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    Vermietung: Finanzamt möchte Mietvertrag (und weiteres nichtvorhandenes Schriftstück) - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 16.04.09 17:15:11 von
    neuester Beitrag 17.04.09 10:25:20 von
    Beiträge: 12
    ID: 1.149.726
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      schrieb am 16.04.09 17:15:11
      Beitrag Nr. 1 ()
      Vermiete einen Teil eines Hauses (einer Erbengemeinschaft).

      Die Mieteinnahmen werden anständig und korrekt versteuert (und fließen auch nur mir und nicht dem anderen Mitglied der Erbengemeinschaft zu).

      Ich mache jährlich wahrheitsgemäß eine Steuererklärung.

      Nun verlangt das Finanzamt:
      1. Einen Mietvertrag
      2. Eine Vereinbarung mit dem anderen Mitglied der Erbengemeinschaft, daß die Einkünfte nur mir zufließen.

      Seltsame Klausel:
      (Das Finanzamt weist darauf hin, daß ich mitteilen soll falls ich meinen würde nicht zur Auskunft verpflichtet zu sein).

      Nun ist meine Frage:
      Was soll ich von diesem eigenartigen Vorgehen des FA halten ?
      Bin ich verpflichtet einen MV zu haben ?(doch sicherlich nicht)

      Eigentlich würde ich gerne auch zur Aufklärung beitragen. Leider habe ich den Mietvertrag aber so ungünstig verlegt, daß es Monate dauern könnte ihn aufzufinden (hatte dem Finanzamt die Daten des MV mitgeteilt welche mir im Kopf hängengeblieben waren).
      Es wäre schon ziemlich peinlich den Mieter die Herausgabe des MV zu verlangen.

      Zu 2.:
      hier besteht mit meiner Schwester (anderes Mitglied der Erbengemeinschaft) nur mündliche Vereinbarung, daß mir alleine die Mieteinnahmen zustehen. Ich kann also hier gar kein Schriftstück abliefern.
      Avatar
      schrieb am 16.04.09 18:20:49
      Beitrag Nr. 2 ()
      Was bitte ist an dem Vorgehen des Finanzamts "eigenartig" ?

      Jede vernünftige Vermieter hat die Mietverträge oder zumindest Kopien davon, alle schon zur eigenen Sicherheit. Insofern ist dein Vorgehen vielleicht das "eigenartige" hier. Gleiches gilt für deine mündliche Vereinbarung hinsichtlich der Erbengemeinschaft.

      Du siehst das alles ein bisschen lasch wie ich finde.
      Avatar
      schrieb am 16.04.09 19:08:04
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.981.689 von finanzvoyeur am 16.04.09 17:15:11"Zu 2.:
      hier besteht mit meiner Schwester (anderes Mitglied der Erbengemeinschaft) nur mündliche Vereinbarung, daß mir alleine die Mieteinnahmen zustehen. Ich kann also hier gar kein Schriftstück abliefern."


      Dann erzeuge doch eins. 3 Sätze aufschreiben, beide unterschreiben und fertig ist die Laube. Hier bedarf es sicher keiner notariellen Beglaubigung oder einer besonderen, vorgeschriebenen Form.

      Mietvertrag solltest Du aber wirklich haben.
      Avatar
      schrieb am 16.04.09 19:18:45
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.982.306 von RagnarokX am 16.04.09 18:20:49Eigenartig am Verhalten des FA ist, dass sie ihre Steuern bekommen. Und Zweck von Steuern ist schließlich Einnahmenerzielung (§ 3 AO). Ein weitergehendes Informationsinteresse des FA ist erstmal nicht ersichtlich. Verträge sind grundsätzlich formfrei gültig. Außerdem muss nicht der Bürger sich rechtfertigen, sondern der Staat muss es, wenn er etwas vom Bürger will. Das Problem des FA dürfte hier nämlich in der Zurechnung der Einkünfte aus V + V bestehen (§ 39 AO). Einfach beim FA anrufen und die Lage schildern.
      Avatar
      schrieb am 16.04.09 19:53:03
      Beitrag Nr. 5 ()
      Mietverträge bedürfen grundsätzlich nicht der Scbriftform.

