Zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechtes berechtigte Aktionäre können sich des Weiteren durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter vertreten lassen. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgebunden abzustimmen. Ohne ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Gegenständen der Tagesordnung werden die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nicht ausüben. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter stehen nur für die Ausübung des Stimmrechtes, nicht für die Ausübung sonstiger Rechte, zur Verfügung. Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter müssen in Textform erteilt werden.
Ein Formular zur Erteilung von Vollmachten und Weisungen, welches die Aktionäre verwenden können, wird den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte sowie auf Anforderung bei der Gesellschaft übersandt. Das Vollmachts- und Weisungsformular steht den Aktionären unter der Internetadresse www.agrob-ag.de zum Download zur Verfügung und kann von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) zwischen 9:00 Uhr und 14:00 Uhr unter der Telefonnummer 089 / 996 873-0 angefordert werden.
Die Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen der Gesellschaft unter der folgenden Adresse zugehen, sofern nicht die Bevollmächtigung und Weisungserteilung in der Hauptversammlung erfolgt:
AGROB Immobilien AG
Vorstandssekretariat
Münchener Straße 101, 85737 Ismaning
Fax: 089 / 996 873-32
E-Mail: verwaltung@agrob-ag.de
Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können nur Vollmachten und Weisungen berücksichtigen, die bis spätestens am 24. Juni 2012, 24:00 Uhr, unter der vorgenannten Anschrift bei der Gesellschaft eingehen oder den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern in der Hauptversammlung übergeben werden.
Wir bitten zu beachten, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht an der Abstimmung über Verfahrens- und Sachanträge teilnehmen, die nicht im Vorfeld der Hauptversammlung von der Gesellschaft mitgeteilt wurden.
V. RECHTE DER AKTIONÄRE
Ergänzung der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag des Zugangs des Verlangens bei der Gesellschaft Inhaber des Mindestbesitzes an Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über das Verlangen halten.
Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis zum 26. Mai 2012, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der AGROB Immobilien AG zu richten. Das Verlangen kann an die folgende Adresse gerichtet werden:
AGROB Immobilien AG
Vorstandssekretariat
Münchener Straße 101, 85737 Ismaning
Gegenanträge/Wahlvorschläge
Darüber hinaus ist jeder Aktionär berechtigt, zu den Punkten der Tagesordnung Gegenanträge zu stellen bzw. Wahlvorschläge zu machen.
Die Gesellschaft wird Anträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter www.agrob-ag.de zugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis zum 11. Juni 2012, 24:00 Uhr, der Gesellschaft einen zulässigen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung an nachfolgend genannte Adresse übersandt hat:
AGROB Immobilien AG
Vorstandssekretariat
Münchener Straße 101, 85737 Ismaning
Fax: 089 / 996 873 32
E-Mail: verwaltung@agrob-ag.de
Ein Gegenantrag braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 126 Abs. 2 AktG vorliegt. Die Begründung braucht auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrages nachzuweisen.
Diese Regelungen gelten für Wahlvorschläge der Aktionäre sinngemäß. Wahlvorschläge müssen allerdings nicht begründet werden. Wahlvorschläge müssen auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn der Wahlvorschlag nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person sowie bei der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthält. Ferner sollen einem Vorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Angaben zu deren Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien beigefügt werden.
Auskunftsrecht
Gemäß § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen.
Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen.
VI. INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE DER GESELLSCHAFT
Folgende Informationen sind ab dem Zeitpunkt der Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.agrob-ag.de zugänglich:
•
Der Inhalt dieser Einberufung, einschließlich der Erläuterung zu Tagesordnungspunkt 1 (zu dem in der Hauptversammlung kein Beschluss gefasst werden soll), der Angabe der Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung, einschließlich getrennter Angaben zur Gesamtzahl für jede Aktiengattung und der Erläuterungen zu den folgenden Rechten der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung, Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge, Auskunftsrecht;
•
der festgestellte und geprüfte Jahresabschluss der AGROB Immobilien AG zum 31. Dezember 2011,
•
der geprüfte Lagebericht für das Geschäftsjahr 2011,
•
der erläuternde Bericht des Vorstandes zu den Angaben gemäß § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB,
•
der Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011,
•
der Gewinnverwendungsvorschlag,
•
der Geschäftsbericht und
•
die Formulare, die für die Erteilung einer Vollmacht für die Hauptversammlung verwendet werden können.
Die vorgenannten Unterlagen liegen ferner von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Münchener Straße 101, 85737 Ismaning, sowie in der Hauptversammlung selbst aus.
Ismaning, im Mai 2012
Der Vorstand
AGROB Immobilien AG, Münchener Straße 101, 85737 Ismaning.
Telefon: 089/996873-0 Fax: 089/996873-21 E-Mail:verwaltung@agrob-ag.de. www.agrob-ag.de
Ismaning
ISIN DE0005019004 (WKN 501900)
ISIN DE0005019038 (WKN 501903)
Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein zu der am
Dienstag, den 26. Juni 2012, 10:00 Uhr
im Haus der UniCredit Bank AG – HVB Forum –
Kommunikationsforum für München (Maximiliansaal),
Kardinal-Faulhaber-Straße 1, 80333 München
stattfindenden
ordentlichen Hauptversammlung.
I. TAGESORDNUNG
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2011, des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2011, des erläuternden Berichtes des Vorstandes zu den Angaben gemäß § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB und des Berichtes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011.
Der Aufsichtsrat hat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss am 16. April 2012 gebilligt und den Jahresabschluss damit festgestellt. Somit entfällt eine Feststellung durch die Hauptversammlung. Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist daher zu Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen. Der Jahresabschluss, der Lagebericht (einschließlich des erläuternden Berichtes des Vorstandes zu den Angaben gemäß § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB) und der Bericht des Aufsichtsrates werden in der Hauptversammlung zugänglich sein und näher erläutert werden.
2.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Bilanzgewinn 2011 von
wie folgt zu verwenden: EUR 1.521.863,00
- Zahlung des Gewinnanteiles von EUR 0,05 je
Vorzugs-Stückaktie für das Geschäftsjahr 2011
EUR
79.120,00
- Zahlung eines Gewinnanteiles von EUR 0,16 je Stückaktie
(Stamm-Stückaktie und Vorzugs-Stückaktie) für das Geschäftsjahr 2011
EUR
623.424,00
- Einstellung in andere Gewinnrücklagen EUR 819.319,00
___________________________
- Bilanzgewinn 2011 EUR 1.521.863,00
3.
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstandes für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem einzigen Mitglied des Vorstandes, das im Geschäftsjahr 2011 amtiert hat, für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
4.
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, allen Mitgliedern des Aufsichtsrates, die im Geschäftsjahr 2011 amtiert haben, für dieses Geschäftsjahr Entlastung zu erteilen.
5.
Neuwahl von zwei Mitgliedern des Aufsichtsrates.
Der Aufsichtsrat unserer Gesellschaft setzt sich nach §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG in Verbindung mit §§ 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 2, 4 Abs. 1 Drittelbeteiligungsgesetz und § 9 Abs. 1 der Satzung aus vier Vertretern der Aktionäre und zwei Vertretern der Arbeitnehmer zusammen.
a)
In der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 22. Juni 2010 ist beschlossen worden, Herrn Friedhelm Bullerdieck als Vertreter der Aktionäre in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen. Die Wahl erfolgte für die verbleibende Amtsdauer des zuvor ausgeschiedenen Amtsvorgängers Herrn Christian Kühni, und damit für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2012 beschließt. Herr Friedhelm Bullerdieck hat mit Schreiben vom 20. Januar 2012 mitgeteilt, sein Mandat mit Wirkung zum Zeitpunkt des Ablaufes der Hauptversammlung am 26. Juni 2012 niederzulegen.
Deshalb soll von der Hauptversammlung für den Rest der Amtszeit des ausscheidenden Aufsichtsratsmitgliedes ein neues Mitglied des Aufsichtsrates gewählt werden (vgl. § 9 Abs. 3 Satz 2 der Satzung der AGROB Immobilien AG). Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, Herrn Peter Weidenhöfer, wohnhaft in Baldham, Leiter des Fachbereiches Real Estate der UniCredit Bank AG und Vorstand der HVB Immobilien AG, für die verbleibende Amtsdauer des ausscheidenden Mitgliedes des Aufsichtsrates (Herrn Friedhelm Bullerdieck) in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen.
Herr Peter Weidenhöfer gehört keinen anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten inländischer Gesellschaften an. Er ist Mitglied in folgenden vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Verwaltungsratsvorsitzender der HVB Secur GmbH.
b)
In der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 30. Juni 2011 ist beschlossen worden, Frau Dr. Birgit Chorianopoulos als Vertreterin der Aktionäre in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen. Die Wahl erfolgte für die verbleibende Amtsdauer des zuvor ausgeschiedenen Amtsvorgängers Herrn Dr. Reiner Meisinger, und damit für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2012 beschließt. Frau Dr. Birgit Chorianopoulos hat mit Schreiben vom 30. Januar 2012 mitgeteilt, ihr Mandat mit Wirkung zum Zeitpunkt des Ablaufes der Hauptversammlung am 26. Juni 2012 niederzulegen.
Deshalb soll von der Hauptversammlung für den Rest der Amtszeit des ausscheidenden Aufsichtsratsmitgliedes ein neues Mitglied des Aufsichtsrates gewählt werden (vgl. § 9 Abs. 3 Satz 2 der Satzung der AGROB Immobilien AG). Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Der Aufsichtsrat schlägt daher vor, Herrn Thomas Breiner, wohnhaft in Oberneuching, Mitarbeiter der UniCredit Bank AG im Beteiligungsmanagement, für die verbleibende Amtsdauer des ausscheidenden Mitgliedes des Aufsichtsrates (Frau Dr. Birgit Chorianopoulos) in den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu wählen.
Herr Thomas Breiner gehört weder anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten inländischer Gesellschaften an, noch ist er Mitglied in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen.
Es ist beabsichtigt, die Wahlen der neuen Mitglieder des Aufsichtsrates im Wege der Einzelabstimmung durchzuführen.
6.
Beschlussfassung über die Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2012 sowie die gegebenenfalls beauftragte Prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichtes zum 30. Juni 2012.
Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung des Prüfungsausschusses vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte & Touche GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2012 und – sofern beauftragt – gegebenenfalls für die Prüferische Durchsicht des Halbjahresfinanzberichtes zum 30. Juni 2012 zu wählen.
II. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE IM ZEITPUNKT DER EINBERUFUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG
Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung (16. Mai 2012) ist das Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt in 2.314.000 auf den Inhaber lautende Stamm-Stückaktien ohne Nennwert mit ebenso vielen Stimmrechten sowie in 1.582.400 auf den Inhaber lautende Vorzugs-Stückaktien ohne Nennwert und ohne Stimmrechte. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung keine eigenen Aktien.
III. VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG UND DIE AUSÜBUNG DES STIMMRECHTES
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und – im Falle von Stamm-Stückaktien – zur Ausübung des Stimmrechtes sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig bei der Gesellschaft anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und
– im Falle von Stamm-Stückaktien – zur Ausübung des Stimmrechtes nachweisen.
Zum Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, das ist der 05. Juni 2012, 0:00 Uhr, Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, (Record Date), zu beziehen.
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahmerechtes und – im Falle von Stamm-Stückaktien – des Stimmrechtes in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und – im Falle von Stamm-Stückaktien – die Ausübung des Stimmrechtes als Aktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date haben für den Umfang und die Ausübung des gesetzlichen Teilnahmerechtes und – im Falle von Stamm-Stückaktien – des Stimmrechtes keine Bedeutung. Aktionäre, die erst nach dem Record Date Aktien an der Gesellschaft erworben haben, können aus diesen Aktien weder das Teilnahmerecht noch andere Rechte in der Hauptversammlung ausüben. Aktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind im Verhältnis zur Gesellschaft auch dann zur Teilnahme an der Hauptversammlung und – im Falle von Stamm-Stückaktien – zur Ausübung des Stimmrechtes berechtigt, wenn sie die Aktien nach dem Record Date veräußern. Teilweise Veräußerungen und Hinzuerwerbe von Stamm-Stückaktien nach dem Nachweisstichtag haben keinen Einfluss auf den Umfang des Stimmrechtes. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung.
Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft nach § 16 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft bis zum 19. Juni 2012, 24:00 Uhr, Ortszeit am Sitz der Gesellschaft, unter der folgenden Adresse zugehen:
AGROB Immobilien AG
c/o UniCredit Bank AG
CBS40GM, 80311 München
Fax: 089 / 5400-2519
E-Mail:hauptversammlungen@unicreditgroup.de
IV. STIMMRECHTSVERTRETUNG
Zur Teilnahme berechtigte Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können sich bei der Ausübung ihrer Rechte, insbesondere ihres Teilnahmerechtes und – im Falle von Stamm-Stückaktien – insbesondere ihres Stimmrechtes, durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch eine Aktionärsvereinigung, ein Kreditinstitut oder eine andere Person ihrer Wahl, vertreten lassen. Wir weisen darauf hin, dass auch bei einer Bevollmächtigung eine ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich sind. Bevollmächtigt der Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine andere in § 135 AktG gleichgestellte Institution oder Person bevollmächtigt wird, ist die Vollmacht in Textform gegenüber der AGROB Immobilien AG oder in Textform unmittelbar gegenüber dem Bevollmächtigten zu erteilen. Die gleiche Form gilt für den Widerruf und den Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft.
Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstitutes, einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen mit diesen durch die aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellten Institution oder Person gelten die besonderen gesetzlichen Bestimmungen des § 135 AktG, die u.a. verlangen, dass die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten ist. Wir bitten daher die Aktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere mit diesen gemäß § 135 Abs. 8 oder Abs. 10 AktG gleichgestellte Institution oder Person bevollmächtigen wollen, die insoweit zu beachtenden Besonderheiten bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen.
Der Nachweis der Vollmacht bzw. des Widerrufes kann auch an folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden: verwaltung@agrob-ag.de. Der Nachweis kann auch dadurch erbracht werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist.
Zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechtes berechtigte Aktionäre können sich des Weiteren durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter vertreten lassen. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgebunden abzustimmen. Ohne ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Gegenständen der Tagesordnung werden die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nicht ausüben. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter stehen nur für die Ausübung des Stimmrechtes, nicht für die Ausübung sonstiger Rechte, zur Verfügung. Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter müssen in Textform erteilt werden.
Ein Formular zur Erteilung von Vollmachten und Weisungen, welches die Aktionäre verwenden können, wird den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte sowie auf Anforderung bei der Gesellschaft übersandt. Das Vollmachts- und Weisungsformular steht den Aktionären unter der Internetadresse www.agrob-ag.de zum Download zur Verfügung und kann von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) zwischen 9:00 Uhr und 14:00 Uhr unter der Telefonnummer 089 / 996 873-0 angefordert werden.
Die Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen der Gesellschaft unter der folgenden Adresse zugehen, sofern nicht die Bevollmächtigung und Weisungserteilung in der Hauptversammlung erfolgt:
AGROB Immobilien AG
Vorstandssekretariat
Münchener Straße 101, 85737 Ismaning
Fax: 089 / 996 873-32
E-Mail: verwaltung@agrob-ag.de
Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können nur Vollmachten und Weisungen berücksichtigen, die bis spätestens am 24. Juni 2012, 24:00 Uhr, unter der vorgenannten Anschrift bei der Gesellschaft eingehen oder den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern in der Hauptversammlung übergeben werden.
Wir bitten zu beachten, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht an der Abstimmung über Verfahrens- und Sachanträge teilnehmen, die nicht im Vorfeld der Hauptversammlung von der Gesellschaft mitgeteilt wurden.
V. RECHTE DER AKTIONÄRE
Ergänzung der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden. Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag des Zugangs des Verlangens bei der Gesellschaft Inhaber des Mindestbesitzes an Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über das Verlangen halten.
Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis zum 26. Mai 2012, 24:00 Uhr (MESZ), zugehen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der AGROB Immobilien AG zu richten. Das Verlangen kann an die folgende Adresse gerichtet werden:
AGROB Immobilien AG
Vorstandssekretariat
Münchener Straße 101, 85737 Ismaning
Gegenanträge/Wahlvorschläge
Darüber hinaus ist jeder Aktionär berechtigt, zu den Punkten der Tagesordnung Gegenanträge zu stellen bzw. Wahlvorschläge zu machen.
Die Gesellschaft wird Anträge von Aktionären einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unter www.agrob-ag.de zugänglich machen, wenn der Aktionär mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis zum 11. Juni 2012, 24:00 Uhr, der Gesellschaft einen zulässigen Gegenantrag gegen einen Vorschlag von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung mit Begründung an nachfolgend genannte Adresse übersandt hat:
AGROB Immobilien AG
Vorstandssekretariat
Münchener Straße 101, 85737 Ismaning
Fax: 089 / 996 873 32
E-Mail: verwaltung@agrob-ag.de
Ein Gegenantrag braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 126 Abs. 2 AktG vorliegt. Die Begründung braucht auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Aktionäre werden gebeten, ihre Aktionärseigenschaft im Zeitpunkt der Übersendung des Gegenantrages nachzuweisen.
