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    Haftung für Kredite - Eltern -> Kinder? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 20.04.09 09:16:45 von
    neuester Beitrag 24.04.09 12:58:40 von
    Beiträge: 11
    ID: 1.149.793
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      Avatar
      schrieb am 20.04.09 09:16:45
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen.

      Meine Mutter war vor ein paar Jahren mit ihren damaligen Freund zusammen.
      Dieser hat einen Kredit für meine Mutter aufgenommen, da meine Mutter ihn nicht bekommen hätte. Es wurde damals zwischen den beiden schriftlich vereinbart, dass meine Mutter ihm das Geld wieder zurück gibt.

      Jetzt will er das Geld von meiner Mutter wieder haben. Diese hat das Geld aber nicht, da sie aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeitet.

      Jetzt hat sich der Typ bei mir und bei meiner Schwester gemeldet, und möchte von uns das Geld haben. Er werde auch vor Gericht gehen, hat er gemeint.

      Was kann der uns anhaben?
      Nichts, oder? Selbst im Todesfall unserer Mutter, könnten wir ja immer noch das (negative) Erbe ausschlagen, oder?
      Avatar
      schrieb am 20.04.09 09:26:17
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.999.599 von Choco2 am 20.04.09 09:16:45naja wenn ihr eure mutter vom amt aus mitfinaziert dann wirds eng

      Anwalt kontaktieren falls ihr eine rechtschutz habt
      Avatar
      schrieb am 20.04.09 09:30:49
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.999.599 von Choco2 am 20.04.09 09:16:45Richtig, es sei denn ihr hättet für sie gebürgt, sonstwie einen Schuldbeitritt vereinbart oder den Darlehensvertrag zwischen Mutter und Freund mit unterschrieben. Bei der Haftung von Minderjährigen ist daneben die Sondervorschrift § 1629a BGB zu berücksichtigen.
      Avatar
      schrieb am 20.04.09 09:32:06
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.999.599 von Choco2 am 20.04.09 09:16:45ich sehe das auch so, daß der Exfreund deiner Mutter von euch nichts holen kann. Das war eine Sache zwischen eurer Mutter und ihrem Freund und fertig.
      Sicher könnt ihr im Todesfall der Mutter das Erbe ausschlagen, aber dann geht es erstmal an eure Kinder, so ihr welche habt. Und auch diese müssen das Erbe dann ausschlagen, bzw. ihr, falls die Kinder minderjährig sind.

      Viel Glück und gute Nerven, denn der Kerl wird sicher nicht so schnell locker lassen.
      BriGri
      Avatar
      schrieb am 20.04.09 10:03:56
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 36.999.599 von Choco2 am 20.04.09 09:16:45Eng ?

      Wie sollte das denn Haftungsrechtlich aussehen ?

      Es gibt bei schuldrechtlichen Vereinbarungen keine Sippenhaft.

      Wenn man die Mutter \\\\\\\"von Amts\\\\\\\" wegen unterstützt zählt das zum Einkommen der Mutter. Die Summe der Einkünfte der Mutter
      würden bei einer eventuellen Pfändung laut ZPO die Basis
      der Pfändungsfreigrenze darstellen.

      Eine direkte \\\\\\\"DURCHGRIFFSHAFTUNG\\\\\\\" gäbe es nur wenn die Kinder
      den Darlehensvertrag mit unterschrieben haben. Ferner könnte eine
      Haftung gegeben sein wenn der Gläubiger in irgendeiner Art und Weise Nachweisen könnte das die Kinder eine Rückzahlung zugesagt hätten sollte die Mutter nicht zahlen können. Das ist aber ausgesprochen schwierig.

      Aber grundsätzlich gilt - wo kein Titel da kein Anspruch !
      Die Forderung müsste also gerichtlich geltend gemacht werden, da sehe ich keinerlei Chance. Es sei denn die Mutter und die Kinder haben sich durch falsche Versprechen das Darlehen betrügerisch beschafft.
      Selbst dann müssen entsprechende Beweise beschafft werden.

      Es muss auch geklärt werden ob die Mutter zum Zeitpunkt der Darlehensaufnahme jemals in der Lage gewesen wäre das Darlehen zurückzubezahlen oder ob hier möglicherweise Betrug vorliegt.

      Wichtig ist auch was mit dem Geld gemacht wurde- Ein Auto für den Sohn gekauft ? Dann könnte möglicherweise eine Haftung konstruiert werden, zumindest über Sicherheitsübereignung oÄ.

      Ferner muss geprüft werden ob gegen die Forderung, zumindest gegenüber den Kindern, die Einrede der Verjährung geltend gemacht werden kann. Ich bin mir fast sicher das auch bei den im Innenverhältnis zwischen Mutter und Gläubiger gemachten Vereinbarungen (wie in 95 % der Fälle) Verjährungsfristen nicht
      beachtet wurden.