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      schrieb am 16.04.09 20:05:50
      Beitrag Nr. 6 ()
      dem finanzamt geht es wahrscheinlich um den nachweis der kaltmiete ( ihr könntet ja auch noch eine separate zahlung vereinbart haben) dann auch um die nebenkostenaufteilung (also setzt du bspw. grundsteuer und versicherungen... ab und holst dir das von den mietern wieder...

      mein rat: frag schnell die mieter - so peinlich ist das nicht. die aufteilung bezüglich eurer erbengemeinschaft solltest du einfach schriftlich schildern - das sollte reichen...
      Avatar
      schrieb am 16.04.09 20:21:16
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.983.201 von kurzundgut am 16.04.09 20:05:50Es gibt sowohl steuerlich als auch mietrechtlich keinen Unterschied zwischen Kaltmiete und Nebenkosten. Beides ist "Miete" im Sinne des § 535 BGB. Es handelt sich gleichermaßen um Einnahmen im Sinne des § 21 EStG. Die anteiligen Nebenkosten sind allenfalls als Ausgaben abzusetzen. Aber laut Sachverhalt waren die Einnahmen hier ohnehin korrekt erklärt und versteuert worden.

      @marchesede, grundsätzlich ist mietrechtlich schon die Schriftform vorgeschrieben. Rechtsfolge eines Verstoßes ist aber nicht die Nichtigkein nach § 125 S. 1 BGB, sondern die Unbefristetheit des Vertrages nach § 550 BGB, sofern als Mietdauer länger als ein Jahr vereinbart wurde.
      Avatar
      schrieb am 16.04.09 20:25:03
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.983.084 von marchesede am 16.04.09 19:53:03Mietverträge bedürfen grundsätzlich nicht der Scbriftform.

      Stimmt, ich habe auch keinen. Der Vermieter wollte es so. Miete wird jeden Monat per Konto überwiesen.
      Avatar
      schrieb am 17.04.09 07:19:08
      Beitrag Nr. 9 ()
      Ein schriftlicher Vertrag mit der Schwester kann sinnvoll sein, weil ansonsten die Situation eintreten kann, daß Dir die Vermietungseinkünfte vollständig zugerechnet werden und die Zahlungen an Deine Schwester als Schenkungen ggf. der Schenkungssteuer unterliegen.

      Gruß

      Silberpfeil
      Avatar
      schrieb am 17.04.09 08:47:01
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.983.322 von DerStrohmann am 16.04.09 20:21:16Es spricht ja grundsätzlich nichts dagegen einen Mietvertrag unbefristet zu lassen.
      Avatar
      schrieb am 17.04.09 10:24:39
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.981.689 von finanzvoyeur am 16.04.09 17:15:11Leider habe ich den Mietvertrag aber so ungünstig verlegt, daß es Monate dauern könnte ihn aufzufinden


      Warte einfach, bis die Steuerfahndung kommt. Die finden den Mietvertrag.

      Vor einiger Zeit hat ein durchsuchungserfahrener Zementler gesagt, das beste an der bei ihm durchgeführten Hausdurchsuchung des Kartellamtes sei gewesen, dass diese seine Diplomarbeit wiedergefunden haben, die er schon seit Jahren vermisst hat.

      In diesem Sinne ein schönes Wochenende
      netbil
      Avatar
      schrieb am 17.04.09 10:25:20
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.983.084 von marchesede am 16.04.09 19:53:03Das sehe ich aber anders.
      Bei Gewerbevermietung verlangt das Finanzamt bei einer Prüfung grundsätzlich einen Mietvertrag;)


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