Diese Regelungen gelten für Wahlvorschläge der Aktionäre sinngemäß. Wahlvorschläge müssen allerdings nicht begründet werden. Wahlvorschläge müssen auch dann nicht zugänglich gemacht werden, wenn der Wahlvorschlag nicht den Namen, den ausgeübten Beruf und den Wohnort der vorgeschlagenen Person sowie bei der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthält. Ferner sollen einem Vorschlag zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern Angaben zu deren Mitgliedschaft in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien beigefügt werden.
Auskunftsrecht
Gemäß § 131 Abs. 1 AktG ist jedem Aktionär auf Verlangen in der Hauptversammlung vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstandes der Tagesordnung erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen.
Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen.
VI. INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE DER GESELLSCHAFT
Folgende Informationen sind ab dem Zeitpunkt der Einberufung auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.agrob-ag.de zugänglich:
•
Der Inhalt dieser Einberufung, einschließlich der Erläuterung zu Tagesordnungspunkt 1 (zu dem in der Hauptversammlung kein Beschluss gefasst werden soll), der Angabe der Gesamtzahl der Aktien und der Stimmrechte im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung, einschließlich getrennter Angaben zur Gesamtzahl für jede Aktiengattung und der Erläuterungen zu den folgenden Rechten der Aktionäre: Ergänzung der Tagesordnung, Gegenanträge bzw. Wahlvorschläge, Auskunftsrecht;
•
der festgestellte und geprüfte Jahresabschluss der AGROB Immobilien AG zum 31. Dezember 2011,
•
der geprüfte Lagebericht für das Geschäftsjahr 2011,
•
der erläuternde Bericht des Vorstandes zu den Angaben gemäß § 289 Abs. 4 und Abs. 5 HGB,
•
der Bericht des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011,
•
der Gewinnverwendungsvorschlag,
•
der Geschäftsbericht und
•
die Formulare, die für die Erteilung einer Vollmacht für die Hauptversammlung verwendet werden können.
Die vorgenannten Unterlagen liegen ferner von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Münchener Straße 101, 85737 Ismaning, sowie in der Hauptversammlung selbst aus.
Ismaning, im Mai 2012
Der Vorstand
AGROB Immobilien AG, Münchener Straße 101, 85737 Ismaning.
Telefon: 089/996873-0 Fax: 089/996873-21 E-Mail:verwaltung@agrob-ag.de. www.agrob-ag.de
Bin heute eingestiegen. War ein größerer Verkäufer aktiv.
Am Tag der HV Research-Update:
Original-Research: AGROB Immobilien AG - von GBC AG
Aktieneinstufung von GBC AG zu AGROB Immobilien AG
Unternehmen: AGROB Immobilien AG
ISIN: DE0005019004
Anlass der Studie: Research Studie (Anno)
Empfehlung: Kaufen
Kursziel: 15,50 Euro
Kursziel auf Sicht von: Ende 2012
Letzte Ratingänderung:
Analyst: Cosmin Filker, Felix Gode
Sehr solides Substanzinvestment mit hohem Bewertungspotenzial
Mit Vorlage der Geschäftsjahreszahlen 2011 war die AGROB Immobilien AG in
der Lage eine Fortsetzung der positiven Tendenz der Vorjahre zu
präsentieren. Der Betreiber eines Medien- und Gewerbeparks im Münchener
Vorort Ismaning erreichte dabei mit 97,7 % (VJ: 97,7 %) erneut eine
verhältnismäßig hohe Auslastungsquote der Hauptnutzflächen. In Verbindung
mit einer marginalen Ausweitung der vermieteten Flächen wurde die
Umsatzbasis um +1,1 % von 11,20 Mio. EUR (GJ 2010) auf 11,32 Mio. EUR (GJ
2011) erhöht.
Analog zur positiven Umsatzentwicklung profitierte die AGROB Immobilien AG
in den letzten Geschäftsjahren von einer hohen Kostendisziplin und einer
damit verbundenen sukzessiven Minderung der operativen Kostenbasis. Auf
EBITDA-Basis kletterten die operativen Kosten nominell zwar leicht von 3,16
Mio. EUR (GJ 2010) auf 3,25 Mio. EUR (GJ 2011), dieser Anstieg resultiert
jedoch vornehmlich aus der ergebniswirksamen Anpassung von
Pensionsrückstellungen gemäß BilMoG (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz).
Ohne diesen Effekt liegen die bereinigten operativen Kosten bei 2,97 Mio.
EUR (VJ: 2,99 Mio. EUR) und damit auf dem niedrigsten Stand der letzten
Geschäftsjahre.
Sehr positiv stufen wir die Entwicklung der Finanzaufwendungen ein, welche
entsprechend den über die letzten Geschäftsjahre hinweg gestiegenen
Tilgungsleistungen aber auch aufgrund verbesserter Konditionen der
Bankverbindlichkeiten, deutlich rückläufig waren. Gegenüber der
Vorjahresperiode minderten sich die Finanzaufwendungen auf 3,24 Mio. EUR
(VJ: 3,56 Mio. EUR). Besonders diese Entwicklung zeichnete für den
deutlichen Anstieg des Nachsteuerergebnisses, welches gegenüber dem Vorjahr
auf 1,60 Mio. EUR (VJ: 1,37 Mio. EUR) zulegen konnte, verantwortlich.
Das bilanzielle Bild der Gesellschaft ist unverändert als sehr solide
einzustufen. Beachtenswert ist hierbei die Tatsache, dass die AGROB
Immobilien AG nach HGB-Kriterien und damit konservativ bilanziert.
Vermögenswerte, welche nach HGB bilanziert werden, sind nach dem Prinzip
der Anschaffungs- und Herstellungskosten aktiviert und können damit zur
Bildung stiller Reserven führen. Eine Bilanzierung nach IFRS hingegen, die
Methode die vom Großteil der börsennotierten deutschen
Immobiliengesellschaften angewandt wird, erlaubt eine Aktivierung des
Immobilienvermögens auf Grundlage ermittelter Verkehrswerte. Zwar verfügt
die AGROB Immobilien AG zum Bilanzstichtag 31.12.11 über ein
Immobilienvermögen von 89,61 Mio. EUR, unter Hinzurechnung der
gutachterlich ermittelten Verkehrswerte belaufen sich die stillen Reserven
jedoch auf 37,98 Mio. EUR. Legt man die Marktwerte der Immobilien zugrunde,
so weist die AGROB Immobilien AG eine sehr solide Eigenkapitalquote von
45,9 % und eine vergleichsweise niedrige Objektverschuldung (LTV: Loan to
Value) von 38,5 % auf.
Auf der Annahme unverändert hoher Auslastungsquoten der Hauptnutzflächen
basierend, welche gemäß Unternehmenskommunikation in den nächsten
Geschäftsjahren voraussichtlich nicht erweitert werden, ist eine gute Basis
einer weiterhin soliden Umsatzentwicklung gegeben. Unterstützend wirkt sich
hierbei der Umstand einer sehr attraktiven Laufzeitstruktur der
Mietverträge. Rund 62 % der aktuell aktiven Mietverträge verfügen über eine
mehr als dreijährige Restlaufzeit. Unsere Umsatzprognosen in Höhe von 11,18
Mio. EUR (GJ 2012) respektive 11,24 Mio. EUR (GJ 2013) berücksichtigen
unentgeltlich überlassene Flächen, welche ab dem Jahr 2014 wieder der
Vermietung zugeführt werden. Flankierend hierzu gehen wir mit einem EBITDA
von 7,93 Mio. EUR (GJ 2012) sowie 8,00 Mio. EUR (GJ 2013) von einer soliden
Ergebnisentwicklung aus.
Im Rahmen unserer DCF-Bewertung haben wir auf Basis 2012 einen fairen Wert
von 15,50 EUR je Aktie ermittelt. Auch der vom Unternehmen ausgewiesene NAV
von 15,06 EUR je Aktie untermauert unsere Bewertung. Derzeitige Kursniveaus
von 10,20 EUR je Stammaktie (8,30 EUR je Vorzugsaktie) weisen somit zum
fairen Wert ein hohes Kurspotenzial auf. Daher stufen wir die AGROB
Immobilien AG unverändert mit dem Rating KAUFEN ein.
Die vollständige Analyse können Sie hier downloaden:
http://www.more-ir.de/d/11657.pdf
Kontakt für Rückfragen
Jörg Grunwald
Vorstand
GBC AG
Halderstraße 27
86150 Augsburg
0821 / 241133 0
Original-Research: AGROB Immobilien AG - von GBC AG
Aktieneinstufung von GBC AG zu AGROB Immobilien AG
Unternehmen: AGROB Immobilien AG
ISIN: DE0005019004
Anlass der Studie: Research Studie (Anno)
Empfehlung: Kaufen
Kursziel: 15,50 Euro
Kursziel auf Sicht von: Ende 2012
Letzte Ratingänderung:
Analyst: Cosmin Filker, Felix Gode
Sehr solides Substanzinvestment mit hohem Bewertungspotenzial
Mit Vorlage der Geschäftsjahreszahlen 2011 war die AGROB Immobilien AG in
der Lage eine Fortsetzung der positiven Tendenz der Vorjahre zu
präsentieren. Der Betreiber eines Medien- und Gewerbeparks im Münchener
Vorort Ismaning erreichte dabei mit 97,7 % (VJ: 97,7 %) erneut eine
verhältnismäßig hohe Auslastungsquote der Hauptnutzflächen. In Verbindung
mit einer marginalen Ausweitung der vermieteten Flächen wurde die
Umsatzbasis um +1,1 % von 11,20 Mio. EUR (GJ 2010) auf 11,32 Mio. EUR (GJ
2011) erhöht.
Analog zur positiven Umsatzentwicklung profitierte die AGROB Immobilien AG
in den letzten Geschäftsjahren von einer hohen Kostendisziplin und einer
damit verbundenen sukzessiven Minderung der operativen Kostenbasis. Auf
EBITDA-Basis kletterten die operativen Kosten nominell zwar leicht von 3,16
Mio. EUR (GJ 2010) auf 3,25 Mio. EUR (GJ 2011), dieser Anstieg resultiert
jedoch vornehmlich aus der ergebniswirksamen Anpassung von
Pensionsrückstellungen gemäß BilMoG (Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz).
Ohne diesen Effekt liegen die bereinigten operativen Kosten bei 2,97 Mio.
EUR (VJ: 2,99 Mio. EUR) und damit auf dem niedrigsten Stand der letzten
Geschäftsjahre.
Sehr positiv stufen wir die Entwicklung der Finanzaufwendungen ein, welche
entsprechend den über die letzten Geschäftsjahre hinweg gestiegenen
Tilgungsleistungen aber auch aufgrund verbesserter Konditionen der
Bankverbindlichkeiten, deutlich rückläufig waren. Gegenüber der
Vorjahresperiode minderten sich die Finanzaufwendungen auf 3,24 Mio. EUR
(VJ: 3,56 Mio. EUR). Besonders diese Entwicklung zeichnete für den
deutlichen Anstieg des Nachsteuerergebnisses, welches gegenüber dem Vorjahr
auf 1,60 Mio. EUR (VJ: 1,37 Mio. EUR) zulegen konnte, verantwortlich.
Das bilanzielle Bild der Gesellschaft ist unverändert als sehr solide
einzustufen. Beachtenswert ist hierbei die Tatsache, dass die AGROB
Immobilien AG nach HGB-Kriterien und damit konservativ bilanziert.
Vermögenswerte, welche nach HGB bilanziert werden, sind nach dem Prinzip
der Anschaffungs- und Herstellungskosten aktiviert und können damit zur
Bildung stiller Reserven führen. Eine Bilanzierung nach IFRS hingegen, die
Methode die vom Großteil der börsennotierten deutschen
Immobiliengesellschaften angewandt wird, erlaubt eine Aktivierung des
Immobilienvermögens auf Grundlage ermittelter Verkehrswerte. Zwar verfügt
die AGROB Immobilien AG zum Bilanzstichtag 31.12.11 über ein
Immobilienvermögen von 89,61 Mio. EUR, unter Hinzurechnung der
gutachterlich ermittelten Verkehrswerte belaufen sich die stillen Reserven
jedoch auf 37,98 Mio. EUR. Legt man die Marktwerte der Immobilien zugrunde,
so weist die AGROB Immobilien AG eine sehr solide Eigenkapitalquote von
45,9 % und eine vergleichsweise niedrige Objektverschuldung (LTV: Loan to
Value) von 38,5 % auf.
Auf der Annahme unverändert hoher Auslastungsquoten der Hauptnutzflächen
basierend, welche gemäß Unternehmenskommunikation in den nächsten
Geschäftsjahren voraussichtlich nicht erweitert werden, ist eine gute Basis
einer weiterhin soliden Umsatzentwicklung gegeben. Unterstützend wirkt sich
hierbei der Umstand einer sehr attraktiven Laufzeitstruktur der
Mietverträge. Rund 62 % der aktuell aktiven Mietverträge verfügen über eine
mehr als dreijährige Restlaufzeit. Unsere Umsatzprognosen in Höhe von 11,18
Mio. EUR (GJ 2012) respektive 11,24 Mio. EUR (GJ 2013) berücksichtigen
unentgeltlich überlassene Flächen, welche ab dem Jahr 2014 wieder der
Vermietung zugeführt werden. Flankierend hierzu gehen wir mit einem EBITDA
von 7,93 Mio. EUR (GJ 2012) sowie 8,00 Mio. EUR (GJ 2013) von einer soliden
Ergebnisentwicklung aus.
Im Rahmen unserer DCF-Bewertung haben wir auf Basis 2012 einen fairen Wert
von 15,50 EUR je Aktie ermittelt. Auch der vom Unternehmen ausgewiesene NAV
von 15,06 EUR je Aktie untermauert unsere Bewertung. Derzeitige Kursniveaus
von 10,20 EUR je Stammaktie (8,30 EUR je Vorzugsaktie) weisen somit zum
fairen Wert ein hohes Kurspotenzial auf. Daher stufen wir die AGROB
Immobilien AG unverändert mit dem Rating KAUFEN ein.
Die vollständige Analyse können Sie hier downloaden:
http://www.more-ir.de/d/11657.pdf
Kontakt für Rückfragen
Jörg Grunwald
Vorstand
GBC AG
Halderstraße 27
86150 Augsburg
0821 / 241133 0
Stämme in M bei 11,80
Kurse ziehen wieder an. Vorzüge bei 8,65 G -Stämme 10,75 G
Wenig los hier im Agrob-Forum.
Eigentlich schade, da die Aktie über Potential und Phantasie verfügt.
Die Frage ist, wann was passiert. Auf der HV war da wenig von den HVB-Herren zu hören. "Agrob steht zwar zum Verkauf, aber wir verfolgen das nicht aktiv". Schon eine skurrile Situation.
Wer hat hier mehr Konkretes gehört?
Eigentlich schade, da die Aktie über Potential und Phantasie verfügt.
Die Frage ist, wann was passiert. Auf der HV war da wenig von den HVB-Herren zu hören. "Agrob steht zwar zum Verkauf, aber wir verfolgen das nicht aktiv". Schon eine skurrile Situation.
Wer hat hier mehr Konkretes gehört?
Relativ hoher Umsatz bei den Vorzügen heute...
Wird auch Zeit dass sie mal steigen
Aktuell großes Angebot an Stämmen...
Wurde heute abgeräumt. Da tut sich was....
so langsam schleicht sich der Kurs nach oben...
Großer Umsatz bei den Vorzügen
Heute noch mal. Scheint fast, als hätte gestern jemand versehentlich die Vorzüge gekauft und hat sie heute wieder veräußert...
selbst wenn jemand versehentlich so viel VZ gekauft hat und heute wieder verkauft, so gibt es heute ja zumindest wieder einen "versehntlichen" Käufer...
da muss es andere Gründe für geben
da muss es andere Gründe für geben
Antwort auf Beitrag Nr.: 45.791.706 von Jeronimo6 am 08.11.13 12:30:22Vor allem ist zu beachten, dass die Umsätze heute noch einmal deutlich höher sind als gestern. Immerhin wurden heute schon 41.400 Stücke gehandelt - und allesamt auf dem höchsten Kursniveau der letzten Jahre. Weitere 5-stellige Kauforders scheinen darüber hinaus im Markt zu liegen.
Das ist für die Agrob-Aktie alles so ungewöhnlich, dass ich mir kaum vorstellen kann, dass es sich hier um Zufall handelt.
Das ist für die Agrob-Aktie alles so ungewöhnlich, dass ich mir kaum vorstellen kann, dass es sich hier um Zufall handelt.
Moin,
die Solventis Wertpapierhandelsbank hat vor kurzem Agrob im Rahmen ihrer "Endspielstudie" (Squeeze-Outs und andere Unternehmensverträge) vorgestellt. Da hat wahrscheinlich jemand angebissen.
die Solventis Wertpapierhandelsbank hat vor kurzem Agrob im Rahmen ihrer "Endspielstudie" (Squeeze-Outs und andere Unternehmensverträge) vorgestellt. Da hat wahrscheinlich jemand angebissen.
Vielleicht wird auch einfach nur ein guter Zwischenbericht erwartet (soll in der kommenden Woche erscheinen) ...