      VORAB GANZ WICHTIG !

      Sollte ein Gläubiger versuchen bei euch durch Druck versuchen
      Geld einzutreiben, ohne ein direktes Schuldverhältnis mit euch zu haben kann das auch eine STRAFTAT sein.


      Also bereitet eure Unterlagen sauber auf und geht zu einem Rechtsanwalt in eurer Nähe der hilft euch da weiter

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      Avatar
      schrieb am 20.04.09 10:45:55
      Beitrag Nr. 6 ()
      Kinder haften nicht für Darlehen ihrer Eltern etc.....im Todesfall das Erbe ausschlagen ;)
      Avatar
      schrieb am 20.04.09 15:40:37
      Beitrag Nr. 7 ()
      Wurdet Ihr als Kinder durch die Kreditaufnahme Eurer Mutter in irgendeiner Weise mittelbar oder unmittelbar begünstigt?

      Dann solltet Ihr mal darüber nachdenken, ob Ihr das Geld aus freier Entscheidung anstelle Eurer Mutter zurückzahlt.

      Vielleicht kommt Ihr auch irgendwann einmal in die Situation, daß Ihr einer Euch nahestehenden Person finanziell helft. Ein Darlehen wird nicht ohne Grund aufgenommen und die ermöglichte Darlehensaufnahme ist wohl eine wohlgemeinte Hilfestellung des Herrn "Typ" gewesen. (Weitere Umstände, auch zu den persönlichen Verhältnissen wurden hier nicht genannt).

      Einfach mal drüber nachdenken. Oder würdet Ihr (wäret Ihr an der Stelle des besagten Freundes) nicht helfen?

      Gruß

      Silberpfeil
      Avatar
      schrieb am 20.04.09 17:28:32
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.002.687 von Silberpfeil1 am 20.04.09 15:40:37Ohje...
      Na so einen Tipp wollte Choco gewiß nicht hören! ;)
      Was macht man nicht alles aus Liebe...

      Wenn er vor Gericht geht und einen Titel bekommt, kann er von der Mutter höchstens die Abgabe der EV verlangen. Dann könnte die Mama einen auf Insolvenz machen und das Geld is endgültig weg. Wenn für den Schritt noch genug Bares da ist!


      Aber stimmt schon, man könnte natürlich an die (Schuldner-)Ehre appelieren und sich auf eine zinslose Rückzahlung in kleinen Raten einigen.

      Man hat es ja wohl mal irgendwo für irgendwas verbraten.
      Damit is es aber bei einigen nicht weit her....vielleicht war der Typ auch ansonsten ein mieser Dreckskerl und hat es verdient. Wer weiß.... :D
      Avatar
      schrieb am 20.04.09 19:29:40
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 37.003.709 von BIG.M am 20.04.09 17:28:32Was der "Typ" war, ist und sein wird, das wissen wir wie gesagt nicht.

      Bei dem knapp geschilderten Sachverhalt bleiben viele Fragen offen, auch hinsichtlich einer etwa einseitigen Darstellung.

      Choco2, sei zu Dir und uns ehrlich: Hat der besagte Freund Deiner Mutter über das vergebene Darlehen Dir ermöglicht, die kostspielige Meisterschule zu besuchen?

      Gruß

      Silberpfeil
      Avatar
      schrieb am 20.04.09 21:10:42
      Beitrag Nr. 10 ()
      Choco2, sei zu Dir und uns ehrlich: Hat der besagte Freund Deiner Mutter über das vergebene Darlehen Dir ermöglicht, die kostspielige Meisterschule zu besuchen?

      Haha, wie geil wär das denn? Vom ehem. Freund der Mutter über diese Geld erhalten um die Ausbildung damit zu finanzieren. Auf die Rückzahlung pfeiffen und es dann als Verlustvortrag mit späteren Einkünften verrechen...

      Das wäre endkrass!

      Naja, is ja nur spekulativ, muss ja nicht so sein! ;)


      Wenns so wäre könnte die rechtl. Situation natürlich anders sein. Aber da bin ich trotz Schönfelder total überfragt! Würde mich eh nicht 100% auf die "Rechtsberatung" im WO-Forum verlassen! Vor allem da es nie nur eine Wahrheit gibt und immer die andere Partei auch gehört werden sollte. Sonst kann man sich ja als Dritter unmöglich eine neutrale Meinung bilden.

      Evtl. hat sich der "Typ" ja schon informiert und es war nicht nur eine leere Drohung.

      In dem Fall würde ich definitiv eine aussergerichtliche Einigung in Betracht ziehen!
      ;)
      Avatar
      schrieb am 24.04.09 12:58:40
      Beitrag Nr. 11 ()
      Quatsch.

      Das Geld war rein für die Mutter. Ich bin seit lagen schon ausgezogen, und hatte mit der Sache noch nie was zu tun.
      Hab keinen Cent von dem Geld gesehen.


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