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    Luxemburger Fonds in Gefahr nach G20 - Treffen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.04.09 15:20:57 von
    neuester Beitrag 07.04.09 18:54:31 von
    Beiträge: 11
    ID: 1.149.484
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      schrieb am 03.04.09 15:20:57
      Beitrag Nr. 1 ()
      Gestern haben die G20-Staaten eine Schwarze Liste für Steueroasen beschlossen. Dort sind vier Länder aufgeführt.

      Darüber hinaus wurde eine Graue Liste erarbeitet, auf der 38 Länder vertreten sind, darunter auch Österreich, Luxemburg, Schweiz, Liechtenstein.

      Sind meine in Luxemburg aufgelegten Fonds in Gefahr? Sollte ich in Fonds wechseln, die in Deutschland aufgelegt wurden?
      Avatar
      schrieb am 03.04.09 15:44:10
      Beitrag Nr. 2 ()
      :cry: mal den teufel net an die wand -- ich hab auch einen davon :(
      Avatar
      schrieb am 03.04.09 15:46:42
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.915.330 von Der_gute_Riecher am 03.04.09 15:20:57Da funktioniert Dein guter Riecher wohl nicht mehr...

      Ein Wechsel in deutsche Fonds macht den Bestandsschutz bei der Abgeltungssteuer zunichte. Soweit es sich um transparente Fonds handelt, werden die Ergebnisse fder Lux-Fonds nach deutschem Steuerrecht ermittelt und im ebundesanzeiger veröffentlicht. Wenn die Fonds dann noch in einem deutschen Depot lagern, gibt es überhaupt keine Probleme und wird es sicher auch zukünftig nicht geben (oder hast Du einen Millionärsfonds?). Zu dem hat der EUGH gerade die Strafbesteuerung des alten AStG für europarechtswidrig erklärt.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 03.04.09 16:58:42
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.915.594 von Taxadvisor am 03.04.09 15:46:42@Taxadvisor, hast du da zufällig ein Aktenzeichen der von dir zitierten EuGH-Rechtsprechung parat? Wäre sehr freundlich.

      MfG
      DerStrohmann
      Avatar
      schrieb am 03.04.09 18:28:09
      Beitrag Nr. 5 ()
      Hey Jungs euch fehlt der Durchblick, natürlcih sind nur die westeuropäischen Steueroasen gemeint, das zeigt auch gleich eure Aufzählung hier im Thread , die anglo amerikanische Finanz zeigt immer jemanden auf - der schuldig ist. Die britischen Kanalinseln Jersey , Guensey und die karibikinseln Bahamas und Cayman Islanda sind damit natuerlich nicht gemeint. Die anglo -amerikanische Gross Finanz diktiert, ihr folgt....
      Gruesse aus South East Asia

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      Avatar
      schrieb am 04.04.09 07:38:23
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.917.120 von Jgersauce am 03.04.09 18:28:09da hast du allerdings recht.

      Die Listen, die die sich da zusammengebastelt haben, sind ja wohl ein nichts anderes, als ein Machwerk, welches einmal mehr zeigt, dass die ganze Diskussion um tatsächliche oder angebliche "Steueroasen" äußerst verlogen geführt wird.

      US-Vasallen und Kriegsknechte kommen natürlich völlig ungeschoren davon.
      Ist aber an sich nichts neues, kennt man ja schon von UN, WTO,IWF und all diesen anderen, sog. internationalen Organisationen.
      Avatar
      schrieb am 07.04.09 10:22:35
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.916.340 von DerStrohmann am 03.04.09 16:58:42Hallo Strohmann,

      war der BFH, nicht der EuGH, aber aus den gleichen Gründen:

      BFH Urteil vom 18. November 2008 (Az.: VIII R 24/07)

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 07.04.09 11:11:45
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.931.621 von Taxadvisor am 07.04.09 10:22:35Deswegen habe ich nichts gefunden. Herzlichen Dank für die Quelle!
      Avatar
      schrieb am 07.04.09 13:42:20
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.915.594 von Taxadvisor am 03.04.09 15:46:42"Zu dem hat der EUGH gerade die Strafbesteuerung des alten AStG für europarechtswidrig erklärt."

      Hallo Taxadvisor,

      das Urteil bezieht sich ja noch auf die alte Rechtslage. Da seit 2004 die Regelungen geändert wurden, nützt mir das Urteil für aktuelle Fälle wohl nichts, oder wie siehst du das ?

      Grüsse Tokio
      Avatar
      schrieb am 07.04.09 15:02:40
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.933.306 von TokioBill am 07.04.09 13:42:20Hallo Tokio,

      was hast Du denn für Fonds?

      Die ersten Stimmen in der Literatur sehen das für das InvStG ebenfalls anders, da dort anders als im AuslInvStG die "Strafbesteuerung" für Inländer und Ausländer gilt.

      M.E. steht im Vordergrund des Urteils aber die europäische Kapitalverkehrsfreiheit, und nicht die Gleichbehandlung. Wenn das FA das Urteil versteht, wollen sie sicher nicht nachgeben und ab InvStG wieder auf die neue Pauschalregelung zurückgreifen.
      Aber ich denke, es besteht zumindest eine Chance, dass die Besteuerung auf den tatsächlichen Wertzuwachs beschränkt wird (dies gilt m.E. erst Recht bei der AbgSt). Unter der Abgeltungsteuer reduziert sich das Problem in den meisten Fällen sowieso, da bei der Veräußerung die bereits versteuerten thesaurierten Erträge (=Pauschalbesteuerung) wieder abgezogen werden.

      Gruß
      Taxadvisor

      Auszug aus der Begründung:

      Eine solche Beschränkung ist bereits dann gegeben, wenn staatliche Maßnahmen für die Kapitaleinfuhr oder -ausfuhr abweichende --im Vergleich mit dem inländischen Kapitalverkehr nachteilige-- Regelungen vorsehen und deshalb geeignet sind, Steuerpflichtige davon abzuhalten, ihr Kapital bei ausländischen Gesellschaften anzulegen ... Eine solche Regelung wirkt sich zugleich beschränkend gegenüber den in anderen Mitgliedsstaaten ansässigen Gesellschaften aus, weil sie es diesen erschwert, im Inland Kapital zu sammeln...
      Avatar
      schrieb am 07.04.09 18:54:31
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.933.919 von Taxadvisor am 07.04.09 15:02:40Hallo Taxadvisor,

      danke für deine Antwort. Ich habe mich bisher von Fonds, die der Pauschalbesteuerung unterliegen fern gehalten. Wahrscheinlich ist das auch zukünftig besser so, da man sich gegen die neue Pauschalbesteuerung wohl erneut durchklagen muss.

      Gruss Tokio


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