Die Agrob-Vorzugsaktie bleibt auf hohem Niveau gefragt. Am Donnerstag erscheint der Zwischenbericht. Ob sich daraus eine Erklärung für den Kursanstieg und die hohen Umsätze ergibt?
Der Zwischenbericht gibt nicht wirklich eine Erklärung für die starken Umsätze in der letzten Wochen. Die Ergebnisse sind im groben Rahmen der Erwartungen.
Gilt es ab zu warten, ob dies letzte Woche nur ein Strohfeuer war oder ob die Italiener nicht doch konkretere Pläne haben.
Gilt es ab zu warten, ob dies letzte Woche nur ein Strohfeuer war oder ob die Italiener nicht doch konkretere Pläne haben.
Eine Perle die man kaum sieht. ..
Antwort auf Beitrag Nr.: 47.716.104 von herrmannkrages am 07.09.14 16:15:21
Warum "Perle"? Einfach ein Büroimmobilienkomplex in der Nähe von München, der m. E. fair bewertet ist.
Zitat von herrmannkrages: Eine Perle die man kaum sieht. ..
Warum "Perle"? Einfach ein Büroimmobilienkomplex in der Nähe von München, der m. E. fair bewertet ist.
Antwort auf Beitrag Nr.: 47.716.239 von Herbert H am 07.09.14 17:06:41"herrmannkrages" verbringt seinen Sonntagnachmittag gerne mal damit, nonsense-Beiträge zu verfassen. Siehe seine anderen Postings. Sieht aus wie ein Zweitaccount von "daPietro".
Was für "Perlen" würden die Herren den sehen? Oder gibt es gar keine mehr?
Agrob ist eine Aktie welche total unterbewertet ist und ein Kurspotential von gut und gerne 50% hat. Außerdem steht immer noch ein Verkauf durch UniCredito im Raum. Könnte dem Papier einen ordentlichen Schub geben, wobei natürlich die seinerzeitigen Kurse (splittbereinigt von über 40 Euro) nicht mehr zu erreichen sind. Dafür ist der Vorstand zu bieder, obwohl er operativ gute, solide Arbeit leistet und die Gesellschaft beachtlich durch die schwierigen letzten Jahre gesteuert hat. Seine Aussagen bezüglich der Kursentwicklung sind allerdings immer sehr schwammig und pessimistisch. Er gibt nach wie vor immer wieder Studien in Auftrag, welche meistens positiv ausfallen. Diese werden von Herrn Fuchs i.d.R zerredet, um sich nach allen Seiten abzusichern. Da war sein Vorgänger Erwin Nagl ein anderes Kaliber.
Agrob ist eine Aktie welche total unterbewertet ist und ein Kurspotential von gut und gerne 50% hat. Außerdem steht immer noch ein Verkauf durch UniCredito im Raum. Könnte dem Papier einen ordentlichen Schub geben, wobei natürlich die seinerzeitigen Kurse (splittbereinigt von über 40 Euro) nicht mehr zu erreichen sind. Dafür ist der Vorstand zu bieder, obwohl er operativ gute, solide Arbeit leistet und die Gesellschaft beachtlich durch die schwierigen letzten Jahre gesteuert hat. Seine Aussagen bezüglich der Kursentwicklung sind allerdings immer sehr schwammig und pessimistisch. Er gibt nach wie vor immer wieder Studien in Auftrag, welche meistens positiv ausfallen. Diese werden von Herrn Fuchs i.d.R zerredet, um sich nach allen Seiten abzusichern. Da war sein Vorgänger Erwin Nagl ein anderes Kaliber.
Antwort auf Beitrag Nr.: 47.767.743 von fuchspruefer am 12.09.14 16:37:33
Zitat von fuchspruefer: Was für "Perlen" würden die Herren den sehen? Oder gibt es gar keine mehr?Aha. Kannst Du diese Thesen auch mit Argumenten unterfüttern?
Agrob ist eine Aktie welche total unterbewertet ist und ein Kurspotential von gut und gerne 50% hat.
@Herbert H
Mit Verlaub, aber Deine These einer fairen Bewertung hast Du auch nicht untermauert. Soll keine Retoutkutsche sein, ist mir nur beim Studium der letzten Postings aufgefallen.
Mit Verlaub, aber Deine These einer fairen Bewertung hast Du auch nicht untermauert. Soll keine Retoutkutsche sein, ist mir nur beim Studium der letzten Postings aufgefallen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 47.770.506 von babbelino am 12.09.14 20:17:11Naja, die Gesellschaft ist ja in den letzten Jahren nicht durch eine reißende Nachfrage nach ihren Mietflächen aufgefallen, sondern hatte enorme Mühe, die Bestandsmieter zu pflegen und im Rahmen von Mietvertragsverlängerungen die Mieteinbußen in Grenzen zu halten. Bei sinkenden Erlösen hat man die Ertragslage aufgrund der gesunkenen Zinsen stabil halten können. Auf diese Weise erwirtschaftet man für die Aktionäre eine Dividendenrendite von etwa 2 % und wird in den kommenden Jahren durch Investitionen in den Bestand die Substanz ein wenig ausbauen. Dieser Ausbau wird dann neben den niedrigen Zinsen ein zweiter Faktor sein, der die negative Wirkung sinkender Bestandsmieten ausgleichen kann.
Also: Stabile Verhältnisse dank gutem Management. Deutliches Wachstum bzw. deutliche Ertragssteigerungen sind nicht in Sicht. Die seit nunmehr fast 20 Jahren immer wieder thematisierten Verkaufsgerüchte haben allen Anschein nach aktuell auch keine Substanz (wie dem Halbjahresbericht zu entnehmen ist).
Ich finde die Aktie nicht schlecht, aber sie ist in den letzten Jahren auch schon deutlich gestiegen und ich sehe auf der Basis der vorliegenden Daten keine wesentliche Kursphantasie.
Also: Stabile Verhältnisse dank gutem Management. Deutliches Wachstum bzw. deutliche Ertragssteigerungen sind nicht in Sicht. Die seit nunmehr fast 20 Jahren immer wieder thematisierten Verkaufsgerüchte haben allen Anschein nach aktuell auch keine Substanz (wie dem Halbjahresbericht zu entnehmen ist).
Ich finde die Aktie nicht schlecht, aber sie ist in den letzten Jahren auch schon deutlich gestiegen und ich sehe auf der Basis der vorliegenden Daten keine wesentliche Kursphantasie.
@Herbert H
Vielen Dank, dass Du Dein Posting nochmal präzisiert hast. Der Trend sinkender Mieterlöse ist richtig: Während man im Jahr 2008 in den Hauptnutzflächen noch knapp unter 9 Euro/qm Miete im Monat erlöset, ist man mittlerweile im Jahr 2013 bei 8 Euro/qm Monatsmiete angelangt. Von daher teile ich Deine Einschätzung, dass eine nicht berauschende operative Entwicklung durch den Windfallprofit sinkender Zinsen kaschiert wurde. Erschwerend kommt hinzu, dass die Constantin-Gruppe als wichtiger Ankermieter im Augenblick nicht auf Rosen gebettet zu sein scheint.
Viele Grüße und ein schönes Wochenende
babbelino
Vielen Dank, dass Du Dein Posting nochmal präzisiert hast. Der Trend sinkender Mieterlöse ist richtig: Während man im Jahr 2008 in den Hauptnutzflächen noch knapp unter 9 Euro/qm Miete im Monat erlöset, ist man mittlerweile im Jahr 2013 bei 8 Euro/qm Monatsmiete angelangt. Von daher teile ich Deine Einschätzung, dass eine nicht berauschende operative Entwicklung durch den Windfallprofit sinkender Zinsen kaschiert wurde. Erschwerend kommt hinzu, dass die Constantin-Gruppe als wichtiger Ankermieter im Augenblick nicht auf Rosen gebettet zu sein scheint.
Viele Grüße und ein schönes Wochenende
babbelino
Antwort auf Beitrag Nr.: 47.769.036 von Herbert H am 12.09.14 17:53:02
Sorry für die späte Antwort.
Schau Dir mal die Studien von GBC Research an(AgrobHP - Investor Relations) an. Aber wenn man keine Argumente sehen will und nur die eigene Meinung zählt, naja! Keine Kursphantasie zu sehen, weil die Aktie in den letzten Jahren nicht gestiegen ist, ist genauso unrichtig wie falsch. Was hatten wir seinerzeit für Zinssätze? Hättest Du damals gedacht, daß man heute für seine Geldanlagen so gut wie nichts mehr bekommt? Da sind 2 % Rendite(steigend) gar nicht so schlecht. Ist halt ein konservativer Wert. Bist wohl mehr bei den Werten wie Facebook, Twitter ect.? Auf diese Phantasie setze ich lieber nicht, da ich mit dem Neuen Markt um die Jahrtausendwende schon fürchterlich auf die Schnauze gefallen bin. Dann lieber Agrob mit einem soliden Fuchs. Die von Dir angezweifelten Verkaufsgerüchte kannst Du nicht so einfach wegdiskutieren. Da sehe ich erhebliches Potential.
Zitat von Herbert H:Zitat von fuchspruefer: Was für "Perlen" würden die Herren den sehen? Oder gibt es gar keine mehr?Aha. Kannst Du diese Thesen auch mit Argumenten unterfüttern?
Agrob ist eine Aktie welche total unterbewertet ist und ein Kurspotential von gut und gerne 50% hat.
Sorry für die späte Antwort.
Schau Dir mal die Studien von GBC Research an(AgrobHP - Investor Relations) an. Aber wenn man keine Argumente sehen will und nur die eigene Meinung zählt, naja! Keine Kursphantasie zu sehen, weil die Aktie in den letzten Jahren nicht gestiegen ist, ist genauso unrichtig wie falsch. Was hatten wir seinerzeit für Zinssätze? Hättest Du damals gedacht, daß man heute für seine Geldanlagen so gut wie nichts mehr bekommt? Da sind 2 % Rendite(steigend) gar nicht so schlecht. Ist halt ein konservativer Wert. Bist wohl mehr bei den Werten wie Facebook, Twitter ect.? Auf diese Phantasie setze ich lieber nicht, da ich mit dem Neuen Markt um die Jahrtausendwende schon fürchterlich auf die Schnauze gefallen bin. Dann lieber Agrob mit einem soliden Fuchs. Die von Dir angezweifelten Verkaufsgerüchte kannst Du nicht so einfach wegdiskutieren. Da sehe ich erhebliches Potential.
Oooooooooooh, wer verkauft denn heute 400 Stück für € 10,60?
Kann doch nur ein dummer Erbe sein, oder?
Oh Mann!
Kann doch nur ein dummer Erbe sein, oder?
Oh Mann!
Seit Wochen auffällig stabile Nachfrage nach AGROB-Aktien. Aktuell werden 12.000 zu 12,20 nachgefragt und 7.600 zu 12,40 angeboten. Für AGROB-Verhältnisse schon sehr ungewöhnlich. Gibt es irgendwelche Nachrichten?
Nein, neue Nachrichten gibt meines Erachtens nicht. Aber bei Nebenwerten folgt ja häufig die Nachricht dem Kurs. Das Optimum wäre natürlich die von vielen erwartete Verkaufsmitteilung der knapp 75%.
Geschäftsbericht 2014 liegt vor: Top-Zahlen, Dividendenerhöhung und sehr guter Ausblick!
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.585.241 von Herbert H am 17.04.15 08:54:51
"...Die unmittelbar von der HVB Gesellschaft für Gebäude mbH & Co. KG gehaltenen
Anteile setzen sich aus einer Quote von 75,02 % an den Stamm-Stückaktien und einer
Quote von 20,12 % an den Vorzugs-Stückaktien zusammen. Demzufolge repräsentiert
diese Beteiligung eine seit vielen Jahren unveränderte und mit Bestätigung vom
12. Januar 2015 bekräftigte Quote von 52,72 % am Gesamtkapital der Gesellschaft.
Die Beteiligung an der AGROB Immobilien AG ist unverändert als Bestandteil des nicht
strategischen Portfolios der Bankengruppe qualifiziert und soll nach einem Beschluss
des HVB-Vorstandes abgebaut werden. Nach unserem Kenntnisstand sind derzeit keine
Aktivitäten hinsichtlich einer Beteiligungsveräußerung eingeleitet..."
Zitat von Herbert H: Geschäftsbericht 2014 liegt vor: Top-Zahlen, Dividendenerhöhung und sehr guter Ausblick!
"...Die unmittelbar von der HVB Gesellschaft für Gebäude mbH & Co. KG gehaltenen
Anteile setzen sich aus einer Quote von 75,02 % an den Stamm-Stückaktien und einer
Quote von 20,12 % an den Vorzugs-Stückaktien zusammen. Demzufolge repräsentiert
diese Beteiligung eine seit vielen Jahren unveränderte und mit Bestätigung vom
12. Januar 2015 bekräftigte Quote von 52,72 % am Gesamtkapital der Gesellschaft.
Die Beteiligung an der AGROB Immobilien AG ist unverändert als Bestandteil des nicht
strategischen Portfolios der Bankengruppe qualifiziert und soll nach einem Beschluss
des HVB-Vorstandes abgebaut werden. Nach unserem Kenntnisstand sind derzeit keine
Aktivitäten hinsichtlich einer Beteiligungsveräußerung eingeleitet..."
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.585.439 von straßenköter am 17.04.15 09:14:57Im Aktienkurs ist die relativ gute Perspektive von Agrob bisher noch
nicht angekommen.
nicht angekommen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.648.808 von guensing am 27.04.15 09:39:07AGROB Immobilien AG
Ismaning
ISIN DE0005019038 (WKN 501903)
Einladung zur gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre
der AGROB Immobilien AG, Ismaning
Wir laden unsere Vorzugsaktionäre zu der am Freitag, den 10. Juli 2015, frühestens 13:00 Uhr (MESZ),
im Haus der UniCredit Bank AG - HVB Forum -
Kommunikationsforum für München (Maximiliansaal),
Kardinal-Faulhaber-Straße 1, 80333 München
beginnenden gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre ein.
Die gesonderte Versammlung der Vorzugsaktionäre findet im Anschluss an die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom selben Tag statt, die am vorstehend genannten Hauptversammlungsort um 10.00 Uhr beginnt. Je nach Dauer dieser Versammlung kann sich der Beginn der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre - unter Umständen auch um mehrere Stunden - verzögern.
I. TAGESORDNUNG
Sonderbeschluss der Vorzugsaktionäre über die Zustimmung zum Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung über die Schaffung eines genehmigten Kapitals mit Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss sowie eine entsprechende Satzungsänderung (Tagesordnungspunkt 6 der ordentlichen Hauptversammlung vom selben Tag)
Der Vorstand wurde durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 22. Juni 2010 ermächtigt, bis zum 21. Juni 2015 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stamm-Stückaktien und Vorzugs-Stückaktien gegen Bareinlagen unter Beibehaltung des bestehenden Verhältnisses von Stammaktien und Vorzugsaktien einmal oder mehrmals um bis zu EUR 5.000.000 (in Worten: fünf Millionen Euro) zu erhöhen. Da die bisherige Ermächtigung vor der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung auslaufen wird, soll ein neues genehmigtes Kapital geschaffen werden, um der Verwaltung auch weiterhin ein genehmigtes Kapital zur Verfügung zu stellen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen den Inhabern der Vorzugsaktien vor, wie folgt zu beschließen:
Die Vorzugsaktionäre erteilen in gesonderter Versammlung durch Sonderbeschluss ihre Zustimmung zu dem folgenden, unter Tagesordnungspunkt 6 gefassten Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 10. Juli 2015:
a) Schaffung eines genehmigten Kapitals
Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital bis zum 9. Juli 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stamm-Stückaktien und/oder auf den Inhaber lautender Vorzugs-Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 5.000.000 (in Worten: fünf Millionen Euro) zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015). Die Zahl der Aktien muss sich in demselben Verhältnis erhöhen wie das Grundkapital. Die Ermächtigung umfasst auch die Befugnis, neue Vorzugsaktien ohne Stimmrecht auszugeben, die bei der Verteilung des Gewinns und/oder des Gesellschaftsvermögens den bisher ausgegebenen Vorzugsaktien ohne Stimmrecht gleichstehen. Die Ermächtigung zur Ausgabe von Vorzugsaktien besteht nur im Umfang der gesetzlichen Höchstgrenze des § 139 Abs. 2 AktG, nach der Vorzugsaktien ohne Stimmrecht nur bis zur Hälfte des Grundkapitals ausgegeben werden dürfen.
Den Aktionären ist ein Bezugsrecht einzuräumen, soweit das Bezugsrecht nicht aus den nachfolgenden Gründen ausgeschlossen wird. Die neuen Aktien können dabei auch von mindestens einem Kreditinstitut oder mindestens einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Absatz 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen oder mehreren solcher Institute oder Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Bei gleichzeitigem Bezugsangebot von Stamm-Stückaktien und Vorzugs-Stückaktien wird der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Inhaber einer Gattung auf Aktien der anderen Gattung auszuschließen, sofern junge Stamm-Stückaktien und Vorzugs-Stückaktien unter Wahrung des zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausgabe bestehenden Beteiligungsverhältnisses der beiden Aktiengattungen angeboten werden (gekreuzter Bezugsrechtsausschluss); auch in diesem Fall wird der Vorstand zu einem weitergehenden Bezugsrechtsausschluss nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen berechtigt.
Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen,
(i) um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen;
(ii) wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen den Börsenpreis der bereits notierten Aktien der betreffenden Gattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabepreises nicht wesentlich unterschreitet und die Aktien, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert wurden oder auszugeben sind, die Grenze von 10% des Grundkapitals weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch im Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung überschreiten (§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG); sowie
(iii) bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder von Beteiligungen an Unternehmen, im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen und/oder zum Zwecke des Erwerbs von sonstigen Vermögensgegenständen, einschließlich Rechten und Forderungen.
Der insgesamt auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht auf Grund der vorstehenden Ermächtigungen ausgeschlossen wird, entfallende anteilige Betrag am Grundkapital darf zusammen mit dem anteiligen Betrag am Grundkapital,
(i) der auf eigene Aktien und
(ii) der auf neue Aktien aus genehmigtem Kapital entfällt, und
(iii) auf den sich Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. -pflichten aus Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und/oder Genussrechten beziehen,
die seit dem Beginn des 10. Juli 2015 unter Bezugsrechtsausschluss veräußert bzw. ausgegeben worden sind, 20% des Grundkapitals weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung noch im Zeitpunkt ihrer Ausnutzung überschreiten. Von dieser Beschränkung auf 20% des Grundkapitals ausgenommen sind Aktien, die unter gekreuztem Bezugsrechtsausschluss ausgegeben werden.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Die neuen Aktien können dabei vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch mit Gewinnberechtigung ab Beginn des ihrer Ausgabe vorangehenden Geschäftsjahres ausgestattet werden, wenn im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien ein Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung über den Gewinn dieses Geschäftsjahres noch nicht gefasst worden ist. Soweit eine solche Bestimmung nicht getroffen wird, nehmen die neuen Aktien von Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe am Gewinn teil.
b) Satzungsänderung
§ 4 Abs. 4 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
'Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 9. Juli 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stamm-Stückaktien und/oder auf den Inhaber lautender Vorzugs-Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 5.000.000 (in Worten: fünf Millionen Euro) zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015). Die Zahl der Aktien muss sich in demselben Verhältnis erhöhen wie das Grundkapital. Die Ermächtigung umfasst auch die Befugnis, neue Vorzugsaktien ohne Stimmrecht auszugeben, die bei der Verteilung des Gewinns und/oder des Gesellschaftsvermögens den bisher ausgegebenen Vorzugsaktien ohne Stimmrecht gleichstehen. Die Ermächtigung zur Ausgabe von Vorzugsaktien besteht nur im Umfang der gesetzlichen Höchstgrenze des § 139 Abs. 2 AktG, nach der Vorzugsaktien ohne Stimmrecht nur bis zur Hälfte des Grundkapitals ausgegeben werden dürfen.
Den Aktionären ist ein Bezugsrecht einzuräumen, soweit das Bezugsrecht nicht aus den nachfolgenden Gründen ausgeschlossen wird. Die neuen Aktien können dabei auch von mindestens einem Kreditinstitut oder mindestens einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Absatz 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen oder mehreren solcher Institute oder Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Bei gleichzeitigem Bezugsangebot von Stamm-Stückaktien und Vorzugs-Stückaktien ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Inhaber einer Gattung auf Aktien der anderen Gattung auszuschließen, sofern junge Stamm-Stückaktien und Vorzugs-Stückaktien unter Wahrung des zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausgabe bestehenden Beteiligungsverhältnisses der beiden Aktiengattungen angeboten werden (gekreuzter Bezugsrechtsausschluss); auch in diesem Fall ist der Vorstand zu einem weitergehenden Bezugsrechtsausschluss nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen berechtigt.
Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen,
(i) um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen;
(ii) wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen den Börsenpreis der bereits notierten Aktien der betreffenden Gattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabepreises nicht wesentlich unterschreitet und die Aktien, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert wurden oder auszugeben sind, die Grenze von 10% des Grundkapitals weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch im Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung überschreiten (§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG); sowie
(iii) bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder von Beteiligungen an Unternehmen, im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen und/oder zum Zwecke des Erwerbs von sonstigen Vermögensgegenständen, einschließlich Rechten und Forderungen.
Der insgesamt auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht auf Grund der vorstehenden Ermächtigungen ausgeschlossen wird, entfallende anteilige Betrag am Grundkapital darf zusammen mit dem anteiligen Betrag am Grundkapital,
(i) der auf eigene Aktien und
(ii) der auf neue Aktien aus genehmigtem Kapital entfällt, und
(iii) auf den sich Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. -pflichten aus Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und/oder Genussrechten beziehen,
die seit dem Beginn des 10. Juli 2015 unter Bezugsrechtsausschluss veräußert bzw. ausgegeben worden sind, 20% des Grundkapitals weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung noch im Zeitpunkt ihrer Ausnutzung überschreiten. Von dieser Beschränkung auf 20% des Grundkapitals ausgenommen sind Aktien, die unter gekreuztem Bezugsrechtsausschluss ausgegeben werden.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Die neuen Aktien können dabei vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch mit Gewinnberechtigung ab Beginn des ihrer Ausgabe vorangehenden Geschäftsjahres ausgestattet werden, wenn im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien ein Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung über den Gewinn dieses Geschäftsjahres noch nicht gefasst worden ist. Soweit eine solche Bestimmung nicht getroffen wird, nehmen die neuen Aktien von Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe am Gewinn teil.'
II. BERICHT DES VORSTANDS AN DIE GESONDERTE VERSAMMLUNG DER VORZUGSAKTIONÄRE ZUM EINZIGEN PUNKT DER TAGESORDNUNG GEMÄSS § 203 ABS. 2 SATZ 2 I.V.M. § 186 ABS. 4 SATZ 2 AKTG
Der Vorstand wurde durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 22. Juni 2010 ermächtigt, bis zum 21. Juni 2015 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stamm-Stückaktien und Vorzugs-Stückaktien gegen Bareinlagen unter Beibehaltung des bestehenden Verhältnisses von Stammaktien und Vorzugsaktien einmal oder mehrmals um bis zu EUR 5.000.000 (in Worten: fünf Millionen Euro) zu erhöhen. Da die bisherige Ermächtigung vor der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung auslaufen wird, soll ein neues genehmigtes Kapital geschaffen werden, um der Verwaltung auch weiterhin ein genehmigtes Kapital zur Verfügung zu stellen.
Im Rahmen der Schaffung eines solchen neuen genehmigten Kapitals soll der Vorstand ermächtigt werden, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 9. Juli 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stamm-Stückaktien und/oder auf den Inhaber lautender Vorzugs-Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 5.000.000 (in Worten: fünf Millionen Euro) zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015). Die Zahl der Aktien muss sich in demselben Verhältnis erhöhen wie das Grundkapital.
Bei den auszugebenden Stückaktien kann es sich sowohl um auf den Inhaber lautende Vorzugsaktien ohne Stimmrecht als auch um auf den Inhaber lautende Stammaktien handeln, wobei neue Vorzugsaktien den bislang schon bestehenden Vorzugsaktien bei der Verteilung des Gewinns und/oder des Gesellschaftsvermögens gleichstehen können. Ebenso sind bei der Ausgabe neuer Vorzugsaktien die gesetzlich zulässigen Höchstgrenzen zu wahren, die eine Ausgabe von Vorzugsaktien ohne Stimmrecht nur bis zur Hälfte des Grundkapitals erlauben. Die vorgeschlagene Höhe des neuen genehmigten Kapitals von insgesamt bis zu EUR 5.000.000 entspricht der Hälfte des derzeitigen Grundkapitals. Die Ermächtigung ist bis zum 9. Juli 2020 befristet; damit wird die gesetzlich zulässige Frist von fünf Jahren ausgeschöpft. Die neuen Aktien sollen entweder ab Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe gewinnberechtigt sein oder, wenn im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien ein Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung über den Gewinn des ihrer Ausgabe vorangehenden Geschäftsjahres noch nicht gefasst worden ist und dies vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats bei der Ausgabe der Aktien so festgelegt wird, Gewinnberechtigung ab Beginn des ihrer Ausgabe vorangehenden Geschäftsjahres haben.
Die vorgeschlagene Ermächtigung zur Ausgabe neuer Aktien aus genehmigtem Kapital soll den Vorstand in die Lage versetzen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats kurzfristig und unter Ausnutzung des gesetzlich zulässigen Umfangs für ein genehmigtes Kapital auf auftretende Finanzierungserfordernisse oder Akquisitionsmöglichkeiten flexibel reagieren zu können.
Bei der Ausnutzung des unter dem Tagesordnungspunkt vorgeschlagenen genehmigten Kapitals wird den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht eingeräumt. Die vorgeschlagene Ermächtigung sieht insoweit aber die folgenden Einschränkungen vor:
Die neuen Aktien können dabei auch von mindestens einem Kreditinstitut oder mindestens einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Absatz 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen oder mehreren solcher Institute oder Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Hierbei handelt es sich genau genommen nicht um eine Einschränkung des Bezugsrechts, da dem Aktionär letztlich die gleichen Bezugsrechte gewährt werden wie bei einem direkten Bezug. Aus abwicklungstechnischen Gründen wird jedoch ein Kreditinstitut oder ein nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Absatz 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätiges Unternehmen zwischengeschaltet, das die Zeichnungswünsche der Aktionäre entgegennimmt und nach Durchführung der Kapitalerhöhung und Platzierung die Aktien gegen Zahlung des Bezugspreises an die bezugsberechtigten Aktionäre ausliefert.
Bei gleichzeitigem Bezugsangebot von Stamm-Stückaktien und Vorzugs-Stückaktien ist der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, das Bezugsrecht der Inhaber einer Gattung auf Aktien der anderen Gattung auszuschließen, sofern junge Stamm-Stückaktien und Vorzugs-Stückaktien unter Wahrung des zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausgabe bestehenden Beteiligungsverhältnisses der beiden Aktiengattungen angeboten werden (gekreuzter Bezugsrechtsausschluss). Danach sollen also die Stammaktionäre ein Bezugsrecht nur auf neue Stammaktien und die Vorzugsaktionäre ein Bezugsrecht nur auf neue Vorzugsaktien erhalten. Dieses gattungsbezogene Bezugsrecht entspricht dem Gedanken der Gleichbehandlung und der Funktion des Bezugsrechts, nämlich der Aufrechterhaltung der bestehenden anteiligen Stimm- und Vermögensrechte. Dadurch wird erreicht, dass jeder Aktionär bei Ausübung des Bezugsrechts weiterhin am Grundkapital der Gesellschaft in der gleichen Aktiengattung im gleichen Verhältnis beteiligt bleibt. Allerdings soll der Vorstand darüber hinaus ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre zusätzlich auch in den nachfolgend genannten Konstellationen auszuschließen.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge auszuschließen. Ein solcher Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge dient dazu, die Ausnutzung der erbetenen Ermächtigung durch runde Beträge zu ermöglichen und ein Bezugsverhältnis festzulegen, das sich technisch sinnvoll durchführen lässt. Die als freie Spitzen vom Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossenen Aktien werden entweder durch Verkauf an der Börse oder in sonstiger Weise bestmöglich für die Gesellschaft verwertet. Der mögliche Verwässerungseffekt ist aufgrund der Beschränkung auf Spitzenbeträge gering.
Des Weiteren soll die Verwaltung ermächtigt werden, das Bezugsrecht gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG auszuschließen, wenn der Ausgabepreis der neuen Aktien bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen den Börsenpreis der bereits notierten Aktien der betreffenden Gattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabepreises nicht wesentlich unterschreitet und die aufgrund dieser Ermächtigung ausgegebenen Aktien insgesamt 10% des Grundkapitals weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausnutzung der Ermächtigung überschreiten. Auf die vorgenannte 10%-Grenze werden Aktien der Gesellschaft angerechnet, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG von der Gesellschaft ausgegeben oder veräußert werden. Diese gesetzlich vorgesehene Möglichkeit des vereinfachten Bezugsrechtsausschlusses versetzt die Verwaltung in die Lage, kurzfristig günstige Börsensituationen auszunutzen und dabei durch die marktnahe Preisfestsetzung einen möglichst hohen Ausgabebetrag und damit eine größtmögliche Stärkung der Eigenmittel zu erreichen. Eine derartige Kapitalerhöhung führt wegen der schnelleren Handlungsmöglichkeit erfahrungsgemäß zu einem höheren Mittelzufluss als eine vergleichbare Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht der Aktionäre. Es bedarf nicht der zeit- und kostenintensiven Abwicklung eines Bezugsrechts. Zwar gestattet § 186 Abs. 2 Satz 2 AktG eine Veröffentlichung des Bezugspreises bis spätestens drei Tage vor Ablauf der Bezugsfrist. Angesichts der häufig zu beobachtenden Volatilität an den Aktienmärkten besteht aber auch dann ein Marktrisiko über mehrere Tage, welches zu Sicherheitsabschlägen bei der Festlegung des Veräußerungspreises und so zu nicht marktnahen Konditionen führen kann. Auch ist bei Bestand eines Bezugsrechts wegen der Ungewissheit bezüglich dessen Ausübung (Bezugsverhältnis) die erfolgreiche Platzierung bei Dritten gefährdet bzw. mit zusätzlichen Aufwendungen verbunden. Zudem kann die Gesellschaft bei Einräumung eines Bezugsrechts wegen der Länge der Bezugsfrist nicht kurzfristig auf günstige bzw. ungünstige Marktverhältnisse reagieren. Die vorgenannte Ermächtigung liegt aus den genannten Gründen im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre. Da sich der Ausgabebetrag am Börsenpreis zu orientieren hat und die Ermächtigung nur einen beschränkten Umfang hat, sind die Interessen der Aktionäre angemessen gewahrt. Aktionäre, die ihre relative Beteiligungsquote und ihren Stimmrechtsanteil erhalten möchten, haben dann die Möglichkeit, die erforderliche Aktienzahl über die Börse zu annähernd gleichen Bedingungen zu erwerben.
Die darüber hinaus vorgesehene Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss bei Sachkapitalerhöhungen soll den Vorstand in die Lage versetzen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in geeigneten Einzelfällen Unternehmen, Unternehmensteile oder Beteiligungen an Unternehmen oder andere Sachwerte gegen die Überlassung von Aktien der Gesellschaft erwerben zu können. Hierdurch soll die Gesellschaft die Möglichkeit erhalten, rasch und erfolgreich auf vorteilhafte Angebote oder sich sonst bietende Gelegenheiten zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen oder von anderen Vermögensgegenständen reagieren zu können. Ein Bezugsrechtsausschluss ist in diesen Fällen aus folgenden Gründen erforderlich: Die Gesellschaft muss jederzeit in der Lage sein, im Interesse ihrer Aktionäre schnell und flexibel handeln zu können. Dazu gehört auch die Möglichkeit, Unternehmen, Teile von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen zu erwerben, sich mit anderen Unternehmen zusammenzuschließen oder sonstige Vermögensgegenstände, einschließlich von Rechten und Forderungen, zur Verbesserung der Wettbewerbsposition zu erwerben. Die im Interesse der Aktionäre und der Gesellschaft bestmögliche Umsetzung dieser Möglichkeit kann im Einzelfall darin bestehen, den Erwerb eines Unternehmens, eines Unternehmensteils oder einer Beteiligung an Unternehmen oder eines anderen Vermögensgegenstands über die Gewährung von Aktien an der Gesellschaft durchzuführen. Nicht selten ergibt sich aus den Verhandlungen die Notwendigkeit, als Gegenleistung nicht Geld, sondern Aktien bereitzustellen. Um auch in solchen Fällen Sacheinlagen erwerben zu können, muss die Gesellschaft die Möglichkeit haben, ihr Kapital unter Bezugsrechtsausschluss zu erhöhen. Der Ausgabebetrag für die neuen Aktien sowie die zu verwendende Aktiengattung wird dabei vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter Berücksichtigung der Interessen der Gesellschaft und der Aktionäre festgelegt. Bei einem solchen Bezugsrechtsausschluss kommt es zwar zu einer Verringerung der relativen Beteiligungsquote und des relativen Stimmrechtsanteils der vorhandenen Aktionäre und somit zu einem Verwässerungseffekt. Bei einer Einräumung eines Bezugsrechts wäre hingegen der Erwerb etwa von Unternehmen oder anderen Sachwerten gegen Gewährung von Aktien nicht möglich, und die damit für die Gesellschaft und die Aktionäre verbundenen Vorteile wären nicht erreichbar. Konkrete Absichten zu einem Erwerb, zu dessen Durchführung das Grundkapital gegen Sacheinlagen mit Bezugsrechtsausschluss erhöht werden soll, bestehen gegenwärtig nicht. Wenn sich Möglichkeiten zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen oder von anderen Sachwerten konkretisieren, wird der Vorstand sorgfältig prüfen, ob er von dieser Möglichkeit der Kapitalerhöhung gegen Ausgabe neuer Aktien Gebrauch machen soll. Er wird dies nur dann tun, wenn der Erwerb gegen Gewährung von neuen Aktien im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft liegt.
Der auf neue Aktien, für die das Bezugsrecht aufgrund der vorstehend erläuterten Ermächtigungen ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag am Grundkapital darf zusammen mit dem anteiligen Betrag am Grundkapital, der auf eigene Aktien oder auf neue Aktien aus genehmigtem Kapital entfällt oder auf den sich Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. -pflichten aus Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und/oder Genussrechten beziehen, die seit dem Beginn des 10. Juli 2015 unter Bezugsrechtsausschluss veräußert bzw. ausgegeben worden sind, 20% des Grundkapitals nicht überschreiten. Hierfür maßgeblicher Zeitpunkt ist sowohl das Wirksamwerden der Ermächtigung als auch der Zeitpunkt der Ausnutzung. Die Gesellschaft beabsichtigt mit dieser Grenze den Bezugsrechtsausschluss bei Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital zu beschränken und weitere Bezugsrechtsausschlüsse wie aus einer Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien mit einzubeziehen. Damit soll die Möglichkeit einer Verwässerung der Aktionäre zusätzlich dem Volumen nach begrenzt werden. Von dieser Beschränkung auf 20% des Grundkapitals ausgenommen sind Aktien, die unter gekreuztem Bezugsrechtsausschluss ausgegeben werden, weil in diesem Fall die Aktionäre nicht in ihrer eigentlichen Beteiligung verwässert werden, sondern ihre bestehenden anteiligen Stimm- und Vermögensverhältnisse im bisherigen Verhältnis aufrechterhalten können.
Vorratsbeschlüsse - wie der hier zur Beschlussfassung vorgelegte - mit verschiedenen Möglichkeiten zum Bezugsrechtsausschluss sind unter Berücksichtigung der jeweiligen Besonderheiten der einzelnen Gesellschaften national und international üblich.
Bei Abwägung aller genannten Umstände hält der Vorstand die vorgeschlagene Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss in den genannten Fällen aus den aufgezeigten Gründen für sachlich gerechtfertigt und gegenüber den Aktionären für angemessen. Der Vorstand wird der Hauptversammlung über jede Ausnutzung der Ermächtigung in der jeweils nächsten Hauptversammlung berichten.
III. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE IM ZEITPUNKT DER EINBERUFUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG
Im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2015 und der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre im Bundesanzeiger ist das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 10.000.000 eingeteilt in 2.314.000 auf den Inhaber lautende Stamm-Stückaktien ohne Nennwert sowie in 1.582.400 auf den Inhaber lautende Vorzugs-Stückaktien ohne Nennwert. Die Gesamtzahl der Stimmrechte an der Gesellschaft entspricht der Gesamtzahl der auf den Inhaber lautenden Stamm-Stückaktien und beträgt damit zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2015 und der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre im Bundesanzeiger 2.314.000.
In der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre sind - anders als in der ordentlichen Hauptversammlung - allerdings nur die Vorzugsaktionäre stimmberechtigt. Die Gesamtzahl der Stimmrechte in der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre entspricht der Gesamtzahl der auf den Inhaber lautenden Vorzugs-Stückaktien und beträgt damit im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2015 und der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre im Bundesanzeiger 1.582.400.
Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2015 und der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre im Bundesanzeiger keine eigenen Aktien.
IV. VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER GESONDERTEN VERSAMMLUNG DER VORZUGSAKTIONÄRE UND DIE AUSÜBUNG DES STIMMRECHTES
Zur Teilnahme an der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre und zur Ausübung des Stimmrechtes sind nur diejenigen Vorzugsaktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig bei der Gesellschaft anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre nachweisen. Zum Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, das ist der 19. Juni 2015, 0:00 Uhr, MESZ (Record Date), zu beziehen.
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahmerechtes und des Stimmrechtes in der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre und die Ausübung des Stimmrechtes als Vorzugsaktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date haben für den Umfang und die Ausübung des gesetzlichen Teilnahmerechtes und des Stimmrechtes keine Bedeutung. Vorzugsaktionäre, die erst nach dem Record Date Vorzugsaktien an der Gesellschaft erworben haben, können aus diesen Aktien weder das Teilnahmerecht noch andere Rechte in der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre ausüben. Vorzugsaktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind im Verhältnis zur Gesellschaft auch dann zur Teilnahme an der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre und zur Ausübung des Stimmrechtes berechtigt, wenn sie die Vorzugsaktien nach dem Record Date veräußern. Teilweise Veräußerungen und Hinzuerwerbe von Vorzugsaktien nach dem Nachweisstichtag haben keinen Einfluss auf den Umfang des Stimmrechtes. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung.
Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft nach § 16 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft bis zum 3. Juli 2015, 24:00 Uhr, MESZ, unter der folgenden Adresse zugehen:
AGROB Immobilien AG
c/o UniCredit Bank AG
CBS51GM, 80311 München
Fax: 089 / 5400-2519
E-Mail: hauptversammlungen@unicreditgroup.de
V. STIMMRECHTSVERTRETUNG
Zur Teilnahme berechtigte Vorzugsaktionäre, die nicht persönlich an der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre teilnehmen, können sich bei der Ausübung ihrer Rechte, insbesondere ihres Teilnahme- und Stimmrechtes, durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch eine Aktionärsvereinigung, ein Kreditinstitut oder eine andere Person ihrer Wahl, vertreten lassen. Wir weisen darauf hin, dass auch bei einer Bevollmächtigung eine ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich sind. Bevollmächtigt der Vorzugsaktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine andere in § 135 AktG gleichgestellte Institution oder Person bevollmächtigt wird, ist die Vollmacht in Textform gegenüber der AGROB Immobilien AG oder in Textform unmittelbar gegenüber dem Bevollmächtigten zu erteilen. Die gleiche Form gilt für den Widerruf und den Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft.
Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstitutes, einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen mit diesen durch die aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellten Institution oder Person gelten die besonderen gesetzlichen Bestimmungen des § 135 AktG, die u.a. verlangen, dass die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten ist. Wir bitten daher die Vorzugsaktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere mit diesen gemäß § 135 Abs. 8 oder Abs. 10 AktG gleichgestellte Institution oder Person bevollmächtigen wollen, die insoweit zu beachtenden Besonderheiten bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen.
Der Nachweis der Vollmacht bzw. des Widerrufes kann auch an folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden: verwaltung@agrob-ag.de. Der Nachweis kann auch dadurch erbracht werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist.
Zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechtes berechtigte Vorzugsaktionäre können sich des Weiteren durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter vertreten lassen. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgebunden abzustimmen. Ohne ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Gegenständen der Tagesordnung werden die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nicht ausüben. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter stehen nur für die Ausübung des Stimmrechtes, nicht für die Ausübung sonstiger Rechte, zur Verfügung, soweit dies nicht für die Ausübung des Stimmrechtes erforderlich ist. Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter müssen in Textform erteilt werden.
Ein Formular zur Erteilung von Vollmachten und Weisungen, welches die Vorzugsaktionäre verwenden können, wird den Vorzugsaktionären zusammen mit der Eintrittskarte sowie auf Anforderung bei der Gesellschaft übersandt. Das Vollmachts- und Weisungsformular steht den Aktionären unter der Internetadresse www.agrob-ag.de zum Download zur Verfügung und kann von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) zwischen 9:00 Uhr (MESZ) und 14:00 Uhr (MESZ) unter der Telefonnummer 089 / 996 873-0 angefordert werden.
Die Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen der Gesellschaft unter der folgenden Adresse zugehen, sofern nicht die Bevollmächtigung und Weisungserteilung in der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre erfolgt:
AGROB Immobilien AG
Vorstandssekretariat
Münchener Straße 101, 85737 Ismaning
Fax: 089 / 996 873-32
E-Mail: verwaltung@agrob-ag.de
Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können nur Vollmachten und Weisungen berücksichtigen, die bis spätestens am 8. Juli 2015, 24:00 Uhr, MESZ, unter der vorgenannten Anschrift bei der Gesellschaft eingehen oder den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern in der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre übergeben werden.
Wir bitten zu beachten, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht an der Abstimmung über Verfahrens- und Sachanträge teilnehmen, die nicht im Vorfeld der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre mitgeteilt wurden.
VI. RECHTE DER AKTIONÄRE NACH §§ 138, 122 ABS. 2, 126 ABS. 1, 131 ABS. 1 AKTG
Ergänzung der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden (§ 138 Satz 2 AktG i.V.m. § 122 Abs. 2 AktG). Nach § 138 Satz 3 AktG steht das gleiche Recht auch einer Minderheit von Vorzugsaktionären zu, wenn ihre Anteile zusammen den zehnten Teil der Anteile erreichen, aus denen bei der Abstimmung über einen Sonderbeschluss das Stimmrecht ausgeübt werden kann (dies entspricht 158.240 Stückaktien).
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag des Zugangs des Verlangens bei der Gesellschaft Inhaber des Mindestbesitzes an Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über das Verlangen halten.
Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis zum 9. Juni 2015, 24:00 Uhr, MESZ, zugehen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der AGROB Immobilien AG zu richten. Das Verlangen kann an die folgende Adresse gerichtet werden:
AGROB Immobilien AG
Vorstandssekretariat
Münchener Straße 101, 85737 Ismaning
Gegenanträge
Jeder Vorzugsaktionär hat das Recht, in der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung zu stellen.
Gegenanträge mit Begründung können der Gesellschaft von Aktionären ferner auch vor der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre an folgende Adresse übermittelt werden.
AGROB Immobilien AG
Vorstandssekretariat
Münchener Straße 101, 85737 Ismaning
Fax: 089 / 996 873-32
E-Mail: verwaltung@agrob-ag.de
Gegenanträge mit Begründung, die der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis zum 25. Juni 2015, 24:00 Uhr, MESZ, unter vorstehender Adresse zugehen, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung sowie einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.agrob-ag.de zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Gegenanträge sowie Gegenanträge ohne Begründung werden nicht berücksichtigt.
Ein Gegenantrag braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 126 Abs. 2 AktG vorliegt. Die Begründung braucht auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Auskunftsrecht
Jedem Vorzugsaktionär ist auf Verlangen in der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist (§ 131 Abs. 1 Satz 1 AktG i.V.m. § 138 Satz 2 AktG). Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen.
Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen.
VII. INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE DER GESELLSCHAFT
Folgende Informationen sind ab dem Zeitpunkt der Einberufung der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.agrob-ag.de zugänglich:
*
Die Einladung zur gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre;
*
Der nach § 203 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG erstattete Bericht des Vorstands zu dem Tagesordnungspunkt;
Die vorgenannten Unterlagen liegen ferner von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Münchener Straße 101, 85737 Ismaning, sowie in der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre selbst aus.
Ismaning, im Mai 2015
Der Vorstand
Ismaning
ISIN DE0005019038 (WKN 501903)
Einladung zur gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre
der AGROB Immobilien AG, Ismaning
Wir laden unsere Vorzugsaktionäre zu der am Freitag, den 10. Juli 2015, frühestens 13:00 Uhr (MESZ),
im Haus der UniCredit Bank AG - HVB Forum -
Kommunikationsforum für München (Maximiliansaal),
Kardinal-Faulhaber-Straße 1, 80333 München
beginnenden gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre ein.
Die gesonderte Versammlung der Vorzugsaktionäre findet im Anschluss an die ordentliche Hauptversammlung der Gesellschaft vom selben Tag statt, die am vorstehend genannten Hauptversammlungsort um 10.00 Uhr beginnt. Je nach Dauer dieser Versammlung kann sich der Beginn der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre - unter Umständen auch um mehrere Stunden - verzögern.
I. TAGESORDNUNG
Sonderbeschluss der Vorzugsaktionäre über die Zustimmung zum Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung über die Schaffung eines genehmigten Kapitals mit Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss sowie eine entsprechende Satzungsänderung (Tagesordnungspunkt 6 der ordentlichen Hauptversammlung vom selben Tag)
Der Vorstand wurde durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 22. Juni 2010 ermächtigt, bis zum 21. Juni 2015 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stamm-Stückaktien und Vorzugs-Stückaktien gegen Bareinlagen unter Beibehaltung des bestehenden Verhältnisses von Stammaktien und Vorzugsaktien einmal oder mehrmals um bis zu EUR 5.000.000 (in Worten: fünf Millionen Euro) zu erhöhen. Da die bisherige Ermächtigung vor der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung auslaufen wird, soll ein neues genehmigtes Kapital geschaffen werden, um der Verwaltung auch weiterhin ein genehmigtes Kapital zur Verfügung zu stellen.
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen den Inhabern der Vorzugsaktien vor, wie folgt zu beschließen:
Die Vorzugsaktionäre erteilen in gesonderter Versammlung durch Sonderbeschluss ihre Zustimmung zu dem folgenden, unter Tagesordnungspunkt 6 gefassten Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung der Gesellschaft vom 10. Juli 2015:
a) Schaffung eines genehmigten Kapitals
Der Vorstand wird ermächtigt, das Grundkapital bis zum 9. Juli 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stamm-Stückaktien und/oder auf den Inhaber lautender Vorzugs-Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 5.000.000 (in Worten: fünf Millionen Euro) zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015). Die Zahl der Aktien muss sich in demselben Verhältnis erhöhen wie das Grundkapital. Die Ermächtigung umfasst auch die Befugnis, neue Vorzugsaktien ohne Stimmrecht auszugeben, die bei der Verteilung des Gewinns und/oder des Gesellschaftsvermögens den bisher ausgegebenen Vorzugsaktien ohne Stimmrecht gleichstehen. Die Ermächtigung zur Ausgabe von Vorzugsaktien besteht nur im Umfang der gesetzlichen Höchstgrenze des § 139 Abs. 2 AktG, nach der Vorzugsaktien ohne Stimmrecht nur bis zur Hälfte des Grundkapitals ausgegeben werden dürfen.
Den Aktionären ist ein Bezugsrecht einzuräumen, soweit das Bezugsrecht nicht aus den nachfolgenden Gründen ausgeschlossen wird. Die neuen Aktien können dabei auch von mindestens einem Kreditinstitut oder mindestens einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Absatz 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen oder mehreren solcher Institute oder Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Bei gleichzeitigem Bezugsangebot von Stamm-Stückaktien und Vorzugs-Stückaktien wird der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Inhaber einer Gattung auf Aktien der anderen Gattung auszuschließen, sofern junge Stamm-Stückaktien und Vorzugs-Stückaktien unter Wahrung des zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausgabe bestehenden Beteiligungsverhältnisses der beiden Aktiengattungen angeboten werden (gekreuzter Bezugsrechtsausschluss); auch in diesem Fall wird der Vorstand zu einem weitergehenden Bezugsrechtsausschluss nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen berechtigt.
Der Vorstand wird ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen,
(i) um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen;
(ii) wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen den Börsenpreis der bereits notierten Aktien der betreffenden Gattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabepreises nicht wesentlich unterschreitet und die Aktien, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert wurden oder auszugeben sind, die Grenze von 10% des Grundkapitals weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch im Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung überschreiten (§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG); sowie
(iii) bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder von Beteiligungen an Unternehmen, im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen und/oder zum Zwecke des Erwerbs von sonstigen Vermögensgegenständen, einschließlich Rechten und Forderungen.
Der insgesamt auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht auf Grund der vorstehenden Ermächtigungen ausgeschlossen wird, entfallende anteilige Betrag am Grundkapital darf zusammen mit dem anteiligen Betrag am Grundkapital,
(i) der auf eigene Aktien und
(ii) der auf neue Aktien aus genehmigtem Kapital entfällt, und
(iii) auf den sich Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. -pflichten aus Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und/oder Genussrechten beziehen,
die seit dem Beginn des 10. Juli 2015 unter Bezugsrechtsausschluss veräußert bzw. ausgegeben worden sind, 20% des Grundkapitals weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung noch im Zeitpunkt ihrer Ausnutzung überschreiten. Von dieser Beschränkung auf 20% des Grundkapitals ausgenommen sind Aktien, die unter gekreuztem Bezugsrechtsausschluss ausgegeben werden.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Die neuen Aktien können dabei vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch mit Gewinnberechtigung ab Beginn des ihrer Ausgabe vorangehenden Geschäftsjahres ausgestattet werden, wenn im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien ein Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung über den Gewinn dieses Geschäftsjahres noch nicht gefasst worden ist. Soweit eine solche Bestimmung nicht getroffen wird, nehmen die neuen Aktien von Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe am Gewinn teil.
b) Satzungsänderung
§ 4 Abs. 4 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
'Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital bis zum 9. Juli 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stamm-Stückaktien und/oder auf den Inhaber lautender Vorzugs-Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 5.000.000 (in Worten: fünf Millionen Euro) zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015). Die Zahl der Aktien muss sich in demselben Verhältnis erhöhen wie das Grundkapital. Die Ermächtigung umfasst auch die Befugnis, neue Vorzugsaktien ohne Stimmrecht auszugeben, die bei der Verteilung des Gewinns und/oder des Gesellschaftsvermögens den bisher ausgegebenen Vorzugsaktien ohne Stimmrecht gleichstehen. Die Ermächtigung zur Ausgabe von Vorzugsaktien besteht nur im Umfang der gesetzlichen Höchstgrenze des § 139 Abs. 2 AktG, nach der Vorzugsaktien ohne Stimmrecht nur bis zur Hälfte des Grundkapitals ausgegeben werden dürfen.
Den Aktionären ist ein Bezugsrecht einzuräumen, soweit das Bezugsrecht nicht aus den nachfolgenden Gründen ausgeschlossen wird. Die neuen Aktien können dabei auch von mindestens einem Kreditinstitut oder mindestens einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Absatz 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen oder mehreren solcher Institute oder Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Bei gleichzeitigem Bezugsangebot von Stamm-Stückaktien und Vorzugs-Stückaktien ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Inhaber einer Gattung auf Aktien der anderen Gattung auszuschließen, sofern junge Stamm-Stückaktien und Vorzugs-Stückaktien unter Wahrung des zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausgabe bestehenden Beteiligungsverhältnisses der beiden Aktiengattungen angeboten werden (gekreuzter Bezugsrechtsausschluss); auch in diesem Fall ist der Vorstand zu einem weitergehenden Bezugsrechtsausschluss nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen berechtigt.
Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen,
(i) um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht auszunehmen;
(ii) wenn der Ausgabebetrag der neuen Aktien bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen den Börsenpreis der bereits notierten Aktien der betreffenden Gattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabepreises nicht wesentlich unterschreitet und die Aktien, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben oder veräußert wurden oder auszugeben sind, die Grenze von 10% des Grundkapitals weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch im Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung überschreiten (§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG); sowie
(iii) bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere zum Zweck des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder von Beteiligungen an Unternehmen, im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen und/oder zum Zwecke des Erwerbs von sonstigen Vermögensgegenständen, einschließlich Rechten und Forderungen.
Der insgesamt auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht auf Grund der vorstehenden Ermächtigungen ausgeschlossen wird, entfallende anteilige Betrag am Grundkapital darf zusammen mit dem anteiligen Betrag am Grundkapital,
(i) der auf eigene Aktien und
(ii) der auf neue Aktien aus genehmigtem Kapital entfällt, und
(iii) auf den sich Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. -pflichten aus Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und/oder Genussrechten beziehen,
die seit dem Beginn des 10. Juli 2015 unter Bezugsrechtsausschluss veräußert bzw. ausgegeben worden sind, 20% des Grundkapitals weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Ermächtigung noch im Zeitpunkt ihrer Ausnutzung überschreiten. Von dieser Beschränkung auf 20% des Grundkapitals ausgenommen sind Aktien, die unter gekreuztem Bezugsrechtsausschluss ausgegeben werden.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Die neuen Aktien können dabei vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats auch mit Gewinnberechtigung ab Beginn des ihrer Ausgabe vorangehenden Geschäftsjahres ausgestattet werden, wenn im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien ein Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung über den Gewinn dieses Geschäftsjahres noch nicht gefasst worden ist. Soweit eine solche Bestimmung nicht getroffen wird, nehmen die neuen Aktien von Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe am Gewinn teil.'
II. BERICHT DES VORSTANDS AN DIE GESONDERTE VERSAMMLUNG DER VORZUGSAKTIONÄRE ZUM EINZIGEN PUNKT DER TAGESORDNUNG GEMÄSS § 203 ABS. 2 SATZ 2 I.V.M. § 186 ABS. 4 SATZ 2 AKTG
Der Vorstand wurde durch Beschluss der ordentlichen Hauptversammlung vom 22. Juni 2010 ermächtigt, bis zum 21. Juni 2015 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender Stamm-Stückaktien und Vorzugs-Stückaktien gegen Bareinlagen unter Beibehaltung des bestehenden Verhältnisses von Stammaktien und Vorzugsaktien einmal oder mehrmals um bis zu EUR 5.000.000 (in Worten: fünf Millionen Euro) zu erhöhen. Da die bisherige Ermächtigung vor der diesjährigen ordentlichen Hauptversammlung auslaufen wird, soll ein neues genehmigtes Kapital geschaffen werden, um der Verwaltung auch weiterhin ein genehmigtes Kapital zur Verfügung zu stellen.
Im Rahmen der Schaffung eines solchen neuen genehmigten Kapitals soll der Vorstand ermächtigt werden, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 9. Juli 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer auf den Inhaber lautender Stamm-Stückaktien und/oder auf den Inhaber lautender Vorzugs-Stückaktien gegen Bar- und/oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 5.000.000 (in Worten: fünf Millionen Euro) zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2015). Die Zahl der Aktien muss sich in demselben Verhältnis erhöhen wie das Grundkapital.
Bei den auszugebenden Stückaktien kann es sich sowohl um auf den Inhaber lautende Vorzugsaktien ohne Stimmrecht als auch um auf den Inhaber lautende Stammaktien handeln, wobei neue Vorzugsaktien den bislang schon bestehenden Vorzugsaktien bei der Verteilung des Gewinns und/oder des Gesellschaftsvermögens gleichstehen können. Ebenso sind bei der Ausgabe neuer Vorzugsaktien die gesetzlich zulässigen Höchstgrenzen zu wahren, die eine Ausgabe von Vorzugsaktien ohne Stimmrecht nur bis zur Hälfte des Grundkapitals erlauben. Die vorgeschlagene Höhe des neuen genehmigten Kapitals von insgesamt bis zu EUR 5.000.000 entspricht der Hälfte des derzeitigen Grundkapitals. Die Ermächtigung ist bis zum 9. Juli 2020 befristet; damit wird die gesetzlich zulässige Frist von fünf Jahren ausgeschöpft. Die neuen Aktien sollen entweder ab Beginn des Geschäftsjahres ihrer Ausgabe gewinnberechtigt sein oder, wenn im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien ein Gewinnverwendungsbeschluss der Hauptversammlung über den Gewinn des ihrer Ausgabe vorangehenden Geschäftsjahres noch nicht gefasst worden ist und dies vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats bei der Ausgabe der Aktien so festgelegt wird, Gewinnberechtigung ab Beginn des ihrer Ausgabe vorangehenden Geschäftsjahres haben.
Die vorgeschlagene Ermächtigung zur Ausgabe neuer Aktien aus genehmigtem Kapital soll den Vorstand in die Lage versetzen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats kurzfristig und unter Ausnutzung des gesetzlich zulässigen Umfangs für ein genehmigtes Kapital auf auftretende Finanzierungserfordernisse oder Akquisitionsmöglichkeiten flexibel reagieren zu können.
Bei der Ausnutzung des unter dem Tagesordnungspunkt vorgeschlagenen genehmigten Kapitals wird den Aktionären grundsätzlich ein Bezugsrecht eingeräumt. Die vorgeschlagene Ermächtigung sieht insoweit aber die folgenden Einschränkungen vor:
Die neuen Aktien können dabei auch von mindestens einem Kreditinstitut oder mindestens einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Absatz 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmen oder mehreren solcher Institute oder Unternehmen mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht). Hierbei handelt es sich genau genommen nicht um eine Einschränkung des Bezugsrechts, da dem Aktionär letztlich die gleichen Bezugsrechte gewährt werden wie bei einem direkten Bezug. Aus abwicklungstechnischen Gründen wird jedoch ein Kreditinstitut oder ein nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Absatz 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätiges Unternehmen zwischengeschaltet, das die Zeichnungswünsche der Aktionäre entgegennimmt und nach Durchführung der Kapitalerhöhung und Platzierung die Aktien gegen Zahlung des Bezugspreises an die bezugsberechtigten Aktionäre ausliefert.
Bei gleichzeitigem Bezugsangebot von Stamm-Stückaktien und Vorzugs-Stückaktien ist der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats ermächtigt, das Bezugsrecht der Inhaber einer Gattung auf Aktien der anderen Gattung auszuschließen, sofern junge Stamm-Stückaktien und Vorzugs-Stückaktien unter Wahrung des zum Zeitpunkt der jeweiligen Ausgabe bestehenden Beteiligungsverhältnisses der beiden Aktiengattungen angeboten werden (gekreuzter Bezugsrechtsausschluss). Danach sollen also die Stammaktionäre ein Bezugsrecht nur auf neue Stammaktien und die Vorzugsaktionäre ein Bezugsrecht nur auf neue Vorzugsaktien erhalten. Dieses gattungsbezogene Bezugsrecht entspricht dem Gedanken der Gleichbehandlung und der Funktion des Bezugsrechts, nämlich der Aufrechterhaltung der bestehenden anteiligen Stimm- und Vermögensrechte. Dadurch wird erreicht, dass jeder Aktionär bei Ausübung des Bezugsrechts weiterhin am Grundkapital der Gesellschaft in der gleichen Aktiengattung im gleichen Verhältnis beteiligt bleibt. Allerdings soll der Vorstand darüber hinaus ermächtigt werden, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre zusätzlich auch in den nachfolgend genannten Konstellationen auszuschließen.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre für Spitzenbeträge auszuschließen. Ein solcher Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge dient dazu, die Ausnutzung der erbetenen Ermächtigung durch runde Beträge zu ermöglichen und ein Bezugsverhältnis festzulegen, das sich technisch sinnvoll durchführen lässt. Die als freie Spitzen vom Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossenen Aktien werden entweder durch Verkauf an der Börse oder in sonstiger Weise bestmöglich für die Gesellschaft verwertet. Der mögliche Verwässerungseffekt ist aufgrund der Beschränkung auf Spitzenbeträge gering.
Des Weiteren soll die Verwaltung ermächtigt werden, das Bezugsrecht gemäß § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG auszuschließen, wenn der Ausgabepreis der neuen Aktien bei Kapitalerhöhungen gegen Bareinlagen den Börsenpreis der bereits notierten Aktien der betreffenden Gattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabepreises nicht wesentlich unterschreitet und die aufgrund dieser Ermächtigung ausgegebenen Aktien insgesamt 10% des Grundkapitals weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausnutzung der Ermächtigung überschreiten. Auf die vorgenannte 10%-Grenze werden Aktien der Gesellschaft angerechnet, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung unter Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung des § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG von der Gesellschaft ausgegeben oder veräußert werden. Diese gesetzlich vorgesehene Möglichkeit des vereinfachten Bezugsrechtsausschlusses versetzt die Verwaltung in die Lage, kurzfristig günstige Börsensituationen auszunutzen und dabei durch die marktnahe Preisfestsetzung einen möglichst hohen Ausgabebetrag und damit eine größtmögliche Stärkung der Eigenmittel zu erreichen. Eine derartige Kapitalerhöhung führt wegen der schnelleren Handlungsmöglichkeit erfahrungsgemäß zu einem höheren Mittelzufluss als eine vergleichbare Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht der Aktionäre. Es bedarf nicht der zeit- und kostenintensiven Abwicklung eines Bezugsrechts. Zwar gestattet § 186 Abs. 2 Satz 2 AktG eine Veröffentlichung des Bezugspreises bis spätestens drei Tage vor Ablauf der Bezugsfrist. Angesichts der häufig zu beobachtenden Volatilität an den Aktienmärkten besteht aber auch dann ein Marktrisiko über mehrere Tage, welches zu Sicherheitsabschlägen bei der Festlegung des Veräußerungspreises und so zu nicht marktnahen Konditionen führen kann. Auch ist bei Bestand eines Bezugsrechts wegen der Ungewissheit bezüglich dessen Ausübung (Bezugsverhältnis) die erfolgreiche Platzierung bei Dritten gefährdet bzw. mit zusätzlichen Aufwendungen verbunden. Zudem kann die Gesellschaft bei Einräumung eines Bezugsrechts wegen der Länge der Bezugsfrist nicht kurzfristig auf günstige bzw. ungünstige Marktverhältnisse reagieren. Die vorgenannte Ermächtigung liegt aus den genannten Gründen im Interesse der Gesellschaft und ihrer Aktionäre. Da sich der Ausgabebetrag am Börsenpreis zu orientieren hat und die Ermächtigung nur einen beschränkten Umfang hat, sind die Interessen der Aktionäre angemessen gewahrt. Aktionäre, die ihre relative Beteiligungsquote und ihren Stimmrechtsanteil erhalten möchten, haben dann die Möglichkeit, die erforderliche Aktienzahl über die Börse zu annähernd gleichen Bedingungen zu erwerben.
Die darüber hinaus vorgesehene Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss bei Sachkapitalerhöhungen soll den Vorstand in die Lage versetzen, mit Zustimmung des Aufsichtsrats in geeigneten Einzelfällen Unternehmen, Unternehmensteile oder Beteiligungen an Unternehmen oder andere Sachwerte gegen die Überlassung von Aktien der Gesellschaft erwerben zu können. Hierdurch soll die Gesellschaft die Möglichkeit erhalten, rasch und erfolgreich auf vorteilhafte Angebote oder sich sonst bietende Gelegenheiten zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen oder von anderen Vermögensgegenständen reagieren zu können. Ein Bezugsrechtsausschluss ist in diesen Fällen aus folgenden Gründen erforderlich: Die Gesellschaft muss jederzeit in der Lage sein, im Interesse ihrer Aktionäre schnell und flexibel handeln zu können. Dazu gehört auch die Möglichkeit, Unternehmen, Teile von Unternehmen oder Beteiligungen an Unternehmen zu erwerben, sich mit anderen Unternehmen zusammenzuschließen oder sonstige Vermögensgegenstände, einschließlich von Rechten und Forderungen, zur Verbesserung der Wettbewerbsposition zu erwerben. Die im Interesse der Aktionäre und der Gesellschaft bestmögliche Umsetzung dieser Möglichkeit kann im Einzelfall darin bestehen, den Erwerb eines Unternehmens, eines Unternehmensteils oder einer Beteiligung an Unternehmen oder eines anderen Vermögensgegenstands über die Gewährung von Aktien an der Gesellschaft durchzuführen. Nicht selten ergibt sich aus den Verhandlungen die Notwendigkeit, als Gegenleistung nicht Geld, sondern Aktien bereitzustellen. Um auch in solchen Fällen Sacheinlagen erwerben zu können, muss die Gesellschaft die Möglichkeit haben, ihr Kapital unter Bezugsrechtsausschluss zu erhöhen. Der Ausgabebetrag für die neuen Aktien sowie die zu verwendende Aktiengattung wird dabei vom Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats unter Berücksichtigung der Interessen der Gesellschaft und der Aktionäre festgelegt. Bei einem solchen Bezugsrechtsausschluss kommt es zwar zu einer Verringerung der relativen Beteiligungsquote und des relativen Stimmrechtsanteils der vorhandenen Aktionäre und somit zu einem Verwässerungseffekt. Bei einer Einräumung eines Bezugsrechts wäre hingegen der Erwerb etwa von Unternehmen oder anderen Sachwerten gegen Gewährung von Aktien nicht möglich, und die damit für die Gesellschaft und die Aktionäre verbundenen Vorteile wären nicht erreichbar. Konkrete Absichten zu einem Erwerb, zu dessen Durchführung das Grundkapital gegen Sacheinlagen mit Bezugsrechtsausschluss erhöht werden soll, bestehen gegenwärtig nicht. Wenn sich Möglichkeiten zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen oder von anderen Sachwerten konkretisieren, wird der Vorstand sorgfältig prüfen, ob er von dieser Möglichkeit der Kapitalerhöhung gegen Ausgabe neuer Aktien Gebrauch machen soll. Er wird dies nur dann tun, wenn der Erwerb gegen Gewährung von neuen Aktien im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft liegt.
Der auf neue Aktien, für die das Bezugsrecht aufgrund der vorstehend erläuterten Ermächtigungen ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag am Grundkapital darf zusammen mit dem anteiligen Betrag am Grundkapital, der auf eigene Aktien oder auf neue Aktien aus genehmigtem Kapital entfällt oder auf den sich Wandlungs- oder Optionsrechte bzw. -pflichten aus Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen und/oder Genussrechten beziehen, die seit dem Beginn des 10. Juli 2015 unter Bezugsrechtsausschluss veräußert bzw. ausgegeben worden sind, 20% des Grundkapitals nicht überschreiten. Hierfür maßgeblicher Zeitpunkt ist sowohl das Wirksamwerden der Ermächtigung als auch der Zeitpunkt der Ausnutzung. Die Gesellschaft beabsichtigt mit dieser Grenze den Bezugsrechtsausschluss bei Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital zu beschränken und weitere Bezugsrechtsausschlüsse wie aus einer Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien mit einzubeziehen. Damit soll die Möglichkeit einer Verwässerung der Aktionäre zusätzlich dem Volumen nach begrenzt werden. Von dieser Beschränkung auf 20% des Grundkapitals ausgenommen sind Aktien, die unter gekreuztem Bezugsrechtsausschluss ausgegeben werden, weil in diesem Fall die Aktionäre nicht in ihrer eigentlichen Beteiligung verwässert werden, sondern ihre bestehenden anteiligen Stimm- und Vermögensverhältnisse im bisherigen Verhältnis aufrechterhalten können.
Vorratsbeschlüsse - wie der hier zur Beschlussfassung vorgelegte - mit verschiedenen Möglichkeiten zum Bezugsrechtsausschluss sind unter Berücksichtigung der jeweiligen Besonderheiten der einzelnen Gesellschaften national und international üblich.
Bei Abwägung aller genannten Umstände hält der Vorstand die vorgeschlagene Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss in den genannten Fällen aus den aufgezeigten Gründen für sachlich gerechtfertigt und gegenüber den Aktionären für angemessen. Der Vorstand wird der Hauptversammlung über jede Ausnutzung der Ermächtigung in der jeweils nächsten Hauptversammlung berichten.
III. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND STIMMRECHTE IM ZEITPUNKT DER EINBERUFUNG DER HAUPTVERSAMMLUNG
Im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2015 und der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre im Bundesanzeiger ist das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 10.000.000 eingeteilt in 2.314.000 auf den Inhaber lautende Stamm-Stückaktien ohne Nennwert sowie in 1.582.400 auf den Inhaber lautende Vorzugs-Stückaktien ohne Nennwert. Die Gesamtzahl der Stimmrechte an der Gesellschaft entspricht der Gesamtzahl der auf den Inhaber lautenden Stamm-Stückaktien und beträgt damit zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2015 und der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre im Bundesanzeiger 2.314.000.
In der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre sind - anders als in der ordentlichen Hauptversammlung - allerdings nur die Vorzugsaktionäre stimmberechtigt. Die Gesamtzahl der Stimmrechte in der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre entspricht der Gesamtzahl der auf den Inhaber lautenden Vorzugs-Stückaktien und beträgt damit im Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2015 und der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre im Bundesanzeiger 1.582.400.
Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Bekanntmachung der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung 2015 und der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre im Bundesanzeiger keine eigenen Aktien.
IV. VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER GESONDERTEN VERSAMMLUNG DER VORZUGSAKTIONÄRE UND DIE AUSÜBUNG DES STIMMRECHTES
Zur Teilnahme an der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre und zur Ausübung des Stimmrechtes sind nur diejenigen Vorzugsaktionäre berechtigt, die sich rechtzeitig bei der Gesellschaft anmelden und ihre Berechtigung zur Teilnahme an der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre nachweisen. Zum Nachweis der Berechtigung reicht ein in Textform erstellter besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut aus. Der Nachweis hat sich auf den Beginn des 21. Tages vor der Versammlung, das ist der 19. Juni 2015, 0:00 Uhr, MESZ (Record Date), zu beziehen.
Der Nachweisstichtag (Record Date) ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahmerechtes und des Stimmrechtes in der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre und die Ausübung des Stimmrechtes als Vorzugsaktionär nur, wer einen Nachweis des Anteilsbesitzes zum Record Date erbracht hat. Veränderungen im Aktienbestand nach dem Record Date haben für den Umfang und die Ausübung des gesetzlichen Teilnahmerechtes und des Stimmrechtes keine Bedeutung. Vorzugsaktionäre, die erst nach dem Record Date Vorzugsaktien an der Gesellschaft erworben haben, können aus diesen Aktien weder das Teilnahmerecht noch andere Rechte in der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre ausüben. Vorzugsaktionäre, die sich ordnungsgemäß angemeldet und den Nachweis erbracht haben, sind im Verhältnis zur Gesellschaft auch dann zur Teilnahme an der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre und zur Ausübung des Stimmrechtes berechtigt, wenn sie die Vorzugsaktien nach dem Record Date veräußern. Teilweise Veräußerungen und Hinzuerwerbe von Vorzugsaktien nach dem Nachweisstichtag haben keinen Einfluss auf den Umfang des Stimmrechtes. Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und ist kein relevantes Datum für eine eventuelle Dividendenberechtigung.
Die Anmeldung und der Nachweis müssen der Gesellschaft nach § 16 Abs. 3 der Satzung der Gesellschaft bis zum 3. Juli 2015, 24:00 Uhr, MESZ, unter der folgenden Adresse zugehen:
AGROB Immobilien AG
c/o UniCredit Bank AG
CBS51GM, 80311 München
Fax: 089 / 5400-2519
E-Mail: hauptversammlungen@unicreditgroup.de
V. STIMMRECHTSVERTRETUNG
Zur Teilnahme berechtigte Vorzugsaktionäre, die nicht persönlich an der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre teilnehmen, können sich bei der Ausübung ihrer Rechte, insbesondere ihres Teilnahme- und Stimmrechtes, durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch eine Aktionärsvereinigung, ein Kreditinstitut oder eine andere Person ihrer Wahl, vertreten lassen. Wir weisen darauf hin, dass auch bei einer Bevollmächtigung eine ordnungsgemäße Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes erforderlich sind. Bevollmächtigt der Vorzugsaktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Aktionärsvereinigung oder eine andere in § 135 AktG gleichgestellte Institution oder Person bevollmächtigt wird, ist die Vollmacht in Textform gegenüber der AGROB Immobilien AG oder in Textform unmittelbar gegenüber dem Bevollmächtigten zu erteilen. Die gleiche Form gilt für den Widerruf und den Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft.
Bei der Bevollmächtigung eines Kreditinstitutes, einer Aktionärsvereinigung oder einer anderen mit diesen durch die aktienrechtlichen Bestimmungen gleichgestellten Institution oder Person gelten die besonderen gesetzlichen Bestimmungen des § 135 AktG, die u.a. verlangen, dass die Vollmacht nachprüfbar festzuhalten ist. Wir bitten daher die Vorzugsaktionäre, die ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere mit diesen gemäß § 135 Abs. 8 oder Abs. 10 AktG gleichgestellte Institution oder Person bevollmächtigen wollen, die insoweit zu beachtenden Besonderheiten bei dem jeweils zu Bevollmächtigenden zu erfragen.
Der Nachweis der Vollmacht bzw. des Widerrufes kann auch an folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden: verwaltung@agrob-ag.de. Der Nachweis kann auch dadurch erbracht werden, dass der Bevollmächtigte am Tag der Hauptversammlung die Vollmacht an der Einlasskontrolle vorweist.
Zur Teilnahme und zur Ausübung des Stimmrechtes berechtigte Vorzugsaktionäre können sich des Weiteren durch von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter vertreten lassen. Die Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, weisungsgebunden abzustimmen. Ohne ausdrückliche Weisung zu den einzelnen Gegenständen der Tagesordnung werden die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter das Stimmrecht nicht ausüben. Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter stehen nur für die Ausübung des Stimmrechtes, nicht für die Ausübung sonstiger Rechte, zur Verfügung, soweit dies nicht für die Ausübung des Stimmrechtes erforderlich ist. Vollmachten und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter müssen in Textform erteilt werden.
Ein Formular zur Erteilung von Vollmachten und Weisungen, welches die Vorzugsaktionäre verwenden können, wird den Vorzugsaktionären zusammen mit der Eintrittskarte sowie auf Anforderung bei der Gesellschaft übersandt. Das Vollmachts- und Weisungsformular steht den Aktionären unter der Internetadresse www.agrob-ag.de zum Download zur Verfügung und kann von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) zwischen 9:00 Uhr (MESZ) und 14:00 Uhr (MESZ) unter der Telefonnummer 089 / 996 873-0 angefordert werden.
Die Vollmachten und Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen der Gesellschaft unter der folgenden Adresse zugehen, sofern nicht die Bevollmächtigung und Weisungserteilung in der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre erfolgt:
AGROB Immobilien AG
Vorstandssekretariat
Münchener Straße 101, 85737 Ismaning
Fax: 089 / 996 873-32
E-Mail: verwaltung@agrob-ag.de
Die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können nur Vollmachten und Weisungen berücksichtigen, die bis spätestens am 8. Juli 2015, 24:00 Uhr, MESZ, unter der vorgenannten Anschrift bei der Gesellschaft eingehen oder den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertretern in der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre übergeben werden.
Wir bitten zu beachten, dass die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter nicht an der Abstimmung über Verfahrens- und Sachanträge teilnehmen, die nicht im Vorfeld der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre mitgeteilt wurden.
VI. RECHTE DER AKTIONÄRE NACH §§ 138, 122 ABS. 2, 126 ABS. 1, 131 ABS. 1 AKTG
Ergänzung der Tagesordnung
Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden (§ 138 Satz 2 AktG i.V.m. § 122 Abs. 2 AktG). Nach § 138 Satz 3 AktG steht das gleiche Recht auch einer Minderheit von Vorzugsaktionären zu, wenn ihre Anteile zusammen den zehnten Teil der Anteile erreichen, aus denen bei der Abstimmung über einen Sonderbeschluss das Stimmrecht ausgeübt werden kann (dies entspricht 158.240 Stückaktien).
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Die Antragsteller haben nachzuweisen, dass sie seit mindestens drei Monaten vor dem Tag des Zugangs des Verlangens bei der Gesellschaft Inhaber des Mindestbesitzes an Aktien sind und dass sie die Aktien bis zur Entscheidung über das Verlangen halten.
Tagesordnungsergänzungsverlangen müssen der Gesellschaft mindestens 30 Tage vor der Versammlung, also bis zum 9. Juni 2015, 24:00 Uhr, MESZ, zugehen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der AGROB Immobilien AG zu richten. Das Verlangen kann an die folgende Adresse gerichtet werden:
AGROB Immobilien AG
Vorstandssekretariat
Münchener Straße 101, 85737 Ismaning
Gegenanträge
Jeder Vorzugsaktionär hat das Recht, in der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre Gegenanträge gegen Vorschläge von Vorstand und/oder Aufsichtsrat zu bestimmten Punkten der Tagesordnung zu stellen.
Gegenanträge mit Begründung können der Gesellschaft von Aktionären ferner auch vor der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre an folgende Adresse übermittelt werden.
AGROB Immobilien AG
Vorstandssekretariat
Münchener Straße 101, 85737 Ismaning
Fax: 089 / 996 873-32
E-Mail: verwaltung@agrob-ag.de
Gegenanträge mit Begründung, die der Gesellschaft mindestens 14 Tage vor der Versammlung, also bis zum 25. Juni 2015, 24:00 Uhr, MESZ, unter vorstehender Adresse zugehen, werden einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung sowie einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung unverzüglich auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.agrob-ag.de zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Gegenanträge sowie Gegenanträge ohne Begründung werden nicht berücksichtigt.
Ein Gegenantrag braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn einer der Ausschlusstatbestände des § 126 Abs. 2 AktG vorliegt. Die Begründung braucht auch dann nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen beträgt.
Auskunftsrecht
Jedem Vorzugsaktionär ist auf Verlangen in der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre vom Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung eines Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist (§ 131 Abs. 1 Satz 1 AktG i.V.m. § 138 Satz 2 AktG). Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen.
Von einer Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen.
VII. INFORMATIONEN AUF DER INTERNETSEITE DER GESELLSCHAFT
Folgende Informationen sind ab dem Zeitpunkt der Einberufung der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.agrob-ag.de zugänglich:
*
Die Einladung zur gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre;
*
Der nach § 203 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG erstattete Bericht des Vorstands zu dem Tagesordnungspunkt;
Die vorgenannten Unterlagen liegen ferner von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft, Münchener Straße 101, 85737 Ismaning, sowie in der gesonderten Versammlung der Vorzugsaktionäre selbst aus.
Ismaning, im Mai 2015
Der Vorstand
http://agrob-ag.de/news/docs/Suederweiterung15.pdf
Süderweiterung des AGROB Medien- und Gewerbeparks
Der Gemeinderat von Ismaning hat in seiner Sitzung am 21.05.2015 den zwischen den
Verfahrensbeteiligten final verhandelten „Städtebaulichen Vertrag“ ebenso beschlossen wie die
damit zusammenhängende „Umlegungsvereinbarung“.
Damit ist gewährleistet, dass diese vertraglichen Vereinbarungen – Voraussetzung für die
Umsetzung des Bebauungsplanes Nr. 29 c – von den Verfahrensbeteiligten nunmehr kurzfristig
unterzeichnet werden können und daran anschließend die zweite öffentliche Auslegung gestartet werden kann.
Süderweiterung des AGROB Medien- und Gewerbeparks
Der Gemeinderat von Ismaning hat in seiner Sitzung am 21.05.2015 den zwischen den
Verfahrensbeteiligten final verhandelten „Städtebaulichen Vertrag“ ebenso beschlossen wie die
damit zusammenhängende „Umlegungsvereinbarung“.
Damit ist gewährleistet, dass diese vertraglichen Vereinbarungen – Voraussetzung für die
Umsetzung des Bebauungsplanes Nr. 29 c – von den Verfahrensbeteiligten nunmehr kurzfristig
unterzeichnet werden können und daran anschließend die zweite öffentliche Auslegung gestartet werden kann.
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.585.439 von straßenköter am 17.04.15 09:14:57zitat strassenköter:
.......
zitat retro78:
AGROB Immobilien AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
AGROB Immobilien AG
12.06.2015 12:50
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein
Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Herr Nils Bartram, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 11.06.2015
mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der AGROB Immobilien AG,
Ismaning, Deutschland am 11.06.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte
überschritten hat und an diesem Tag 3,22% (das entspricht 74582
Stimmrechten) betragen hat.
12.06.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: AGROB Immobilien AG
Münchener Straße 101
85737 Ismaning
Deutschland
Internet: www.agrob-ag.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
.......
zitat retro78:
AGROB Immobilien AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
AGROB Immobilien AG
12.06.2015 12:50
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein
Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Herr Nils Bartram, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 11.06.2015
mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der AGROB Immobilien AG,
Ismaning, Deutschland am 11.06.2015 die Schwelle von 3% der Stimmrechte
überschritten hat und an diesem Tag 3,22% (das entspricht 74582
Stimmrechten) betragen hat.
12.06.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: AGROB Immobilien AG
Münchener Straße 101
85737 Ismaning
Deutschland
Internet: www.agrob-ag.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.974.744 von RETRO78 am 15.06.15 11:34:52
wie ist Eure / Ihre Meinung zur HV heute? Das von der Verwaltung gewünschte genehmigte Kapital wurde wohl aufgrund fehlender Mehrheit bei den VZ-Aktien nicht durchgedrückt. Lange Gesichter bei Fuchs und AR. Wie schwach vorbereitet. Trotz erdrückender Mehrheit. Hoffentlich wird der Verkauf von Agrob besser gestaltet. So viele Manger und so wenig ..., dass es sowas noch gibt heutzutage, unglaublich,
Gruß
OldGold
HV vom 10.7.2015
Hallo zusammen,wie ist Eure / Ihre Meinung zur HV heute? Das von der Verwaltung gewünschte genehmigte Kapital wurde wohl aufgrund fehlender Mehrheit bei den VZ-Aktien nicht durchgedrückt. Lange Gesichter bei Fuchs und AR. Wie schwach vorbereitet. Trotz erdrückender Mehrheit. Hoffentlich wird der Verkauf von Agrob besser gestaltet. So viele Manger und so wenig ..., dass es sowas noch gibt heutzutage, unglaublich,
Gruß
OldGold
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.160.222 von OldGold am 10.07.15 16:15:30zitat oldgold
HV vom 10.7.2015
Hallo zusammen,
wie ist Eure / Ihre Meinung zur HV heute? Das von der Verwaltung gewünschte genehmigte Kapital wurde wohl aufgrund fehlender Mehrheit bei den VZ-Aktien nicht durchgedrückt. Lange Gesichter bei Fuchs und AR. Wie schwach vorbereitet. Trotz erdrückender Mehrheit. Hoffentlich wird der Verkauf von Agrob besser gestaltet. So viele Manger und so wenig ..., dass es sowas noch gibt heutzutage, unglaublich,
Gruß
OldGold
zitat retro78
bist auch mal alle 3 jahre hier im forum, bin leider nicht mehr inv., habe zwar HVEinladung erhalten, aber bei 12,50vk.
Sieht richtig gut aus 12,93bB und nun volumina 12,75bG und noch mal 12,75bG. Scahde für mich, wünsche dir 17,00bG wohlgemerkt bei den vorzügen.
HV vom 10.7.2015
Hallo zusammen,
wie ist Eure / Ihre Meinung zur HV heute? Das von der Verwaltung gewünschte genehmigte Kapital wurde wohl aufgrund fehlender Mehrheit bei den VZ-Aktien nicht durchgedrückt. Lange Gesichter bei Fuchs und AR. Wie schwach vorbereitet. Trotz erdrückender Mehrheit. Hoffentlich wird der Verkauf von Agrob besser gestaltet. So viele Manger und so wenig ..., dass es sowas noch gibt heutzutage, unglaublich,
Gruß
OldGold
zitat retro78
bist auch mal alle 3 jahre hier im forum, bin leider nicht mehr inv., habe zwar HVEinladung erhalten, aber bei 12,50vk.
Sieht richtig gut aus 12,93bB und nun volumina 12,75bG und noch mal 12,75bG. Scahde für mich, wünsche dir 17,00bG wohlgemerkt bei den vorzügen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.245.689 von RETRO78 am 23.07.15 01:07:52zitat retro78
alles dinkel oder wie, von einem dividendenabschlag keine spur, immobilienaktien laufen und laufen und laufen und laufen und laufen und laufen und laufen, ist halt ein vergessener Wert.
alles dinkel oder wie, von einem dividendenabschlag keine spur, immobilienaktien laufen und laufen und laufen und laufen und laufen und laufen und laufen, ist halt ein vergessener Wert.
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.245.698 von RETRO78 am 23.07.15 01:11:19zitat retro78
alles dinkel oder wie, von einem dividendenabschlag keine spur, immobilienaktien laufen und laufen und laufen und laufen und laufen und laufen und laufen, ist halt ein vergessener Wert.
zitat retro78
dinkelacker steht auch bei 2000bG, der Knoten ist geplatzt, 12,90bG 12,93bB so eng war der spread schon lange nicht, agrop ist ein nachzügler, leider nicht mehr investiert.Die stimmrechtsmitteilung könnte auch was damit zu tun haben.
keine handlungsempfehlung nur meine meinung
alles dinkel oder wie, von einem dividendenabschlag keine spur, immobilienaktien laufen und laufen und laufen und laufen und laufen und laufen und laufen, ist halt ein vergessener Wert.
zitat retro78
dinkelacker steht auch bei 2000bG, der Knoten ist geplatzt, 12,90bG 12,93bB so eng war der spread schon lange nicht, agrop ist ein nachzügler, leider nicht mehr investiert.Die stimmrechtsmitteilung könnte auch was damit zu tun haben.
keine handlungsempfehlung nur meine meinung
Hallo,
habt Ihr die aktuelle Nachricht inkl. Kommentierung der GBC gelesen?
Mietvertrag mit Ankermieter wird vorzeitig um 10 Jahre verlängert
Einmalkosten werden in 2015 bilanziell verarbeitet
Damit werden die zukünftigen Erträge tendenziell höher und v.a. noch nachhaltiger
Für mich klingt das danach, dass die Braut hübsch gemacht wird. Fehlt noch der Bräutigam ...
Hochzeit schon in 2016?
Eure Meinung?
Viele Grüße
OldGold
habt Ihr die aktuelle Nachricht inkl. Kommentierung der GBC gelesen?
Mietvertrag mit Ankermieter wird vorzeitig um 10 Jahre verlängert
Einmalkosten werden in 2015 bilanziell verarbeitet
Damit werden die zukünftigen Erträge tendenziell höher und v.a. noch nachhaltiger
Für mich klingt das danach, dass die Braut hübsch gemacht wird. Fehlt noch der Bräutigam ...
Hochzeit schon in 2016?
Eure Meinung?
Viele Grüße
OldGold
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.319.806 von OldGold am 16.12.15 19:04:14hier ist auch die dgap.de
AGROB Immobilien AG / Schlagwort(e): Prognoseänderung/Gewinnwarnung
15.12.2015 10:35
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
News
Die Verhandlungen mit Antenne Bayern im Hinblick auf die Ausübung der
Verlängerungsoption des aktuell bis 12/2018 befristeten Mietvertrages
konnten erfolgreich abgeschlossen werden. Danach verlängert sich die
Laufzeit des Mietvertrages bis 12/2028.
In diesem Zusammenhang hat sich die Gesellschaft verpflichtet, in den
Jahren 2016 bis 2018 umfangreiche, in Abstimmung mit dem Mieter
festzulegende, Revitalisierungsmaßnahmen am und im mittlerweile 18 Jahre
alten Mietobjekt durchzuführen. Dabei ist es erforderlich, für die
Maßnahmen bereits im Abschluss des laufenden Geschäftsjahres entsprechende
Vorsorge in Form einer objektbezogenen Instandhaltungsrückstellung im
Umfang von ca. EUR 1,1 Mio. zu treffen.
Dadurch reduziert sich der bisher in einer Bandbreite von EUR 1,8 Mio. bis
EUR 1,9 Mio. prognostizierte Jahresüberschuss nach Steuern und DSCB Aufwand
und wird nunmehr unter Einbeziehung des ebenfalls im Jahresabschluss 2015
zu verbuchenden Sondererlöses in einer Bandbreite von EUR 1,1 Mio. bis EUR
1,2 Mio. erwartet.
Trotz dieser revidierten Ergebnisprognose ist es unser Bestreben, der
Hauptversammlung des Jahres 2016 für das laufende Geschäftsjahr eine
Dividendenzahlung in Vorjahreshöhe zur Beschlussfassung vorzuschlagen.
Stand: Dezember 2015
15.12.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
AGROB Immobilien AG / Schlagwort(e): Prognoseänderung/Gewinnwarnung
15.12.2015 10:35
Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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News
Die Verhandlungen mit Antenne Bayern im Hinblick auf die Ausübung der
Verlängerungsoption des aktuell bis 12/2018 befristeten Mietvertrages
konnten erfolgreich abgeschlossen werden. Danach verlängert sich die
Laufzeit des Mietvertrages bis 12/2028.
In diesem Zusammenhang hat sich die Gesellschaft verpflichtet, in den
Jahren 2016 bis 2018 umfangreiche, in Abstimmung mit dem Mieter
festzulegende, Revitalisierungsmaßnahmen am und im mittlerweile 18 Jahre
alten Mietobjekt durchzuführen. Dabei ist es erforderlich, für die
Maßnahmen bereits im Abschluss des laufenden Geschäftsjahres entsprechende
Vorsorge in Form einer objektbezogenen Instandhaltungsrückstellung im
Umfang von ca. EUR 1,1 Mio. zu treffen.
Dadurch reduziert sich der bisher in einer Bandbreite von EUR 1,8 Mio. bis
EUR 1,9 Mio. prognostizierte Jahresüberschuss nach Steuern und DSCB Aufwand
und wird nunmehr unter Einbeziehung des ebenfalls im Jahresabschluss 2015
zu verbuchenden Sondererlöses in einer Bandbreite von EUR 1,1 Mio. bis EUR
1,2 Mio. erwartet.
Trotz dieser revidierten Ergebnisprognose ist es unser Bestreben, der
Hauptversammlung des Jahres 2016 für das laufende Geschäftsjahr eine
Dividendenzahlung in Vorjahreshöhe zur Beschlussfassung vorzuschlagen.
Stand: Dezember 2015
15.12.2015 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Verliert Agrob einen bedeutenden Mieter? Hier eine aktuelle Meldung:
http://www.merkur.de/lokales/muenchen-lk-nord/ismaning-unter…
http://www.merkur.de/lokales/muenchen-lk-nord/ismaning-unter…
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.633.529 von Herbert H am 16.06.16 18:38:42Moin,
die Frage ist nicht richtig gestellt. Richtig muss sie lauten: Verliert ein Mieter von Agrob einen (wichtigen) Kunden?
Sky läßt die Fußballsendungen derzeit noch von Plaza Media produzieren und ausstrahlen. Es sieht so aus, als ob Sky das zukünftig (ab 2017) selber in die Hand nehmen möchte. Hieraus zu folgern (bzw. zu suggerieren), dass Agrob einen Mieter verliert ist m.E. nicht richtig, da Plaza Media/Constantin/Sport1 noch andere Sportsendungen produzieren und ausstrahlen wird.
die Frage ist nicht richtig gestellt. Richtig muss sie lauten: Verliert ein Mieter von Agrob einen (wichtigen) Kunden?
Sky läßt die Fußballsendungen derzeit noch von Plaza Media produzieren und ausstrahlen. Es sieht so aus, als ob Sky das zukünftig (ab 2017) selber in die Hand nehmen möchte. Hieraus zu folgern (bzw. zu suggerieren), dass Agrob einen Mieter verliert ist m.E. nicht richtig, da Plaza Media/Constantin/Sport1 noch andere Sportsendungen produzieren und ausstrahlen wird.
Auf jeden Fall hat sich hier jemand aus dem Mieterspektrum, für das Agrob explizit Angebote macht, für einen anderen Standort entschieden. Positiv ist das nicht ...
Antwort auf Beitrag Nr.: 52.648.433 von Herbert H am 19.06.16 14:20:15Du scheinst meinen Beitrag nicht richtig gelesen oder verstanden zu haben. Mit einer Standortfrage hat das rein gar nichts zu tun. Sky hatte bislang die Produktions- und Sendedienstleistung an die Fremdfirma Plaza Media outgesourct und holt diese jetzt in den Konzernverbund. Der Bezug eines Nachbargebäudes gegenüber dem Hauptsitz in Unterföhring macht dabei in hohem Maße Sinn. Nach Deiner Logik wäre die Alternative ja der Neubau eines Sendezentrums von Sky auf dem Agrob-Gelände gewesen, wobei die Synergieeffekte dann ja eben nicht gehoben worden wären.
Für Agrob ändert sich erst in dem Moment etwas, falls Plaza Media sich aufgrund des Verlusts dieses Kunden entscheiden sollte, den Standort aufzugeben.
Für Agrob ändert sich erst in dem Moment etwas, falls Plaza Media sich aufgrund des Verlusts dieses Kunden entscheiden sollte, den Standort aufzugeben.
Das sind Details, sicherlich für das operative Ergebnis etc. sehr wichtig, das ist unbestritten. Wenn ich den Aktienkurs jedoch so anschaue, dann glaube ich an den baldigen Verkauf durch die HVB. Das wurde auf der HV auch nicht klar dementiert. Tipp 1: Bis zur nächsten HV ist das Ding über die Bühne ... Tipp 2: Zwischen 22 und 25 € je Stammaktie. was meint Ihr? Gruß an alle, OldGold
Antwort auf Beitrag Nr.: 53.473.839 von OldGold am 13.10.16 20:37:15Meinst Du, die verkaufen das Objekt oder die Gesellschaft ??
Wenn das Objekt verkauft wird, dann kommt in der AG viel Geld an und es müssen die Finanzierungsbausteine bedient werden .....
ggf. können die auch mitverkauft werden, was aber dann auf den Preis durchschlagen sollte ..
ggf. ist das aber nach den Kreditverträgen auch nicht möglich
Wenn die Aktien der HVB verkauft werden, dann hat der neue Großaktionär die Mehrheit und es dürfte dann wohl auf einen Squeeze out hinauslaufen ... zu Kursen, die uns ggf. nicht gefallen ....
oder wie stellst Du Dir vor, wie ein Verkauf ablaufen sollte ??
Wenn das Objekt verkauft wird, dann kommt in der AG viel Geld an und es müssen die Finanzierungsbausteine bedient werden .....
ggf. können die auch mitverkauft werden, was aber dann auf den Preis durchschlagen sollte ..
ggf. ist das aber nach den Kreditverträgen auch nicht möglich
Wenn die Aktien der HVB verkauft werden, dann hat der neue Großaktionär die Mehrheit und es dürfte dann wohl auf einen Squeeze out hinauslaufen ... zu Kursen, die uns ggf. nicht gefallen ....
oder wie stellst Du Dir vor, wie ein Verkauf ablaufen sollte ??
Antwort auf Beitrag Nr.: 53.473.839 von OldGold am 13.10.16 20:37:15
ich dachte, auch in diesem Forum wird diskutiert ....
davon ist aber weit und breit nichts zu erkennen ...
Antwort auf Beitrag Nr.: 53.527.854 von cebulonby am 21.10.16 18:49:29Ja, wirklich schade, dass hier nicht viel diskutiert wird. Dass die Immobilien verkauft werden, denke ich nicht, ich denke, die ca. 75% Anteile an der Agrob- AG werden von der HVB als Aktienpaket verkauft. Die Frage ist zu welchem Preis und wie der neue Mehrheitsaktionär dann uns kleinen abfindet. Ich denke zu min. € 20 - 25 / Aktie. Ich denke und hoffe: bald, ...
Antwort auf Beitrag Nr.: 53.560.533 von OldGold am 26.10.16 21:02:43Ein Verkauf könnte benötigtes Geld der Unicredit in die Kassen spülen.
Die HVB hat ja bisher immer den Willen zu verkaufen bei entsprechenden Angeboten gezeigt, aber ist selbst nicht aktiv an einen Verkauf rangegangen.
Vielleicht hilft der Druck der Unicredit, das Ganze zu beschleunigen, aber die letzten Tagesumsätze zeigen, dass nicht wirklich Zeitdruck herrscht.
Wenn es denn mal zu einem Verkauf kommen sollte, würde ich >30 Euro tippen.
Die HVB hat ja bisher immer den Willen zu verkaufen bei entsprechenden Angeboten gezeigt, aber ist selbst nicht aktiv an einen Verkauf rangegangen.
Vielleicht hilft der Druck der Unicredit, das Ganze zu beschleunigen, aber die letzten Tagesumsätze zeigen, dass nicht wirklich Zeitdruck herrscht.
Wenn es denn mal zu einem Verkauf kommen sollte, würde ich >30 Euro tippen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 53.575.461 von Jeronimo6 am 28.10.16 16:10:39http://www.dgap.de/dgap/News/afr/agrob-immobilien-vorabbekan…
Mal sehen wie es weitergeht.....
Original-Research AGROB Immobilien AG (von GBC AG): Kaufen
https://www.wallstreet-online.de/nachricht/10714904-original…
Dazu auch Heute die HV in München ist wer von EUch vor Ort ?
https://www.wallstreet-online.de/nachricht/10714904-original…
Dazu auch Heute die HV in München ist wer von EUch vor Ort ?
Ganz schön schwer hier Stücke zu bekommen. Ziemlich illiquide, aber ok.
Hab mir mal den Research Bericht angesehen, soweit ich sehen, ist ein Squeez-Out nicht möglich, da es einen Einzelaktionär mit über 5 % Anteilen gibt. Die HVB hält die Mehrheit.
Ist es sinnvoller die Stammaktien oder die Vorzugsaktien zu kaufen? Ich denke die Stammaktien, da die Dividende auch nicht so viel niedriger ist und ich bekomme Stimmrechte, oder?
Wie seht Ihr das?
Hab mir mal den Research Bericht angesehen, soweit ich sehen, ist ein Squeez-Out nicht möglich, da es einen Einzelaktionär mit über 5 % Anteilen gibt. Die HVB hält die Mehrheit.
Ist es sinnvoller die Stammaktien oder die Vorzugsaktien zu kaufen? Ich denke die Stammaktien, da die Dividende auch nicht so viel niedriger ist und ich bekomme Stimmrechte, oder?
Wie seht Ihr das?
Riesen Umsatz heute bei den Stämmen
Gehen hier schon Pakete an den neuen Großaktionär?
Gehen hier schon Pakete an den neuen Großaktionär?
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.280.408 von gnuldi am 23.07.18 18:24:20
Agrob - Lärmschutzwand BAB bei Ismaning
Die Gemeinde hat sich entschieden, eine solche Wand zu bauen. Hoffentlich beteiligt sich Agrob nur symbolisch oder gar nicht. Warum auch? Bringt den Büros wenig und es ist Aufgabe des Staates, solche Dinge zu bezahlen. Wie seht Ihr das? Oder könnte man nun auch Wohnungen dort im Süden des Geländes bauen? Das wäre natürlich der Hammer ... :-) Auch für den künftigen Käufer und für den Aktienkurs.
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.524.432 von OldGold am 24.08.18 09:57:48
Baurecht
Ich konnte zu dem Thema nix finden. Kann Agrob auch Wohnimmobilien auf seinem Gelände baue? Ich würde meine das ist alles Gewerbefläche?? Das Gebiet liegt ja etwas außerhalb und grenzt nicht an Wohngebiet an. Wie weit gehen denn die Grundstücke von Agrob??
Servus,
momentan kann Agrob keine Wohnungen auf dem Gelände bauen und ich halte es auch nicht für wahrscheinlich, dass es hierfür auf absehbare Zeit eine Baugenehmigung geben könnte. Anders sieht es dagegen bei Gewerbeimmos aus. Der Grundbesitz von Agrob reicht im Süden bis an die Autobahn und im Osten bis zur S-Bahn. Insgesamt sind es 40 Hektar.
Eine Beteiligung an der Lärmschutzwand wäre rein freiwillig unnd damit strategisch: Man signalisiert Goodwill ggü. der Gemeinde, mit der man seit Jahrzehnten sehr eng und vertrauensvoll zusammenarbeitet. Als "Gegenleistung" könnte der Weg zu mehr Baurechten auf dem bestehenden Areal und/oder der Weg für eine weitere Ausdehnung nach Süden frei werden. Aber wohl gemerkt für Gewerbe und nicht für Wohnungen.
momentan kann Agrob keine Wohnungen auf dem Gelände bauen und ich halte es auch nicht für wahrscheinlich, dass es hierfür auf absehbare Zeit eine Baugenehmigung geben könnte. Anders sieht es dagegen bei Gewerbeimmos aus. Der Grundbesitz von Agrob reicht im Süden bis an die Autobahn und im Osten bis zur S-Bahn. Insgesamt sind es 40 Hektar.
Eine Beteiligung an der Lärmschutzwand wäre rein freiwillig unnd damit strategisch: Man signalisiert Goodwill ggü. der Gemeinde, mit der man seit Jahrzehnten sehr eng und vertrauensvoll zusammenarbeitet. Als "Gegenleistung" könnte der Weg zu mehr Baurechten auf dem bestehenden Areal und/oder der Weg für eine weitere Ausdehnung nach Süden frei werden. Aber wohl gemerkt für Gewerbe und nicht für Wohnungen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 58.604.211 von babbelino am 03.09.18 19:42:26
Wäre ja auch nicht schlimm, wenn.die Auslastung passt. 😁
Sehr wahrscheinlich
Das halte ich auch für eher wahrscheinlich, dass dort vielleicht weitere Gewerbeflächen entstehen. Wäre ja auch nicht schlimm, wenn.die Auslastung passt. 😁
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